Daten
Kommune
Krefeld
Größe
143 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
04.12.18, 10:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag der Fraktion
DIE LINKE
im Rat der Stadt Krefeld
-öffentlich-
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Tel. 02151-862012
dielinke-fraktion@krefeld.de
Vorlagennummer
6350/18 E
Krefeld, 03.12.2018
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
04.12.2018
Betreff
Fraktionszuwendungen
Beschlussentwurf
Sehr geehrter Herr Kokol,
ich bitte Sie, folgenden Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Abstimmung zu bringen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage
des Urteils des VG Düsseldorf vom 15.12.2017 für die nächste Ratssitzung einen Vorschlag für eine Beschlussfassung über die Gewährung von Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen
für die Geschäftsführung der Fraktionen nach § 56 Abs. 3 Satz 1 GO im Rat der Stadt vorzulegen, damit die
erforderliche Neuregelung für den Haushalt 2019 umgesetzt werden kann und die im Urteil des VG Düsseldorf festgestellte Ungleichbehandlung sofort beendet wird.
Begründung
In seinem Urteil vom 15.12.17 hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach einer Klage der Ratsfraktion DIE
LINKE Krefeld festgestellt, dass die bisherige Festsetzung der Zuwendungen die Fraktion DIE LINKE im
Verhältnis zu anderen Fraktionen gleichheitswidrig benachteiligt, soweit es die Gestellung von Personal für
die Fraktionsarbeit betrifft. Mit dem Antrag werden die Voraussetzungen für eine Neuregelung geschaffen.
gez. Basri Cakir
Fraktionsvorsitzender
Kopie an Fraktionen/Einzelmitglieder:
SPD, CDU, Bündnis ‘90/Die Grünen, FDP, Rhh Klein, Preuß, Heitzer, Drabben, Rf Brauers