Daten
Kommune
Krefeld
Größe
349 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
20.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6123/18 -
20
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Sitzungstermin
Beschlussform
22.11.2018
beschließend
04.12.2018
Betreff
Beratung über den Entwurf des Haushaltsplans 2019 und des Haushaltssicherungskonzeptes
Beschlussentwurf
Den Auswirkungen auf den Haushaltsplan gemäß vorgelegtem Veränderungsnachweis wird zugestimmt.
Den Auswirkungen auf die Konsolidierungsmaßnahmen in der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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Büro
OB
Drucksache 6123/18 -
Seite - 2 -
Begründung
1. Auswirkungen auf den Haushaltsplan
Der Entwurf des Haushaltsplans 2019 sowie der Entwurf der 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wurden dem Rat in seiner Sitzung am 05.07.2018 vorgelegt und von diesem
zur Beratung an die Bezirksvertretungen und Fachausschüsse verwiesen.
Zur endgültigen Beschlussfassung über die Haushaltssatzung am 06.12.2018 hat die Verwaltung
dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Veränderungsnachweis
zum Haushaltsplanentwurf vorgelegt, der die bis zum Stichtag 30.10.2018 bekannten Veränderungen der Verwaltung enthält.
Eine Zusammenfassung der Änderungen aus Verwaltung und Politik ist den Seiten 1 und 2 der
Anlage zu entnehmen.
Innerhalb der Anlage sind die Sachverhalte themenbezogen und gegliedert nach Geschäftsbereichen aufgeführt, die auf Vorschlag der Verwaltung in den Veränderungsnachweis aufgenommen
werden sollen und welche finanziellen Auswirkungen daraus entstehen.
Haushaltsneutrale Veränderungen, d.h. in der Regel eine Verlagerung von Innenaufträgen oder
Kostenarten, werden nicht gesondert dargestellt.
Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der Anpassung der HSK-Maßnahmen sind in den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen enthalten.
a. Erweiterung des Kommunalbetriebs Krefeld AöR
Die organisatorischen und haushalterischen Veränderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zum 01.07.2018 sind im Veränderungsnachweis der
Verwaltung berücksichtigt. Auf Seite 3 der Anlage sind die Auswirkungen aus der Verlagerung der
Zuständigkeiten an den KBK für jeden einzelnen Geschäftsbereich zusammengefasst.
Der städtische Zuschuss an die KBK AöR kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Die beiden städtischen Konsolidierungsmaßnahmen (V-12: Übertragung der Straßenunterhaltung
an Dritte und V-20: Zentralisierung Betriebshöfe) mit einem Gesamtkonsolidierungsbetrag von 350
TEUR fallen nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des Kommunalbetriebs.
Darüber hinaus wird der Zuschuss ab 2020 um 150.000 EUR, in 2021 um 400.000 EUR und in
2022 um 650.000 EUR reduziert. Damit kommt man den Erwartungen an eine effizientere Arbeitsweise und prognostizierten Einsparungen des Kommunalbetriebs nach.
Im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen sind die Aufgaben der Straßenreinigung, der Abfallbeseitigung und der Friedhöfe auf den Kommunalbetrieb übertragen worden. Die bisher eingeplante investive Kreditaufnahme für diesen Bereich kann entsprechend reduziert werden (Seite 13
der Anlage).
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b. Veränderungen der Verwaltung
„Gute Schule 2020“
Wesentliche Veränderungen im Ergebnisplan ergeben sich insbesondere aus der angepassten
Berücksichtigung der Kreditaufnahme aus dem Förderprogramm „Gute Schule 2020“.
Im Rahmen der Etataufstellung 2019 wurde die Liste der Schulbaumaßnahmen gemäß Vorlage
5232/18 berücksichtigt. Hierdurch sind insgesamt 143 Mio. Euro im Haushaltsplan für Sanierungs-,
Investitions- und Schulausstattungsmaßnahmen vorgesehen.
Bei der Etatisierung dieser Maßnahmen wurde unterstellt, dass eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen (konsumtiv) über das Programm "Gute-Schule 2020" mit einem Gesamtvolumen von 4 x
7,5 Mio. Euro abgewickelt werden. Insofern wurden die Erträge aus Landeszuweisungen aus dem
Förderprogramm im Ergebnisplan ausgewiesen.
Am 30.08.2018 wurde im Unterausschuss für Schulbau, -sanierung und -ausstattung festgelegt,
dass u.a die vier Investitionsmaßnahmen
-
Regenbogenschule 3,5 Mio. Euro
Sollbrüggenschule 3,4 Mio. Euro
Gesamtschule Oppum 10,5 Mio. Euro
Gesamtschule Robert-Jungk 6,9 Mio. Euro
in den nächsten Jahren (schnellstmöglich) investiv umgesetzt und aus dem Förderprogramm „Gute
Schule 2020“ finanziert werden sollen. Da es sich bei den o.g. vier Maßnahmen allesamt um investive Maßnahmen handelt, musste im Rahmen des Veränderungsnachweises eine Korrektur der
Landeszuweisungen aus dem konsumtiven in den investiven Bereich erfolgen, so dass der Ergebnisplan in den Jahren 2019 und 2020 entsprechend belastet wurden (vgl. S. 5 der Anlage)
Mehrkosten bei Schulbaumaßnahmen
Wesentliche Veränderungen im investiven Finanzplan ergeben sich insbesondere auf Grund der
prognostizierten Kostensteigerungen bei der 4. und 5. Gesamtschule und der Regenbogenschule
mit insgesamt rd. 7,3 Mio. EUR an Mehrkosten.
GFG Modellrechnung 2019 und Arbeitskreis Steuerschätzung
Darüber hinaus sind die Auswirkungen aus der Modellrechnung zum GFG 2019, der Orientierungsdaten und des Arbeitskreises Steuerschätzung berücksichtigt. Die finanziellen Auswirkungen
hieraus werden nachfolgend dargestellt:
a) Auswirkungen der Orientierungsdaten auf die Zahlungen nach dem GFG
Auf Basis der bereits im Haushaltsplanentwurf 2019 unterstellten Entwicklung aus dem Entwurf
des GFG 2019 erfolgte durch die Aktualisierung der Orientierungsdaten eine erneute Anpassung
der Schlüsselzuweisungen.
Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplanentwurf 2019 vom 05.07.2018:
2019
2020
2021
2022
(in Euro)
Schlüsselzuweisungen 177.474.880 185.047.773 194.855.262 205.182.591
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Seite - 4 -
Mit Rundschreiben vom 03.08.2018 und 06.08.2018 übersandte der Städtetag NordrheinWestfalen die aktualisierten Orientierungsdaten 2019 bis 2022.
Die Orientierungsdaten des Landes sahen zudem Steigerungsraten von 5,6% in 2020, 7,7% in
2021 und 4,0% in 2022 vor. Sie fallen somit erheblich niedriger aus, als in der Entwurfsplanung
angenommen wurden (bisher 6,1% in 2020 und 8,0% ab 2021).
Hieraus ergaben sich folgende Zahlen für die Schlüsselzuweisungen:
2019
2020
2021
2022
(in Euro)
Schlüsselzuweisungen 177.923.343 181.596.436 190.930.493 196.028.337
Die Veränderungen aus den Auswirkungen der Orientierungsdaten belaufen sich somit auf:
(in Euro)
Schlüsselzuweisungen
2019
448.463
2020
-3.451.297
2021
-3.924.769
2022
-9.154.254
b) Auswirkungen der Modellrechnung zum GFG 2019
Am 30.10.2018 veröffentlichte das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
(MHKBG) die Modellrechnung zum GFG 2019.
Gemäß den Angaben des MHKBG erhält Krefeld in 2019 insgesamt rund 203,2 Mio. Euro aus
GFG-Zuweisungen. Den größten Anteil hieran haben die Schlüsselzuweisungen. Auf Grund des
erhöhten Steueraufkommens auf Landesebene im III. Quartal fallen die GFG-Zuweisungen höher
aus als bei der Entwurfsplanung berücksichtigt.
Aus der Modellrechnung zum GFG 2019 ergeben sich folgende (neue) Schlüsselzuweisungen:
2019
2020
2021
2022
(in Euro)
Schlüsselzuweisungen 182.199.922 184.193.175 193.660.704 198.831.445
Insgesamt ergeben sich aus der Aktualisierung der Orientierungsdaten sowie der Auswirkungen
der Modellrechnung zum GFG 2019 folgende Veränderungen gegenüber der Haushaltsplanung
(vgl. S. 5 der Anlage):
(in Euro)
Schlüsselzuweisungen
2019
4.725.042
2020
-854.798
2021
-1.194.558
2022
-6.351.146
c) Finanzkraftunabhängige Pauschale sowie Bildungspauschale
Erstmalig wird mit dem GFG 2019 die Einführung einer finanzkraftunabhängigen Sanierungs- bzw.
Aufwandspauschale berücksichtigt. Die Gesamthöhe beläuft sich dabei auf 120 Mio. Euro, wobei
eine Verteilung hälftig anhand der Einwohnerzahlen und hälftig anhand der Fläche vorgenommen
wird. Hieraus ergeben sich Verbesserungen von rund 1 Mio. Euro p.a.
Im Rahmen des Eckwertepapiers wird die Bildungspauschale gegenüber dem GFG 2018 um insgesamt 50 Mio. Euro aufgestockt. Hierdurch ergeben sich ebenfalls Verbesserungen für den städtischen Haushalt von 1,5 Mio. Euro in 2019, 1,7 Mio. Euro in 2020, 2,1 Mio. Euro in 2021 und 2,2
Mio. Euro in 2022.
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Seite - 5 -
d) Auswirkungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“
Mit Schreiben vom 25.10.2018 veröffentlichte der Deutsche Städtetag die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“. Diese Prognosen bilden die Basis für die Haushaltsplanansätze
beim Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Hieraus ergeben sich nachfolgende
Veränderungen auf den städtischen Haushalt:
(in Euro)
Gemeindeanteil an der
Einkommenssteuer
Gemeindeanteil an der
Umsatzsteuer
Gesamt
2019
-217.000
2020
461.993
2021
609.889
2022
770.949
-60.250
116.645
171.945
203.037
-277.250
578.638
781.834
973.986
c. Beschlüsse der Fachausschüsse
Der Sportausschuss hat am 05.09.2018 beschlossen, das Förderprogramm „Krefeld macht Sport“
mit 300 TEUR p.a. auf die Jahre 2019 bis 2022 auszuweiten.
Der Beschluss des Ausschusses für Schule und Weiterbildung zum Ausbau der Betreuungsplätze
im Offenen Ganztag vom 11.09.2018 wurde ohne Nennung von finanziellen Auswirkungen gefasst.
Die hier nun dargestellten Beträge wurden durch die Fachverwaltung ermittelt.
Der Jugendhilfeausschuss hat am 26.09.2018 den Ausbau der Schulsozialarbeit beschlossen.
Dabei wird von Kosten in Höhe von 61.700 EUR pro Stelle ausgegangen. Konkrete finanzielle
Auswirkungen auf die einzelnen Haushaltsjahre lassen sich aktuell nicht beziffern.
Alle Beschlüsse der Fachausschüsse sind in der beigefügten Anlage zusammengefasst.
d. Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Die Bezirksvertretung Hüls hat in ihrer Sitzung am 27.09.2018 einen Beschluss zur Verwendung
der Bezirksmittel für 2019 gefasst. Diese werden, wie in der Anlage dargestellt, verwendet.
e. Auswirkungen auf die 4. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 – 2020
Die Erweiterung des Kommunalbetriebs Krefeld AöR zum 01.07.2018 und die daraus resultierenden Organisationsveränderungen innerhalb der Stadtverwaltung führen zu einer Neustrukturierung
des Haushaltssicherungskonzeptes. Maßnahmen, die lediglich innerhalb der Organisationseinheiten ohne Änderung der Konsolidierungsbeträge verschoben werden, werden nicht gesondert aufgeführt.
Es werden im Folgenden alle HSK-Maßnahmen ausgewiesen, bei denen sich Veränderungen in
den Konsolidierungsbeträgen im Zuge des Veränderungsnachweises ergeben.
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Seite - 6 -
V-12: Übertragung der Straßenunterhaltung an Dritte
2016
2017
Entwurf
0
0
Veränderung
0
0
Neu
0
0
V-20: Zentralisierung Betriebshöfe
2016
Entwurf
0
Veränderung
0
Neu
0
2017
0
0
0
2018
100.000
0
100.000
2019
100.000
-100.000
0
2020
100.000
-100.000
0
2018
1.300.000
0
1.300.000
2019
250.000
-250.000
0
2020
250.000
-250.000
0
Die oben genannten HSK – Maßnahmen fallen nunmehr in den Zuständigkeitsbereich des Kommunalbetriebs Krefeld AöR, so dass die Konsolidierungsbeträge von diesem zu erwirtschaften
sind. Es erfolgt somit eine Reduzierung des städtischen Zuschusses an den Kommunalbetrieb
Krefeld AöR. Darüber hinaus ist für das Jahr 2020 der zusätzliche Kürzungsbetrag, wie oben unter
a. dargestellt, enthalten.
A-14: Kürzung des Zuschusses an den Kommunalbetrieb Krefeld AöR
2016
2017
2018
2019
Entwurf
0
0
0
0
Veränderung
0
0
0
350.000
Neu
0
0
0
350.000
2020
0
500.000
500.000
2. Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen konnten Einwohner oder Abgabepflichtige im Zeitraum vom 13.07.2018 bis zum 27.07.2018 Einwendungen erheben.
Hiervon wurde kein Gebrauch gemacht, so dass eine entsprechende Vorlage entbehrlich ist.
Nach Beratung des Entwurfs des Haushaltsplans 2019 und des Haushaltssicherungskonzeptes
sowie den dargestellten Veränderungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erfolgt eine separate Vorlage für die Ratssitzung am 06.12.2018.
Anlage(n):
(1) Veränderungsnachweis Haushalt 2019.pdf
Drucksache 6123/18 -
Seite - 7 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6123/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: