Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,7 MB
Datum
06.12.2018
Erstellt
29.11.18, 14:47
Aktualisiert
25.01.19, 00:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6292/18 -
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
06.12.2018
beschließend
Betreff
Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus, hier: 1. Maßnahme Ein- und Ausgänge sowie
Zufahrten
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die Umsetzung des Projektes „Sicherung der Ein- und Ausgänge der Tiefgarage Rathaus“ auf Grundlage des beigefügten Konzeptes und setzt die Kosten
auf 1.975.000,00 EUR fest.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6292/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Ausgangslage
Die Tiefgarage am Rathaus besteht aus 2 unterirdischen miteinander verbundenen Gebäudeteilen.
Der als 1. Bauabschnitt errichtete Teil ist längsgerichtet und erstreckt sich über eine Länge von
mehr als 200 m, beginnend unter dem Gebäude der DAK an der St.-Anton-Straße, über den Bereich unter dem Rathausplatz und bis hinter das Gebäude der VHS in die Schneiderstrasse.
Der zweite baulich direkt angeschlossene Teil umfasst den unterirdischen Bereich unter dem
städtebaulichen Block zwischen Gartenstraße, Klosterstraße und Carl-Wilhelm-Straße. Er ist in der
Grundfläche quadratisch mit einer Fläche von 61 x 65 m.
Die gesamte Tiefgarage misst eine Fläche von ca. 24.600 qm und besitzt bislang 857 Stellplätze
über 2 Tiefgeschosse. Die Hauptein- und ausfahrt befindet sich auf dem Westwall zwischen Gartenstraße und St.-Anton-Straße im Bereich unter dem Rathaus Block C. Eine 2. Einfahrt erreicht
man über die Schneiderstrasse vom Nordwall aus. Eine 2. Ausfahrt ist jedoch nicht vorhanden.
Die Tiefgarage wurde im Jahre 1984 in 2 Bauabschnitten errichtet. Der erste Bauabschnitt wurde
als ehemaliger Zivilschutzbunker errichtet, wurde jedoch entwidmet und ist im Eigentum der Stadt
Krefeld. Die zivilschutztechnischen Einrichtungen wie Bunkerschutztüren, Filteranlagen etc. sowie
entsprechendes Material und Technik sind noch vollständig vorhanden. Die Zivilschutztechnik darf
in begründeten Fällen und soweit kostentechnisch und baulich realisierbar, entfernt werden. Da
der Bunker als autark funktionierendes System konzipiert wurde, wurde in diesem BA auch keine
Entwässerung der Bodenflächen mittels Ablaufsystem nach außen vorgesehen.
Neben der Haupteinfahrt gibt es in der Tiefgarage insgesamt 11 Ein- und Ausgänge.
1. Rathaus Block B – linker Aufgang
2. Rathaus Block B – rechter Aufgang
3. Rathaus Block C
4. Rathaus Block C/VHS
5. Schneiderstrasse (Spielplatz)
6. Gartenstraße/Luth.-Kirch-Straße (VHS/Gesundheitsamt)
7. Gartenstraße / Klosterstraße (Gesundheitsamt)
8. Klosterstraße/Carl-Wilhelm-Straße
9. Luth.-Kirch-Straße /Carl-Wilhelm-Straße
10. St.-Anton-Straße
11. St.-Anton-Straße / Luth.-Kirch-Straße
Aufgrund von Sicherheitsaspekten, Problemen mit der örtlichen Drogenszene und einem hohem
Maß an Reinigungsaufwand durch Verschmutzung sollen nun alle Ein- und Ausgänge so verschlossen werden, dass sie von außen nur mittels einem Parkkartenlesegerät (Ausgänge
3/6/8/9/11) zu öffnen sind. An dieser Stelle ist die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Ausgänge noch zu prüfen und ggfs. Alternativen zu überlegen.
Die einzelnen Ein- und Abgänge sind in ihrer Ausbildung vor allem im Außenbereich sehr unterschiedlich und reichen von der einläufigen in den Baukörper eingeschnitten Treppe bis hin zur sich
frei vor dem Gebäude befindenden 2-läufigen Treppe. Sie sind vom Straßenraum schlecht als zur
Tiefgarage zugehörig erkennbar und nicht beschriftet. Ein Teil der Treppenanlagen ist baulich Teil
von Gebäuden in fremdem Eigentum. Die Errichtung und Nutzung derselben jedoch rechtlich geregelt.
Drucksache 6292/18 -
Seite - 3 -
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am
03.07.2018 den Gestaltungsentwurf der Tiefgarage am Rathaus positiv zugestimmt.
Der vorgestellte Gestaltungsentwurf basiert auf der Konzeptidee die Muster der Krefelder Paramentenweberei auf die Außenfassaden der Eingänge als Fotolochblech ähnlich der Lochkarten der
Paramentenweberei zu übertragen. Es ist von außen deutlich wahrnehmbar und von innen durchscheinend und luftdurchlässig. Nachts kann es hinterleuchtet werden. Darüber hinaus sind Fotolochbleche korrosions-, feuchte und UV-beständig.
Das Muster findet sich innerhalb der Parkebenen und Treppenhäuser als schablonierter Farbauftrag mit einer von den Parkebenen unterschiedlichen Sonderfarbe wieder und verweist dort auf die
Eingänge zu den Treppenhäusern.
Es dient der visuellen Strukturierung der Parkebenen und Orientierung der Besucher im Raum.
Um die Kosten, für den ersten Bauabschnitt, der Umgestaltung und dringend erforderliche Sicherungsmaßnahme der Eingangs-Treppenhaus- und Einfahrtsbereiche zu ermitteln wurde eine
Machbarkeitsstudie angefertigt.
Hinweis
Die vorliegende Machbarkeitsstudie und die daraus resultierende Kostenannahme enthält nicht die
Kosten für den zweiten Bauabschnitt, in der das Sicherungs- und Wegeleitkonzept auf den Parkebenen weiter geführt wird. Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt müssen separat ermittelt
werden.
In der Kostenannahme werden folgende Sicherungs- und Sanierungsschritte berücksichtigt:
Metallbauarbeiten für die architektonische Gestaltung der Eingänge, sowie Erneuerung der Rauchund Brandschutztüren.
Maler- Lackierarbeiten für die Reinigung, bzw. entfernen des alten Anstriches und Säuberung der
Treppenbeläge, Neuanstrich der Wände und Decken, Sanierung der Treppenstufen, ggf. Epoxidharzbeschichtung, Anstrich der Stahlzargen und Türen, Beschriftungen.
Drucksache 6292/18 -
Seite - 4 -
Gerüstbauarbeiten zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen.
Elektroinstallationsarbeiten für die Erstellung von Zutrittskontrollen, ggf. Videotechnik, Erneuerung
der Beleuchtung im Bereich der Treppen und Gänge zur Tiefgarage.
Die Kostenannahme ist nachfolgend auf die einzelnen Zugänge aufgeschlüsselt.
01. Ausgang Rathaus B-Block links
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 67.925,00 € geschätzt.
02. Ausgang Rathaus B-Block rechts
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 78.325,00 € geschätzt.
Drucksache 6292/18 -
03 Ausgang Rathaus C-Block links
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 84.858,00 € geschätzt.
04 Ausgang Rathaus C-Block rechts VHS
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 77.890,00 € geschätzt.
Seite - 5 -
Drucksache 6292/18 -
05 Ausgang Schneiderstraße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 143.216,00€ geschätzt.
06 Ausgang Luther-Kirch-Straße/Gartenstraße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 112.121,00 € geschätzt.
Seite - 6 -
Drucksache 6292/18 -
07 Ausgang Gartenstraße/Klosterstraße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 81.265,00 € geschätzt.
08 Ausgang Klosterstraße/Carl-Wilhelm-Straße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 84.835,00 € geschätzt.
Seite - 7 -
Drucksache 6292/18 -
09 Ausgang Carl-Wilhelm-Straße/Luth.-Kirch-Straße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 98.216,00 € geschätzt.
10 Ausgang St. Anton-Straße/Luther-Kirch-Straße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 115.846,00 € geschätzt.
Seite - 8 -
Drucksache 6292/18 -
11 Ausgang St.Anton-Straße/Schneiderstraße
Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 119.416,00 € geschätzt.
12 Zufahrt Rampe Schneiderstraße
Die Sanierungskosten für diese Zufahrt werden auf 97.823,00 € geschätzt.
Seite - 9 -
Drucksache 6292/18 -
13 Hauptzufahrt Westwall
Die Sanierungskosten für diese Zufahrt werden auf 153.783,00 € geschätzt.
Seite - 10 -
Drucksache 6292/18 -
Seite - 11 -
Kostenannahme
Gesamtsumme
Investiv
Konsumtiv
01
Ausgang Rathaus
B-Block links
KG300/400
67.925,20 €
30.000,00 €
37.925,20 €
02
Ausgang RathausVHS
B-Block rechts
KG300/400
78.325,80 €
30.000,00 €
48.325,80 €
03E
Ausgang Rathaus
C-Block
KG300/400
84.858,90 €
45.000,00 €
39.858,90 €
04
Ausgang Rathaus
C-Block /VHS
KG300/400
77.890,26 €
42.000,00 €
35.890,26 €
Ausgang Schneiderstr.
KG300/400
143.216,50 €
75.000,00 €
68.216,50 €
06E
Ausgang Luth.-Kirch-Str./
Gartenstr.
KG300/400
112.121,80 €
55.000,00 €
57.121,80 €
07
Ausgang Gartenstr./
Klosterstr.
KG300/400
81.265,10 €
40.000,00 €
41.265,10 €
08E
Ausgang Klosterstr./
Carl-Wilhelm-Str.
KG300/400
84.835,10 €
45.000,00 €
39.835,10 €
09E
Ausgang Carl-Wilhelm-Str./
Luth-Kirch-Str.
KG300/400
98.216,65 €
55.000,00 €
43.216,65 €
10
Ausgang St.Anton-Str. /
Luth-Kirch-Str.
KG300/400
115.846,50 €
75.000,00 €
40.846,50 €
11E
Ausgang St. Anton-Str./
Schneiderstr.
KG300/400
119.416,50 €
80.000,00 €
39.416,50 €
12
Zufahrt Rampe
Schneiderstr.
KG300/400
97.823,95 €
55.000,00 €
42.823,95 €
13
Zufahrt Haupteingang
Westwall
Gesamt KG 300/400 brutto
KG 700 ( 25%)
Gesamt KG 300/400/700
plus 20% Risiko
KG300/400
153.783,70 €
75.000,00 €
1.315.525,96 € 702.000,00 €
328.881,49 € 175.500,00 €
1.644.407,45 € 877.500,00 €
328.881,49 €
175.500 €
1.973.288,94 €
1.053.000 €
1.975.000,00 €
1.053.000 €
05
Gesamtsumme brutto
gerundet
78.783,70 €
61.3525,96 €
153.381,49 €
766.907,45 €
153.381,49 €
920.288,94 €
922.000,00 €
Die Kostenannahme endet mit einer Gesamtsumme inkl. Planungskosten und 20% Risiko mit:
1.975.000,00 € brutto
Hinweise
Politische und allgemeinwirtschaftliche Veränderungen (z.B. Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen)
der letzten Jahre haben in der Bauwirtschaft zu einem anhaltenden Boom geführt, der als Überhitzung bezeichnet werden kann. Da viele Handwerksbetriebe i.d.R. für einen langen Zeitraum ausgelastet sind und an Submissionen nicht mehr teilnehmen, kommt es zu fehlenden Preiswettbewerben und der Beauftragung von hochpreisigen Einzelangeboten.
Die aktuell auf dem Markt herrschende Preisentwicklung für Bauleistungen kann auch bei diesem
geplanten Projekt zu einer nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerung führen.
Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, so dass durch die prozessbedingten Unschärfen der Planung eine Kostenvarianz von ca. 20% einzuplanen ist.
Drucksache 6292/18 -
Seite - 12 -
Finanzierung
Die benannten Bedarfe sind im Haushaltsplan 2019 unter Berücksichtigung bereits in 2018 veranschlagter Mittel (Ermächtigungsrest) in den Positionen
P06002110000 Parkhäuser und Tiefgaragen, 52111000 Gebäudeunterhaltung und unter
7.660706.700.100 Tiefgarage Rathaus, 78510000 Hochbaumaßnahme etatisiert.
Terminplan
Folgender Zeitplan ist für die Realisierung der Maßnahme geplant:
Aus brandschutztechnischen und nutzerspezifischen Gründen können die Eingänge nur sukzessiv
saniert werden.
Planung und Ausschreibung:
Baubeginn:
Fertigstellung:
Januar 2019-Mai 2019
Juni 2019
Juni 2020
Drucksache 6292/18 -
Seite - 13 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6292/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
x
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Konsumtiv:
Innenauftrag:
P 06002110000 Parkhäuser und Tiefgaragen
Kostenart:
52111000 Gebäudeunterhaltung
PSP-Element (investiv):
Investiv:
Innenauftrag:
P 06001010000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte
Kostenart:
78510000 Hochbaumaßnahme
PSP-Element (investiv):
7.660706.700.100 Tiefgarage Rathaus
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan
berücksichtigt.
x
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
x
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Abzüglich Erträge
Saldo
922.000 Euro
brutto
0 Euro
922.000 Euro
brutto
3.2 Investiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
Abzüglich Einzahlungen
Saldo
1.053.000 Euro
0 Euro
1.053.000 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: