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Verwaltungsvorlage (Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus, hier: 1. Maßnahme Ein- und Ausgänge sowie Zufahrten)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,7 MB
Datum
06.12.2018
Erstellt
29.11.18, 14:47
Aktualisiert
25.01.19, 00:09

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6292/18 - 60 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 06.12.2018 beschließend Betreff Sicherungsmaßnahme Tiefgarage Rathaus, hier: 1. Maßnahme Ein- und Ausgänge sowie Zufahrten Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld beschließt die Umsetzung des Projektes „Sicherung der Ein- und Ausgänge der Tiefgarage Rathaus“ auf Grundlage des beigefügten Konzeptes und setzt die Kosten auf 1.975.000,00 EUR fest. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6292/18 - Seite - 2 - Begründung Ausgangslage Die Tiefgarage am Rathaus besteht aus 2 unterirdischen miteinander verbundenen Gebäudeteilen. Der als 1. Bauabschnitt errichtete Teil ist längsgerichtet und erstreckt sich über eine Länge von mehr als 200 m, beginnend unter dem Gebäude der DAK an der St.-Anton-Straße, über den Bereich unter dem Rathausplatz und bis hinter das Gebäude der VHS in die Schneiderstrasse. Der zweite baulich direkt angeschlossene Teil umfasst den unterirdischen Bereich unter dem städtebaulichen Block zwischen Gartenstraße, Klosterstraße und Carl-Wilhelm-Straße. Er ist in der Grundfläche quadratisch mit einer Fläche von 61 x 65 m. Die gesamte Tiefgarage misst eine Fläche von ca. 24.600 qm und besitzt bislang 857 Stellplätze über 2 Tiefgeschosse. Die Hauptein- und ausfahrt befindet sich auf dem Westwall zwischen Gartenstraße und St.-Anton-Straße im Bereich unter dem Rathaus Block C. Eine 2. Einfahrt erreicht man über die Schneiderstrasse vom Nordwall aus. Eine 2. Ausfahrt ist jedoch nicht vorhanden. Die Tiefgarage wurde im Jahre 1984 in 2 Bauabschnitten errichtet. Der erste Bauabschnitt wurde als ehemaliger Zivilschutzbunker errichtet, wurde jedoch entwidmet und ist im Eigentum der Stadt Krefeld. Die zivilschutztechnischen Einrichtungen wie Bunkerschutztüren, Filteranlagen etc. sowie entsprechendes Material und Technik sind noch vollständig vorhanden. Die Zivilschutztechnik darf in begründeten Fällen und soweit kostentechnisch und baulich realisierbar, entfernt werden. Da der Bunker als autark funktionierendes System konzipiert wurde, wurde in diesem BA auch keine Entwässerung der Bodenflächen mittels Ablaufsystem nach außen vorgesehen. Neben der Haupteinfahrt gibt es in der Tiefgarage insgesamt 11 Ein- und Ausgänge. 1. Rathaus Block B – linker Aufgang 2. Rathaus Block B – rechter Aufgang 3. Rathaus Block C 4. Rathaus Block C/VHS 5. Schneiderstrasse (Spielplatz) 6. Gartenstraße/Luth.-Kirch-Straße (VHS/Gesundheitsamt) 7. Gartenstraße / Klosterstraße (Gesundheitsamt) 8. Klosterstraße/Carl-Wilhelm-Straße 9. Luth.-Kirch-Straße /Carl-Wilhelm-Straße 10. St.-Anton-Straße 11. St.-Anton-Straße / Luth.-Kirch-Straße Aufgrund von Sicherheitsaspekten, Problemen mit der örtlichen Drogenszene und einem hohem Maß an Reinigungsaufwand durch Verschmutzung sollen nun alle Ein- und Ausgänge so verschlossen werden, dass sie von außen nur mittels einem Parkkartenlesegerät (Ausgänge 3/6/8/9/11) zu öffnen sind. An dieser Stelle ist die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit der einzelnen Ausgänge noch zu prüfen und ggfs. Alternativen zu überlegen. Die einzelnen Ein- und Abgänge sind in ihrer Ausbildung vor allem im Außenbereich sehr unterschiedlich und reichen von der einläufigen in den Baukörper eingeschnitten Treppe bis hin zur sich frei vor dem Gebäude befindenden 2-läufigen Treppe. Sie sind vom Straßenraum schlecht als zur Tiefgarage zugehörig erkennbar und nicht beschriftet. Ein Teil der Treppenanlagen ist baulich Teil von Gebäuden in fremdem Eigentum. Die Errichtung und Nutzung derselben jedoch rechtlich geregelt. Drucksache 6292/18 - Seite - 3 - Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 03.07.2018 den Gestaltungsentwurf der Tiefgarage am Rathaus positiv zugestimmt. Der vorgestellte Gestaltungsentwurf basiert auf der Konzeptidee die Muster der Krefelder Paramentenweberei auf die Außenfassaden der Eingänge als Fotolochblech ähnlich der Lochkarten der Paramentenweberei zu übertragen. Es ist von außen deutlich wahrnehmbar und von innen durchscheinend und luftdurchlässig. Nachts kann es hinterleuchtet werden. Darüber hinaus sind Fotolochbleche korrosions-, feuchte und UV-beständig. Das Muster findet sich innerhalb der Parkebenen und Treppenhäuser als schablonierter Farbauftrag mit einer von den Parkebenen unterschiedlichen Sonderfarbe wieder und verweist dort auf die Eingänge zu den Treppenhäusern. Es dient der visuellen Strukturierung der Parkebenen und Orientierung der Besucher im Raum. Um die Kosten, für den ersten Bauabschnitt, der Umgestaltung und dringend erforderliche Sicherungsmaßnahme der Eingangs-Treppenhaus- und Einfahrtsbereiche zu ermitteln wurde eine Machbarkeitsstudie angefertigt. Hinweis Die vorliegende Machbarkeitsstudie und die daraus resultierende Kostenannahme enthält nicht die Kosten für den zweiten Bauabschnitt, in der das Sicherungs- und Wegeleitkonzept auf den Parkebenen weiter geführt wird. Die Kosten für den zweiten Bauabschnitt müssen separat ermittelt werden. In der Kostenannahme werden folgende Sicherungs- und Sanierungsschritte berücksichtigt: Metallbauarbeiten für die architektonische Gestaltung der Eingänge, sowie Erneuerung der Rauchund Brandschutztüren. Maler- Lackierarbeiten für die Reinigung, bzw. entfernen des alten Anstriches und Säuberung der Treppenbeläge, Neuanstrich der Wände und Decken, Sanierung der Treppenstufen, ggf. Epoxidharzbeschichtung, Anstrich der Stahlzargen und Türen, Beschriftungen. Drucksache 6292/18 - Seite - 4 - Gerüstbauarbeiten zur Durchführung der Sanierungsmaßnahmen. Elektroinstallationsarbeiten für die Erstellung von Zutrittskontrollen, ggf. Videotechnik, Erneuerung der Beleuchtung im Bereich der Treppen und Gänge zur Tiefgarage. Die Kostenannahme ist nachfolgend auf die einzelnen Zugänge aufgeschlüsselt. 01. Ausgang Rathaus B-Block links Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 67.925,00 € geschätzt. 02. Ausgang Rathaus B-Block rechts Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 78.325,00 € geschätzt. Drucksache 6292/18 - 03 Ausgang Rathaus C-Block links Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 84.858,00 € geschätzt. 04 Ausgang Rathaus C-Block rechts VHS Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 77.890,00 € geschätzt. Seite - 5 - Drucksache 6292/18 - 05 Ausgang Schneiderstraße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 143.216,00€ geschätzt. 06 Ausgang Luther-Kirch-Straße/Gartenstraße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 112.121,00 € geschätzt. Seite - 6 - Drucksache 6292/18 - 07 Ausgang Gartenstraße/Klosterstraße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 81.265,00 € geschätzt. 08 Ausgang Klosterstraße/Carl-Wilhelm-Straße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 84.835,00 € geschätzt. Seite - 7 - Drucksache 6292/18 - 09 Ausgang Carl-Wilhelm-Straße/Luth.-Kirch-Straße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 98.216,00 € geschätzt. 10 Ausgang St. Anton-Straße/Luther-Kirch-Straße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 115.846,00 € geschätzt. Seite - 8 - Drucksache 6292/18 - 11 Ausgang St.Anton-Straße/Schneiderstraße Die Sanierungskosten für diesen Ausgang werden auf 119.416,00 € geschätzt. 12 Zufahrt Rampe Schneiderstraße Die Sanierungskosten für diese Zufahrt werden auf 97.823,00 € geschätzt. Seite - 9 - Drucksache 6292/18 - 13 Hauptzufahrt Westwall Die Sanierungskosten für diese Zufahrt werden auf 153.783,00 € geschätzt. Seite - 10 - Drucksache 6292/18 - Seite - 11 - Kostenannahme Gesamtsumme Investiv Konsumtiv 01 Ausgang Rathaus B-Block links KG300/400 67.925,20 € 30.000,00 € 37.925,20 € 02 Ausgang RathausVHS B-Block rechts KG300/400 78.325,80 € 30.000,00 € 48.325,80 € 03E Ausgang Rathaus C-Block KG300/400 84.858,90 € 45.000,00 € 39.858,90 € 04 Ausgang Rathaus C-Block /VHS KG300/400 77.890,26 € 42.000,00 € 35.890,26 € Ausgang Schneiderstr. KG300/400 143.216,50 € 75.000,00 € 68.216,50 € 06E Ausgang Luth.-Kirch-Str./ Gartenstr. KG300/400 112.121,80 € 55.000,00 € 57.121,80 € 07 Ausgang Gartenstr./ Klosterstr. KG300/400 81.265,10 € 40.000,00 € 41.265,10 € 08E Ausgang Klosterstr./ Carl-Wilhelm-Str. KG300/400 84.835,10 € 45.000,00 € 39.835,10 € 09E Ausgang Carl-Wilhelm-Str./ Luth-Kirch-Str. KG300/400 98.216,65 € 55.000,00 € 43.216,65 € 10 Ausgang St.Anton-Str. / Luth-Kirch-Str. KG300/400 115.846,50 € 75.000,00 € 40.846,50 € 11E Ausgang St. Anton-Str./ Schneiderstr. KG300/400 119.416,50 € 80.000,00 € 39.416,50 € 12 Zufahrt Rampe Schneiderstr. KG300/400 97.823,95 € 55.000,00 € 42.823,95 € 13 Zufahrt Haupteingang Westwall Gesamt KG 300/400 brutto KG 700 ( 25%) Gesamt KG 300/400/700 plus 20% Risiko KG300/400 153.783,70 € 75.000,00 € 1.315.525,96 € 702.000,00 € 328.881,49 € 175.500,00 € 1.644.407,45 € 877.500,00 € 328.881,49 € 175.500 € 1.973.288,94 € 1.053.000 € 1.975.000,00 € 1.053.000 € 05 Gesamtsumme brutto gerundet 78.783,70 € 61.3525,96 € 153.381,49 € 766.907,45 € 153.381,49 € 920.288,94 € 922.000,00 € Die Kostenannahme endet mit einer Gesamtsumme inkl. Planungskosten und 20% Risiko mit: 1.975.000,00 € brutto Hinweise Politische und allgemeinwirtschaftliche Veränderungen (z.B. Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre haben in der Bauwirtschaft zu einem anhaltenden Boom geführt, der als Überhitzung bezeichnet werden kann. Da viele Handwerksbetriebe i.d.R. für einen langen Zeitraum ausgelastet sind und an Submissionen nicht mehr teilnehmen, kommt es zu fehlenden Preiswettbewerben und der Beauftragung von hochpreisigen Einzelangeboten. Die aktuell auf dem Markt herrschende Preisentwicklung für Bauleistungen kann auch bei diesem geplanten Projekt zu einer nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerung führen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung, so dass durch die prozessbedingten Unschärfen der Planung eine Kostenvarianz von ca. 20% einzuplanen ist. Drucksache 6292/18 - Seite - 12 - Finanzierung Die benannten Bedarfe sind im Haushaltsplan 2019 unter Berücksichtigung bereits in 2018 veranschlagter Mittel (Ermächtigungsrest) in den Positionen P06002110000 Parkhäuser und Tiefgaragen, 52111000 Gebäudeunterhaltung und unter 7.660706.700.100 Tiefgarage Rathaus, 78510000 Hochbaumaßnahme etatisiert. Terminplan Folgender Zeitplan ist für die Realisierung der Maßnahme geplant: Aus brandschutztechnischen und nutzerspezifischen Gründen können die Eingänge nur sukzessiv saniert werden. Planung und Ausschreibung: Baubeginn: Fertigstellung: Januar 2019-Mai 2019 Juni 2019 Juni 2020 Drucksache 6292/18 - Seite - 13 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6292/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen x Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Konsumtiv: Innenauftrag: P 06002110000 Parkhäuser und Tiefgaragen Kostenart: 52111000 Gebäudeunterhaltung PSP-Element (investiv): Investiv: Innenauftrag: P 06001010000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte Kostenart: 78510000 Hochbaumaßnahme PSP-Element (investiv): 7.660706.700.100 Tiefgarage Rathaus 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan berücksichtigt. x Ja Nein 3.1 Konsumtiv x Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen Abzüglich Erträge Saldo 922.000 Euro brutto 0 Euro 922.000 Euro brutto 3.2 Investiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen Abzüglich Einzahlungen Saldo 1.053.000 Euro 0 Euro 1.053.000 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: