Daten
Kommune
Krefeld
Größe
169 kB
Erstellt
29.11.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6279/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Uerdingen
13.12.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
24.01.2019
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
29.01.2019
vorberatend
Rat
29.01.2019
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere
Mühlengasse Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden.
2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW.
S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen.
3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – (Anlage 2 zur Vorlage Nr.
6279/18) wird zugestimmt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6279/18 -
Seite - 2 -
4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt werden:
Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./
Obere Mühlengasse –
II. Bezirksvertretung Uerdingen
Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 808 zur
Kenntnis.
Drucksache 6279/18 -
Begründung
Siehe Anlage 1.
Anlage(n):
(1) Begründung zur Vorlage 6279/18
(2) Begründung zum Bebauungsplan
Seite - 3 -
Drucksache 6279/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6279/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: