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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse - Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
169 kB
Erstellt
29.11.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:10
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse -
Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse -
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Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6279/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Uerdingen 13.12.2018 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 24.01.2019 vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss 29.01.2019 vorberatend Rat 29.01.2019 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 808 - Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse Entscheidung über Stellungnahmen und Satzungsbeschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Über die im Bebauungsplanverfahren vorgebrachten Stellungnahmen wird im Sinne der Begründung zur Vorlage entschieden. 2. Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – in der durch violette Eintragungen geänderten Fassung als Satzung beschlossen. 3. Der Begründung nach § 9 Abs. 8 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 808 – Brempter Hof / Kurfürstenstraße / Alte Krefelder Straße / Untere Mühlengasse – (Anlage 2 zur Vorlage Nr. 6279/18) wird zugestimmt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6279/18 - Seite - 2 - 4. Mit Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes sollen folgende Bebauungspläne innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 808 außer Kraft gesetzt werden: Bebauungsplan Nr. 544 – Kurfürstenstr./ Am Bahnhofsplatz/ Kronenstr./ Burgstr./ Turmstr./ Obere Mühlengasse – II. Bezirksvertretung Uerdingen Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 808 zur Kenntnis. Drucksache 6279/18 - Begründung Siehe Anlage 1. Anlage(n): (1) Begründung zur Vorlage 6279/18 (2) Begründung zum Bebauungsplan Seite - 3 - Drucksache 6279/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6279/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: