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Verwaltungsvorlage (Vorstellung der Planung für die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstr. 81 und Kostenfestsetzung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
207 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
28.11.18, 17:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:10
Verwaltungsvorlage (Vorstellung der Planung für die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, 
Sollbrüggenstr. 81 und Kostenfestsetzung) Verwaltungsvorlage (Vorstellung der Planung für die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, 
Sollbrüggenstr. 81 und Kostenfestsetzung) Verwaltungsvorlage (Vorstellung der Planung für die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, 
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Sollbrüggenstr. 81 und Kostenfestsetzung)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6223/18 - 60 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform U. A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung 04.12.2018 beschließend Bezirksvertretung Ost 18.12.2018 zur Kenntnis Betreff Vorstellung der Planung für die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstr. 81 und Kostenfestsetzung Beschlussentwurf Die Bezirksvertretung Ost nimmt die vorgelegte Entwurfsplanung für die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule zur Kenntnis. Der Unterausschuss für Schulbau, -sanierung und -ausstattung beschließt die Umsetzung der vorgelegten Planung zur Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstr. 81 und stellt die Kosten in Höhe von 5.218.800,00 EUR fest. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6223/18 - Seite - 2 - Begründung Ausgangslage Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 die Erweiterungen bzw. die Neubauten von Schulen im Rahmen des Förderprogramms NRW.Bank.Gute Schule 2020 beschlossen. Die Erweiterung der KGS Sollbrüggenschule, Sollbrüggenstr. 81 in Bockum ist von diesem Beschluss betroffen. Bedarfsplanung Der Raumbestand der KGS Sollbrüggenschule erfüllt in der Aktualität nicht den Bedarf einer dreieinhalbzügigen Grundschule. Die KGS Sollbrüggenschule wird nach den vorliegenden Anmeldezahlen und unter Berücksichtigung der baulichen Entwicklung in Bockum künftig vierzügig geführt werden müssen. Zur Ermittlung des zusätzlichen Raumbedarfs wurde ein Soll/Ist-Vergleich zwischen den im Orientierungsrahmen des FB 40 festgelegten Flächenbedarfen und dem Flächenbestand unter Berücksichtigung einer modernen Pädagogik, dem steigenden Bedarf an Ganztagsbetreuungsplätzen sowie dem zunehmend ganztägigen Lehrer- und Fachkräfteeinsatz durchgeführt. Dabei wurden räumliche Defizite insbesondere im Verwaltungsbereich, in der Mensa sowie in der Anzahl an Klassen- und Betreuungsräumen festgestellt. Das Raumprogramm wurde auf Grundlage des aktualisierten Musterraumprogramms (Grundlage: Raumcluster) unter Berücksichtigung von Besonderheiten im Bestandsbau vom FB 40 festgelegt und mit dem FB 60 abgestimmt. Der Neubau enthält eine Mensa mit Kaltküche, acht multifunktionale Räumlichkeiten (Klassen/Betreuungsraum) einschl. Nebenräumen. Die bestehenden Büro- & Mensaräume werden z.T. zurückgebaut und zukünftig als Multifunktionsräume dienen. Mit der Erweiterung und den Umbauarbeiten im Gebäudebestand wird die KGS Sollbrüggenschule zukünftig als 4-zügige Schule mit integriertem Ganztag geführt werden können und den Anforderungen an einer modernen Lernwelt gerecht. Die Nutzer haben der vorliegenden Planung bereits zugestimmt. Baukörper & Außenanlagen Für eine derart umfangreiche bauliche Erweiterung bietet sich das Eckgrundstück neben dem Bestandsgebäude entlang der Nießenstraße an. Der Schulhof wird nach der Erweiterung ca. 2.657 qm groß werden, davon ca.159 qm überdacht. Grundriss Erdgeschoss Das dreigeschossige Gebäude passt sich der Gegebenheit des Grundstückes und der Bestandsgebäude an. Im Erdgeschoss sind die Mensa sowie die Ausgabeküche einschl. ihrer Nebenräume, die Personal-Umkleide und die Sanitäranlagen untergebracht. Die Mensa wird zukünftig im 2-Schicht-Betrieb geführt und umfasst rd. 132 Sitzplätze. Eine Anlieferung der tiefgefrorenen Speisen und eine Abholung der Essensreste können zukünftig direkt über die Nießenstraße erfolgen. Die Anordnung der Mensa einschl. der WC-Anlagen ist so konzipiert, dass eine Mensanutzung für Veranstaltungen auch außerhalb des Schulbetriebs möglich ist. Im Bestuhlungsplan sind ca. 145 Sitzplätze nachgewiesen. Eine Nutzung der Mensa als Versammlungsstätte ist nicht vorgesehen, da bereits die angrenzende Turnhalle als Aula für Schulveranstaltungen umgerüstet wurde. Die Mensa ist Richtung Schulhof orientiert. Das Vordach über der Mensa spendet an sonnigen Tagen Schatten und bietet den Schülern Schutz vor Regen in Pausenzeiten. Auf der Süd-Westseite befindet sich ein Abstellplatz für Müllcontainer. Drucksache 6223/18 - Seite - 3 - 1. und 2. Obergeschoss Je 4 multifunktionale Räume (Klassen- /Betreuungsräume) mit jeweils ca. 64 qm sind im Obergeschoss untergebracht. Eine neue Aufzugsanlage erschließt sowohl den Neubau als auch den Bestand barrierefrei. Der Flurbereich ist offen gestaltet und bildet mit dem Sitzmobiliar eine sog. Lernlandschaft. Durch die Clusterbildung einschl. der Lernlandschaft können im unmittelbaren Unterrichtsumfeld unterschiedliche Raumsituationen angeboten werden, die das freie Lernen in Kleinstgruppen parallel zum Unterricht ermöglichen und somit den Anforderungen der zukünftigen Lernwelt entsprechen. Die Schülergarderoben sind im Flurbereich untergebracht. Die zwei nebeneinanderliegenden Multifunktionsräume sind jeweils durch eine Verbindungstür miteinander verbunden, um eine Transparenz zwischen den Räumlichkeiten herzustellen. Um das Bestandsgebäude unterfangen zu können, wird die Baugrube bis zum Fundament des Bestandes ausgebildet. In diesem Zusammenhang ist eine Teilunterkellerung sinnvoll. Diese Unterkellerung unter der Mensa, der Nebenräume sowie den WC-Anlagen der Schüler, ermöglicht zukünftig eine leichtere Revision der Leitungen. Bauweise / Technik Das Gebäude wird in Mischbauweise (Massiv- & Skelettbauweise) errichtet, um im Obergeschoss räumlich flexibel auf die zukünftigen Lern- und Unterrichtsformen reagieren zu können. Die Klassenräume und die zu Unterrichtszwecken genutzten Flurzonen werden gemäß Lüftungskonzept mechanisch belüftet. Die Anlage wird regelungstechnisch erfasst. Der gesamte Anbau wird über die bestehende Heizungsanlage mit Wärme versorgt. Die bereits durchgeführten und ausgewerteten Bodenbeprobungen haben den Hinweis auf Altablagerungen („Verfüllung einer Ziegeleigrube“) im Untergrund des Baufeldes bestätigt. Es wurden bis zu einer Tiefe von ca. -0,6 m bis -3,4 m unter Geländeoberkante Auffüllungen aus Schlacke-, Asche- und Ziegelbruchanteilen erbohrt, die für die Realisierung des Bauvorhabens komplett auszubauen und einer fachgerechten Verwertung zuzuführen sind. Gestaltung / Fassade Das kompakte dreigeschossige Gebäude mit Flachdach stellt sich in reduzierter Formensprache dar und erhält eine robuste langlebige HPL Fassade. Anthrazitfarbene Fensterbänder gliedern die Ansichten. Die vielfaltige Farbauswahl von HPL Platte ermöglicht den Erweiterungsbau sich mit dem Bestand zu harmonisieren und zeitgemäß zu sein. Die Gebäude- und Geschosshöhen gibt das Bestandsgebäude vor. Außenanlage Schulhof Die Planung der Außenanlagen konzentriert sich auf die Gestaltung des Baufeldbereiches. Die geplanten Grünstreifen, das Spielpodest und die Sitzbank lockern den asphaltierten Schulhof auf. Eine extensive Dachbegrünung ist nicht möglich, da auf dem Dach Lüftungsgeräte platziert werden, die einen großen Teil der Dachfläche einnehmen werden. Pkw-Stellplätze Derzeit wird die Sollbrüggenschule dreieinhalbzügig geführt und dafür werden zehn Lehrerparkplätze vorgehalten. Nach der Erweiterung der Schule werden insgesamt vier weitere Parkplätze inklusiv eines Behinderten- sowie eines Lieferparkplatzes nachgewiesen.. Drucksache 6223/18 - Seite - 4 - Baumfällung Entlang der Grundstücksgrenze zur Nießenstraße befinden sich zwei Laubbäume und im Baufeld (Schulhof) ein weiterer Laubbaum, die im Rahmen der Baumaßnahme nicht zu erhalten sind. Ein Lageplan mit den markierten abgängigen Bäumen ist als Anlage beigefügt. Terminplan Eine Bauvoranfrage ist nicht notwendig, da seitens FB63 und 61 planungsrechtlich keine Bedenken bestehen. Folgender Zeitplan ist für die Realisierung der Erweiterungsmaßnahme geplant: Einreichung Bauantrag: Beginn Erdarbeiten: Beginn Innenausbau: Beginn Außenanlagen: Fertigstellung & Abnahmen: Dezember 2018 Juli 2019 April 2020 August 2020 November 2020 Kostenschätzung Neubau Kostengruppe 100 Baugrundstück Kostengruppe 200 Herrichten & Erschließen Kostengruppe 300 Bauwerk - Baukonstruktion Kostengruppe 400 Bauwerk - technische Anlagen Kostengruppe 500 Außenanlagen Kostengruppe 600 Ausstattung inkl. IT Kostengruppe 700 Baunebenkosten Summe KG 100-700 Kostenvarianz +20% Risikoaufschlag (abgerundet) Gesamtsumme KG 100-700 brutto einschl. Varianz 0,00 EUR 57.000,00 EUR 2.022.000,00 EUR 782.000,00 EUR 302.000,00 EUR 567.000,00 EUR 619.000,00 EUR 4.349.000,00 EUR 869.800,00 EUR 5.218.800,00 EUR Hinweise Politische und allgemeinwirtschaftliche Veränderungen (z.B. Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre haben in der Bauwirtschaft zu einem anhaltenden Boom geführt, der als Überhitzung bezeichnet werden kann. Da viele Handwerksbetriebe i.d.R. für einen langen Zeitraum ausgelastet sind und an Submissionen nicht mehr teilnehmen, kommt es zu fehlenden Preiswettbewerben und der Beauftragung von hochpreisigen Einzelangeboten. Die aktuell auf dem Markt herrschende Preisentwicklung für Bauleistungen kann auch bei diesem geplanten Projekt zu einer nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerung führen. Die Genauigkeit der Kostenermittlung korreliert mit der Planungstiefe. Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung (LPH 3), so dass durch die prozessbedingten Unschärfen eine Kostenvarianz von ca. 20% eingerechnet wurde. Finanzierung Die Baukosten (einschl. Außenanlagen) sind auf Grundlage der vorliegenden Planung auf 5.218.800,00 EUR geschätzt. Die Bedarfe für das Haushaltsjahr 2019 werden durch Ermächtigungsübertragungen aus dem Haushaltsjahr 2018 sichergestellt. Eine Anpassung der Bedarfe 2020 erfolgt im Rahmen der Etataufstellung 2020 zulasten des Kommunalen Konjunkturprogramms Krefeld mit 1,3 Mio. Euro. Drucksache 6223/18 - Seite - 5 - Die Maßnahme soll über das Fördermittelprogramm Gute Schule 2020 mit einer Förderquote von 100% finanziert werden. Anlage(n): (1) AN 1_6223_18_ Lageplan (2) AN 02 Grundrisse_Ansichten_Schnitte (3) AN 3_6223_18 Visualisierung (4) AN 4_6223_18 Nutzflächenberechnung (5) AN 5_6223_18 Baubeschreibung (6) AN 6_6223_18 Folgekostenberechnung (7) AN 7 Außenanlagen (8) AN 8_6223_18 Lageplan m. notw. Baumfällungen Drucksache 6223/18 - Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6223/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen x Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 06001010000 Großbaumaßnahmen/Sonderprojekte Kostenart: 78510000 Hochbaumaßnahme PSP-Element (investiv): 7.660656.700.100 Errichtung Erweiterung KGS Sollbrüggenschule 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan der Jahre 2019 ff. berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 5.218.800,00 Euro Die Maßnahme soll über das Fördermittelprogramm Gute Schule 2020 mit einer Förderquote von 100% finanziert werden.