Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,9 MB
Datum
06.12.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Soll-Konzept
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements
der Stadt Krefeld
Krefeld/Düsseldorf, den 10. September 2018
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
Eichendorffstraße 46
D-47800 Krefeld
dchp | consulting
Unternehmensberatung BDU
Kaiser-Friedrich-Ring 43
D-40545 Düsseldorf
•
dchp | consulting
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Inhalt
1.
Vorwort...................................................................................................................................6
2.
Personalbedarfsermittlung .....................................................................................................8
2.1.
Personalausstattung im IST-Zustand ............................................................................8
2.2.
Eingesetzte Verfahren der Personalbedarfsermittlung ................................................9
2.3.
Erläuterung zur Personalbedarfsermittlung über Leistungszielvergleichswerte ....... 10
2.3.1. Methodik .......................................................................................................10
2.3.2. Bemessungsbauvolumen ...............................................................................14
2.3.3. Leistungszielvergleichswerte .........................................................................16
2.4.
Bemessungsergebnis und Stellenbilanz ..................................................................... 17
3.
Handlungsfelder und Maßnahmenübersicht ....................................................................... 21
4.
Optimierungsmaßnahmen ................................................................................................... 25
5.
4.1.
Strategisches Ziel / Aufgabenfokus ............................................................................ 25
4.2.
Finanzausstattung ..................................................................................................... 32
4.3.
Aufgabenumfang ....................................................................................................... 38
4.4.
Aufgabenstandards.................................................................................................... 51
4.5.
Organisationsstruktur ................................................................................................ 55
4.6.
Organisationsform/ steuerliche Auswirkung ............................................................. 61
4.7.
Digitalisierung ............................................................................................................ 68
4.8.
Personalentwicklung/-qualifizierung ......................................................................... 73
4.9.
Maßnahmenübersicht, Umsetzungsfristen und -verantwortung .............................. 78
Empfehlung zur Umsetzung ................................................................................................. 83
© RSM / dchp® 2018
2
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlagen........................................................................................................................................ 84
Anlage 1: Prozessmodell Bedarfsermittlung / Projektdefinition ff. ...................................... 85
Anlage 2: Aufbauorganisation ZGM ..................................................................................... 87
Anlage 3: Stellungnahme zur Rechtsformwahl vom 15.05.2017 ......................................... 88
Anlage 4: Anforderungsliste E-Mail-Postfächer ................................................................. 128
Anlage 5: Tabellen zur Personalbedarfsermittlung ............................................................ 130
Anlage 6: Zusammenfassung der Analyseergebnisse (Präsentation für den
Verwaltungsvorstand) ............................................................................................. 135
© RSM / dchp® 2018
3
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Abkürzungsverzeichnis
AHO
Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für
die Honorarordnung e.V.
AKV
Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortungen
BA
Betriebsanweisung
BU
Bauunterhalt
CAD
Computer-Aided Design
CAFM
Computer-Aided Facility Management
FB
Fachbereich
FM-Tools
Facility-Management-Lösung der infas enermetric, deren Software-Aktivitäten im Bereich FM-Tools im Jahr 2012 von Infoma übernommen wurden
GB
Gefährdungsbeurteilung
GM
Gebäudemanagement
HM-Dienste
Hausmeisterdienste
HOAI
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
IGM
Infrastrukturelles Gebäudemanagement
JAM
Jahresarbeitsminuten
KGM
Kaufmännisches Gebäudemanagement
KLR
Kosten- und Leistungsrechnung
LCC
Life Cycle Costs (Lebenszykluskosten)
LuGM
Liegenschafts- und Gebäudemanagement, Softwareprodukt der Axians Infoma GmbH
LV
Leistungsverzeichnis
LZVW
Leistungszielvergleichswert
PBE
Personalbedarfsermittlung
PEK
Personalentwicklungskonzept
PS
Projektsteuerung
Tax CMS
Tax Compliance Management System
TGM
Technisches Gebäudemanagement
VV
Verwaltungsvorstand
© RSM / dchp® 2018
4
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
VZK
Vollzeitkapazität
ZGM
Zentrales Gebäudemanagement
dchp | consulting
•
Redaktionelle Hinweise
Die Berechnungstabellen wurden von uns mit dem Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft
Excel erstellt. Anwendungsbedingt können bei Berechnungen Abweichungen beim Runden
auftreten. Diese Abweichungen basieren auf der Programmierung der Anwendung und können
nicht behoben werden.
© RSM / dchp® 2018
5
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
1.
dchp | consulting
•
Vorwort
Die Stadt Krefeld erteilte RSM und dchp® im Januar 2017 den Auftrag zur Erarbeitung eines Feinkonzepts zur Weiterentwicklung des Gebäudemanagements. Grundlage unserer Arbeiten in diesem Projekt war das gemeinsame Angebot von RSM und dchp® vom 19. Dezember 2016.
Die Stadt Krefeld verfolgte mit dem Projekt das Ziel, die Aufgabenstruktur, die Ablauf- und Aufbauorganisation, die Informationsbasis sowie den Personalbedarf und die Kompetenzen im Gebäudemanagement zu analysieren und aus den Ergebnissen der Analyse Empfehlungen für eine
Weiterentwicklung (Soll-Konzept) abzuleiten. Die Abstimmung der Zielrichtung und Vorgehensweise im Projekt erfolgte in einer ersten Sitzung der Steuerungsgruppe am 23. Januar 2017.
Die Vorgehensweise im Projekt gliedert sich in folgende 4 Phasen:
Ist-Analyse
●
●
●
●
Auftaktveranstaltung
Datenerhebung
Schnittstellenaufnahme
Stärken-Schwächen-Profil
(Zwischenbericht)
● Untersuchung Rechtsund Organisationsform
● Anal se der Aufbau und
Ablauf rganisati n
● Schnittstellenanal se
● Anal se der Inf r a
ti nsbasis
Grobanalyse („CheckUp“)
liefert Anhaltspunkte für
Stärken und Schwächen.
Die Detailanalyse bildet das
Kernstück der Untersuchung.
Schwerpunkte für weiteres
Vorgehen werden definiert.
Hier werden die Analysen zu
den Optimierungsschwerpunkten vertieft.
Parallel wird eine Stellungnahme zur Rechts- und
Organisationsform erstellt.
Analyseergebnisse werden
dokumentiert und
vorgestellt.
Soll-Konzept
Workshop
Update + Rechtsform
Phase 3
Phase 2
zu übergeordneten Zielen und Rahmenbedingungen
Phase 1
Phase 4
Umsetzungsbegleitung
● Erarbeitung
Verbesserungsansätze
● Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen
● Dokumentation der
Ergebnisse (Gutachten)
● Umsetzungscontrolling
● Operative Unterstützung
nach Bedarf
● Reviews
ine ergebnis rientierte
rganisati nse pfehlung
( a nah enkatal g)
erarbeiten ir auf rundlage
der Anal seschritte
Angeboten wird eine Umsetzungsbegleitung, um den
Erfolg der Maßnahmen zu
gewährleisten.
Diese ird in eine
U set ungsplanung
berf hrt
RSM und dchp® haben in der Zeit von Januar 2017 bis Ende Mai 2017 eine erste Grobanalyse
(„Update“) der IST-Situation durchgeführt und das Thema der Organisations- und Rechtsformwahl bearbeitet (Phase 1 der Untersuchung). Eine umfassende Ist-Analyse (Phase 2) wurde von
Juni bis November 2017 durchgeführt. Im Rahmen der Analyse wurden Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des zentralen Gebäudemanagements (ZGM), Fachbereich 60 (FB 60) der Stadtverwaltung, in Arbeitsgruppen zu den Themen „Aufgabenstruktur“, „Schnittstellen“ und „Daten/IT“
eng in die Projektaktivitäten eingebunden. Darüber hinaus wurde eine Kundenzufriedenheitsanalyse bei den Gebäudenutzern des FB 60 durchgeführt und die Themen der Zufriedenheit mit den
Leistungen des Gebäudemanagements, der Servicequalität und der Leistungsfähigkeit des ZGM
im Rahmen von Schnittstellengesprächen und Kundeninterviews in zahlreichen Verwaltungsbereichen der Stadt Krefeld vertieft.
© RSM / dchp® 2018
6
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Die Phase der Soll-Konzeptentwicklung (Phase 3) bereiteten RSM und dchp® durch einen zentralen Strategie-Workshop zur Neuausrichtung des ZGM vor, der unter Beteiligung der Geschäftsbereiche III und V am 11. Dezember 2017 stattfand. Die abgestimmten Ergebnisse des Workshops
waren Grundlage für die Entwicklung des Soll-Konzeptes, welches bis Ende Mai 2018 erarbeitet
wurde und in Form des vorliegenden Maßnahmenkatalogs als Empfehlung dokumentiert ist. Nach
Abschluss der Phase 3 und der Beratung in den Gremien steht mit Phase 4 die Umsetzung des
Maßnahmenpaketes an, die RSM und dchp® begleiten werden.
Wir danken allen Beteiligten für die kooperative Zusammenarbeit während der gesamten bisherigen Laufzeit des Projektes.
Krefeld/Düsseldorf, den 10. September 2018
RSM GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/
Steuerberatungsgesellschaft
dchp | consulting
Unternehmensberatung BDU
Oliver Stoffers
Geschäftsführer
Dr. Christian Höfeler
Partner / Geschäftsführer
© RSM / dchp® 2018
7
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
2.
dchp | consulting
•
Personalbedarfsermittlung
2.1. Personalausstattung im IST-Zustand
Die Stellenausstattung des Fachbereichs 60 umfasste zum Untersuchungszeitpunkt laut Stellenplan 106,60 Vollzeitkapazitäten (VZK). Die IST-Besetzung betrug zum Stichtag 11.05.2018 insgesamt 90,60 VZK. Die Verteilung der Personalausstattung auf die Bereiche FB 60 ist der nachfolgenden Ansicht zu entnehmen.
Übersicht IST-Personalausstattung FB 60
Stellen-Nr.
Stellenausstattung
(lt. Stellenplan 2018)
in VZK
ISTBesetzung
(Stand
11.05.2018)
in VZK
Verweis auf
Pos. in
PBE-Tabelle
FB-Leitung 60 ZGM
60-0001, 0002
2,00
2,00
A1
Stabstelle Sonderprojekte
60-0003 - 0005
3,00
2,00
B4
60-0001
1,00
0
A1
60-02-0001 bis 0003
2,00
2,60
B1.2
600-0004, 0005
2,00
1,00
B1.8
600-0002
1,00
1,00
A6
60-0006, 600-0003
1,50
1,10
A2
Immobilienservice
6000-0001 bis 6000-0016
15,90
14,80
B1.4/B2.2
Energie-/ Portfoliomanagement
60 01-0001 bis 6001-0010
10,20
7,10
B2.4
Rechnungswesen
6002-0001 bis 6002-0007
7,00
6,50
B1.3
601-0001
1,00
1,00
A1
601-0002, 0003, 0006
3,00
2,00
B3.4
6000-0004, 0005
2,00
2,00
B1.4
6011-0001 bis 0026
25,00
24,20
B3
6010-0001 bis 6010-0019
19,00
15,30
B3/B4
Schule 2020
11,00
8,00
B4
Bereich/ Organisationseinheit
Abteilungsleitung 60 / 0 KGM
Vertragsmanagement
Stabstelle IT
Stabstelle
Ausschreibung/Vergabe
Stabstelle
Verwaltungsangelegenheiten
Abteilungsleitung 60 / 1 TGM
Stabstelle Brandschutz/
Brandmeldetechnik
Stabstelle Leerstand,
Machbarkeit
Instandhaltung
Neubau und Planung
Schule 2020
An-/Verkauf
verlagert zu FB 21 (2 Stellen)
Gesamt
Abbildung 1:
106,60
90,60
Übersicht IST-Personalausstattung FB 60
© RSM / dchp® 2018
8
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Zusätzlich zu den hier ausgewiesenen Stellen laut Stellenplan wurden dem FB 60 unterjährig weitere Stellen in folgendem Umfang zugeordnet:
● 10,0 VZK durch Aufgabenverlagerungen aus den FB 52 und 40 (vgl. Organisationsverfügung vom 14.06.2018)
● 3,3 VZK durch bisherige Stellenplanung 2019 für die Aufgaben der Betriebskostenabrechnung (+2,3 VZK) sowie Vertragsmanagement (+1,0 VZK)
Somit summiert sich die IST-Stellenausstattung des FB 60 zum Stand Mitte Juni 2018 auf insgesamt 119,90 VZK.
Im Rahmen der Personalbedarfsermittlung berechnete dchp® den Personalbedarf für eine zukunftsgerichtete SOLL-Stellenausstattung des Zentralen Gebäudemanagements (ZGM). Die hierbei eingesetzten Verfahren und das Bemessungsergebnis sind nachfolgend erläutert. Für die Detailergebnisse verweisen wir auf die Anlagen zu diesem Bericht.
2.2. Eingesetzte Verfahren der Personalbedarfsermittlung
Für die Durchführung der Personalbedarfsermittlung haben wir unsere Erfahrungswerte aus einer Vielzahl von vergleichbaren Untersuchungen herangezogen. Für die Ermittlung des Personalbedarfes haben wir folgende Bemessungsverfahren eingesetzt:
● Direkte analytische Bemessung: Die Methode der direkten analytischen Bemessung basiert im Wesentlichen auf der Multiplikation von aufgabenbezogenen Fallzahlen mit
durchschnittlichen, so genannten mittleren Bearbeitungszeiten (mBz), die den Gesamtbedarf an Jahresarbeitsminuten1 für die Erledigung einzelner Aufgaben ergibt.
● Indirekte analytische Bemessung: Bei Aufgaben it Pr jektcharakter der bei „Dienst
leistungen höherer Art“, die durch einen geringen R utinegrad, itunter lange Bearbei
tungszeiten und eine geringe Wiederholungshäufigkeit gekennzeichnet sind, leiten wir
den notwendigen Stellenbedarf aus vorhandenen Gebührenordnungen (bspw. HOAI,
AHO-Richtlinien, Vermessungsgebührentarif, RVG) ab (vgl. zu den angesetzten Leistungszielvergleichswerten Kapitel 2.3).
● Derivativ-analytische Bemessung: Der Bedarf für Leitungs-, Querschnitts- und Assistenzaufgaben kann aus dem für die Fachaufgabenerledigung notwendigen Personalbedarf
abgeleitet werden (z.B. eine Leitungsstelle je xx unterstellte Mitarbeiter/innen).
1
Zum Ansatz der Jahresarbeitsminuten und den verwendeten Ansätzen zur Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft vgl.
Kapitel 2.4.
© RSM / dchp® 2018
9
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
● Bemessung oder Plausibilisierung nach Kennzahlen und Richtwerten: Für Aufgabenbereiche, die aufgrund ihrer Struktur für die o. g. Bemessungsverfahren nicht oder nur
schlecht zugänglich sind, greifen wir auf Kennzahlen und Richtwerte z. B. der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), von Landesrechnungshöfen und vergleichbaren Instituten sowie eigene Projekterfahrungen zurück (z. B. xx Vollzeitkapazitäten je Ew., xx Vollzeitkapazitäten je ha Gemarkungsfläche, pauschalierte Ansätze).
Bei den zu Grunde gelegten Bemessungsfallzahlen und -mengen haben wir uns an dem arithmetischen Mittel der vergangenen 5 Jahre orientiert (soweit verfügbar). Bei Aufgaben, in denen über
die Jahre ein zunehmender Trend bei der Entwicklung der Fallzahlen erkennbar war, haben wir
uns an der Maximalausprägung orientiert, um diesem Trend bei der Bemessung Rechnung zu
tragen. Wir empfehlen, die Fallzahlenentwicklung in den kommenden Jahren weiter zu beobachten und die Bemessung entsprechend der Entwicklung mittelfristig fortzuschreiben.
2.3. Erläuterung zur Personalbedarfsermittlung über
Leistungszielvergleichswerte
Für den Personalbedarf von Planungs-, Bauleitungs- und Projektmanagementleistungen wenden
wir das indirekt-analytische Verfahren mittels sogenannter Leistungszielvergleichswerte (LZVW)
an.
2.3.1. Methodik
LZVW sind zwecks einfacher Handhabbarkeit abgeleitete Durchschnittsgrößen, die das von einem
Beschäftigten im Jahr bearbeitbare Bauvolumen beschreiben. Sie ergeben sich aus dem Honorarrecht für Ingenieur- und Architektenhonorare (HOAI in der gültigen Fassung 2013) sowie den einschlägigen Regelwerken (AHO-Richtlinien u.a.).
Die Ableitung von LZVW setzt neben der ausreichenden statistischen Masse die Berücksichtigung
der Prinzipien einer analytischen Personalbemessung voraus. Diese Voraussetzungen waren in
Krefeld gegeben.
Im Zusammenhang mit Architekten- und Ingenieurleistungen sind folgende wesentlichen Prinzipien im Zuge eines indirekten Bemessungsverfahrens zu beachten:
● die Ableitung von der Leistungserbringung äquivalenten Honoraren auf der Grundlage
einschlägiger Honorarordnungen (hier der HOAI, insbes. §§ 34 und 35 für Gebäude und
Innenräume sowie §§ 55 und 56 für Technische Ausrüstung),
© RSM / dchp® 2018
10
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
● die Ermittlung eines kalkulatorischen Jahresverrechnungssatzes zur Umrechnung der Honoraransätze in Jahresarbeitsminuten durch Abspaltung eines unmittelbaren Personalkostenanteiles an den ermittelten Honoraren, sowie der erforderlichen Deckungsbeiträge für die Gemeinkosten,
● die Ableitung der zur Leistungserbringung erforderlichen Mitarbeiterjahre, unter Berücksichtigung der durchschnittlich zu erbringenden jährlichen Deckungsbeiträge, der an
der Leistungserbringung beteiligten Mitarbeiter/innen
Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht das schrittweise Vorgehen bei der Personalbedarfsermittlung mittels Leistungszielvergleichswerten (LZVW).
Leistungszielvergleichswerte (LZVW)
LZVW sind zwecks einfacher Handhabbarkeit
abgeleitete Durchschnittsgrößen, die das von einem
MA im Jahr bearbeitbare Bauvolumen beschreiben
(HOAI-/AHO-Aufwände, differenziert nach
Invest./IH und Maßnahmen-/Projektgröße)
Zu-/Abschläge Leistungsbild
Berücksichtigung von Abweichungen
von dem der Honorarordnung zu Grunde
liegenden Leistungsbild
Zuschläge PS/Bauherrenfunktion
● Zuschlag für Projektsteuerungsleistungen
und nicht delegierbare Bauherrenaufgaben
bei Planungen in Fremdleistung 22,5 %
● Zuschlag für Projektsteuerungsleistungen
und nicht delegierbare Bauherrenaufgaben
bei Planungen in Eigenleistung 17,5 %
Personalbedarf
(fortschreibungsfähig)
Abbildung 2:
Schematische Darstellung des Verfahrens der Personalbedarfsermittlung mittels Leistungszielvergleichswerten
(LZVW)
© RSM / dchp® 2018
11
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Zur Ermittlung des kalkulatorischen Jahresverrechnungssatzes kommen analog der Ansätze des
AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. folgende Werte zum Tragen:2
● die mittleren unmittelbaren Personalkosten eines Beschäftigten (Planer/in/Architekt/in)
pr Jahr (58 360 € p a ),
● der Deckungsbeitrag eines Beschäftigten für die Personalkosten der Geschäftsführung
und das Sekretariat (22 370 € p a ), s ie
● der Deckungsbeitrag eines Beschäftigten für weitere Kostenarten (Raumnutzung, Sachkosten des Bürobetriebes, Kosten der Fahrzeughaltung, Reisekosten, Kosten der Bürosicherung, sowie Overheadkosten für Repräsentation, Akquisition etc.) (in Summe 26.910
€pa)
Die genannten ittleren Nett erte su
ieren sich auf 107 640 € p a Dies entspricht einem
Jahresverrechnungssatz von rd. 128 000 € brutt p a Dieser ittlere Jahresverrechnungssat
entspricht dem Honorarumsatz, den ein Mitarbeitender im Durchschnitt erreichen muss, um unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten seine unmittelbaren Personalkosten sowie seine anteiligen
Gemeinkosten zu decken.
Da das allgemeine Verwaltungshandeln grundsätzlich nicht am Gewinn orientiert ist, wurden im
kalkulatorischen Jahresverrechnungssatz kein Wagnis und Gewinn angesetzt.3 Zur Fortschreibung
der Ansätze für die Folgejahre sind grundsätzlich ein Inflationsausgleich sowie die statistische
Baukostenentwicklung zu berücksichtigen. Wir gehen für die Personalbedarfsermittlung davon
aus, dass sich diese gegenläufigen Effekte in der Berechnung ausgleichen.
Unter Ansatz der genannten Rahmenbedingungen ergibt sich der LZVW als Relation des Bauvolumens an den zur Leistungserbringung erforderlichen Mannjahren. Abweichungen im tatsächlich
zu erbringenden, von dem der Honorarordnung zu Grunde liegenden Leistungsbild, sowie Vergabeanteile an freiberuflich Tätige können durch geeignete Zu- und Abschläge berücksichtigt werden; entsprechendes gilt für Zuschlagsfaktoren für nicht in den Honorartabellen der HOAI erfasste Bauherrenleistungen.
Indirekte Personalbemessungsverfahren bezüglich Architekten- und Ingenieurleistungen gehen
häufig davon aus, dass die Analogie zu HOAI-Honoraren auf Einzelmaßnahmen abstellt. Wegen
der Degressivität der Honorarkurven der HOAI setzt das Bemessungsmodell der LZVW jedoch im
2
Da es sich bei den Ansätzen der HOAI und AHO-Richtlinien um Honoraransätze für den Bereich der Privatwirtschaft
handelt, sind hier Personalkosten und Deckungsbeiträge für den privatwirtschaftlichen Bereich, nicht für den Bereich der öffentlichen Verwaltung zu verwenden.
3
Für den Privatsektor wird hier branchenüblich i.d.R. ein Aufschlag von 7% bis 10% angesetzt.
© RSM / dchp® 2018
12
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
statistischen Sinne „gr e Zahlen“ v raus, u Sch ankungen in der rö enverteilung der jähr
lich abzuarbeitenden Einzelmaßnahmen weitest möglich zu eliminieren und stellt auf Gesamtbauvolumina ab.
Trotz vorhandener Vorbehalte bezüglich einer in Gänze gegebenen Deckungsgleichheit von Leistungsbildern, et a der „Pr jektsteuerung“ it de tatsächlichen n r ativ gef rderten Ver al
tungshandeln, haben wir, analog der Ermittlung der Planungshonorare auf der Basis der AHOHonorartafeln4, die für das berücksichtigte Bauprogramm anfallenden Honorare für die Projektsteuerung ermittelt. Darüber hinaus sind Aufwände für nicht-delegierbare Bauherrenaufgaben,
U bau uschläge s ie „Bes ndere Leistungen“5 anzusetzen. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden folgende Aufschläge zum Ansatz gebracht:
● Als Aufschlag für die Wahrnehmung der Projektsteuerungsaufgaben und der nicht-delegierbaren Bauherrenaufgaben bei Planungen in Fremdleistung werden 22,5% der Honorarleistung angesetzt.
● Soweit Projektsteuerungsleistungen auf selbst erbrachte Planungsleistungen anfallen,
ist wegen der dabei zu erzielenden Synergieeffekte von einem reduzierten Aufwand für
Bauherrenleistungen auszugehen; üblicherweise wird er mit einem Aufschlag i.H.v.
17,5% der Honorarleistung veranschlagt.
Maßgebliche Eingangsgröße für die Personalbemessung mit LZVW sind die vorhandenen Projektstrukturen mit den mittleren Bauvolumina der durchgeführten Projekte (Bemessungsbauvolumina) sowie die im Betrachtungszeitraum tatsächlich realisierten bzw. für die Folgejahre geplanten Bauvolumina.
4
AHO: Untersuchungen zum Leistungsbild des § 31 HOAI und zur Honorierung für die Projektsteuerung; erarbeitet
von der AHO-Fachkommission Projektsteuerung (AHO Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und
Architekten für die Honorarordnung e.V.)
5
Hier insbesondere auch Aufgaben der örtlichen Bauüberwachung.
© RSM / dchp® 2018
13
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
2.3.2. Bemessungsbauvolumen
In einer Vielzahl städtischer Gebäude ist ein hoher Instandhaltungsstau vorhanden. Für Ausbau,
Neubau und Instandhaltung sind derzeit eine Reihe von Förderprogrammen von Land und Bund
entwickelt worden bzw. in Vorbereitung, aus denen die Stadt Krefeld Fördermittel generiert.
Die mittelfristige Haushaltsplanung der Stadt Krefeld geht für den Fachbereich 60 (ZGM) von folgenden Ansätzen aus.6
Haushaltsansätze für das ZGM 2019 – 2022
2019
2020
2021
2022
Investitionen
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen
40.974.310
38.615.330
19.634.430
14.378.660
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen
939.000
2.582.000
2.437.000
1.952.000
Erwerb von beweglichen VG >410 Euro
794.000
2.684.000
580.000
500.000
42.707.310
43.881.330
22.651.430
16.830.660
15.996.060
11.772.670
11.190.000
15.517.005
Schulsanierung - Allgemein
3.943.300
2.853.050
3.880.290
5.501.610
Unterh. d. Betriebsvorrichtungen
1.138.620
1.097.130
1.108.130
1.119.130
Unterh. d. Maschinen und technischen Anl.
45.700
46.050
46.400
46.870
Unterh. der bebauten Grün- und Außenanl.
958.840
968.550
978.850
989.140
Unterh. der unbebauten Grün- und Außenanl.
12.120
12.240
12.360
12.480
Unterh. d. Betriebs- und Geschäftsausstattung
74.070
76.070
78.060
80.060
Unterhaltung d. Infrastrukturvermögens
98.040
99.200
100.360
91.520
BU gesamt
22.266.750
16.924.960
17.394.450
23.357.815
Invest + BU gesamt
64.974.060
60.806.290
40.045.880
40.188.475
Invest gesamt
Bauunterhalt (BU)
Gebäudeunterhaltung
Quelle: Haushalt der Stadt Krefeld, Beratungsstand Mai 2018 zum Haushaltszeitraum 2019 – 2022 vgl. E-Mail Herr Kievelitz vom 29.05.2018
Abbildung 3:
Haushaltsansätze für das ZGM 2019 – 2022
Zusätzliche zu den in der obenstehenden Tabelle enthaltenen Ansätzen werden in den kommenden Jahren absehbar weitere Baumaßnahmen hinzukommen, die vom ZGM umzusetzen,
aber in diesen Summen nicht enthalten sind. Hierbei sind vor allem folgende größere Positionen
für die Jahre 2021 und 2022 zu nennen:
6
Quelle: Beratungsstand Mai 2018 zum Haushaltszeitraum 2019 – 2022 vgl. E-Mail Herr Kievelitz vom 29.05.2018
© RSM / dchp® 2018
14
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
● Investitionen Schulentwicklungsplan (2021 rd 5
i €, 2022 rd 10
•
i €) mit Erweite-
rung diverser Schulen (Gesamtschule Kaiserplatz, Prinz-Ferdinand-Schule, Neubau Hofstr., Grotenburgschule, Franz-Stollwerk-Schule, Kurt-Tucholski-Gesamtschule etc.)
● Sanierung Seidenweberhaus (eine Alternative)
● Sanierung Theater in 2025 (Kosten noch unklar)
● Sanierung Badezentrum (Kosten noch unklar)
● Sanierung Eislaufhallen (Kosten unbekannt)
● Sanierung Rathaus
● Sanierung VHS
● Sanierung Tiefgaragen (Rathaus, Seidenweberhaus)
● Sanierung Grotenburgstadion
Für das Zentrale Gebäudemanagement der Stadt Krefeld haben wir das realisierte Planungs- und
Bauvolumen im Neu-, Um und Erweiterungsbau anhand der übergebenen Projektaufstellung (investiver Bereich) sowie der Auswertung zu den umgesetzten Bauunterhaltungsmaßnahmen (konsumtiver Bereich) für das Jahr 2017 ausgewertet und den für das Jahr 2020 geplanten Budgets
gegenübergestellt.
Für das im Jahr 2017 umgesetzte Gesamtvolumen von 29,4 Mio. Euro lässt sich die Projektstruktur für Investitionen in Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Bauunterhalt wie folgt darstellen.
Projektstruktur des ZGM 2017
Bereich
Projekte
ProjektgrößenCluster
Anz.
Neu-, Um und
Erweiterungsbau
Bauunterhalt
Gesamt
V lu en in €
in %
mittleres
Projektvolumen je
Cluster
in €
≥ 2 000 000 €
6
13.325.000
45%
2.220.833
500.000 - 2 000 000 €
7
4.125.000
14%
589.286
< 500 000 €
4
586.500
2%
146.625
≥ 1 500 €
1.709
8.116.000
28%
4.749
< 1 500 €
8.468
3.297.000
11%
389
10.194
29.449.500
100%
Quellen: Auswertung Projekte FB 60 für 2017, Stand 05/2018; Aufstellung Sportimmobilien FB 52 investiv 2017, ein investives Projekt Sportimmobilien < 500 000 € sowie diverse BU-Maßnahmen Sportimmobilien berücksichtigt.
© RSM / dchp® 2018
15
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Abbildung 4:
dchp | consulting
•
Projektstruktur des ZGM 2017 (gerundete Werte)
Aus der eingangs dargestellten mittelfristigen Haushaltsplanung sowie aus der mittelfristigen Projektplanung des Fachbereichs 60 ergibt sich für die kommenden Jahre ein erheblicher Anstieg des
umzusetzenden Bauvolumens. Bis 2020 steigt das Bauvolumen (Invest + BU gesamt) auf knapp
61 Mio. Euro an. Gegenüber dem 2017 umgesetzten Volumen von 29,4 Mio. Euro bedeutet dies
eine Veränderung um den Faktor 2,07, d.h. mehr als eine Verdoppelung des Volumens.
Projektstruktur des ZGM 2020 (Prognose)
Bereich
ProjektgrößenCluster
Prognose
Projekte
Anz.
Neu-, Um und
Erweiterungsbau
Bauunterhalt
Prognose Bauvolumen
in €
≥ 2 000 000 €
15
2.220.833
33.313.000
500.000 - 2 000 000 €
17
589.286
10.018.000
< 500 000 €
24
146.625
3.519.000
≥ 1 500 €
2.000
4.749
9.498.000
< 1 500 €
10.000
389
3.893.000
Gesamt
Abbildung 5:
mittleres
Projektvolumen je
Cluster
in €
12.056
60.241.000
in €
46.850.000
13.391.000
60.241.000
Projektstruktur des ZGM 2020 (Prognose)
Es ist davon auszugehen, dass durch die Anhebung des Bauvolumens vor allem bei den investiven
Projekten eine Zunahme zu verzeichnen ist; weniger bei den kleineren BU-Maßnahmen. Entsprechend haben wir diese Entwicklung bei unserer Prognose berücksichtigt. Mit der Perspektive
2020 setzten wir die prognostizierten Werte im Rahmen der Personalbedarfsermittlung als kalkulatorisches Bemessungsbauvolumen (Prognoseannahme) an.
2.3.3. Leistungszielvergleichswerte
Wie eingangs beschrieben, stellen Leistungszielvergleichswerte (LZVW) Durchschnittsgrößen dar,
die das von einem Beschäftigten im Jahr bearbeitbare Bauvolumen beschreiben.
Zur r ittlung der LZVW haben ir die H n raransät e f r „Gebäude und Innenräume“ nach §§
34 und 35 H AI s ie „Technische Ausrüstung“ nach §§ 55 und 56 H AI ugrunde gelegt und
mit einem Anteil von 2/3 zu 1/3 gewichtet. Aus dem Mittelwert der Honoraransätze der HOAI in
den Honorarzonen III (durchschnittliche Anforderungen) und IV (h he Anf rderungen) f r „Gebäude und Innenräume“ s ie II und III f r „Technische Ausrüstung“ haben ir unter Ber cksich
tigung der Zuschläge für nicht-delegierbare Bauherrenleistungen und Projektsteuerungsaufgaben der AHO die LZVW ermittelt. Der LZVW ergibt sich abhängig von dem Projektgrößen-Cluster
und der angesetzten Eigenleistungsquote.
© RSM / dchp® 2018
16
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Die für das ZGM der Stadt Krefeld anzusetzenden LZVW (in i € / VZK) ergeben sich für den
investiven Bereich nach Projektgrößen-Cluster und Eigenleistungsquote wie folgt.
Leistungs ielvergleichs erte in i € / VZK
nach Projektgrößen-Cluster und Eigenleistungsquote
Projektgrößen-Cluster
Eigenleistungsquote in %
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
≥ 2 000 000 €
4,11
2,89
2,23
1,81
1,53
1,32
1,16
1,04
0,94
0,86
0,79
500.000 - 2 000 000 €
3,40
2,39
1,84
1,50
1,26
1,09
0,96
0,86
0,78
0,71
0,65
< 500 000 €
2,70
1,90
1,46
1,19
1,00
0,87
0,76
0,68
0,62
0,56
0,52
Abbildung 6:
Leistungs ielvergleichs erte in
i € / VZK nach Pr jektgrö en-Cluster und Eigenleistungsquote
Vor dem Hintergrund der voraussichtlichen Entwicklung des Bauvolumens setzt dchp® die anzustrebende Eigenleistungsquote bei Projekten bis 500.000 Euro mit 30% an. Die Eigenleistungsquoten sollten bei größeren Projekten auf 20% abgesenkt werden (Empfehlungswerte sind in der
obenstehenden Abbildung hervorgehoben). Für den Bereich des Bauunterhalts setzen wir den
LZVW einheitlich it 0,67 i € / VZK an
Auf Grund eines erhöhten Aufwands für verwaltungsspezifische Aufgaben (u.a. durch Detailplanungen zur verwaltungsseitigen oder politischen Beratung, Vorlagenerstellung für Ausschüsse,
Abstimmung im politischen Entscheidungsprozess etc.) setzen wir im Bereich der öffentlichen
Verwaltung einen Erschwerniszuschlag auf den LZVW an. In Krefeld wirken sich zudem die zahlreichen Kleinstmaßnahmen (10 000 a nah en < 1 500 €) s ie die erf rderliche inarbeitung
neuer Mitarbeiter/innen aufwandserhöhend aus. Daher setzen wir in der Personalbedarfsermittlung für den Bauunterhalt und Bauprojekte einen Erschwerniszuschlag i.H.v. 20% auf den LZVW
an. Die Werte gehen entsprechend in die Personalbedarfsbemessung ein (vgl. die Tabellen zur
PBE in der Anlage 5).
2.4. Bemessungsergebnis und Stellenbilanz
Die Ergebnisse der Personalbedarfsermittlung für das ZGM der Stadt Krefeld stellen sich wie folgt
dar:
● Bei Umsetzung der empfohlenen Maßnahmenvorschläge (vgl. Kapitel 4) ergibt sich am
Ende des Umsetzungszeitraumes ein Personalbedarf i.H.v. 125,40 VZK.
● Dies bedeutet gegenüber der Stellenausstattung lt. Stellenplan 2018 (106,60 VZK) einen
zusätzlichen Personalbedarf i.H.v. 18,80 VZK (+17,6%).
● Gegenüber der IST-Stellenausstattung Stand Mitte Juni 2018 (119,90 VZK) bedeutet dies
einen zusätzlichen Personalbedarf i.H.v. 5,50 VZK (+4,6%).
© RSM / dchp® 2018
17
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
In dem hier ausgewiesenen Personalbedarf sind befristete Bedarfe i.H.v. insgesamt 1,70 VZK für
die folgenden Aufgaben berücksichtigt:
● Implementierung LuGM (befristet bis Ende 2019)
0,75 VZK
● Aufbau Multiprojektmanagement (befristet bis Ende 2020)
0,30 VZK
● Bestandserfassung TGA/Netze (befristet bis Ende 2020) 0,65 VZK
Wir empfehlen, die Personalausstattung nach Umsetzung der genannten Aufgaben und nach Ablauf der Befristung entsprechend anzupassen.
Die ermittelte SOLL-Stellenausstattung (Stellenanteile) bezieht sich auf voll einsatzfähige Mitarbeiter/innen ohne Leistungseinschränkungen.
Die berechneten Stellenanteile beziehen sich auf die sog „Normalarbeitszeit“ (jährliche Arbeitszeit einer Normalarbeitskraft). Die Normalarbeitszeit charakterisiert die normale zeitliche Verfügbarkeit von Beschäftigten bezogen auf ein Arbeitsjahr und beinhaltet die Zeit, die einer vollzeitbeschäftigten Person durchschnittlich zur Verfügung steht. Diese Zeit wird in Minuten pro Jahr
(Jahresarbeitsminuten) ausgedrückt. Basisgröße zur Ermittlung der Normalarbeitszeit ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit in Stunden, aus der sich durch Dividieren mit der Anzahl der
Arbeitstage pro Woche die tägliche Arbeitszeit ergibt. Diese wird in Minuten umgerechnet. Multipliziert mit der Anzahl der Nettoarbeitstage eines Jahres errechnet sich dadurch die Normalarbeitszeit.
104 T
11 T
16 T
32 T
365 T
- gerundete Werte 202 T
x 7,8 Std./T
→ rd. 1.575 Std.
(39 Std./Woche)
→ 94.500 JAM
(Jahresarbeitsminuten)
1 Jahr =
365 Tage (T)
Abbildung 7:
Wochenenden
Feiertage
Erkrankung
Urlaub
inkl. Kur-, Heilverfahren, Sanatoriumsaufenthalte
Erholungs-, Bildungs-,
Sonderurlaub,
Dienstbefreiungen,
Mutterschutz, Wehrübungen
verfügbare
Jahresarbeitszeit
Ansatz„Normalarbeitszeit“
© RSM / dchp® 2018
18
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Die für die Stadt Krefeld herangezogene Normalarbeitszeit ist in der obenstehenden Abbildung
dargestellt.7 Persönlich bedingte Rüst- und Verteilzeiten sind in den Bemessungsansätzen berücksichtigt. Die verfügbare Jahresarbeitszeit ergibt sich zu 94.500 Jahresarbeitsminuten (JAM).
Die detaillierte Personalbemessung ist der Anlage zu diesem Bericht zu entnehmen. Eine Gegenüberstellung der IST-Stellenausstattung mit dem SOLL-Stellenausstattung des ZGM auf Grundlage
der Personalbedarfsermittlung ist nachfolgend dargestellt.
Stellenbilanz
Fac haufgaben
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
1.8
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
4
4.1
4.2
Ka uf m ä nni s ches G ebä udem a na g em ent
Strategisches Portfoliomanagement
Vertragsmanagement
Finanzen und Rechnungswesen
Objektmanagement
Betriebskostenabrechnung
Allgemeine Verwaltung
Personal
IT
Inf ra s trukturel l es G ebä udem a na g em ent
Zentrale Störungsannahme (inkl. Werkstatt)
Zentraler Einkauf, Objektservice und Gebäudereinigung
Hausmeisterdienste
Techni s ches G ebä udem a na g em ent
Bedarfs- und Zielplanung
Instandhaltung/ Bauunterhalt
Neu , U und r eiterungsbau < 500 T€
Gefahrenmeldeanlagen
Gebäudeleittechnik und Netzwerkplanung
Sonstige Leistungen des TGM
Proj ektm a na g em ent
Neu , U und r eiterungsbau ≥ 500 T€
Projektmanagement Verwertungsphase
Sum m e
unterj ä hri ng berei ts dem F B 60 z ug eordnet
Aufgabenverlagerungen aus den FB 10, 40 und 52
(vgl. Organisationsverfügung vom 14.06.2018)
Aufgaben der Betriebskostenabrechnung
Vertragsmanagement
Sum m e
Abbildung 8:
7
13,00
1,70
0,58
1,00
23,00
16,10
7,97
9,64
1,82
35,00
1,00
25,27
4,02
3,83
4,58
0,35
26,00
106,60
26,35
0,05
125,40
2,50
2,10
4,00
2,70
0,58
2,03
1,89
1,94
4,66
3,51
4,97
2,05
1,92
0,95
3,02
PM
B
5,50
TGM
Leitungsaufgaben/ Führungstätigkeiten
Sekretariats- und Assistenztätigkeiten
Geschäftsführung Betriebsausschuss ZGM
Gremien-/Öffentlichkeitsarbeit
Innenrevision und Projektcontrolling
Vergabemanagement
IGM
Leitungs- und Q uersc hnittsaufgaben
1
2
3
4
5
6
(Bemessungsergebnis)
in VZK
Del ta
SOLL- IST
KGM
A
(Basis:
Stellenplan 2018)
in VZK
SOLLStel l ena us s ta ttung
Stab Innenrevision/
Projektcontrolling
A uf g a benberei che
( Kurz bez ei chnung )
l f d. N r.
SOLL- Pers ona l ei ns a tz
j e OE/A btei l ung i n Stel l ena ntei l en
Stab GF Betriebsausschuss/
Gremien/ ÖA
Stel l ena us s ta ttung
SO LL
Leitung ZGM
IST
+0,58
2,03
1,89
+2,03
+0,89
1,94
4,66
3,51
4,97
2,05
1,92
0,95
3,02
+0,02
7,97
9,64
1,82
+3,34
1,00
25,27
4,02
3,83
4,58
0,35
1,70
0,58
+7,50
26,35
0,05
3,92 25,52 21,54 43,04 29,10
+4,04
+0,40
+18,80
10,00
2,30
1,00
119,90
125,40
+5,50
Stellenbilanz
In Anlehnung an Ansatz „Normalarbeitszeit“ der KGSt, vgl. KGSt-Bericht 17/2017
© RSM / dchp® 2018
19
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Die Erhöhung der Führungskapazitäten resultiert vor allem aus aufbauorganisatorischen Anpassungen, insbesondere der Verdopplung der Abteilungen gegenüber dem Ist-Zustand von 2 auf 4
sowie entsprechender Untergliederung in den Sachgebieten von 5 auf 16 (vgl. Anlage 2).
Nicht in der SOLL-Stellenausstattung enthalten sind die in der Umsetzungsphase ggf. anfallenden
zusätzlichen Aufwände für die Umsetzung der Maßnahmen, insbesondere die Einführung der
neuen Aufbau- und Ablauforganisation. Diese Aufwände begründen übergangsweise eine höhere
Personalausstattung um den angestrebten Soll-Zustand erreichen zu können. (Ausgenommen
hiervon sind die in der Personalbedarfsermittlung angesetzten befristeten Aufwände, siehe
oben.) Der Umfang der zusätzlich erforderlichen Kapazitäten ist u.a. abhängig von dem Fortschritt
der Umsetzung, dem Zeitraum der Übergangsphase (Ist- zu Soll-Zustand) sowie der verwaltungsinternen und -externen Unterstützung bei der Umsetzung. Diese Kapazitäten sind daher im Rahmen der Umsetzungsphase bedarfsweise zu ermitteln.
© RSM / dchp® 2018
20
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
3.
dchp | consulting
•
Handlungsfelder und Maßnahmenübersicht
RSM und dchp® haben insgesamt 44 Optimierungsmaßnahmen als Beraterempfehlungen für das
Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) der Stadt Krefeld erarbeitet. Die Optimierungsmaßnahmen sind folgenden 8 Handlungsfeldern zuzuordnen:
1. Strategisches Ziel/
Aufgabenfokus
2. Finanzausstattung
3. Aufgabenumfang
4. Aufgabenstandards
5. Organisationsstruktur
6. Organisationsform/
steuerl. Auswirkung
7. Digitalisierung
8. Personalentwicklung/
-qualifizierung
Die Kurzbezeichnung der Optimierungsmaßnahmen ist der folgenden Maßnahmenübersicht zu
entnehmen.
Die einzelnen Optimierungsmaßnahmen (Maßnahmenblätter) sind in Kapitel 3 nach Handlungsfeldern aufgeführt. Jeder Vorschlag ist inhaltlich erläutert und begründet. Die resultierenden Effekte (qualitativ/quantitativ) sind beschrieben. Die Maßnahmenblätter enthalten darüber hinaus
Angaben zum Realisierungszeitraum und eine Empfehlung zur Umsetzungsverantwortung.
© RSM / dchp® 2018
21
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Maßnahmenübersicht
Nr.
Titel
Handlungsfeld: Strategisches Ziel/ Aufgabenfokus
1 Sämtliche bebaute Grundstücke der Stadt Krefeld in das Eigentum des ZGM
übertragen (soweit nicht dem FB 21 zugeordnet)
2 Portfoliomanagement aufbauen
3 Betreiberverantwortung sicherstellen
4 Prozesse der Bedarfsermittlung und Projektdefinition optimieren
Handlungsfeld: Finanzausstattung
5 Finanz- und Ressourcenausstattung des ZGM am Immobilien-Lebenszyklus
orientieren
6 Klare systemtechnische Rahmenbedingungen für die Kostenverrechnung definieren
7 Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Kostenverrechnung einführen
8 Kosten der Gebäudenutzung „gebäudescharf“ in Rechnung stellen
9 KLR aufbauen und als Frühwarninstrument nutzen
Handlungsfeld: Aufgabenumfang
10 ZGM zum Full-Service-Dienstleister für das Gebäudemanagement weiterentwickeln
11 Vermögenszuordnungskatalog erstellen
12 Aufgaben des Flächenmanagements im ZGM integrieren
(soweit nicht dem FB 21 zugeordnet)
13 Vertragsmanagement im ZGM einrichten
14 Energiemanagement im ZGM einführen
15 Schadensprioritäten definieren und System der vorausschauenden Instandhaltung
implementieren
16 Nutzung von Rahmenverträgen intensivieren
17 Standardleistungen (Operational Level Agreements) definieren
© RSM / dchp® 2018
22
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Maßnahmenübersicht
Nr.
Titel
18 Analysen zur systematischen Identifizierung von LV-Schwerpunktpositionen nutzen
19 Operative Aufgabenerledigung im Bereich der Betriebskostenabrechnung stärken
20 Aufgabe der „Pr fung rtsveränderlicher elektrischer Betriebs ittel“ integrieren
Handlungsfeld: Aufgabenstandards
21 Gebäudezustände digital erfassen und prüfen
22 Zentrale Störungsannahme einschl. Werkstatt aufbauen
23 System zur automatischen Schadenserfassung in der zentralen Störungsannahme
einführen
24 Instandhaltungsklassen zur Segmentierung von Kundenbereichen einführen
Handlungsfeld: Organisationsstruktur
25 Aufbauorganisation des ZGM neu ausrichten
26 Aufgabenzuständigkeit Projekt/Objekt im Rahmen der Organisationsstruktur des
TGM definieren
27 Kundenorientierte Organisationsstrukturen im Bereich des Technischen
Gebäudemanagements (TGM) umsetzen
28 Planungsrelevante Daten für Fachbereichsplanungen (z. B. FB 40) abstimmen
29 Stabstelle Innenrevision/ Projektcontrolling/ Techn. Grundsatzangelegenheiten im
ZGM aufbauen
30 Aufgabenabgrenzung bei Planung und Bau der IT-Netzinfrastruktur zwischen FB 10,
40 und ZGM dokumentieren und kommunizieren
Handlungsfeld: Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
31 ZGM in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ausgliedern
32 Finanzielle Rahmenbedingungen und Rechnungswesen der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung schaffen
33 Vermögen und Schulden aus der städtischen Bilanz ausgliedern/
Eröffnungsbilanz erstellen
© RSM / dchp® 2018
23
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Maßnahmenübersicht
Nr.
Titel
34 Vorkehrungen zur Sicherstellung der Tax Compliance innerhalb der Stadtverwaltung
treffen
Handlungsfeld: Digitalisierung
35 Digitalen Rechnungsworkflow einführen und Freigabeprozess regeln
36 Fehleranfälligkeit bei Rechnungserfassung reduzieren
37 Grundlagen für digitale Grundakte schaffen
38 Mobile Datennutzung einführen
39 Erweiterung der E-Mail Postfächer für ausgewählte Funktionen einführen
Handlungsfeld: Personalentwicklung/-qualifizierung
40 Strategisches Personalentwicklungskonzept (PEK) erarbeiten
41 Personalausstattung an Bedarf anpassen (Umsetzung PBE)
42 Fortbildungskonzept für das ZGM erarbeiten
43 Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen fortschreiben und aktualisieren
44 Aktuelle Stellenbewertungen überprüfen
Abbildung 9:
Maßnahmenübersicht
© RSM / dchp® 2018
24
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
4.
dchp | consulting
•
Optimierungsmaßnahmen
4.1. Strategisches Ziel / Aufgabenfokus
Maßnahme Nr.:
1
Handlungsfeld:
Strategisches Ziel/ Aufgabenfokus
Sämtliche bebaute Grundstücke der Stadt Krefeld in das Eigentum des
ZGM übertragen (soweit nicht dem FB 21 zugeordnet)
Begründung / Erläuterung:
Trotz der Zentralisierungsentscheidung sind nach der Gründung des ZGM noch nicht alle
bebauten Grundstücke der Stadt Krefeld in das Eigentum des ZGM übergegangen.
Insbesondere die Gebäude des FB 52 (Sportimmobilien) befinden sich aktuell nicht im
Eigentum des ZGM (siehe auch Analyseergebnisse der AG Schnittstellen; die Übertragung
wurde zwischenzeiltlich eingeleitet).
Für die effektive und effiziente Verwaltung des Bestandes an bebauten Grundstücken der
Stadt Krefeld und eine langfristige Ausrichtung des Portfoliomanagements empfehlen wir eine
vollständige Bündelung der Eigentümerfunktion im ZGM. Hierdurch ergibt sich die Erfordernis,
sämtliche bebaute Grundstücke der Stadt Krefeld in das Eigentum des ZGM zu übertragen.
Ausgenommen von der hier empfohlenen Übertragung sind Objekte, die zum Zweck des
Verkaufs, Ankaufs, Tauschs und Erbbaurechtsangelegenheiten bzw. zwischenzeitlicher
Übernahme zwecks Abbruch/Verwertung dem FB 21 zugeordnet sind (gleiches gilt für Objekte
der Stiftungsverwaltung gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW, sowie landwirtschaftlich genutzte
Objekte) oder sich im Eigentum verselbständigter Aufgabenbereiche wie KBK AöR oder
Tochtergesellschaften der Stadt befinden (vgl. Organisationsverfügung zum 01.11.2017).
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Übertragung der
Eigentümerfunktion in
Abstimmung mit FB 20
● Datenaufnahme für die in das
Eigentum des ZGM übertragenen
Gebäude und Berücksichtigung
im CAFM-System notwendig
● Verwaltungsvorstand
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Bündelung der Eigentümerfunktion für städtische Gebäude bei ZGM
● Strategisches Portfoliomanagement zur übergreifenden Betrachtung des
Gesamtportfolios der Stadt wird ermöglicht
© RSM / dchp® 2018
25
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
2
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Strategisches Ziel/ Aufgabenfokus
Portfoliomanagement aufbauen
Begründung / Erläuterung:
Die Aufgaben des Portfoliomanagements werden derzeit im ZGM nicht bzw. nicht in
ausreichendem Umfang wahrgenommen. Für die übergreifende Betrachtung des Bestandes
an bebauten Grundstücken der Stadt und eine langfristige Ausrichtung des
Gebäudemanagements ist ein strategisches Portfoliomanagement zwingend erforderlich.
Der Umfang des einzurichtenden strategischen Portfoliomanagements sollte die Funktionen
● Portfolioanalyse,
● Portfolioplanung und
● Portfoliokontrolle
umfassen und die Definition von Objektstrategien inklusive ständiger Anpassung sowie
laufender Umsetzung beinhalten. Wir empfehlen, das Portfolio der Stadt Krefeld zunächst
hinsichtlich der beiden Dimensionen Objektqualität und Standortqualität zu bewerten und
darzustellen. Dieses zweidimensionale Portfolio kann sukzessive um weitere Betrachtungen
zum baulichen Zustand, zur Zielgruppeneignung bzw. zur Marktattraktivität ergänzt werden.
Im Zuge des Aufbaus des Portfoliomanagements empfehlen wir, ein entsprechendes
strategisches Berichtswesen zum Portfolio bebauter Grundstücke aufzubauen und
einzurichten, in dem steuerungsrelevante Daten empfängerorientiert aufbereitet werden. Für
das Reporting empfehlen wir eine quartalsweise Berichterstattung für ZGM-Leitung,
Verwaltungsvorstand und Gremien.
Ausgenommen von der hier beschriebenen Empfehlung sind Objekte, die dem FB 21 zugeordnet sind oder sich im Eigentum verselbständigter Aufgabenbereiche befinden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
© RSM / dchp® 2018
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Aufbau von
Portfoliomanagement-Know-how
im ZGM notwendig
● Implementierung CAFM-System
als Datengrundlage für
Portfolioanalysen, Berichtswesen
etc. erforderlich
● Leitung ZGM
26
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Betrachtung des Gesamtportfolios der Stadt wird ermöglicht
● Mittel- und langfristiger Planungshorizont ermöglicht vorausschauendere
Portfolioentwicklung
● Empfängerorientiertes Berichtswesen für ZGM-Leitung, Verwaltungsvorstand und
Gremien mit Indikator-/Frühwarnfunktion wird eingerichtet
● Basisdaten für Lebenszyklusmanagement (siehe Maßnahme Nr. 5) werden bereitgestellt
© RSM / dchp® 2018
27
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
3
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Strategisches Ziel/ Aufgabenfokus
Betreiberverantwortung sicherstellen
Begründung / Erläuterung:
Das ZGM trägt als Eigentümer und als Betreiber der von ihm verwalteten Gebäude die
Betreiberverantwortung und hat damit eine Vielzahl an Regelungen und Pflichten zu beachten,
um den sicheren Betrieb der Gebäude sowie der technischen Anlagen zu gewährleisten. Die
Analyse hat ergeben, dass das ZGM dieser Verantwortung nicht immer gerecht wird. Als
Defizite konnten u.a. identifiziert werden, dass
● bestimmte Verwaltungsgebäude nicht den brandschutzrechtlichen Sicherheitsstandards
(2. Rettungsweg) entsprechen,
● die Zuständigkeiten für den organisatorischen Brandschutz nicht klar geregelt sind,
● Bestands- und Betriebsdokumentationen (Inspektions- und Wartungsanweisungen,
Prüfpläne) sowie organisatorische Regelungen wie Prozessanweisungen teilweise fehlen
oder nur lückenhaft vorhanden sind.
Um der Verpflichtung zur Wahrnehmung der Betreiberverantwortung zukünftig vollständig
nachzukommen, empfehlen wir, ein Betreiberpflichtenmanagement einzurichten, das
folgende Aufgaben übernimmt:
● Ermittlung der Betreiberpflichten und Festlegung des Verantwortlichen für die Einhaltung,
● Erstellung von Prozess-/Ablaufbeschreibungen und Verfahrensanweisungen für die
relevanten Prozesse,
● Festlegung entsprechender Einsatz- und Zeitpläne,
● Sicherstellung besonderer Maßnahmen (GB, BA, Schutzmaßnahmen, etc.) der Arbeiten in
gefährlichen Bereichen,
● Kontrolle der Erbringung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen bei
Baumaßnahmen.
Zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung der Stadt Krefeld ist es im ersten Schritt
erforderlich, wesentliche Kernprozesse des ZGM zu dokumentieren. Bei der SollProzessmodellierung sollte auf eine transparente Regelung der Aufgaben, Kompetenzen und
Verantwortungen geachtet werden.
Mit dem Ziel, Organisationsverschulden bei der Sicherstellung der Betreiberverantwortung zu
vermeiden, empfehlen wir, die Prozessdokumentation beginnend mit den Kernprozessen
(Instandhaltung, Störungsbeseitigung, Neubau etc.) schrittweise auch auf Service- und
Unterstützungsprozesse des ZGM auszudehnen. Vor dem Hintergrund der besonderen
Dringlichkeit ist zur Prozessaufnahme und -dokumentation eine externe Unterstützung
vorzusehen.
© RSM / dchp® 2018
28
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
dchp | consulting
•
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● In diesem Zusammenhang
empfehlen wir, einen
Brandschutzsachverständigen als
Brandschutzbeauftragten für die
Aufgaben des vorbeugenden
Brandschutzes (entsprechend
Richtlinie vfdb 12/09-01:2009-03)
zu benennen und eine
entsprechende Stelle im Bereich
TGM anzusiedeln.
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Vermeidung von Unfällen, Verletzungen, Todesfällen etc.
● Rechtliche Absicherung zur Vermeidung der Erhebung etwaiger Schadensersatz- oder
Schmerzensgeldansprüche
● Vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung des Organisationsverschuldens im Schadensfall
© RSM / dchp® 2018
29
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
4
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Strategisches Ziel/ Aufgabenfokus
Prozesse der Bedarfsermittlung und Projektdefinition optimieren
Begründung / Erläuterung:
Der Prozess der Bedarfsermittlung ist in Krefeld derzeit wenig strukturiert und nicht für alle
Beteiligten transparent. Eine festgelegte Prozessdefinition existiert nicht.
Wir empfehlen, die Prozesse der Bedarfsermittlung und Projektdefinition einheitlich zu
definieren und verpflichtend zu regeln. Die Regelung sollte entsprechend des dchp®Prozessmodells für das Bauprojektmanagement (siehe Anlage 1) erfolgen:
Wesentlich für die Phasen der Bedarfsermittlung und Projektdefinition nach diesem
Prozessmodell sind klare Zuständigkeiten und eindeutige Entscheidungen als Meilensteine
zum Abschluss dieser Prozessphasen.
So beinhaltet die Bedarfsermittlung durch den Bedarfsträger neben der Beschreibung der
Bedarfe, Ziele und Mittel auch eine erste Definition des Kosten- und Zeitrahmens für die
Investition (entsprechend DIN 18205, Raum- und Funktionsprogramm bzw. interne/externe
Bench arks ie €/ 2; €/lfd ; €/Plat ) und endet it der grundsät lichen Bedarfsanerkennung (bzw. Rückstellung oder Ende des Projektes) mit Bericht an den Rat bzw. den entsprechenen Ausschuss. Erst nach der Bedarfsanerkennung identifiziert das ZGM im Rahmen
der Projektdefinition Bedarfsdeckungsmöglichkeiten durch
1.) Trägerschaft/Betreiber, Standort, Nutzung vorhandener Gebäude
2.) Sanierung, Neu-, Um-, Erweiterungsbau im Eigenbau/ GU/ Kauf/ Leasing/ Miete/ ÖPP.
Danach erfolgt der Wirtschaftlichkeitsvergleich (nach § 14 GemHVO NRW, DIN 276) in einer
Variantenuntersuchung der verschiedenen Bedarfsdeckungsmöglichkeiten (Investitionsausgaben und Folgekosten) sowie die Bedarfskonkretisierung mit planungsstandangemessener
Bedarfsanpassung. Durch Aufnahme in die mittelfristige Investitionsplanung nach entsprechender Beschlussfassung im zuständigen Ausschuss erfolgt die Freigabe der Planungsmittel
und die Projektplanung (Lph 1-5 HOAI).
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Beschluss des Verwaltungsvorstandes über neue Regelung
zum Prozess der Bedarfsermittlung/ Projektdefinition
erforderlich
● Verwaltungsvorstand
langfristig
(2020 ff.)
© RSM / dchp® 2018
30
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Klärung der Rahmenbedingung vor Beginn des Prozesses
● Transparente und abgestimmte Bedarfsermittlung und Projektdefinition
© RSM / dchp® 2018
31
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.2. Finanzausstattung
Maßnahme Nr.:
5
Handlungsfeld:
Finanzausstattung
Finanz- und Ressourcenausstattung des ZGM am ImmobilienLebenszyklus orientieren
Begründung / Erläuterung:
Zur Stärkung der Langfristperspektive und zur Beseitigung von Instandhaltungsstaus sollte sich
die Finanz- und Ressourcenausstattung des ZGM in Zukunft am Lebenszyklus der jeweils zu
betreuenden Immobilien (bebaute Grundstücke) orientieren.
Nur kontinuierlich durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen sichern dauerhaft den Wert
einer Immobilie. Instandhaltungsmaßnahmen sollten daher grundsätzlich, schon aus Gründen
der Werterhaltung des Gebäudebestandes, über einen absehbaren Zeitraum im Voraus
geplant werden. In der Vergangenheit fielen Entscheidungen zur Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen selten aus technischen Gründen, sondern wurden primär von Finanzmitteln dominiert. Auf diese Weise kann Instandhaltung jedoch nicht zur vorbeugenden
Werterhaltung beitragen, sondern wird fast immer nach längst überfälligen und dringenden
Problemen dem Bedarf hinterherhinken.
Hier muss im Sinne des Lebenszyklusgedankens eines Gebäudes eine Umsteuerung
stattfinden, da unterlassene oder zu spät durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen die
Lebensdauer eines Gebäudes verkürzen und damit die Wirtschaftlichkeit verschlechtern.
Wir empfehlen, ein entsprechendes Lebenszyklusmanagement auf Grundlage des strategischen Portfoliomanagements (siehe Maßnahme Nr. 2) im ZGM aufzubauen. Kernaufgabe des
Lebenszyklusmanagements soll es sein, die Lebenszykluskosten / Life Cycle Costs (LCC) im
bestehenden Portfolio zu ermitteln und die Finanz- und Ressourcenausstattung entsprechend
vorausschauend zu planen. Hierzu sind die Kostenbestandteile über den gesamten Lebenszyklus des Bauwerks beginnend mit den Vorarbeiten zur Projektdefinition, über Planung, Bau,
(einschl. Bauleitung und -überwachung) bis hin zu den Folgekosten der anschließenden Nutzung (Betrieb, Reinigung, HM-Dienste, Außenanlagepflege etc.) und der Instandhaltung zu
betrachten.
Ziel ist eine mittelfristige Planung der Finanz- und Ressourcenausstattung, die den Werterhalt
des Gesamtportfolios ermöglicht.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Verwaltungsvorstand
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
© RSM / dchp® 2018
32
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Instandhaltungsmaßnahmen werden im Voraus geplant und erhöhen damit nicht nur die
Lebensdauer der Gebäude, sondern verbessern auch die finanzielle und technische
Planbarkeit dieser Maßnahmen und damit die Wirtschaftlichkeit
● Werterhalt des Portfolios wird ermöglicht
● Instandhaltungsstau kann beseitigt werden
● Langfristperspektive wird gestärkt
© RSM / dchp® 2018
33
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
6
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Finanzausstattung
Klare systemtechnische Rahmenbedingungen für die
Kostenverrechnung definieren
Begründung / Erläuterung:
Die Weiterentwicklung der Kostenverrechnung zu einem leistungsfähigen Informations- und
Steuerungsinstrument berührt primär betriebswirtschaftlich/kaufmännische Fragestellungen.
Daneben sind jedoch auch technische Daten wie Flächenangaben (Grundfläche, Etagenflächen, Dachflächen, Wandflächen, Fensterflächen, versiegelte Flächen etc.), Volumina
(umbauter Raum), Mengenangaben (eingebaute Beleuchtungskörper, Heizkörper, Schalter
oder Steckdosen etc.) oder Angaben zu weiteren Ausstattungselementen erforderlich. Dies
führt dazu, dass das Verhältnis der IT-Systeme, die kaufmännische Daten (DZ-Kommunalmaster Doppik auf Basis SAP R/3) bzw. technische Daten (CAFM-Lösung) verarbeiten, definiert
werden muss.
Wir empfehlen, für alle verdichteten kaufmännischen Daten den DZ-Kommunalmaster als
Führungssystem zu definieren. Detailliertere kaufmännische Daten (z.B. Kosten einzelner
Instandhaltungspositionen) sollten jedoch nur in einem System (dem Subsystem CAFMLösung) abgelegt werden, um eine redundante Datenhaltung zu vermeiden. Wenn möglich,
sollte die Schnittstelle zwischen den Systemen für verdichtete kaufmännische Daten
bidirektional ausgelegt werden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung KGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Klare Abgrenzung zwischen IT-Systemen vermeidet redundante Datenhaltung und
-verarbeitung sowie -pflege
● Schnittstellen für definierte verdichtete Daten vereinfachen den Datenaustausch
© RSM / dchp® 2018
34
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
7
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Finanzausstattung
Stufenmodell zur Weiterentwicklung der Kostenverrechnung einführen
Begründung / Erläuterung:
Die Verrechnung von Kosten soll zu einem leistungsfähigen Informations- und
Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden. Zu diesem Zweck soll ein Stufenmodell
gewählt werden:
In der ersten Stufe soll das ZGM zunächst – und nur für einen zeitlich begrenzten Zeitraum –
den Nutzern standardisierte Kosten in Rechnung stellen. Diese standardisierten Kosten sollen
sich an den bisherigen Haushaltsdaten (innerbetriebliche Leistungsverrechnung) orientieren.
In der zweiten Stufe (Zielkonzept) stellt das ZGM den Nutzern die tatsächlich angefallenen
Kosten „in Rechnung“ Dies s ll „gebäude(t pen)scharf“ geschehen (vgl. Maßnahme Nr. 8).
Mit diesem Vorgehen soll eine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten erreicht werden,
die – sofern eingesparte Mittel dem Fachbereich für andere Vorhaben zur Verfügung stehen –
eine Anreizwirkung für den sparsamen Umgang mit Flächenbedarf entfalten kann.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Verursachungsgerechte Zuordnung der mit einer Gebäudenutzung verbundenen Kosten
schärft das Kostenbewusstsein
● Anreize für den sparsamen Umgang mit Flächenbedarf können implementiert werden
© RSM / dchp® 2018
35
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
8
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Finanzausstattung
Kosten der Gebäudenutzung „gebäudescharf“ in Rechnung stellen
Begründung / Erläuterung:
Aktuell werden Kosten des Gebäudemanagements sowie der Objekte den Nutzern nicht
verursachungsgerecht uge rdnet und können s it auch nicht „gebäudescharf“ der
„nut erscharf“ abgerechnet erden ine eindeutige Aufschl sselung der tatsächlich
anfallenden Kosten auf die einzelnen Nutzer könnte zur Anreizwirkung auf den Flächenbedarf
führen (eingesparte Mittel stehen Nutzer-Fachbereich anteilig zur Verfügung) und ermöglicht
eine bessere Steuerung der Kostenentwicklung.
Um eine gebäude- und/ oder sogar nutzerscharfe Abrechnung der Kosten zu ermöglichen,
muss dieser Ansatz bereits bei der Implementierung der neuen CAFM Software berücksichtigt
werden. Insbesondere die Gebäudestruktur, die mit Kosten bebucht werden soll, muss im
Vorfeld der LuGM-Einrichtung eindeutig festgelegt werden. Diese gibt die Struktur für den
rad der späteren „Abrechnungsschärfe“ v r Wir e pfehlen das The a i U set ungspr jekt „Lu -I ple entierung“ ges ndert u behandeln
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Zwischenstufe:
Vergangenheitsdaten müssen zur
Verfügung stehen und sich aufschlüsseln lassen
● „Scharfe“ Abrechnung: H he
Belastung für die Kapazitäten im
Rechnungswesen/ Controlling,
Grundlage im CAFM System zur
Auswertung muss gegeben sein
● Leiter Umsetzungsprojekt
LuGM in Abstimmung mit
SG 60/02 Rechnungswesen
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Steuerungseffekte erzielbar
© RSM / dchp® 2018
36
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
9
Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Finanzausstattung
KLR aufbauen und als Frühwarninstrument nutzen
Begründung / Erläuterung:
Mit Hilfe der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sollen erwartete Kosten und Leistungen
prognostiziert, Soll-Kosten und Soll-Leistungen als Zielgrößen vorgegeben und ihre Einhaltung
zeitnah kontrolliert werden. Insbesondere der letzte Aspekt sollte stärker in den Fokus gerückt
werden.
Wie der Presse fast täglich entnommen werden kann, kommt es bei Investitionsmaßnahmen
oder aufwendigeren Instandhaltungsmaßnahmen in Deutschland häufig zu einer deutlichen
Überschreitung des ursprünglich vorgesehenen Kostenrahmens. Diese Feststellung erfolgt
meist erst bei weit vorgerücktem Baufortschritt, zu diesem Zeitpunkt sind die
Eingriffsmöglichkeiten jedoch bereits stark eingeschränkt. Ziel muss es daher sein, drohende
Kostenüberschreitungen möglichst frühzeitig erkennen zu können.
Zu diesem Zweck sollten nicht nur Investitionsmaßnahmen, sondern auch aufwendigere
Instandhaltungsmaßnahmen (Wertgrenze definieren) mit Soll-Kosten (nach Gewerken) belegt
und anfallende Ist-Kosten zeitnah dem Projekt zugeordnet werden. Auf diese Weise soll die
bei sich abzeichnenden Kostenüberschreitungen verbleibende Reaktionszeit verlängert und
die dann noch möglichen Reaktionsoptionen erhöht werden, um eine stärkere Einhaltung der
vorgegebenen Soll-Kosten zu erreichen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Sich abzeichnende Kostenüberschreitungen sollen möglichst frühzeitig erkannt werden
können
● Die KLR kann hierzu in Form eines Frühwarninstruments einen wichtigen Beitrag liefern
© RSM / dchp® 2018
37
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.3. Aufgabenumfang
Maßnahme Nr.:
10 Handlungsfeld:
Aufgabenumfang
ZGM zum Full-Service-Dienstleister für das Gebäudemanagement
weiterentwickeln
Begründung / Erläuterung:
Wir empfehlen, das ZGM der Stadt Krefeld zum Full-Service-Dienstleister für das Gebäudemanagement weiterzuentwickeln. Neben den kfm. Leistungen wie Haushalt, Rechnungswesen
und Leistungen des Bauprojektmanagements sowie der Wahrnehmung der Bauherrenfunktion
sollte das ZGM künftig auch alle infrastrukturellen Gebäudemanagement-Dienstleistungen
abdecken. Entsprechend sollte das Aufgabenportfolio des ZGM auf alle infrastrukturellen GMDienstleistungen (einschl. Hausmeister- und Handwerkerdienste) ausgeweitet werden.
Die Ausweitung sollte schrittweise erfolgen:
In einem ersten Schritt sind die technischen Funktionen der FB 10 und 52 der Stadtverwaltung
einschließlich der Hallenwarte und Haushandwerker (vgl. auch Maßnahme Nr. 23) in das ZGM
zu übertragen. Ausgenommen hiervon sind jene Funktionen, die vor allem für die Wartung der
betriebsspezifischen Spezialtechnik (z.B. Wasseraufbereitung Schwimmhallen, Eisaufbereitung
Eishallen) eingesetzt werden (zur Erstellung des Vermögenszuordnungskatalogs siehe
Maßnahme Nr. 11). Ebenso sollte in diesem ersten Schritt geprüft werden, ob weitere
Funktionen aus dem Aufgabenbereich der Unterkunftsbetreuer (FB 56) im ZGM gebündelt
werden können.
Mittel- und langfristig sollte darüber hinaus die Übertragung weiterer Hausmeisteraufgaben
geprüft werden:
In einem zweiten Schritt empfehlen wir, mittelfristig den Aufgabenbereich der Schulhausmeister vom FB 40 auf das ZGM zu übertragen. Die Übertragung dieser Funktionen ist eng mit
dem FB 40 sowie den Schulleitungen abzustimmen und zu planen.
Langfristig sollten in einem dritten Umsetzungsschritt auch alle weiteren Hausmeisterfunktionen der Stadt Krefeld, die überwiegend gebäudebezogene Aufgaben umfassen (z.B. HM der
Kulturbauten), im ZGM gebündelt werden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Verwaltungsvorstand
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
© RSM / dchp® 2018
38
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Weiterentwicklung des ZGM zum Full-Service-Dienstleister rund um die Immobilie
● Möglichkeit zur Standardisierung der GM-(Grund-)Leistungen für alle Nutzer
● Bündelungseffekte im Hausmeister-, Werkstatt- und Handwerkerbereich
© RSM / dchp® 2018
39
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
11 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Vermögenszuordnungskatalog erstellen
Begründung / Erläuterung:
Um Transparenz über die Zuständigkeiten im Bereich der Gebäude- bzw. Betriebstechnik zu
erreichen, empfehlen wir der Stadt Krefeld, einen übergreifenden
Vermögenszuordnungskatalog im Bezug auf alle städtischen Immobilien zu erstellen. Auf
dieser Basis sollten die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen (AKV) eindeutig und für
alle Beteiligten transparent geregelt werden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Der Vermögenszuordnungskatalog ist regelmäßig zu
aktualisieren, um neue
Investitionen berücksichtigen zu
können.
● Die getroffenen Regelungen sind
verwaltungsweit zu kommunizieren
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Transparenz über Zuständigkeiten und AKV im Bereich der Gebäude- und Betriebstechnik
© RSM / dchp® 2018
40
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
12 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Aufgaben des Flächenmanagements im ZGM integrieren
(soweit nicht dem FB 21 zugeordnet)
Begründung / Erläuterung:
Aufgaben des Flächenmanagements werden derzeit innerhalb der Stadtverwaltung vom FB 10
sowie teilweise von den jeweiligen Nutzungsämtern selbst wahrgenommen. Hierzu gehören
die Erfassung der Flächennutzung, die Analyse von potentiellen Nutzungsmöglichkeiten, die
Bedarfsermittlung und -entwicklungsplanung sowie die Optimierung der Flächennutzung.
Wir empfehlen, die Aufgaben des Flächenmanagements künftig innerhalb des ZGM anzusiedeln und in die zukünftige Struktur zu integrieren. Auf diese Weise ist gesichert, dass über
die Flächennutzungs- und Leerstandsverwaltung Daten zentral vorgehalten werden können
und mit dem Ziel einer Optimierung der Flächennutzung eine übergreifende Aufgabenwahrnehmung insbesondere bei Bedarfsermittlung und -entwicklungsplanung erfolgen kann.
Ausgenommen von der hier empfohlenen Übertragung sind Objekte, die zum Zweck des
Verkaufs, Ankaufs, Tauschs und Erbbaurechtsangelegenheiten bzw. zwischenzeitlicher
Übernahme zwecks Abbruch/Verwertung dem FB 21 zugeordnet sind (gleiches (gleiches gilt
für Objekte der Stiftungsverwaltung gemäß § 97 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW, sowie
landwirtschaftlich genutzte Objekte) oder sich im Eigentum verselbständigter
Aufgabenbereiche wie KBK AöR oder Tochtergesellschaften der Stadt befinden (vgl.
Organisationsverfügung zum 01.11.2017).
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Im Rahmen des zentralen Flächenmanagements sollte die Einführung eines kurzen und übersichtlichen Standardberichtswesens für die Nutzer der Immobilien geprüft werden.
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Übergreifende Aufgabenwahrnehmung Bedarfsermittlung und -entwicklungsplanung
werden ermöglicht
© RSM / dchp® 2018
41
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
13 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Vertragsmanagement im ZGM einrichten
Begründung / Erläuterung:
Das Vertragsmanagement wird derzeit im Bereich Objektmanagement innerhalb des FB 60 mit
eher operativer Ausrichtung (Vertragsverwaltung) wahrgenommen. Zur Weiterentwicklung
empfehlen wir, das Vertragsmanagement als eigenständige Einheit aus dem Objektmanagement herauszulösen und um strategische Aufgaben zu erweitern. Zu diesen Aufgaben zählen
wir:
● Konzeptionelle Entwicklung
● Vertragsseitige Betreuung von Investorenprojekten
● Proaktive Flächensuche
● Durchführung von / Unterstützung bei Vertragsabstimmungen und -verhandlungen.
Wir empfehlen, die Funktion des strategischen Vertragsmanagements im ZGM aufzubauen
und zunächste eine Priorität auf derzeit offene Projekte zu legen. Nach einer Übergangsphase
empfehlen wir, dann auch eine Standardisierung von Verträgen, Bereitstellung von
Vertragsmustern etc. anzustreben.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die Funktion des strategischen
Vertragsmanagements ist bei der
Umsetzung der neuen
Aufbauorganisation zu
berücksichtigen
● Leitung ZGM
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Strategische Aufgaben des Vertragsmanagements werden in der Organisation fest
verankert
● Standardisierung (Vertragsmuster etc.) führt zu Verringerung der vertraglichen Risiken
gegenüber Einzelvertragsgestaltung
© RSM / dchp® 2018
42
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
14 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Energiemanagement im ZGM einführen
Begründung / Erläuterung:
Ansätze und Konzepte des Energiemanagements wurden in Krefeld in der Vergangenheit zwar
diskutiert und erste Ansätze erprobt. Ein systematisches Energiemanagement wurde jedoch
nicht konsequent eingerichtet. Insbesondere fehlt heute eine strategische
Langfristperspektive zur kontinuierlichen Verbesserung der Energie-/Ressourceneffizienz und
des CO2-Footprints im Bestand.
Wir empfehlen, ein Strategisches Energiemenagement für die vom ZGM Krefeld betreuten
Objekte einzuführen.
Als Grundlage der Einführung sind zunächst die erforderlichen Anlagendaten (Messwerte,
Stell-/Regelsignale, Verbrauchswerte etc.) zu ermitteln und systematisch zu erfassen. Parallel
empfehlen wir (ggf. mit externer Unterstützung) geeignete Soll-/Vergleichswerte (z.B. aus aus
Regelwerken, Erfahrungswerten, Simulationen etc.) zu generieren.
Im Ergebnis ist eine schrittweise Betriebsoptimierung im Sinne eines kontinuierlichen
Verbesserungsprozesses zu implementieren, die zu einer Verbesserung der Energie/Ressourceneffizienz und des CO2-Footprints der Gebäudenutzung führt.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung TGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
●
●
Verbesserung der Energie-/Ressourceneffizienz der städtischen Gebäude
Kosteneinsparung für den städtischen Haushalt
© RSM / dchp® 2018
43
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
15 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Schadensprioritäten definieren und System der vorausschauenden
Instandhaltung implementieren
Begründung / Erläuterung:
Die Instandhaltungsphilosophie soll von der derzeit häufig vorherrschenden Instandhaltung
unter Substanzverlust in zwei Schritten verändert werden. Kurzfristig wird eine Instandhaltung
im Bedarfsfall angestrebt, langfristig eine vorbeugende Instandhaltung.
Insbesondere die Instandhaltung im Bedarfsfall bedingt bei Schäden, welche die Gebäudesubstanz oder die Funktionsfähigkeit des Gebäudes bedrohen, kurze Reaktionszeiten. Um
diese zu gewährleisten, empfehlen wir, unterschiedliche Schadensprioritäten zu definieren.
Beispielsweise würden die oben skizzierten Schäden die höchste Priorität erhalten, da sie zur
Vermeidung von kostspieligen Folgeschäden umgehend beseitigt werden müssen.
Wird dieses Verfahren auch gegenüber denjenigen, die Schäden melden, transparent
dargestellt, so kann auch die Wahrnehmung des Gebäudemanagements bei den Kunden
verbessert werden. Dies geschieht dadurch, dass bei Schäden mit hoher Priorität und damit
Bedeutung sehr zeitnah reagiert wird, bei Schäden mit geringer Priorität der Erwartungshaltung zur unmittelbaren Reaktion mittels einer nachvollziehbaren Begründung direkt
entgegengetreten werden kann.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung TGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Verringerung der Reaktionszeiten bei Schäden mit hoher Priorität
● Dadurch Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile (teure Folgeschäden, Einschränkung der
Nutzbarkeit des Gebäudes etc.) und Verbesserung der Wahrnehmung des Gebäudemanagements bei den Kunden
© RSM / dchp® 2018
44
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
16 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Nutzung von Rahmenverträgen intensivieren
Begründung / Erläuterung:
Standardleistungen, die von den Nutzern beim ZGM abgerufen werden, sollen zukünftig
verstärkt über sog. Rahmenverträge abgewickelt werden (siehe Maßnahme Nr. 17), um
wirtschaftliche Vorteile zu erzielen.
Die Rahmenverträge beruhen auf Leistungsverzeichnissen (LV), welche die Leistungserbringung und Abrechnung zwischen Auftraggeber (ZGM) und Auftragnehmer (Jahresvertragsfirmen) regeln. Die Leistungsverzeichnisse mit den verschiedenen Firmen sollten auf einem
einheitlich strukturierten Mutter-Leistungsverzeichnis des ZGM basieren. In diesem MutterLeistungsverzeichnis werden alle Leistungsbeschreibungen einheitlich abgelegt und gepflegt.
Wir empfehlen, dass alle Leistungsverzeichnisse hierauf basieren, d.h. eine Leistung (z.B.
Verputzen Fensterlaibung) hat in allen Leistungsverzeichnissen die gleiche Leistungsnummer.
Dies ist Voraussetzung für spätere Auswertungen, z.B. zur Preisentwicklung einzelner LVPositionen, oder aber für die Frage, welches die wirtschaftlich bedeutsamsten LV-Positionen
sind bzw. zuletzt geworden sind (Schwerpunktpositionen, siehe Maßnahme Nr. 18).
Für die Erstellung des Mutter-LV sollte insbesondere auf Texte aus dem Standard-Leistungsbuch (StLB) oder bereits vorhandene und bewährte LV zurückgegriffen werden, da dies die
Erstellung stark vereinfacht und verkürzt.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung TGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Die Erstellung von Mutter-LV und darauf basierenden Einzel-LV ist mit entsprechendem
Aufwand verbunden
● Diesem einmaligen Aufwand stehen durch den verstärkten Einsatz von Jahresverträgen
dauerhaft sowohl wirtschaftliche Vorteile bei der Beschaffung der Leistungen, als auch bei
ihrer Abwicklung gegenüber
© RSM / dchp® 2018
45
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
17 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Standardleistungen (Operational Level Agreements) definieren
Begründung / Erläuterung:
Wir empfehlen, die Frage des Kontrahierungszwangs (Bezug gebäudewirtschaftlicher
Dienstleistungen ausschließlich über das ZGM) in einem Stufenmodell zu regeln und
mittelfristig schrittweise zu lockern.
Zunächst werden alle gebäudetechnischen Leistungen beim ZGM angefordert. Nach dieser
Zwischenstufe werden als Zielstruktur Standardleistungen von den Nutzern beim ZGM
abgerufen, speziellere Leistungen können bei Dritten angefragt werden. Durch diese gezielte
ischung aus rbringung i „K n ern Stadt“ und Beschaffung v n Dritten ( ake r bu )
können wirtschaftliche Vorteile erzielt werden.
Zunächst müssen die Standardleistungen definiert werden (Operational Level Agreements),
wodurch die Schnittstelle zwischen Auftraggeber (Nutzer) und Dienstleister (ZGM) für
wiederkehrende Dienstleistungen festgelegt wird. Für diese Standardleistungen sollen
anschließend verstärkt sog. Jahresverträge (Rahmenverträge, vgl. Maßnahme 16) genutzt
werden, um diese Leistungen – sofern nicht selbst erbracht – preisgünstiger am Markt
beschaffen zu können (Mengeneffekt). Durch die Nutzung von Jahresverträgen kann daneben
die Überprüfung der Erbringung der Leistungen (Aufmaß) und auch die anschließende
Abrechnung der Leistungen vereinfacht werden, da mit einer Mehrzahl von Leistungserbringern gleiche Kontrakte (Jahresverträge) abgeschlossen werden. Die gemeinsame
Erstellung eines Aufmaßes über die erbrachten Leistungen und ggf. auch die Abrechnung
können durch den Einsatz von Geräten zur mobilen Datennutzung (vgl. Maßnahme Nr. 38)
wirksam unterstützt werden.
Daneben erhält der Nutzer die Möglichkeit, Spezialleistungen für seinen Bereich bei Dritten
anzufragen und an diese zu vergeben.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Grundsatzentscheidung zur Lockerung des Kontrahierungszwangs notwendig
● Verwaltungsvorstand
langfristig
(2020 ff.)
© RSM / dchp® 2018
46
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Lockerung des Kontrahierungszwangs
● Erzielung wirtschaftlicher Vorteile durch gezielte Mischung von Eigen- und Fremdleistung
(make or buy)
● Der verstärkte Einsatz von Jahresverträgen bringt dauerhaft sowohl wirtschaftliche
Vorteile bei der Beschaffung dieser Leistungen als auch Vereinfachungen bei ihrer
Abwicklung
● Dem steht der einmalige Aufwand zur Definition der Standardleistungen bzw. zur
Erstellung entsprechender Leistungsverzeichnisse gegenüber
© RSM / dchp® 2018
47
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
18 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Analysen zur systematischen Identifizierung von LVSchwerpunktpositionen nutzen
Begründung / Erläuterung:
Leistungsverzeichnisse (LV) beinhalten eine Vielzahl von Positionen, die entsprechende
technische Leistungen beschreiben (siehe Maßnahme Nr. 17). Hiervon sind jedoch nicht alle
Positionen von gleicher wirtschaftlicher Bedeutung.
Mittels einer ABC-Analyse kann dargestellt werden, welche Positionen bei Investitions- oder
Instandhaltungsmaßnahmen von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind. Häufig ergibt
sich, dass rund 20 % der Positionen mindestens 80 % der Kosten definieren. Diesen sog.
Schwerpunktpositionen sollte bei Ausschreibungen, Preisstellungen, Aufmaßen oder Abrechnungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Regelmäßige Auswertungen über die verwendeten Leistungsverzeichnisse können daneben
dazu dienen, sehr selten genutzte Positionen zu erkennen und damit eine sinnvolle Entschlackung und Vereinfachung von Leistungsverzeichnissen zu unterstützen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung TGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Bei Leistungsverzeichnissen sollten die Schwerpunktpositionen systematisch identifiziert
werden
● Diesen Positionen ist bei Ausschreibungen, Preisstellungen oder Abrechnungen
besondere Aufmerksamkeit zu widmen, um eine möglichst wirtschaftliche Realisierung
von Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen zu erzielen
© RSM / dchp® 2018
48
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
19 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Operative Aufgabenerledigung im Bereich der
Betriebskostenabrechnung stärken
Begründung / Erläuterung:
Bei der Betriebskostenkostenabrechnung im Bereich der Objektverwaltung haben sich
erhebliche Arbeitsrückstände aufgebaut. Zum Abbau der Rückstände und zur langfristigen
Abdeckung des Ressourcenbedarfs ist ein Zusatzbedarf vorhanden.
Wir empfehlen, die operative Aufgabenerledigung im Bereich der Betriebskostenabrechnung
zu stärken. Eine entsprechende Aufstockung der Kapazitäten ist in der
Personalbedarfsermittlung berücksichtigt. Bei der Besetzung der neu geschaffenen Stellen
sollte optimalerweise auf eine Qualifikation als Immobilienkauffrau/-kaufmann geachtet
werden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Abbau der Arbeitsrückstände im Bereich der Betriebskostenabrechnung
● Zusatzaufwand durch Personalmehrung
● Vermeidung von Einnahmeverlusten für die Stadt
© RSM / dchp® 2018
49
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
20 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenumfang
Aufgabe der „Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel“
integrieren
Begründung / Erläuterung:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind nach DIN VDE 0100-200 Betriebsmittel, die
während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden
können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. handgeführte
Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (BGV/GUV-V A3) ist der Betreiber von Gebäuden verpflichtet, Prüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit durch befähigte Personen oder durch Elektrofachkräfte
durchführen zu lassen sowie für regelmäßige Wiederholungsprüfungen zu sorgen.
Die Aufgabe der Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel wird für die Stadtverwaltung derzeit durch FB 10 koordiniert und durchgeführt.
Aufgrund der fachlichen Nähe der Prüfungsaufgaben zu den gebäudetechnischen Funktionen
im ZGM (insbesondere TGM) empfehlen wir, die Aufgabe der Prüfung ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsmittel zukünftig in das ZGM zu integrieren.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Eine Prüfung allein durch
elektrotechnisch unterwiesene
Personen ist auf Grund der
Festlegungen in der TRBS
„Befähigte Pers nen – Besondere
Anforderungen – Elektrische
efährdungen“ nicht ehr
zulässig. Dennoch ist es möglich,
dass in einem Prüfteam (z. B.
Elektrofachkraft/elektrotechnisch
unterwiesene Person) die
elektrotechnisch unterwiesene
Person im Rahmen von
Wiederholungsprüfungen
Tätigkeiten übernimmt und damit
die Elektrofachkraft unterstützt.
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Bündelung fachlicher Funktionen im ZGM
© RSM / dchp® 2018
50
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.4. Aufgabenstandards
Maßnahme Nr.:
21 Handlungsfeld:
Aufgabenstandards
Gebäudezustände digital erfassen und prüfen
Begründung / Erläuterung:
Eine Änderung der zukünftigen Instandhaltung von Gebäuden benötigt neben einer entsprechenden Instandhaltungsphilosophie eine aussagekräftige Datenbasis. Diese Datenbasis
muss geeignet sein, die anstehenden Entscheidungen zielgerichtet zu unterstützen.
Dies bedeutet, dass der Zustand der einzelnen Gebäude möglichst aktuell dokumentiert sein
muss. Wir empfehlen die Verbesserung und (weitere) Digitalisierung des Zustandskatasters.
Zu diesem Zweck kann beispielsweise eine Checkliste „Sichtpr fung“ ver endet erden, die
mindestens jährlich und daneben anlassbezogen auch unterjährig aktualisiert wird.
Die Checkliste sollte innerhalb der einzuführenden CAFM-Lösung (LuGM der Axians Infoma
GmbH) digital geführt werden. Daneben sollte im Zusammenhang mit der Einführung von
Geräten zur mobilen Datennutzung (siehe Maßnahme Nr. 38) geprüft werden, ob die
Checkliste online zur Verfügung gestellt werden kann und entsprechende Fotos sowie
Anmerkungen hierzu unmittelbar integriert werden können.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Unterstützung durch den FB 10
für die techn. Umsetzung
mittelfristig
(bis Ende 2019)
● Leitung TGM/
Projektleiter Umsetzungsprojekt LuGM
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Erhöhung der Aktualität des Zustandskatasters im Laufe der Anwendung des neuen
Verfahrens
● Eine zentrale Datenbasis bezüglich des Zustandes der Gebäude, die auch z.B. für die
Klärung von Details mit den ausführenden Stellen verfügbar ist
© RSM / dchp® 2018
51
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
22 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenstandards
Zentrale Störungsannahme einschl. Werkstatt aufbauen
Begründung / Erläuterung:
Mit dem Ziel der Prozessverbesserung an der Kundenschnittstelle empfehlen wir, eine
zentrale Störungsannahme mit weitreichenden Kompetenzen für Reparaturmaßnahmen
einzurichten.
Um Störungen möglichst schnell beseitigen zu können, soll künftig eine zeitnahere Beauftragung von Handwerksfirmen direkt durch die zentrale Störungsannahme möglich sein.
Hierzu sollen Rahmenverträge mit Abrufvereinbarungen geschlossen werden, über welche die
neu geschaffene Stelle Leistungen umgehend in Auftrag geben kann.
Zusätzlich empfehlen wir, eine zentrale Werkstatt des ZGM aufzubauen, über die Reparaturen
und Kleinstinstandhaltungen mit kurzer Reaktionszeit ad hoc durchgeführt werden können.
Für den Aufbau der Werkstattkapazitäten kann bei der Stadt Krefeld voraussichtlich auf vorhandenes Personal mit entsprechenden Qualifikationen zurückgegriffen werden, welches im
ZGM zu bündeln ist (vgl. Maßnahme 10).
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die Umstellung hat auch eine
deutliche Entlastung für den
Bereich der Instandhaltung zum
Ergebnis, da kleinere Maßnahmen nicht mehr vorabgestimmt
werden müssen
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Beschleunigung der Störungsbeseitigung
● Verbesserung der Reaktionsfähigkeit und Kundenzufriedenheit
● Wirtschaftlichkeitsverbesserung bei Eigenerledigung von Kleinstmaßnahmen zu erwarten
© RSM / dchp® 2018
52
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
23 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenstandards
System zur automatischen Schadenserfassung in der zentralen
Störungsannahme einführen
Begründung / Erläuterung:
Aktuell gibt es keinen standardisierten Prozess zur Aufnahme und Abwicklung von Schäden
durch das ZGM. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Schadensbeseitigung kommen,
was einen negativen Einfluss auf die Außenwahrnehmung (Nutzer) des ZGM bewirkt.
Wir empfehlen zur effizienten Bearbeitung einen Prozess/ Workflow zur Schadensaufnahme
und –bearbeitung zu etablieren, sowie ein entsprechendes Tool zur Unterstützung und Teil-/
Automatisierung dieses Prozesses zu implementieren. Hierbei sind folgende Aspekte zu
berücksichtigen:
● Schaden wird telefonisch im ZGM aufgenommen (kurze Reaktionszeit im Notfall/
Vorsortierung nach Dringlichkeit und ggf. Kategorie)
● Weiterleitung der erfassten Schäden an die notwendigen Stellen im ZGM (Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner (mit Vertretung) für unterschiedliche Schadenskategorien sind klar definiert)
● R ck eldung an den elder des Schadens ( B „aufgen
en“, „in Bearbeitung“,
„beh ben“…) ggf aut atisch bei Status echsel
Die ab 2019 neu eingesetzte CAFM Software LuGM umfasst bereits bei Auslieferung das
dul „ eldungs anage ent“ I Rah en der LuGM-Implementierung ist zu prüfen, in
wiefern dieses Modul den o.g. Prozess unterstützen kann.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Umsetzung ist mit der Einrichtung der zentralen Störungsannahme (Maßnahme Nr. 22)
abzugleichen
● Mitarbeiter/innen benötigen
techn. Sachverstand, um die
Meldung entsprechend im ZGM
kanali-sieren zu können
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Verbesserung der Wahrnehmung des ZGM beim Nutzer
● Effiziente Abarbeitung von Schäden
● Zentrale Schadenserfassung und Transparen ber Schadenslage “gebäudescharf“
© RSM / dchp® 2018
53
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
24 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Aufgabenstandards
Instandhaltungsklassen zur Segmentierung von Kundenbereichen
einführen
Begründung / Erläuterung:
In der Stadt Krefeld gibt es – wie in fast jeder Kommune – Gebäude, die für das Stadtbild oder
aber für das Funktionieren der Kommune von besonderer Bedeutung sind. Neben der Einführung von Schadensprioritäten (siehe Maßnahme Nr. 15) könnten solche Gebäude mit einer
besonderen Instandhaltungsklasse belegt werden. Im Gegensatz zu den Schadensprioritäten
würde in diesem Fall eine Segmentierung von Kundenbereichen vorgenommen, im Bereich
der Wirtschaft wird in diesem Zusammenhang häufig von Schlüsselkunden gesprochen.
Dies hätte zur Folge, dass – neben der Schadenspriorität – ein zweites Kriterium zur Priorisierung des Handlungsbedarfs eingeführt würde. Dies sollte intern diskutiert werden, bei
Zustimmung ist auch die Gewichtung dieser Kriterien abzustimmen und festzulegen.
Der Vorteil ist, dass bei einer Verbesserung des Bildes dieser Gebäude neben den Kunden des
Gebäudemanagements auch die Bürger und Besucher der Stadt Krefeld eine positive Veränderung registrieren könnten, die wiederum die Wahrnehmung des ZGM und die Wertung
seiner Tätigkeit positiv beeinflusst. Auch Bürgervereine könnten in den Prozess eingebunden
und damit die Außenwirkung und die Bindung der B rgerschaft an „ihre“ Stadt erhöht erden
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die Segmentierung von Kundenbereichen sollte grunsätzlich auf
Ebene des Verwaltungsvorstands,
ggf. in Abstimmung mit den
politischen Gremien, diskutiert
und beraten werden, da es sich
um eine strategische Festlegung
handelt, die sich indirekt auf die
Aufgabenstandards im ZGM
auswirkt
● Verwaltungsvorstand
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Deutlich kundenorientierte Ausrichtung des Gebäudemanagements mit dem Fokus auf
Außenwahrnehmung
● Verbesserung der Wahrnehmung der Stadt Krefeld, der städtischen Verwaltung und nicht
zuletzt des Gebäudemanagements
© RSM / dchp® 2018
54
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.5. Organisationsstruktur
Maßnahme Nr.:
25 Handlungsfeld:
Organisationsstruktur
Aufbauorganisation des ZGM neu ausrichten
Begründung / Erläuterung:
Die Herausforderungen der kommenden Jahre erfordern eine Anpassung der Organisationsstrukturen des ZGM. Mit dem Ziel, transparente und kunden-/nutzerorientierte Strukturen zu
schaffen, empfehlen wir, innerhalb des ZGM folgende vier Abteilungen einzurichten:
● Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM)
● Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM)
● Technisches Gebäudemanagement (TGM)
● Projektmanagement.
In der Abteilung Projektmanagement sollten alle Bauprojekte ab einem Investitionsvolumen
von 500.000 Euro (netto) abgewickelt werden.
Der ZGM-Leitung werden zwei Stabsfunktionen für die Aufgaben Innenrevision/Projektcontrolling/ Techn. Grundsatzangelegenheiten und Geschäftsführung
Betriebsausschuss/Gremien-/ Öffentlichkeitsarbeit zugeordnet (vgl. Maßnahmen Nr. 29).
Zur neuen Organisationsstruktur vgl. das Organigramm in Anlage 2.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
mittelfristig
(bis Ende 2019)
● Leitung ZGM in Abstimmung mit Dez. V und
FB 10
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Optimierung der Organisationsstruktur
● Verbesserung der Führungsleistung durch angepasste Leitungsspannen
© RSM / dchp® 2018
55
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
26 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsstruktur
Aufgabenzuständigkeit Projekt/Objekt im Rahmen der
Organisationsstruktur des TGM definieren
Begründung / Erläuterung:
Bei den Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements (TGM) herrschen je nach Art der
betreuten Maßnahmen projekt- oder objektbezogene Aufgaben vor. Um künftig eine transparente und eindeutige Zuordnung der Aufgaben zu erreichen, empfehlen wir, eine Wertgrenze für die Aufgabentrennung Projekt/Objekt zu definieren. Bei Maßnahmen, die über der
Wertgrenze liegen, wird einheitlich eine Projektorganisation vorgesehen (Projektbezug); bei
Maßnahmen unterhalb dieser Wertgrenze wird die Maßnahme im Rahmen der laufenden
Instandhaltung des Objektes umgesetzt (Objektbezug).
In der Praxis haben sich Wertgrenzen zwischen 250.000 und 500 000 € Bauv lu en (netto)
bewährt. Wir empfehlen, eine Wertgrenze in dieser Höhe auch in Krefeld umzusetzen und
diese flexibel zu handhaben. So sollte im begründeten Einzelfall (z. B. großvolumige aber
wenig komplexe Maßnahme bzw. kleineres aber sehr komplexes Projekt) von dieser Regelung
abgewichen werden dürfen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Transparente Zuständigkeiten innerhalb des TGM
● Möglichkeit zur Spezialisierung auf Objektbetreuung/BU bzw. Projektgeschäft
© RSM / dchp® 2018
56
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
27 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsstruktur
Kundenorientierte Organisationsstrukturen im Bereich des Technischen
Gebäudemanagements (TGM) umsetzen
Begründung / Erläuterung:
Wir empfehlen, künftig den Neubaubereich (Projektmanagement) kundenorientierter
aufzustellen. Hier zu empfehlen wir, den Bereich in folgende Sachgebiete zu unterteilen:
● Sonderprojekte
● Schulen und Sport
● KiTa
● Kultur-, Betriebs-, Gewerbe- und Verwaltungsgebäude
Mit der Differenzierung ist zum einen eine Klärung der Ansprechpartner für die o.g. Kunden
sowie eine weitgehende Spezialisierung auf die geforderten Kundenbedarfe bei den Hauptkundengruppen des ZGM verbunden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Schaffung kundenorientierter Organisationsstrukturen
© RSM / dchp® 2018
57
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
28 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsstruktur
Planungsrelevante Daten für Fachbereichsplanungen (z. B. FB 40)
abstimmen
Begründung / Erläuterung:
Bei der Schnittstelle zwischen dem ZGM und den Fachbereichen kommt es regelmäßig zu
Schwierigkeiten, weil das ZGM bzw. die Fachbereiche nicht ausreichend über geplante
Entwicklungen informiert sind und planungsrelevante Daten zu spät zur Verfügung stehen.
Hierbei sind beispielhaft die Planungsgrundlagen für die Schulbedarfsplanung (FB 40) zu
nennen. Betroffen sind jedoch auch andere Fachbereiche der Verwaltung.
Wir empfehlen, zukünftig eine Abstimmung zwischen den relevanten Fachbereichen und dem
ZGM vor der jeweilgen Beratung der Fachbereichsplanungen in den hierfür zuständigen
Gremien herbeizuführen. Auf diese Weise lassen sich die Planungen hinsichtlich der
Entwicklung von Flächenbedarfen konkretisieren und die Planungsgrundlagen für die
Haushaltsaufstellung deutlich verbessern.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Reibungsloserer Ablauf der Schnittstelle
● Effektivere Schulentwicklungs- und Standortplanung
© RSM / dchp® 2018
58
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
29 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsstruktur
Stabstelle Innenrevision/ Projektcontrolling/ Techn.
Grundsatzangelegenheiten im ZGM aufbauen
Begründung / Erläuterung:
Eine Überwachungs- und Prüfinstanz, die Abläufe und Strukturen auf die Einhaltung der
Regelwerke und Vorgaben hin überwacht, ist im ZGM derzeit nicht implementiert. Ebenso ist
die Funktion eines übergreifenden Projektcontrollings derzeit wenig ausgeprägt.
Wir empfehlen, eine Stabstelle für die Aufgaben der technischen Innenrevision, des
Projektcontrollings sowie für techn. Grundsatzangelegenheiten im ZGM einzurichten. Wir
empfehlen, diese Organisationseinheit als Stabsfunktion bei der Leitung des ZGM anzusiedeln.
Sie sollte sich auf baubegleitende Revisions- und Steuerungsaufgaben fokussieren und
insbesondere die Einhaltung der Projektziele hinsichtlich Zeit, Kosten und Qualität über alle
Bauprojekte des ZGM hinweg sicherstellen. Darüber hinaus sehen wir als
Aufgabenschwerpunkt dieses Bereiches den Aufbau, die Weiterentwicklung und Umsetzung
eines internen Kontrollsystems (IKS) bestehend aus systematisch gestalteten technischen und
organisatorischen Regeln des methodischen Steuerns und von Kontrollen zur Einhaltung von
Richtlinien und zur Abwehr von Schäden für das ZGM und die Stadt Krefeld.
Einen weiteren Aufgabenschwerpunkt der Innenrevision empfehlen wir, auf die Begleitung
von Vergabeverfahren zu legen. Im Zuge der Begleitung von Vergabeverfahren sollte die
gesamte Beschaffung von gebäudebezogenen Waren und Dienstleistungen für das ZGM,
insbesondere auch die Energiebeschaffung, integriert werden. Auf diese Weise sind Größenund Bündelungseffekte, ein reibungsloserer Prozessablauf sowie die Rechtssicherheit der
Vergabeverfahren und -entscheidungen zu erreichen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Im Zusammenhang mit der
Begleitung von Vergabeverfahren
durch die Stadbstelle ist die
Nutzung von Rahmenverträgen
durch die Bündelung von
Vergabe-Know-how zu forcieren
(vgl. Maßnahme Nr. 16) und revisionssicher umzusetzen
● Leitung ZGM
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Schaffung einer internen Überwachungs-, Prüf- und Steuerungsinstanz
© RSM / dchp® 2018
59
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
30 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsstruktur
Aufgabenabgrenzung bei Planung und Bau der IT-Netzinfrastruktur
zwischen FB 10, 40 und ZGM dokumentieren und kommunizieren
Begründung / Erläuterung:
Aktuell obliegt die Planung der IT-Net infrastruktur (Leitungen „bis ur D se“) laut Aufgabengliederungsplan organisatorisch dem FB 60. Der FB 10 ist bei Neubauten/ Umbauten für alles
„ab der D se“ uständig Die Schulen des FB 40 bilden hier eine Ausnahme, da diese ein
eigenes Netzwerk haben und hier der FB 40 für die IT-Infrastruktur zuständig ist.
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass die Aufgabenzuständigkeiten bei Neu-/Umbauprojekten nicht eindeutig geregelt waren. Im Zuge der Eigentümerverantwortung wäre zu
klären, bei wem die Verantwortung für die Planung/ Bau der Netzwerkinfrastruktur liegt.
Wir e pfehlen, die bestehende Aufgabentrennung („bis ur Net erkd se“/ „ab
Net erkd se“) bei ubehalten, ggf besser u d ku entieren und die Aufgabentrennung
erneut an alle beteiligten Fachbereiche zu kommunizieren. In diesem Zusammenhang sollte
das neu gebildete Sachgebiet „Gefahrenmeldeanlagen, Gebäudeleittechnik und
Netzwerkplanung“ eine k rdinierende Funkti n berneh en
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Reibungslose Abwicklung der Planung und Umsetzung von IT-Infrastrukturthemen
© RSM / dchp® 2018
60
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.6. Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
Maßnahme Nr.:
31 Handlungsfeld:
Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
ZGM in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ausgliedern
Begründung / Erläuterung:
Entsprechend unserer Stellungnahme vom 15.05.2017 (vgl. Anlage 3) empfehlen wir
insbesondere aus Gründen verbesserter Steuerungsmöglichkeiten, Stärkung der
Eigentümerfunktion und Budgetverantwortung sowie der Herstellung verbesserter
Kostentransparenz die Ausgliederung des ZGM in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
V rteil einer eigenbetriebsähnlichen inrichtung „ ebäude anage ent Krefeld“ gegen ber
anderen Rechtsformen wie beispielsweise einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist ihre
Steuerneutralität. Im Vergleich zum bisherigen als Regiebetrieb geführten FB 60 bleibt die
steuerliche Situation unverändert. Durch die empfohlene Übertragung der Grundstücke und
Gebäude auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung kommt es weder zu Belastungen mit
Grunderwerbsteuer, noch gibt es ertragsteuerliche Folgen in Bezug auf die bestehenden
Betriebe gewerblicher Art (z.B. BgA Eishallen, BgA Bäder, BgA Schulsporthallen etc.). Auch der
Leistungsaustausch des ZGM mit den Fachbereichen/Einrichtungen innerhalb der Stadtverwaltung bleibt weiterhin nicht umsatzsteuerbar.
Die Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfordert eine Reihe von Maßnahmen
und Beschlüssen der politischen Gremien, die in der Gemeindeordnung NRW, der Gemeindehaushaltsverordnung NRW sowie der Eigenbetriebsverordnung NRW definiert sind.
Zur Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist für diese eine Betriebssatzung
aufzustellen und vom Rat der Stadt Krefeld zu beschließen. Die Betriebssatzung ist nach
Beschlussfassung öffentlich bekannt zu machen und der Aufsichtsbehörde spätestens sechs
Wochen vor Beginn des Vollzuges anzuzeigen.
Der Entwurf der Betriebssatzung ist von der Verwaltung zu erstellen. Die Betriebssatzung
muss v. a. Folgendes regeln:
•
Gegenstand des ZGM,
•
Name des Betriebes,
•
Zusammensetzung und Vertretungsbefugnisse der Betriebsleitung,
•
Zusammensetzung und Aufgaben des Betriebsausschusses,
•
Festlegung des Stammkapitals.
© RSM / dchp® 2018
61
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Der Rat der Stadt Krefeld hat für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung einen Betriebsausschuss zu bilden (§ 5 Abs. 1 EigVO NRW). Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses ist in
der Betriebssatzung zu regeln.
Über den Betriebsausschuss setzt die Politik den Rahmen des Handelns des Gebäudemanagements fest. Wir empfehlen, die Zusammensetzung des Betriebsausschusses nach Möglichkeit
so zu wählen, dass betreffend die Tätigkeiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung dort
eine abschließende Beschlussfassung erfolgt, soweit nicht aufgrund zwingender gemeinderechtlicher Regelungen die Beschlussfassung in anderen politischen Gremien erfolgen muss.
Ziel sollte es sein, eine Mehrfachbefassung in verschiedenen Gremien zu vermeiden.
Die Betriebsleitung ist vom Rat der Stadt Krefeld zu bestellen. Die Betriebsleitung kann aus
einem oder mehreren Betriebsleitern bestehen. Sind mehrere Betriebsleiter vorhanden, muss
die Betriebssatzung regeln, wie bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Betriebsleitung
zu verfahren ist. Der Betrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet. Die Betriebssatzung kann Regelungen enthalten, inwieweit die Betriebsleitung selbständig handeln darf.
Damit können Politik und Verwaltung Einfluss auf die Entscheidungsmacht der Betriebsleitung
nehmen. Die Entscheidungsmacht für die Betriebsleitung sollte nicht zu gering bemessen
werden, um die betrieblichen Angelegenheiten effizient erledigen zu können.
Wir empfehlen, den derzeitigen Fachbereichsleiter des FB 60 zum Betriebsleiter zu bestellen.
Er soll den Betrieb hauptamtlich leiten. In der Praxis ist es weit verbreitet, bei Betrieben dieser
Größenordnung einen weiteren Betriebsleiter zu bestellen, der oft aus dem Kreise der Dezernenten stammt.
Angesichts des bestehenden Zeitplans für die Aufstellung des städtischen Haushaltes 2019
und der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter/innen der Fachbereiche 20/21/60 durch andere
Sonderprojekte, halten wir es zeitlich kaum für möglich, diese mit der Ausgliederung des ZGM
verbundenen vorbereitenden Tägtigkeiten in Bezug auf den städtsichen Haushalt und die
Eröffnungsbilanz der Einrichtung mit der notwendigen Sorgfalt in der verbleibenden Zeit bis
zum 01.01.2019 durchzuführen. Aus diesem Grund empfehlen wir, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre operative Tätigkeit zum 01.01.2020 aufnimmt und dementsprechend ihre Eröffnungsbilanz auf den 01.01.2020 erstellt.
© RSM / dchp® 2018
62
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende
2018)
mittelfristig
(bis Ende
2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/
-hinweise:
dchp | consulting
•
Umsetzungsverantwortung:
● Ein Grundsatzbeschluss des
Rates, das ZGM künftig als
eigenbetriebsähnliche
Einrichtung zu führen,
sollte noch in 2018
herbeigeführt werden.
● Rat/Verwaltungsvorstand/Leitung
ZGM
● Erfahrungsgemäß muss
ausreichend Zeit für die
inhaltliche Diskussion der
Betriebssatzung in den
zuständigen Gremien vorgesehen werden, so dass
möglichst kurzfristig ein
Diskussionsentwurf seitens
der Verwaltung
aufzustellen ist.
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Zuordnung der Mitarbeiter/innen des FB 60 zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ZGM
● Strukturelle Veränderung des städtischen Haushaltes
● Keine zusätzliche finanzielle Belastung des städtischen Haushalts mit Steuerzahlungen
durch die Ausgliederung des ZGM
© RSM / dchp® 2018
63
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
32 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
Finanzielle Rahmenbedingungen und Rechnungswesen der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung schaffen
Begründung / Erläuterung:
Die finanziellen Rahmenbedingungen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sind in ihrem
Wirtschaftsplan abzubilden. Vor Beginn jedes Wirtschaftsjahres hat die Einrichtung zu diesem
Zweck einen Wirtschaftsplan bestehend aus Erfolgsplan (Ergebnisplan), Vermögensplan
(Finanz- und Investitionsplan) und einer Stellenübersicht aufzustellen. Der Wirtschaftsplan ist
von der Betriebsleitung aufzustellen, vom Betriebsausschuss vorzuberaten und vom Rat der
Stadt Krefeld zu beschließen.
Da die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als interner Dienstleister für die städtischen Fachbereiche/Einrichtungen tätig wird, erfolgt ihre Finanzierung auch weiterhin in erster Linie aus
Mitteln des städtischen Haushalts. Vor Erstellung des ersten Wirtschaftsplans muss die
künftige finanzielle Anknüpfung der Einrichtung an den städtischen Haushalt festgelegt und
der finanzielle Rahmen abgestimmt werden. Die notwendigen Daten für die Erstellung des
Wirtschaftsplans 2020 können nur unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung 2020 für den
Kernhaushalt und damit in enger Abstimmung mit den Fachbereichen 20/21 erarbeitet
werden. Die Auswirkungen auf die Struktur des städtischen Haushaltes sind bei der
Aufstellung des städtischen Haushaltsplanes entsprechend zu berücksichtigen.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung hat ein eigenes Haushalts- und Rechnungswesen nach
den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung einzurichten. Dabei kann zwischen
der Anwendung der Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) oder des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements (NKF) gewählt werden.
Wir empfehlen die Anwendung des NKF, da einerseits die Mitarbeiter/innen im Haushaltsund Rechnungswesen mit den Regelungen des NKF seit vielen Jahren bestens vertraut sind
und andererseits dadurch die Aufstellung der Eröffnungsbilanz, der laufenden
Jahresabschlüsse der Einrichtung sowie die Erstellung künftiger kommunaler
Gesamtabschlüsse der Stadt Krefeld erleichtert wird.
Es sollte für die Finanz- und Anlagenbuchhaltung des Betriebes ebenfalls die von der Verwaltung genutzte Software SAP in Gestalt des Templates DZ-Kommunalmaster Doppik zum
Einsatz kommen, das vom KRZN zur Verfügung gestellt und betreut wird.
Es ist im weiteren Prozess noch abzustimmen und festzulegen, ob für das Haushalts- und
Rechnungswesen und die Kassengeschäfte eine eigene Abteilung innerhalb der Einrichtung
gebildet wird, die mit Mitarbeitenden der FB 20/21 besetzt wird, oder ob die Tätigkeiten
dienstleistend gegen einen Verwaltungskostenbeitrag durch die FB 20/21 fortgeführt werden.
Zusätzliches Verwaltungspersonal sollte zunächst dafür nicht eingestellt werden und ist
deshalb in der Personalbemessung auch nicht berücksichtigt.
© RSM / dchp® 2018
64
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
dchp | consulting
•
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Beschluss zur Gründung einer
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist Voraussetzung
● ZGM/FB 20/FB 21
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Die Ausgliederung führt zu strukturellen Veränderungen im städtischen Haushalt und im
städtischen Jahresabschluss
© RSM / dchp® 2018
65
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
33 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
Vermögen und Schulden aus der städtischen Bilanz ausgliedern/
Eröffnungsbilanz erstellen
Begründung / Erläuterung:
In unserer Stellungnahme zur Rechtsformwahl vom 15.05.2017 haben wir empfohlen, der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung das von ihr betreute Immobilienvermögen im Zuge der
Ausgliederung zuzuordnen, damit der Betrieb die Eigentümerfunktion vollumfänglich wahrnehmen kann. Dazu ist es erforderlich, das auszugliedernde Immobilienvermögen in der
städtischen Bilanz zu identifizieren und abzugrenzen. Damit verbunden ist die Bestimmung
der Wertansätze des zu übertragenden Vermögens, mit denen es in der Eröffnungsbilanz des
Betriebes zum Ansatz kommt. Es müssen zudem Überlegungen angestellt werden, ob und in
welchem Umfang dem Betrieb auch Sonderposten, Rückstellungen, Kreditverbindlichkeiten
oder sonstige Verbindlichkeiten zuzuordnen sind.
Unsere Praxiserfahrung zeigt, dass insbesondere die Frage der Bewertung des zu übertragenden Immobilienvermögens und der damit verbundenen bilanziellen bzw. finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt sorgfältig zu prüfen sind. Insgesamt ist für diesen Schritt
eine enge Abstimmung insbesondere mit den FB 20/21 erforderlich.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die Einrichtung einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung von
FB 20/21 und FB 60 mit Unterstützung von RSM/dchp wird
empfohlen.
● ZGM/FB 20/ FB 21
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Die Ausgliederung führt zu strukturellen Veränderungen in der städtischen Bilanz
© RSM / dchp® 2018
66
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
34 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
Vorkehrungen zur Sicherstellung der Tax Compliance innerhalb der
Stadtverwaltung treffen
Begründung / Erläuterung:
Mit Einführung des § 2b UStG hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung für die Städte
verändert. Die neue Rechtslage kann u. U. zu einer geänderten umsatzsteuerlichen Bewertung
von Leistungsbeziehungen führen. Damit die Stadt Krefeld ihren steuerlichen Pflichten voll
umfänglich nachkommen kann, müssen mögliche steuerliche Pflichten/Risiken erkannt und
mit dem notwendigen steuerlichen Sachverstand beurteilt werden. Deshalb nimmt das Informationsbedürfnis der Steuerabteilung des FB 20 weiter zu, so dass formelle Informationsund Kommunikationsstrukturen geschaffen werden sollten. Ziel ist es dabei, steuerliche
Risiken, die sich aus den Leistungsbeziehungen des ZGM zu den Gebäudenutzern oder
anderen Dritten ergeben könnten, im Vorfeld zu erkennen, zu beurteilen und ggf. zu vermeiden. Dies betrifft beispielsweise die Gestaltung von Verträgen, die auf Leistungsaustausch
mit Dritten gerichtet sind.
Der FB 20 erarbeitet auskunftsgemäß derzeit ein Tax-Compliance Management System (CMS).
In enger Abstimmung mit dem FB 20 sollten die notwendigen organisatorischen, technischen
und personellen Maßnahmen im ZGM ergriffen werden, um steuerstraf-, ordnungs- und
haftungsrechtliche Risiken von den verantwortlichen Personen der Stadtverwaltung und des
ZGM fernzuhalten.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die im ZGM notwendigen Vorkehrungen müssen in enger Abstimmung mit den Projektverantwortlichen des FB 20 getroffen werden
● Leitung ZGM/
Leitung FB 20
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Die Integration der künftigen eigenbetriebsähnlichen inrichtung „ ebäude anage ent
Krefeld“ in den Aufbau eines Tax-CMS innerhalb der Stadt Krefeld schützt die Verantwortlichen vor steuerstraf-, ordnungs- und haftungsrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit steuerlichen Pflichten
© RSM / dchp® 2018
67
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.7. Digitalisierung
Maßnahme Nr.:
35 Handlungsfeld:
Organisationsstruktur
Digitalen Rechnungsworkflow einführen und Freigabeprozess regeln
Begründung / Erläuterung:
Die Schnittstelle zwischen dem FB 60/10 Neubau und dem FB 20 ist häufig mit Problemen
belastet. Örtlich verteilte Standorte der Verwaltung führen zu langen Wegen und längeren
Durchlaufzeiten, insbesondere bei Freigabe von Mitteln für geplante Investitionsvorhaben. Der
Prozess zur Mittelfreigabe ist derzeit nicht eindeutig definiert.
Bei der ZGM-internen Schnittstelle zwischen dem Rechnungswesen und dem Technischen
Gebäudemanagement kommt es regelmäßig zu Problemen. Die Abteilung 60/02 wird nicht
darüber informiert, dass sich Bauprojekte während der Laufzeit verteuern, was dazu führen
kann, dass zukünftig Mittelanmeldungen ausbleiben.
Wir empfehlen zur Optimierung des Ablaufs dieser Schnittstelle die Implementierung eines
Freigabeprozesses im Rahmen der Einführung des digitalen Rechnungsworkflows.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Schnittstelle CAFM/ SAP
notwendig
● Leitung ZGM in Abstimmung mit Leitung FB 20
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Verkürzung der Durchlaufzeit durch Wegfall des physischen Transports/ Handlings der
Dokumente und Freigabeprozesse
● Reibungsloserer Ablauf der Schnittstelle
© RSM / dchp® 2018
68
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
36 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Digitalisierung
Fehleranfälligkeit bei Rechnungserfassung reduzieren
Begründung / Erläuterung:
In der Vergangenheit ist es dazu gekommen, dass Rechnungen doppelt erfasst und sogar
ausgezahlt wurden. Ursache hierfür war insbesondere der stark von manuellen Tätigkeiten
geprägte Prozess der Rechnungserfassung in FM-Tools sowie die fehlende systemische
Prüfung doppelter Rechnungsnummern. Sendet ein beauftragter Dritter eine Rechnung über
unterschiedliche Kanäle mehrfach (z.B. vorab per E-Mail, anschließend per Briefpost), so kann
es passieren, dass diese Rechnung doppelt erfasst und an den Kreditor ausgezahlt wird, da
kein Abgleich der bereits vorhandenen Rechnungsnummer mit der bereits im System erfassten stattfindet bzw. diese Prüfung nicht vom System, sondern durch den Sachbearbeiter
durchgeführt wird.
Wir empfehlen, im Rahmen der Implementierung von LuGM zu prüfen, inwiefern das System
sich dahingehend konfigurieren lässt, dass doppeltes Einbuchen von gleichen Rechnungsnummern zu ein- und demselben Kreditor erfolgreich verhindert wird (z.B. durch eine
Fehlermeldung).
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die Umsetzung sollte in Abstimmung mit der Einführung des
digitalen Rechnungsworkflows
(siehe Maßnahme Nr. 35)
erfolgen
● SG 60/02 und Leiter
Umsetzungsprojekt LuGM
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Vermeidung von Doppelerfassungen und dadurch bedingten fehlerhaften Auszahlungen
© RSM / dchp® 2018
69
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
37 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Digitalisierung
Grundlagen für digitale Grundakte schaffen
Begründung / Erläuterung:
Im ZGM wurde bereits die Standardisierung einer digitalen Grundakte angestoßen. Hierbei
handelt es sich um eine einheitliche Ordnerstruktur zur Ablage von objektbezogenen Daten
auf dem Netzlaufwerk des ZGM. Insbesondere im Bereich TGM wird diese auch schon genutzt.
Wir empfehlen, die einheitliche Ordnerstruktur ebenfalls mit dem KGM abzustimmen und
dieses einheitlich zu integrieren. Hierbei sollte auch das TGM, welches schon mit dem System
arbeitet, sowie der FB 10 – insbesondere in Hinblick auf die zukünftig geplante Planablage in
„AllPlan“ – mit einbezogen werden.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Zusammenarbeit von techn. und
kaufm. Gebäudemanagement zur
Schaffung einer einheitlichen
Ordnerstruktur für das ZGM
● SG 60/1
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Einheitliche Grundstruktur zur Vermeidung von hohem Zeitaufwand bei der Suche von
objektbezogenen Dateien
© RSM / dchp® 2018
70
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
38 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Digitalisierung
Mobile Datennutzung einführen
Begründung / Erläuterung:
Im gegenwärtigen Zustand haben die Mitarbeiter/innen des ZGM keinen mobilen Zugriff auf
Daten des CAFM und/ oder auf die auf den Projektordnern abgelegten Objektdaten, wie z.B.
CAD-Zeichnungsdaten, Raumbücher o.ä. Weiterhin haben bisher nicht alle Mitarbeiter/innen,
die vor Ort Termine in den Objekten durchführen, mobilen Zugriff auf ihre E-Mail Postfächer
und/ oder Kalender.
Wir empfehlen, den Bedarf für die mobile Datennutzung zunächst über die Mitarbeiter/innen
des ZGM weiter zu konkretisieren (siehe Ergebnisse der Arbeitsgruppe Daten und IT). Bei der
Bedarfsdefinition ist insbesondere aufzunehmen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt zur
Verfügung gestellt/ synchronisiert werden müssen. Neben einer voll mobilen Datennutzung
wären dabei auch Alternativen wie z.B. die S nchr nisierung der Daten l kal hne „ nlineVerbindung“ denkbar Anschlie end s llte eine kritische Pr fung der Anf rderungen durch die
jeweiligen Sachgebietsleiter erfolgen, sowie eine Evaluierung von unterschiedlichen
Umsetzungsvarianten durch FB 10.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Konkrete Bedarfsdefinition durch
die einzelnen Sachgebiete
● Unterstützung durch den FB 10
für die techn. Umsetzung
● IT-Koordination ZGM
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Sicherstellen der Arbeitsfähigkeit (Senden/ Empfangen von E-Mails,
Terminvereinbarungen direkt am/ im Objekt)
● Vermeidung von Doppeltätigkeiten z.B. durch direkte digitale Zustandserfassung im
Objekt
© RSM / dchp® 2018
71
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
39 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Digitalisierung
Erweiterung der E-Mail Postfächer für ausgewählte Funktionen des
ZGM einführen
Begründung / Erläuterung:
Bedingt durch aktuell begrenzte Postfachgrößen von 500 MB und weniger bedarf es eines
hohen Pflegeaufwands (manuelle Archivierung von Nachrichten/ Ablage auf Netzlaufwerk um
„Plat u schaffen“), u
eiterhin arbeitsfähig u bleiben, da bei Überschreiten der vorgegebenen Postfachgröße keine E-Mails mehr gesendet/ empfangen werden können.
Zwischenzeitlich wurde die Postfachgöße der Mitarbeitenden des techn. GM bereits auf 1 GB
angehoben. Eine Anhebung für alle weiteren Mitarbeitenden des ZGM auf 200 MB ist möglich.
Wir empfehlen, den Bedarf für die Notwendigkeit größerer E-Mail Postfächer für die Mitarbeiter des kaufm. GM näher konkretisieren zu lassen (s. die entsprechende Aufstellung in
Anlage 4). Anschließend sollte eine kritische Prüfung der Anforderungen durch die jeweiligen
Sachgebietsleiter erfolgen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Konkrete Bedarfsdefinition durch
die einzelnen Sachgebiete
● Unterstützung durch den FB 10
für die techn. Umsetzung
● IT-Koordination ZGM
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Reduzierung des individuellen Pflegeaufwands für die E-Mail Postfächer
● Sicherstellen der Arbeitsfähigkeit (Senden/ Empfangen von E-Mails mit Anhängen)
© RSM / dchp® 2018
72
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.8. Personalentwicklung/-qualifizierung
Maßnahme Nr.:
40 Handlungsfeld:
Personalentwicklung/-qualifizierung
Strategisches Personalentwicklungskonzept (PEK) erarbeiten
Begründung / Erläuterung:
Wir empfehlen, ein strategisches Personalentwicklungskonzept (PEK) für das ZGM zu erarbeiten mit dem Ziel, eine langfristige, vorausschauende Personalplanung zu ermöglichen.
Bei der Erarbeitung des PEK sind v.a. die Entwicklung des Personalbestandes, der Krankenstand, die Alterspyramide und die Besoldungs- und Vergütungsverteilung zu berücksichtigen.
Ziel ist es, kurz- und langfristige Maßnahmen für die Personalentwicklung vorzuschlagen und
hinsichtlich ihrer Wirkung zu bewerten.
Diese sollten folgende Aspekte berücksichtigen:
• die Ausbildung, Weiterbildung und Qualifikation der Mitarbeiter/innen,
• die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie der Pers nalge innung ( B durch „Ausbildungspr gra
e“ der eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen),
• die Verringerung von Fluktuation und die Absenkung des Krankenstandes,
• die Verbesserung der Führungsstrukturen und der Personaleinsatzplanung,
• die Planung und Ausgestaltung externer Unterstützung (Beratung/ Coaching).
Im Rahmen der Entwicklung einer nachhaltigen Strategie der zukünftigen Personalgewinnung
empfehlen wir, für das ZGM zusätzlich zur festen Personalausstattung (siehe Personalbedarfsermittlung, Maßnahme Nr. 41) zwei Traineestellen einzurichten.
Das PEK für das ZGM ist mit der gesamtstädtischen Personalentwicklungsplanung
abzustimmen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Um den Wissenstransfer sicher
zu stellen, bieten sich Stellenüberlappungen zur Einarbeitung
neuer Mitarbeiter/innen an,
soweit personalwirtschaftlich
umsetzbar
● Leitung ZGM in Abstimmung mit FB 10
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Entwicklung von kurz- und langfristigen Maßnahmen für die Personalentwicklung
● Ermöglichung einer langfristigen, vorausschauenden Personalplanung
© RSM / dchp® 2018
73
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
41 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Personalentwicklung/-qualifizierung
Personalausstattung an Bedarf anpassen (Umsetzung PBE)
Begründung / Erläuterung:
Wir empfehlen, eine Anpassung der Personalausstattung des ZGM an den tatsächlichen Bedarf
von 125,40 VZK vorzunehmen (vgl. Ergebnisse der Personalbedarfsermittlung (PBE) in
Anlage 5).
Ziel ist es, eine den künftigen Anforderungen und dem entsprechenden Arbeitsaufwand angemessene Personalausstattung zu erreichen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Die Anpassung der Personalausstattung sollte mit der
Erarbeitung eines strategischen
Personalentwicklungskonzeptes
einhergehen (Maßnahme Nr. 40).
● Leitung ZGM in Abstimmung mit FB 10
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Aufwandsadäquate Personaldimensionierung
● Sicherung der Leistungsfähigkeit der Organisation
© RSM / dchp® 2018
74
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
42 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Personalentwicklung/-qualifizierung
Fortbildungskonzept für das ZGM erarbeiten
Begründung / Erläuterung:
Die Qualifikationen der Mitarbeiter/innen des ZGM sind für die Aufgaben, die das ZGM
wahrzunehmen hat, grundsätzlich angemessen. Gleichwohl ergab die Analyse einen
Schulungs-/ Fortbildungsbedarf für die Bereiche Beschaffung und Brandschutz sowie zu
einzelnen Aspekten des Baugenehmigungsverfahrens.
Für die effektive und effiziente Verwaltung des Bestandes an bebauten Grundstücken der
Stadt Krefeld und eine langfristige Ausrichtung des Portfoliomanagements benötigt das ZGM
auch weitere fachbezogene Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen der Trinkwasser- oder
der Energieeinsparverordnung.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● Leitung ZGM
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Vermeidung von Reibungsverlusten an den Schnittstellen insbesondere der Fachprozesse
© RSM / dchp® 2018
75
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
43 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Personalentwicklung/-qualifizierung
Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen für das ZGM fortschreiben und
aktualisieren
Begründung / Erläuterung:
Durch die anstehenden organisatorischen Änderungen im ZGM werden sich die
Aufgabeninhalte und -schwerpunkte zahlreicher derzeitiger Stellenzuschnitte verändern. Diese
Veränderung erfordert eine Fortschreibung und Aktualisierung von Stellen- und
Arbeitsplatzbeschreibungen für den Bereich des ZGM (und ggf. auch für Schnittstellenbereiche
innerhalb der Verwaltung).
Wir empfehlen daher die Aktualisierung der Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen in
Abstimmung mit dem FB 10 wie folgt zu planen und durchzuführen:
● Informationsbeschaffung für jede einzelne Stellenbeschreibung organisieren;
Informationen zusammenstellen
● Analyse der Informationen: Prozesse, Überschneidungen, Lücken etc. überprüfen;
Maßnahmen zur Organisationsverbesserung als Nebeneffekt der Stellenbeschreibung
ableiten und zusammenstellen
● Entwürfe der Stellenbeschreibungen erstellen und dabei Formulare und Inhalte
weiterentwickeln
● Erste Fassung überarbeiten, Korrektur lesen
● Abschließende Stellenbeschreibung verabschieden.
Es ist auf die Darstellung tariflicher bzw. beamtenrechtlicher Heraushebungsmerkmale (z.B.
Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit, Maß der Verantwortung) zu achten.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
mittelfristig
(bis Ende 2019)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● Bei der Fortschreibung der Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen sind Mitarbeiter/innen
und Führungskräfte eng
einzubinden
● Leitung ZGM in Abstimmung mit FB 10
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Stellenscharfe Transparenz über Aufgabenzuordnung und Rollen im ZGM wird ermöglicht
● Grundlage für tragfähige Stellenbewertungen (siehe Maßnahme Nr. 44) wird geschaffen
© RSM / dchp® 2018
76
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Maßnahme Nr.:
44 Handlungsfeld:
dchp | consulting
•
Personalentwicklung/-qualifizierung
Aktuelle Stellenbewertungen überprüfen
Begründung / Erläuterung:
Nach Fortschreibung und Aktualisierung der Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen
(Maßnahme Nr. 43) sind die neu definierten Stellenzuschnitte auf die Notwendigkeit einer
Neubewertung hin zu untersuchen. Erfahrungsgemäß wird für einen großen Teil der
angepassten Stellen eine Neubewertung erforderlich sein.
Die Durchführung der Stellenbewertung umfasst folgende Arbeitsschritte:
● Durchsicht der vorliegenden Stellen-/ Arbeitsplatzbeschreibungen insbesondere
hinsichtlich der tariflichen bzw. beamtenrechtlichen Heraushebungsmerkmale (z.B.
Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit, Maß der Verantwortung)
● Durchführung der Stellenbewertungen nach den Regeln des TVöD bzw. beamtenrechtlicher Regelungen
● Zusammenfassende und detaillierte Dokumentation jeder einzelnen Stellenbewertung mit
je einem Auswertungsblatt sowie einer schriftlichen Begründung pro Stelle mit Bezug zur
Stellenbeschreibung des Stelleninhabers (in jeder Begründung sollte auch dargelegt
werden, warum eine Bewertung nach der nächsthöheren Entgeltgruppe nicht erfolgen
kann).
Zusätzlich ist ggf. ein Erläuterungsgespräch mit dem Stelleninhaber vorzusehen.
Realisierungszeitraum:
kurzfristig
(bis Ende 2018)
Realisierungsbedingungen/-hinweise: Umsetzungsverantwortung:
● keine
● FB 10
mittelfristig
(bis Ende 2019)
langfristig
(2020 ff.)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Transparente und aktualisierte Stellenbewertungen liegen vor
© RSM / dchp® 2018
77
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
4.9. Maßnahmenübersicht, Umsetzungsfristen und -verantwortung
langfristig
Titel
mittelfristig
Nr.
kurzfristig
Maßnahmenübersicht
Umsetzungsverantwortung
Status der
Umsetzung
Handlungsfeld: Strategisches Ziel/ Aufgabenfokus
1 Sämtliche bebaute
Grundstücke der Stadt
Krefeld in das Eigentum
des ZGM übertragen
(soweit nicht dem FB 21
zugeordnet)
2 Portfoliomanagement
aufbauen
empfohlen
Leitung ZGM
in Umsetzung
Leitung ZGM
empfohlen
Verwaltungsvorstand
empfohlen
Verwaltungsvorstand
empfohlen
Leitung KGM
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
Leiter Umsetzungsprojekt
LuGM in Abstimmung mit SG
60/02 Rechnungswesen
empfohlen
x
x
3 Betreiberverantwortung
sicherstellen
4 Prozesse der Bedarfsermittlung und Projektdefinition optimieren
Verwaltungsvorstand
x
x
Handlungsfeld: Finanzausstattung
5 Finanz- und Ressourcenausstattung des ZGM
am Immobilien-Lebenszyklus orientieren
6 Klare systemtechnische
Rahmenbedingungen
für die
Kostenverrechnung
definieren
x
x
7 Stufenmodell zur
Weiterentwicklung der
Kostenverrechnung
einführen
8 Kosten der
Gebäudenutzung
„gebäudescharf“ in
Rechnung stellen
© RSM / dchp® 2018
x
x
78
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
9 KLR aufbauen und als
Frühwarninstrument
nutzen
langfristig
Titel
mittelfristig
Nr.
kurzfristig
Maßnahmenübersicht
Umsetzungsverantwortung
Status der
Umsetzung
Leitung ZGM
empfohlen
Verwaltungsvorstand
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
Leitung ZGM
in Umsetzung
Leitung TGM
empfohlen
Leitung TGM
empfohlen
Leitung TGM
in Umsetzung
Verwaltungsvorstand
empfohlen
Leitung TGM
empfohlen
x
Handlungsfeld: Aufgabenumfang
10 ZGM zum Full-ServiceDienstleister für das
Gebäudemanagement
weiterentwickeln
x
11 Vermögenszuordnungskatalog erstellen
x
x
12 Aufgaben des Flächenmanagements in ZGM
integrieren
(soweit nicht dem FB 21
zugeordnet)
x
13 Vertrags-management
im ZGM einrichten
x
14 Energiemanagement im
ZGM einführen
15 Schadensprioritäten
definieren und System
der vorausschauenden
Instandhaltung
implementieren
16 Nutzung von Rahmenverträgen intensivieren
17 Standardleistungen
(Operational Level
Agreements) definieren
18 Analysen zur systematischen Identifizierung
von LV-Schwerpunktpositionen nutzen
© RSM / dchp® 2018
x
x
x
x
x
x
x
79
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
19 Operative Aufgabenerledigung im Bereich der
Betriebskostenabrechnung stärken
langfristig
Titel
mittelfristig
Nr.
kurzfristig
Maßnahmenübersicht
Umsetzungsverantwortung
Leitung ZGM
in Umsetzung
Leitung ZGM
in Umsetzung
Leitung TGM/ Leiter
Umsetzungsprojekt LuGM
in Umsetzung
Leitung ZGM
in Umsetzung
Leitung ZGM
in Umsetzung
Verwaltungsvorstand
empfohlen
Leitung ZGM in Abstimmung
mit Dez. V und FB 10
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
x
20 Aufgabe der „Pr fung
ortsveränderlicher
elektrischer Betriebsittel“ integrieren
Status der
Umsetzung
x
Handlungsfeld: Aufgabenstandards
21 Gebäudezustände
digital erfassen und
prüfen
x
22 Zentrale Störungsannahme einschl.
Werkstatt aufbauen
x
23 System zur automatischen Schadenserfassung in der zentralen
Störungsannahme einführen
x
24 Instandhaltungsklassen
zur Segmentierung von
Kundenbereichen einführen
x
X
Handlungsfeld: Organisationsstruktur
25 Aufbauorganisation des
ZGM neu ausrichten
26 Aufgabenzuständigkeit
Projekt/Objekt im
Rahmen der Organisationsstruktur des TGM
definieren
© RSM / dchp® 2018
x
x
80
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
27 Kundenorientierte Organisationsstrukturen im
Bereich des Technischen
Gebäudemanagements
(TGM) umsetzen
28 Planungsrelevante
Daten für Fachbereichsplanungen (z. B. FB 40)
abstimmen
Umsetzungsverantwortung
Status der
Umsetzung
Leitung ZGM
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
x
x
29 Stabstelle
Innenrevision/ Projektcontrolling/ Techn.
Grundsatzangelegenheiten im ZGM
aufbauen
30 Aufgabenabgrenzung
bei Planung und Bau der
IT-Netzinfrastruktur
zwischen FB 10, 40 und
ZGM dokumentieren
und kommunizieren
langfristig
Titel
mittelfristig
Nr.
kurzfristig
Maßnahmenübersicht
x
x
Handlungsfeld: Organisationsform/ steuerliche Auswirkung
31 ZGM in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung ausgliedern
32 Finanzielle Rahmenbedingungen und
Rechnungswesen der
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung schaffen
33 Vermögen und Schulden
aus der städtischen
Bilanz ausgliedern/
Eröffnungsbilanz
erstellen
© RSM / dchp® 2018
Rat/Verwaltungsvorstand
empfohlen
Rat/Verwaltungsvorstand/
Leitung ZGM
empfohlen
ZGM/FB 20
empfohlen
x
x
x
81
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
34 Vorkehrungen zur
Sicherstellung der Tax
Compliance innerhalb
der Stadtverwaltung
treffen
langfristig
Titel
mittelfristig
Nr.
kurzfristig
Maßnahmenübersicht
Umsetzungsverantwortung
Status der
Umsetzung
Leitung ZGM /FB 20
empfohlen
Leitung ZGM in Abstimmung
mit Leitung FB 20
empfohlen
SG 60/02 und Leiter
Umsetzungsprojekt LuGM
empfohlen
SG 60/1
In Umsetzung
Stabstelle IT
In Umsetzung
Stabstelle IT
In Umsetzung
x
Handlungsfeld: Digitalisierung
35 Digitalen Rechnungsworkflow einführen und
Freigabeprozess regeln
36 Fehleranfälligkeit bei
Rechnungserfassung
reduzieren
x
x
37 Grundlagen für digitale
Grundakte schaffen
x
38 Mobile Datennutzung
einführen
x
39 Erweiterung der E-Mail
Postfächer für ausgewählte Funktionen
einführen
x
Handlungsfeld: Personalentwicklung/-qualifizierung
40 Strategisches Personalentwicklungskonzept
(PEK) erarbeiten
x
41 Personalausstattung an
Bedarf anpassen
(Umsetzung PBE)
42 Fortbildungskonzept für
das ZGM erarbeiten
43 Stellen- und Arbeitsplatzbeschreibungen für
das ZGM fortschreiben
und aktualisieren
44 Aktuelle Stellenbewertungen überprüfen
x
x
x
x
Leitung ZGM in Abstimmung
mit FB 10
empfohlen
Leitung ZGM in Abstimmung
mit FB 10
empfohlen
Leitung ZGM
empfohlen
Leitung ZGM in Abstimmung
mit FB 10
empfohlen
FB 10
empfohlen
Abbildung 10: Maßnahmenübersicht, Umsetzungsfristen und -verantwortungen
© RSM / dchp® 2018
82
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
5.
dchp | consulting
•
Empfehlung zur Umsetzung
RSM und dchp® haben gemeinsam mit dem Untersuchungsbereich Verbesserungsansätze erarbeitet und diese in insgesamt 44 Optimierungsmaßnahmen überführt. Wir empfehlen die Umsetzung der Handlungsempfehlungen und die weitere Begleitung der Umsetzungsphase durch die
bestehende Steuerungsgruppe sowie Zwischenberichte an den Verwaltungsvorstand als bisherigen Projektlenkungsausschuss.
Die Reorganisation ist ein Prozess, daher wird eine schrittweise Umsetzung empfohlen. Gegebenenfalls sind Anpassungen durch Veränderungen der Rahmenbedingungen im Laufe des Prozesses notwendig. Eine Priorisierung der Maßnahmen ist angezeigt. Hierbei stehen folgende Fragestellungen im Fokus:
● Was kann kurzfristig angegangen und umgesetzt werden?
● Wie ist die Kosten-Nutzen-Relation bei der Umsetzung?
● Für welche Maßnahmen benötige ich welche Entscheidungen
(Verwaltungsspitze, politische Gremien)?
● Wird ggf. externe Umsetzungsbegleitung notwendig?
● Welche Umsetzungszeiträume sind für die einzelnen Maßnahmen anzusetzen?
● Welche Verantwortlichkeiten und Termine sind festzulegen?
Um die Zielerreichung sicherzustellen, sind Maßnahmen des Umsetzungscontrollings zu vereinbaren. Die Umsetzung des Soll-Konzepts sollte in eine kontinuierliche Weiterentwicklung (Basis:
Was haben wir gelernt?
Wie können die
Verbesserungen
selbst
verbessert
ACT
(angepasst)
Anpassen
werden?
Wie
erfolgreich
waren die
Maßnahmen?
Was ging schief?
CHECK
Überprüfen
Erarbeite einen
Plan für eine
Veränderung/
Verbesserung.
PLAN
Planen
DO
Ausführen
Führe den
Plan aus
– zunächst in
kleinem Maßstab.
PDCA-Zyklus) münden.
Abbildung 11: PDCA-Zyklus
© RSM / dchp® 2018
83
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlagen
● Anlage 1:
Prozessmodell Bedarfsermittlung / Projektdefinition ff.
● Anlage 2:
Aufbauorganisation ZGM
● Anlage 3:
Stellungnahme zur Rechtsformwahl vom 15.05.2017
● Anlage 4:
Anforderungsliste E-Mail-Postfächer
● Anlage 5:
Tabellen zur Personalbedarfsermittlung
● Anlage 6: Zusammenfassung der Analyseergebnisse
(Präsentation für den Verwaltungsvorstand)
© RSM / dchp® 2018
84
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlage 1: Prozessmodell Bedarfsermittlung / Projektdefinition ff.
Beteiligte/
Zuständigkeit
Input und Instrumente
des Bau- & Bauprojektmanagements
Phase und Kerninhalte
Bedarfsermittlung
Prioritätenliste, Bestandskataster,
Schulentwicklungsplan, etc.
DIN 18205
Bedarfsermittlung
Bedarfsträger (Nutzer)
Erhebung und Definition des Bedarfs
Bedarfsformulierung
Bedarfsträger, Bauverwaltung,
ggf. weitere Ressorts (z.B.
Stadtplanung)
DIN 18205, Raum- und Funktionsprogramm,
interne/externe Benchmarks
(z.B. in €/m²; €/lfdm; €/Platz)
Beschreibung der Bedürfnisse, Ziele und Mittel
Kosten- und Zeitrahmen
Bedarfsanerkennung?
Ende/
Rückstellung
Projekt
nein
Prüfung der Dringlichkeit,
Finanzierbarkeit,
Maßnahmenwirtschaftlichkeit
Verwaltungsv orstand (VV)
Bedarfsanmeldung
Grundsätzliche Bedarfsanerkennung
und Bericht an VV
Projektdefinition
Identifikation der Bedarfsdeckungsmöglichkeiten
Bauverwaltung,
Gebäudemanagement, ggf.
weitere Fachressorts
Bestand
1. Trägerschaft/Betreiber, Standort,
Nutzung vorhandener Gebäude
2. Sanierung, Neu-, Um-, Erweiterungsbau im Eigenbau/ GU/ Kauf/ Leasing/ Miete/ ÖPP
14 GemHVO NRW, DIN 276,
Folgekostenbetrachtung,
Lebenszykluskostenansatz,
Risikomanagement
Wirtschaftlichkeitsvergleich und Variantenuntersuchung
verschiedener Bedarfsdeckungsmöglichkeiten
Bauverwaltung, ggf. weitere
Fachressorts
Investitionsausgaben und Folgekosten
Funktionale, technische und qualitative
Zielsetzungen, Grobterminplan,
Kostenrahmen
Bedarfskonkretisierung
Bauträger,
Bauverwaltung
planungsstandangemessene Bedarfsanpassung
Bauausschuss, Haushalts und Finanzausschuss,
Rat/Ausschuss
Aufnahme in mittelfristige
Investitionsplanung?
Bestandskataster, Risikoliste
Ende/
Rückstellung
Projekt
nein
Bedarfsplan, Wirtschaftlichkeitsvergleich,
Variantenuntersuchung,
Prioritätenliste
Beschluss über Aufnahme in
Investitionsplanung
= Freigabe Planungsmittel
Planung (Lph 1-5)
Beauftragung
Projektsteuerer?
Bauverwaltung,
Verwaltungsvorstand (VV)
ja
VgV Verfahren
Wettbewerb
nein
Bauverwaltung, ggf. weitere
Ressorts
Projektorganisation
Vergaberichtlinie, HVT G, VgV-Verfahren,
Wettbewerb, Vergabevermerk
Organisationshandbuch
projektspezifische Aufbau- und Ablauforganisation
Bauverwaltung, Zuständigkeit
Vergabe (z.B. VV, Leiter
Fachbereich, o.a.)
Bauherrenaufgaben
Bauverwaltung,
Projektsteuerer/ Planer
(Entscheidung, Überwachung,
Projektsteuerung)
Bauverwaltung, Planer,
Projektsteuerer
Fremdvergabe Planungsauftrag?
ja
Einzelne oder stufenweise Lph
VgV Verfahren
Wettbewerb
nein
Grundlagenermittlung und Vorplanung (Lph 1-2)
DIN 276 / AKS, externe (z.B.
Baukostenindizes) und interne
(z.B. Erfahrungswerte) Benchmarks
Erstellung der Planungskonzept
Prüfung Genehmigungsfähigkeit
Kostenschätzung
Wirtschaftlichkeitsvergleich und Variantenuntersuchung für
Vorzugsvarianten
Investitionsausgaben und Folgekosten
Freigabe nächste Leistungsstufe?
Verwaltungsv orstand (VV)
Vergaberichtlinie, HVT G, HOAI,
Vergabevermerk
nein
Ende Projekt/
Planungsanpassungen
Kostenkontrolle und
-fortschreibung; Folgekostenbetrachtung,
Lebenszykluskostenansatz,
Risikomanagement
Vorplanung mit Kostenschätzung,
Wirtschaftlichkeitsvergleich,
Variantenuntersuchung
Bauverwaltung, Planer,
Projektsteuerer
© RSM / dchp® 2018
Bauherrenaufgaben
Bauverwaltung, Planer,
Projektsteuerer
(Entscheidung, Überwachung,
Projektsteuerung)
ja
Entwurfsplanung (Lph 3)
Erstellung Entwurfsplanungsunt erlagen
Kostenberechnung
DIN 276 / AKS; Planungsrichtwerte
Wirtschaftlichkeitsvergleich inkl. Kostenkontrolle
Kostencontrolling, z.B. Bauausgabebuch;
Risikomanagement
Vergleich Kostenberechnung / Kostenschätzung
85
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Beteiligte/
Zuständigkeit
dchp | consulting
•
Input und Instrumente
des Bau- & Bauprojektmanagements
Phase und Kerninhalte
Planung (Lph 1-5) - Fortsetzung
ja
Ursachenanalyse
und Dokumentation
Kostenabweichung > 10%?
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer,
weitere Ressorts
Projektcontrolling, Risikomanagement
nein
nein
Aufnahme in
Investitionsprogramm?
Rückstellung
Projekt
ja
Rat/Ausschuss
nein
Einstellung in HH?
Entwurfsplanung, Kostenberechnung,
Grobterminplan, Qualitätsziele
ja
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
Bauherrenaufgaben
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
(Entscheidung, Überwachung,
Finanzsteuerung)
Beschluss über Einstellung in Haushalt
Genehmigungsplanung (Lph 4)
Erstellung Genehmigungsplanungsunterlagen
Ausführungsplanung (Lph 5)
detaillierte Objektbeschreibung,
Raumbücher, Fachplanungen, Terminplan
Erstellung Ausführungsplanungsunterlagen
Ausschreibung & Vergabe (Lph 6/7)
Vorbereitung der Vergabe (Lph 6)
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
Bauherrenaufgaben
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
(Entscheidung, Überwachung, Finanzsteueurung)
Mengenermittlung und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen/-programme
Erstellen der Vergabeunterlagen
Mitwirkung bei der Vergabe (Lph 7)
Fachplanungen, Einholung der Angebote, Prüfung und Wertung der Angebote, Preisspiegel,
Vergabevorschläge
Kostenanschlag
Kostenkontrolle
nein
Kostenabweichung > 10%?
ja
Ursachenanalyse
und Dokumentation
nein
Bericht an
Rat/Ausschuss
Bericht an VV
Vergabevermerk
Vergabeentscheidung?
Bauüberwachung und Dokumentation (Lph 8)
Bauherrenaufgaben
(Entscheidung, Überwachung, Finanzsteuerung)
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
Kostenabweichung > 20%?
ja
Bauausführung (Lph 8)
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer, ggf. Finanzen
Entwurfsplanung, Kostenberechnung,
Grobterminplan, Qualitätsziele
Vergleich Kostenanschlag/-berechnung/-schätzung über alle Gewerke
Zuständigkeit nach
Vergaberichtlinie
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
Ausführungsplanung, Kostenberechnung,
Terminplan, Formblätter, z.B. des VHB,
HVA B-STB
Überwachung der Ausführung aus Übereinstimmung mit Planung (Qualitäten, Termine, Kosten),
Dokumentation Bauablauf und Änderungsmanagement, Vertragskontrolle
Kostenkontrolle und -feststellung
Kostenfortschreibung
Vergleich Kostenfeststellung/-anschlag/-berechnung/-schätzung über alle Gewerke
Baustellentagebuch, Baubesprechungen
und-protokolle, Projektcontrolling,
Terminplan
DIN 276 / AKS, Kostenfortschreibung
(Zusammenführung der Gewerke zu
Gesamtübersicht), Zuordnung Kostenträger,
-stellen, -arten
nein
Kostenabweichung > 10%?
Kostenabweichung > 20%?
ja
nein
ja
Ursachenanalyse
und Dokumentation
Bericht an VV
Risikomanagement (Fortschreibung
Risikoliste)
Bericht an
Rat/Ausschuss
Rechnungsprüfung (ggf. Kürzung)
Rechnungsprüfung und Mittelanweisung
Abnahmen
Projektabschluss (Lph 8/9)
Bauverwaltung, ggf.
Einbeziehung Planer,
Projektsteuer
© RSM / dchp® 2018
System. Zusammenstellung der Dokumentation und Erfolgskontrolle
Zusammenstellung und Kontrolle der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche,
Mängelfeststellung, Aufbereitung der Planungs- und Kostendaten, Instandhaltungskonzept,
Gebäudebestandsdokumentation
Evaluierung der Wirtschaftlichkeitsvergleiche
Projektabschlussevaluation, Benchmarking
(Ableiten von Kennzahlen), Risikoliste,
Projektcontrolling,
Dokumentenerfassungssystem
86
© RSM / dchp® 2018
KiTa und Jugendfreizeiteinrichtungen
Büro, Gewerbe, Betrieb,
Kultur, Soziales und
Sonstiges
Büro, Gewerbe, Betrieb,
Kultur, Soziales und
Sonstiges
Gefahrenmeldeanlagen,
Gebäudeleittechnik und
Netzwerkplanung
Hausmeisterdienste
Objektmanagement
und Betriebskostenabrechnung
Allgemeine Verwaltung,
Personal und IT
Schulen und Sport
KiTa und Jugendfreizeiteinrichtungen
Zentraler Einkauf,
Gebäudereinigung und
Energiemanagement
Finanzen und
Rechnungswesen
Sonderprojekte
Schulen und Sport
Zentrale
Störungsannahme
(inkl. Werkstatt)
Portfolio- und
Vertragsmanagement
Projektmanagement
Technisches GM
GF Betriebsausschuss/
Gremien/
Öffentlichkeitsarbeit
Infrastrukturelles GM
Geschäftszimmer
Leitung ZGM
Kaufmännisches GM
Innenrevision/
Projektcontrolling/ Techn.
Grundsatzangelegenheiten
Empfehlung zur künftigen Aufbauorganisation des ZGM
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlage 2: Aufbauorganisation ZGM
87
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlage 3: Stellungnahme zur Rechtsformwahl vom 15.05.2017
© RSM / dchp® 2018
88
STADT KREFELD
Feinkonzept zur weiteren
Optimierung des Gebäudemanagements
Stellungnahme zur Rechtsformwahl
und künftiger Zuordnung der Immobilien
des Fachbereiches 52 – Sport und Bäder
Krefeld, 15.05.2017
© RSM / dchp® 2018
89
Inhaltsverzeichnis
A.
Zusammenfassung und Empfehlung
92
B.
Erläuterungsteil
94
I.
Ausgangslage und Aufgabenstellung
94
1.
Derzeitige Organisation der Gebäudewirtschaft
94
2.
Aufgabenstellung
95
3.
Gang der Untersuchung
95
II.
Vorüberlegung: Gebäudemanagement als Eigentümer oder Pächter
96
1.
Mögliche Modelle
96
2.
Beurteilung der Modelle
96
III.
Vorauswahl der in Frage kommenden Rechts- bzw. Betriebsformen
97
1.
Beschreibung der Rechtsformen
97
1.1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung und Regiebetrieb
97
1.1.1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
97
1.1.2 Regiebetrieb
98
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
98
1.2
2.
Prüfung der Rechtsformen im Hinblick auf ausgewählte Kriterien
99
2.1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung und Regiebetrieb
99
2.1.1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
99
2.2
2.1.2 Regiebetrieb
100
2.1.3 Entscheidung zwischen eigenbetriebsähnlicher Einrichtung und
Regiebetrieb
100
Anstalt des öffentlichen Rechts
101
2.2.1 Grundlagen der Anstalt des öffentlichen Rechts
101
2.2.2 Übertragung von Tätigkeiten auf die AöR
102
2.2.2.1 Grunderwerbsteuer
102
2.2.2.2 Überführung des Vermögens eines BgA von der Kommune auf die
AöR
2.2.2.3 Zwischenfazit
2.2.3 Laufende Besteuerung der AöR
2.2.3.1 Umsatzsteuer
2.2.4 Zwischenergebnis zur steuerlichen Beurteilung der AöR
3.
Zwischenergebnis
© RSM / dchp® 2018
103
104
104
105
106
106
90
IV.
Erläuterung zum Kriterienkatalog zur Entscheidung über die Rechtsform
107
1.
Steuerliche Gesichtspunkte
107
1.1
Laufende Ertragsteuerbelastung
107
1.2
Steuerverstrickung von Vermögen
108
1.3
Einmalbelastung an Grunderwerbsteuer
108
2.
1.4. Einmalige Belastungen mit Ertragsteuern
109
1.5. Laufende umsatzsteuerliche Belastungen
109
1.6
Belastungen durch Grundsteuer
110
1.7
Zusammenfassende steuerliche Würdigung
110
Arbeitsrecht
111
2.1
Allgemeines zu den Auswirkungen für das Personal
111
2.2
Betriebliche Mitbestimmung
112
2.3
Tarifrecht
112
3.
Vergaberecht
113
4.
Einflussmöglichkeiten von Politik und Verwaltung
115
5.
Effizienz in der Führung
116
5.1
Verfügbarkeit über das Personal
116
5.2
Verfügbarkeit über den Grundbesitz
116
6.
Einfluss auf die Rechnungslegung der Stadt und Transparenz in der Rechnungslegung
117
7.
Auswirkungen auf den Bezug von Fördermitteln
119
8.
Komplexität der Rechtsform
120
V.
Zusammenfassende Beurteilung der vorgestellten Rechtsformen
121
VI.
Künftige organisatorische Eingliederung der immobilienwirtschaftlichen
Aufgaben des Fachbereichs 52 - Sport und Bäder
122
1.
Ausgangslage
122
2.
Einfluss der Rechtsform auf die Vermögenszuordnung
122
3.
Vorschlag zur künftigen organisatorischen Einbindung
123
Anlagen
Anlage
Tabelle von Kriterien zur Beurteilung der Rechtsformen
1
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017
2
© RSM / dchp® 2018
91
A.
Zusammenfassung und Empfehlung
Wir sind beauftragt, ein Feinkonzept zur weiteren Optimierung des zentralen Gebäudemanagements der Stadt Krefeld zu erarbeiten. Hierzu ist auch eine Empfehlung zur künftigen
Rechts- bzw. Organisationsform des Gebäudemanagements abzugeben.
Bevor über die Rechts- bzw. Organisationsformform entschieden wird, ist es wichtig zu klären,
ob der Grundbesitz auf das Gebäudemanagement übergehen soll. Wir halten es für erforderlich, dass das Gebäudemanagement wie ein Eigentümer über den Immobilienbestand verfügen kann, damit das Gebäudemanagement die Verantwortung für Investitionen und Instandhaltungskosten trägt und die erforderliche Transparenz in der Rechnungslegung (abgeschlossene Rechnungslegung für die Gebäude) geschaffen wird. Daher ist eine Bedingung für die
Rechts- bzw. Organisationsform des Gebäudemanagements, dass der Grundbesitz ohne größere steuerliche Belastungen übertragen werden kann.
In einem ersten Schritt haben wir aus den zur Verfügung stehenden Rechts- bzw. Organisationsformen unter Berücksichtigung des von uns bereits in der Vergangenheit erstellten Gutachtens zur Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadt Krefeld eine Vorauswahl
getroffen. Hiernach kommen grundsätzlich der Regiebetrieb, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung und die AöR in Frage. Wir haben anschließend die Rechtsformen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der AöR anhand eines Kriterienkataloges beurteilt und verweisen
in diesem Zusammenhang auf unsere Ausführungen in Abschnitt III. 2.1.3. Die wichtigsten für
die Entscheidung erheblichen Kriterien werden nachstehend dargestellt.
- Steuerliche Belastungen: Vorteil der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist, dass die
Überführung des Immobilienvermögens in die neue Organisationseinheit keine steuerlichen
Auswirkungen auslöst. Bei der AöR kann es dagegen für Immobilien, die bereits heute dem
steuerlichen Betriebsvermögen eines BgA zugeordnet sind, zu ertragsteuerlichen Belastungen kommen. Auch bei der Umsatzsteuer kann es für die AöR insbesondere durch die
Neureglung in § 2b UStG zu zusätzlichen Steuerbelastungen kommen. Eine finanziell erhebliche, wenn auch einmalige Belastung mit Grunderwerbsteuer würde die Übertragung
des Grundbesitzes auf eine AöR mit sich bringen. Bei der Grundsteuer wird es bei beiden
Rechtsformen nicht zu zusätzlichen Steuerbelastungen kommen. Insgesamt sind bei der
AöR im Vergleich zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung deutliche steuerliche Nachteile zu
sehen.
© RSM / dchp® 2018
92
- Im Arbeitsrecht ist bei der AöR als Vorteil anzusehen, dass eine Bindung an das öffentliche
Tarifrecht vermieden werden kann. In der Regel ist jedoch auch eine AöR Mitglied im Arbeitgeberverband, so dass das öffentliche Tarifrecht auch für die AöR gilt.
- Vergaberecht: Es sind bei beiden Rechtsformen die Vergaberichtlinien der EU zu beachten, sofern bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Unterhalb der Schwellenwerte
besteht im Gegensatz zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bei der AöR grundsätzlich
nur für hoheitliche Tätigkeiten eine zwingende Bindung an das kommunale Vergaberecht.
Oft wenden AöR jedoch freiwillig die kommunalen Vergaberechtsgrundsätze an.
- Übertragung des Grundbesitzes: Eine Übertragung des Grundbesitzes auf eine AöR ist
grundsätzlich kommunalrechtlich zulässig.
- Bezug von Fördermitteln: In Bezug auf kommunale Förderprogramme bestehen grundsätzlich keine Unterschiede zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der AöR.
Empfehlung
Nach unserer Einschätzung sind die außersteuerlichen Vorteile der AöR nicht ausreichend, ihre deutlichen steuerlichen Nachteile im Vergleich zur eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung zu kompensieren. Aus dem Bewertungsschema in Anlage 1 ergeben sich
für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 180 Punkte, für die AöR 122 Punkte. Wir empfehlen die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als Rechtsform für das Gebäudemanagement; sie sollte mit größtmöglicher Selbständigkeit ausgestattet sein.
Der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement sollten nach unserer
Einschätzung auch das Vermögen und die immobilienwirtschaftlichen Aufgaben des
Fachbereiches 52 - Sport und Bäder in Bezug auf die speziellen Immobilen wie Eissporthallen, Schwimmhallen, Grotenburg-Stadion und einige Sporthallen organisatorisch zugeordnet werden.
© RSM / dchp® 2018
93
B.
Erläuterungsteil
I.
Ausgangslage und Aufgabenstellung
1.
Derzeitige Organisation der Gebäudewirtschaft
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Krefeld ist derzeit weitgehend zentral in Gestalt eines eigenen Fachbereiches innerhalb der Stadtverwaltung organisiert. Der Fachbereich 60 Zentrales
Gebäudemanagement (kurz: FB 60) umfasst im Wesentlichen das kaufmännische und technische Gebäudemanagement. Der FB 60 ist derzeit in allen Fragen zu bebauten städtischen
Grundstücken zuständig. Für die Betreuung der unbebauten städtischen Grundstücke ist der
Fachbereich 21 - Zentraler Finanzservice und Liegenschaften – zuständig. Darüber hinaus
liegt die Zuständigkeit für eine Reihe von Aufgaben der Betreuung von speziellen Immobilien
(z. B. Eissporthallen, Schwimmhallen, Grotenburg-Stadion, einige Sporthallen) beim Fachbereich 52 -Sport und Bäder.
Bereits in unserer gutachterlichen Stellungnahme zur Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung vom November 2007 hatten wir verschiedene Rechts- bzw. Organisationformen für die Zeit nach einer Zentralisierung des Gebäudemanagements eingehend untersucht und Umstrukturierungsvorschläge unterbreitet. Da sich in der Zwischenzeit
insbesondere die steuerlichen Vorschriften weiterentwickelt haben, ist es geboten, im Zuge
der Erstellung des Feinkonzeptes zur weiteren Optimierung des Gebäudemanagements noch
einmal ausgewählte Aspekte verschiedener Rechtsformen zu untersuchen, um anschließend
eine Empfehlung für eine Rechtsform auszusprechen.
Die Stadt Krefeld hat im Jahr 2016 den „Kommunalbetrieb Krefeld AöR“ in der Rechtsform
einer Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Derzeit wird über den künftigen Aufgabenzuschnitt für den Kommunalbetrieb in Verwaltung und Politik diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde an uns die Frage herangetragen, eine Empfehlung dahingehend auszusprechen,
in welcher organisatorischen Einheit zukünftig die derzeit vom FB 52 wahrgenommenen und
oben beschriebenen immobilienwirtschaftlichen Aufgaben erledigt werden sollten.
© RSM / dchp® 2018
94
2.
Aufgabenstellung
Unsere Aufgabe ist es zum einen, einen Vorschlag einer Rechtsform für die Gebäudewirtschaft
der Stadt Krefeld zu erarbeiten, und zum anderen eine Empfehlung zur künftigen organisatorischen Eingliederung der immobilienwirtschaftlichen Aufgaben des FB 52 Sport und Bäder
abzugeben.
Die zur Verfügung stehenden Rechtsformen sollen anhand nachvollziehbarer Kriterien bewertet werden.
3.
Gang der Untersuchung
Grundsätzlich kommen für das Gebäudemanagement verschiedene öffentlich-rechtliche und
privatrechtliche Rechts- bzw. Betriebsformen in Betracht (eigenbetriebsähnliche Einrichtung,
Anstalt des öffentlichen Rechts, GmbH, GmbH & Co. KG). Bereits in unserem Gutachten zur
Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld im November 2007
haben wir eine Übertragung der Aufgaben des Gebäudemanagements auf eine private
Rechtsform (GmbH oder GmbH & Co. KG) aufgrund der negativen steuerlichen Folgen nicht
empfohlen. Da die steuerlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die privaten Rechtsformen
weitestgehend unverändert geblieben sind, haben wir nachfolgend nur die öffentlich-rechtlichen Rechts- bzw. Betriebsformen weitergehend untersucht. Auch in diesen Fällen spielen
steuerliche Gesichtspunkte eine wichtige Rolle. Wir haben daher die Rechtsformen vor allem
einer steuerlichen Betrachtung unterzogen.
In einem zweiten Schritt haben wir einen umfangreichen Kriterienkatalog unter steuerlichen,
rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten erstellt. Die beiden im ersten Schritt identifizierten Rechtsformen haben wir anhand des Kriterienkatalogs bewertet.
Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Formulierung
verzichtet. Es sind jedoch immer beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
© RSM / dchp® 2018
95
II.
Vorüberlegung: Gebäudemanagement als Eigentümer oder Pächter
1.
Mögliche Modelle
Bei der Organisation einer zentralen Gebäudewirtschaft sind insbesondere folgende Grundmodelle denkbar:
a)
Eigentümermodell: Das Gebäudemanagement wird Eigentümer des Grundbesitzes der
Stadt. Gegenüber den die Gebäude nutzenden Einheiten tritt das Gebäudemanagement
als Vermieter auf. Das Gebäudemanagement pflegt die Gebäude auf eigene Rechnung
und erhält dafür von den nutzenden Einheiten der Stadt Miete.
b)
Gebäudemanagement als Pächter statt Eigentümer (Pachtmodell): Das Gebäudemanagement wird nicht Eigentümer der Immobilien, sondern pachtet sie im Ganzen von der
Stadt. Das Gebäudemanagement nimmt dann die Pflege des Immobilienbestandes auf
eigene Rechnung vor und vermietet den Immobilienbestand an die nutzenden Einheiten
der Stadt.
2.
Beurteilung der Modelle
Bei einem zentralen Gebäudemanagement soll auch die gesamte Budget-Verantwortung in
der Organisationseinheit Gebäudemanagement liegen. Im Zuge der Umsetzung des Eigentümermodells sollen Mietverträge mit den nutzenden Einheiten abgeschlossen werden. Das Gebäudemanagement übernimmt dann folgende Verantwortlichkeiten:
-
Bereitstellung der Räumlichkeiten zu einem fest zu vereinbarenden Preis
-
Optimierung der Kosten der Immobilie im Lebenszyklus (optimale Planung von Erhaltungsmaßnahmen)
-
Neubau bzw. Sanierung von Gebäuden
Der Nutzer hat bei diesem Konzept Folgendes zu verantworten:
-
Nutzung der Ressource „Gebäudefläche“
-
Übernahme der Kosten für Energie und Bewirtschaftung (z.B. Reinigung)
© RSM / dchp® 2018
96
Hierdurch werden die Kosten dort verantwortet, wo sie auch beeinflusst werden können. Die
Übernahme der vollen Budget-Verantwortung durch das Gebäudemanagement stößt im Fall
des Pachtmodells auf Schwierigkeiten. Im Pachtmodell soll dem Gebäudemanagement ohne
Eigentumsübertragung (zur Vermeidung von Einmalkosten) eine eigentümerähnliche Position
verschafft werden. Dies macht komplexe vertragliche Regelungen notwendig und kann zudem
zu Problemen bei der Bilanzierung führen, die die Transparenz beeinträchtigen.
Im Ergebnis ist das Pachtmodell zu Steuerungszwecken nicht geeignet. Es ist das Eigentümermodell zu empfehlen. Daher ist ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Wahl der optimalen
Rechtsform, dass auch der Grundbesitz auf die Einheit Gebäudemanagement übertragen werden kann. Scheitert dies z.B. an steuerlichen Gründen, so scheidet die entsprechende Rechtsform aus.
Das Gebäudemanagement soll die Kosten der Immobilien im Lebenszyklus optimieren. Hierzu
soll das Gebäudemanagement wie ein Eigentümer und Vermieter handeln. Dies erfordert für
das Gebäudemanagement eine gewisse Selbständigkeit. Die Selbständigkeit sollte durch
Übertragung/Zuordnung des Eigentums auf das Gebäudemanagement gesichert werden. Darüber hinaus ist es sinnvoll, das Gebäudemanagement organisatorisch zu verselbständigen,
damit es konsequent aus der Position des Vermieters handeln kann.
III.
Vorauswahl der in Frage kommenden Rechts- bzw. Betriebsformen
1.
Beschreibung der Rechtsformen
Im Folgenden werden drei öffentlich-rechtliche Rechts- bzw. Betriebsformen für das Gebäudemanagement beschrieben: die eigenbetriebsähnliche Einrichtung und der Regiebetrieb sowie die Anstalt des öffentlichen Rechts.
1.1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung und Regiebetrieb
1.1.1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Eigenbetriebe einer Kommune sind wirtschaftliche Unternehmen ohne Rechtspersönlichkeit.
Sie werden nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung geführt (§ 114 Abs. 1 GO).
© RSM / dchp® 2018
97
Die geplante Organisationseinheit Gebäudemanagement ist kein wirtschaftliches Unternehmen. Es handelt sich vielmehr um eine Einrichtung, die der Deckung des Eigenbedarfs an
Immobilien der Stadt Krefeld dient. Gemäß § 107 Abs. 2 Nr. 5 GO können auch derartige Einrichtungen wie Eigenbetriebe geführt werden; es handelt sich dann um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung. Der Aufbau des Eigenbetriebs ist in der Eigenbetriebsverordnung (EigVO)
geregelt. Im Interesse einer einfachen Darstellung wird in tabellarischen Aufstellungen vereinfachend vom „Eigenbetrieb“ gesprochen, auch wenn es sich um eine eigenbetriebsähnliche
Einrichtung handelt.
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist ein Sondervermögen der Kommune ohne eigene
Rechtspersönlichkeit. Leistungsbeziehungen zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einerseits und den übrigen Untergliederungen der Kommune andererseits haben keine
steuerlichen Auswirkungen. Über das Vermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ist
nach den Vorschriften der EigVO Rechnung zu legen.
1.1.2 Regiebetrieb
Der Regiebetrieb ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Er ist Teil der Kommunalverwaltung
ohne rechtliche, leitungs- oder haushaltsmäßige Verselbständigung. Der Fachbereich 60 Zentrales Gebäudemanagement stellt derzeit solch einen Regiebetrieb dar.
1.2
Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR)
Eine Kommune kann Einrichtungen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts
errichten (§ 114 a Abs. 1 GO). Die Anstalt des öffentlichen Rechts ist selbständig rechtsfähig.
Steuerlich ist sie wie jede andere Körperschaft des öffentlichen Rechts zu behandeln, d. h.,
sie ist nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art körperschaftsteuerpflichtig.
© RSM / dchp® 2018
98
2.
Prüfung der Rechtsformen im Hinblick auf ausgewählte Kriterien
2.1
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung und Regiebetrieb
2.1.1 Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist rechtlich unselbständiges Sondervermögen der
Kommune. Demzufolge ergeben sich aus einer Übertragung/Zuordnung von Vermögen in die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung keine steuerlichen Auswirkungen. Leistungsbeziehungen, die zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung einerseits und den nutzenden Einheiten der Stadt andererseits vereinbart werden, sind keine Verträge im zivilrechtlichen Sinne.
Leistungsentgelte haben daher auch keine steuerlichen Auswirkungen.
Aus diesem Grund ist die Überführung des Gebäudemanagements in die Rechtsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung ohne steuerliche Probleme möglich. Diese Rechtsform gewährt unter steuerlichen Gesichtspunkten volle Flexibilität.
Organisatorisch kann das Gebäudemanagement in der Rechtsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sehr weitgehend verselbständigt werden. Die Einrichtung erhält eine eigene
Betriebsleitung sowie einen eigenen Betriebsausschuss, über den die Politik den Rahmen für
das Handeln des Gebäudemanagements setzen kann.
Die Wirtschaftsführung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erfolgt mittels eines eigenen
Wirtschaftsplans (bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan sowie einer
Stellenübersicht); sie erfolgt nicht mehr unmittelbar über den Haushaltsplan der Stadt. Die
Einrichtung unterliegt damit nicht dem Gesamtdeckungsprinzip innerhalb des städtischen
Haushalts. Für eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung wird es damit leichter, die vorhandenen
Finanzmittel periodenübergreifend zu verwenden. So können im Geschäftsjahr nicht verwendete Finanzmittel problemlos in den Folgeperioden im Rahmen der Vorgaben des Wirtschaftsplans weiterverwendet werden. Über die Verwendung eines Jahresergebnisses entscheidet
auf Vorschlag des Betriebsausschusses der Rat der Stadt Krefeld.
© RSM / dchp® 2018
99
2.1.2 Regiebetrieb
Wird das Gebäudemanagement weiterhin als Regiebetrieb geführt, so ist es unverändert in
die kommunale Verwaltung eingebunden. Eine solche Organisationsform steht im Widerspruch zu dem Vorschlag, dass das Gebäudemanagement als Vermieter agieren soll, was
Unabhängigkeit von den nutzenden Einheiten voraussetzt. Die konsequente Ausrichtung des
Gebäudemanagements als selbständig handelnde Organisationseinheit erscheint uns innerhalb der kommunalen Verwaltung jedoch komplizierter als in der Form der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die auf die betriebswirtschaftlich orientierte Führung einer Einheit ausgerichtet ist.
Wenn das Gebäudemanagement gegenüber den Nutzern als Vermieter auftreten soll, erfordert dies Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist nicht gegeben, so lange die Leitung des
Gebäudemanagements als eine von mehreren Fachbereichsleitungen wahrgenommen wird.
Wir halten es für schwierig, dem Gebäudemanagement als Regiebetrieb das erforderliche Gewicht verbunden mit der Unabhängigkeit gegenüber den nutzenden Einheiten zu verschaffen.
Beim Regiebetrieb liegen die Fach- und Ressourcenverantwortung nicht in einer Hand. Im
Gegensatz zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung, die ihre Wirtschaftsführung mit Hilfe eines
eigenen Wirtschaftsplans erledigt, kann der Regiebetrieb keinen eigenen Wirtschaftsplan ausführen, da er Teil des allgemeinen städtischen Haushalts ist und ist deshalb bei notwendigen
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen/Haushaltssperren unmittelbar hiervon betroffen. Er unterliegt innerhalb des städtischen Haushalts dem Gesamtdeckungsprinzip.
Es sind in Gebäudefragen derzeit sehr viele einzelne politische Gremien (Ausschüsse des
Rates wie Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, Ausschuss für Verwaltung Vergabe, Ordnung und Sicherheit, Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Hauptausschuss, Jugendhilfeausschuss, Bezirksvertretungen, Finanzausschuss) involviert, so dass
oft Themen mehrfach kommuniziert und entschieden werden müssen. Dies kann Entscheidungen unnötig verzögern und führt zu zusätzlicher zeitlicher Belastung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter des zentralen Gebäudemanagements.
2.1.3 Entscheidung zwischen eigenbetriebsähnlicher Einrichtung und Regiebetrieb
Aus steuerlicher Sicht gibt es zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und dem Regiebetrieb keinen Unterschied. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist jedoch eher darauf
© RSM / dchp® 2018
100
zugeschnitten, eine Mieter-/Vermieter-Beziehung umzusetzen. Als nachteilig könnte die für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung erforderliche getrennte Rechnungslegung angesehen werden. Eine eigene Rechnungslegung ist für das Gebäudemanagement aber auch unter dem
Gesichtspunkt der Transparenz zu empfehlen.
Die interne Organisationsstruktur (Aufbauorganisation) und die Gestaltung der Arbeitsprozesse innerhalb der Einrichtung und Leistungsbeziehungen zu seinen Kunden (Ablauforganisation) kann die eigenbetriebsähnliche Einrichtung nach Maßgabe der in der Betriebssatzung
festgelegten Rahmenbedingungen weitgehend Unabhängigkeit von der Kernverwaltung gestalten.
Unsere Erfahrung mit anderen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zeigt auch, dass es zu
einer stärkeren Identifikation der Betriebsleitung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
den immobilienwirtschaftlichen Aufgaben und Zielen kommt, die auch zu einer höheren Zufriedenheit bei den Immobiliennutzern beitragen würde.
Insgesamt lässt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Vergleich zum Regiebetrieb keine
Nachteile erkennen. Im Gegenteil, eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung bietet aus unserer
Sicht die oben beschriebenen Vorteile, die eine wirtschaftliche und mit hoher Qualität verbundene Aufgabenerledigung im Gebäudemanagement fördern können. Wir haben deshalb den
Regiebetrieb in die nachfolgende Bewertung mit Hilfe des Kriterienkataloges in Abschnitt IV.
nicht einbezogen.
2.2
Anstalt des öffentlichen Rechts
2.2.1 Grundlagen der Anstalt des öffentlichen Rechts
Die Kommune kann Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) errichten oder bestehende Regie- und Eigenbetriebe sowie eigenbetriebsähnliche Einrichtungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine AöR umwandeln
(§ 114a GO). Die AöR ist rechtsfähig und hat einen eigenen Vorstand. Dementsprechend sind
bei der AöR auch Rechtsbeziehungen zur Kommune unter steuerlichen Gesichtspunkten zu
würdigen.
© RSM / dchp® 2018
101
2.2.2 Übertragung von Tätigkeiten auf die AöR
Zunächst wird dargestellt, welche steuerlichen Folgen sich aus der Übertragung von Aufgaben
einschließlich des damit zusammenhängenden Vermögens auf die AöR ergeben.
2.2.2.1 Grunderwerbsteuer
Die Übertragung der Immobilien von der Stadt auf die AöR ist ein grunderwerbsteuerlich relevanter Vorgang, denn die AöR ist ein eigener Rechtsträger. Die einzige in diesem Zusammenhang in Betracht kommende Befreiungsvorschrift zur Grunderwerbsteuer ist § 4 Nr. 1 GrEStG,
wonach der Erwerb eines Grundstücks durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts
von der Grunderwerbsteuer freigestellt ist, wenn der Grundbesitz aus Anlass des Übergangs
von öffentlich-rechtlichen Aufgaben übergeht und nicht überwiegend einem Betrieb gewerblicher Art dient. Im vorliegenden Fall ist ein solcher Übergang von Aufgaben allerdings nicht
erkennbar. Der Grundbesitz soll von der Stadt Krefeld auf die AöR übergehen, um die Aufgaben des Immobilienmanagements in einer Einheit zu konzentrieren. Die eigentlichen hoheitlichen Aufgaben (z. B. Betrieb von Schulen) gehen jedoch nicht auf die AöR über; sie verbleiben
bei den verschiedenen Untergliederungen der Stadt. Daher liegen die Voraussetzungen einer
Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 GrEStG nicht vor.
Des Weiteren ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuerbefreiung im
Rahmen einer konzerninternen Umstrukturierung nach § 6a GrEStG erfüllt sind. Diese Befreiungsvorschrift setzt voraus, dass es sich um einen Umwandlungsvorgang im Sinne von § 1
Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Umwandlungsgesetz, eine Einbringung oder einen anderen Erwerbsvorgang
auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage handelt. Die Übertragung von Vermögen auf die AöR
kann weder nach den Vorschriften des Umwandlungsrechtes noch auf gesellschaftsrechtlicher
Grundlage vorgenommen werden. Es könnte die Auffassung vertreten werden, dass eine
Übertragung von Vermögen entsprechend den Regelungen des § 114a GO auf eine AöR nach
den Regelungen des Umwandlungsgesetzes vorzunehmen ist, weil § 1 Abs. 2 Umwandlungsgesetz auch auf landesrechtliche Vorschriften verweist. Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach
§ 6a GrEStG ist jedoch ausdrücklich nur anzuwenden, wenn es sich um einen Vorgang im
Sinne von § 1 Abs. 1 GrEStG handelt, in dem nicht auf Landesrecht verwiesen wird. Darüber
hinaus verlangt § 6a GrEStG, dass zwischen dem Grundbesitz übernehmenden Unternehmen
und dem herrschenden Unternehmen (hier: die Kommune) seit mindestens fünf Jahren ein
Beherrschungsverhältnis besteht. Da die AöR seit weniger als fünf Jahren besteht, ist auch
diese Voraussetzung nicht erfüllt. Ein Vorgang, durch den der grunderwerbsteuerliche Verbund entsteht, ist damit nicht begünstigt (vgl. auch Finanzministerium NRW vom 19.06.2012,
© RSM / dchp® 2018
102
S4518-1-VA 6). Die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 6 GrEStG ist daher auf die Übertragung des Grundbesitzes von der Kommune auf die AöR nicht anwendbar.
2.2.2.2 Überführung des Vermögens eines BgA von der Kommune auf die AöR
Zu den Immobilien, die in den Immobilienbetrieb eingebracht werden sollen, gehören auch
solche Immobilien, welche Bestandteil eines Betriebes gewerblicher Art (BgA) sind oder bei
denen zumindest die Möglichkeit besteht, dass sie zum BgA gehören. Es handelt sich insbesondere um Sporthallen, Schwimmbäder, das Grotenburg-Stadion, Museen und Kindertagesstätten. Es ist zu prüfen, ob sich aus einer Übertragung dieses Vermögens auf eine AöR ertragsteuerliche Auswirkungen ergeben.
Wenn die Immobilien auf die AöR übertragen werden, werden sie hierdurch dem bei der Stadt
bestehenden BgA entnommen. In vielen Fällen werden die Immobilien beim AöR keinen BgA
begründen, denn es soll lediglich eine Vermietung an die Stadt erfolgen. Selbst wenn man
unterstellt, dass die Immobilien nach ihrer Übertragung innerhalb der AöR ebenfalls einen BgA
bilden, ist davon auszugehen, dass im entsprechenden BgA eine Entnahme vorliegt. Der BgA
bei der AöR wäre bei einem anderen Rechtsträger angesiedelt, so dass kein identischer BgA
vorliegt.
In einer Verfügung der OFD Niedersachsen wird die Auffassung vertreten, die Übertragung
eines ganzen BgA von einer Kommune auf eine AöR sei steuerneutral möglich (vgl. OFD Hannover, Verfügung vom 27.11.2009, S1978-85-StO 244, Der Betrieb 2010 Seite 477,
Dok 0346376). Die Rechtsgrundlagen hierzu sind jedoch unklar, und es ist unsicher, ob diese
Sichtweise bundeseinheitlich angewandt wird. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass
in der Regel kein BgA als Ganzes auf die AöR übertragen wird. Vielmehr soll nur das Gebäudemanagement in der AöR konzentriert werden; die operative Tätigkeit (z.B. Betrieb eines
Schwimmbades) soll in der Kommune bleiben.
Im Ergebnis ist daher davon auszugehen, dass die Übertragung von Immobilien aus einem
BgA in die AöR ertragsteuerlich als Entnahme aus dem Betriebsvermögen anzusehen ist.
Bei der Körperschaftsteuer (und bei einem der Gewerbesteuer unterliegenden BgA auch für
Zwecke der Gewerbesteuer) hat dies zur Folge, dass eventuelle stille Reserven (Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkehrswert der Immobilie und ihrem steuerlichen Buchwert) steuerpflichtig aufzudecken sind. Die Folgen dieser steuerpflichtigen Aufdeckung stiller Reserven
wird man in der Regel durch Verlustvorträge kompensieren können. Wenn für einen BgA in
© RSM / dchp® 2018
103
den Vorjahren keine Körperschaftsteuererklärungen erstellt worden sind, weil der BgA regelmäßig Verluste erzielt, könnten für die vergangenen sieben Jahre Körperschaftsteuererklärungen erstellt werden, sodass die entsprechenden Verlustvorträge festgestellt werden und zur
Verrechnung mit einem Entnahmegewinn im Rahmen der Übertragung auf die AöR verrechnet
werden können.
Darüber hinaus löst eine Entnahme, die eine Kommune aus ihrem BgA tätigt, Kapitalertragsteuer aus. Die Kapitalertragsteuer beläuft sich auf 15 % des gemeinen Werts der entnommenen Wirtschaftsgüter. Die Entnahme bleibt unter bestimmten Voraussetzungen kapitalertragsteuerfrei, wenn für den BgA ein sogenanntes steuerliches Einlagekonto festgestellt worden
ist. Auch dies könnte, falls Steuererklärungen für die Vergangenheit nicht erstellt worden sind,
durch nachträgliche Einreichung von Steuererklärungen erreicht werden, sodass möglicherweise die Entnahmen durch ein entsprechendes steuerliches Einlagekonto kompensiert und
kapitalertragsteuerfrei gestellt werden können. Dies müsste allerdings für jeden BgA im Einzelnen in Detail berechnet werden.
2.2.2.3 Zwischenfazit
Bei der Übertragung der Immobilien auf eine AöR ist mit einer erheblichen grunderwerbsteuerlichen Belastung zu rechnen. Allein diese Belastung dürfte so hoch sein, dass die Rechtsform der AöR hieran scheitert. Darüber hinaus können sich erhebliche ertragsteuerliche Nachteile im Zusammenhang mit der Übertragung der Immobilien ergeben. Zumindest wären umfangreiche Arbeiten erforderlich, um die ertragsteuerlichen Belastungen aus der Übertragung
der Immobilien im Vorhinein zu ermitteln und in Grenzen zu halten.
2.2.3 Laufende Besteuerung der AöR
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerpflicht tritt für die AöR genauso wie für die Stadt Krefeld selbst nur für ihre Betriebe gewerblicher Art ein (§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG). Als Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (hier: der AöR) gelten Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dienen
und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich herausheben.
Die Absicht, Gewinne zu erzielen und die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr
sind nicht erforderlich (§ 4 Abs. 1 KStG).
© RSM / dchp® 2018
104
Die reine Vermietung von Immobilien gilt als Vermögensverwaltung und stellt damit keinen
BgA dar. Je nachdem, welche Serviceleistungen die AöR zusätzlich erbringt, ist jedoch zu
prüfen, ob insoweit ein BgA vorliegt. Soweit eine juristische Person des öffentlichen Rechts
(jPdöR) im Wege der Amtshilfe bzw. im Rahmen von Beistandsleistungen ihrem Charakter
nach nicht hoheitliche Tätigkeiten ausführt, wie z. B. Büroarbeiten und Datenverarbeitung, die
final dem hoheitlichen Bereich einer anderen jPdöR dienen, handelt es sich um Hilfstätigkeiten,
die bei der ausführenden jPdöR keinen BgA begründen. Insoweit könnten Serviceleistungen
der AöR für die Stadt als steuerlich nicht relevante Beistandsleistungen angesehen werden
(OFD NRW, Arbeitshilfe zur Besteuerung der juristischen Personen des öffentlichen Rechts,
Abschn. 9.13.1). Bei derartigen Dienstleistungen ist jedoch zu prüfen, ob sie tatsächlich nur
für den hoheitlichen Bereich erbracht werden. Werden sie für BgA der Stadt oder für den Bereich der Vermögensverwaltung erbracht, begründen sie innerhalb der AöR einen BgA. Sie
sind dann körperschaftsteuer- und gewerbesteuerpflichtig. Die Finanzverwaltung verlangt in
der Regel, dass in diesen Fällen im leistenden BgA eine Gewinnmarge verbleibt, auf die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zu zahlen ist.
Bei Überführung der Gebäude in eine AöR ist auch zu prüfen, ob ein BgA, der durch Serviceleistungen entsteht, auch in Verbindung mit einem in der AöR befindlichen Grundstück steht,
was dazu führen kann, dass das Grundstück zum BgA gehört und damit bei einer späteren
Veräußerung Steuern auslöst.
2.2.3.1 Umsatzsteuer
Da die Rechtsform der AöR langfristig beurteilt werden soll, wird den nachstehenden Ausführungen das neue Umsatzsteuerrecht (§ 2 b UStG) zugrunde gelegt.
Die Vermietung von Immobilien ist umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 12 UStG. Falls die AöR eine
Immobilie an einen umsatzsteuerpflichtigen BgA vermietet (z. B. ein Schwimmbad), kann sie
auch für die reine Gebäudevermietung freiwillig zur Umsatzsteuer optieren, um den Vorsteuerabzug zu erhalten.
Eine zusätzliche umsatzsteuerliche Belastung kann sich aus jeder Art von Serviceleistungen
ergeben, die die AöR an die Stadt erbringt. Nach den neuen, ab 2021 geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen sind Leistungen einer jPdöR gegenüber Dritten grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie einem BgA zuzurechnen sind. Ausgenommen sind
lediglich Tätigkeiten, die die jPdöR im Rahmen der öffentlichen Gewalt erbringen. Entscheidend ist, ob ein privatrechtlicher Vertrag oder ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorliegt. Ein
© RSM / dchp® 2018
105
öffentlich-rechtlicher Vertrag liegt vor, wenn die Vereinbarung auf einer gesetzlichen Norm oder einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung beruht (BMF-Schreiben vom 19.04.2016,
BStBl. 2016 I. S. 481, Tz. 6). Für administrative Tätigkeiten, wie sie möglicherweise vom Gebäudemanagement in der Rechtsform einer AöR erbracht werden sollen, werden die Voraussetzungen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nicht vorliegen. Daher ist davon auszugehen, dass Serviceleistungen, soweit sie nicht als unselbständige Nebenleistungen zur Vermietung anzusehen sind, umsatzsteuerpflichtig sein werden. Dies kann allerdings noch nicht mit
Sicherheit beurteilt werden, da die Finanzverwaltung sich zu diesen Fragen noch nicht im Detail geäußert hat.
2.2.4 Zwischenergebnis zur steuerlichen Beurteilung der AöR
Allein die erhebliche grunderwerbsteuerliche Belastung (6,5 % vom Verkehrswert der zu übertragenden Immobilien) spricht gegen die AöR als geeignete Rechtsform für das Gebäudemanagement der Stadt Krefeld. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die steuerlichen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Übertragung von zu einem BgA gehörenden Immobilien
sehr unübersichtlich ist; auch hierzu sind bei einer Übertragung einmalige Steuerbelastungen
nicht auszuschließen.
Bei der laufenden Besteuerung ist noch nicht im Detail absehbar, welche umsatzsteuerlichen
Auswirkungen sich aus Serviceleistungen der AöR an die Stadt ergeben. Mögliche umsatzsteuerliche Belastungen im Zusammenhang mit Serviceleistungen sprechen ebenfalls dagegen, das Gebäudemanagement in die AöR zu übertragen. Daneben können die Leistungsbeziehungen der AöR zur Stadt auch zum Entstehen von BgA führen, was ebenfalls nachteilige
ertragsteuerliche Auswirkungen nach sich ziehen kann.
3.
Zwischenergebnis
Die Rechtsform der AöR scheidet allein aufgrund erheblicher einmaliger Belastungen an
Grunderwerbsteuer im Zusammenhang mit der Übertragung des Grundbesitzes aus.
Unter steuerlichen Gesichtspunkten lässt sich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung am Einfachsten realisieren, weil die Umstrukturierung keine steuerlichen Auswirkungen hat. Daher
werden die Rechtsformen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und der AöR einer Detailprüfung unterzogen.
© RSM / dchp® 2018
106
IV.
Erläuterung zum Kriterienkatalog zur Entscheidung über die Rechtsform
Im Folgenden werden die Betriebsform des Eigenbetriebs und die Rechtsform der Anstalt des
öffentlichen Rechts anhand bestimmter Kriterien gegenüber gestellt. Zu jedem Kriterium werden zwischen 0 und 5 Punkte vergeben. 0 Punkte bedeutet, dass das Ziel in keiner Weise
erreicht wird, 5 Punkte bedeuten volle Zielerreichung. Zudem wird jedes Kriterium mit einer
Gewichtung versehen. Die Multiplikation von Gewichtung und Punktzahl ergibt die Wertzahl
für das einzelne Kriterium. Die Summen der Wertzahlen für die beiden zur Entscheidung gestellten Rechtsformen sind am Ende gegenüber zu stellen. Eine Übersicht der Kriterien mit
den von uns vorgenommenen Bewertungen ist als Anlage 1 beigefügt.
1.
Steuerliche Gesichtspunkte
1.1
Laufende Ertragsteuerbelastung
Gewichtung: 3
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
keine Ertragsteuern
Eventuell geringe steuerliche Belastung, falls Serviceleistungen der
AöR an die Stadt als BgA qualifiziert werden
Punkte
a)
5
4
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Auf die Erläuterungen unter III. 1.1 wird verwiesen. Die Übertragung des Gebäudemanagements einschließlich Immobilien auf eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung hat keine steuerlichen Auswirkungen. Es ergeben sich daher durch die Umstrukturierung keine Belastungen
an Ertragsteuern.
b)
AöR
Auf die Erläuterungen unter III. 2.2.3 wird verwiesen. In Einzelfällen könnten Tätigkeiten der
AöR als BgA qualifiziert werden, was zur Versteuerung einer geringen Gewinnmarge führen
würde.
© RSM / dchp® 2018
107
1.2
Steuerverstrickung von Vermögen
Gewichtung: 3
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
keine Steuerverstrickung
keine Steuerverstrickung
Punkte
5
4
a)
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Auf die Ausführungen unter III. 1.1 wird verwiesen. Durch die Überführung des Vermögens in
einen Eigenbetrieb wird keine Steuerverstrickung ausgelöst.
b)
AöR
Auf die Ausführungen unter III. 2.2.3 wird verwiesen. In Einzelfällen könnte eine Immobilie bei
Erbringung zusätzlicher Serviceleistungen innerhalb der AöR als BgA qualifiziert werden.
1.3
Einmalbelastung an Grunderwerbsteuer
Gewichtung: 5
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
keine Grunderwerbsteuer
Erhebliche Grunderwerbsteuerbelastung ist zu erwarten
Punkte
a)
5
0
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Im Fall des Eigenbetriebs löst die Übertragung des Immobilienbestandes keine Grunderwerbsteuer aus. Der Eigenbetrieb erhält daher die volle Punktzahl.
b)
AöR
Die Übertragung der Immobilien wird in erheblichem Umfang zu einer Belastung mit Grunderwerbsteuer führen, deshalb erhält die AöR hier keine Punkte (vgl. Abschn. III. 2.2.2.1).
© RSM / dchp® 2018
108
1.4
Einmalige Belastungen mit Ertragsteuern
Gewichtung: 5
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
Keine einmalige ertragsteuerliche
Eventuell einmalige Belastungen im
Belastung
Zusammenhang mit der Übertragung von Immobilien, die zu einem
BgA gehören
Punkte
5
3
Auf die Ausführungen in Abschn. III. 2.2.2.2 wird verwiesen. Bei Immobilien, die zu einem BgA
gehören, sind einmalige steuerliche Belastungen im Zusammenhang mit der Überführung in
die AöR nicht auszuschließen. Eventuell können derartige Belastungen durch Abgabe von
Steuererklärungen für zurückliegende Jahre reduziert oder vermieden werden. In jedem Fall
ist bei Immobilien, die bei der Stadt bisher zu einem BgA gehören, mit erheblichem administrativen Aufwand zur Ermittlung der Auswirkungen zu rechnen.
1.5
Laufende umsatzsteuerliche Belastungen
Gewichtung: 5
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
Keine Umsatzsteuer
Ggf. Umsatzsteuerbelastung auf
Dienstleistungen, soweit nicht zur
Vermietung gehörig
Punkte
a)
5
2
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Auf die Ausführungen unter III.2.1. wird verwiesen. Nach der Umstrukturierung entstehen
keine umsatzsteuerlichen Belastungen.
b)
AöR
Die eigentliche Vermietung der Immobilien ist aufgrund von § 4 UStG von der Umsatzsteuer
befreit. Aufgrund der Einführung von § 2b UStG seit dem 01.01.2017 sind alle nicht zur Vermietung gehörigen Dienstleistungen nur unter sehr engen Voraussetzungen nicht umsatzsteuerbar. Eine Belastung der Dienstleistungen mit Umsatzsteuer wird in vielen Fällen nicht vermeidbar sein.
© RSM / dchp® 2018
109
1.6
Belastungen durch Grundsteuer
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
keine Grundsteuer
keine Grundsteuer
Punkte
5
5
Der Grundbesitz der Stadt Krefeld ist im Wesentlichen von der Grundsteuer befreit, weil die
Stadt ihn für einen öffentlichen Zweck nutzt (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 GrStG). Hieran ändert sich nach
einer Umstrukturierung sowohl bei der Überführung des Grundbesitzes in einen Eigenbetrieb
als auch in eine AöR nichts. Nach R6 Abs. 2 GrStR ist der Grundbesitz auch dann von der
Grundsteuer befreit, wenn er an eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts zur
Nutzung für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch vermietet wird.
1.7
Zusammenfassende steuerliche Würdigung
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhält bei allen steuerlichen Kriterien die volle Punktzahl, weil weder im Zusammenhang mit der Gründung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
noch aufgrund des laufenden Betriebs Steuern anfallen, die durch die Organisationsform der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung verursacht sind. Bei der AöR sind verschiedene steuerliche Gesichtspunkte zu beachten. Als gravierender Nachteil ist zunächst die aus der Übertragung des Immobilienvermögens zu erwartende (einmalige) Belastung mit Grunderwerbsteuer
anzuführen. Darüber hinaus ist mit Umsatzsteuerbelastungen zu rechnen, die von Art und
Umfang der durch das Gebäudemanagement zu erbringenden Leistungen abhängen. Da noch
nicht feststeht, welche Leistungen das Gebäudemanagement neben der reinen Vermietung
erbringt und wie die Abrechnung erfolgen soll, kann auch eine überschlägige Berechnung von
steuerlichen Auswirkungen einer AöR nicht vorgenommen werden. Es ist jedoch ersichtlich,
dass die AöR gegenüber der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung deutliche Nachteile aufweist.
© RSM / dchp® 2018
110
2.
Arbeitsrecht
2.1
Allgemeines zu den Auswirkungen für das Personal
Gewichtung: 0
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
keine entscheidungsrelevanten
keine entscheidungsrelevanten Aus-
Auswirkungen
wirkungen
--
--
Punkte
a)
Übergang der Arbeitnehmer auf eine AöR
Die Übertragung von Aufgaben auf die AöR, die bisher von der Stadt Krefeld selbst wahrgenommen worden sind, ist regelmäßig mit einem Betriebsübergang nach § 613 a BGB verbunden. Im Falle eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs gehen die Arbeitsverhältnisse der
betroffenen Arbeitnehmer kraft Gesetzes automatisch auf den neuen Inhaber über. Personen,
die keine Arbeitnehmer sind, werden nicht erfasst. Keine Arbeitnehmer im Sinne des § 613 a
BGB sind Beamte, Organvertreter einer juristischen Person, Ruheständler und freie Mitarbeiter. Die vom Betriebsübergang erfassten Arbeitsverhältnisse gehen mit allen wechselseitigen
Rechten und Pflichten auf den neuen Betriebsinhaber über.
Die einzelvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen unterliegen - entgegen einem in der Praxis nicht selten anzutreffenden Missverständnis - nach dem Betriebsübergang keiner einjährigen Veränderungssperre. Einzelvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen können daher vom
neuen Betriebsinhaber nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen in gleicher Weise
geändert werden, wie sie der alte Betriebsinhaber ohne Betriebsübergang hätte ändern können. Änderungsvereinbarungen sind deshalb jederzeit möglich. Änderungskündigungen dagegen kommen in der Praxis nur selten in Betracht.
Es ergeben sich keine Gesichtspunkte, die für die Rechtsformentscheidung relevant sind.
b)
Beamte
Das Recht, Beamte zu haben, ist auf den Bund, die Länder, die Gemeinden und die Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
beschränkt. Wegen der gesetzlichen Anordnung des § 114a Abs. 9 GO NRW hat die AöR das
Recht, Dienstherr von Beamten zu sein, wenn sie aufgrund einer Aufgabenübertragung nach
© RSM / dchp® 2018
111
§ 114a Abs. 3 GO NRW hoheitliche Befugnisse ausübt. Ihr kann das Recht eingeräumt werden, Satzungen für das übertragene Aufgabengebiet zu erlassen. Das öffentlich-rechtliche
Dienstverhältnis eines Beamten kann dann auf eine AöR übertragen werden.
Eine besondere Form der Dienstleistungsüberlassung ist in § 20 Abs. 2 BeamtStG geregelt:
Dem Beamten einer Dienststelle, die ganz oder teilweise in eine AöR umgewandelt wird, die
keine Dienstherreneigenschaft besitzt, kann auch ohne seine Zustimmung eine seinem Amt
entsprechende Tätigkeit bei dieser Einrichtung zugewiesen werden, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. Voraussetzung für eine Zuweisung ist zunächst, dass eine Dienststelle, in
der der Beamte tätig ist, in eine AöR ohne Dienstherreneigenschaft umgewandelt wird. Eine
Zustimmung des Beamten ist dabei nicht erforderlich.
Im Ergebnis kann auch bei einer AöR die Zuordnung der Beamten zum Gebäudemanagement
erhalten bleiben. Welche Form des Übergangs für einen Beamten zum Tragen kommt, hängt
insbesondere davon ab, ob die AöR hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Für die Rechtsformentscheidung ergeben sich keine Auswirkungen.
2.2
Betriebliche Mitbestimmung
Gewichtung: 0
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
keine entscheidungsrelevanten
keine entscheidungsrelevanten Aus-
Auswirkungen
wirkungen
--
--
Punkte
Sowohl für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung als auch für die AöR gelten für die betriebliche Mitbestimmung die Regelungen des Landespersonalvertretungsgesetzes.
2.3
Tarifrecht
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
Bindung an öffentliches Tarif-
keine rechtliche zwingende Bindung
recht
an öffentliches Tarifrecht, aber in der
Regel freiwillige Bindung
Punkte
© RSM / dchp® 2018
0
1
112
a)
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Die Arbeitnehmer der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung werden genauso wie innerhalb der
Verwaltung beschäftigte Arbeitnehmer nach dem öffentlichen Tarifrecht bezahlt. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist daher bei allen Einstellungen an das öffentliche Tarifrecht gebunden.
b)
AöR
Grundsätzlich gelten kollektivrechtliche Tarifnormen beim neuen Betriebsinhaber nur weiter,
wenn der neue Betriebsinhaber selbst an diese Tarifverträge gebunden ist. Das setzt im Regelfall voraus, dass der neue Betriebsinhaber Mitglied im selben Arbeitgeberverband ist wie
der alte Betriebsinhaber. Aufgrund eines Betriebsübergangs tritt der neue Betriebsinhaber jedoch nicht automatisch in die Verbandsmitgliedschaft des alten Betriebsinhabers ein. Eine
Verbandsmitgliedschaft ist nicht übertragbar. Im Fall des Übergangs des Gebäudemanagements auf eine AöR steht es der Anstalt somit frei, durch Beitritt zum Arbeitgeberverband die
Geltung des Tarifvertrages herbeizuführen oder auf die Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband zu verzichten mit der Folge, dass kein Tarifvertrag Anwendung findet.
In den uns bekannten Praxisfällen ist auch die AöR selbst Mitglied im Arbeitgeberverband und
unterliegt damit den tarifvertraglichen Regelungen nach dem öffentlichen Tarifrecht. Die Satzung des Kommunalbetriebes Krefeld AöR beispielsweise ordnet in § 3 an, dass die AöR Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen e.V. wird. Es ist davon auszugehen, dass auch bei einem Gebäudemanagement in der Rechtsform einer AöR das öffentliche Tarifrecht zur Anwendung käme.
3.
Vergaberecht
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
enge Bindung an kommunales
Ggf. keine Bindung an kommunales
Vergaberecht
Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte, soweit keine hoheitlichen
Aufgabe betroffen sind
Punkte
© RSM / dchp® 2018
0
3
113
a)
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung gelten neben den Regelungen des europäischen
Vergaberechts auch die Regelungen des deutschen haushaltsrechtlichen Vergaberechts. Gemäß § 25 Abs. 1 GemHVO NRW muss dem Abschluss von Verträgen über Lieferungen und
Leistungen eine öffentliche Ausschreibung vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts
oder besondere Umstände eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe
rechtfertigen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 3448.07.01/01-169/12 - v. 6.12.2012 können die Vergabestellen bei Liefer- und Dienstleistungen
bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe von € 100.000 ohne Umsatzsteuer wahlweise eine freihändige Vergabe oder eine beschränkte Ausschreibung durchführen. Bei Bauleistungen können die Vergabestellen bis zu einem vorab geschätzten Auftragswert in Höhe
von € 100.000 ohne Umsatzsteuer eine freihändige Vergabe durchführen. Bis zu einem vorab
geschätzten Auftragswert in Höhe von € 1.000.000 ohne Umsatzsteuer können sie bei Bauleistungen eine beschränkte Ausschreibung durchführen.
b)
AöR
Die AöR wäre selbst ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB. Die AöR wird zwar nicht
unmittelbar von § 25 Abs. 1 GemHVO NRW erfasst. Jedoch regelt die Kommunalunternehmensverordnung (KUV) in § 8 die Vergabe unterhalb der Schwellenwerte. Die Regelung verpflichtet die AöR unterhalb der Schwellenwerte bei der Vergabe von Aufträgen über Lieferungen und Leistungen sowie Baumaßnahmen zur Anwendung des § 25 GemHVO NRW und der
entsprechenden Vergabegrundsätze des Innenministeriums.
Dies gilt jedoch nur, soweit die Auftragsvergabe der Erfüllung hoheitlicher Aufgaben aus den
in § 107 Abs. 2 GO NRW angeführten Bereichen dient und diese Aufgaben durch Satzung auf
die AöR übertragen worden sind. Demnach wird die AöR im Anwendungsbereich des § 107
Abs. 2 GO NRW vergaberechtlich nicht etwa pauschal den eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen gleichgestellt. Vielmehr differenziert die Regelung zwischen einer wirtschaftlichen und einer eher hoheitlichen Ausrichtung der Anstalt.
Zurzeit kann nicht abschließend beurteilt werden, in welchem Umfang die Durchführung der
Gebäudemanagementaufgaben innerhalb einer AöR eher einer hoheitlichen Betätigung oder
einer wirtschaftlichen Betätigung zuzurechnen wären. Im Hinblick auf das Vergaberecht ergibt
sich damit unter Umständen ein Vorteil für ein Gebäudemanagement in der Rechtsform einer
AöR, da die Bindung an die engen haushaltsrechtlichen Vergabevorschriften in Teilbereichen
© RSM / dchp® 2018
114
unter bestimmten Voraussetzungen entfallen könnte. Es ist aber damit nicht ausgeschlossen,
dass die AöR sich freiwillig in vollem Umfang an die gemeindlichen Vergabegrundsätze bindet.
Der daraus resultierende Vorteil für die AöR ist nur schwer abschätzbar.
4.
Einflussmöglichkeiten von Politik und Verwaltung
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
nach Wunsch gestaltbar
nach Wunsch gestaltbar
Punkte
5
4
a)
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist Bestandteil des Vermögens der Kommune. Sie unterliegt jedoch einer gewissen organisatorischen Verselbständigung. Grundsätzlich leitet die
Betriebsleitung die Einrichtung selbständig. Die organisatorische Verselbständigung wird
durch die Rechte des Oberbürgermeisters, dem eine wesentliche Koordinations- und Überwachungsfunktion zukommt, relativiert. Der Oberbürgermeister hat umfangreiche Informationsrechte und ist über alle wichtigen Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zu
informieren. Der Oberbürgermeister ist auch weisungsbefugt gegenüber der Betriebsleitung.
Aus § 2 Abs. 1 Satz 1 EigVO ergibt sich, dass die Betriebssatzung Bestimmungen darüber
treffen kann, inwieweit die Betriebsleitung selbständig handeln darf. Damit kann auch durch
die Betriebssatzung der Einfluss von Verwaltung und politischen Gremien auf einen Eigenbetrieb nach den Wünschen der Politik geregelt werden.
b)
AöR
Die AöR wird durch einen Vorstand geleitet und gesetzlich vertreten. Die Tätigkeit des Vorstands wird durch den Verwaltungsrat überwacht, dessen Vorsitz grundsätzlich dem Oberbürgermeister obliegt. Soweit Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich bestellt sind, führt derjenige Beigeordnete den Vorsitz, zu dessen Geschäftsbereich die der Anstalt übertragenen
Aufgaben gehören. Welchen Einfluss der Rat der Stadt auf die Geschäfte der AöR ausübt, ist
in § 114a Abs. 7 GO NRW beschrieben und in der Satzung der AöR gestaltbar. Dem Rat der
Stadt können somit umfangreiche Zustimmungsbefugnisse eingeräumt werden. Allerdings unterliegt der Verwaltungsrat den Weisungen des Rates der Stadt Krefeld nur, soweit es sich um
gesetzlich vorgesehene Weisungsrechte handelt und um Weisungsrechte von grundsätzlicher
Bedeutung, soweit diese in der Anstaltssatzung aufgeführt sind. Damit hat der Rat der Stadt
© RSM / dchp® 2018
115
bei der AöR grundsätzlich ausreichende Steuerungsmöglichkeiten, gegenüber einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung oder einem Regiebetrieb jedoch geringer ausgeprägt
Im Ergebnis kann daher der Verwaltungsspitze und den politischen Gremien der gewünschte
Einfluss weitestgehend gesichert werden.
5.
Effizienz in der Führung
5.1
Verfügbarkeit über das Personal
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
gegeben
gegeben
Punkte
5
5
Sowohl im Fall des Eigenbetriebs als auch im Fall der AöR ist es möglich, das Personal auf
die neu entstehende Einheit zu übertragen bzw. zuzuordnen. Im Fall der AöR gehen Dienstverhältnisse der Beamten nur über, wenn die AöR hoheitliche Aufgaben wahrnimmt und damit
selbst Dienstherreneigenschaft erlangt. Andernfalls müssen die Beamten im Wege der Zuweisung der AöR zur Verfügung gestellt werden.
5.2
Verfügbarkeit über den Grundbesitz
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
bei Übertragung des Grundbesit-
bei Übertragung des Grundbesitzes
zes gegeben
gegeben, aber Grunderwerbsteuerbelastung
Punkte
5
2
Um das Eigentümermodell realisieren zu können, muss das Gebäudemanagement über den
Grundbesitz verfügen können. Die Übertragung des Grundbesitzes auf die neu entstehende
Einheit ist daher von erheblicher Bedeutung. Wie unter III. 2.2.2.1 erläutert, ist dies bei der
AöR nicht ohne grunderwerbsteuerliche Belastungen möglich, aber rechtlich zulässig.
© RSM / dchp® 2018
116
6.
Einfluss auf die Rechnungslegung der Stadt und Transparenz in der Rechnungslegung
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
für ZGM wird gesondert Rech-
für ZGM wird gesondert Rechnung
nung gelegt; volle Transparenz
gelegt; volle Transparenz
5
5
Punkte
Beiden Varianten ist gemeinsam, dass nach einer Ausgliederung des Gebäudemanagements
in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung bzw. in eine AöR für das Gebäudemanagement
selbständig Rechnung zu legen ist. Nachstehend werden die Auswirkungen einer organisatorischen und/oder rechtlichen Verselbständigung des Gebäudemanagements in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung bzw. einer AöR auf den Haushaltsplan sowie den Jahres- und Gesamtabschluss dargestellt.
a)
Auswirkungen auf den Jahresabschluss
Der Jahresabschluss besteht gem. § 95 Abs. 1 GO NRW aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Die nachfolgende Darstellung beschränkt sich auf die Darstellung der Auswirkungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung sowie der Bilanz.
b)
Ergebnisrechnung
Eine organisatorische und/oder rechtliche Verselbständigung der Gebäudewirtschaft führt
dazu, dass alle Erträge und Aufwendungen, die bisher die Gebäudewirtschaft betrafen, zukünftig nicht mehr im Haushalt der Stadt Krefeld, sondern im Jahresabschluss des ausgegliederten Bereichs zu erfassen sind. Dies betrifft auch die entsprechenden Aufwendungen für die
Finanzierung der Gebäude, die auf den ausgegliederten Bereich übertragen werden sollen.
Insgesamt verändert sich hierdurch das Volumen der Ergebnisrechnung geringfügig.
Anstelle dieser Aufwendungen und Erträge sind zukünftig die entsprechenden Mietzahlungen
für die Zurverfügungstellung der Gebäude als Aufwand im Haushaltsplan der Stadt Krefeld zu
erfassen. Hierbei sollte eine detaillierte Zuordnung zu den Produktbereichen, den Produktgruppen und den einzelnen Produkten entsprechend der Nutzung erfolgen. Hierdurch wird es
voraussichtlich zu einer nicht unwesentlichen Verschiebung zwischen den einzelnen Produkten kommen, da die Aufwendungen und Erträge für die Gebäude, insbesondere bezüglich der
Finanzierungskosten, bisher nicht so detailliert den einzelnen Produkten zugeordnet werden
konnten.
© RSM / dchp® 2018
117
Unter der realistischen Annahme, dass die von der Stadt Krefeld an den ausgegliederten Bereich zu zahlenden Mieten auf Kostenbasis ermittelt werden und somit der ausgegliederte Bereich - zumindest in der Anfangsphase - mit einem ausgeglichenen Ergebnis abschließen wird,
führt die Ausgliederung nicht zu einer Veränderung des Jahresergebnisses der Ergebnisrechnung der Stadt.
c)
Finanzrechnung
Entsprechend den Ausführungen zur Ergebnisrechnung werden auch in der Finanzrechnung
die dem ausgegliederten Bereich zuzuordnenden Ein- und Auszahlungen im Zusammenhang
mit den Gebäuden (z.B. für Instandhaltung) entfallen und durch Mietzahlungen ersetzt.
d)
Bilanz
Alle dem Bereich der Gebäudewirtschaft zuzurechnenden Vermögenswerte sowie die zugehörigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Sonderposten entfallen in der Bilanz der Stadt;
an ihre Stelle tritt der Wertansatz für die Beteiligung am Eigenbetrieb bzw. an der AöR. Insgesamt verkürzt sich hierdurch die Bilanzsumme der Kommune.
e)
Auswirkungen auf den Gesamtabschluss
Da der ausgegliederte Bereich unabhängig von der Organisations- und Rechtsform im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld vollkonsolidiert werden muss, ergeben sich durch die Ausgliederung keine Veränderungen in der Gesamtergebnisrechnung und der Gesamtbilanz der
Stadt Krefeld. Lediglich im Gesamtanhang wird es aufgrund der Ausgliederung zu veränderten
Erläuterungen kommen.
© RSM / dchp® 2018
118
f)
Auswirkungen der Ausgliederung auf den Haushaltsplan der Stadt Krefeld
Auch der Ergebnis- und Finanzplan der Stadt Krefeld wird nach einer Ausgliederung der Gebäudewirtschaft die entsprechenden Erträge und Einzahlungen sowie die entsprechenden
Aufwendungen und Auszahlungen nicht mehr enthalten. An ihre Stelle treten die Mietzahlungen. Insgesamt wird sich durch die Ausgliederung das Volumen der Ergebnis- und Finanzplanung geringfügig vermindern.
Auch für die Planung ist davon auszugehen, dass es bei kostenorientierten Mieten zu keiner
Veränderung des Ergebnisses der Ergebnisplanung mit und ohne Ausgliederung kommen
wird.
g)
Ergebnis
Mit der Realisierung des Eigentümermodells soll Budgetverantwortung geschaffen werden.
Die Organisationseinheit Gebäudemanagement soll für die Aufwendungen zur Herstellung
und Erhaltung der Immobilien verantwortlich sein. Dieses Bestreben wird mit den vorgestellten
Modellen auch in der Rechnungslegung nachvollzogen. Die mit der Gebäudeerhaltung zusammen hängenden Aufwendungen finden in der Rechnungslegung des Gebäudemanagements
Berücksichtigung. Den nutzenden Einheiten werden dagegen Mieten belastet, die die Nutzung
der Gebäudeflächen widerspiegeln.
7.
Auswirkungen auf den Bezug von Fördermitteln
Gewichtung: 3
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
kein Einfluss
Voraussichtlich kein Einfluss
Punkte
5
5
Kommunen beziehen im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen Fördermittel aus verschiedenen Quellen. Dabei kann es auch jederzeit zu neuen Fördermöglichkeiten kommen.
Bestes Beispiel sind hierfür die in den letzten Jahren aufgelegten Konjunkturpakete oder die
Mittel aus dem Landesprojekt Gute Schule 2020. Da es sich bei der AöR auch um eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, ist nicht mit einer Beeinträchtigung von Fördermaßnahmen zu rechnen.
© RSM / dchp® 2018
119
8.
Komplexität der Rechtsform
Gewichtung: 2
Eigenbetrieb
AöR
Ergebnis
einfache vielfach erprobte
ZGM in Gestalt der AöR seltener an-
Rechtsform; zusätzliche Rech-
zutreffen als der Eigenbetrieb; zu-
nungslegungs-/Prüfungspflichten
sätzliche
Rechnungslegungs-/Prü-
fungspflichten
Punkte
5
4
Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ist eine bei Kommunen vielfach erprobte Rechtsform.
Besondere Schwierigkeiten sind hier nicht zu erwarten.
Die AöR ist zumindest in NRW die Rechtsform, die jünger ist als die der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung und in der Praxis für Zwecke des Gebäudemanagements seltener anzutreffen ist. In der Komplexität unterscheidet sie sich nach unserer Auffassung nur geringfügig von
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.
© RSM / dchp® 2018
120
V.
Zusammenfassende Beurteilung der vorgestellten Rechtsformen
Bei der Bewertung der Rechtsformen für das Gebäudemanagement spielt das Steuerrecht
eine besondere Rolle. Ungünstige Gestaltungen können zu erheblichen Steuerbelastungen
führen und steuerliche Restriktionen können im Tagesgeschäft zu erheblichem administrativem Aufwand führen, wenn laufend geprüft werden muss, welche Tätigkeiten eine AöR ausüben darf und wie die vertraglichen Gestaltungen vorzunehmen sind. Aus diesem Grund schneidet die eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Vergleich zur AöR deutlich besser ab, weil die
Überführung des Gebäudemanagements in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung keine
steuerlichen Folgen hat.
Den steuerlichen Nachteilen und Risiken einer AöR stehen keine erheblich größeren Freiheiten einer AöR im Hinblick auf Vergaberecht, Rechnungswesen oder Flexibilität in der Personalführung gegenüber. Nach unserer Einschätzung, die auch in unserer Bewertung zum Ausdruck kommt, sind die Vorteile der AöR jedoch nicht geeignet, die steuerlichen Nachteile und
Risiken zu kompensieren. Die eigenbetriebsähnliche Einrichtung erhält in unserem Bewertungsschema 180 Punkte, während die AöR 122 Punkte erhält. Im Ergebnis halten wir die
Rechtsform des Eigenbetriebs für besser geeignet.
Als Rechtsform für das Gebäudemanagement empfehlen wir daher die eigenbetriebsähnliche Einrichtung, die mit größtmöglicher Selbständigkeit ausgestattet sein sollte.
© RSM / dchp® 2018
121
VI.
Künftige organisatorische Eingliederung der immobilienwirtschaftlichen
Aufgaben des Fachbereichs 52 - Sport und Bäder
1.
Ausgangslage
Zurzeit sind die Sonderbauten (Schwimmhallen, die Eissporthallen, das Grotenburg-Stadion,
einige Sporthallen) sowie die Sportplätze einschließlich Umkleiden dem Fachbereich 52 –
Sport und Bäder vermögensmäßig zugeordnet. Die Mitarbeiter des FB 52 sind verantwortlich
für die Unterhaltung der Sonderbauten und übernehmen die Bewirtschaftung dieser Immobilien wie beispielsweise die technische Betreuung der Betriebsvorrichtungen. Die Haushaltsmittel für diese Aufgaben sind haushaltstechnisch dem FB 60 zugeordnet.
Im Zusammenhang mit der anstehenden Weiterentwicklung des Gebäudemanagements und
dem derzeit diskutierten Aufgabenzuschnitt für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR stellt sich
die Frage, ob und in welchem Umfang die o. g. Liegenschaften und die damit verbundenen
immobilienwirtschaftlichen Aufgaben künftig entweder dem Kommunalbetrieb oder dem Gebäudemanagement zugeordnet werden sollen.
Auskunftsgemäß ist derzeit in der Diskussion, dass dem Kommunalbetrieb ein Teil der Liegenschaften des FB 52 in Gestalt der Sportplätze/Sportanlagen inkl. der Umkleideräume
(Funktionsgebäude) zugeordnet werden sollen („alles, was Fläche ist“). Die Zuordnung der
übrigen Grundstücke einschließlich der Sonderbauten (Schwimmhallen, Eishallen etc.) zur
AöR ist derzeit nicht beabsichtigt.
2.
Einfluss der Rechtsform auf die Vermögenszuordnung
In Abschnitt III. 2 wurde dargelegt, dass ein entscheidender Faktor bei der vermögensmäßigen
Zuordnung von Immobilien die mit der Übertragung des Grundvermögens verbundenen steuerlichen Belastungen sind. Im Falle der Übertragung der Schwimmhallen, Eissporthallen, des
Grotenburg-Stadions und einiger Sporthallen auf den bestehenden Kommunalbetrieb Krefeld
AöR hätte dies negative steuerliche Folgen insbesondere durch die Einmalbelastung mit
Grunderwerbsteuer und durch einmalige steuerliche Belastungen bei Übertragung von Immobilien, die zum Betriebsvermögen eines BgA gehören (Entnahmeproblematik – vgl. Abschn.
III. 2.2.2.2). Diese Steuerbelastungen können vollständig vermieden werden, wenn die Immobilien einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gebäudemanagement zugeordnet oder im
FB 52 verbleiben würden.
© RSM / dchp® 2018
122
3.
Vorschlag zur künftigen organisatorischen Einbindung
Grundsätzlich fallen die vermögensmäßige Zuordnung von Immobilien und die Betreiberverantwortung zusammen (Eigentümermodell, vgl. Ausführungen oben zu Abschn. II. 1). Für die
in Rede stehenden Sonderbauten des FB 52 ist aber auch vorstellbar, dass die Vermögenszuordnung der Immobilien und die delegierbaren Teile der Betreiberverantwortung getrennt
wahrgenommen werden (Pachtmodell, vgl. Ausführungen oben zu Abschn. II. 1).
So wäre vorstellbar, dass das Eigentum an den Sonderbauten beim FB 52 bzw. einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zentrales Gebäudemanagement verbleibt, delegierbare Teile
der Betreiberverantwortung aber dem Kommunalbetrieb Krefeld AöR zugeordnet würden. Damit ließen sich zwar die bereits oben skizzierten grunderwerbsteuerlichen Einmalbelastungen
vermeiden, es besteht allerdings nach Ablauf der Übergangsregelung zu § 2b UStG ab dem
Jahr 2021 die Gefahr, dass gewisse Anteile aus der Weiterberechnung von Betreiberentgelten
seitens des Kommunalbetriebes Krefeld AöR an die Stadt Krefeld anders als bisher mit Umsatzsteuer belastet werden. Wir sind jedoch der Auffassung, dass eine Trennung von Eigentum und Betreiberverantwortung für die Immobilien vor allem auch aus Steuerungsgesichtspunkten von Nachteil ist.
Wir schlagen deshalb vor, sowohl das Vermögen an den Sonderbauten des FB 52 sowie die
Betreiberverantwortung künftig der von uns empfohlenen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
Gebäudemanagement zuzuordnen. Die bereits derzeit dem FB 60 zugeordneten Haushaltsmittel für die Immobilienunterhaltung müssen auch künftig in vollem Umfang dem Gebäudemanagement zur Verfügung stehen.
Der laufende Betrieb der Sonderbauten des FB 52 wie z. B. der Eis- und Schwimmhallen und
der dort vorhandenen Betriebsvorrichtungen erfordert spezielle Qualifikationen, Kenntnisse
und Erfahrungen. Das entsprechend bisher beim FB 52 mit gebäudewirtschaftlichen Aufgaben
befasste Personal (nicht die Schwimmmeister oder Eismeister) muss künftig dem zentralen
Gebäudemanagement zur Verfügung stehen und dort zugeordnet werden.
Krefeld, den 15. Mai 2017
gez. Oliver Stoffers
Wirtschaftsprüfer
© RSM / dchp® 2018
gez. Guntram Teichgräber
Wirtschaftsprüfer
gez. Dr. Christian Höfeler
123
Stadt Krefeld: Feinkonzept zur weiteren Optimierung des Gebäudemanagements
Anlage 1
Tabelle von Kriterien zur Beurteilung der Rechtsformen
Eigenbetrieb
Nr.
Bezeichnung
Gewicht
Ausprägung
Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Punkte
(1-5)
Wertzahl
Ausprägung
Punkte
(0-5)
Wertzahl
(0-5)
1.
Steuern
1.1
laufende Ertragsteuerbelastung
3
Keine Ertragsteuern
5
15 Eventuell geringe steuerliche Belastung, falls Serviceleistungen der AöR an die
Stadt als BgA qualifiziert
werden
4
12
1.2
Steuerverstrickung von
Vermögen
3
Keine Steuerverstrickung
5
15 Keine Steuerverstrickung
4
12
1.3
Einmalbelastung an
Grunderwerbsteuer
5
Keine Grunderwerbsteuer
5
25 Erhebliche Grunderwerbsteuer-belastung ist zu erwarten
0
0
1.4
Einmalige Belastung mit
Ertragsteuern
5
Keine einmalige ertragsteuerliche Belastung
5
25 Eventuell einmalige Belastungen im Zusammenhang
mit der Übertragung von
Immobilien, die zu einem
BgA gehören
3
15
© RSM / dchp® 2018
124
Stadt Krefeld: Feinkonzept zur weiteren Optimierung des Gebäudemanagements
Anlage 1
Tabelle von Kriterien zur Beurteilung der Rechtsformen
1.5
laufende umsatzsteuerliche Belastungen
5
Keine Umsatzsteuer
5
25 Ggf. Umsatzsteuer auf
Dienstleistungen, soweit
nicht zur Vermietung gehörig
2
10
1.6
Belastungen durch Grundsteuer
2
keine Grundsteuer
5
10 keine Grundsteuer
5
10
Summe Steuern
115
59
2.
Arbeitsrecht
2.1
Allgemeines zu den Auswirkungen für das Personal
--
keine entscheidungsrelevanten Auswirkungen
--
-- keine entscheidungsrelevanten Auswirkungen
--
--
2.2
Betriebliche Mitbestimmung
--
keine entscheidungsrelevanten Auswirkungen
--
-- keine entscheidungsrelevanten Auswirkungen
--
--
© RSM / dchp® 2018
125
Stadt Krefeld: Feinkonzept zur weiteren Optimierung des Gebäudemanagements
Anlage 1
Tabelle von Kriterien zur Beurteilung der Rechtsformen
2.3
Tarifrecht
2
Bindung an öffentliches Tarifrecht
0
0 keine rechtlich zwingende
Bindung an öffentliches Tarifrecht, aber in der Regel
freiwillige Bindung
1
2
3.
Vergaberecht
2
enge Bindung an kommunales Vergaberecht
0
0 Ggf. keine Bindung an kommunales Vergaberecht unterhalb der Schwellenwerte, soweit keine hoheitlichen Aufgabe betroffen
sind
3
6
4.
Einflussmöglichkeiten Politik / Verwaltung
2
nach Wunsch gestaltbar
5
10 nach Wunsch gestaltbar
4
8
5.
Effizienz in der Führung
5.1
Verfügbarkeit über das
Personal
2
gegeben
5
10 gegeben
5
10
5.2
Verfügbarkeit über den
Grundbesitz
2
bei Übertragung des Grundbesitzes gegeben
5
10 bei Übertragung des
Grundbesitzes gegeben,
aber Grunderwerbsteuerbelastung
2
4
6.
Einfluss auf die Rechnungslegung der Stadt/
Transparenz in der Rechnungslegung
2
für ZGM wird gesondert
Rechnung gelegt; volle
Transparanz
5
10 für ZGM wird gesondert
Rechnung gelegt; volle
Transparanz
5
10
© RSM / dchp® 2018
126
Stadt Krefeld: Feinkonzept zur weiteren Optimierung des Gebäudemanagements
Anlage 1
Tabelle von Kriterien zur Beurteilung der Rechtsformen
7.
Auswirkungen auf den Bezug von Fördermitteln
3
kein Einfluss
5
15 kein Einfluss
5
15
8.
Komplexität der Rechtsform
2
einfache, vielfach erprobte
Rechtsform; zusätzliche
Rechnungslegungs/Prüfungspflichten
5
10 ZGM in Gestalt der AöR seltener anzutreffen als der Eigenbetrieb; zusätzliche
Rechnungslegungs-/Prüfungspflichten
4
8
Summe sonstige Kriterien
Gesamt
© RSM / dchp® 2018
65
63
180
122
127
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlage 4: Anforderungsliste E-Mail-Postfächer
Bereich
FB-Leitung
60 ZGM
Größe des
Mobile
E-MailDatennutzung
Postfaches
notwendig?
erweitern?
x
Abteilungsleitung
60 / 0 KGM
Bedarf in
MB
x
ja
Stabstelle IT
nein
ja
Stabstelle Ausschreibung /
Vergabe
nein
nein
Stabstelle
Verwaltungsangelegenheiten
nein
nein
60 / 00
Immobilienservice
Begründung E-Mail
kein Bedarf
kein Bedarf
ja
ja
Der Bedarf an mehr MB der Postfächer
besteht im Bereich MiPa, Verkauf und
Reinigung. Zwischenzeitlich ist es
selbstverständlich umfangreiche
Dokumente (Verträge, Protokolle, Pläne,
Fotos, Ausschreibungsunterlagen) zu
versenden und abzulegen.
ja
ja
Postfach gerne größer, aber nicht
zwingend. Problem liegt dann doch eher
in mangelnden "Aufräumtätigkeiten"
ja
Durch die Zusammenarbeit mit der
Neubauabteilung werden alle Pläne und
Dokumente per E-Mail versandt. Bei der
gleichzeitigen Bearbeitung / Betreuung
der Neubauprojekte kommen hier
schnell größere Datenmengen zustande.
Ein Lösen der Anhänge mindert das
Problem. Für die Nachverfolgung einiger
Vorgänge ist jedoch die Einrichtung
eines größeren Postfaches hilfreich.
60 / 01
Energie-/ Portfoliomgt.
60 / 02
Rechnungswesen
Abteilungsleitung 60 / 1 TGM
Stabstelle Brandschutz/
Brandmeldet.
ja
60 / 10
Neubau und Planung
© RSM / dchp® 2018
128
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Bereich
60 / 11
Instandhaltung
© RSM / dchp® 2018
Größe des
Mobile
E-MailDatennutzung
Postfaches
notwendig?
erweitern?
ja
ja
dchp | consulting
Begründung E-Mail
Durch die Nutzung moderner
Smartphone-Kameras landen immer
größere Datenmengen im Posteingang.
Es ist mittlerweile selbstverständlich,
dass die Mail-Kommunikation mit Fotos
unterlegt wird, um Sachverhalte zu
klären.
Darüber hinaus versenden und
empfangen wir große Zeichnungen in
Form von PDF-Dateien.
Hierbei liegt die Einzelgröße einer Datei
oft über 30 MB.
Es ist nicht praktikabel diese Daten
sofort aus dem Postfach zu entfernen,
da sie meist zeitnah weitergereicht
werden müssen.
Die Speicher-Kapazität sollte so groß
sein, dass auch eine temporäre
Ordnerablage im Email-Verzeichnis
möglich ist.
Eine Postfachgröße von mind. 500 MB
ist zwingend erforderlich.
Für den Austausch großer digitaler
Zeichnungen und Gutachten ist eine
Postfachgröße von mind. 1 GB
unabdingbar.
Trotz ständiger Leerung des Postfaches
werden dringend benötigte Daten
teilweise nicht empfangen.
•
Bedarf in
MB
min.
500MB/1GB
129
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlage 5: Tabellen zur Personalbedarfsermittlung
© RSM / dchp® 2018
130
Soll-Konzept:
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Anlage 6: Zusammenfassung der Analyseergebnisse
(Präsentation für den Verwaltungsvorstand)
© RSM / dchp® 2018
135
Verwaltungsvorstand
Krefeld, 20. Februar 2018
Projektstatus VV
Feinkonzept zur Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
dchp | consulting
•
Inhalt
1.
Stand des Projekts
2.
Analyseergebnisse
●
●
●
●
●
Aufbauorganisation und Aufgabenwahrnehmung
Ablauforganisation (Prozesse und Schnittstellen)
Kundenzufriedenheitsanalyse
Analyse Daten und IT
Stärken und Schwächen im IST-Zustand (Überblick)
3.
Stand Konzeptionsphase
4.
Nächste Schritte
Anlagen
© dchp | consulting 2018
2
dchp | consulting
•
Projektstatus VV
1. Stand des Projekts
1. Stand des Projekts
Das Projektziel besteht in der Erarbeitung eines abgestimmten Feinkonzeptes zur
Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld
Aufgabenstruktur
● Definition Aufgabenumfang und -standards
● Definition Leistungsbeziehungen
● Make or buy
Ablauforganisation
● Verschlankung der Prozessabläufe
● Vermeidung von Doppelarbeiten
● Regelung der (internen) Schnittstellen
Aufbauorganisation
● Definition AKV*
● Allokation der Ressourcen
● Verknüpfung von Linien- und Projektorganisationen
Soll-Konzept
Projektdokumentation einschl.
● Maßnahmenempfehlungen
Informationsbasis
● Verfügbarkeit und Qualität gebäudebezogener Daten
● Kommunikationsstruktur und Berichtswesen
● Medieneinsatz
Personalbedarf &
Kompetenzen
● Qualifikation und Kapazitäten
● Soft Skills
● Führung und Weisungskompetenzen
© dchp | consulting 2018
4
● Umsetzungsfahrplan
● Personalbedarfsermittlung
dchp | consulting
•
1. Stand des Projekts
Der Projektablauf richtet sich nach dem abgestimmten Phasenmodell
Phase 3
Phase 2
Ist-Analyse
●
●
●
●
Auftaktveranstaltung
Datenerhebung
Schnittstellenaufnahme
Stärken-Schwächen-Profil
(Zwischenbericht)
● Untersuchung Rechtsund Organisationsform
● Analyse der Aufbau- und
Ablauforganisation
● Schnittstellenanalyse
● Analyse der Informationsbasis
Grobanalyse („CheckUp“)
liefert Anhaltspunkte für
Stärken und Schwächen.
Die Detailanalyse bildet das
Kernstück der Untersuchung.
Schwerpunkte für weiteres
Vorgehen werden definiert.
Hier werden die Analysen zu
den Optimierungsschwerpunkten vertieft.
Parallel wird eine Stellungnahme zur Rechts- und
Organisationsform erstellt.
Analyseergebnisse werden
dokumentiert und
vorgestellt.
© dchp | consulting 2018
Soll-Konzept
zu übergeordneten Zielen und Rahmenbedingungen
Update + Rechtsform
Workshop
Phase 1
5
Phase 4
Umsetzungsbegleitung
● Erarbeitung
Verbesserungsansätze
● Maßnahmen und
Handlungsempfehlungen
● Dokumentation der
Ergebnisse (Gutachten)
● Umsetzungscontrolling
● Operative Unterstützung
nach Bedarf
● Reviews
Eine ergebnisorientierte
Organisationsempfehlung
(Maßnahmenkatalog)
erarbeiten wir auf Grundlage
der Analyseschritte.
Angeboten wird eine Umsetzungsbegleitung, um den
Erfolg der Maßnahmen zu
gewährleisten.
Diese wird in eine
Umsetzungsplanung
überführt.
dchp | consulting
•
1. Stand des Projekts
Der Abschluss der Phase 3 ist mit Vorlage des SOLL-Konzeptes Anfang Juni 2018
geplant
Stand heute
2017
Dezember
Januar
Februar
2018
März
April
Mai
Phase 3
Erarbeitung Verbesserungsansätze
Soll-Konzept
Maßnahmen und Handlungsempfehlungen
StrategieWorkshop
Dokumentation
Endberichterstattung
Projektmanagement
Einbindung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Arbeitsgruppen zur
Konkretisierung und Qualitätssicherung
für ausgewählte Optimierungsthemen
© dchp | consulting 2018
6
dchp | consulting
•
Projektstatus VV
2. Analyseergebnisse
●
●
●
●
●
Aufbauorganisation und Aufgabenwahrnehmung
Ablauforganisation (Prozesse und Schnittstellen)
Kundenzufriedenheitsanalyse
Analyse Daten und IT
Stärken und Schwächen im IST-Zustand (Überblick)
2. Analyseergebnisse
Aufbauorganisation und Aufgabenwahrnehmung
● Die Analyseschritte im Rahmen der Phase 2 bezogen sich auf
o Aufbauorganisation und Aufgabenwahrnehmung im FB 60
o Ablauforganisation (Prozesse und Schnittstellen)
o Kundenzufriedenheitsanalyse
o Analyse Daten und IT
● Die Aufbauorganisation und Aufgabenwahrnehmung analysierten
RSM und dchp® auf der Grundlage einer schriftlichen
Aufgabenerhebung, in denen die Aufgabengrundlagen und die
eingesetzten Ressourcen erfasst wurden
● Die Analyse ergab Defizite und Nachholbedarf v.a. bei Aufgaben
des strategischen Portfoliomanagements, des
Energiemanagements sowie des Objektmanagements
● Die Vertiefung dieser Analysefelder war u.a. Gegenstand der
Arbeiten in der AG Aufgabenstruktur, die mit Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter aller Abteilungen und Sachgebiete des FB 60
besetzt war
© dchp | consulting 2018
8
dchp | consulting
•
2. Analyseergebnisse
Ablauforganisation (Prozesse und Schnittstellen)
● Zur Analyse der Ablauforganisation
identifizierten RSM/dchp® zunächst die aus
Sicht des FB 60 kritischen Kunden- und
Verwaltungsschnittstellen, die vorrangig zu
untersuchen waren
● Die Verwaltungsschnittstellen untersuchten
wir mittels Schnittstelleninterviews mit den
beteiligten Schnittstellenbereichen
● Die Ergebnisse der Interviews ergaben u.a. Regelungsbedarf bei
der Aufgabenabgrenzung sowie bei der Zuordnung bei
Kompetenzen und Verantwortungen
● Darüber hinaus wurden der Informationsfluss und die
Kommunikation an der überwiegenden Anzahl der
Verwaltungsschnittstellen als verbesserungswürdig bewertet
© dchp | consulting 2018
9
dchp | consulting
•
2. Analyseergebnisse
Ablauforganisation (Prozesse und Schnittstellen)
● Zur Detailanalyse fanden für ausgewählte Prozess- und
Schnittstellenthemen Workshops unter Einbeziehung der
Beteiligten statt
o Prozessoptimierung Rechnungswesen/Belegbuchung
o Schnittstellenoptimierung im Baugenehmigungsverfahren
o Bündelung gebäudewirtschaftlicher Kernaufgaben im ZGM
o Aufgabenabgrenzung und -zuordnung im Brandschutz
Die Optimierung des Vergabeverfahrens steht hier noch aus.
● Die Kundenschnittstellen zwischen dem ZGM und den
gebäudenutzenden Fachbereichen und Instituten haben
RSM/dchp® im Rahmen einer Kundenzufriedenheitsanalyse
untersucht
● Die Kundenzufriedenheitsanalyse umfasste eine Online-Umfrage
aller städtischen Nutzerbereiche (Teilnahme freiwillig) sowie
Kundeninterviews mit ausgewählten Nutzer-Fachbereichen
© dchp | consulting 2018
10
dchp | consulting
•
2. Analyseergebnisse
Kundenzufriedenheitsanalyse
● Im Fokus der Online-Umfrage zur Kundenzufriedenheit stand die
Bewertung der Leistungen des FB 60 aus Nutzersicht
● Bei der Frage zur grundsätzlichen Qualitätsveränderung seit Bildung
des ZGM 2011 überwog der Anteil jener Nutzer, die eine Verschlechterung der Qualität feststellten (38%) bzw. keine Veränderung durch
die Zentralisierung wahrgenommen haben (56%)
● Bezogen auf ausgewählte Kundensituationen (Bestandsbetreuung,
Flächensuche, Projektgeschäft) wurde die Zufriedenheit aufgenommen
● Gegenstand der Analyse waren zum einen die Kriterien, die für die
Nutzerzufriedenheit bewertungsrelevant waren, sowie (bezogen
auf diese Kriterien) der aktuelle Grad der Zufriedenheit
● Im Ergebnis konnten aus der Online-Umfrage
Optimierungsstellhebel und Verbesserungsansätze abgeleitet
werden. Diese Ansätze wurden in Kundeninterviews mit
ausgewählten Nutzer-Fachbereichen weiter konkretisiert
© dchp | consulting 2018
11
dchp | consulting
•
2. Analyseergebnisse
Analyse Daten und IT
● Die Analyse der Nutzung des vorhandenen CAFM
ergab, dass dieses nur rudimentär genutzt wurde
und die Software herstellerseitig mittelfristig nicht
mehr unterstützt wird
● Als Basis für eine zukunftsfähige CAFM-Lösung wurde
in Einzelgesprächen durch die Stabstelle IT mit den
Vertretern der Sachgebiete ein Groblastenheft erstellt
● Die im Groblastenheft aufgenommenen Anforderungen des FB60 an
eine CAFM-Lösung wurden mit dem Hersteller der Software „LuGM“
gemeinsam gesichtet und abgeprüft
● Unter Einbeziehung dieser Informationen wurde eine Entscheidung
für den Erwerb der Lizenzen für die neue CAFM-Software “LuGM“ getroffen
● Die Analyse des Einsatzes digitaler Infrastruktur ergab
Optimierungspotential bei der mobilen Datennutzung, sowie der
Größe der E-Mailpostfächer
● In einem ersten Schritt wurden bereits entwurfsweise die
Anforderungen an die digitale Infrastruktur durch die SG erhoben
© dchp | consulting 2018
12
dchp | consulting
•
2. Analyseergebnisse
Stärken und Schwächen im IST-Zustand (Überblick)
Stärken
Schwächen
Idee des ZGM grundsätzlich gut:
Bündelung von Fachwissen im Bau- und
Immobilienbereich ist sinnvoll
Motivation der Mitarbeiter/innen in der
Sache (Fachaufgaben) gegeben
Grundsätzlich gute Formalqualifikation der
MA und Weiterbildungsangebote (SINN,
Kammern, Externe)
Hardwareausstattung am Büroarbeitsplatz
grundsätzlich angemessen (bis auf Geräte
zur mobilen Datennutzung)
Strategischer Gesamtkontext fehlt weitgehend
(strategisches Portfoliomanagement, Bedarfsplanungen)
Geringe Kundenzufriedenheit / schlechter Ruf des ZGM nach Außen
Prozesse wenig geregelt bzw. kaum dokumentiert,
kein Prozesshandbuch → viele Dinge „auf Zuruf“
Bedarfsdefinition („Leistungsphase 0“) funktioniert nicht
Verständnis für Lebenszyklusmanagement vielfach nicht vorhanden
Personal teilweise nicht ausreichend qualifiziert / spezialisiert
→ Verwaltungsfachwirte vs. Immobilienfachwirte
Trennung Neubau/Instandhaltung teilweise nicht transparent bzw.
unflexibel
Aufwändige Bearbeitung von Objekten, die nicht primär der
Unterbringung der Verwaltung dienen
Vakanz in der FB-Leitung
→ gelöst
Fehlendes Pflichtenheft für FM-Tools-Nachfolger
→ gelöst
Keine IT-Unterstützung im Außendienst (z.B. elektronischer
Datenzugriff durch Tablets)
© dchp | consulting 2018
13
dchp | consulting
•
Projektstatus VV
3. Stand Konzeptionsphase
3. Stand Konzeptionsphase
Strategische Vorüberlegungen im Rahmen des Strategie-Workshops
in Strategie-WS abgestimmt
1
Strategisches Ziel/
Aufgabenfokus
Effizienz
Effektivität
Kunden-/ Nutzerzufriedenheit
Strategische
Instandhaltungsthemen
2
Finanz-/ Ressourcenausstattung
Kostenreduzierung/
Effizienzsteigerung
Fixes HH-Budget
Lebenszyklusorientierung
Erhöhte Ressourcenausstattung
zur Leistungsverbesserung
3
Aufgabenumfang
Mindestumfang
Standard-GM-Umfang
(optimierter Status quo)
Standard-GM-Umfang
+ optionale Zusatzservices
„Rundum-sorglos-Paket“
Gebäude-/
Einheitlicher Standard je
Objekttyp für alle Objekte
Differenzierter Standard
je Nutzungsart
Nutzer-FB darf von Standard
begründet abweichen
Nutzer-FB definiert
Standard selbst
4 Ausstattungsstandards
Standardisierte
IGM-Leistungen
Standardisierte IGM-Leistungen
+ optionale Zusatzservices
5
Dienstleistungsstandards
6
Organisationsstruktur
7
Rechts-/
Organisationsform
Regiebetrieb
Eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
Anstalt öffentlichen Rechts
8
Steuerliche
Auswirkungen
Steuerneutralität
Geringe Steuermehrbelastungen
Erhebliche Steuermehrbelastungen
9
Zuordnung der
Gebäude
… zum ZGM
… in Mischform
… zum Nutzer
10
Instandhaltungsphilosophie
Instandhaltung
unter Substanzverlust
Instandhaltung
im Bedarfsfall
Vorbeugende
Instandhaltung
… für alle gebäude-technischen
Leistungen
… für Standardleistungen
… für xx % der Leistungen
Verrechnung von
Durchschnittskosten
Verrechnung von
Plankosten
Verrechnung von
tatsächlichen Kosten
11 Kontrahierungszwang
12
Kostenverrechnung
Funktionale
Organisation
Kundenspartenorganisation
Regionalspartenorganisation
„Rundum-sorglos-Paket“
Matrixorganisation
(Projekte/Objekte)
zeitlich begrenzt
© dchp | consulting 2018
15
dchp | consulting
•
3. Stand Konzeptionsphase
12 strategische Elemente werden ergänzt durch die bisherigen 8 Handlungsfelder
1
Strategisches Ziel / Aufgabenfokus
2
Finanz-/ Ressourcenausstattung
3
Aufgabenumfang
4
Gebäude-/ Ausstattungsstandards
5
Dienstleistungsstandards
6
Organisationsstruktur
7
Rechts-/ Organisationsform
8
Steuerliche Auswirkungen
9
Zuordnung der Gebäude
10
Instandhaltungsphilosophie
11
Kontrahierungszwang
12
Kostenverrechnung
© dchp | consulting 2018
Strategische
Elemente
Handlungsfelder
Strategisches Portfolio- und
Energiemanagement aufbauen
H1.1
Objektmanagement im Immobilienservice etablieren/professionalisieren
H1.2
Betreuung der ZGM-Spezialimmobilien optimieren
H1.3
Kundenschnittstellen analysieren
und systematisch verbessern
H2.1
Kritische FB-übergreifende
Schnittstellen analysieren und regeln
H2.2
FB-interne Schnittstellen
analysieren und regeln
H2.3
Einsatz von CAFM verstärken
Einsatz digitaler Infrastruktur
verbessern
16
H3.1
H3.2
dchp | consulting
•
3. Stand Konzeptionsphase
Aufbau SOLL-Konzept
exemplarisch
Inhalte des SOLL-Konzepts
● Executive Summary
exemplarisch
● Auftrag und Projektablauf
● Strategischer Rahmen und übergreifende
Empfehlungen
● Maßnahmenpaket aus Einzelmaßnahmen
(Maßnahmenblätter) inkl. Anlagen
exemplarisch
● Umsetzungsfahrplan
● Kommunikations- und Rollenkonzept für
die Umsetzungsphase (Phase 4)
Die Struktur des SOLL-Konzeptes / Maßnahmenpakets orientiert sich
an den abgestimmten strategischen Elementen und Handlungsfeldern
© dchp | consulting 2018
17
dchp | consulting
•
3. Stand Konzeptionsphase
Optimierungsmaßnahme (Beispiel)
Entwurf zur Abstimmung
Maßnahme Nr.:
x
Handlungsfeld: xxx
Einführung von Geräten zur mobilen Datennutzung im ZGM Krefeld
Begründung / Erläuterung:
Im gegenwärtigen Zustand haben die Mitarbeiter des ZGM keinen mobilen Zugriff auf Daten des CAFM und/ oder auf die auf den Projektordnern
abgelegten Objektdaten, wie z.B. CAD-Zeichnungsdaten, Raumbücher o.ä. Weiterhin haben bisher nicht alle Mitarbeiter, die vor Ort Termine in
den Objekten durchführen, mobilen Zugriff auf ihre E-Mail Postfächer und/ oder Kalender.
Wir empfehlen, den Bedarf für die mobile Datennutzung zunächst über die Mitarbeiter des ZGM abzufragen. Bei der Bedarfsdefinition ist
insbesondere aufzunehmen, welche Daten zu welchem Zeitpunkt zur Verfügung gestellt/ synchronisiert werden müssen. Neben einer voll
mobilen Datennutzung, wären dabei auch Alternativen, wie z.B. die Synchronisierung der Daten lokal ohne „Online-Verbindung“ denkbar.
Anschließend sollte eine kritische Prüfung der Anforderungen durch die jeweiligen Sachgebietsleiter erfolgen, sowie eine Evaluierung von
unterschiedlichen Umsetzungsvarianten durch die Stabstelle IT/ IT FB10.
Realisierungszeitraum:
Realisierungsbedingungen/-hinweise:
X kurzfristig (bis Mitte 2018)
mittelfristig (bis Ende 2018)
Umsetzungsverantwortung:
● Konkrete Bedarfsdefinition durch die einzelnen Sachgebiete
● Unterstützung durch den FB10 für die techn. Umsetzung
● Stabstelle IT
langfristig (2019+)
Effekte (haushalts-/personalwirtschaftlich/ qualitativ / sonstige):
● Sicherstellen der Arbeitsfähigkeit (senden/ Empfangen von E-Mails, Terminvereinbarungen direkt am/ im Objekt)
● Vermeidung von Doppeltätigkeiten z.B. durch direkte digitale Zustandserfassung im Objekt
© dchp | consulting 2018
18
dchp | consulting
•
Projektstatus VV
4. Nächste Schritte
4. Nächste Schritte
Übersicht Phase 3
Stand heute
2017
Dezember
Januar
Februar
2018
März
April
Mai
Phase 3
Erarbeitung Verbesserungsansätze
Soll-Konzept
Maßnahmen und Handlungsempfehlungen
StrategieWorkshop
Dokumentation
Endberichterstattung
Projektmanagement
Einbindung der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in Arbeitsgruppen zur
Konkretisierung und Qualitätssicherung
für ausgewählte Optimierungsthemen
© dchp | consulting 2018
20
dchp | consulting
•
4. Nächste Schritte
Nächste Schritte
Nr.
Was
Wer
Wann
1
Sitzung der Projektgruppe / ggf. Steuerungsgruppe
PG/StrG/
RSM/dchp®
19.02.2018
2
Vorstellung zum Stand des Projektes im VV
RSM/dchp®
20.02.2018
RSM/dchp®
und
AG-Mitglieder
20. bis
22.02.2018
Durchführung AG-Sitzungen
mit Vorstellung der Ergebnisse des Strategie-Workshops sowie
Abfrage Input zu ausgewählten Optimierungsmaßnahmen
3
o AG I – Aufgabenstruktur
o AG II – Schnittstellen
o AG III – Daten/IT
4
Information der Politik (soweit gewünscht)
RSM/dchp®
noch
abzustimmen
5
Erarbeitung Maßnahmenvorschläge SOLL-Konzept und
weitere Abstimmung in den Projektgremien
RSM/dchp®
bis Mai 2018
© dchp | consulting 2018
21
dchp | consulting
•
Kontakt
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Adresse
dchp | consulting
Unternehmensberatung BDU
Kaiser-Friedrich-Ring 43
D-40545 Düsseldorf
www.dchp-consulting.de
RSM GmbH
WPG/StBG
Eichendorfstraße 46
D-47800 Krefeld
www.rsm.de
Ansprechpartner
Dr. Christian Höfeler
Partner/Geschäftsführer
Oliver Stoffers
Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Geschäftsführer
Fon: +49 (2151) 509 143
Fax: +49 (2151) 509 225
Mobil: +49 (173) 515 82 35
oliver.stoffers@rsm.de
Fon:
+49 (211) 749 583 301
Fax:
+49 (211) 749 583 309
Mobil: +49 (176) 70 663 558
hoefeler@dchp-consulting.de
© dchp | consulting 2018
22
dchp | consulting
•
•
dchp consulting
Präsentation
Verteiler
Ansprechpartner
Dr. Christian Höfeler
Fon: +49 (211) 749 583 301
Fax: +49 (211) 749 583 309
hoefeler@dchp-consulting.de
dchp | consulting
Unternehmensberatung BDU
Kaiser-Friedrich-Ring 43
D-40545 Düsseldorf
www.dchp-consulting.de
www.dchp-consulting.de