Daten
Kommune
Krefeld
Größe
368 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5894/18 -
10
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Rat
20.11.2018
vorberatend
20.11.2018
vorberatend
20.11.2018
vorberatend
26.11.2018
beschließend
Rat
06.12.2018
beschließend
Betreff
Soll-Konzept „Weiterentwicklung des Gebäudemanagements der Stadt Krefeld“
Beschlussentwurf
1. Der Bauausschuss, Ausschuss für Vergabe, Verwaltung, Ordnung und Sicherheit sowie der
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten die Vorlage der Verwaltung und sprechen ihre Empfehlungen zur Beschlussfassung im Rat aus.
2. Der Rat nimmt die Vorlage der Verwaltung und die Empfehlungen der vorberatenden Ausschüsse zur Kenntnis und beschließt:
den Maßnahmenkatalog des Sollkonzeptes
die Umsetzungen der sich aus dem Maßnahmenkatalog ergebenden Handlungsempfehlungen
Einrichtung der Stellen gemäß der fortschreibungsfähigen Stellenbemessung zum Stellenplan 2019 / 2020 und deren sofortigen Besetzung
die entsprechenden Haushaltsmittel zur Optimierung des zentralen Gebäudemanagements
bereit zu stellen.
die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 01.01.2020
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 5894/18 -
Seite - 2 -
Drucksache 5894/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Ausgangssituation/Sachverhaltsdarstellung
Die Bildung bzw. Optimierung eines „Zentralen Gebäudemanagements“ bei der Stadt Krefeld ist
seit Jahren Thema in der Verwaltung und Politik. Aus diesem Grund wird zunächst ein kurzer
Überblick über die Meilensteine der Aktivitäten zur Optimierung des Gebäudemanagements ab
2007 gegeben:
Zeitpunkt
Juni 2007
November 2007
14.09.2010
Aktivität
Beauftragung der Fa. thp und E S T als externe Berater zur Erstellung eines
Gutachten „zur Optimierung des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld“
Empfehlung der Gutachter:
„das Gebäudemanagement in der Betriebsform einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung“ zu organisieren, da diese Betriebsform nach Abwägung der rechtlichen, steuerlichen und organisatorischen Vor- und Nachteile
gegenüber anderen Organisations- bzw. Rechtformen am besten geeignet
erscheint, die Ziele des Gebäudemanagements in der Stadtverwaltung Krefeld
zu erreichen.
Beschluss des „Unterausschusses Gebäudemanagements“ zur Bildung eines
„Fachbereiches 60 – Zentrales Gebäudemanagement“
Beschluss:
1. Der Unterausschuss Gebäudemanagement empfiehlt dem Rat die Einrichtung eines Fachbereiches ,,Gebäudemanagement".
2. Eine Evaluierung mit dem Ziel der Überprüfung, dem Ausbau sowie der
Anpassung der neuen Strukturen ist als begleitender Prozess einzuführen.
3. Folgende Dienste sind in ein zentrales Gebäudemanagement zu überführen:
Planung, Neubau und Gebäudeinstandhaltung für die gesamte Verwaltung
o incl. temporärer Aufgaben im Rahmen der Umsetzung von
Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket ll und des U3-Ausbaus
sowie der Erstellung eines Gebäude-, Schadens- und Energiekatasters
Eigentümerfunktion
Telekommunikation - Planung und technischer Service
Feuerversicherungsangelegenheiten
Miet- und Pachtangelegenheiten
4. Die Funktionen ,,Hausmeister, Haustechniker, Hallenwarte, Sportstättenunterhaltungsarbeiter sowie die Betriebsleiter im Badezentrum"
verbleiben bis auf Weiteres in den bisherigen Fachbereichen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen
für die nächste Sitzung des Rates am 04.11.2010 eine Vorlage zu erstellen, die die noch offenen Fragen unter Einbeziehung des Fragenkataloges
gemäß Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen vom 14.09.2010 sowie
die mündlichen Fragen der FDP-Fraktion beantwortet.
04.11.2010
13.12.2010
Januar 2011
März/Juni 2012
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei einer Gegenstimme
Beschluss des Rates (zur Kenntnisnahme ohne Veränderung)
Organisationsverfügung zur Bildung des FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement
Beginn Umsetzungsprozess/ Feinkonzeptionierung
Stellenbemessungsgutachten der Fa. EST
Drucksache 5894/18 -
13.11.2012
31.01.2013
2015
Seite - 4 -
Beschluss des Verwaltungsausschusses zur Vorlage im Zusammenhang mit
den Stelleneinrichtungen im FB 60 zum Stellenplanverfahren 2013/ 2014. Die
Mitglieder des Ausschusses stimmen dem Beschlussvorschlag nicht zu, sondern erteilen einen erneuten Prüfauftrag zur Auslagerung des FB 60 in Form
eines Eigenbetriebes.
Unterrichtung des Verwaltungsausschusses über den Eingang eines Angebotes für ein nachgehendes Gutachten über die Vor- und Nachteile der Bildung
eines Eigenbetriebes für den Bereich des Gebäudemanagements und dem
Vorbehalt einer entsprechenden Entscheidung in der Fraktionsvorsitzendenkonferenz (FVK).
Anmerkung:
Keine Mehrheit für die Erteilung eines Ergänzungsgutachtens durch FVK
Zum Stellenplanverfahren 2015 werden nochmals die noch ausstehenden
Stellen auf der Basis des Gutachtens 2007 eingebracht und nun befürwortet.
Die Umsetzung aller mit der Reorganisation des Gebäudemanagements verbundenen Maßnahmen erfolgte in Anbetracht der wiederholt unklar definierten Zielsetzung nicht reibungslos und lies
die gewünschte Zielerreichung vermissen. Auch aufgrund der Wechsel bzw. Vakanzen in der
Fachbereichsleitung war es dem FB 60 nicht möglich, die Beschlüsse des Unterausschusses Gebäudemanagement sowie des Rates aus dem Jahre 2010 in dem Zeitraum seit Gründung des FB
60 (01.01.2011) insgesamt umzusetzen:
01.08.2011 – 31.10.2012 – Herr Schavan
01.12.2013 – 31.10.2015 – Frau Bourscheidt
01.12.2017 – a. w.
– Herr Jaghou
Der FB 60 arbeitete intern mit Unterstützung des FB 10 kontinuierlich an den noch offenen Punkten aus dem Projekt weiter. Das laufende operative Geschäft, vakante Stellen, umfangreiche zeitund personalintensive zusätzliche Aufgaben aus dem Bereich der Flüchtlingssituation, der zusätzlichen Fördermaßnahmen von Bund, Land und der Notwendigkeiten des Ausbaus von Kindertagesstätten und Schulen u. v. m. standen einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des FB 60 entgegen.
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld in seiner
Sitzung am 19.05.2016 mehrheitlich mit den Stimmen der haushaltstragenden Fraktionen einen
Haushaltsbegleitbeschluss verabschiedet, in dem die Verwaltung beauftragt wird, u.a. auch unter
Einbeziehung der Aufgaben des FB 60 einen Wirtschaftsbetrieb der Stadt Krefeld unter dem Dach
einer Anstalt des öffentlichen Rechts zu prüfen.
Seitens der Verwaltung wurde jedoch eine Integration des FB 60 – Gebäudemanagement in das
Projekt „Bildung eines Wirtschaftsbetriebs Krefeld“ für nicht sinnvoll erachtet, da die inhaltliche
Aufgabenstellung und spätere Ausrichtung des Wirtschaftsbetriebs (Aufgaben in der Fläche) zu
unterschiedlich sind und das Projekt von der Dimension her überfrachtet hätte. Gleichwohl sollte
entsprechend den Ausführungen im Haushaltsbegleitbeschluss vom 19.05.2016 in einem separaten Projekt über die zukünftige Ausrichtung des FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement entschieden und in einer weiteren Betrachtung geprüft werden, ob sich gemeinsame Synergiepotenziale aus beiden Projekten ergeben.
Vor diesem Hintergrund wurde das Projekt zur „Optimierung der Aufgabenwahrnehmung im FB 60
– Zentrales Gebäudemanagement unter Einbeziehung der Betrachtung alternativer Rechts- und
Organisationsformen“ initiiert.
Drucksache 5894/18 -
Seite - 5 -
Folgende Projektziele wurden in der Projektvereinbarung festgelegt:
Ziel des Projektes ist die Erarbeitung und Darstellung von Alternativmodellen zur Neuausrichtung/Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung des FB 60 – Zentrales Gebäudemanagement
unter Einbeziehung der Betrachtung alternativer Rechts- und Organisationsformen einschließlich
einer nachvollziehbar begründeten Empfehlung für ein bestimmtes Modell an die Entscheidungsträger. Dazu gehört auch eine Überprüfung der Synergiepotentiale sowie eine Analyse der Geschäftsprozesse des gesamten Aufgabenportfolios unter kundenorientierten Gesichtspunkten im
Rahmen nachfolgend zu setzender Schwerpunkte:
Steigerung der Effizienz und Effektivität
Steigerung der Dienstleistungsqualität
Reduzierung der Schnittstellenproblematik.
Externe Berater sind insbesondere im Hinblick auf die organisatorischen, rechtlichen, steuerrechtlichen, wirtschaftlichen und personalwirtschaftlich relevanten Aspekte im Zusammenhang mit der
Betrachtung alternativer Organisations- und Rechtsformen hinzuzuziehen.
Projektaktivitäten
Die Projektaktivitäten starteten im Januar 2017 mit der Bildung einer Steuerungs- sowie einer Projektgruppe (bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter der FB 10, 14, 20, 21, 30, 52, Gesamtpersonalrat und Gleichstellungsstelle) , die den Prozess begleiteten, Entscheidungen für den Verwaltungsvorstand als Projektlenkungsausschuss vorbereiteten und herbeiführten.
Das Sollkonzept wurde in vielen Sitzungen erarbeitet und liegt dieser Vorlage zu Grunde (Anlage).
Schwerpunkte bilden dabei der Maßnahmenkatalog (Sollkonzept Ziffer 3, Seite 21 ff) sowie die
fortschreibungsfähige Stellenbemessung/Personalbedarfsermittlung (Ziffer 2, Seite 8 ff), die einen
Mehrbedarf zum Stellenplan 2019 von rd. 5,5 Stellen verursachen. Einzelheiten hierzu werden
durch die externen Berater von RSM und dchp-consulting in der Sitzung vorgestellt.
In die Projektarbeit wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereiches 60 aktiv:
- als Mitglied der Steuerungs-, Projektgruppe oder einer der Arbeitsgruppen
- als Interviewpartner
einbezogen. Sie wurden regelmäßig im Rahmen von Mitarbeiterversammlungen über den Stand
des Projektes informiert. Daneben fanden auch viele Einzelgespräche statt.
Die Politik wurde in zwei Sitzungen (Juli 2017 und Juli 2018) über die Ziele des Projektes und den
jeweiligen Sachstand informiert. Im Nachgang der letzten Informationsveranstaltungen wurden die
präsentierten Unterlagen den Teilnehmenden übersandt.
Entsprechend dem Wunsch der Politik aus der Informationsveranstaltung im Juli 2018 werden
nachfolgende Themen des Sollkonzeptes in Kurzform vorgestellt:
Rechtsform
Von besonderer Bedeutung sind sowohl für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch für die
Politik die Überlegungen/Empfehlungen zur künftigen Rechtsform des bisherigen Fachbereiches
60 und die sich daraus ergebenden Konsequenzen.
Die externen Berater der Fa. RSM, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, empfehlen auch im Nachgang des seinerzeitigen Gutachtens der Beratergesellschaft thp aus dem Jahr
Drucksache 5894/18 -
Seite - 6 -
2007 die Rechtsform der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung insbesondere aus Gründen verbesserter Steuerungsmöglichkeiten, Stärkung der Eigentümerfunktion und Budgetverantwortung sowie
der Herstellung verbesserter Kostentransparenz. Vorteil einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung
„Gebäudemanagement Krefeld“ gegenüber anderen Rechtsformen wie beispielsweise einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist ihre Steuerneutralität. Im Vergleich zum bisherigen als Regiebetrieb geführten FB 60 bleibt die steuerliche Situation unverändert. Durch die empfohlene
Übertragung der Grundstücke und Gebäude auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung kommt es
weder zu Belastungen mit Grunderwerbssteuer, noch gibt es ertragssteuerliche Folgen in Bezug
auf die bestehenden Betriebe gewerblicher Art (z.B. Eishallen, BgA Bäder, BgA Schulsporthallen
etc.). Auch der Leistungsaustausch des ZGM mit den Fachbereichen/Einrichtungen innerhalb der
Stadtverwaltung bleibt weiterhin umsatzsteuerfrei. Einzelheiten dieser Thematik sind dem Sollkonzept (Anlage 1) sowie der separaten Ausführung der externen Berater zur Rechtsformwahl (Anlage
2) zu entnehmen.
Die für die Bildung einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erforderlichen Unterlagen (Betriebssatzung, Wirtschaftsplan, etc.) werden den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat rechtzeitig
im Laufe des Jahres 2019 zur Beschlussfassung vorgelegt.
Personalrechtliche/stellenplanmäßige Aspekte
a) Arbeitsvertragliche Auswirkungen
Bei der Überführung eines Fachbereiches in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung werden keine Änderungen der Arbeitsverträge erforderlich.
b) Überleitung/Gestellung
Die Beschäftigten bleiben Mitarbeiter/innen der Stadt. Es sind keine Abordnungen/Gestellungen von der Stadt zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung erforderlich. Ein
Widerspruch der Mitarbeiter/innen ist nicht möglich, da sich weder eine Änderung des Arbeitgebers/Dienstherrn noch Änderungen im Arbeitsvertrag ergeben.
c) Ausweisung im kommunalen Stellenplan
Die Stellen der Beamten verbleiben im städtischen Stellenplan. Die Stellen der Beschäftigten werden als Anlage im Wirtschaftsplan abzubilden sein und als Anlage zum kommunalen Stellenplan ausgewiesen/nachrichtlich aufgeführt.
d) Stellenbedarfsbemessung
Im Rahmen des Projektes wurde eine detaillierte Stellenbedarfsbemessung durchgeführt,
auf die im Sollkonzept auch Bezug genommen wird. Aus datenschutzrechtlichen Aspekten
ist eine Abbildung nicht möglich.
Einhaltung der Regelungen des LPVG
Die Personalvertretung war als Mitglied in der Projektgruppe in alle Projektaktivitäten eingebunden.
Eine Beteiligung sowie die Einholung der offiziellen Zustimmung i.R.d. Organisationsänderung
gem. den Regelungen des LPVG wird seitens der Verwaltung gewährleistet.
Umsetzungsphase
Es ist beabsichtigt, die eigenbetriebsähnliche Einrichtung aufgrund der noch anstehenden umfangreichen Abstimmungen und Vorarbeiten (u.a. finanzwirtschaftlicher Art) erst zum 01.01.2020 zu
gründen. Diese Zeit soll auch genutzt werden, um die Maßnahmen lt. Sollkonzept einzuleiten oder
bereits abzuschließen. Die Umsetzung wird durch die externen Berater begleitet.
Drucksache 5894/18 -
Anlage(n):
(1) 2018.08.20_Anlage 2_Vorteile eigenbetriebsähnliche Einrichtung
(2) Anlage 1_Sollkonzept, Stand 19.09
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Drucksache 5894/18 -
Seite - 8 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5894/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
x
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
x
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Dauerhafte Auswirkungen
560.000 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO:
Die Personalkosten wurden auf der Grundlage der Stellenbemessung ermittelt (5,5 Stellen nach
EG 12 TVöD = ca. 500.000 Euro).
Für die Sachkosten wurden 6 Arbeitsplätze mit je 9.700 EUR (Kosten eines Arbeitsplatzes gemäß
Gutachten der KGST) zugrunde gelegt (ca. 60.000 Euro).