Daten
Kommune
Krefeld
Größe
227 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
26.11.18, 13:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:12
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6199/18/1 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
26.11.2018
beschließend
Rat
06.12.2018
beschließend
Betreff
Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK
- Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
vorliegende Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der
GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG gemäß Anlage
zu beschließen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6199/18/1 -
Seite - 2 -
Begründung
1.
Einleitung
Die GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG (GSAK) betreibt
auf der Grundlage des Betriebsvertrages vom 26.04.1994 einen Wertstoffhof am Bruchfeld 33,
47809 Krefeld und erhebt für die Annahme von Abfällen ein Entgelt. Mit Übertragung der Aufgaben
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, ist dieser
berechtigt die Entgeltordnung zu erlassen. Nach § 3 Abs. 1 sowie § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3
der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor Erlass einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21. November
2018 dem Rat der Stadt Krefeld die Neufassung der Entgeltordnung empfohlen.
2.
Erläuterungen
Derzeit werden am Wertstoffhof auf der Basis der geltenden Entgeltordnung für die Anlieferung
von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK vom 17.03.2016 folgende Entgelte erhoben:
1.
Für die Anlieferung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Baumischabfälle), Bauschutt, Rest- und
Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz
Fahrzeugart
Beladung/Füllgrad
Entgelt
in EURO
(inkl. 19% MwSt.)
PKW
a)
Kofferraumladung
7,00
b)
Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank
14,00
a)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster
7,00
b)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, umgeklappte
Rückbank
14,00
c)
Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank
21,00
a)
Kofferraumladung bis Unterkante Fenster
7,00
b)
Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster
35,00
c)
Dachhohe Laderaumbeladung
63,00
Beladung entsprechend den o.g. Größen nach Festlegung durch die Wache der GSAK
von 7,00
bis 112,00
Kombi
Van/Kleinbus
PKW-Anhänger,
Pritschenfahrzeuge und
sonstige
Fahrzeuge
2.
3.
Für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten
Menge
Entgelt
in EURO
(inkl. 19% MwSt.)
Je Gerät
81,80
Für die Anlieferung von Grünabfällen
Menge
Entgelt
in EURO
(inkl. 19% MwSt.)
Drucksache 6199/18/1 -
Seite - 3 -
Kleinstmengen bis zu 100 l
1,00
Über 100 l bis zu maximal 1 cbm
2,00
Die zu erhebenden Entgelte decken hierbei nicht die für den Betrieb der Anlage aufzuwendenden
Kosten. Diese Kostenanteile werden vielmehr in der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung berücksichtigt.
Im Jahr 2017 erfolgten am Wertstoffhof insgesamt 86.944 Anlieferungen, von denen 39.781 kostenpflichtig erfolgten. Unter Berücksichtigung der Einnahmen in Höhe von ca. 400.000 € führte der
Betrieb des Wertstoffhofes im Jahr 2017 zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 1 Mio €.
Der Anteil der Baumischabfälle an den Abfallanlieferungsmengen am Wertstoffhof und an den Entsorgungskosten für die angelieferten Abfälle beträgt regelmäßig ca. 40 %; im Jahr 2017 konkret
37% der angelieferten Abfallmenge.
Die Diskrepanz zwischen den eingenommenen Entgelten und den anfallenden Entsorgungskosten
ist hierbei bei den Baumischabfällen am deutlichsten. So führte die GSAK im Jahr 2017 eine stichprobenhafte Untersuchung zur Baumischabfallerfassung am Wertstoff durch. Hierbei wurden insgesamt 6 Abfallcontainer mit Anlieferungen von Baumischabfällen gefüllt. Es wurden insgesamt
1.253 € als Entgelte eingenommen. Für die Entsorgung der Abfälle fielen hingegen 3.784 € an.
Um zukünftig bei den Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Baumischabfälle),
Bauschutt, Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz den durch die unterschiedlichen Schüttdichten verursachten spezifischen Entsorgungskosten der Abfallarten stärker Rechnung zu tragen, wird eine Anpassung der Entgelte vorgeschlagen. Hierbei bleiben die Anlieferungskosten für Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz in der derzeitigen Höhe
bestehen. Die Kosten für Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen erhöhen sich
hingegen um den Faktor 2, die Kosten für die Anlieferung von Bauschutt reduzieren sich um den
Faktor 0,5.
In der nachfolgenden Tabelle werden die derzeitigen Entgelte den vorgeschlagenen Entgelten für
die Anlieferung von Abfallen am Wertstoffhof gegenüber gestellt:
Gegenüberstellung der Entgelte am Wertstoffhof
Entgelte
derzeit
für die Anlieferung von
Abfällen in
EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
Entgelte
neu
für die Anlieferung von
Rest- und
Sperrmüll,
Altreifen und
unbehandeltem Holz in
EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
Entgelte
neu
für die Anlieferung von gemischten Bauund Abbruchabfällen (Baumischabfälle)
in EURO
(inkl.
19%MwSt.)
Entgelte
neu
für die
Anlieferung von
Bauschutt in
EURO
(inkl. 19%
MwSt.)
Fahrzeugart
Beladung/Füllgrad
PKW
a)
Kofferraumladung
7,00
7,00
14,00
3,50
b)
Kofferraumladung, umgeklappte
Rückbank
Kofferraumladung bis Unterkante
Fenster
Kofferraumladung bis Unterkante
Fenster, umgeklappte Rückbank
14,00
14,00
28,00
7,00
7,00
7,00
14,00
3,50
14,00
14,00
28,00
7,00
Kombi
a)
b)
Drucksache 6199/18/1 -
Van/Kleinbus
c)
Dachhohe Beladung, umgeklappte
Rückbank
21,00
21,00
42,00
10,50
a)
Kofferraumladung bis Unterkante
Fenster
Laderaumbeladung bis Unterkante
Fenster
Dachhohe Laderaumbeladung
7,00
7,00
14,00
3,50
35,00
35,00
70,00
17,50
63,00
63,00
126,00
31,50
Beladung entsprechend den o.g.
Größen nach Festlegung durch die
Wache der GSAK
von 7,00
bis 112,00
von 7,00
bis 112,00
von 14,00
bis 224,00
von 3,50
bis 56,00
b)
c)
PKW-Anhänger,
Pritschenfahrzeuge und sonstige
Fahrzeuge
Seite - 4 -
Eine Anpassung der Entgelte für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten und von Grünabfällen ist nicht erforderlich, so dass diese in der bisherigen Höhe bestehen bleiben.
Anlage(n):
(1) Anlage A Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.docx
Drucksache 6199/18/1 -
Seite - 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6199/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: