Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
227 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
26.11.18, 13:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:12
Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG) Verwaltungsvorlage (Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG)

öffnen download melden Dateigröße: 227 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6199/18/1 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 26.11.2018 beschließend Rat 06.12.2018 beschließend Betreff Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die vorliegende Neufassung der Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG gemäß Anlage zu beschließen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6199/18/1 - Seite - 2 - Begründung 1. Einleitung Die GSAK - Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft mbH & Co. KG (GSAK) betreibt auf der Grundlage des Betriebsvertrages vom 26.04.1994 einen Wertstoffhof am Bruchfeld 33, 47809 Krefeld und erhebt für die Annahme von Abfällen ein Entgelt. Mit Übertragung der Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers auf den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR, ist dieser berechtigt die Entgeltordnung zu erlassen. Nach § 3 Abs. 1 sowie § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor Erlass einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 21. November 2018 dem Rat der Stadt Krefeld die Neufassung der Entgeltordnung empfohlen. 2. Erläuterungen Derzeit werden am Wertstoffhof auf der Basis der geltenden Entgeltordnung für die Anlieferung von Abfällen am Wertstoffhof der GSAK vom 17.03.2016 folgende Entgelte erhoben: 1. Für die Anlieferung von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Baumischabfälle), Bauschutt, Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz Fahrzeugart Beladung/Füllgrad Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) PKW a) Kofferraumladung 7,00 b) Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank 14,00 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 7,00 b) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, umgeklappte Rückbank 14,00 c) Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank 21,00 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster 7,00 b) Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster 35,00 c) Dachhohe Laderaumbeladung 63,00 Beladung entsprechend den o.g. Größen nach Festlegung durch die Wache der GSAK von 7,00 bis 112,00 Kombi Van/Kleinbus PKW-Anhänger, Pritschenfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge 2. 3. Für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten Menge Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) Je Gerät 81,80 Für die Anlieferung von Grünabfällen Menge Entgelt in EURO (inkl. 19% MwSt.) Drucksache 6199/18/1 - Seite - 3 - Kleinstmengen bis zu 100 l 1,00 Über 100 l bis zu maximal 1 cbm 2,00 Die zu erhebenden Entgelte decken hierbei nicht die für den Betrieb der Anlage aufzuwendenden Kosten. Diese Kostenanteile werden vielmehr in der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung berücksichtigt. Im Jahr 2017 erfolgten am Wertstoffhof insgesamt 86.944 Anlieferungen, von denen 39.781 kostenpflichtig erfolgten. Unter Berücksichtigung der Einnahmen in Höhe von ca. 400.000 € führte der Betrieb des Wertstoffhofes im Jahr 2017 zu Gesamtkosten in Höhe von ca. 1 Mio €. Der Anteil der Baumischabfälle an den Abfallanlieferungsmengen am Wertstoffhof und an den Entsorgungskosten für die angelieferten Abfälle beträgt regelmäßig ca. 40 %; im Jahr 2017 konkret 37% der angelieferten Abfallmenge. Die Diskrepanz zwischen den eingenommenen Entgelten und den anfallenden Entsorgungskosten ist hierbei bei den Baumischabfällen am deutlichsten. So führte die GSAK im Jahr 2017 eine stichprobenhafte Untersuchung zur Baumischabfallerfassung am Wertstoff durch. Hierbei wurden insgesamt 6 Abfallcontainer mit Anlieferungen von Baumischabfällen gefüllt. Es wurden insgesamt 1.253 € als Entgelte eingenommen. Für die Entsorgung der Abfälle fielen hingegen 3.784 € an. Um zukünftig bei den Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Baumischabfälle), Bauschutt, Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz den durch die unterschiedlichen Schüttdichten verursachten spezifischen Entsorgungskosten der Abfallarten stärker Rechnung zu tragen, wird eine Anpassung der Entgelte vorgeschlagen. Hierbei bleiben die Anlieferungskosten für Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltes Holz in der derzeitigen Höhe bestehen. Die Kosten für Anlieferungen von gemischten Bau- und Abbruchabfällen erhöhen sich hingegen um den Faktor 2, die Kosten für die Anlieferung von Bauschutt reduzieren sich um den Faktor 0,5. In der nachfolgenden Tabelle werden die derzeitigen Entgelte den vorgeschlagenen Entgelten für die Anlieferung von Abfallen am Wertstoffhof gegenüber gestellt: Gegenüberstellung der Entgelte am Wertstoffhof Entgelte derzeit für die Anlieferung von Abfällen in EURO (inkl. 19% MwSt.) Entgelte neu für die Anlieferung von Rest- und Sperrmüll, Altreifen und unbehandeltem Holz in EURO (inkl. 19% MwSt.) Entgelte neu für die Anlieferung von gemischten Bauund Abbruchabfällen (Baumischabfälle) in EURO (inkl. 19%MwSt.) Entgelte neu für die Anlieferung von Bauschutt in EURO (inkl. 19% MwSt.) Fahrzeugart Beladung/Füllgrad PKW a) Kofferraumladung 7,00 7,00 14,00 3,50 b) Kofferraumladung, umgeklappte Rückbank Kofferraumladung bis Unterkante Fenster Kofferraumladung bis Unterkante Fenster, umgeklappte Rückbank 14,00 14,00 28,00 7,00 7,00 7,00 14,00 3,50 14,00 14,00 28,00 7,00 Kombi a) b) Drucksache 6199/18/1 - Van/Kleinbus c) Dachhohe Beladung, umgeklappte Rückbank 21,00 21,00 42,00 10,50 a) Kofferraumladung bis Unterkante Fenster Laderaumbeladung bis Unterkante Fenster Dachhohe Laderaumbeladung 7,00 7,00 14,00 3,50 35,00 35,00 70,00 17,50 63,00 63,00 126,00 31,50 Beladung entsprechend den o.g. Größen nach Festlegung durch die Wache der GSAK von 7,00 bis 112,00 von 7,00 bis 112,00 von 14,00 bis 224,00 von 3,50 bis 56,00 b) c) PKW-Anhänger, Pritschenfahrzeuge und sonstige Fahrzeuge Seite - 4 - Eine Anpassung der Entgelte für die Anlieferung von unsachgemäß verpackten Nachtspeicherheizgeräten und von Grünabfällen ist nicht erforderlich, so dass diese in der bisherigen Höhe bestehen bleiben. Anlage(n): (1) Anlage A Entgeltordnung Wertstoffhof GSAK.docx Drucksache 6199/18/1 - Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6199/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja x Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: