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Verwaltungsvorlage (Integrationskonzept der Stadt Krefeld 2016 bis 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
243 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
20.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:14
Verwaltungsvorlage (Integrationskonzept der Stadt Krefeld 2016 bis 2019) Verwaltungsvorlage (Integrationskonzept der Stadt Krefeld 2016 bis 2019) Verwaltungsvorlage (Integrationskonzept der Stadt Krefeld 2016 bis 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5936/18/2 - 56 Beratungsfolge Sitzungstermin Integrationsrat 26.11.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 Rat 26.11.2018 Beschlussform beschließend Betreff Integrationskonzept der Stadt Krefeld 2016 bis 2019 Beschlussentwurf Der Integrationsrat befürwortet das Integrationskonzept der Stadt Krefeld für die Jahre 2016 bis 2019 und empfiehlt dem Rat der Stadt, dieses zu genehmigen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5936/18/2 - Seite - 2 - Begründung Das Integrationskonzept der Stadt Krefeld für die Jahre 2016 bis 2019 liegt in seiner Schlussfassung vor – es wurde auf der Grundlage der dynamischen Zuwanderungssituation und mit Blick auf die Veränderungsprozesse in der Verwaltung bis 2019 fortgeschrieben. Grundlage des Konzeptes war unter anderem die Integrationskonferenz im Januar 2016, in die alle relevanten Institutionen und AkteurInnen eingebunden wurden – als Ergebnis entstand ein Maßnahmekatalog, der in den jeweiligen Arbeitsgruppen ausgearbeitet wurde und sich im Konzept wiederfindet und seit dem vorigen Jahr auf vielfältige Weise umgesetzt wird. Darüber hinaus finden sich Passagen, die die jüngst erfolgte Gründung des neuen Fachbereiches Migration und Integration und dessen Zielsetzung sowie der Neuzuordnung zum Geschäftsbereich IV betreffen. Außerdem wurden alle gewünschten Korrekturen und Ergänzungen, die von den verschiedenen Fachbereichen eingereicht wurden, in die vorliegende Version des Integrationskonzeptes eingearbeitet. Der Integrationsrat hat in der Sondersitzung vom 06.11.2018 darüber beraten, dass verschiedene Formulierungen geändert und Textstreichungen/- ergänzungen vorgenommen werden. Diese Veränderungen wurden in dem vorliegenden Entwurfskonzept eingearbeitet und hervorgehoben. Unbedingte Voraussetzung für die Existenz bzw. Förderung des Kommunalen Integrationszentrums ist nach § 7 Teilhabe- und Integrationsgesetz des Landes NRW die Fortschreibung eines Integrationskonzeptes. §7 Kommunale Integrationszentren (1) Das Land fördert auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien Kommunale Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein Integrationskonzept verfügen…. Dass erst jetzt das Integrationskonzept vorgelegt werden kann, liegt darin begründet, dass die Neubesetzung einer vakanten Stelle, die sich mit der Ausarbeitung des Konzeptes zu befassen hat, nicht zeitnah erfolgen konnte. Das Stellenbesetzungsverfahren ist nunmehr angelaufen. Durch die Neubesetzung der Stelle können die erfolgten Maßnahmen evaluiert werden. Die Fortschreibung des Integrationskonzeptes für die Jahre 2020 bis 2022 ff. wird gleichfalls zeitnah erfolgen. Der Integrationsrat wird gebeten, dem Integrationskonzept 2016 bis 2019 entsprechend zuzustimmen. Anlage(n): (1) Synopse (2) Stellungnahmen, Ergänzungen, Anregungen der Fraktionen (3) Microsoft Word - 14112018_Aenderungen_Integrationskonzept.docx (4) 2018-11-22 Antrag IR TOP 1 Integrationskonzept Drucksache 5936/18/2 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5936/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: