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EINZELVERTRETER Anfrage Gremium (Anfrage von Rf. Brauers zur Zukunft des Seidenweberhauses, des Theaterplatzes und des Umfeldes)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
312 kB
Datum
06.12.2018
Erstellt
22.11.18, 15:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:14
EINZELVERTRETER Anfrage Gremium (Anfrage von Rf. Brauers zur Zukunft des Seidenweberhauses, des Theaterplatzes und des Umfeldes) EINZELVERTRETER Anfrage Gremium (Anfrage von Rf. Brauers zur Zukunft des Seidenweberhauses, des Theaterplatzes und des Umfeldes) EINZELVERTRETER Anfrage Gremium (Anfrage von Rf. Brauers zur Zukunft des Seidenweberhauses, des Theaterplatzes und des Umfeldes) EINZELVERTRETER Anfrage Gremium (Anfrage von Rf. Brauers zur Zukunft des Seidenweberhauses, des Theaterplatzes und des Umfeldes)

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Seite | 1 Ruth Brauers, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Mitglied des Rates der Stadt Krefeld Herrn Oberbürgermeister Frank Meyer Rathaus 47798 Krefeld Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Es schreibt Ihnen Tel.-DW/Fax-DW Datum 16.11.2018 TOP Anfragen Rat 06.12.2018 Zukunft des Seidenweberhauses, des Theaterplatzes und des Umfeldes Grundsatzentscheidung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte wurde die o. a. Vorlage und das Gutachten der Firma Integrated Consulting Group vorgestellt. Aus der Vorlage 6198/18 und aufgrund der nachfolgenden Diskussionen im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung bleiben diverse Fragen offen: 1) Wie hoch ist der Buchwert des Seidenweberhauses 2) Der Spielbetrieb im Seidenweberhaus muss bzw. soll noch bis zu 5 Jahren gewährleistet sein. Ist das aufgrund der technischen und baurechtlichen Vorgaben möglich? 3) Ist es wirtschaftlich vertretbar, dass jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 500.000,00 €, wahrscheinlich über einen Zeitraum von 5 Jahren (2,5 Mio. €), zur Umsetzung von Maßnahmen im Brandschutz und in der Gebäudetechnik zur Aufrechterhaltung des Betriebes im Seidenweberhaus über das Jahr 2019 hinaus, bereitgestellt und aufgebracht werden dürfen? 4) Welche brandschutztechnischen Auflagen und welche sonstigen Sanierungsarbeiten müssen umgehend in Angriff genommen werden? 5) Wurde vom Gebäudemanagement bereits eine Mängelliste erstellt? 6) Sind bereits Kostenschätzungen vorhanden? 7) Ist es richtig, dass durch die Beschlussfassungen (Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung, 14.11.2018, Haupt- und Beschwerdeausschuss, 26.11.2018, Rat, 26.11.2018) Pfähle eingeschlagen werden, die in folgenden Ratsperioden nicht mehr umgestoßen werden können? Ruth Brauers, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Parteilose Mitgliedschaft: Rat der Stadt Krefeld, Rechnungsprüfungsausschuss E-Mail: ruthbrauers@outlook.de Seite | 2 8) Die Nutzungsdauer des Seidenweberhauses wurde bisher auf Ende 2019 kalkuliert. Muss nicht spätestens dann eine Gebäudeschließung aus Sicherheitsgründen erfolgen? 9) Was passiert, wenn der Spielbetrieb aufgrund von technischen oder brandschutzrechtlichen Prüfungen amtlicherseits sofort eingestellt werden muss? 10) Steht eventuell kurzfristig eine Ersatzspielstätte zur Verfügung oder hat man sich darüber noch nicht verständigt? 11) Ist eine Neuverortung der Stadthalle aus städtebaulicher Sicht dringend geboten? 12) Könnte innerhalb von zwei Jahren das Seidenweberhauses mit einer Kernsanierung auf den neuesten technischen und modernsten Stand gebracht werden? 13) Ist es denkbar, dass ein ausgeklügeltes Beleuchtungskonzept die Architektur des Gebäudes perfekt in Szene setzen könnte? 14) Laut FB 60, Auflistung Vorlage 624/14 (Stand 2014) müssen für Sanierung und einem möglichen aufwendigen Umbau für das Seidenweberhaus folgende Beträge aufgebracht werden: Sanierung: Brandschutz 2,2 Mio. € Technische Anlagen 14,0 Mio. € Innenausbaugewerke und Gebäudeaussenhülle 4,5 Mio. € Fassadeninstandsetzung 2,0 Mio. € Fassadengestaltung (Farbe oder textile Haut) 2,0 Mio. € Umbauten: Rückbau Gastronomie 0,76 Mio. € EG einschl. Aufzug 7,2 Mio. € Erhöhung Großer Saal 1,17 Mio. € Freitreppe (auch Brandschutz) 0,42 Mio. € Sind diese vorgenannten Zahlen noch aktuell? 15) Mit welchen Index-Kostensteigerungen muss gerechnet werden? 16) Welche Fördertöpfe bestehen, die bei einer Modernisierung und Grundsanierung des Seidenweberhauses in Anspruch genommen werden können? 17) Welche laufenden Kosten und Auflagen könnten auf die Stadt Krefeld bei der Anmietung einer Veranstaltungshalle zukommen, wenn diese von einem Investor erstellt wird (Miete, Laufzeit usw.)? Ruth Brauers, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Parteilose Mitgliedschaft: Rat der Stadt Krefeld, Rechnungsprüfungsausschuss E-Mail: ruthbrauers@outlook.de Seite | 3 18) Wurde bei den Gesamtüberlegungen grundsätzlich berücksichtigt, was passieren kann, wenn bei einer langjährigen Festanmietung (25-30 Jahre) vielleicht nach einiger Zeit kein öffentlicher Bedarf für eine reine Veranstaltungshalle mehr besteht, die Miete jedoch weiter bezahlt werden müsste bzw. eine Abstandszahlungen in Betracht käme? 19) Ist für den Neubau eines Verwaltungshauses auch die Beteiligung eines Investors vorgesehen? 20) Wie wird das EG. (Eingangsbereich) des neuen Stadthauses gestaltet? 21) Werden vermietbare Geschäftsflächen im Gebäude vorgesehen? 22) In welcher Zeitspanne könnte das von der Verwaltung angestrebte Verfahren umgesetzt werden (Planung, Abriss des Seidenweberhauses, Neubau Verwaltungshochhaus auf dem Theaterplatz)? 23) Muss mit 8 bis 10 Jahren Planungs- und Bauzeit gerechnet werden? 24) Warum wurde kein Wettbewerb, der den Erhalt des Kulturplatzes beinhaltete, wo Seidenweberhaus, Mediothek, Stadttheater berücksichtigt werden mussten, gestartet? 25) Warum wurde bisher nicht wirklich aufgezeigt, welche Konsequenzen auf die Krefelder, das Innenstadtleben (Wohnen und Verkehr) und den Einzelhandel zukommen, wenn der Verwaltungsstandort (Stadthaus) weitere 500 Arbeitsplätze auf engstem Raum in die Innenstadt bringt? Begründung: Gemäß § 43 GO NRW ist jedes Ratsmitglied verpflichtet, Schaden von einer Gemeinde fernzuhalten. Durch den am 14.11.2018 im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung vorberatenden Beschluss, wird zumindest durch die weitere krampfhafte Aufrechterhaltung des Spielbetriebes im Seidenweberhauses der Stadt und den Bürgern ein hoher geldwerter und zukunftsgreifender Schaden zugefügt. Da einige Ratsmitglieder nicht in dem Ratsausschuss (Stadtplanung und Stadtsanierung) Fragen stellen konnten, bitte ich den o. a. Fragenkatalog spätestens bis zum 06.12.2018 schriftlich zu beantworten. Die vorliegenden und bereits vorgestellten Gutachten sind diesbezüglich nicht sehr aussagekräftig. Mit freundlichen Grüßen Ruth Brauers Ruth Brauers, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Parteilose Mitgliedschaft: Rat der Stadt Krefeld, Rechnungsprüfungsausschuss E-Mail: ruthbrauers@outlook.de Seite | 4 PS: Ich erkläre hiermit, dass ich damit einverstanden bin, dass meine Anfrage nur schriftlich beantwortet wird und die Antwort der Verwaltung der öffentlichen Niederschrift zur Ratssitzung -26.11.2018 – beigefügt wird. Ruth Brauers, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld Parteilose Mitgliedschaft: Rat der Stadt Krefeld, Rechnungsprüfungsausschuss E-Mail: ruthbrauers@outlook.de