Daten
Kommune
Krefeld
Größe
193 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6195/18 -
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Rat
20.11.2018
vorberatend
22.11.2018
vorberatend
26.11.2018
beschließend
Betreff
Machbarkeitsstudie zur Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions mit Ausbau zur Tauglichkeit
des Spielbetriebes in der 3. Fußball-Bundesliga, Umsetzung und Kostenfestsetzung
Beschlussentwurf
a) Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität berät über die vorgelegte Machbarkeitsstudie
zur Grotenburg-Ertüchtigung.
b) Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berät über die vorgelegte
Machbarkeitsstudie zur Grotenburg-Ertüchtigung.
c) Der Rat beschließt die Umsetzung der Machbarkeitsstudie zur Erhaltung sowie Ertüchtigung zur
Drittliga-Tauglichkeit des Grotenburg-Stadions als Grundlage für eine zukünftige Weiterentwicklung.
d) Der Rat stellt die Kosten in Höhe von 10.500.000 EUR fest.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6195/18 -
Seite - 2 -
Begründung
1. Ausgangslage
In der Sitzung am 14.12.2017 wurde dem Sportausschuss seitens der Verwaltung ein Bericht über
den umfänglichen Handlungsbedarf hinsichtlich der sicherheitsrelevanten Erfordernisse im
Grotenburg-Stadion vorgelegt.
In Folge davon wurde der Sportausschuss am 15.02.18 über die mit einem Spielbetrieb in der
3. Liga verbundenen Auflagen des DFB informiert sowie erneut darauf hingewiesen, dass sich im
Stadionbereich vorhandene sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht mehr auf dem Stand der
Technik befinden und in weiten Teilen nicht mehr den gesetzl. Vorgaben entsprechen.
Der Sportausschuss hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen, bis
hin zu denen, die für die Lizensierung zur 3. Liga erforderlich sind, technisch-planerisch vorzubereiten und den erforderlichen Kostenrahmen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Entscheidung vorzulegen.
Diesem Auftrag ist die Verwaltung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
und dem Sportausschuss in ihrer gemeinsamen Sitzung am 14.03.18 nachgekommen und hat
einen Grobkostenrahmen mit rd. 8,7 Mio. EUR vorgelegt (Vorlage 5060/18/1). In Folge beauftragte
der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Verwaltung, auf Basis der
Grobkostenschätzung die Ausführungsplanung als Phasenplanung in Abstimmung mit dem Deutschen Fußball-Bund e.V. vorzunehmen, mit dem Ziel, für jedes einzelne Gewerk eine sachverständige Kostenschätzung einzuholen.
In seiner Sitzung am 12.04.2018 hat der Rat die Darstellung der Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebes und der Drittligatauglichkeit des Grotenburg-Stadions zur Kenntnis genommen sowie der Mittelbereitstellung für die notwendigen Sofortmaßnahmen und die Beauftragung der Planungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 3 zugestimmt (Vorlage 5114/18).
2. Sachstand
In Folge des Ratsbeschlusses vom 12.04.2018 wurde durch den seit Juli zuständige Geschäftsbereich V das Erfordernis gesehen, aus Gründen der Planungs- und Kostensicherheit eine Machbarkeitsstudie den eigentlichen Planungen vorzuschalten. Für diese Aufgabe wurde mit dem Büro
Albert Speer + Partner (AS+P) ein Planungsbüro gefunden, welches über das an dieser Stelle
notwendige Spezialwissen im Bereich „Stadionplanung - Bundesliga“ verfügt. Im Detail sollte die
Machbarkeitsstudie nachfolgende Fragen konkret beantworten:
a. Ist der Standort Grotenburg-Stadion, für Spiele der 3. Bundesliga (mit Ausblick auf die
2. Liga), grundsätzlich noch geeignet?
b. Mit welchem finanziellen Aufwand – aufbauend auf den schon bekannten Zahlen – ist eine
Ertüchtigung des Stadions für die 3. Bundesliga machbar? Maßgabe hierfür ist ein möglichst minimaler Aufwand (nur Pflichtaufgaben) unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktur. Welche darüber hinausgehenden Optimierungen sind ggf. zusätzlich erreichbar.
Weitere Aufgabenstellung war:
c. Zielformulierung für eine weiterführende Planung nach HOAI
d. Zeichnerische Darstellung der Ergebnisse.
Die Beauftragung der Studie durch den FB 60 erfolgte am 18.07.18.
Die fertige Studie lag der Verwaltung vor am 22.10.18.
Folgende Kernaussagen werden in der Machbarkeitsstudie getroffen:
Drucksache 6195/18 -
Seite - 3 -
a. Die Tauglichkeit des Grotenburg-Stadion für die 3. Bundesliga (Ausblick 2. Liga) ist grundsätzlich herstellbar. Hierbei gibt es eine Einschränkung. Tauglich ist der Standort nur als
reine Spielstätte, nicht tauglich ist er als alleiniger Standort für einen Bundesligisten. Vereine im Umfeld der deutschen Bundeligen, benötigen neben einer Spielstätte weitere notwendige Einrichtungen, wie z.B. ausreichende Trainingsmöglichkeiten für Senioren und Jugend, und ab der 2. Liga zwingend ein Sport- und Leistungszentrum. Für solche Einrichtungen stehen die erforderlichen Flächen zur Erweiterung - am Grotenburg-Stadion - nicht
zur Verfügung.
b. Für die Ertüchtigung des Grotenburg-Stadions zur Erlangung der Lizenz zum Spielbetrieb
der 3. Liga (ab 10.000 Zuschauer), weist die Machbarkeitsstudie (aufbauend auf den bekannten Zahlen) unter c.) nachfolgenden Kostenrahmen auf.
c. Kostenrahmen (€)
KG 200 Herrichten und Erschließen
KG 300 Baukonstruktion
KG 400 Technische Anlagen
KG 500 Außenanlagen
KG 600 Ausstattung
Zwischensumme I
KG 700 Baunebenkosten
Zwischensumme II
Unvorhergesehenes (20%)
Zwischensumme III
Baupreisindex (Ansatz 3 %)
Gesamtsumme (netto)
19 % MwSt.
Gesamtsumme (brutto)
346.800,2.186.500,1.349.100,1.089.000,704.000,5.675.400,1.418.850,7.094.250,1.418.850,8.513.100,255.393,- (2018 nach 2019)
8.768.493,1.666.014,10.434.507,-
d. Ausblick: Für den Spielbetrieb zur 2. Bundesliga, ab 15.000 Zuschauern, ist der Abbruch
und Neubau der Osttribüne erforderlich. Mit dem perspektivischen Bau einer Westtribüne
könnte die Gesamtkapazität auf rund 20.000 Zuschauer erweitert werden, um dem damit
verbundenen größeren Zuschaueraufkommen gerecht zu werden. Diese potenzielle Weiterentwicklung wird technisch und wirtschaftlich zeitnah qualifiziert.
Aus den nunmehr ermittelten Kosten ergeben sich, gegenüber dem bisher vorgelegten Grobkostenrahmen von 8,7 Mio. EUR, Mehrkosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. EUR.
Diese ermitteln sich wie folgt (€ / Brutto):
Kostenrahmen, Machbarkeitsstudie AS+P
Grobkosten, Vorlage 5114/18
Mehrkosten
10.434.507,8.700.000,1.734.507,-
3. Terminplan
Dezember 2018
· Vorbereitung VgV Verfahren (§17 VgV)
1. Quartal 2019 · Durchführung VgV Verfahren (§17 VgV)
2. Quartal 2019 – 2. Quartal 2020
· Beginn der Planungen, von Leistungsphase 1 bis Leistungsphase 8 (HOAI)
3. Quartal 2019
· Bauantragsverfahren
3. Quartal 2019 – 4. Quartal 2019
· Ausschreibungsverfahren
Drucksache 6195/18 -
Seite - 4 -
4. Quartal 2019
· Baubeginn Ertüchtigung Grotenburg-Stadion
1-2. Quartal 2020
· Bauausführung
3. Quartal 2020
· Übergabe Nutzer, Beginn der Leistungsphase 9 (HOAI)
Der Terminplan setzt einen optimalen Verlauf aller Vorgänge voraus. Abweichungen aus nicht beeinflussbaren Ereignissen können nicht ausgeschlossen werden, denn trotz guter Vorbereitung
können im Sanierungsfall einer Immobilie immer Unabwägbarkeiten auftreten. Diese würden, sollten sie eintreten, transparent dargelegt werden.
4. Finanzierung
Die sich aus der geänderten Kostenfestsetzung ergebenden finanziellen Mehrbedarfe von
495.000 EUR im konsumtiven und 1.286.000 EUR im investiven Bereich sind im Entwurf zum
Haushalt 2019ff bisher nicht berücksichtigt. Hier bedarf es einer Nachfinanzierung, die aus dem
Budget des FB 60 aus aktueller Sicht nicht zu kompensieren ist.
Anlage(n):
(1) Anlage 1 Machbarkeitsstudie Grotenburg
(2) Anlage 2 Kurzfassung der Machbarkeitsstudie
Drucksache 6195/18 -
Seite - 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6195/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 06002230000, BgA Grotenburg
Kostenart:
52111000, Gebäudeunterhaltung
PSP-Element (investiv):
7.660686.700.100, 78510000, Erneuerung Grotenburg
Aufbau
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
x
Nein
3.1 Konsumtiv
x
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
1.564.000 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
8.936.000 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: