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Verwaltungsvorlage (Sachstand Bordell Mevissenstraße – Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom 01.02.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
22.10.18, 07:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Verwaltungsvorlage (Sachstand Bordell Mevissenstraße 

– Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom 01.02.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand Bordell Mevissenstraße 

– Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom 01.02.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand Bordell Mevissenstraße 

– Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom 01.02.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand Bordell Mevissenstraße 

– Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom 01.02.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 4878/18 32 Beratungsfolge Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit Sitzungstermin Beschlussform 30.10.2018 Betreff Sachstand Bordell Mevissenstraße – Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom 01.02.2018 Beschlussentwurf Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den mündlichen Vortrag der Polizei Krefeld zur Kenntnis. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 4878/18 Seite - 2 - Begründung Mit Antrag vom 11.01.2018 bittet die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen um eine aktuelle Sachstandsberichterstattung zur Thematik „Bordell Mevissenstraße“. Mit Antrag vom 01.02.2018 bittet zudem die FDP-Fraktion um Erweiterung des beauftragten Sachstandsberichtes um die Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte: - Planungsrecht/Mögliche Schadensersatzansprüche des Bewerbers unter Berufung auf Vertrauensschutz - Mögliche Auswirkungen der Schließung des Bordells auf der Mevissenstraße im Hinblick auf die Straßen- und Wohnungsprostitution bzw. für einen Alternativstandort - Polizeiliche Bewertung des Bordells auf der Mevissenstraße, insbesondere im Hinblick auf organisierte Kriminalität - Finanzwirtschaftliche Auswirkungen einer Schließung des Bordells Mevissenstraße. Gemäß § 3 Abs. 8 lit.h der Geschäftsordnung des Rates ist eine Bekanntgabe von SteuerInformationen egal ob schriftlich oder mündlich ausschließlich für den nicht-öffentlichen Teil einer Gremiensitzung vorgesehen. Die Frage der FDP-Fraktion hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Auswirkungen einer Schließung des Bordells Mevissenstraße werden mit Vorl. Nr. 6131/18 beantwortet. Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) hat in seiner Sitzung am 01.02.2018 beschlossen, die Verwaltung mit einem umfassenden Sachstandsbericht zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind bauplanungsrechtliche Bestandteile. Das Prostituiertenschutzgesetz: Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Eines der Kernelemente hierbei ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG bedarf der BetreiberIn eines Prostitutionsgewerbes die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen und dem Antrag sind das Betriebskonzept, weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie bei einer natürlichen Person Name, Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird, oder bei einer juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer des Registerblattes im Handelsregister sowie deren Sitz, beizufügen (vgl. § 12 Abs. 5 ProstSchG). Des Weiteren regelt das ProstSchG Übergangsregelungen. So hat der-/diejenige, die bereits vor dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, dies der zuständigen Behörde bis zum 1. Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember 2017 vorzulegen. Die zuständige Behörde hat dem Betreiber eine Bescheinigung über die Anzeige und den Antrag zu erteilen, § 37 Abs. 2 ProstSchG. Sachstand „Bordell Mevissenstraße“: Am 07. Dezember 2017 ist der Antrag der Betreiberin auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG für den Betrieb auf der Mevissenstraße eingegangen. Versagungsgründe bzw. Hinweise auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ergeben sich bislang weder für die Geschäftsführerin, noch für die mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen. Der Geschäftsbereich Finanzen und Ordnung hat eine Fachanwältin mit der Erstellung einer gutachterlichen Beurteilung beauftragt, welche bislang noch nicht in Gänze abgeschlossen werden konnte. Drucksache 4878/18 Seite - 3 - Zu möglichen Schadensersatzansprüchen des Antragstellers unter Berufung auf Vertrauensschutz hat der Fachbereich Bauaufsicht ebenfalls einen Fachjuristen mit der juristischen Prüfung beauftragt. Die diesbezügliche verwaltungsinterne Prüfung der juristischen Gutachten ist noch nicht in Gänze abgeschlossen. Die Polizei Krefeld teilt mit Schreiben vom 07. August 2018 mit, dass die Schließung des Prostitutionsgewerbes auf der Mevissenstraße nicht zu einer Ausweitung der Straßenprostitution führen dürfte. Des Weiteren erfolgt die polizeiliche Bewertung des Bordells auf der Mevissenstraße, im Hinblick auf organisierte Kriminalität mündlich in der Sitzung. Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) kann laut eigener Aussage vom 18. April 2018 zu möglichen Auswirkungen einer Schließung keine Aussage treffen. Anlage(n): (1) AntragFDP01022018.pdf (2) Einbringung Grüne Sachstand Mevissenstr.pdf Drucksache 4878/18 Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 4878/18 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: