Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
22.10.18, 07:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
4878/18
32
Beratungsfolge
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Sitzungstermin
Beschlussform
30.10.2018
Betreff
Sachstand Bordell Mevissenstraße
– Anträge der Fraktion Bündnis ´90/Die Grünen vom 11.01.2018 und der FDP-Fraktion vom
01.02.2018
Beschlussentwurf
Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit nimmt den Bericht der Verwaltung sowie den mündlichen Vortrag der Polizei Krefeld zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 4878/18
Seite - 2 -
Begründung
Mit Antrag vom 11.01.2018 bittet die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen um eine aktuelle Sachstandsberichterstattung zur Thematik „Bordell Mevissenstraße“. Mit Antrag vom 01.02.2018 bittet
zudem die FDP-Fraktion um Erweiterung des beauftragten Sachstandsberichtes um die Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
- Planungsrecht/Mögliche Schadensersatzansprüche des Bewerbers unter Berufung auf Vertrauensschutz
- Mögliche Auswirkungen der Schließung des Bordells auf der Mevissenstraße im Hinblick auf die
Straßen- und Wohnungsprostitution bzw. für einen Alternativstandort
- Polizeiliche Bewertung des Bordells auf der Mevissenstraße, insbesondere im Hinblick auf organisierte Kriminalität
- Finanzwirtschaftliche Auswirkungen einer Schließung des Bordells Mevissenstraße.
Gemäß § 3 Abs. 8 lit.h der Geschäftsordnung des Rates ist eine Bekanntgabe von SteuerInformationen egal ob schriftlich oder mündlich ausschließlich für den nicht-öffentlichen Teil einer
Gremiensitzung vorgesehen. Die Frage der FDP-Fraktion hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen
Auswirkungen einer Schließung des Bordells Mevissenstraße werden mit Vorl. Nr. 6131/18 beantwortet.
Der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) hat in seiner Sitzung
am 01.02.2018 beschlossen, die Verwaltung mit einem umfassenden Sachstandsbericht zu beauftragen. Ausgenommen hiervon sind bauplanungsrechtliche Bestandteile.
Das Prostituiertenschutzgesetz:
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 1. Juli 2017 in Kraft getreten. Eines der Kernelemente hierbei ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe.
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG bedarf der BetreiberIn eines Prostitutionsgewerbes die Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen
und dem Antrag sind das Betriebskonzept, weitere erforderliche Unterlagen und Angaben zum
Nachweis des Vorliegens der Erlaubnisvoraussetzungen sowie bei einer natürlichen Person Name,
Geburtsdatum und Anschrift derjenigen Person, für die die Erlaubnis beantragt wird, oder bei einer
juristischen Person oder Personenvereinigung deren Firma, Anschrift, Nummer des Registerblattes
im Handelsregister sowie deren Sitz, beizufügen (vgl. § 12 Abs. 5 ProstSchG).
Des Weiteren regelt das ProstSchG Übergangsregelungen. So hat der-/diejenige, die bereits vor
dem 1. Juli 2017 ein Prostitutionsgewerbe betrieben hat, dies der zuständigen Behörde bis zum 1.
Oktober 2017 anzuzeigen und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bis zum 31. Dezember
2017 vorzulegen. Die zuständige Behörde hat dem Betreiber eine Bescheinigung über die Anzeige
und den Antrag zu erteilen, § 37 Abs. 2 ProstSchG.
Sachstand „Bordell Mevissenstraße“:
Am 07. Dezember 2017 ist der Antrag der Betreiberin auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12
ProstSchG für den Betrieb auf der Mevissenstraße eingegangen.
Versagungsgründe bzw. Hinweise auf eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit ergeben sich bislang weder für die Geschäftsführerin, noch für die mit der Leitung des Betriebs beauftragten Personen. Der Geschäftsbereich Finanzen und Ordnung hat eine Fachanwältin mit der Erstellung einer gutachterlichen Beurteilung beauftragt, welche bislang noch nicht in Gänze abgeschlossen
werden konnte.
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Zu möglichen Schadensersatzansprüchen des Antragstellers unter Berufung auf Vertrauensschutz
hat der Fachbereich Bauaufsicht ebenfalls einen Fachjuristen mit der juristischen Prüfung beauftragt. Die diesbezügliche verwaltungsinterne Prüfung der juristischen Gutachten ist noch nicht in
Gänze abgeschlossen.
Die Polizei Krefeld teilt mit Schreiben vom 07. August 2018 mit, dass die Schließung des Prostitutionsgewerbes auf der Mevissenstraße nicht zu einer Ausweitung der Straßenprostitution führen
dürfte. Des Weiteren erfolgt die polizeiliche Bewertung des Bordells auf der Mevissenstraße, im
Hinblick auf organisierte Kriminalität mündlich in der Sitzung.
Der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) kann laut eigener Aussage vom 18. April 2018 zu möglichen Auswirkungen einer Schließung keine Aussage treffen.
Anlage(n):
(1) AntragFDP01022018.pdf
(2) Einbringung Grüne Sachstand Mevissenstr.pdf
Drucksache 4878/18
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
4878/18
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: