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Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
21.11.18, 14:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS) Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS) Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS) Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS) Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS) Verwaltungsvorlage (5976_18_Planung und Kosten Reepenweg Rob-J-GS)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5976/18 - 60 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform U. A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung 31.10.2018 beschließend Betreff Vorstellung der Planung für die Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule, Reepenweg 40 in Krefeld-Hüls und Kostenfestsetzung Beschlussentwurf Die Robert-Jungk-Gesamtschule, Reepenweg 40 in Krefeld-Hüls soll einen Erweiterungsbau erhalten, der als Oberstufentrakt die gemeinsame 4-zügige Sekundarstufe II aus den Standorten Hüls und Kerken aufnimmt. Der Unterausschuss für Schulbau, -sanierung und -ausstattung beschließt die Umsetzung der vorgelegten Planung zur Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule und stellt die Kosten in Höhe von 9.145.000,00 EUR fest. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5976/18 - Seite - 2 - Begründung 1. Ausgangslage: Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung vom 05.12.2017 durch das Förderprogramm NRW.Bank.GuteSchule2020 die Erweiterung bzw. Neubau von Schulen beschlossen. Eine Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule ist dringend erforderlich, da sich die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2020/2021 sukzessiv um die Oberstufenschüler aus dem Standort Kerken vergrößert. Im positiven Bauvorbescheid vom 13.03.2018 wurde die planungsrechtliche Machbarkeit des Bauvorhabens geprüft und in Aussicht gestellt. 2. Bedarfsplanung Der Raumbestand der Robert-Jungk-Gesamtschule erfüllt in der Aktualität nicht den Bedarf einer vierzügigen Gesamtschule. Es fehlen Flächen für Differenzierung, Inklusion und Fachunterricht. Ab dem Schuljahr 20/21 kommt außerdem sukzessiv die 2-zügige Oberstufe aus dem Standort Kerken dazu. In einem ersten Schritt wurden in einer Bestandsaufnahme die räumlichen Möglichkeiten der bestehenden Schulgebäude unter Berücksichtigung einer modernen Pädagogik untersucht. Die unterrichtlichen Nutzungen für die Sekundarstufe I, ein Großteil der Fachräume und der Verwaltung können im Bestand untergebracht werden. Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau basiert auf der Differenz zwischen Soll (Musterraumprogramm) und der Unterbringung von Nutzungseinheiten im Bestand. Der Neubau soll primär der Oberstufe vorbehalten sein, erhält sämtliche Lehr- und Aufenthaltsbereiche der Sekundarstufe II, die Büroräume für Koordinatoren und Beratungslehrer. Zusätzlich sollen 3 Kunsträume geschaffen werden, die von der gesamten Schule genutzt werden. Die Bedarfsplanung wurde zwischen dem FB60 und FB40 abgestimmt. 3. Baukörper und Außenanlagen Baukörper Der neue, zweigeschossige Baukörper steht als Solitär westlich des Hauptgebäudes. Die quadratische Form erfüllt die Anforderungen an Raumprogramm, Angliederung an den Bestand und Schonung des Baumbestandes optimal. Die Belichtung einiger Räume und Flurbereiche erfolgt über einen Innenhof. Durch die Positionierung bildet sich ein neuer, dreiseitig umschlossener Schulhof, der dem bisher eher diffusen Außenbereich eine Form gibt. Der Haupteingang des Neubaus liegt gegenüber dem Haupteingang des Hauptgebäudes. Die Anbindung an die Bestandsverwaltung erfolgt mittels eines Nebeneingangs und überdachten Ganges im Außenraum. Anordnung der Funktionsbereiche Ein unterirdischer Versorgungsgang verbindet alle Gebäudeteile mit der hinter der Turnhalle befindlichen Energiezentrale. Im EG des Gebäudes befinden sich die allgemeinen Kunsträume, welche sich zum Grünbereich und Innenhof öffnen. Außerdem sind in diesem Geschoss die Büros für Oberstufenkoordinator und Beratungslehrer und vier Kursräume untergebracht. Drucksache 5976/18 - Seite - 3 - Der offene Schüleraufenthaltsbereich liegt im Obergeschoss an zentraler Stelle mit Blick über den Schulhof. In der oberen Etage befindet sich neben weiteren Kursräumen auch ein Lehrerzimmer. Es besteht die Möglichkeit, 4 Kursräumen für Prüfungen komplett als ruhigen Bereich abzutrennen. Zusätzlich können zwei Kursräume mittels einer Faltwand zu einem großen Klausurbereich zusammengeschlossen werden. Die Flurbereiche in beiden Geschossen sind mit Sitznischen ausgestattet, die sowohl ein individuelles Lernen ermöglichen als auch die Identitätsbildung fördern. Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume, Versorgungstunnel zur Energiezentrale und zum Bestandsbau, sowie mehrere Lagerräume für Kunstbedarf und ähnliches. Da nach Bodengutachten das Gelände im gesamten Baubereich bis 2m Tiefe abgetragen werden muss, werden die nicht unterkellerten Bereiche als Kriechkeller ausgeführt, um so die Leitungsführung und zukünftige Revision der Installationen zu erleichtern. Aufgrund der Schallbelastung durch die B9 ist geplant, dass alle Räume der Erweiterung zentral belüftet werden. Die passende Anlage ist auf dem Flachdach untergebracht, das als Gründach mit extensiver Begrünung geplant ist. Im Zuge der Neubaumaßnahme wird ein Teil des bestehenden Verwaltungsgebäudes soweit umgestaltet, dass ein durchgehender Flur mit Zugang zum Außenbereich bzw. der Überdachung zur Verwaltung im Neubau entsteht. Der gesamte Neubau ist, wie auch der Bestand, als Massivbau geplant. Die Trennwände zwischen Kursräumen sind als nicht tragende Trennwände ausgebildet, um flexibel an spätere Nutzungsänderungen angepasst werden zu können. Die Fassade des Neubaus greift das Raster des Bestandsgebäudes auf um sich optisch im Gesamtgefüge einzugliedern ohne die Architektur der 70er-Jahre zu übernehmen. Aufgrund ihrer Drucksache 5976/18 - Seite - 4 - widerstandsfähigen und pflegeleichten Oberfläche, ist eine vorgehängte Keramikfassade angedacht. Der Eingangsbereich ist zurückgesetzt und bildet so einen überdachten Vorbereich zum Schulhof. Die Kurs- und Kunsträume werden durch Fenster an den Längsseiten großzügig belichtet. Die Kunsträume im Erdgeschoss erhalten einen direkten Ausgang ins Freie, um die naturnahe Grünzone neben dem Gebäude in den Unterricht mit einzubeziehen. Die Fassade des Hofes wird vollflächig verglast und belichtet Treppenhäuser und Flure. Die Rückfassade (Westfassade) wird aufgrund der Lärmbelastung durch die B 9 überwiegend geschlossen. Die Nutzer haben der vorliegenden Planung bereits zugestimmt. Das Projekt ist vorabgestimmt mit Bauaufsicht (Voranfrage) und Feuerwehr. Am 26.09. erfolgt die Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat. Außenanlagen Die Planung der Außenanlagen berücksichtigen sowohl die Gestaltung des neu entstandenen Hofes zwischen Alt- und Neubau, als auch die Barrierefreiheit ab dem Schultor und die Wiederherstellung der Grünzonen nach Beendigung der Bauzeit. Der neue Hofbereich zwischen Bestand und Neubau integriert den vorhandenen Baumbestand und öffnet sich zum Biotop im Südwesten des Grundstücks. Polygonale Grünbereiche in Form von Hochbeeten unterstreichen die natürlichen Wegebeziehungen zwischen Gebäuden und bieten mit ihren umlaufenden Sitzbänken die Möglichkeit zum Verweilen. Der überdachte Eingangsbereich des Bestandbaus wird geöffnet und durch neues Pflaster in den Hof einbezogen. Die bestehende Rampe bekommt ein barrierefreies Gefälle und Geländer.Die bestehenden Hofbereiche zwischen Turnhalle und Eingangstor bleiben erhalten und werden lediglich durch die Aufstellung eines Basketballkorbes als Sport- und Spielbereich aufgewertet. Parkplätze und Fahrradstellplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden. 4. Terminplan Eine positive Bauvoranfrage liegt seit Anfang des Jahres bereits vor. Folgender Zeitplan ist für die Planung und Realisierung der Erweiterungsmaßnahme vorgesehen: Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3): Vorstellung Gestaltungsbeirat: Vorstellung Unterausschuss Schulbau: Einreichung Bauantrag: Baubeginn: Fertigstellung Gesamtmaßnahme: 21.09.2018 26.09.2018 31.10.2018 02.11.2018 Mai/Juni 2019 Dez. 2020 Umbaumaßnahmen im Bestand: Sommerferien 2020 Drucksache 5976/18 - 5. Seite - 5 - Kostenschätzung Neubau Kostengruppe Kostengruppe Kostengruppe Kostengruppe Kostengruppe Kostengruppe Kostengruppe 100 200 300 400 500 600 700 Baugrundstück Herrichten & Erschließen Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk - technische Anlagen Außenanlagen Ausstattung Baunebenkosten Summe KG 100-700 Kostenvarianz +20% Sanierung Kanalsystem 0,00 83.000,00 4.244.000,00 1.043.000,00 536.000,00 372.000,00 1.134.000,00 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 7.422.000,00 EUR Risikoaufschlag Nach Vorgaben KBK Gesamtsumme KG 100-700 brutto einschl. Varianz 1.483.000,00 EUR 250.000 EUR 9.145.000,00 EUR Hinweise Politische und allgemeinwirtschaftliche Veränderungen (z.B. Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen) der letzten Jahre haben in der Bauwirtschaft zu einem anhaltenden Boom geführt, der als Überhitzung bezeichnet werden kann. Da viele Handwerksbetriebe i.d.R. für einen langen Zeitraum ausgelastet sind und an Submissionen nicht mehr teilnehmen, kommt es zu fehlenden Preiswettbewerben und der Beauftragung von hochpreisigen Einzelangeboten. Die aktuell auf dem Markt herrschende Preisentwicklung für Bauleistungen kann auch bei diesem geplanten Projekt zu einer nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerung führen. Das Projekt befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung (LPH 3), so dass durch die prozessbedingten Unschärfen der Planung eine Kostenvarianz von ca. 20% einzuplanen ist. Die Maßnahme soll über Das Förderprogramm Gute Schule 2020 mit einer Förderquote von 100% finanziert werden. Der Fachbereich 14 Rechnungsprüfung hat in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht keine Bedenken zur Planung und Kostenermittlung. Anlagen: Anlage 1_Lageplan Anlage 2_Grundriss EG Anlage 3_Grundriss OG Anlage 4_Schnitte Anlage 5_Ansichten Anlage 6_Perspektive Anlage 7_Flächen Anlage 8_Baubeschreibung Anlage 9_Freiraumplanung Anlage 10_Folgekostenberechnung Drucksache 5976/18 - Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5976/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen X Einmalige Auswirkungen X Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 06001010000 Kostenart: 78510000 PSP-Element (investiv): 7.660656.700.150 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. X Ja Nein 3.1 Konsumtiv X Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro Dauerhafte Auswirkungen Jährliche 210.058,14 Euro* Folgelasten 3.2 Investiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 9.145.000,00 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: *) Die jährlichen Folgelasten beinhalten die jährlichen Folgekosten abzüglich der Folgeerlöse und enthalten außerdem die jährlichen Nutzungskosten in Höhe von 44.676,00€.