Daten
Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Datum
29.11.2018
Erstellt
21.11.18, 14:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5976/18 -
60
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
U. A. Schulbau, -sanierung und -ausstattung
31.10.2018
beschließend
Betreff
Vorstellung der Planung für die Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule, Reepenweg
40 in Krefeld-Hüls und Kostenfestsetzung
Beschlussentwurf
Die Robert-Jungk-Gesamtschule, Reepenweg 40 in Krefeld-Hüls soll einen Erweiterungsbau erhalten, der als Oberstufentrakt die gemeinsame 4-zügige Sekundarstufe II aus den Standorten
Hüls und Kerken aufnimmt.
Der Unterausschuss für Schulbau, -sanierung und -ausstattung beschließt die Umsetzung der vorgelegten Planung zur Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule und stellt die Kosten in Höhe
von 9.145.000,00 EUR fest.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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Büro
OB
Drucksache 5976/18 -
Seite - 2 -
Begründung
1. Ausgangslage:
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung vom 05.12.2017 durch das Förderprogramm
NRW.Bank.GuteSchule2020 die Erweiterung bzw. Neubau von Schulen beschlossen.
Eine Erweiterung der Robert-Jungk-Gesamtschule ist dringend erforderlich, da sich die Sekundarstufe II ab dem Schuljahr 2020/2021 sukzessiv um die Oberstufenschüler aus dem Standort
Kerken vergrößert.
Im positiven Bauvorbescheid vom 13.03.2018 wurde die planungsrechtliche Machbarkeit des Bauvorhabens geprüft und in Aussicht gestellt.
2. Bedarfsplanung
Der Raumbestand der Robert-Jungk-Gesamtschule erfüllt in der Aktualität nicht den Bedarf einer
vierzügigen Gesamtschule. Es fehlen Flächen für Differenzierung, Inklusion und Fachunterricht. Ab
dem Schuljahr 20/21 kommt außerdem sukzessiv die 2-zügige Oberstufe aus dem Standort Kerken dazu.
In einem ersten Schritt wurden in einer Bestandsaufnahme die räumlichen Möglichkeiten der bestehenden Schulgebäude unter Berücksichtigung einer modernen Pädagogik untersucht. Die unterrichtlichen Nutzungen für die Sekundarstufe I, ein Großteil der Fachräume und der Verwaltung
können im Bestand untergebracht werden. Das Raumprogramm für den Erweiterungsbau basiert
auf der Differenz zwischen Soll (Musterraumprogramm) und der Unterbringung von Nutzungseinheiten im Bestand.
Der Neubau soll primär der Oberstufe vorbehalten sein, erhält sämtliche Lehr- und Aufenthaltsbereiche der Sekundarstufe II, die Büroräume für Koordinatoren und Beratungslehrer. Zusätzlich
sollen 3 Kunsträume geschaffen werden, die von der gesamten Schule genutzt werden. Die
Bedarfsplanung wurde zwischen dem FB60 und FB40 abgestimmt.
3. Baukörper und Außenanlagen
Baukörper
Der neue, zweigeschossige Baukörper steht als Solitär westlich des Hauptgebäudes. Die quadratische Form erfüllt die Anforderungen an Raumprogramm, Angliederung an den Bestand und Schonung des Baumbestandes optimal. Die Belichtung einiger Räume und Flurbereiche erfolgt über
einen Innenhof.
Durch die Positionierung bildet sich ein neuer, dreiseitig umschlossener Schulhof, der dem bisher
eher diffusen Außenbereich eine Form gibt. Der Haupteingang des Neubaus liegt gegenüber dem
Haupteingang des Hauptgebäudes. Die Anbindung an die Bestandsverwaltung erfolgt mittels eines
Nebeneingangs und überdachten Ganges im Außenraum.
Anordnung der Funktionsbereiche
Ein unterirdischer Versorgungsgang verbindet alle Gebäudeteile mit der hinter der Turnhalle befindlichen Energiezentrale.
Im EG des Gebäudes befinden sich die allgemeinen Kunsträume, welche sich zum Grünbereich
und Innenhof öffnen. Außerdem sind in diesem Geschoss die Büros für Oberstufenkoordinator und
Beratungslehrer und vier Kursräume untergebracht.
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Seite - 3 -
Der offene Schüleraufenthaltsbereich liegt im Obergeschoss an zentraler Stelle mit Blick über den
Schulhof. In der oberen Etage befindet sich neben weiteren Kursräumen auch ein Lehrerzimmer.
Es besteht die Möglichkeit, 4 Kursräumen für Prüfungen komplett als ruhigen Bereich abzutrennen.
Zusätzlich können zwei Kursräume mittels einer Faltwand zu einem großen Klausurbereich zusammengeschlossen werden.
Die Flurbereiche in beiden Geschossen sind mit Sitznischen ausgestattet, die sowohl ein individuelles Lernen ermöglichen als auch die Identitätsbildung fördern.
Im Untergeschoss befinden sich die Technikräume, Versorgungstunnel zur Energiezentrale und zum
Bestandsbau, sowie mehrere Lagerräume für Kunstbedarf und ähnliches. Da nach Bodengutachten
das Gelände im gesamten Baubereich bis 2m Tiefe abgetragen werden muss, werden die nicht
unterkellerten Bereiche als Kriechkeller ausgeführt, um so die Leitungsführung und zukünftige Revision der Installationen zu erleichtern.
Aufgrund der Schallbelastung durch die B9 ist geplant, dass alle Räume der Erweiterung zentral
belüftet werden. Die passende Anlage ist auf dem Flachdach untergebracht, das als Gründach mit
extensiver Begrünung geplant ist.
Im Zuge der Neubaumaßnahme wird ein Teil des bestehenden Verwaltungsgebäudes soweit umgestaltet, dass ein durchgehender Flur mit Zugang zum Außenbereich bzw. der Überdachung zur
Verwaltung im Neubau entsteht.
Der gesamte Neubau ist, wie auch der Bestand, als Massivbau geplant. Die Trennwände zwischen Kursräumen sind als nicht tragende Trennwände ausgebildet, um flexibel an spätere Nutzungsänderungen angepasst werden zu können.
Die Fassade des Neubaus greift das Raster des Bestandsgebäudes auf um sich optisch im Gesamtgefüge einzugliedern ohne die Architektur der 70er-Jahre zu übernehmen. Aufgrund ihrer
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widerstandsfähigen und pflegeleichten Oberfläche, ist eine vorgehängte Keramikfassade angedacht.
Der Eingangsbereich ist zurückgesetzt und bildet so einen überdachten Vorbereich zum Schulhof.
Die Kurs- und Kunsträume werden durch Fenster an den Längsseiten großzügig belichtet. Die
Kunsträume im Erdgeschoss erhalten einen direkten Ausgang ins Freie, um die naturnahe
Grünzone neben dem Gebäude in den Unterricht mit einzubeziehen. Die Fassade des Hofes wird
vollflächig verglast und belichtet Treppenhäuser und Flure. Die Rückfassade (Westfassade) wird
aufgrund der Lärmbelastung durch die B 9 überwiegend geschlossen.
Die Nutzer haben der vorliegenden Planung bereits zugestimmt. Das Projekt ist vorabgestimmt mit
Bauaufsicht (Voranfrage) und Feuerwehr. Am 26.09. erfolgt die Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat.
Außenanlagen
Die Planung der Außenanlagen berücksichtigen sowohl die Gestaltung des neu entstandenen Hofes
zwischen Alt- und Neubau, als auch die Barrierefreiheit ab dem Schultor und die Wiederherstellung der Grünzonen nach Beendigung der Bauzeit.
Der neue Hofbereich zwischen Bestand und Neubau integriert den vorhandenen Baumbestand und
öffnet sich zum Biotop im Südwesten des Grundstücks. Polygonale Grünbereiche in Form von
Hochbeeten unterstreichen die natürlichen Wegebeziehungen zwischen Gebäuden und bieten mit
ihren umlaufenden Sitzbänken die Möglichkeit zum Verweilen.
Der überdachte Eingangsbereich des Bestandbaus wird geöffnet und durch neues Pflaster in den
Hof einbezogen. Die bestehende Rampe bekommt ein barrierefreies Gefälle und Geländer.Die bestehenden Hofbereiche zwischen Turnhalle und Eingangstor bleiben erhalten und werden lediglich
durch die Aufstellung eines Basketballkorbes als Sport- und Spielbereich aufgewertet. Parkplätze
und Fahrradstellplätze sind in ausreichender Anzahl vorhanden.
4. Terminplan
Eine positive Bauvoranfrage liegt seit Anfang des Jahres bereits vor.
Folgender Zeitplan ist für die Planung und Realisierung der Erweiterungsmaßnahme vorgesehen:
Abschluss Entwurfsplanung (LPH 3):
Vorstellung Gestaltungsbeirat:
Vorstellung Unterausschuss Schulbau:
Einreichung Bauantrag:
Baubeginn:
Fertigstellung Gesamtmaßnahme:
21.09.2018
26.09.2018
31.10.2018
02.11.2018
Mai/Juni 2019
Dez. 2020
Umbaumaßnahmen im Bestand: Sommerferien 2020
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5.
Seite - 5 -
Kostenschätzung Neubau
Kostengruppe
Kostengruppe
Kostengruppe
Kostengruppe
Kostengruppe
Kostengruppe
Kostengruppe
100
200
300
400
500
600
700
Baugrundstück
Herrichten & Erschließen
Bauwerk - Baukonstruktion
Bauwerk - technische Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung
Baunebenkosten
Summe KG 100-700
Kostenvarianz +20%
Sanierung Kanalsystem
0,00
83.000,00
4.244.000,00
1.043.000,00
536.000,00
372.000,00
1.134.000,00
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
7.422.000,00 EUR
Risikoaufschlag
Nach Vorgaben KBK
Gesamtsumme KG 100-700 brutto einschl. Varianz
1.483.000,00 EUR
250.000 EUR
9.145.000,00 EUR
Hinweise
Politische und allgemeinwirtschaftliche Veränderungen (z.B. Konjunkturprogramme, Niedrigzinsen)
der letzten Jahre haben in der Bauwirtschaft zu einem anhaltenden Boom geführt, der als Überhitzung bezeichnet werden kann. Da viele Handwerksbetriebe i.d.R. für einen langen Zeitraum
ausgelastet sind und an Submissionen nicht mehr teilnehmen, kommt es zu fehlenden Preiswettbewerben und der Beauftragung von hochpreisigen Einzelangeboten.
Die aktuell auf dem Markt herrschende Preisentwicklung für Bauleistungen kann auch bei diesem
geplanten Projekt zu einer nicht vorherkalkulierbaren Kostensteigerung führen. Das Projekt befindet
sich derzeit in der Entwurfsplanung (LPH 3), so dass durch die prozessbedingten Unschärfen
der Planung eine Kostenvarianz von ca. 20% einzuplanen ist.
Die Maßnahme soll über Das Förderprogramm Gute Schule 2020 mit einer Förderquote von
100% finanziert werden.
Der Fachbereich 14 Rechnungsprüfung hat in technisch-wirtschaftlicher Hinsicht keine Bedenken
zur Planung und Kostenermittlung.
Anlagen:
Anlage 1_Lageplan
Anlage 2_Grundriss EG
Anlage 3_Grundriss OG
Anlage 4_Schnitte
Anlage 5_Ansichten
Anlage 6_Perspektive
Anlage 7_Flächen
Anlage 8_Baubeschreibung
Anlage 9_Freiraumplanung
Anlage 10_Folgekostenberechnung
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Seite - 6 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
X
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
06001010000
Kostenart:
78510000
PSP-Element (investiv):
7.660656.700.150
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
X
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
Dauerhafte Auswirkungen
Jährliche
210.058,14 Euro*
Folgelasten
3.2 Investiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich
Einzahlungen
0 Euro
Saldo
9.145.000,00 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO:
*) Die jährlichen Folgelasten beinhalten die jährlichen Folgekosten abzüglich der Folgeerlöse und
enthalten außerdem die jährlichen Nutzungskosten in Höhe von 44.676,00€.