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Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans Josef Meys für den Schiedsamtsbezirk 8 Krefeld-Ost)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
164 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
20.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans Josef Meys für den Schiedsamtsbezirk 8 Krefeld-Ost) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans Josef Meys für den Schiedsamtsbezirk 8 Krefeld-Ost) Verwaltungsvorlage (Wiederwahl des Schiedsmannes Hans Josef Meys für den Schiedsamtsbezirk 8 Krefeld-Ost)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6228/18 - 30 Beratungsfolge Sitzungstermin Bezirksvertretung Ost 18.12.2018 Beschlussform Betreff Wiederwahl des Schiedsmannes Hans Josef Meys für den Schiedsamtsbezirk 8 Krefeld-Ost Beschlussentwurf Nach § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW Herr Hans Josef Meys zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 8, Krefeld-Ost, wiedergewählt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6228/18 - Seite - 2 - Begründung Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 8, Krefeld-Ost, Herrn Hans Josef Meys endet am 20.01.2019. Herr Meys hat sich bereit erklärt, dass Schiedsamt für weitere fünf Jahre zu übernehmen. Auf Grund der Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt sind weitere Bewerbungen nicht eingegangen. Angaben zur Person: Hans Josef Meys, geb. 26.06.1966 Vennikelstr. 137 b 47802 Krefeld Schiedsmann seit 21.01.2014 Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen (BDS) Gelegenheit gegeben, sich zu der beabsichtigten Wiederwahl von Herrn Meys zu äußern. Der Vorstand begrüßt die Wiederwahl von Herrn Meys. Im Falle einer Wiederwahl beginnt die erneut auf fünf Jahre befristete Amtszeit mit der Bestätigung der Wahl durch die Leitung des Amtsgerichtes Krefeld. Drucksache 6228/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6228/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen x Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P 03001020000 Kostenart: 52380000 u.a. PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. x Ja Nein 3.1 Konsumtiv x Einmalige Auswirkungen Aufwendungen Abzüglich Erträge Saldo Dauerhafte Auswirkungen 1.000 Euro 50 Euro 950 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: