Daten
Kommune
Krefeld
Größe
164 kB
Datum
18.12.2018
Erstellt
20.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6228/18 -
30
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Bezirksvertretung Ost
18.12.2018
Beschlussform
Betreff
Wiederwahl des Schiedsmannes Hans Josef Meys für den Schiedsamtsbezirk 8 Krefeld-Ost
Beschlussentwurf
Nach § 3 Abs. 1 des Schiedsamtsgesetzes NRW (SchAG NRW) i.V.m. § 1 Abs. 2 Buchstabe o)
der Bezirkssatzung vom 05.03.2012 wird gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW Herr
Hans Josef Meys zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 8, Krefeld-Ost, wiedergewählt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6228/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Amtszeit des Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk 8, Krefeld-Ost, Herrn Hans Josef
Meys endet am 20.01.2019. Herr Meys hat sich bereit erklärt, dass Schiedsamt für weitere fünf
Jahre zu übernehmen. Auf Grund der Bekanntmachung im Krefelder Amtsblatt sind weitere Bewerbungen nicht eingegangen.
Angaben zur Person:
Hans Josef Meys, geb. 26.06.1966
Vennikelstr. 137 b
47802 Krefeld
Schiedsmann seit 21.01.2014
Gemäß Nr. 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 3 des Schiedsamtsgesetzes NW wurde der örtlichen Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und –frauen (BDS) Gelegenheit
gegeben, sich zu der beabsichtigten Wiederwahl von Herrn Meys zu äußern. Der Vorstand begrüßt
die Wiederwahl von Herrn Meys.
Im Falle einer Wiederwahl beginnt die erneut auf fünf Jahre befristete Amtszeit mit der Bestätigung
der Wahl durch die Leitung des Amtsgerichtes Krefeld.
Drucksache 6228/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6228/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
x
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P 03001020000
Kostenart:
52380000 u.a.
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
x
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
x
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Abzüglich Erträge
Saldo
Dauerhafte Auswirkungen
1.000 Euro
50 Euro
950 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: