Daten
Kommune
Krefeld
Größe
3,2 MB
Datum
26.11.2018
Erstellt
19.11.18, 14:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:17
Stichworte
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Seite 1
Fachbereich Rechnungsprüfung
BERICHT NR. 16/2018
ÜBER DIE PRÜFUNG DES
GESAMTABSCHLUSSES 2016
Anlage 1 - zu Vorlage Nr. 6026/18
Bericht Nr. 16/2018
über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016
der Stadt Krefeld
Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW
durch die Rechnungsprüfung
für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt
Krefeld
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis................................................................................................ 5
1
Prüfungsauftrag.................................................................................................... 7
2
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 8
3
Grundsätzliche Feststellungen............................................................................ 11
4
5
3.1
Aufstellung des Gesamtabschlusses ...................................................... 11
3.2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung ....................................................... 11
Feststellungen zur Konzernrechnungslegung ...................................................... 21
4.1
Konsolidierungskreis .............................................................................. 21
4.2
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen
Abschlüsse............................................................................................. 24
4.3
Konsolidierungsgrundsätze .................................................................... 27
4.4
Ordnungsmäßigkeit der Konzernbuchführung und
Konzernrechnungslegung ....................................................................... 27
4.5
Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ............................................... 28
Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ...................................... 29
5.1
Vermögenslage....................................................................................... 29
5.2
Finanzlage .............................................................................................. 35
5.3
Ertragslage ............................................................................................. 37
6
Schlussbemerkung ............................................................................................. 42
7
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Entlastungsvorschlag ..................... 43
Anlage 1: Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme des
Oberbürgermeisters................................................................................................... 45
Anlage 2: Zusammenstellung der Prüfungshinweise und Stellungnahme des
Oberbürgermeisters................................................................................................... 47
Anlage 3: GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2016 .......................................... 49
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Abkürzungsverzeichnis
Abs.
AG
AöR
BgA
bzw.
ca.
DDG
DRS
EAG
EGK
EGN
EigVO NRW
e.V.
ff.
GEM
GemHVO NRW
gem.
ggf.
GGK
gGmbH
GmbH
GO NRW
GSAK
HGB
HSK
IDR
IDR L
IDW
IDW PS
i. H. v.
IKS
IM NRW
i. V. m.
KBK AöR
KG
KInvFöG NRW
Krefelder Bau
KWK
lekker Energie
m²
mbH
Absatz
Aktiengesellschaft
Anstalt offentlichen Rechts
Betriebe gewerblicher Art
beziehungsweise
circa
Dürener Deponiegesellschaft mbH
Deutsche Rechnungslegungsstandards
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
eingetragener Verein
folgende
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung
und Entsorgung Mönchengladbach mbH
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
gemäß
gegebenenfalls
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. KG
Handelsgesetzbuch
Haushaltssicherungskonzept
Institut der Rechnungsprüfer e.V.
IDR Prüfungsleitlinie
Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
IDW Prüfungsstandard
in Höhe von
Internes Kontrollsystem
Innenministerium NRW
in Verbindung mit
Kommunalbetrieb Krefeld Anstalt des öffentlichen Rechts
Kommanditgesellschaft
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Krefelder Baugesellschaft mbH
Kraft-Wärme-Kopplung
lekker Energie GmbH
Quadratmeter
mit beschränkter Haftung
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
MIK NRW
Mio.
MKVA
Mrd.
MVA Weisweiler
NGN
NKF
Nr.
NRW
ÖPP
rd.
S.
SGB
Seidenweberhaus
SWK-Konzern
SWK AG
SWK AQUA
SWK ENERGIE
SWK MOBIL
SWK SETEC
TEuro
u.
u. a.
u. ä.
UStG
Wohnstätte
z. B.
Zoo
Ministerium für Inneres und Kommunales
Nordrhein-Westfalen
Million
Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage
Milliarde
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Neues Kommunales Finanzmanagement
Nummer
Nordrhein-Westfalen
Öffentlich-private Partnerschaft
rund
Satz
Sozialgesetzbuch
Seidenweberhaus GmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG und ihre im Gesamtabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen
SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK AQUA GmbH
SWK ENERGIE GmbH
SWK MOBIL GmbH
SWK SETEC GmbH
Tausend Euro
und
unter anderem
und ähnliches
Umsatzsteuergesetz
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
zum Beispiel
Zoo Krefeld gGmbH
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
1 Prüfungsauftrag
Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3
i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der
Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung,
zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO
NRW gehört.
Die Prüfung erfolgte unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) sowie der örtlichen Regelungen, den Grundsätzen
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW), der Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen des
Instituts der Rechnungsprüfer e.V. (IDR) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches
(HGB) zur Konzernrechnungslegung. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW ist das HGB ab dem
Haushaltsjahr 2013 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom
25. Mai 2009, anzuwenden sofern auf die Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften
in der GemHVO NRW verwiesen wird. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des
nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses
(Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009) sowie die Handreichung für
Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016) zur Prüfung
herangezogen.
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung erstattet die Rechnungsprüfung,
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten
(IDW PS 450) und der Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR L 260), diesen Bericht.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW war der nach den Vorschriften der
GO NRW, der GemHVO NRW und des HGB aufgestellte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie der gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss ergänzende Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Krefeld. Aufgabe der Rechnungsprüfung war es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben.
Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m.
§ 101 GO NRW durchgeführt worden. Dabei erfolgte die Prüfung in Anlehnung an die vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung. Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer
(IDR) aufgestellten Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR L 300) orientiert.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei
von wesentlichen Fehlern ist. Der Gesamtabschluss ist gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob der Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Die Gesamtabschlussprüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie
ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden
sind.
Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den
im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld vermittelt. Dabei hat die Rechnungsprüfung auch geprüft, ob die voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde mit ihren
wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dargestellt ist. Die Prüfung des Gesamtlageberichts hat sich zudem darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung
des Gesamtlageberichts beachtet worden sind.
Ausgangspunkt der Prüfung war der von der Rechnungsprüfung geprüfte und mit einem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015.
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken des
„Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden.
Diese Prüfungsplanung beruhte auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Ausbau befindlichen
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS
insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmte auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte.
Gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW müssen die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche nicht in die Gesamtabschlussprüfung durch die Rechnungsprüfung einbezogen werden, da diese bereits nach den gesetzlichen Vorschriften der beauftragten Abschlussprüfer geprüft worden sind.
Die von den verselbständigten Aufgabenbereichen für Zwecke der Gesamtabschlusserstellung erstellen Formularabschlüsse wurden von den jeweiligen Abschlussprüfern einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900 unterzogen und samt Bescheinigungen der Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit
der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse hat die Rechnungsprüfung
die Prüfungsergebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet und eine Durchsicht der jeweiligen Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen der verselbständigten
Aufgabenbereiche vorgenommen. Die Prüfung des Einzelabschlusses der Kernverwaltung
sowie der Überleitungsrechnung der Stadt Krefeld wurden durch die Rechnungsprüfung
vorgenommen.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie
Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf Basis von
Stichproben beurteilt. Dabei wurden System- und Einzelfallprüfungen durchgeführt.
Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im Zeitraum Mai bis August 2018 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen:
•
Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich
der vertikalen Konzernstruktur.
•
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse.
•
Prüfung der angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze.
•
Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und
Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie).
•
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener
Grundlagen.
•
Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung,
Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung).
•
Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
•
Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung.
•
Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang
einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie des beigefügten Gesamtverbindlichkeitenspiegels.
•
die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und
Gesamtlageberichtes.
Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden erforderlich, wenn Sachverhalte beanstandet werden bzw. eine Aktivität der Verwaltung erwartet wird. Eine Stellungnahme der
Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt.
Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der
Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 2
beigefügt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
3 Grundsätzliche Feststellungen
3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses
H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten.
Nach § 116 Abs. 5 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate
nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2016
erfolgte zur Sitzung des Rates am 25. Januar 2018, also mit über 3-monatiger Verspätung
(siehe hierzu Kapitel 4.2).
Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß
§ 116 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag
folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen.
3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Nachfolgend wird zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Konzerns Stadt Krefeld
durch die Verantwortlichen der Gemeinde dargestellt. Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht der Verwaltung ist als Anlage 3 diesem Prüfungsbericht beigefügt.
Der Gesamtlagebericht enthält aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen in
Bezug auf den Überblick zu dem Geschäftsverlauf sowie zu der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld im Jahr 2016:
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Bezüglich des Überblicks zu dem Geschäftsverlauf wird im Lagebericht ausgeführt,
dass am 08.12.2016 der Jahresabschluss zum 31.12.2014 festgestellt sowie der Gesamtabschluss zum 31.12.2013 vom Rat der Stadt Krefeld bestätigt wurde.
Außerdem wurde am 08.12.2016 durch den Rat die Übertragung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung der Stadt Krefeld in die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründete Kommunalbetrieb Krefeld AöR beschlossen. Die
Übertragung des Vermögens erfolgte zum 16.12.2016.
Die Entwicklung des Haushalts sei in 2016 durch einen Anstieg der Steuererträge und
ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 Mio. Euro geprägt. Die Steuerquote belaufe sich im Gesamtabschluss 2016 auf 17 %.
Durch die steigenden Flüchtlingszahlen sei die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle,
personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung
dieser Menschen gestellt. Bis Juli 2016 sind die Flüchtlingszahlen weiter gestiegen.
Seitdem sind die Flüchtlingszahlen rückläufig. Durch die Flüchtlingssituation sei es im
Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der sonstigen Transfererträge (ca. +3,7 Mio.
Euro), gestiegenen Kostenerstattungen (ca. +18,9 Mio. Euro) sowie gestiegenen Transferaufwendungen (ca. +30,5 Mio. Euro) gekommen.
Das in 2016 anhaltend niedrige Zinsniveau sei im Wesentlichen für die geringen Zinsaufwendungen verantwortlich.
Im Geschäftsjahr 2016 seien die Konzernumsatzerlöse der SWK-Konzerns um rd. 6 %
auf 1.059 Mio. Euro gesunken, was zu über die Hälfte auf planmäßige Reduzierungen
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des Stromhandels mit anderen Energieversorgungsunternehmen, aber auch auf im
Zuge des intensiven Wettbewerbs rückläufigen Stromverkaufs an Geschäftskunden
zurückzuführen sei. Trotz des Umsatzrückgangs habe sich das Konzernergebnis über
den Erwartungen verbessert. Zu dem Plus von rd. 76 % habe die Erhöhung der Roherträge entscheidend beigetragen.
Im SWK-Konzern wurden mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2016 die SWK
SETEC und die SWK AQUA als übertragende Gesellschaften auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. In diesem
Zuge sei das Vermögen samt Schulden der übernehmenden Rechtsträger auf den
übernehmenden Rechtsträger übergegangen. Zeitgleich mit der Verschmelzung sei die
Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN erfolgt.
Bezüglich der GGK wird über eine positive Geschäftsentwicklung in Bezug auf die
Vermarktung von Gewerbeflächen berichtet. In 2016 sei mit 72.120 m² der Vermarktungsrekord in der Geschichte der GGK aufgestellt worden.
Zur Vermögenslage wird ausgeführt, dass die Aktivseite der Bilanz durch das Sachanlagevermögen geprägt werde. Mit 2,87 Mrd. Euro habe das Anlagevermögen einen Anteil von rd. 86 % der Bilanzsumme im Gesamtabschluss. Das Sachanlagevermögen
umfasse dabei im Wesentlichen bebaute Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte
(32 % Anteil an der Bilanzsumme) sowie das Infrastrukturvermögen (33 % Anteil an
der Bilanzsumme). Mit rd. 52 % sei der Stadt Krefeld der größte Anteil am Gesamtanlagevermögen zuzuordnen. Der übrige Anteil am Anlagevermögen von rd. 48 % sei den
vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen.
Als größere Zugänge des Anlagevermögens in 2016 werden die Aktivierung der Hauptfeuerwache, die Fertigstellung der Maßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums sowie
des Ostwalls benannt. Im Haushaltsjahr wurde die Baumaßnahme „Haltestelle Rheinstraße“ auf dem Ostwall nahezu vollständig aktiviert. Darüber hinaus seien die in den
Vorjahren begonnenen und vorgenommenen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums mit einem Volumen von 17,7 Mio. Euro in
2016 abgeschlossen worden. Ebenfalls sei das Projekt „Neubau und Betrieb der
Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells in 2016 fertiggestellt
worden.
Das Umlaufvermögen sei zu 56 % den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen. Hier seien im Wesentlichen die Forderungen im Haushaltsjahr
2016 um 15,6 Mio. Euro und die Liquiden Mittel um 10,2 Mio. Euro im Vergleich zum
Vorjahr angestiegen. Mit 81 % sei der überwiegende Teil des Umlaufvermögens den
vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen.
Des Weiteren wird dargestellt, dass sich das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld um
rd. 3 % auf 513,2 Mio. Euro gesteigert habe und deutlich über dem Eigenkapital des
Einzelabschlusses läge. Dies sei auf das erstmalig positive Gesamtjahresergebnis
2016 in Höhe von 12,4 Mio. Euro zurückzuführen. Nachdem die Eigenkapitalquote 1
sich in den Jahren von 2010 bis 2015 von 38 % auf 31 % verringert habe, sei im
Haushaltsjahr ein Anstieg auf 32 % zu verzeichnen.
Die zum Stichtag in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von
575,8 Mio. Euro würden zu rd. 88 % die im Einzelabschluss der Stadt Krefeld bilanzierten Sonderposten betreffen. Im Wesentlichen werde das Vermögen der Konzernmutter nämlich durch Zuwendungen und Beiträge finanziert.
Die Rückstellungen in Höhe von 805,2 Mio. Euro seien, wie in den vergangenen Jahren, im Wesentlichen aufgrund gestiegener Pensionsrückstellungen bestimmt geweSeite 12
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sen. Mit einem Anteil von 91 % entfällt der Großteil der Pensionsrückstellungen auf
die Stadt Krefeld.
In der Gesamtbilanz werden zum Stichtag rd. 1,4 Mrd. Euro Verbindlichkeiten ausgewiesen, die etwa zur Hälfte auf die Stadt Krefeld und den sonstigen Vollkonsolidierungskreis entfallen. Diese Bilanzposition sei im Wesentlichen durch die Verbindlichkeiten aus Krediten und Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
in Höhe von 1,2 Mrd. Euro geprägt. Die hierunter fallenden Kredite zur Liquiditätssicherung (gesamt rd. 413,2 Mio. Euro) seien fast vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen, während der Großteil der langfristigen Investitionskredite (gesamt rd. 769,7
Mio. Euro) dem übrigen Vollkonsolidierungskreis zuzuordnen seien.
Der bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen, zu
verzeichnende Anstieg um rd. 37 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr sei bedingt durch
die Finanzierung der in 2016 in Betrieb genommenen neuen Hauptfeuer- und Rettungswache. Bei der Umsetzung des Projektes habe man sich eines ÖPP-Modells bedient.
Zur Finanzlage wird berichtet, dass sich der Finanzmittelfond zum Ende des Jahres
2016 um rd. 10,3 Mio. Euro (+12,7 %) im Vergleich zum Vorjahr erhöht habe.
Mit rd. 59,6 Mio. Euro Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte der negative Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. -90,4 Mio. Euro nur teilweise aufgefangen werden.
Der negative Cash Flow aus der Investitionstätigkeit sei im Wesentlichen auf Investitionen im Anlagevermögen in Höhe von 159,9 Mio. Euro zurückzuführen. Insbesondere
betreffe dies mit rd. 153,7 Mio. Euro Investitionen innerhalb des Sachanlagevermögens. Die größten Anteile hiervon würden auf die Stadt Krefeld (40 %), die Wohnstätte
(19 %) und die KBK AöR (12 %) entfallen.
Insgesamt belaufe sich der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit auf +41,1 Mio.
Euro und sei im Vergleich zum Vorjahr um 33,5 Mio. Euro gestiegen. Dieser Anstieg sei
darauf zurückzuführen, dass die Kreditaufnahmen im Konzern die Tilgungen deutlich
überstiegen hätten. Im Wesentlichen sei es zu Kreditneuaufnahmen bei den Konzerntöchtern KBK AöR und Wohnstätte gekommen.
Bezüglich der Ertragslage wird angegeben, dass das im Jahr 2016 erzielte Gesamtergebnis in Höhe von 12,4 Mio. Euro eine Verbesserung zum Vorjahr um 22,6 Mio. Euro
darstelle. Dabei sei das Gesamtjahresergebnis der Stadt Krefeld erstmals seit Aufstellung ihres Gesamtabschlusses positiv.
Bezüglich der ordentlichen Gesamterträge in Höhe von 1,9 Mrd. Euro wird hervorgehoben, dass die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (318,7 Mio. Euro; Vorjahr
285,0 Mio. Euro) sowie die Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen
(224,0 Mio. Euro; Vorjahr 193,5 Mio. Euro) mit einem Anteil von 29 % wie in den vergangen Jahren eine zunehmend bedeutende Ertragsposition darstellen. Der Anstieg
beider Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr beträgt insgesamt 64,2 Mio. Euro.
Im Wesentlichen seien die ordentlichen Erträge aufgrund höherer Gewerbesteuererträge und Schlüsselzuweisungen vom Land in 2016 angestiegen. Sowohl die Steuerquote (17 %) als auch die Zuwendungsquote (12 %) im Gesamtabschluss weiche dabei deutlich von den Quoten im Einzelabschluss ab und machten deutlich, dass der
Konzern Stadt Krefeld bezüglich der Ertragslage wesentlich weniger von den Steuern
und Zuwendungen abhänge als im Einzelabschluss. Die Steuerquote und die Zuwendungsquote sind im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld im Vergleich zum Vorjahr um
einen Prozentpunkt gestiegen.
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Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten seien in 2016 im Vergleich zum
Vorjahr um 49,2 Mio. Euro auf 980,0 Mio. Euro gesunken, stellen rd. 52 % der ordentlichen Gesamterträge im Konzern Stadt Krefeld dar und werden zu rd. 92 % im
SWK-Konzern erwirtschaftet. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr sei dabei im Wesentlichen auf gesunkene Umsatzerlöse aus Stromverkäufen bei der SWK ENERGIE zurückzuführen.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen seien im Vergleich zum Vorjahr um
85,3 Mio. Euro gesunken. Diese würden im Wesentlichen auf die Gesellschaften SWK
ENERGIE, lekker Energie, NGN und EGN entfallen. Der Rückgang der Aufwendungen sei
größtenteils auf gesunkene Strom-, Gas- und Wärmebezugsaufwendungen sowie die
zum Weiterverkauf bestimmten Strombezugsaufwendungen der SWK ENERGIE zurückzuführen.
Bei den Personalaufwendungen habe sich ein Anstieg zum Vorjahr um 16,3 Mio. Euro
auf 365,6 Mio. Euro ergeben und sei im Wesentlichen auf gestiegene Vergütungen für
Tarifbeschäftigte u. a. im Zusammenhang mit Entgeltsteigerungen sowie Stellenänderungen und Stellenausbau (U3-Ausbau) im Rahmen organisatorischer Veränderungen
zurückzuführen.
Des Weiteren haben sich die Transferaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um
rd. 13 % auf 273,9 Mio. Euro erhöht. Bedingt sei dieser Anstieg durch Umlagen der
Stadt Krefeld an den Landschaftsverband Rheinland, Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten und sei im Wesentlichen auf gestiegene Aufwendungen der Hilfen für Asylbewerber und Leistungen für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückzuführen.
Insgesamt konnte das ordentliche Gesamtergebnis um 29,4 Mio. Euro im Vergleich
zum Vorjahr auf 39,8 Mio. Euro in 2016 gesteigert werden. Ursächlich seien die beschriebenen Ertragssteigerungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben sowie der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen aber auch Ertragssteigerungen im
Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Einzelabschluss der Stadt Krefeld.
Das für 2016 ausgewiesene negative Finanzergebnis in Höhe von 25,8 Mio. Euro habe
sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7,2 Mio. Euro verschlechtert. Dabei resultiere das
negative Finanzergebnis im Wesentlichen aus gesunkenen aber hohen Zinsaufwendungen (32,6 Mio. Euro), denen sowohl gesunkene Finanzerträge (3,5 Mio. Euro) als
auch ein gesunkenes, positives Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung (3,2 Mio. Euro) gegenüberstehen.
Abschließend wird herausgestellt, dass durch das positive Ordentliche Ergebnis in
Höhe von 39,8 Mio. Euro erstmalig das negative Gesamtfinanzergebnis (-25,8 Mio. Euro) kompensiert und für das Jahr 2016 ein positives Gesamtjahresergebnis in Höhe
von 12,4 Mio. Euro ausgewiesen werden konnte.
Die Darstellungen zum Ausblick und zu den Chancen und Risiken erfolgen im Gesamtlagebericht zunächst im Hinblick auf die Stadt Krefeld und im Weiteren zu den Tochtergesellschaften in einem separaten Abschnitt. Der Gesamtlagebericht der Verantwortlichen der
Stadt Krefeld enthält zum Ausblick und zu den Chancen und Risiken aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen im Hinblick auf die Stadt Krefeld:
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Im Gesamtlagebericht wird ausgeführt, dass mit Verfügungen vom 22.09.2016 und
vom 17.05.2017 die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzungen 2016 und
2017 sowie die erste und zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts
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der Stadt Krefeld genehmigt habe. Die Konsolidierung des Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts müssten weiterhin bei allen städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben.
Für das Jahr 2017 sehe der Ergebnisplan ein Haushaltsdefizit in Höhe von 34,5 Mio.
Euro vor. Erstmalig im Jahr 2020 werde ein Überschuss von 5,9 Mio. Euro erwartet. Im
Gesamtlagebericht werden in diesem Zusammenhang die Kernbotschaften zum Haushaltsplan 2017 stichpunktartig aufgeführt.
Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs seien die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung
auf Basis aktualisierter Orientierungsdaten sowie Steigerungsraten des Arbeitskreises
„Steuerschätzungen“ zum Stand Mai 2017. Würden sich diese negativer als prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen noch das geplante
Steueraufkommen realisieren lassen.
Aufgrund der im Haushaltsjahr 2016 positiv entwickelten Gewerbesteuererträge werde
mit einem Absinken der Schlüsselzuweisungen ab 2018 gerechnet.
Weitere Risiken werden in der Anfang 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen gesehen, die ab 2020 zu deutlichen Umwälzungen in der Kommunalfinanzierung führen sollen. Die sich hieraus ergebenden konkreten Auswirkungen auf die Stadt Krefeld seien derzeit nicht abschätzbar.
Weiterhin werde die Flüchtlingsthematik als schwer kalkulierbares Risiko der kommunalen Haushalte gesehen, da die sich hieraus ergebenden finanziellen, personellen
und logistischen Herausforderungen überwiegend von den Kommunen getragen würden.
Sowohl Chancen als auch Risiken werden in der Umsetzung des KInvFöG NRW gesehen, wodurch eine Förderung von Investitionen in Höhe von 20 Mio. Euro ermöglicht
werden, die Umsetzung jedoch die Kapazitäten der Verwaltung in den künftigen Jahren
überproportional binden werde.
Des Weiteren wird für die Umsetzung des in 2016 vom Land NRW beschlossenen Programms „Gute Schule 2020“ ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf in der Bauund Schulverwaltung als erforderlich angesehen.
Bezüglich steuerlicher Risiken wird auf den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus der
BgA Sport und Schulsportanlagen im Zuge einer abgeschlossenen Betriebsprüfung
hingewiesen, weshalb die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr 2007 aufgehoben wurden.
Ein weiteres Risiko werde in einer möglichen Steuermehrbelastung durch § 2b UStG
gesehen.
Als positiv erachtet werde die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene
Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.
Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung berge ein weiteres, nicht unerhebliches Risiko in Bezug auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen. Auch stelle die Entwicklung
der Arbeitslosenzahlen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Transferleistungen
einen Unsicherheitsfaktor dar. Ebenfalls werden die Entwicklung von Rohstoff- und
Energiepreisen als nicht unerhebliches Risiko für den städtischen Haushalt angesehen.
Infolge der Durchführung des Zensus 2011 wurde ein Einwohnerverlust ermittelt, der
zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt
führe. Der Ausgang der hierzu beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klage müsse abgewartet werden.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
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Bezüglich der aktuellen Zinsentwicklung wird dargestellt, dass weiterhin Chancen in
den günstigen Zinssätzen gesehen werden. Ebenso wird auf das Risiko eines etwaigen
Zinsanstiegs in Bezug auf die Entwicklung der Zinsaufwendungen hingewiesen.
Als Herausforderung werde die Finanzierung der künftig weiterhin steigenden Pensionsrückstellungen angesehen, für die keine Liquiditätsvorsorge in entsprechender
Höhe vorliege. Die zum Stichtag im Einzelabschluss der Stadt Krefeld bilanzierten
Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 516,3 Mio. Euro.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert werde.
Der Lagebericht der Verantwortlichen der Stadt Krefeld enthält zum Ausblick und zu den
Chancen und Risiken aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen im Hinblick
auf die Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld:
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Bei der SWK AG rechne man im Geschäftsfeld Dienstleistungen für 2017 mit einem Betriebsergebnis auf Berichtsjahresniveau.
In 2015 habe die SWK AG für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen,
da mittelfristig von einem ansteigenden Dieselmarktpreisniveau ausgegangen wird.
In der in 2016 durchgeführten Aufschmelzung der SWK SETEC und SWK AQUA auf die
SWK NETZE (nun umfirmiert NGN) und den damit einhergehenden Organisations- und
Prozessoptimierungen werden neue Chancen für Synergien und eine damit einhergehende Verbesserung der Profitabilität im Netzbetrieb gesehen. Dabei verfolge man eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Betriebskostenverringerung. Des Weiteren werden Potenziale im Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäfts durch Vermarktung des vorhandenen Know-hows gesehen. Außerdem
werden seitens der NGN kontinuierlich potenzielle Beteiligungs- bzw. Kooperationsoptionen mit Versorgern in der Region Niederrhein untersucht, um auch hierüber eine
weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Reduzierung der Kosten zu erreichen.
Bezüglich der in 2015 durchgeführten Übertragung von hoheitlichen und damit verbundenen Schnittstellenfunktionen im Abwasserbereich von der NGN auf die KBK AöR
wird hingewiesen, dass sich in 2016 das reduzierte Betriebsführungsentgelt und die
nicht im gleichen Umfang angepassten Personalressourcen ganzjährig auf die NGN
ausgewirkt hätten. Bisher noch nicht quantifizierte, größere Ergebniseinbußen würden
drohen, falls die KBK AöR den Betriebsführungsvertrag Abwasser kündigen sollte.
Im Bereich Abwasser habe es in 2016 und 2017 Anpassungen des Betriebsführungsvertrags im Bereich Abwasser gegeben, woraus sich eine Verringerung des Leistungsumfangs ergeben habe und eine Reduzierung der Deckungsbeiträge für die Overheadfunktionen nach sich ziehe.
Der wirtschaftliche Rahmen der NGN werde durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Auf Basis der konzernweiten Strategie folge die Geschäftspolitik der NGN dem Kurs, die Ergebnisbeiträge der Strom- und Gasnetze für
den jeweiligen Netzeigentümer mittels regulatorischer Optimierung zu sichern sowie
die wirtschaftliche Konsolidierung fortzusetzen.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
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Im Zusammenhang mit der KBK AöR wird auf das Risiko der Reduzierung der Jahresergebnisse aufgrund des Absinkens des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung, in Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der
langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere, hingewiesen. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung seien jedoch nicht zu erwarten, da ein
Absenken des Zinses über die in der Mittelfristplanung hinausgehende Verringerung
als unwahrscheinlich angesehen wird.
Die Planwerte der Gesellschaft gehen von künftig steigenden, kumulierten Darlehensaufnahmen aus, so dass diese die Investitionssumme ab 2018 übersteigen werden.
Gegenmaßnahmen seien eingeleitet sowie weiterhin in der Prüfung. Unter Vorbehalt
der Umsetzung sei es dabei sehr unwahrscheinlich, dass eine Rücklagenzuführung zur
Stärkung der Eigenfinanzierung notwendig werden.
In dem Geschäftsfeld Energie und Wasser sehe die SWK ENERGIE Potenziale im Aufbau zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden. Dem
starken Wettbewerb begegne die SWK ENERGIE mit unterschiedlichen Gegenmaßnahmen und Kampagnen. Neben der weiterhin gültigen Wachstumsstrategie im Privatund Gewerbekundenbereich werde die Herausforderung im Erhalt und Ausbau der
Werthaltigkeit bei Bestandskunden gesehen. Dabei diene die kontinuierliche Anpassung des Vertriebskanalmixes.
Weiterhin sehe die SWK ENERGIE Chancen im Ausbau der Geschäftsfelder Contracting
und Energiedienstleistungen.
Zu der SWK ENERGIE wird weiterhin ausgeführt, dass Risiken aus kartellrechtlichen
Entwicklungen im Bereich der Trinkwasserversorgung bestünden. Seit 2016 unterliege
die SWK ENERGIE einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde
NRW oder das Bundeskartellamt. Zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts werde
jedoch keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein konkretes Vorgehen der Kartellbehörde(n) gegenüber der SWK ENERGIE gesehen, da sich die Wasserbezugskosten der
Kunden in Krefeld gemäß der Benchmarkingergebnisse (Datenbasis 2015) innerhalb
der Vergleichsgruppe unverändert im oberen Mittelfeld befinden.
Zu den Risiken wird ausgeführt, dass sowohl bei der SWK ENERGIE und bei der lekker
Energie wesentliche Risiken aus der Energiebeschaffung und dem Energievertrieb sowie zusätzlich bei der SWK ENERGIE aus der Stromerzeugung (in deutlich reduziertem
Umfang) und aus dem Vertrieb von Trinkwasser resultieren.
Zu den bestehenden Preis- und Mengenrisiken sowie dem Kontrahentenausfallrisiko
wird im Gesamtlagebericht näher eingegangen.
Bei der SWK ENERGIE wird für 2017 ein Rückgang der Vertriebsmargen in den Sparten
Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür sei ein Anstieg öffentlicher Abgaben und
Netznutzungsentgelte, die nicht in vollem Umfang von den sinkenden Beschaffungskosten aufgefangen werden können und eine Weitergabe an die Bestandskunden aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer gegeben sei. Auch für die
Sparte Wärme werde von einer Margenverringerung ausgegangen. Einerseits werde
angenommen, dass höhere Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei den Erzeugungsanlagen und im Netz anfallen werden, andererseits seien die Arbeitspreise zum
Jahresanfang 2017 gesenkt worden. Auf Basis dieser Annahmen rechne die SWK
ENERGIE für das Jahr 2017 mit einem niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2016.
Die lekker Energie erwarte trotz eines schwierigen Marktumfeldes für 2017 ein deutlich positives Jahresergebnis vor Gewinnabführung, jedoch nicht auf dem Niveau des
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Geschäftsjahres 2016. Das angestrebte Kundenwachstum führe zu höheren Vertriebsaufwendungen.
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Im Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld Verkehr sehe die SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen weiterhin als schwierig an. Neben den steigenden Aufwänden zum Erhalt der Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels würden sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen
Kundengruppen verändern. Jedoch würden sich Chancen ergeben, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten
zu kompensieren. Diese werden in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der
stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Serviceangebote gesehen.
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Die Entwicklung im Geschäftsfeld Entsorgung sei insbesondere durch die EGN und
EGK geprägt. Aufgrund einer starken Stellung am linken Niederrhein sehe die EGN gute
Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei Bestandskunden zu erweitern als
auch im Bereich der Neukundengewinnung. Bestehende Geschäftsfelder wurden ausgebaut sowie die überregionalen Aktivitäten ausgeweitet.
Für die EGK sei auf Basis der bestehenden Strategie im SWK-Konzern die langfristige
Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells das Ziel. Hierfür habe die Entscheidung über die Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über
2018 hinaus die wesentliche Grundlage geschaffen. Aufgrund der Ausgestaltung der
MKVA als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWKFernwärmenetz bilde die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung.
Für die EGN bestehe zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im
Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48,1 Mio. Euro, die durch einen
Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert sei.
Zum 31.12.2016 bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
Ein wesentliches Risiko bei der EGN besteht in der Entwicklung der verfügbaren Mengen und Preise für Abfälle zur Verbrennung. In 2015 habe der Rhein-Kreis Neuss seinen mit der EGN geschlossenen Entsorgungsvertrag in weiten Teilen zum 31.12.2016
gekündigt. Die EGN habe jedoch in 2016 wesentliche Lose der Ausschreibung des
Rhein-Kreises Neuss wieder gewinnen können. Aufgrund eines nach wie vor vorhandenen Preisdrucks musste eine deutliche Preisreduzierung hingenommen werden. Eine in ausreichendem Maße gebildete Drohverlustrückstellung im Jahresabschluss
2016 berücksichtige die Risiken der EGN, die sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss mehrjähriger
Verträge ergaben. Auch künftige Ausschreibungsverfahren und Preisverhandlungen
können zu weiteren Drohverlusten führen.
Im Geschäftsfeld Entsorgung werde die voraussichtliche Entwicklung der EGN als positiv beurteilt. Es werde das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen
sowie neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Die positive Preisentwicklung
auf dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung solle im Jahr 2017 zu einer Ergebnisentlastung führen. Trotz leicht rückläufiger Umsatzerlöse werde mit einem
deutlich positiveren Ergebnis als im Geschäftsjahr 2016 gerechnet.
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Bezüglich der GSAK wird dargestellt, dass das Kerngeschäft der Gesellschaft aufgrund
langfristiger Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge
in Zukunft stabil sei. Zudem habe die GSAK in 2016 nach erfolgreicher Teilnahme einer Ausschreibung der Dualen Systeme teilgenommen und für 2017 bis 2019 im
Stadtgebiet Krefeld den Auftrag zur Einsammlung von Leichtverpackungen erhalten.
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Bei der GGK habe sich die positive Entwicklung des Jahres 2016 in den ersten Monaten des Jahres 2017 fortgesetzt. Für den Rest des Jahres 2017 sei jedoch von deutlich
geringeren Werten als in 2016 auszugehen. Für die Folgejahre werde mit weiter sinkenden Verkaufszahlen gerechnet. Hierfür wird die rückläufige GewerbeflächenVerfügbarkeit als wesentlicher Grund aufgeführt.
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Zu der Krefelder Bau wird ausgeführt, dass sich die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft durch die Verpachtung des KönigPALAST Krefeld bestimme sowie in den folgenden Jahren bestimmen werde.
Die Gesellschaft beabsichtige eine deutliche Erhöhung der Verwaltungsgebühren für
Wohnungseigentums- und Fremdverwaltung, sofern umsetzbar.
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Bezüglich des Seidenweberhauses wird dargestellt, dass sich der Betrieb ohne weitreichende Sanierungsarbeiten nur noch bis Ende 2019 aufrechterhalten ließe, da Teile
der technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik dann nicht
mehr voll funktionsfähig sein werden. Eine Entscheidung über einen eventuellen Abriss, einen Neubau oder eine aufwendige Sanierung stünden noch aus.
In den nächsten Jahren werde mit weiteren Verlusten gerechnet. Das Jahresergebnis
sei auch künftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau bestimmt. Der Zuschussbedarf
der nächsten Jahre betrage für den KönigPALAST bei geplantem Geschäftsverlauf ca.
2,3 Mio. Euro.
Zu der Wohnstätte wird berichtet, dass der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbestands der Gesellschaft nur noch bei rd. 18 % des Gesamtbestandes läge,
woraus sich für die Wohnstätte größere Spielräume bei der Mietpreisfestsetzung und
Wohnungsbelegung ergäben.
Künftige Risiken der Gesellschaft können sich aus steigenden Erlösausfällen infolge
Leerständen ergeben. Bestandsgefährdende Risiken seien jedoch nicht erkennbar. Die
Gesellschaft habe das bestehende Steuerungs- und Überwachungssystem durch ein
Risikomanagementsystem erweitert, damit insbesondere den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Bezüglich des Zoos wird dargestellt, dass eine Reduzierung der Personalkosten als
größte Aufwandsposition aufgrund bestehender unbefristeter Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich sei. Mögliche Einsparungen im Bereich Personal und Sachkosten
seien ausgeschöpft.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Wertung durch die Rechnungsprüfung:
Die Beurteilung der Lage des Konzerns Stadt Krefeld, insbesondere die Beurteilung der
wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt Krefeld, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis der Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung durch die Verantwortlichen der Gemeinde dem
Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend.
Der Gesamtlagebericht steht mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage des Konzerns Stadt Krefeld.
Die vom § 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Übersichten zu den Mitgliedern des Verwaltungsvorstands und des Rates sind dem Gesamtlagebericht unter Abschnitt VI. aufgeführt.
B1
Entgegen der Vorschrift des § 116 Abs. 4 GO NRW fehlen am Schluss des Gesamtlageberichts die Angaben zu einem Ratsmitglied, das erst im Folgejahr
ausgeschieden ist (ein Ratsmitglied wird nicht aufgeführt).
Ein Ratsmitglied wird am Schluss des Gesamtlageberichts 2016 im Abschnitt VI nicht aufgeführt. Gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW sind für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen
im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, entsprechende Pflichtangaben zu tätigen. Die Mandatsniederlegung dieses Ratsmitglieds erfolgte erst am 30. April 2017, somit sind die
Pflichtangaben im Gesamtlagebericht für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 erforderlich.
Darüber hinaus wird nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben. Eine
entsprechende Beanstandung findet sich auch im Bericht über die Prüfung des Einzelabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2016.
Gemäß der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales wird darauf hingewiesen, dass keine Schutzklausel besteht, nach der in besonderen Fällen lediglich eingeschränkte Angaben gemacht werden
dürfen, außer das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder würde gefährdet. Das Vorliegen solcher Umstände wurde im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung
nicht bekannt.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
4 Feststellungen zur Konzernrechnungslegung
4.1 Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. EquityMethode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen.
Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW. Hierbei bezieht sich die
GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt
geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist.
Verselbständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter
der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemHVO NRW stehen oder
das Control-Konzept gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GemHVO NRW seine Anwendung findet.
Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbständigten Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. §§ 311
und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im
Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst.
Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW ausgeübt
wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) zu bewerten.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen verselbständigten
Aufgabenbereiche wurde gemäß § 50 GemHVO NRW ermittelt.
Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der EquityMethode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren.
Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
zum 31. Dezember 2016 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2016 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt.
Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden ins Verhältnis zu der Gesamtsumme
aller verbundenen Unternehmen je Kriterium gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder
einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung
geprüft. Anschließend erfolgte eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als
unwesentlich eingestuften Unternehmen je Kriterium.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden neben der Kernverwaltung
Stadt Krefeld im Gesamtabschluss 2016 voll konsolidiert:
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SWK Stadtwerke Krefeld AG
• SWK ENERGIE GmbH
• SWK FAHRSERVICE GmbH
• SWK KOMPAKT GmbH
• SWK MOBIL GmbH
• NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN mbH
• SWK-EGN Verwaltungs-GmbH
• EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
• EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
• GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld
mbH & Co. GK
• DYNERGIO SERVICE GmbH
• lekker Energie GmbH
• lekker Strom Beteiligungs GmbH
• EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
• Eco-Care Recycling Solutions GmbH
• Gerhard Schug Containerdienst GmbH
• NH Niederrhein Holding GmbH
• NOEX AG
• Städtereinigung Gerke GmbH
• Dürener Deponiegesellschaft mbH
• Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Krefelder Baugesellschaft mbH
Seidenweberhaus GmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Kommunalbetrieb Krefeld AöR.
Im Haushaltsjahr 2016 haben sich folgende Änderungen im Kreis der vollkonsolidierten
verselbständigten Aufgabenbereiche ergeben:
Die SWK SETEC und die SWK AQUA wurden auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK
NETZE aufgeschmolzen. Gleichzeitig erfolgte die Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN.
Durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung der Stadt
Krefeld wurde die Kommunalbetrieb Krefeld AöR im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründet. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 8. Dezember 2016 die Umwandlung der Stadtentwässerung der Stadt Krefeld in den neu zu gründenden Kommunalbetrieb beschlossen.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss 2016 'at Equity' einbezogen:
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Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Treuhandgesellschaft
Braun Umweltdienste GmbH
Energieversorgung Kranenburg GmbH
Quantum GmbH
RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein.
Infolge der Veräußerung der Anteile an der GEM an die Stadt Mönchengladbach ist die Beteiligung in 2016 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden.
Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche,
an denen die Stadt Krefeld am Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, geht
aus dem Konzernanhang hervor. Die im Gesamtanhang getätigten Angaben zum Konsolidierungskreis sind zutreffend.
Der Stetigkeitsgrundsatz wurde bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises beachtet.
Die Voraussetzungen der §§ 311, 312 HGB für die Anwendung der Equity-Konsolidierung
sind erfüllt. Die Festlegung des Konsolidierungskreises der Stadt Krefeld entspricht den
gesetzlichen Vorgaben. In den Gesamtabschluss werden teilweise verselbständigte Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss einbezogen, die nach quantitativen Kriterien unwesentlich sind.
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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
4.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse
Gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW mussten die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche nicht in die Gesamtabschlussprüfung durch die Rechnungsprüfung einbezogen werden, da diese bereits nach den gesetzlichen Vorschriften der beauftragten Abschlussprüfer geprüft worden sind.
Die in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach §§ 316 ff. HGB geprüft
und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden.
Die von den verselbständigten Aufgabenbereichen für Zwecke der Gesamtabschlusserstellung erstellen Formularabschlüsse wurden von den jeweiligen Abschlussprüfern einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900 unterzogen und samt Bescheinigungen der Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Danach waren die prüferischen Durchsichten so zu
planen und durchzuführen, dass die jeweiligen Abschlussprüfer bei kritischer Würdigung
mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass die Überleitungen in wesentlichen Belangen den Vorschriften der § 116 GO NRW i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO NRW und der
Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Krefeld widersprechen.
Im Rahmen der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse hat die Rechnungsprüfung die Prüfungsergebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet und eine Durchsicht der jeweiligen Prüfungsberichte
zu den Jahresabschlüssen der verselbständigten Aufgabenbereiche vorgenommen. Die
Prüfung des Einzelabschlusses sowie der Überleitungsrechnung der Stadt Krefeld wurden
zuvor durch die Rechnungsprüfung vorgenommen.
B 2 Im Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 konnten im Rahmen der Vollkonsolidierung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioreneinrichtungen
der Stadt Krefeld“ mangels Vorliegen aktueller Jahresabschlüsse keine aktuellen Daten verwendet werden. Der Einbezug erfolgte daher entgegen
§ 299 Abs. 2 HGB auf Basis des Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2014 und
somit nicht auf den Stichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember 2016).
Zur Gesamtabschlusserstellung 2016 sowie bis zum Abschluss der Prüfung lagen keine
geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung der Stadt Krefeld vor. Sowohl die Feststellung des Abschlusses 2015 als auch die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2016 stehen bislang aus. Für Zwecke der Gesamtabschlusserstellung wurden daher von der Verwaltung die Geschäftsdaten der Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld zum 31. Dezember
2014 einbezogen.
Der Gesamtabschlussstichtag 31. Dezember 2016 entspricht dem Stichtag des Einzelabschlusses der Stadt Krefeld als Konzernmutter und den übrigen einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen der Stadt Krefeld.
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H2
Die Betriebsleitung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ ist ihrer Pflicht gem. § 26 Abs. 1 EigVO NRW zur Aufstellung eines Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2016 nicht nachgekommen.
Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW ist der Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der
Stadt Krefeld bis Ende März des Folgejahres durch die Betriebsleitung aufzustellen.
Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Aufstellung, Prüfung und Feststellung des städtischen Gesamtabschlusses setzt zwingend voraus, dass vorgelagerte gesetzliche Fristen
eingehalten werden.
Wie in dem Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld 2016 zutreffend dargestellt, kann eine
Aussage zu der Situation der Gesellschaft im Berichtsjahr nicht getroffen werden.
Soweit Anpassungen des Bilanzansatzes und –ausweises als auch Bewertungsanpassungen an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung bei den Einzelabschlüssen der
einzubeziehenden Konzernbetriebe notwendig waren, wurden diese ordnungsgemäß
durchgeführt.
Die bereits in der Prüfung des Einzelabschlusses der Stadt Krefeld zum 31. Dezember
2016 (Bericht Nr. 25/2017) festgestellten Ausweisfehler in der Ergebnisrechnung schlagen
sich in der Gesamtergebnisrechnung entsprechend nieder.
H 3 In Bezug auf den konzerneinheitlichen Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung bestehen Abweichungen zwischen den in
den Gesamtabschluss einbezogenen Einzelabschlüssen.
Aus dem nicht korrekten Ausweis von Inanspruchnahmen der Personalrückstellungen sowie aus der Wertberichtigung von Forderungen innerhalb der Ergebnisrechnung im Einzelabschluss der Stadt Krefeld resultieren zwei Ausweisfehler in der Gesamtergebnisrechnung 2016.
In der Gesamtergebnisrechnung werden die laufenden Auszahlungen für Pensionen und
Beihilfen aus dem Einzelabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2016 als Aufwand
dargestellt. Gleichzeitig erfolgt ein Ausweis der Rückstellungsinanspruchnahmen als
sonstiger ordentlicher Ertrag in Höhe von 8,2 Mio. Euro. Beides stellt lediglich zahlungswirksame Vorgänge dar, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Es
handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler.
Durch die erneute Aufwandsbuchung der Zahlungen der laufenden Pensionen in 2016 erfolgt ein Falschausweis in der Ergebnisrechnung. Die laufenden Zahlungen der bereits in
Vorjahren zurückgestellten Versorgungsleistungen entfalten keine erneute Ergebniswirkung und sind nicht als Aufwand auszuweisen. Durch Bildung der Rückstellung wurde der
Aufwand bereits periodengerecht in Vorjahren erfasst. Nur sofern die Auszahlungen den
rückgestellten Betrag überschreiten, wäre die Differenz als Aufwand des laufenden Jahres
zu erfassen (d.h. im Falle der nicht in ausreichender Höhe gebildeten Rückstellung).
Insgesamt ist der Vorgang in 2016 jedoch ergebnisneutral durch die Verwaltung erfasst, da
dem gebuchten Aufwand entsprechende sonstige ordentliche Erträge aus der Buchung der
Rückstellungsinanspruchnahme gegenüber stehen. Somit handelt es sich hierbei um eiSeite 25
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nen Ausweisfehler im Ertrag und Aufwand. Erträge können lediglich aus der Auflösung zu
hoch gebildeter Rückstellungen resultieren. Der Aufwand und Ertrag 2016 sind in Höhe der
getätigten laufenden Versorgungsauszahlungen bzw. Rückstellungsinanspruchnahmen
somit zu hoch ausgewiesen.
Unter Bezugnahme auf den Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
zu § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Inanspruchnahmen der Rückstellungen aufwandsmindernd zu buchen, sofern die Auszahlungen der Versorgungsleistungen als Aufwand im laufenden Jahr erfasst werden. Ebenso wird in der Handreichung für Kommunen (7. Auflage)
des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales darauf hingewiesen, dass auch kein Wahlrecht dahingehend besteht, die Inanspruchnahme einer Rückstellung ertragswirksam aufzulösen und gleichzeitig Aufwendungen insgesamt in Höhe der
erforderlichen Auszahlungen in der gemeindlichen Ergebnisrechnung zu erfassen.
In den bilanziellen Abschreibungen aus dem Einzelabschluss der Stadt Krefeld 2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen ausgewiesen. Dieser Ausweis erfolgt ebenso im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld. Es handelt
sich hierbei um einen Ausweisfehler, da die Wertberichtigungen von Forderungen unter
den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen sind. Aufwendungen aus den
Wertberichtigungen von Forderungen stellen keine bilanziellen Abschreibungen dar, sondern sind unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen. Die bilanziellen Abschreibungen 2016 sind daher um 11,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Bezugnehmend auf die Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen
Ministeriums für Inneres und Kommunales sind diese Aufwendungen nicht als bilanzielle
Abschreibungen zu erfassen, denn sie stellen keinen Ressourcenverbrauch aus der Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Gemeinde dar.
Auf den für die Erfassung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle verbindlich zu beachtenden
Kontierungsplan gemäß des Runderlasses des Innenministeriums über das Muster für das
doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.02.2005, zuletzt geändert durch den
Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012, wird verwiesen.
Die beiden oben dargestellten Ausweisfehler haben keinen Einfluss auf die Höhe des Gesamtergebnisses 2016 des Konzerns Stadt Krefeld und führen unter Berücksichtigung von
Wesentlichkeitsaspekten nicht zu einer Einschränkung des Urteils der Rechnungsprüfung
in Bezug darauf, dass das durch den Gesamtabschluss vermittelte Bild der Ergebnisgesamtlage den tatsächlichen Verhältnissen entspricht.
Seite 26
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
4.3 Konsolidierungsgrundsätze
Die Kapitalkonsolidierung erfolgte seit 1. Januar 2013 gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V.
m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode, wonach die Anschaffungskosten der Anteile an den einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen mit dem jeweils anteiligen Reinvermögen, basierend auf den beizulegenden Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden dieser verselbständigten Aufgabenbereiche,
verrechnet. Ein nach der Verrechnung verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird
als Geschäfts- oder Firmenwert und ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung künftig unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012 wurde auf Basis der Buchwertmethode konsolidiert. Soweit andere
Gesellschafter am Konzernkapital beteiligt sind, wird ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gebildet.
Gemäß § 50 Abs. 1 u. Abs. 2 i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung
Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Konzernbetrieben eliminiert.
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden konzerninterne Erträge und
die entsprechenden Aufwendungen in Anwendung des § 50 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 305 HGB
ebenfalls eliminiert.
In den Gesamtabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen beruhen,
sind aufgrund der Eliminierung von Zwischenergebnissen gemäß § 50 Abs. 1 u. 2 i. V. m.
§ 304 Abs. 1 HGB mit den Werten anzusetzen, mit denen sie angesetzt werden könnten,
wenn die in den Gesamtabschluss einbezogenen Konzernbetriebe auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden. Von der Erleichterungsmöglichkeit des § 304 Abs. 2 HGB
diese Zwischenergebnisse nicht zu eliminieren, wurde im Haushaltsjahr 2016 Gebrauch
gemacht, da die Behandlung der Zwischenergebnisse nach § 304 Abs. 1 HGB für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung war.
Die angewandten Methoden der Konsolidierung wurden stetig angewendet und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
4.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernbuchführung und Konzernrechnungslegung
Der Gesamtabschluss wird von der Stadt Krefeld mit Hilfe einer auf die Erfordernisse des
kommunalen Gesamtabschlusses ausgerichtete Konsolidierungssoftware aufgestellt. Die
Konzernbuchführung erfolgt nach den Feststellungen der Rechnungsprüfung ordnungsgemäß. Auch ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem grundsätzlich dazu
geeignet, eine vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Sicherung und Dokumentation des Buchungsstoffs zu gewährleisten.
Die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen wurden sachgerecht vorgenommen. Die
Fortführung der Konsolidierungsbuchungen ist korrekt erfolgt.
Seite 27
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Sowohl die Gesamtbilanz als auch die Gesamtergebnisrechnung wurden ordnungsgemäß
aus den Rechnungslegungsinformationen des Einzelabschlusses der Stadt Krefeld sowie
der Einzelabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche abgeleitet.
Die im Gesamtanhang gemäß § 51 Abs. 2 GemHVO NRW getätigten Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen
der Gesamtergebnisrechnung sind zutreffend.
Die Kapitalflussrechnung wurde entsprechend § 51 Abs. 3 GemHVO unter Beachtung des
Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) aufgestellt.
4.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses
Der Gesamtabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld.
Zur Darstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen wird auf den
Gesamtanhang der Stadt Krefeld verwiesen.
Seite 28
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
5 Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
5.1 Vermögenslage
Die Vermögenslage des Konzerns Stadt Krefeld gestaltet sich wie folgt:
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Infrastrukturvermögen
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen,
Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Übrige Beteiligungen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
Anlagevermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Grundstücke des Umlaufvermögens
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
Umlaufvermögen
Aktive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
31.12.2016
31.12.2015
TEUR
TEUR
%
%
Veränderung
TEUR
10.513
0,3
10.635
0,3
-122
212.976
6,4
219.079
6,6
-6.103
1.062.662
1.102.990
5.834
74.652
31,7 1.025.315
32,9 1.094.422
0,2
5.201
2,2
74.640
31,0
33,1
0,2
2,3
37.347
8.568
633
12
307.194
37.403
66.222
2.869.934
9,2
318.552
1,1
35.424
2,0
71.006
85,7 2.843.640
9,6
1,1
2,1
86,0
-11.358
1.979
-4.784
26.294
3.891
32.067
9.860
9.741
66.046
121.604
3.002.050
0,1
3.891
1,0
33.075
0,3
10.880
0,3
9.711
2,0
71.439
3,6
128.996
89,6 2.983.271
0,1
1,0
0,3
0,3
2,2
3,9
90,2
0
-1.008
-1.021
30
-5.393
-7.393
18.779
23.460
18.060
12.089
53.609
0,7
0,5
0,4
1,6
25.985
17.393
13.113
56.491
0,8
0,5
0,4
1,7
-2.525
667
-1.024
-2.882
150.702
32.473
183.176
1.637
91.073
329.495
4,5
1,0
5,5
0,0
2,7
9,8
135.102
33.017
168.119
1.743
80.828
307.181
4,1
1,0
5,1
0,1
2,4
9,3
15.600
-543
15.057
-105
10.245
22.315
17.721
0,5
16.748
0,5
973
3.349.267 100,0 3.307.200 100,0
42.067
Seite 29
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Die Buchwerte des Sachanlagevermögens des Konzerns Stadt Krefeld betragen zum
31. Dezember 2016 rd. 2,87 Mrd. Euro und umfassen mit 85,7 % den größten Anteil der
Aktiva an der Bilanzsumme. Geprägt wird das Sachanlagevermögen im Wesentlichen durch
die bebauten und unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (1,28 Mrd.
Euro; Vorjahr 1,24 Mrd. Euro), durch das Infrastrukturvermögen (1,1 Mrd. Euro; Vorjahr 1,1
Mrd. Euro) sowie durch die Maschinen und technischen Anlagen und Fahrzeuge (0,3 Mrd.
Euro; Vorjahr 0,3 Mrd. Euro).
Die Aufteilung des Sachanlagevermögens zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar:
Aufteilung des Sachanlagevermögens
4%
7%
Unbebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
11%
3%
Bebaute Grundstücke und
grundstücksgleiche Rechte
Infrastrukturvermögen
37%
Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler
Maschinen und technische
Anlagen, Fahrzeuge
38%
Übrige Posten des
Sachanlagevermögens
Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 Mio. Euro gestiegen. Wesentliche Einzelmaßnahmen, die zu diesem Anstieg geführt haben, betreffen die im Haushaltsjahr 2016 bei der Stadt Krefeld im Rahmen der Fertigstellung aktivierte Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße sowie Umbaumaßnahmen im Kaiser-Wilhelm-Museum.
Unter den bebauten Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten erfolgten im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache Aktivierungen in Höhe von 28,0 Mio.
Euro sowie Aktivierungen der Außenanlagen in Höhe von 3,2 Mio. Euro.
Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Kaiser-Wilhelm-Museum erfolgten in
2016 Umbuchungen in Höhe von 12,5 Mio. Euro aus den Anlagen im Bau sowie Aktvierungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro für in 2016 durchgeführte Maßnahmen ebenfalls innerhalb
der bebauten Grundstücke und Grundstücksgleichen Rechte.
Seite 30
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Während das Infrastrukturvermögen im Einzelabschluss der Stadt Krefeld um 7,3 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der die Zugänge übersteigenden
planmäßigen Abschreibungen gesunken ist, hat sich das Infrastrukturvermögen im Konzern um rd. 8,6 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Aktivierungen in
2016 im Bereich der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der Kommunalbetrieb Krefeld AöR (vormals Stadtentwässerung der Stadt Krefeld) zurückzuführen.
Den Anstiegen bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (+37,3
Mio. Euro) sowie dem Infrastrukturvermögen (+8,6 Mio. Euro) stehen im Wesentlichen
Buchwertrückgänge bei den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen (-11,4 Mio.
Euro) gegenüber. Insbesondere bei der SWK MOBIL und der EAG übersteigen die planmäßigen Abschreibungen die Zugänge des Geschäftsjahres 2016, was im Wesentlichen zu einem Buchwertrückgang dieser Bilanzposition im Gesamtabschluss 2016 der Stadt Krefeld
führt. Des Weiteren führen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 4,7 Mio. Euro auf stille Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung zu diesem Buchwertrückgang.
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind im Wesentlichen infolge von Umbuchungen in die Anlagenklasse der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Mio. Euro gesunken.
Die Finanzanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Mio. Euro auf 121,6 Mio. Euro gesunken. Im Wesentlichen ist dies auf um 5,4 Mio. Euro geringere Ausleihungen zurückzuführen. Insbesondere bei der DDG ist durch planmäßige Darlehensrückführung in 2016 ein
Abgang der sonstigen Ausleihungen in Höhe von 3,6 Mio. Euro erfolgt.
Das langfristige Vermögen umfasst zum Stichtag 89,6 % (Vorjahr 90,2 %) der Bilanzsumme.
Zum Stichtag haben sich die Forderungen um 15,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf
150,7 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen zum einen aus den im Einzelabschluss der Stadt Krefeld um 5,3 Mio. Euro gestiegenen sonstigen öffentlichrechtlichen Forderungen insbesondere im Zusammenhang mit Ausgaben für Geldleistungen nach § 46a Abs. 2 und 3 SGB XII zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Außerdem sind die Forderungen aus Transferleistungen im Zusammenhang mit der
Erstattung von Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen um 2,8 Mio. Euro gestiegen. Zum anderen resultiert der Forderungsanstieg aus einer bei der EAG ausgewiesenen Forderung in Höhe von 4,2 Mio. Euro gegen die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG aus
der Veräußerung eines Hafengrundstücks.
Die Liquiden Mittel im Konzern Stadt Krefeld haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 80,8
Mio. Euro um 10,2 Mio. Euro auf 91,0 Mio. Euro erhöht. Auf die Ausführungen zur Finanzlage unter Abschnitt 5.2 wird verwiesen.
Insgesamt hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 42,1 Mio. Euro auf 3,35 Mrd. Euro erhöht.
Im Folgenden werden die Passiva des Konzerns Stadt Krefeld dargestellt und erläutert.
Seite 31
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Passiva
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer
Gesellschafter
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
Passive Rechnungsabgrenzung
Bilanzsumme
Veränderung
TEUR
31.12.2016
31.12.2015
TEUR
%
TEUR
%
457.104
12.446
13,6
0,4
466.135
-10.193
14,1
-0,3
-9.031
22.640
43.695
513.245
1,3
15,3
43.193
499.134
1,3
15,1
502
14.110
441.464
107.599
12.331
14.394
575.788
13,2
3,2
0,4
0,4
17,2
421.439
108.701
12.107
14.151
556.398
12,7
3,3
0,4
0,4
16,8
20.026
-1.102
224
243
19.390
570.366
70.375
7.395
157.098
805.234
17,0
2,1
0,2
4,7
24,0
552.851
73.424
6.036
158.312
790.623
16,7
2,2
0,2
4,8
23,9
17.514
-3.049
1.359
-1.214
14.610
769.686
23,0
759.822
23,0
9.865
413.249
12,3
417.467
12,6
-4.218
45.235
1,4
8.717
0,3
36.518
1,5
71.548
2,1
75.452
1,0
54.189
41,4 1.387.195
2,2
2,3
1,6
41,9
-19.989
-4.844
-19.406
-2.074
2,2
-3.970
3.349.267 100,0 3.307.200 100,0
42.067
51.559
70.609
34.784
1.385.122
69.879
2,1
73.849
Das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld ist zum Bilanzstichtag um 14,1 Mio. Euro auf
513,2 Mio. Euro gestiegen. Im Haushaltsjahr 2016 konnte ein positives Gesamtjahresergebnis in Höhe von 12,4 Mio. Euro erzielt werden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das
Gesamtjahresergebnis somit um 22,6 Mio. Euro verbessert. Die Eigenkapitalquote hat sich
zum Stichtag von 15,1 % leicht auf 15,3 % erhöht. Auf die Ausführungen zur Ertragslage
unter Abschnitt 5.3 wird verwiesen.
Seite 32
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Die Entwicklung des Eigenkapitals in dem Zeitraum von den vergangenen drei Haushaltsjahren bis zum Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar:
Eigenkapital 2013 bis 2016 in Mio. Euro
570,7
506,9
31.12.2013
31.12.2014
499,1
31.12.2015
513,2
31.12.2016
Die Sonderposten sind im Wesentlichen im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen
um 20,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf 441,5 Mio. Euro gestiegen. Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren zu rd. 91 % aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Im Wesentlichen ist der Anstieg in 2016 auf erhaltene Zuwendungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Baumaßnahmen am Kaiser Wilhelm Museum (5,6 Mio. Euro),
Errichtung des Gebäudes der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro) sowie der Errichtung
der Haltestelle am Ostwall inkl. Gleisanlage (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen.
Die zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Rückstellungen (805,2 Mio. Euro) betreffen
im Wesentlichen Pensionsrückstellungen. Die Pensionsrückstellungen im Gesamtabschluss entfallen zu rd. 91 % auf die Stadt Krefeld und sind im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 17,5 Mio. Euro auf 570,4 Mio. Euro angestiegen. Der wesentliche Anstieg
(+15,5 Mio. Euro) resultiert aus den im Einzelabschluss der Stadt Krefeld gebildeten Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Rückstellungszuführungen ergaben
sich hierbei aus dem Jahresprogress (rd. +10,5 Mio. Euro), der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage sowie aus Besoldungserhöhungen.
Die Verbindlichkeiten im Gesamtabschluss umfassen zum Stichtag im Wesentlichen die
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (769,7 Mio. Euro) sowie die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (413,2 Mio. Euro) und betragen 35,3 % (Vorjahr 35,6 %) der Bilanzsumme der Stadt Krefeld. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus
Krediten für Investitionen um rd. 9,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere
auf zum Stichtag gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Wohnstätte
zurückzuführen.
Im Haushaltsjahr 2016 erfolgte die Aktivierungen der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße in Folge der Fertigstellung. Aus der Finanzierung dieses Öffentlich-privaten PartSeite 33
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
nerschaft-Projektes resultierende Verbindlichkeiten führten in 2016 zur Passivierung in der
Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen in Höhe von 37,5 Mio. Euro und somit zum Anstieg dieser Bilanzposition.
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 51,6 Mio. Euro
kam es zum 31. Dezember 2016 zu einer deutlichen Reduzierung um 20,0 Mio. Euro im
Vergleich zum Vorjahr, die im Wesentlichen auf Rückgänge von Elektrizitäts- und Gasbezugsverbindlichkeiten der SWK ENERGIE zurückzuführen sind.
Die Verringerung der Sonstigen Verbindlichkeiten um 4,8 Mio. Euro auf 70,6 Mio. Euro
(Vorjahr 75,5 Mio. Euro) resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang dieser Bilanzposition im Einzelabschluss der Stadt Krefeld (-4,3 Mio. Euro), insbesondere den dort im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. Euro gesunkenen kreditorischen Debitoren.
Ebenso sind die Erhaltenen Anzahlungen im Vergleich zum Vorjahr mit 34,8 Mio. Euro
deutlich um 19,4 Mio. Euro zurückgegangen. Der Rückgang der erhaltenen Anzahlungen ist
im Wesentlichen auf die Fertigstellung der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro), der
Baumaßnahmen am Kaiser-Wilhelm-Museum (5,6 Mio. Euro) und an der Haltestelle Ostwall (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen.
Seite 34
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
5.2 Finanzlage
Die Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns Stadt Krefeld stellt sich zum 31. Dezember
2016 wie folgt dar:
Gesamtkapitalflussrechnung
Gesamtjahresergebnis
2016
2015
Mio. Euro
Mio. Euro
14,0
-8,3
126,3
118,9
14,6
-18,1
-36,4
-18,6
-1,7
-1,9
Abnahme / Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
-13,0
-9,6
Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit
zuzuordnen sind
-44,2
13,7
0,0
-0,1
Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit
59,6
75,9
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen
22,6
38,1
+
Einzahlungen aus Sonderposten
46,9
16,1
-
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
-159,9
-167,8
0,0
0,8
-90,4
-112,8
-1,0
-1,1
1.075,4
808,4
-1.033,3
-799,8
+/- Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
+/- Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens
+/-
+/-
+/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten
=
+/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
=
Cash Flow aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
+
Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
(Finanz-) Krediten
-
Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
=
Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit
41,1
7,6
=
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
10,3
0,0
-29,3
0,3
+/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen
des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
80,8
109,8
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
91,1
80,8
Seite 35
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Der Finanzmittelfonds hat sich zum 31. Dezember 2016 von 80,8 Mio. Euro um 10,3 Mio.
Euro auf 91,1 Mio. Euro erhöht. Dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von
90,4 Mio. Euro stehen ein Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 59,6
Mio. Euro sowie ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 41,1 Mio. Euro gegenüber.
Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr um
16,3 Mio. Euro auf 59,6 Mio. Euro (Vorjahr 75,9 Mio. Euro) reduziert. Der Rückgang ist im
Wesentlichen bedingt durch die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind.
Wie im Vorjahr ist der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit negativ ausgefallen und ist
im Wesentlichen auf Investitionen im Anlagevermögen in Höhe von 159,9 Mio. Euro zurückzuführen. Der größte Teil hiervon (153,7 Mio. Euro) entfällt auf Investitionen in das
Sachanlagevermögen und betrifft insbesondere Vorgänge bei der Stadt Krefeld, der
Wohnstätte und der KBK AöR. In 2016 hat sich eine Verringerung des negativen Cash Flows
von -112,8 Mio. Euro um 22,4 Mio. Euro auf -90,4 Mio. Euro ergeben. Die Verringerung ist
im Wesentlichen auf 30,8 Mio. Euro höhere Einzahlungen aus Sonderposten zurückzuführen, denen 15,5 Mio. Euro geringere Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen gegenüberstehen.
Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr von
7,6 Mio. Euro um 33,5 Mio auf 41,1 Mio. Euro erhöht. Dies steht im Zusammenhang mit
den im Konzern getätigten Kreditaufnahmen, die die Tilgungen deutlich überstiegen haben. Im Wesentlichen fanden in 2016 Kreditaufnahmen bei der KBK AöR und der Wohnstätte statt.
Insbesondere die Veränderung des Cash Flows aus der Investitionstätigkeit (+22,4 Mio.
Euro) und die Veränderung des Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit
(+33,5 Mio. Euro) haben zu dem Anstieg des Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2016
beigetragen. Im Vorjahr war ein Rückgang des Finanzmittelfonds um 29,3 Mio. Euro zu verzeichnen.
Seite 36
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
5.3 Ertragslage
Im Folgenden wird die Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld dargestellt:
Gesamtergebnisrechnung
2016
TEuro
2015
%
TEuro
Veränderung
%
TEuro
Ordentliche Gesamterträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
318.689
17,2
284.992
15,6
33.697
224.046
12,1
193.544
10,6
30.502
10.594
0,6
6.877
0,4
3.717
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
131.192
7,1
129.976
7,1
1.216
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
980.009
52,8
1.029.211
56,2
-49.202
97.267
5,2
78.105
4,3
19.162
Sonstige ordentliche Erträge
78.598
4,2
87.781
4,8
-9.183
Aktivierte Eigenleistungen
18.033
1,0
20.515
1,1
-2.482
Bestandsveränderungen
-4.029
-0,2
-1.211
-0,2
-2.818
1.854.399
100
1.829.789
100
24.610
-365.574
-19,7
-349.233
-19,1
-16.341
Sonstige Transfererträge
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
-36.482
-2,0
-33.206
-1,8
-3.276
-758.778
-40,9
-844.116
-46,1
85.339
Bilanzielle Abschreibungen
-138.140
-7,4
-131.040
-7,2
-7.100
Transferaufwendungen
-273.897
-14,8
-242.678
-13,3
-31.219
Sonstige ordentliche Aufwendungen
-241.769
-13,0
-219.194
-12,0
-22.576
-1.814.639
-98
-1.819.467
-99
4.828
39.759
2,1
10.322
0,5
29.437
Finanzerträge
3.496
0,2
9.861
0,5
-6.365
Ergebnis der Equity Konsolidierung
3.273
0,2
8.055
0,4
-4.782
Finanzaufwendungen
-32.545
-1,8
-36.528
-2,0
3.983
Gesamtfinanzergebnis
-25.776
-1,4
-18.612
-1,0
-7.164
13.983
0,8
-8.290
-0,5
22.273
0
0,0
-127
0,0
127
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes
Ergebnis
-1.537
-0,1
-1.776
-0,1
240
Gesamtjahresergebnis
12.446
0,7
-10.193
-0,6
22.640
Ordentliches Gesamtergebnis
Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
Außerordentliches Gesamtergebnis
Seite 37
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Die ordentlichen Gesamterträge in 2016 entfallen zu 82,1 % auf die Erträge aus Steuern
und ähnlichen Abgaben, Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie auf die
Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten. Die wesentlichen Ertragspositionen setzen sich in 2016 wie folgt zusammen:
Struktur der ordentlichen Gesamterträge
5%
6%
Steuern und ähnliche
Abgaben
17%
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
12%
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
Leistungsentgelte
7%
53%
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen
Übrige Ertragspositionen
Mit rd. 53% haben die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten den größten Anteil
an den im Gesamtabschluss 2016 erzielten ordentlichen Gesamterträgen. Während die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im Wesentlichen aus dem Einzelabschluss der Stadt Krefeld resultieren, werden die
Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten von rd. 980,0 Mio. Euro zu rd. 92 % vom
SWK-Konzern erwirtschaftet.
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Haushaltsjahr 2016 im Vergleich
zum Vorjahr um 33,7 Mio. Euro auf 318,7 Mio. Euro gestiegen. Dies ist insbesondere auf
im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Gewerbesteuererträge der Stadt Krefeld (+28,3
Mio. Euro) zurückzuführen.
Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind infolge von um 24,3 Mio. Euro gestiegenen Schlüsselzuweisungen, als Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen
des kommunalen Finanzausgleichs des Landes NRW, höher als im Vorjahr ausgefallen. In
2016 konnten daher die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im Vergleich
zum Vorjahr von 193,5 Mio. Euro auf 224,0 Mio. Euro gesteigert werden.
Seite 38
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind im Vergleich zum Vorjahr um
49,2 Mio. Euro von 1.029,2 Mio. Euro auf 980,0 Mio. Euro gesunken. Die Ertragsrückgänge
sind im Wesentlichen auf den planmäßig reduzierten Stromhandel mit anderen Energieversorgungsunternehmen sowie auf die im Zuge des intensiven Wettbewerbs gesunkenen
Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf an Geschäftskunden im SWK-Konzern bei der SWK
ENERGIE zurückzuführen.
In dem Zusammenhang reduzierte Aufwendungen führen im Wesentlichen zu dem Rückgang der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 85,3 Mio. Euro von 844,1 Mio.
Euro auf 758,8 Mio. Euro verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Gesellschaften SWK ENERGIE, lekker Energie, NGN und EGN zurückzuführen. Dabei sind die Aufwandsreduzierungen größtenteils durch gesunkene Strom-, Gas- und Wärmebezugsaufwendungen sowie die zum Weiterverkauf bestimmten Strombezugsaufwendungen der SWK ENERGIE bedingt.
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich in 2016 wie folgt dar:
Struktur der ordentlichen Gesamtaufwendungen 2016
13%
Personalaufwendungen
20%
Versorgungsaufwendungen
15%
2%
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
8%
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche
Aufwendungen
42%
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen mit rd. 42 % (Vorjahr rd. 46 %)
die größte Aufwandsposition innerhalb der ordentlichen Gesamtaufwendungen dar. Mit
659,1 Mio. Euro fallen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (758,8 Mio. Euro)
zu rd. 87 % im SWK-Konzern an.
Im Bereich der Personalaufwendungen haben sich Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr
um 16,3 Mio. Euro von 349,2 Mio. Euro auf 365,6 Mio. Euro ergeben. Die PersonalaufwenSeite 39
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
dungen entfallen zu rd. 55 % auf die Stadt Krefeld und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,1 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund von Zuführungen zu den Pensions- und
Beihilferückstellungen bei der Stadt Krefeld sowie im Zusammenhang mit Entgeltsteigerungen, Stellenänderungen und dem Stellenausbau im Rahmen organisatorischer Veränderungen ergeben.
Die Transferaufwendungen sind der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Berichtsjahr deutlich
um 31,2 Mio. Euro von 242,7 Mio. Euro auf 273,9 Mio. Euro gestiegen. Die Transferaufwendungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfen, Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, Zuweisungen und Zuschüsse und die Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg der Transferaufwendungen entfällt mit 22,1 Mio. Euro auf
höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Sozial- und Jugendhilfen. Diese Erhöhungen
sind insbesondere auf gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit Hilfen für Asylbewerber zurückzuführen.
Der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen um 7,1 Mio. Euro auf 138,1 Mio. Euro ist insbesondere auf das im Vergleich zum Vorjahr, infolge der im Konzern getätigten Investitionen, gestiegene Anlagevermögen zurückzuführen. Die bilanziellen Abschreibungen von
138,1 Mio. Euro beinhalten zudem planmäßige (6,4 Mio. Euro) und außerplanmäßige Abschreibungen (1,7 Mio. Euro) auf stille Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung.
Die ordentlichen Gesamterträge von 1,85 Mrd. Euro (Vorjahr 1,83 Mrd. Euro) haben die ordentlichen Gesamtaufwendungen von 1,81 Mrd. Euro (Vorjahr 1,82 Mrd. Euro) überstiegen, woraus sich ein positives ordentliches Gesamtergebnis von 39,8 Mio. Euro (Vorjahr
10,3 Mio. Euro) ergibt. Während die ordentlichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um
24,6 Mio. Euro gesteigert werden konnten, sind die ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Mio. Euro gesunken. Dementsprechend ergibt sich im Berichtsjahr ein Anstieg des ordentlichen Gesamtergebnisses im Vergleich zum Vorjahr um
29,4 Mio. Euro.
Im Haushaltsjahr 2016 ist das Gesamtfinanzergebnis im Vergleich zum Vorjahr
von -18,6 Mio. Euro auf -25,8 Mio. Euro gesunken. Das Gesamtfinanzergebnis ist im Wesentlichen durch Zinsaufwendungen in Höhe von 32,5 Mio. Euro geprägt, denen deutlich
geringere Finanzerträge in Höhe von 3,5 Mio. Euro und das Ergebnis der Equity Konsolidierung in Höhe von 3,2 Mio. Euro gegenüberstehen. Den zwar im Vergleich zum Vorjahr um
4,0 Mio. Euro reduzierten Finanzaufwendungen stehen jedoch um 6,4 Mio. Euro gesunkene Finanzerträge und ein um 4,8 Mio. Euro gesunkenes Ergebnis aus der Equity Konsolidierung gegenüber, woraus sich ein Rückgang des Gesamtfinanzergebnisses um 7,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ergibt.
Der Rückgang des Gesamtfinanzergebnisses um 7,2 Mio. Euro konnte durch eine deutliche
Steigerung des Ordentlichen Ergebnisses um 29,4 Mio. Euro überkompensiert werden, so
dass sich unter Berücksichtigung des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses, eine Steigerung des Gesamtjahresergebnisses im Vergleich zum Vorjahr um
22,6 Mio. Euro auf 12,4 Mio. Euro ergibt. Im Vorjahr hingegen wurde noch ein negatives
Gesamtjahresergebnis in Höhe von -10,2 Mio. Euro erwirtschaftet.
Seite 40
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Das Gesamtjahresergebnis des Berichtsjahres sowie der drei vorangegangenen Haushaltsjahre stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Gesamtjahresergebnisse seit 2013 in Mio. Euro
-10,2
12,4
-44,7
-84,3
2013
2014
2015
2016
Die Gesamtjahresergebnisse des Konzern Stadt Krefeld weisen seit 2014 eine deutliche
und kontinuierliche Verbesserung auf. Erstmalig seit Aufstellung des Gesamtabschlusses
weist der Konzern Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 ein positives Gesamtjahresergebnis aus.
Seite 41
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
6 Schlussbemerkung
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen sowie den Leitlinien zur Berichterstattung bei
kommunalen Abschlussprüfungen erstattet die Rechnungsprüfung über Art und Umfang
sowie über das Ergebnis der Prüfung diesen Bericht. Der von der Rechnungsprüfung geprüfte Gesamtabschluss sowie der geprüfte Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom
1. Januar bis 31. Dezember 2016 ist gemäß IDW PS 450 und IDR L 260 diesem Prüfungsbericht als Anlage 3 beigefügt.
Die Prüfungsbemerkungen und Prüfungshinweise sowie die Stellungnahme des Oberbürgermeisters gem. § 101 Abs. 2 S. 1 GO NRW sind in den Anlagen 1 und 2 zu diesem Bericht
zusammengestellt.
Der von der Rechnungsprüfung erteilte Bestätigungsvermerk wird im folgenden Abschnitt 7
wiedergegeben.
Seite 42
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Entlastungsvorschlag
In Anlehnung an die aktuellen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde
der Bestätigungsvermerk gegenüber dem Wortlaut des Vorjahres angepasst.
Nach dem abschließenden Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung durch den Fachbereich
Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld, wird folgender gem. § 116 Abs. 6 S.4 i. V. m. § 101
Abs. 4 S. 1 GO NRW
uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
erteilt:
„Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung
Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht der Stadt Krefeld unter
Einbezug der Buchführung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und
ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung
des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf
der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Die Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung der vom Institut
der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Prüfungsleitlinien vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf
die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt
Krefeld sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und
Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters
der Stadt Krefeld sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und
des Gesamtlageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Seite 43
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld.
Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt.“
Dem Rat wird empfohlen, gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Krefeld, den
.
. 2018
__________________________
(Leiter der Rechnungsprüfung)
_____________________________
(Vorsitzender des
Rechnungsprüfungsausschusses)
– Horster –
– Hoffmann –
Seite 44
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses
Anlage
1:
2016
Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme des
Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht
16/2018 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
nach 5 101 Abs. 4 GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Bemerkungen sind nachstehend in
Nr.
übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß
101 Abs.
5
2
5.1 G0
NRW
ist
dem OberbürgermeistervorAbgabe des
Prüfungsberichts
durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prü-
fungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit
me zu den
kommt
der Oberbürgermeister durch Stellungnah-
einzelnen Prüfungsbemerkungen nachstehend nach.
'
',
Nr.
Seite
Berichtsteil/Text
‘
Stellungnahme
‘
Bl
20
Stellungnahme zur Lagebeurteilung:
Die Verwaltung wird künftig die
Entgegen derVorschrift des & 116
Abs. 4 GO NRW fehlen am Schluss des
Vollständigkeit
Gesamtlageberichts die Angaben zu
derAngaben im
Ratsportal nochmals überprüfen
und dabei unterjährige bzw. zwi-
einem Ratsmitglied, das
schenzeitige Veränderungen be-
jahr ausgeschieden
erst im Folge-
ist (ein
Ratsmit-
rücksichtigen.
glied wird nicht aufgeführt).
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Ab-
Die Aussage trifft zu. Die Beseitigung dieses Mangels wird wei-
schlüsse:
terhin verfolgt.
zum 31. Dezem—
2016 konnten im Rahmen der
lm Gesamtabschluss
ber
Vollkonsolidierung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioren-
82
24
einrichtungen der Stadt Krefeld“ mangels Vorliegen aktuellerjahresab-
schlüsse keine aktuellen Daten ver-
wendet werden. Der Einbezug erfolgte
daher entgegen 5 299 Abs. 2 HGB auf
Basis des Einzelabschlusses
zum
31. Dezember 2014 und somit nicht
aufden Stichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember 2016).
/
(O’berngérmeister)
Seite
45
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Seite 46
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Anlage 2: Zusammenstellung der Prüfungshinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters
Der Prüfungsbericht Nr. 16/2018 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
nach § 101 Abs. 4 GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt.
Gemäß § 101 Abs. 2 S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts
durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach.
Nr.
H1
H2
Seite
Berichtsteil/Text
Stellungnahme
Aufstellung des Gesamtabschlusses:
Die gesetzliche Frist zur Vorlage des
Gesamtabschlusses an den Rat und
Feststellung durch den Rat wurde nicht
eingehalten.
Gemäß § 116 Abs. 1 und 5 GO
NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses bis Ende September des Folgejahres aufzustellen und bis Ende Dezember
der geprüfte Gesamtabschluss
durch den Rat zu bestätigen.
Der Gesamtabschluss 2016
wurde dem Rat am 25.01.2018
vorgelegt und von dort zwecks
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
11
25
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse:
Die Betriebsleitung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ ist ihrer
Pflicht gem. § 26 Abs. 1 EigVO NRW zur
Aufstellung eines Einzelabschlusses
zum 31. Dezember 2016 nicht nachgekommen.
Seite 47
Die Verzögerungen in den vorhergehenden Aufstellungsverfahren konnten nahezu vollständig abgebaut werden. Infolgedessen konnte der Entwurf
des Gesamtabschlusses 2017
erstmalig in der gesetzlichen
Frist aufgestellt werden.
Auf die Stellungnahme zur Bemerkung 2 wird verwiesen.
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses
Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Ab-
der
von
Inanspruch-
Personalrückstel-
wurde
im
lungen
Bezug aufden konzerneinheitlichen
Ausweis von Erträgen und Aufwendun-
schluss der Stadt Krefeld
gen
25
Ausweis
nahmen
schlüsse:
In
H3
Der
2016
in
zum
31.12.2017geändert.
der Gesamtergebnisrechnung
bestehen Abweichungen zwischen den
in
Einzelab-
den Gesamtabschluss einbezogenen
Der Ausweis
gungen von Forderungen wird
geändert
Einzelabschlüssen.
der Wertherichti-
im
Einzelabschluss
zum 13.12.2018. Eine Änderung
zum 31.12.2017 war kurzfristig
#,
nicht umsetzbar.
/
/\/\
“(
I
<?ürgermeister)
(O e
Seite
48
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016
Anlage 3: GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2016
Seite 49
Krefeld
am Rhein
GESAMTABSCHLUSS
DER STADT KREFELD
2016
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................ 2
Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2016.................................................................. 6
Gesamtergebnisrechnung 2016 ............................................................................ 8
Gesamtanhang ................................................................................................... 10
Gesamtlagebericht ............................................................................................. 41
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Abkürzungsverzeichnis
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
1. NKF-WG
Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen
(1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz)
Absatz
Aktiengesellschaft
Anstalt öffentlichen Rechts
Betrieb gewerblicher Art
Bundesgesetzblatt
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz)
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
bezüglich
beziehungsweise
circa
Dürener Deponiegesellschaft mbH
Deutsche Rechnungslegungsstandards
DYNERGIO SERVICE GmbH
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co.
KG
Eco-Care Recycling Solutions GmbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
et cetera
folgende
Flächennutzungsplan
GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG
GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH
Gemeindehaushaltsverordnung NRW
gemäß
gegebenenfalls
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co.
KG
gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung NRW
Geschäfts- oder Firmenwert
Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Abs.
AG
AöR
BgA
BGBl.
BilMoG
BilRUG
bzgl.
bzw.
ca.
DDG
DRS
DYNERGIO SERVICE
EAG
Eco-Care
EGK
EGN
EigVO NRW
Energiepark Straelen
etc.
ff.
FNP
GEKKO
GEM
GemHVO NRW
gem.
ggf.
GGK
gGmbH
GmbH
GO NRW
GoF
GPA
2
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
GSAK
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Krefeld mbH & Co. KG
Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH
& Co. KG
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Handelsgesetzbuch
Haushaltssicherungskonzept
in der Regel
in Höhe von
in Verbindung mit
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Kommanditgesellschaft
Kindertagesstätte
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Nordrhein-Westfalen
Krefelder Baugesellschaft mbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts
lekker Energie GmbH
lekker Strom Beteiligungs GmbH
Million
Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage
Milliarde
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
Neues Kommunales Finanzmanagement
NOEX AG
Nummer
Nordrhein-Westfalen
oben genannt
Öffentlicher Personennahverkehr
Öffentlich-private Partnerschaft
per anno
Public-Private-Partnership-Projekt
Quantum GmbH
Quadratmeter
rund
Reichsgesetzblatt
Rechnungsprüfungsausschuss
RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
RWE Vertrieb AG
GSH
Hafen Krefeld
HGB
HSK
i. d. R.
i. H. v.
i. V. m.
KBK
KG
Kita
KInvFöG NRW
Krefelder Bau
KRZN GmbH
KUV NRW
lekker Energie
lekker Strom Bet.
Mio.
MKVA
Mrd.
MVA
NGN
NKF
NOEX
Nr.
NRW
o. g.
ÖPNV
ÖPP
p. a.
PPP-Projekt
Quantum
qm
rd.
RGBl.
RPA
RW FIG
RWE
3
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Kurzbezeichnung
vollständige Bezeichnung
RZVK
Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und
Gemeindeverbände, Köln
Satz
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Stadtentwässerung der Stadt Krefeld
Seidenweberhaus GmbH
SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss
vollkonsolidierten Töchter
SWK Stadtwerke Krefeld AG
SWK AQUA GmbH
SWK ENERGIE GmbH
SWK MOBIL GmbH
SWK NETZE GmbH
SWK SETEC GmbH
Technik- und Dienstleistungszentrums
Tausend Euro
Trianel Gaskraftwerk Hamm-Uentrop GmbH und Co. KG
unter anderem
Umwandlungsgesetz
Vorjahr
Versorgungskasse der SWK Stadtwerke Krefeld AG, der SWK
MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs AG e. V.
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
zum Beispiel
Zoo Krefeld gGmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
zuzüglich
S.
Senioreneinrichtungen
Stadtentwässerung
Seidenweberhaus
SWK-Konzern
SWK AG
SWK AQUA
SWK ENERGIE
SWK MOBIL
SWK NETZE
SWK SETEC
TDZ
TEuro
TGH
u. a.
UmwG
Vj.
VKK
WFG
Wohnstätte
z. B.
Zoo
ZV KRZN
zzgl.
4
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2016
Stadt Krefeld
Gesamtbilanz
5
Gesamtbilanz zum 31.12.2016
31.12.2016
Euro
31.12.2015
Euro
1
1.1
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
3.002.050.347,46
10.512.763,28
2.983.271.105,29
10.634.996,07
1.2
1.2.1
2.869.933.799,10
2.843.639.645,77
118.985.186,79
15.940.676,09
15.198.174,50
62.851.908,19
117.559.296,89
16.399.087,56
15.198.424,50
69.922.263,59
53.983.355,33
293.054.546,93
242.830.623,14
472.793.139,78
52.302.090,36
302.224.783,48
239.885.630,99
430.902.576,38
1.2.4
1.2.5
1.2.6
1.2.7
1.2.8
Sachanlagen
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Grünflächen
Ackerland
Wald, Forsten
Sonstige unbebaute Grundstücke
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Schulen
Wohnbauten
Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude
Infrastrukturvermögen
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens
Brücken und Tunnel
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens
Bauten auf fremdem Grund und Boden
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
Betriebs- und Geschäftsausstattung
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
191.807.467,52
36.194.631,10
7.556.726,93
325.256.933,62
392.933.491,65
149.241.057,03
5.834.345,26
74.651.679,53
307.194.480,13
37.403.094,89
66.222.280,69
191.934.245,14
35.372.711,30
8.146.712,22
314.098.635,42
401.601.696,66
143.267.895,45
5.200.873,88
74.640.179,53
318.552.010,23
35.424.239,49
71.006.292,70
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
1.3.4
1.3.5
1.3.6
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen
Anteile an assoziierten Unternehmen
Übrige Beteiligungen
Sondervermögen
Wertpapiere des Anlagevermögens
Ausleihungen
121.603.785,08
3.890.851,40
32.066.761,12
9.859.589,11
0,00
9.740.983,03
66.045.600,42
128.996.463,45
3.890.851,40
33.074.907,95
10.880.404,64
0,00
9.711.310,54
71.438.988,92
2.
2.1
2.1.1
2.1.2
2.1.3
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
Geleistete Anzahlungen
Grundstücke des Umlaufvermögens
329.495.338,50
53.609.168,35
23.460.169,30
18.060.143,82
12.088.855,23
307.180.604,73
56.491.428,10
25.985.493,11
17.392.943,71
13.112.991,28
2.2
2.2.1
2.2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
183.175.581,35
150.702.432,09
32.473.149,26
168.118.569,01
135.101.959,60
33.016.609,41
2.3
2.4
Wertpapiere des Umlaufvermögens
Liquide Mittel
1.637.455,92
91.073.132,88
1.742.883,91
80.827.723,71
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
17.721.193,23
16.748.156,97
3.349.266.879,19
3.307.199.866,99
1.2.1.1
1.2.1.2
1.2.1.3
1.2.1.4
1.2.2
1.2.2.1
1.2.2.2
1.2.2.3
1.2.2.4
1.2.3
1.2.3.1
1.2.3.2
1.2.3.3
1.2.3.4
1.2.3.5
1.2.3.6
Passiva
31.12.2016
Euro
31.12.2015
Euro
1.
1.1
1.2
1.3
Eigenkapital
Allgemeine Rücklagen
Gesamtjahresergebnis
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
513.244.856,34
457.103.750,14
12.446.499,50
43.694.606,70
499.134.408,04
466.134.627,41
-10.193.018,02
43.192.798,65
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Sonderposten
für Zuwendungen
für Beiträge
für den Gebührenausgleich
Sonstige Sonderposten
575.787.640,57
441.464.405,89
107.598.574,96
12.331.066,78
14.393.592,94
556.397.928,55
421.438.834,83
108.700.977,14
12.107.066,78
14.151.049,80
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Rückstellung für Deponien und Altlasten
Instandhaltungsrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
805.233.581,76
570.365.636,80
70.375.173,77
7.395.164,05
157.097.607,14
790.623.185,00
552.851.486,76
73.424.257,87
6.035.723,33
158.311.717,04
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
1.385.121.537,95
0,00
769.686.488,94
413.248.611,97
1.387.195.147,74
0,00
759.821.698,08
417.466.896,41
4.5
4.6
4.7
Verbindlichkeiten
Anleihen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Erhaltene Anzahlungen
45.235.211,82
51.559.125,68
70.608.594,63
34.783.504,91
8.717.141,47
71.547.665,91
75.452.357,90
54.189.387,97
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
69.879.262,57
73.849.197,66
3.349.266.879,19
3.307.199.866,99
6
Aktiva
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2016
Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung
7
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtergebnisrechnung 2016
Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres
Ertrags- und Aufwandsarten
2016
2015
EUR
EUR
1 + Steuern und ähnliche Abgaben
318.688.565,56
284.991.557,67
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen
224.046.021,47
193.543.774,40
3 + Sonstige Transfererträge
10.593.824,81
6.876.728,30
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
131.192.275,42
129.975.880,09
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte
980.008.528,86
1.029.210.905,64
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen
97.267.140,76
78.105.065,74
7 + Sonstige ordentliche Erträge
78.598.118,21
87.781.301,90
8 + Aktivierte Eigenleistungen
18.032.926,04
20.514.972,70
9 +/- Bestandsveränderungen
-4.028.725,81
-1.211.177,70
1.854.398.675,32
1.829.789.008,74
365.573.984,96
349.233.276,49
36.482.040,90
33.206.252,02
10 = Ordentliche Gesamterträge
11 -
Personalaufwendungen
12 -
Versorgungsaufwendungen
13 -
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
758.777.622,64
844.116.395,94
14 -
Bilanzielle Abschreibungen
138.139.570,15
131.039.789,71
15 -
Transferaufwendungen
273.896.812,48
242.677.815,96
16 -
Sonstige ordentliche Aufwendungen
241.769.357,27
219.193.586,90
1.814.639.388,40
1.819.467.117,02
39.759.286,92
10.321.891,72
3.496.009,50
9.860.964,82
17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen
18 = Ordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 10 und 17)
19 + Finanzerträge
20 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung
3.273.089,14
8.055.264,11
32.545.192,12
36.527.951,07
-25.776.093,48
-18.611.722,14
13.983.193,44
-8.289.830,42
24 + Außerordentliche Erträge
0,00
0,00
25 -
0,00
126.974,47
0,00
-126.974,47
13.983.193,44
-8.416.804,89
1.536.693,94
1.776.213,13
12.446.499,50
-10.193.018,02
21 -
Finanzaufwendungen
22 = Gesamtfinanzergebnis
(=Zeilen 19 bis 21)
23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
(=Zeilen 18 und 22)
Außerordentliche Aufwendungen
26 = Außerordentliches Gesamtergebnis
(=Zeilen 24 und 25)
27 = Gesamtjahresergebnis
(=Zeilen 23 und 26)
28 -
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen
-2.027.465,41
-758.444,77
31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen
-28.188,88
-4.407.770,66
32 + Verrechnete Aufwendungen bei
241.012,46
450.074,10
13.370,59
11.036.436,45
-1.801.271,24
6.320.295,12
Vermögensgegenständen
33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen
34 = Verrechnungssaldo
(=Zeilen 30 bis 33)
8
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2016
Stadt Krefeld
Gesamtanhang
9
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtanhang
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag _ 11
Konsolidierungskreis _______________________________________________ 12
Konsolidierungsgrundsätze _________________________________________ 17
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _____________________________ 18
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz _____________________________________ 20
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA __________________ 20
1. Anlagevermögen _______________________________________________ 20
2. Umlaufvermögen _______________________________________________ 23
3. Aktive Rechnungsabgrenzung ____________________________________ 24
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA _________________ 24
1. Eigenkapital ___________________________________________________ 24
2. Sonderposten _________________________________________________ 25
3. Rückstellungen ________________________________________________ 25
4. Verbindlichkeiten ______________________________________________ 27
5. Passive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 28
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung __________________________ 29
Ordentliche Gesamterträge __________________________________________ 29
Ordentliche Gesamtaufwendungen ___________________________________ 30
Gesamtfinanzergebnis ______________________________________________ 31
Außerordentliches Gesamtergebnis ___________________________________ 31
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ______________________ 32
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 32
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen _____________ 33
VI. Anlagen zum Anhang ______________________________________________ 38
Gesamtkapitalflussrechnung ________________________________________ 38
Gesamtverbindlichkeitenspiegel _____________________________________ 39
10
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag
Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i. V. m. §§ 49 ff.
GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen
waren, fanden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss
des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung.
Der Gesamtabschluss 2016 konnte nicht in der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3
GO NRW vorgesehenen Frist von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem
Rat zugeleitet werden. Dies geht zurück auf eine teilweise nicht auskömmliche Stellenbesetzung und die hierdurch ebenfalls bedingte Verzögerung bei der Aufstellung des
städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016.
Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen.
Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist die Kapitalflussrechnung nach § 51
Abs. 3 GemHVO NRW beizufügen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2016
wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29. September 2017 zur Kenntnisnahme
vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 4170/17). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet.
Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten sowie einer prüferischen
Durchsicht unterzogenen Packages der konsolidierten Unternehmen. Zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss
2016 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anwendung.
Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Unternehmen
entspricht dem Kalenderjahr.
Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme der Angaben zum
Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen
rechnerischen Abweichungen kommen. Alle nachfolgenden Angaben zu den Gesamtabschlusspositionen beziehen sich auf die jeweiligen Stände nach Konsolidierung.
11
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Konsolidierungskreis
a) Verbundene Unternehmen
Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in
öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des
privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann,
den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der
Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein:
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Krefeld
100,00%
• SWK ENERGIE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK FAHRSERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK KOMPAKT GmbH
Krefeld
100,00%
• SWK MOBIL GmbH
Krefeld
100,00%
• NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN mbH
Krefeld
100,00%
• SWK-EGN Verwaltungs GmbH
Krefeld
100,00%
• EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
• EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
• DYNERGIO SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
• lekker Energie GmbH
Berlin
100,00%
• lekker Strom Beteiligungs GmbH
Berlin
100,00%
• EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH
Viersen
100,00%
• Eco-Care Recycling Solutions GmbH
Krefeld
100,00%
• Gerhard Schug Containerdienst GmbH
Kaarst
100,00%
• NH Niederrhein Holding GmbH
Viersen
100,00%
Grevenbroich
100,00%
Tönisvorst
100,00%
Hürtgenwald
74,90%
Straelen
74,90%
• GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und
Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
• NOEX AG
• Städtereinigung Gerke GmbH
• Dürener Deponiegesellschaft mbH
• Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG
12
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefeld
100,00%
Krefelder Baugesellschaft mbH
Krefeld
100,00%
Seidenweberhaus GmbH
Krefeld
100,00%
Zoo Krefeld gGmbH
Krefeld
74,90%
Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG
Krefeld
70,25%
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
64,39%
Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Krefeld
100,00%
Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld
Krefeld
100,00%
Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird
zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet.
Mit Rückwirkung zum 01. Januar 2016 wurden die SWK SETEC und die SWK AQUA auf
ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE aufgeschmolzen. Zeitgleich mit der
Verschmelzung erfolgte eine Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN. Im weiteren Verlauf genannte Vorjahreszahlen der NGN beziehen sich daher auf die entsprechend
summierten Werte der SWK AQUA, SWK Netze und SWK SETEC zum 31. Dezember 2015.
Durch Ratsbeschluss der Stadt Krefeld vom 08. Dezember 2016 wurde die KBK durch
Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung im Wege der
Gesamtrechtsnachfolge zum 16. Dezember 2016 gegründet. Im weiteren Verlauf genannte Vorjahreszahlen der KBK beziehen sich daher auf den entsprechenden Wert der
Stadtentwässerung am 31. Dezember 2015.
13
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen:
Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Sitz
Anteil am
Kapital
DYNERGIO AG & Co. KG
Krefeld
100,00%
DYNERGIO Verwaltungs AG
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Krefeld
100,00%
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH
Krefeld
100,00%
Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH
Krefeld
100,00%
SWK SERVICE GmbH
Krefeld
100,00%
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Krefeld
100,00%
Suprion Versicherungsvermittlung GmbH
Krefeld
70,25%
VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG
Krefeld
61,81%
VERSON Verwaltungs GmbH
Krefeld
61,81%
EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft
Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH
Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen
Unternehmen“.
Die Gesellschaften DYNERGIO Netze GmbH und die DYNERGIO Setec GmbH wurden auf
die DYNERGIO AG & Co. KG verschmolzen. Nach der zwischenzeitlichen Auflösung der
DYNERGIO AG & Co. KG in 2017 ist deren Vermögen auf die DYNERGIO Verwaltungs AG
angewachsen.
Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur
Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im
Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt
laut Praxisleitfaden bei 5 %. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen
Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen.
Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung.
14
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
b) Assoziierte Unternehmen
Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt.
Entsprechend dem Vorgehen im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3
HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen:
Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Eschweiler
50,00%
-
50,00%
Kempen
45,00%
Energieversorgung Kranenburg GmbH
Kranenburg
44,00%
Quantum GmbH
Düsseldorf
30,00%
RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH
Düsseldorf
28,41%
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH
Tönisvorst
25,75%
Kamp-Lintfort
20,00%
MVA Weisweiler GmbH & Co. KG
Treuhandgesellschaft
Braun Umweltdienste GmbH
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Die Anteile an der GEM wurden an die Stadt Mönchengladbach veräußert.
Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden
daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen.
15
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position „übrige Beteiligungen“.
Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung
Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH
Sitz
Anteil am
Kapital
Krefeld
51,00%
Duisburg
50,00%
München
50,00%
Eschweiler
50,00%
Krefeld
50,00%
-
50,00%
Niederkrüchten
49,80%
Krefeld
49,00%
Grevenbroich
36,70%
Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG
Kranenburg
32,96%
Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH
Kranenburg
32,96%
Krefeld
25,10%
Kamp-Lintfort
20,00%
Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft
Nordrhein mbH
MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH
MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Treuhandgesellschaft
Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH
Capita Energie Service GmbH
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Die SWK ENERGIE hat ihre Beteiligung an der GEKKO in 2015 veräußert. Da die Veräußerung mit Ablauf des Jahres 2015 nicht vollständig abgewickelt werden konnte, blieb die
SWK ENERGIE weiterhin Kommanditistin der GEKKO. Die GEKKO wurde daher zum
31. Dezember 2015 letztmalig als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung im Gesamtabschluss ausgewiesen.
c) Sonstige Unternehmen
Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den
Konsolidierungskreis aufgenommen wurden und unter der Position „übrige Beteiligungen“ ausgewiesen werden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen
beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für
die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung.
Sparkassen werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Sparkassengesetz NRW nicht in den Jahresabschluss der Stadt Krefeld und dementsprechend auch nicht in den Gesamtabschluss
einbezogen. Für den Zweckverband erfolgt eine Berücksichtigung im Jahres- und Gesamtabschluss als sonstiges Unternehmen mit einem Erinnerungswert.
16
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Konsolidierungsgrundsätze
Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze:
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012
die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2
Nr. 1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im
Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum
01. Januar 2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01. Januar 2008.
Der Gesamtabschluss wird seit dem 01. Januar 2013 unter Beachtung des 1. NKF-WG
aufgestellt. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. den Vorschriften des HGB erfolgt
die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode.
Zum 01. Januar 2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die
mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gemäß dem 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als
GoF im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die
voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen.
Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Nach einer
Überprüfung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2016 sind nicht werthaltige stille Reserven außerplanmäßig abgeschrieben worden.
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m.
§ 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben.
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO
NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen.
Die „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf
Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der
assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 5
HGB beibehalten.
17
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, gemäß der am Stichtag gültigen Gesamtabschlussrichtlinie, aufgestellt.
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld angesetzten Werte für die Vermögensgegenstände gelten für die folgenden Haushaltsjahre als Anschaffungs- und
Herstellungskosten.
Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet.
Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen,
sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle
abgedeckt sind, werden gemäß den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben.
Die sonstigen Ausleihungen wurden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen.
Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst.
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist.
Die Pensionsrückstellungen der Stadt Krefeld werden gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW
nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter
Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW 5 %. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften
für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen
als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt.
18
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Grundlage für die Pensionsrückstellungen der vollkonsolidierten Unternehmen bilden versicherungsmathematische Berechnungen.
Die Rückstellungen für Deponien und Altlasten werden gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in
Höhe des voraussichtlich notwendigen Betrages angesetzt. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen
und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu
ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen.
Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene
Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
19
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz
Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41
GemHVO NRW nach dem dort vorgegebenen Gliederungsschema.
Gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich
der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA
1. Anlagevermögen
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen insbesondere für Konzessionen und
Software und sind im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus
besteht gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB ein GoF aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der
Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben.
1.2 Sachanlagen
Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere
bei der Stadt Krefeld. Die wertmäßig größten Zugänge ergeben sich hier im Bereich der
Grünflächen durch die Neugestaltung des Blumenplatzes sowie der Fertigstellung und
Erneuerung verschiedener Kinderspielplätze, beispielsweise der Spielplätze am Neuerhof, am Flohbusch und an der Gartenstraße. Weitere Zugänge resultieren aus dem Abschluss der Maßnahme Krefelder Stadtgarten, welche größtenteils aus Fördermitteln
des Landesprogramms „Stadtumbau West“ finanziert wurden. Der Anstieg bei den
sonstigen unbebauten Grundstücken der Stadt ergibt sich größtenteils aus Grundstücken, für welche nach erfolglosen Veräußerungsversuchen keine weiteren Vermarktungsaktivitäten mehr vorgenommen werden und entsprechend aus dem Umlaufvermögen zurück in das Anlagevermögen gebucht wurden. Verminderungen ergeben sich
hier u. a. durch Eröffnungsbilanzkorrekturen, welche auf Doppelbilanzierungen zurückzuführen sind.
Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind insbesondere
der Stadt Krefeld zuzuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen, der
Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge ergeben sich hier im Wesentlichen durch die Fertigstellung der Hauptfeuerwache Ritterstraße, des Kaiser Wilhelm Museums und der Haltestellenüberdachung des Ostwalls. Weiterhin resultieren die Zugänge aus der Erweiterung des Verwaltungstraktes der Albert-Schweitzer-Schule und aus Aktivierungen weiterer fertiggestellter Maßnahmen im Bereich der Kitas, hier hauptsächlich der Kitas Peter-Lauten-Straße, An de Dreew und Felbelstraße. Verminderungen ergeben sich vor
allem durch planmäßige Abschreibungen, Verkäufe von Grundstücken mit Wohngebäuden und Umgliederungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude, insbesondere der alten Hauptfeuerwache, eine Veräußerungsabsicht besteht.
20
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Außerdem erfolgte eine Eröffnungsbilanzkorrektur im Bereich der Wohnbauten. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf Wohnbauten der Wohnstätte, die
im Berichtsjahr erneut leicht angestiegen sind.
Vom Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens,
Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Wertveränderungen ergeben sich überwiegend durch die
Aktivierung fertiggestellter Maßnahmen und durch planmäßige Abschreibungen, welche die Zugänge zum Abschlussstichtag deutlich übersteigen. Im Bereich der Straßen
wurden zahlreiche Investitionen aktiviert und entsprechende alte Straßenabschnitte in
Abgang gesetzt.
Die Gleisanlagen sind etwa zu gleichen Teilen bei der Stadt Krefeld und der SWK MOBIL
aktiviert. Die wesentlichen Veränderungen sind auf Abschreibungen zurückzuführen.
Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind fast vollständig bei der
KBK aktiviert, die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen.
Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-,
Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE und der NGN sowie die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN zurück. Zum anderen sind hier sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens der Stadt Krefeld aktiviert. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich aufgrund von Aktivierungen bei der SWK ENERGIE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN.
Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen.
Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung ist geprägt durch Abschreibungen bei der EAG, der SWK
ENERGIE und der SWK MOBIL sowie durch Aktivierungen bei der Stadt und der SWK
ENERGIE.
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im
SWK-Konzern aktiviert.
Die geleisteten Anzahlungen sind dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK ENERGIE
zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld und der
Wohnstätte. Die Veränderung ist bei der Stadt hauptsächlich auf Umbuchungen aufgrund fertiggestellter Maßnahmen und bei der Wohnstätte auf Zugänge zurückzuführen.
21
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
1.3 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2016 verbliebenen
Unternehmensanteile der verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
sowie der assoziierten Unternehmen aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw.
assoziierten Unternehmen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Außerdem
werden unter der Position „Übrige Beteiligungen“ die Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden
sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung.
Die Position Anteile an verbundenen Unternehmen wird geprägt durch die 100 %-ige
Beteiligung der Senioreneinrichtungen am Unternehmen Städtische Seniorenheime
Krefeld gGmbH.
Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (-1.008 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück.
Die Verringerung der Position Übrige Beteiligungen ist im Wesentlichen auf entsprechende Entwicklungen im SWK Konzern zurückzuführen.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich fast unverändert mit 5.755 TEuro
(59 %) (Vj. 5.725 TEuro) auf die SWK AG und mit 3.986 TEuro (41 %) (Vj. 3.986 TEuro)
auf die Stadt Krefeld.
Ausleihungen liegen u. a. bei der DDG mit 24.000 TEuro (36 %) (Vj. 27.600 TEuro) und
der SWK ENERGIE mit 20.076 TEuro (30 %) (Vj. 21.107 TEuro) vor. Darüber hinaus bestehen Ausleihungen bei der Stadt Krefeld i. H. v. 13.143 TEuro (20 %) (Vj. 13.817 TEuro), für das langfristig angelegte Stiftungsvermögen sowie zwei Gesellschafterdarlehen
und an Dritte vergebene langfristige Darlehen. Die Veränderung in dieser Position
(-5.393 TEuro) ist insbesondere durch die Verringerungen bei der SWK ENERGIE von
-1.031 TEuro (Vj. +14.646 TEuro) und der DDG von -3.600 TEuro (Vj. +6.000 TEuro) geprägt.
22
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2. Umlaufvermögen
2.1 Vorräte
Die Position beinhaltet im Wesentlichen
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK und der NGN,
- unfertige Leistungen bei der NGN, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen, für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen und für
sonstige Maßnahmen,
- unfertige Leistungen der Wohnstätte, für noch nicht abgerechnete Betriebskosten,
- unbebaute Verkaufsgrundstücke der Wohnstätte sowie
- zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK.
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der
Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die Entwicklung der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen ist nachfolgend für die wesentlichen vollkonsolidierten Unternehmen dargestellt:
Forderungsanteil im
31.12.2016
31.12.2015
TEuro
%
TEuro
%
EGN
42.907
28
51.833
38
Stadt Krefeld
34.340
23
26.171
19
SWK ENERGIE
25.451
17
20.129
15
lekker Energie
21.196
14
18.174
13
KBK
6.426
4
2.165
2
EAG
4.200
3
335
0
Übrige
16.182
11
16.295
12
Gesamt
150.702
100
135.102
100
Gesamtabschluss
Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei
- der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber dem Hafen Krefeld aufgrund eines Erstattungsanspruchs
für Pensions- und Beihilferückstellungen und
- der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern
mit 16.303 TEuro (50 %) (Vj. 20.416 TEuro) sowie die Stadt Krefeld mit 14.552 TEuro
(45 %) (Vj. 11.133 TEuro).
23
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte
mit 1.263 TEuro (77 %) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung. Der restliche Anteil ist in Gänze der EGK zuzuordnen.
2.4 Liquide Mittel
Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind mit
56.076 TEuro (62 %) (Vj. 59.667 TEuro) hauptsächlich dem SWK-Konzern zuzuordnen.
Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der KBK (+4.425
TEuro), der Wohnstätte (+3.986 TEuro) und Stadt Krefeld (+3.346 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung
Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 5.156 TEuro (Vj. 4.916 TEuro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i. H. v. 10.949 TEuro (Vj. 10.586 TEuro) für den Monat Januar 2017 erfasst,
deren Zahlung bereits im Dezember 2016 veranlasst wurde.
Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA
1. Eigenkapital
Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt:
31.12.2016
31.12.2015
TEuro
TEuro
Allgemeine Rücklagen
457.104
466.134
Gesamtjahresergebnis
12.446
-10.193
43.695
43.193
513.245
499.134
Eigenkapital
Ausgleichsposten für Anteile
anderer Gesellschafter
Gesamt
Die allgemeine Rücklage weist einen Rückgang von 9.030 TEuro (Vj. -43.849 TEuro) auf
und ist hauptsächlich auf die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2015 des
Konzerns Stadt Krefeld i. H. v. -10.193 TEuro zurückzuführen.
Weiterhin von Bedeutung sind die gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der
allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese ergebnisneutrale Verrechnung ist eine Anforderung aus
dem 1. NKF-WG. Die Vorschrift besagt, dass Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW
sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen
Rücklage zu verrechnen sind. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Anstieg der allgemei-
24
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
nen Rücklage i. H. v. 1.801 TEuro (Vj. -6.320 TEuro), welcher insbesondere auf verrechnete Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen bei der EAG zurückzuführen ist.
Weitere Veränderungen der allgemeinen Rücklage ergeben sich u. a. aus Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2016 der Stadt Krefeld.
Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile
anderer Gesellschafter dar.
2. Sonderposten
Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 399.728 TEuro (91 %) (Vj. 379.310
TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 87.197 TEuro (81 %) (Vj. 89.740 TEuro)
aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld.
Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten
für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen
bewilligt und ausgezahlt werden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den unmittelbar zweckgebunden bewilligten
Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-,
Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist.
Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen
vorgenommen worden.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz gem. § 43 Abs. 6 GemHVO
NRW passiviert.
Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i. H. v. 9.715 TEuro (68 %)
(Vj. 9.712 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u. a. der Zoo einen sonstigen Sonderposten i. H. v. 4.296 TEuro (30 %) (Vj. 3.820 TEuro) für zweckgebundene Spenden
für Investitionen gebildet.
3. Rückstellungen
3.1 Pensionsrückstellungen
Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 516.296 TEuro (91 %) (Vj. 500.841 TEuro) auf
die Stadt Krefeld. Der Beihilfesatz beläuft sich im Jahr 2016 unverändert auf 23,37 %.
Nach § 36 Abs. 1 S. 8 GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu
25
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
erfolgen. Die letztmalige Anpassung erfolgte im Jahresabschluss 2014. Die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellungen der Stadt Krefeld beläuft sich im Jahr
2016 auf 15.454 TEuro (Vorjahr 22.242 TEuro).
Des Weiteren entfallen u. a. 46.277 TEuro (8 %) (Vj. 44.445 TEuro) auf den SWKKonzern. Die verbleibenden Pensionsrückstellungen wurden von der Wohnstätte und
der GGK gebildet.
In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten
Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i. H. v. 52.695 TEuro (75 %) (Vj. 54.551 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 15.371 TEuro
(22 %) (Vj. 16.532 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.233 TEuro (3 %) (Vj. 2.265 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen
Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt:
Unternehmen
Maßnahme
31.12.2016 31.12.2015
TEuro
TEuro
EGN
unterlassene Instandhaltungen
2.305
1.026
EGK
unterlassene Instandhaltungen
1.473
2.380
Stadt Krefeld
Dachsanierung und Brandschutzkonzept
1.405
0
SWK MOBIL
unterlassene Instandhaltungen
1.041
1.467
Stadt Krefeld
Sanierung NW-Räume Schulen
332
450
Stadt Krefeld
Dachsanierung Grundschule Buscher Holzweg
330
330
Stadt Krefeld
Asphaltdeckschichten
264
0
Stadt Krefeld
Schulsanierung - Brandmelder, Hausalarmanlagen
114
163
Stadt Krefeld
Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung
30
30
101
189
7.395
6.035
Verschiedene Verschiedene
Gesamt
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW
zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt
sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen
der EGN werden innerhalb von drei Monaten im Folgejahr nachgeholt.
26
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
3.4 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren:
Sonstige Rückstellungen
31.12.2016
31.12.2015
TEuro
TEuro
Drohverlustrückstellungen
38.384
50.449
Personalbezogene Rückstellungen
38.197
31.858
Lieferbezogene Rückstellungen
24.243
23.373
Gebührenbezogene Rückstellungen
9.955
7.826
Rückstellungen für Rückerstattungen
9.139
6.760
Steuerrückstellungen
5.471
13.257
31.709
24.789
157.098
158.312
Verschiedene
Gesamt
Die Verringerung der Drohverlustrückstellungen ist insbesondere auf Inanspruchnahmen und Auflösungen im SWK-Konzern zurückzuführen.
Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 117.636 TEuro (75 %)
(Vj. 125.560 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit insgesamt 27.081 TEuro (17 %)
(Vj. 22.180 TEuro) auf die Stadt Krefeld.
Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen.
4. Verbindlichkeiten
Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem
Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als
Anlage dem Anhang beigefügt.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar:
31.12.2016
31.12.2015
TEuro
TEuro
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
769.686
759.822
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
413.249
417.467
45.235
8.717
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
51.559
71.548
Sonstige Verbindlichkeiten
70.609
75.452
Erhaltene Anzahlungen
34.784
54.189
1.385.122
1.387.195
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
Gesamt
27
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u. a. mit 274.563 TEuro
(36 %) (Vj. 260.198 TEuro) auf die KBK, mit 178.500 TEuro (23 %) (Vj. 187.198 TEuro)
auf die Stadt Krefeld, mit 194.311 TEuro (25 %) (Vj. 174.971 TEuro) auf die Wohnstätte
und mit 69.839 TEuro (9 %) (Vj. 79.1686 TEuro) auf die EAG.
Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31. Dezember 2016 i. H. v. 413.050 TEuro (Vj. 417.050 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus
Krediten zur Liquiditätssicherung dar.
Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, sind mit 37.997 TEuro (84 %) (Vj. 1.141 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere auf die lekker Energie mit 13.090 TEuro (25 %) (Vj. 13.183 TEuro), die EGN mit 10.733 TEuro
(21 %) (Vj. 9.785 TEuro), die Stadt Krefeld mit 5.335 TEuro (10 %) (Vj. 4.850 TEuro), die
SWK ENERGIE mit 4.314 TEuro (8 %) (Vj. 25.439 TEuro), die Wohnstätte mit 4.044 TEuro
(8 %) (Vj. 3.401 TEuro) und die NGN mit 3.690 TEURO (7 %) (VJ. 6.056 TEuro) zurückzuführen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit
50.798 TEuro (72 %) (Vj. 53.387 TEuro) und die Stadt Krefeld mit 16.561 TEuro (23 %)
(Vj. 21.161 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorischen Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 16.184 TEuro (47 %)
(Vj. 33.533 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht
zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Zuwendungen bzw. noch nicht
den Anlagegütern zugeordneten erhaltenen Zuwendungen. Je nach Verwendung durch
die Stadt führen diese Mittel im weiteren Verlauf zur Bildung eines Sonderpostens.
Weiterhin entfallen u. a. 18.423 TEuro (53 %) (Vj. 19.315 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte.
5. Passive Rechnungsabgrenzung
Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 51.666 TEuro (74 %)
(Vj. 53.591 TEuro). Von diesem städtischen Anteil sind 87 % (Vj. 82 %) auf abgegrenzte
Friedhofsgebühren zurückzuführen.
28
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung
Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i. V. m. § 38 GemHVO NRW.
Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte
Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Aus
diesem Grund wurde die Gliederung im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die
Position „Ergebnis der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Außerdem wurde
die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt,
welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht.
Ordentliche Gesamterträge
Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar:
2016
Anteil
2015
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
318.689
17
284.992
16
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
224.046
12
193.544
11
10.594
1
6.877
0
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
131.192
7
129.976
7
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
980.009
53
1.029.211
56
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
97.267
5
78.105
4
+ Sonstige ordentliche Erträge
78.598
4
87.781
5
+ Aktivierte Eigenleistungen
18.033
1
20.515
1
-4.029
0
-1.212
0
1.854.399
100
1.829.789
100
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend
erläutert.
Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie
sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt
Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben sind im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, wo sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf 328.121
TEuro (Vj. 293.983 TEuro) belaufen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 9.432 TEuro (Vj. 8.991 TEuro).
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i. H. v.
79.497 TEuro (61 %) (Vj. 75.817 TEuro), z. B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebüh-
29
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
ren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der KBK i. H. v. 51.695 TEuro (39 %)
(Vj. 54.159 TEuro), z. B. aus Abwassergebühren.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden unter anderem i. H. v. 904.539 TEuro
(92 %) (Vj. 960.128 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 340.657
TEuro (35 %) (Vj. 424.009 TEuro) auf die SWK ENERGIE, 229.108 TEuro (23 %)
(Vj. 229.337 TEuro) auf die lekker Energie und auf die EGN 179.237 TEuro (18 %) (Vj.
166.551 TEuro).
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr beinahe in Gänze
von der Stadt Krefeld und resultieren z. B. aus Kostenerstattungen vom Land.
Auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 44.676 TEuro (57 %) (Vj. 52.297 TEuro) der
sonstigen ordentlichen Erträge, ein Anteil von 29.399 TEuro (37 %) (Vj. 29.676 TEuro)
wurde von der Stadt Krefeld erzielt.
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie
folgt dar:
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2016
Anteil
2015
Anteil
TEuro
%
TEuro
%
365.574
20
349.233
19
36.482
2
33.206
2
758.778
42
844.116
46
-
Bilanzielle Abschreibungen
138.140
8
131.040
7
-
Transferaufwendungen
273.897
15
242.678
13
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
241.769
13
219.194
12
1.814.640
100
1.819.467
100
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend
erläutert.
Die Personalaufwendungen sind i. H. v. 201.854 TEuro (55 %) (Vj. 188.766 TEuro) der
Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i. H. v.
152.152 TEuro (42 %) (149.858 TEuro).
Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 25.148 TEuro
(69 %) (Vj. 25.082 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 11.235 TEuro (31 %) (Vj.
7.858 TEuro).
30
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maße ergebnisprägenden Aufwendungen
für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 659.057 TEuro
(87 %) (Vj. 748.307 TEuro) beim SWK-Konzern entstanden.
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u. a. mit 71.401 TEuro (52 %) (Vj.
67.266 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit 49.601 TEuro (36 %) (Vj. 48.346 TEuro)
auf die Stadt Krefeld. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggf. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Im Gesamtabschluss 2016 wurden
planmäßige Abschreibungen von 6.391 TEuro (Vj. 6.815 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen von 1.650 TEuro (Vj, 4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus der
erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Jugendund Sozialhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Hilfen für Asylbewerber.
Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u. a. auf den SWK-Konzern mit
112.078 TEuro (46 %) (Vj. 107.324 TEuro). Auf die Stadt Krefeld sind 122.324 TEuro
(51 %) (Vj. 103.066 TEuro) zurückzuführen, im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft
sowie Aufwendungen für Mieten und Pachten.
Gesamtfinanzergebnis
Das Gesamtfinanzergebnis von -25.776 TEuro (Vj. -18.612 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Die wesentlichen Zinsaufwendungen entfallen u. a. mit
9.375 TEuro (29 %) (Vj. 9.655 TEuro) auf die KBK, mit 9.142 TEuro (28 %) (Vj. 8.515
TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 7.670 TEuro (24 %) (Vj. 11.659 TEuro) auf den SWKKonzern sowie mit 5.280 TEuro (16 %) (Vj. 5.859 TEuro) auf die Wohnstätte.
Die Finanzerträge resultieren insbesondere aus den Zinserträgen der Stadt Krefeld.
Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 ergibt sich ein positives Ergebnis der Equity Konsolidierung von 3.273 TEuro (Vj. 8.055 TEuro). Hierbei
handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (vgl.
Abschnitt Konsolidierungskreis).
Außerordentliches Gesamtergebnis
Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden
die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe
verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst.
Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von
wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen.
31
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Durch das BilRUG entfallen im HGB ab dem Haushaltsjahr 2016 die außerordentlichen
Aufwendungen und Erträge. Liegen bei den Tochterunternehmen entsprechende Sachverhalte vor, kommt es in dieser Position aufgrund der Vorgaben des NKF daher zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen.
Zum 31. Dezember 2016 gab es keine entsprechenden Sachverhalte.
Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis
Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt
Krefeld nicht zu 100 % beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt
zusammen:
Tochterunternehmen mit
2016
2015
Minderheitenanteil
TEuro
TEuro
Wohnstätte
-1.416
-1.633
DDG
-88
-87
Energiepark Straelen
-34
-49
WFG
-14
+17
Zoo
+15
-24
-1.537
-1.776
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme
und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie
finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und
Finanzierungstätigkeit gegliedert.
32
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung
des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt
gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt und wird nachfolgend in zusammengefasster Form dargestellt:
Bezeichnung
2016
2015
Mio. Euro Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
+/-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
59,6
75,9
-16,3
+/-
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-90,4
-112,8
+22,4
+/-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
41,1
7,6
+33,5
10,3
-29,3
+39,6
0,0
0,3
-0,3
=
+/-
Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds
Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
80,8
109,8
-29,0
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
91,1
80,8
+10,3
In Zeile 16 und 17 der Gesamtkapitalflussrechnung (siehe VI. Anlagen zum Anhang)
werden insbesondere die Summen aller Transaktionen von Aufnahmen (rd. 974 Mio.
Euro) und Tilgungen (rd. 978 Mio. Euro) von Krediten zur Liquiditätssicherung der Stadt
Krefeld dargestellt, was die Höhe dieser Ausweise erklärt.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung
bei der Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte
Änderungen des Finanzmittelfonds“ um eine Standardvorgabe handelt, die gem. § 51
Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der
Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich anzugeben ist. Der
auf dieser Position im Vorjahr erfolgte Ausweis resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen, sondern ist auf konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds zurückzuführen.
Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden.
33
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen tabellarisch aufgezeigt und im weiteren Text erläutert.
31.12.2016
Sachverhalt
TEuro
Vertragliche Verpflichtungen
(z. B. Strom- und Erdgasbezugs-, Miet- und Pachtverträge)
Sicherungsgeschäfte
(z. B. Bürgschaften, Patronatserklärungen)
Zinssicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert
(Bewertungseinheiten liegen vor)
Bestellobligo
218.865
106.879
99.931
32.562
Leasingverträge
5.067
Guthaben auf Treuhandkonten
4.715
Leasingverträge bestehen zum Stichtag i. H. v. insgesamt 5.067 TEuro, wobei 4.956
TEuro dem Konzernabschluss der SWK AG, 71 TEuro der Stadt Krefeld und 40 TEuro der
Seidenweberhaus zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei
und fünf Jahren.
Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge
zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Auch für den Umbau
des Kaiser Wilhelm Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände
angemietet. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung aus diesen Mietverträgen auf rd.
13,8 Mio. Euro.
Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss
der SWK AG beläuft sich auf 3.498 TEuro. Miet- und Wartungsverträge werden mit einer
Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Es sind in aller Regel Verlängerungsklauseln bzw. Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten vereinbart.
Für die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2022 bestehen im Konzernabschluss der SWK AG
Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen i. H. v. 121.217 TEuro und aus Erdgasbezugsverträgen i. H. v. 68.731 TEuro.
Darüber hinaus bestehen bei der SWK MOBIL sonstige vertragliche Verpflichtungen aus
Verträgen mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt zwölf Monate. Die Verpflichtungen beliefen sich auf Aufwendungen i. H. v. 11.619 TEuro.
34
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 32.562 TEuro.
Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31. Dezember 2016 Bürgschaften außerhalb
des Vollkonsolidierungskreises i. H. v. 300 TEuro.
Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet.
Für die EGN besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im
Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48.100 TEuro.
Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 6.800 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und
Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus
diesen Haftungsverhältnissen wird von der SWK AG als gering eingeschätzt, da die Liquidität der Gesellschaften nach deren Planungen jederzeit sichergestellt ist.
Für die SWK ENERGIE ergeben sich aufgrund der Beteiligung an der Quantum GmbH
Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE Vertrieb AG abgeschlossenen
und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und
Erdgas sowie über den Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt
den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der Quantum und der RWE – begrenzt auf die konkret auf die SWK
ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile – gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei.
Weiterhin hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartnern in Höhe von 39,4
Mio. Euro zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 als Sicherheiten gestellt. Die größten
Einzelsicherheiten betreffen eine Bürgschaft gegenüber der Vattenfall Europe Sales
GmbH in Höhe von 15,0 Mio. Euro und eine Patronatserklärung gegenüber der Repower
AG in Höhe von 9,0 Mio. Euro. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der
Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft.
Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung
von Pensionsansprüchen in Höhe von 7.522 TEuro aus.
Im Konzernabschluss der SWK AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine
Einzahlungsverpflichtung i. H. v. 3.892 TEuro.
Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis
zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung.
Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zur Anlieferung von Abfall
in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf.
35
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen SWK AG, SWK ENERGIE,
NGN, SWK MOBIL, EGK und GSAK sind Mitglieder der RZVK. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt.
Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31. Dezember 2016 insgesamt ca. 80.922 TEuro. Hiervon
sind 13.099 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte,
nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 67.823 TEuro. Die Deckungslücke hat sich durch die erstmalige Anwendung des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes um 10.110 TEuro verringert.
Das Kassenvermögen der Versorgungskasse der SWK AG, der SWK MOBIL und der SWK
ENERGIE für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs-AG e. V. ist auf
Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter
Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, hier 4,01 % – errechneten Erfüllungsbetrag
der Verpflichtungen gemäß BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit
Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 41.638 TEuro. Hiervon sind
12.060 TEuro durch Rückstellungen gedeckt; es verbleibt eine nicht passivierte, nach
Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 29.578 TEuro. Die gesamte Deckungslücke hat sich durch die erstmalige Anwendung des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes (4,01 %) um 7.551 TEuro verringert.
Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter/-innen der Wohnstätte eine zusätzliche Altersversorgung bei der Rheinischen Versorgungskasse. Der derzeitige Umlagesatz beträgt
4,25 % zuzüglich einem Sanierungszuschlag von 3,5 % der ZVK-pflichtigen Arbeitsentgelte in Höhe von derzeit rd. 4.118 TEuro.
Darüber hinaus dienen die von der SWK AG in 2007 und 2008 abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte der langfristigen Sicherung des seinerzeit günstigen Zinsniveaus im
Zusammenhang mit den Darlehensaufnahmen zur Finanzierung einer Großinvestition.
Der in 2007 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Zinsswap hat eine Laufzeit bis
zum 30. Juni 2019. Der in 2008 mit der IKB Deutsche Industriebank AG abgeschlossene
Zinsswap endet am 30. September 2030. Zum Bilanzstichtag waren Darlehen mit einem Volumen von 5.672 TEuro bzw. 49.086 TEuro mit oben genannter Zinssicherung
unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und die Sicherungsgeschäfte
(Zinsswap) sind betragsmäßig aufeinander abgestimmt und laufen fristenkongruent.
Nach § 254 S. 1 HGB liegen somit jeweils Bewertungseinheiten vor. Infolgedessen sind
die negativen Marktwerte der Zinsswapvereinbarungen per 31. Dezember 2016 in Höhe
von 83 TEuro bzw. 14.457 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung
zu bilanzieren.
Bei der KBK besteht ein Zinsswapgeschäft zur langfristigen Absicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 20,8
Mio. Euro mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite)
und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jah-
36
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
res 2020. Nach § 254 S. 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen
ist der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31. Dezember 2016 in Höhe
von 2.323 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren.
Von der Wohnstätte wurde ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell Black-Scholes, Heath-JarrowMorton bewertet. Es handelt sich um einen Nominalbetrag von 3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld Restvaluta per 31. Dezember 2016: 1.500 TEUR) dient als
Grundlage des Swaps. Dieses Zins-Swapgeschäft der Wohnstätte wurde zur Absicherung der Zinsen eines Darlehens im Zeitraum 2003-2018 abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2016 hat der Swap einen Wert von 151 TEuro zu Lasten der Gesellschaft.
Die Haushaltssatzungen der Stadt Krefeld der vergangenen Haushaltsjahre enthielten
eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser
Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Erlasslage hat die
Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Im Bereich der
langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der
Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen.
Bei der Krefelder Bau werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen
von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt.
Zum 31. Dezember 2016 betragen die Guthaben auf den Konten 4.715 TEuro.
Krefeld, den 22. Januar 2018
Aufgestellt:
Bestätigt:
37
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
VI. Anlagen zum Anhang
Gesamtkapitalflussrechnung
2016
Zahlungsströme
1
2015
Mio. Euro Mio. Euro
Gesamtjahresergebnis
2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände
14,0
-8,3
126,3
118,9
14,6
-18,1
-36,4
-18,6
-1,7
-1,9
-13,0
-9,6
-44,2
13,7
0,0
-0,1
59,6
75,9
22,6
38,1
46,9
16,1
-159,9
-167,8
0,0
0,8
-90,4
-112,8
0,0
0,0
des Anlagevermögens
3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen
4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge
5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen
des Anlagevermögens
6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder
Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind
8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten
9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
10
Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen
11 + Einzahlungen aus Sonderposten
12 -
Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen
13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf
von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten
13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit
14
Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen
15 -
Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter
-1,0
-1,1
16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von
1.075,4
808,4
-1.033,3
-799,8
18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
41,1
7,6
19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
10,3
-29,3
0,0
0,3
21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
80,8
109,8
22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode
91,1
80,8
(Finanz-) Krediten
17 -
Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten
(= Summe aller Cashflows)
20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
38
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtverbindlichkeitenspiegel
Gesamtbetrag
am
Art der Verbindlichkeiten
31.12.2016
TEuro
1. Anleihen
Gesamtbetrag
mit einer Restlaufzeit von
am
bis zu
1 bis
mehr als
1 Jahr
5 Jahre
5 Jahre
TEuro
TEuro
TEuro
31.12.2015
TEuro
0
0
0
0
0
769.686
42.415
164.566
562.705
759.822
413.249
413.249
0
0
417.467
45.235
901
5.251
39.083
8.717
51.559
50.481
1.079
0
71.548
6. Sonstige Verbindlichkeiten
70.609
37.820
9.293
23.496
75.452
7. Erhaltene Anzahlungen
34.784
34.784
0
0
54.189
1.385.122
579.650
180.189
625.284
1.387.195
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für
Investitionen
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen,
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
8. Summe aller Verbindlichkeiten
39
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtabschluss 2016
Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
40
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Gesamtlagebericht
1. Einleitung ________________________________________________________ 41
2. Überblick über den Geschäftsverlauf _________________________________ 42
3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage _________________________ 47
4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage _______________________________ 54
5. Chancen, Risiken und Ausblick ______________________________________ 62
6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ____________________ 81
I. Einleitung
Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist
gemäß § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht
einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie
Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht
2016 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWK-Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen.
Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2016 abgebildeten Erkenntnisse basieren
auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2016 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Anwendung.
Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen
sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus
und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der
Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen
sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen.
41
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
II. Überblick über den Geschäftsverlauf
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2016 auf 12,4 Mio.
Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (-10,2 Mio. Euro) um 22,6
Mio. Euro verbessert. Das Eigenkapital im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist um
14,1 Mio. Euro gestiegen.
In Abschnitt „4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld.
Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2016 folgende Themen von besonderer
Bedeutung:
•
Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sowie die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 beschlossen. Die Genehmigung gemäß § 76
Abs. 2 GO NRW wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 22. September
2016 erteilt. Nach Einholung des geforderten Beitrittsbeschlusses durch den
Rat am 29. September 2016, wurde die Haushaltssatzung 2016 gemäß § 80
Abs. 5 GO NRW am 06. Oktober 2016 öffentlich bekannt gemacht.
•
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts sind vom Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am
08. Dezember 2016 beschlossen worden. Die Genehmigung gemäß § 76 GO
Abs. 2 NRW wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17. Mai 2017 erteilt. Die Haushaltssatzung 2017 wurde gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW am 24. Mai
2017 öffentlich bekannt gemacht.
•
In seiner Sitzung vom 08. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festgestellt sowie den Gesamtabschluss
zum 31. Dezember 2013 bestätigt.
•
In den Jahren 2012 bis 2014 führte die GPA NRW eine überörtliche Prüfung in
ausgewählten Verwaltungsbereichen, u. a. der Stadt Krefeld, für den Zeitraum
2008−2012 durch. Bei dieser Prüfung wurden die kreisfreien Städte miteinander verglichen. Der diesbezügliche Prüfungsbericht wurde Ende Mai 2015 vorgelegt und vom RPA am 24. Juni 2015 zur Beratung der Teilberichte in den jeweils für das Prüfungsgebiet fachlich zuständigen Ausschuss verwiesen. Die
abschließende Beratung im RPA erfolgte am 01. Juni 2016, der Rat hat den Bericht am 29. September 2016 zur Kenntnis genommen.
•
Im Zeitraum Dezember 2014 bis September 2015 hat die GPA NRW eine
überörtliche Prüfung „Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld“
durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Bereiche Beteiligungen, Gesamtabschluss, wirtschaftliche Gesamtsituation und Beteiligungssteuerung. Der Prüfungsbericht wurde im August 2016 vorgelegt. Der RPA hat am 28. September
2016 den Bericht zur Kenntnis genommen und den Fachbereich Rechnungsprü-
42
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
fung beauftragt eine Stellungnahme zum GPA-Bericht zu erstellen. Der Rat ist
nach Abschluss der Beratungen zu unterrichten.
•
Die „Haltestelle Rheinstraße“ auf dem Ostwall war nach fast zweijähriger Bauzeit am 23. Dezember 2015 wieder freigegeben worden und die Baumaßnahme
konnte im Jahresabschluss 2016 nunmehr nahezu vollständig aktiviert werden.
•
Die steigenden Flüchtlingszahlen stellten die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und
Versorgung dieser Menschen. Anfang 2015 waren der Stadt Krefeld rd. 1100
Flüchtlinge zugewiesen. In 2016 stieg die Zahl bis Juli auf über 3.700, bis Ende
2016 wurde ein weiterer Anstieg auf 4.000 Flüchtlinge prognostiziert. Tatsächlich war die Anzahl der Flüchtlinge in 2016 und weiterhin in 2017 stark rückläufig, bis Mai 2017 ist sie auf 2.037 gesunken.
•
Im April 2016 wurde der Krefelder Rheindeich offiziell eingeweiht. Die Sanierung kostete insgesamt rd. 4,6 Mio. Euro und wurde größtenteils vom Land NRW
gefördert. Die Durchführung der wesentlichen Arbeiten erfolgte in den Jahren
2014 und 2015, die entsprechenden Aktivierungen daher weitestgehend bereits in 2015.
•
Das Projekt „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums“ wurde in 2016 abgeschlossen. Nach fast vier Jahren andauernder und
grundlegender Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in Höhe von rd. 17,7
Mio. Euro konnte Mitte 2016 die feierliche Wiedereröffnung des neuen Kaiser
Wilhelm Museums mit der Eröffnungsausstellung „Das Abenteuer unserer
Sammlung I“ erfolgen.
•
Das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form
eines ÖPP-Modells wurde in 2016 fertiggestellt. Im April 2016 startete der Betrieb der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neuen Ritterstraße.
•
Die Haushaltsentwicklung 2016 war insbesondere geprägt durch
o einen Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum
Vorjahr um 34,1 Mio. Euro. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen liegen
die Steuererträge und ähnlichen Abgaben um 20,7 Mio. Euro über Plan, was
nahezu vollständig auf die Gewerbesteuer zurückzuführen ist,
o die intensiven Bemühungen, das aus dem Haushaltssicherungskonzept für
2016 angestrebte Konsolidierungsziel von 29,1 Mio. Euro zu erreichen (gemäß Meldung der Geschäftsbereiche zum 31. Dezember 2016 wurde dieses
Ziel um 1,9 Mio. Euro verfehlt; im Vorjahr lag die Verfehlung bei rd. 351 TEuro),
o die aktuelle Flüchtlingssituation. Im Vergleich zum Vorjahr ist es zu einem
Anstieg der sonstigen Transfererträge (ca. +3,7 Mio. Euro), der Kostenerstattungen (ca. +18,9 Mio. Euro) aber auch der Transferaufwendungen (ca.
+30,5 Mio. Euro) gekommen. Insgesamt blieben allerdings sowohl die sonstigen Transfererträge (ca. 11,9 Mio. Euro), die Kostenerstattungen (ca. 10,2
43
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Mio. Euro) sowie die übrigen Transferaufwendungen (ca. 19,1 Mio. Euro) unterhalb der Planansätze, was hauptsächlich auf die ab 2016 rückläufigen
Flüchtlingszahlen sowie die infolgedessen angepassten Landeserstattungen
zurückzuführen ist und
o das anhaltend niedrige Zinsniveau im Liquiditätsbereich, welches im Wesentlichen für die geringeren Zinsaufwendungen verantwortlich ist.
o Im Einzelabschluss 2016 der Stadt Krefeld hat sich die positive Entwicklung
des Vorjahres fortgesetzt. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld hat sich mit
-5,7 Mio. Euro um 33,3 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2016
prognostiziert. Auch im Vergleich zum Einzelabschluss des Vorjahres liegt
eine Verbesserung von 21,1 Mio. Euro vor.
•
Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Krefeld und Weiterleitung an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW
vorgegebenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe
waren insbesondere die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten mit der qualifizierten Nachbesetzung von
freien Stellen.
•
Infolge der Verzögerung bei der Aufstellung des städtischen Jahresabschlusses
2016 konnte ebenso der Gesamtabschluss 2016 nicht in der nach § 116 Abs. 5
i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vorgesehenen Frist von neun Monaten nach Ablauf
des Haushaltsjahres aufgestellt und an den Rat weitergeleitet werden.
•
Seit August 2013 garantiert das KiföG einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Für 35 % der unter Dreijährigen
müssen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege vorhanden sein, darauf einigten sich Bund, Länder und Kommunen. Zum 31. Dezember 2016 beträgt die Versorgungsquote in Krefeld 31,6 % (Vorjahr: 33 %). Aufgrund der
Flüchtlingssituation, Zuzügen in die Stadt Krefeld und steigender Geburtenraten
wird sich die Quote voraussichtlich verschlechtern. Beim U3-Ausbau gab es
weiterhin Verzögerungen und damit verspätete Inbetriebnahmen.
•
Im Zuge der Bedarfsermittlung zum Stadthaus wurde der Bedarf für den Neubau
eines Technik- und Dienstleistungszentrums festgestellt. Ein entsprechender
Beschluss zum Neubau wurde im Dezember 2015 im Haupt- und Beschwerdeausschuss gefällt. Im Dezember 2016 folgte im Rat der Beschluss das Stadthaus als Verwaltungsstandort zu erhalten und dieses im Wege eines ÖPPModells zu modernisieren.
•
Der Rat der Stadt Krefeld hat am 10. Dezember 2015 Investitionsmaßnahmen
nach dem KInvFöG mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Für die Umsetzung haben die Kommunen nunmehr bis 2020, sofern ÖPPProjekte damit finanziert werden sogar bis 2021 Zeit. Die ersten Maßnahmen
konnten bereits in 2016 abgeschlossen und die Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe an die Bezirksregierung übermittelt werden.
44
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
•
Das Land NRW hat im Dezember 2016 das Programm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Danach werden der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils jährlich 7,5 Mio. Euro zugewiesen, insgesamt rd. 30 Mio. Euro. Die Stadt
Krefeld hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt
werden soll.
•
Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2016 im Vergleich zum
Vorjahr geringfügig verbessert und liegt bei 10,2 % (Vorjahr: 10,6 %). Die Anzahl
der Bedarfsgemeinschaften ist angestiegen und lag Ende 2016 bei 15.980 (Vorjahr: 15.582). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt bei
den Kosten der Unterkunft als ein Ausfluss der sogenannten Hartz IV-Gesetze in
nicht unerheblichem Maße.
•
Die Konzernumsatzerlöse des SWK-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2016
um knapp 6 % auf rd. 1.059 Mio. Euro vermindert. Über die Hälfte des Rückgangs ist auf die planmäßige Reduzierung des Stromhandels mit anderen Energieversorgungsunternehmen zurückzuführen, aber auch der Stromverkauf an
Geschäftskunden ist als Folge des intensiven Wettbewerbs rückläufig. Die Umsätze in den anderen Tätigkeitsfeldern des SWK-Konzerns haben sich nur geringfügig verändert. Trotz dieser Umsatzentwicklung hat sich das Konzernergebnis
über die Erwartungen verbessert. Zu dem Plus von rd. 76 % hat die Erhöhung der
Roherträge (Differenz von Erlösen und Warenbezugskosten) entscheidend beigetragen.
•
Im SWK-Konzern wurden mit wirtschaftlicher (Rück-)Wirkung zum 1. Januar 2016
die SWK SETEC und die SWK AQUA als übertragende Gesellschaften auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE als übernehmende Gesellschaft aufgeschmolzen. Im Zuge dessen ging das Vermögen der übertragenden Rechtsträger einschließlich der Schulden auf den übernehmenden Rechtsträger über.
Zeitgleich mit der Verschmelzung erfolgte eine Umfirmierung der SWK NETZE in
die NGN mit Sitz in Krefeld.
•
Im Geschäftsjahr 2016 erfüllte die Wohnstätte ihre wohnungswirtschaftlichen
Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Wohnungspreise. Die Ziele einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eine Bildung ausreichender Rücklagen wurden ebenfalls erfüllt.
•
Die KBK wurde aufgrund des Ratsbeschlusses der Stadt Krefeld vom 8. Dezember 2016 durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründet, in der
Rechtsform einer AöR. Das in der Schlussbilanz zum 15. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen der Stadtentwässerung Krefeld sowie dessen Finanzierung
wurden zum Stichtag 16. Dezember 2016 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts
übertragen. Für den Kommunalbetrieb gelten die GO NRW und die KUV NRW so-
45
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
wie die Satzung vom 12. Dezember 2016, die am 16. Dezember 2016 in Kraft
trat.
•
Bei der GGK hat sich hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen nach
dem Abschwung aus der zweiten Jahreshälfte 2015 im Berichtsjahr wieder eine
positive Entwicklung Bahn gebrochen und letztlich mit genau 72.120 m² sogar
für einen Vermarktungsrekord in der Geschichte der GGK gesorgt.
•
Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft
wurde beim Zoo beschlossen, das Bauprojekt der zentralen Versickerungsanlage („Zebragraben“) mit dem Bau der Pelikan-Lagune zu koppeln und somit um
ein weiteres Jahr auf 2018 zu verschieben. Der Neubau und Anschluss eines
zweiten Grundwasserbrunnens wurde abgeschlossen und in Betrieb genommen.
Die Sanierung der Zoo-Gastronomie wurde im März 2016 fertiggestellt. In 2016
wurde mit der Sanierung des Vogeltropenhauses begonnen, die Fertigstellung
wird in 2017 erwartet. Außerdem wurde in 2016 der Neubau der ErdmännchenLodge begonnen, die im Mai 2017 eröffnet wurde.
46
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
III. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage
Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum
31. Dezember 2016 wie folgt dar:
31.12.2016 31.12.2015 Veränderung
Aktiva
TEuro
TEuro
3.002.050
2.983.271
+18.779
10.513
10.635
-122
2.869.934
2.843.640
+26.294
212.976
219.079
-6.103
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.062.662
1.025.315
+37.347
1.2.3 Infrastrukturvermögen
1.102.990
1.094.422
+8.568
5.834
5.201
+633
74.652
74.640
+12
307.194
318.552
-11.358
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung
37.403
35.424
+1.979
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau
66.222
71.006
-4.784
121.604
128.996
-7.393
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
3.891
3.891
0
1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen
32.067
33.075
-1.008
9.860
10.880
-1.021
0
0
0
9.741
9.711
+30
66.046
71.439
-5.393
329.495
307.181
+22.315
53.609
56.491
-2.882
2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
23.460
25.985
-2.525
2.1.2 Geleistete Anzahlungen
18.060
17.393
+667
2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens
12.089
13.113
-1.024
183.176
168.119
+15.057
150.702
135.102
+15.600
32.473
33.017
-543
1.637
1.743
-105
1
Anlagevermögen
1.1
Immaterielle Vermögensgegenstände
1.2
Sachanlagen
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge
1.3
Finanzanlagen
1.3.3 Übrige Beteiligungen
1.3.4 Sondervermögen
1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens
1.3.6 Ausleihungen
2.
Umlaufvermögen
2.1
Vorräte
2.2
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.1 Forderungen
2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände
TEuro
2.3
Wertpapiere des Umlaufvermögens
2.4
Liquide Mittel
91.073
80.828
+10.245
3.
Aktive Rechnungsabgrenzung
17.721
16.748
+973
3.349.267
3.307.200
+42.067
Summe
47
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
31.12.2016 31.12.2015 Veränderung
Passiva
TEuro
TEuro
TEuro
1.
Eigenkapital
513.245
499.134
+14.110
1.1
Allgemeine Rücklagen
457.104
466.135
-9.031
1.2
Gesamtjahresergebnis
12.446
-10.193
+22.640
1.3
Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter
43.695
43.193
+502
2.
Sonderposten
575.788
556.398
+19.390
2.1
für Zuwendungen
441.464
421.439
+20.026
2.2
für Beiträge
107.599
108.701
-1.102
2.3
für den Gebührenausgleich
12.331
12.107
+224
2.4
Sonstige Sonderposten
14.394
14.151
+243
3.
Rückstellungen
805.234
790.623
+14.610
3.1
Pensionsrückstellungen
570.366
552.851
+17.514
3.2
Rückstellung für Deponien und Altlasten
70.375
73.424
-3.049
3.3
Instandhaltungsrückstellungen
7.395
6.036
+1.359
3.4
Sonstige Rückstellungen
157.098
158.312
-1.214
4.
Verbindlichkeiten
1.385.122
1.387.195
-2.074
4.1
Anleihen
0
0
0
4.2
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
769.686
759.822
+9.865
4.3
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
413.249
417.467
-4.218
4.4
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleichkommen
45.235
8.717
+36.518
4.5
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
51.559
71.548
-19.989
4.7
Sonstige Verbindlichkeiten
70.609
75.452
-4.844
4.8
Erhaltene Anzahlungen
34.784
54.189
-19.406
5.
Passive Rechnungsabgrenzung
69.879
73.849
-3.970
3.349.267
3.307.200
+42.067
Summe
48
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist zum
31. Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und wird im Folgenden dargestellt:
AKTIVA
Umlaufvermögen
9%
PASSIVA
Passive
Rechnungsabgrenzung
2%
Aktive
Rechnungsabgrenzung
1%
Eigenkapital
15%
Verbindlichkeiten
42%
Anlagevermögen
90%
Sonderposten
17%
Rückstellungen
24%
Aktiva
Seit der erstmaligen Aufstellung zum 01. Januar 2010 hat das Anlagevermögen nur geringfügige Veränderungen von etwa +3 % erfahren.
Mit einem Bilanzanteil von rd. 86 % ist das Sachanlagevermögen unverändert die prägende Position im Anlagevermögen des Gesamtabschlusses seit dem 01. Januar 2010.
Hier sind wesentlich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit
einem Bilanzanteil von 32 % (Vj. 31 %) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem
01. Januar 2010 (31 %) leicht angestiegen und liegt zum 31. Dezember 2016 bei 33 %
(Vj. 33 %).
Der Anlagendeckungsgrad 2 verdeutlicht in welchem Umfang langfristiges Vermögen
durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Im Konzern Stadt Krefeld ist der Anlagendeckungsgrad 2 zum 31. Dezember 2016 geringfügig auf 78 % gestiegen, damit ist weiterhin langfristiges Vermögen zum Teil kurzfristig finanziert worden. Zum jeweiligen
Bilanzstichtag 31. Dezember stellt sich der Anlagendeckungsgrad 2 im Zeitverlauf wie
folgt dar:
Anlagen-
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
deckungsgrad 2
81%
80%
80%
80%
75%
76%
78%
Vom Umlaufvermögen entfallen ca. 56 % (Vj. 55 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rd. 3,3 Mrd. Euro beträgt der
Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weiterhin rd. 5 % (Vj.
49
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
5 %). Der Anstieg des Umlaufvermögens ist insbesondere auf die gestiegenen Forderungen (+15.600 TEuro; +12%) sowie liquiden Mittel (+10.245 TEuro; +13 %) zurückzuführen, die sich aus entsprechenden Entwicklungen bei der Stadt Krefeld, der KBK und
der Wohnstätte ergeben.
Die Aktivposten der Gesamtbilanz lassen sich auf die Stadt Krefeld und die vollkonsolidierte Unternehmen folgendermaßen zuordnen:
Gesamt
Anteil Aktiva
Anteil Aktiva
2016
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
Anlagevermögen
3.002.050
1.557.250
52
1.444.800
48
Umlaufvermögen
329.495
64.088
19
265.407
81
17.721
16.755
95
967
5
3.349.267
1.638.093
49
1.711.174
51
AKTIVA
Aktive
Rechnungsabgrenzung
AKTIVA
Zum 31. Dezember 2016 sind etwa 52 % (Vj. 52 %) des Gesamtanlagevermögens der
Stadt Krefeld zuzuordnen und resultieren hier insbesondere aus Grundstücken mit
Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie dem Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Wesentliche Zugänge im Bereich der
bebauten Grundstücke ergeben sich insbesondere durch die Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache.
Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich
unverändert auf 48 %. Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungs- und
Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der
KBK sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen.
Das Umlaufvermögen ist mit 81 % (Vj. 84 %) überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 73 % (Vj. 78 %) (rd. 68 % allein
im SWK-Konzern; Vj. 75 %), an den Vorräten 99 % (Vj. 99 %) und den liquiden Mitteln
85 % (Vj. 88 %).
50
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Passiva
Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem
01. Januar 2010 sieht wie folgt aus:
17%
15%
15%
15%
17%
17%
17%
17%
22%
24%
24%
24%
24%
40%
40%
41%
41%
42%
41%
2011
2012
2013
2014
2015
2016
22%
21%
20%
20%
17%
16%
17%
17%
20%
21%
21%
39%
40%
01.01.2010
2010
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive RAP
Seit Aufstellung des Gesamtabschlusses ist das Eigenkapital zum 31. Dezember 2016
im Vergleich zum Vorjahr erstmalig wieder angewachsen, auf nunmehr 513.245 TEuro.
Dies entspricht einem Anstieg um rd. 3 % zum Vorjahr. Die Verringerung seit dem 01.
Januar 2010 sinkt damit wieder auf 29 % (Vj. 31 %). Im Berichtsjahr 2016 liegt das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld wieder deutlicher über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem 01. Januar 2010 stellt sich folgendermaßen
dar:
Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro)
750.000
700.000
650.000
719.552
702.847
702.238
683.187
667.644
655.504
661.752
639.779
602.159
600.000
570.730
550.000
506.120
500.000
499.134
513.245
506.915
486.720
450.000
01.01.2010
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
2015
Jahresabschluss Stadt Krefeld
51
480.788
2016
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar:
Entwicklung der Eigenkapitalquoten
40%
38%
37%
36%
36%
35%
33%
32%
31%
32%
30%
25%
22%
21%
20%
20%
20%
17%
15%
15%
15%
15%
10%
01.01.2010
2010
2011
2012
2013
Eigenkapitalquote 1
2014
2015
2016
Eigenkapitalquote 2
Das Eigenkapital erfuhr infolge der Jahresfehlbeträge der vorangegangenen Gesamtabschlüsse eine wesentliche Veränderung. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns
Stadt Krefeld am 31. Dezember 2016 setzt die positive Entwicklung der beiden Vorjahre allerdings fort und weist seit Aufstellung des Gesamtabschlusses erstmalig ein positives Ergebnis aus. Die Entwicklung seit 2010 ist nachfolgend dargestellt:
Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses
(TEuro)
2010
2011
2012
2013
2014
+12.446
2015
-10.193
-26.899
-44.780
-44.717
-60.245
-84.274
52
2016
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen:
PASSIVA
Gesamt
Anteil Passiva
Anteil Passiva
2016
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
TEuro
Eigenkapital
513.245
472.398
40.847
Sonderposten
575.788
508.972
66.816
Rückstellungen
805.234
548.094
257.139
1.385.122
667.621
717.500
69.879
51.666
18.214
3.349.267
2.248.751
1.100.516
Verbindlichkeiten
Passive
Rechnungsabgrenzung
PASSIVA
Die Sonderposten werden unverändert mit 88 % hauptsächlich bei der Stadt Krefeld
bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch
Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch in 2016 durch die weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 12 % (VJ. 11 %) im Gesamtabschluss der Stadt
Krefeld im Vergleich zum städtischen Jahresabschluss mit 28 % (VJ. 27 %) deutlich.
Die Rückstellungen resultieren nur zu 32 % (VJ. 33 %) aus den Beteiligungen und werden wiederholt bestimmt durch die, über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegenen, Pensionsrückstellungen. Diese sind weiterhin mit einem Anteil von 91 %
der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Gegensatz zur Entwicklung im Vorjahr, haben die
sonstigen Rückstellungen in der Berichtsperiode nur eine geringfügige Veränderung
erfahren (-1 %). Den erneut vorgenommenen Auflösungen und Inanspruchnahmen von
Drohverlustrückstellungen im SWK-Konzern standen zum 31. Dezember 2016 insbesondere gestiegene personalbezogene Rückstellungen gegenüber. Insgesamt sind die
Rückstellungen seit dem 01. Januar 2010 um 138.871 TEuro und damit 21 % (Vj.
+124.260 TEuro bzw. +19 %) gestiegen.
Die Verbindlichkeiten entfallen je zur Hälfte etwa auf die Stadt Krefeld und den sonstigen Vollkonsolidierungskreis und werden wie im Vorjahr mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro
dominiert durch die Verbindlichkeiten aus Krediten und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind praktisch
vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Dagegen sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem übrigen Vollkonsolidierungskreis zuzurechnen, z. B. der EAG,
der KBK und der Wohnstätte. Der städtische Anteil hieran ist in 2016 erneut leicht gesunken auf 23 % (Vj. 25 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Verbindlichkeiten aus Krediten und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen,
in der Gesamtbilanz um rd. 42,2 Mio. Euro (Vj. +16,4 Mio. Euro) gestiegen. Während
der SWK-Konzern diese Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode um ca. 13,8 Mio. Euro
(Vj. +18,0 Mio. Euro) verringern konnte, ist es bei der Stadt Krefeld zu einem Anstieg
53
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
von rd. 24,1 Mio. Euro (VJ. -12,7 Mio. Euro) und bei den übrigen vollkonsolidierten Unternehmen von ca. 31,8 Mio. Euro (Vj. +11,2 Mio. Euro) gekommen.
Bei der Stadt geht dies hauptsächlich auf die in 2016 gestiegenen Verbindlichkeiten
aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (+36,9 Mio. Euro)
zurück. In 2016 erfolgte die Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache. Die Umsetzung des Projekts zum Neubau und Betrieb dieser Wache erfolgte in
Form eines ÖPP-Modells. Im Zuge der Aktivierung wurde auch die entsprechende Verbindlichkeit passiviert. Darüber hinaus sind insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Wohnstätte in 2016 um 19,3 Mio. Euro gestiegen.
Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt:
Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro)
800.000
750.000
752.351
717.622
738.154
759.822
741.617
737.662
729.694
769.686
700.000
650.000
600.000
550.000
500.000
450.000
400.000
402.213
420.100
426.714
420.713
414.231
417.467
368.601
413.249
350.000
01.01.2010
2010
2011
2012
2013
2014
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2015
2016
Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
IV. Darstellung der Finanz- und Ertragslage
Finanzlage
Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2016 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt:
Bezeichnung
2016
2015
Mio. Euro Mio. Euro
Veränderung
Mio. Euro
+/-
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
59,6
75,9
-16,3
+/-
Cashflow aus Investitionstätigkeit
-90,4
-112,8
+22,4
+/-
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
41,1
7,6
+33,5
10,3
-29,3
+39,6
0,0
0,3
-0,3
=
+/-
Zahlungswirksame Veränderungen des
Finanzmittelfonds
Änderungen des Finanzmittelfonds
+
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
80,8
109,8
-29,0
=
Finanzmittelfonds am Ende der Periode
91,1
80,8
+10,3
54
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2016 hat sich um 10,3 Mio. Euro und damit
um rd. 12,7 % erhöht.
In 2016 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +59,6 Mio. Euro (Vj.
+75,9 Mio. Euro). Diese positiven Finanzmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit können die gegenläufige Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit (-90,4
Mio. Euro) teilweise auffangen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich in 2016 auf -90,4 Mio. Euro (Vj.
-112,8 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen im Anlagevermögen (159,9
Mio. Euro) zurückzuführen. Hiervon ist der Großteil auf Investitionen innerhalb des
Sachanlagevermögens (153,7 Mio. Euro) zurückzuführen, welche sich im Konzern Stadt
Krefeld wie folgt darstellen:
Investitionen in das
Sachanlagevermögen
31.12.2016 Anteil
Mio. Euro
%
Stadt Krefeld
61,8
40
Wohnstätte
29,4
19
KBK
18,0
12
SWK ENERGIE
12,1
8
EGN
11,0
7
NGN
6,3
4
EAG
5,0
3
10,1
7
153,7
100
Übrige
Gesamtinvestitionen
Im Vergleich zu 2015 stehen den Auszahlungen u. a. um 30,8 Mio. Euro gestiegene
Einzahlungen aus Sonderposten gegenüber.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf +41,1 Mio. Euro (Vj. +7,6 Mio.
Euro). Der Anstieg resultiert daraus, dass die Kreditaufnahmen die Tilgungen deutlich
überschreiten. Die Neuaufnahmen sind vor allem auf die KBK und die Wohnstätte zurückzuführen. Die Höhe der dargestellten Kreditaufnahmen und Tilgungen liegt in der
Darstellung der Kredite zur Liquiditätssicherung auf Seiten der Stadt begründet, es
handelt sich um die Summe aller Transaktionen. Für die Stadt Krefeld war in 2016 ein
Rückgang der Investitions- und Liquiditätskredite von 12,7 Mio. Euro zu verzeichnen.
Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden.
Ertragslage
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis um 22.640 TEuro
(Vj. +34.524 TEuro) verbessert und ist mit 12.447 TEuro (Vj. -10.193 TEuro) erstmals
55
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
seit Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld positiv. Nachdem die Haushaltsjahre 2013 und 2014 insbesondere durch die Neubildung von Drohverlustrückstellungen der EGN und den Ergebnisverschlechterungen im städtischen Jahresabschluss geprägt waren, konnte auch in 2016 die positive Entwicklung des Jahresergebnisses der Stadt Krefeld auf Konzernebene fortgesetzt werden.
Ordentliche Gesamterträge
2016
2015
Veränderung
TEuro
TEuro
TEuro
%
+ Steuern und ähnliche Abgaben
318.689
284.992
+33.697
+12
+ Zuwendungen und allgemeine Umlagen
224.046
193.544
+30.502
+16
10.594
6.877
+3.717
+54
+ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
131.192
129.976
+1.216
+1
+ Privatrechtliche Leistungsentgelte
980.009
1.029.211
-49.202
-5
+ Kostenerstattungen und Kostenumlagen
97.267
78.105
+19.162
+25
+ Sonstige ordentliche Erträge
78.598
87.781
-9.183
-10
+ Aktivierte Eigenleistungen
18.033
20.515
-2.482
-12
-4.029
-1.212
-2.817
+232
1.854.399
1.829.789
+24.610
+1
Bezeichnung
+ Sonstige Transfererträge
+/- Bestandsveränderungen
= Ordentliche Gesamterträge
Die in der Vergangenheit schon große Bedeutung der Ertragspositionen „Steuern und
ähnlichen Abgaben“ sowie „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ für das Gesamtjahresergebnis hat im Berichtsjahr mit einem Gesamtanteil von etwa 29 % (Vj. 27 %) an
den ordentlichen Gesamterträgen weiter zugenommen. Der Konzern Stadt Krefeld
bleibt dabei aber weiterhin wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern
und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen unverändert von absolut prägender Bedeutung, decken rd. zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen damit den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar.
Die Veränderungen sind hier im Wesentlichen auf die in 2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie Schlüsselzuweisungen vom Land zurückzuführen. Aufgrund der in
2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge werden wiederum negative Auswirkungen auf
zukünftige Schlüsselzuweisungen erwartet.
56
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die unterschiedliche Bedeutung der Erträge aus Steuern im Jahresabschluss und im
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wird auch im Vergleich der jeweiligen Steuerquoten
deutlich, die angeben wie hoch der Anteil der Steuererträge an den jeweiligen ordentlichen Gesamterträgen ist:
Entwicklung der Steuerquote
50%
40%
44%
46%
45%
43%
41%
41%
41%
30%
20%
10%
16%
16%
15%
15%
17%
16%
14%
0%
2010
2011
2012
2013
2014
2015
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2016
Die Entwicklung der Zuwendungsquote stellt sich folgendermaßen dar:
Entwicklung der Zuwendungsquote
30%
27%
26%
20%
26%
26%
28%
10%
10%
9%
10%
9%
10%
27%
11%
28%
12%
0%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
2015
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2016
Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge zu etwa 52 % (Vj.
56 %) auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückführen. Diese
werden mit 92 % (Vj. 93 %) fast in Gänze im SWK-Konzern erwirtschaftet.
Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum weiterhin größten Teil von der SWK
ENERGIE (35 %) (Vj. 41 %), der lekker Energie (23 %) (Vj. 22 %) und der EGN (18 %) (Vj.
16 %) erwirtschaftet. Der Rückgang in dieser Position ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Umsatzerlöse aus Stromverkäufen bei der SWK ENERGIE zurückzuführen.
57
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Ordentliche Gesamtaufwendungen
Bezeichnung
-
Personalaufwendungen
-
Versorgungsaufwendungen
-
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2016
2015
Veränderung
TEuro
TEuro
TEuro
%
365.574
349.233
+16.341
+5
36.482
33.206
+3.276
+10
758.778
844.116
-85.338
-10
-
Bilanzielle Abschreibungen
138.140
131.040
+7.100
+5
-
Transferaufwendungen
273.897
242.678
+31.219
+13
-
Sonstige ordentliche Aufwendungen
241.769
219.194
+22.575
+10
1.814.640
1.819.467
-4.827
-0
= Ordentliche Gesamtaufwendungen
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 42 % (Vj. 46 %) im
Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der
überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (35 %) (Vj.
44 %), die lekker Energie (20 %) (Vj. 18 %), die NGN (12%) (VJ. 8 %) und die EGN
(12 %) (Vj. 11 %). Die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
ist größtenteils auf gesunkene Strom-, Gas- und Wärmebezugsaufwendungen sowie
den zum Weiterverkauf bestimmten Strombezugsaufwendungen der SWK ENERGIE zurückzuführen.
Nach den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen die Personalaufwendungen mit 20% (Vj. 19%) den größten Posten der ordentlichen Gesamtaufwendungen
dar, wovon wie im Vorjahr rd. 55% auf die Stadt Krefeld entfallen. Insgesamt haben
sich in 2016 die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowohl auf Seiten der Stadt
Krefeld als auch im SWK-Konzern leicht erhöht. Dies ist bei der Stadt im Wesentlichen
auf einen Anstieg bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigte zurückzuführen und
beruht u. a. auf zusätzlichen Stellen bzw. Stellenänderungen im Rahmen des U3Ausbaus für städtische Kindertageseinrichtungen und der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Auch im SWK-Konzern sind die tariflichen Entgeltsteigerungen,
in den Geschäftsfeldern Energie, Wasser, Verkehr sowie in wesentlichen Unternehmen
des Geschäftsfeldes Entsorgung, Ursache für den Anstieg.
Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen
Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gestiegen. Sie bleibt
weiterhin unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist damit im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld.
58
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Entwicklung der Personalintensität
30%
20%
10%
23%
23%
17%
17%
23%
17%
16%
25%
24%
22%
19%
17%
25%
20%
0%
2010
2011
2012
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2013
2014
2015
Jahresabschluss Stadt Krefeld
2016
Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf den SWK-Konzern
(52 %) (Vj. 51 %) und die Stadt Krefeld (36 %) (VJ. 37 %). Im Gesamtabschluss 2016
wurden planmäßige Abschreibungen (6.391 TEuro) (Vj. 6.815 TEuro) sowie außerplanmäßige Abschreibungen (1.650 TEuro) (Vj. 4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus
der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen.
Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Vergleich zum Vorjahr um ca. 13 % gestiegen. Hierzu zählen insbesondere die Umlagen an
den Landschaftsverband Rheinland, die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie
die Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Im Gegensatz zum Jahresabschluss der Stadt
Krefeld (34 %) (Vj. 33 %) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss
auf lediglich 15 % (Vj. 13 %). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf gestiegene Aufwendungen der Hilfen für Asylbewerber und Leistungen für unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge zurückzuführen.
Ordentliches Gesamtergebnis
Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt:
Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses
(TEuro)
+10.322
+7.075
2010
2011
-12.685
2012
+39.759
2013
2014
2015
2016
-21.209
-29.682
-55.401
Die Entwicklung im ordentlichen Gesamtergebnis von +29.437 TEuro (Vj. +31.531 TEuro) ist in der Berichtsperiode maßgeblich geprägt durch die deutliche Verbesserung im
städtischen Jahresabschluss. Durch erneut gestiegene Erträge im Bereich der Steuern
und ähnlichen Abgaben, der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie der Kos-
59
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
tenerstattungen und Kostenumlagen wurde im Jahresabschluss der Stadt Krefeld insgesamt ein deutlich verbessertes ordentliches Ergebnis erreicht.
Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31. Dezember 2016 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Im Konzern Stadt Krefeld liegt
der Aufwandsdeckungsgrad wie in 2015 über 100 %. Diese Überdeckung kann zum
Stichtag erstmalig das erneut negative Gesamtfinanzergebnis kompensieren.
Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades
100%
98%
90%
99%
94%
100%
94%
97%
92%
2011
2012
2013
89%
99%
90%
101%
95%
102%
98%
80%
2010
Gesamtabschluss Stadt Krefeld
2014
2015
2016
Jahresabschluss Stadt Krefeld
Gesamtfinanzergebnis
In 2016 hat sich das Gesamtfinanzergebnis um rd. 7.164 TEuro verschlechtert (Vj, Verbesserung um rd. 2.276 TEuro).
Bezeichnung
+
Finanzerträge
+/- Ergebnis der Equity Konsolidierung
-
Finanzaufwendungen
= Gesamtfinanzergebnis
2016
2015
TEuro
TEuro
3.496
9.861
3.273
8.055
32.545
36.528
-25.776
-18.612
Das Gesamtfinanzergebnis resultiert weiterhin hauptsächlich aus den hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 32.629 TEuro (Vj. 36.485 TEuro). Die Zinsaufwendungen sind zu 29 % (Vj. 26 %) auf die KBK, zu 28 % (Vj. 23 %) auf die Stadt Krefeld, zu 24 % (Vj. 32 %) auf den SWK-Konzern, zu 16 % (Vj. 16 %) auf die Wohnstätte
und zu 3 % (Vj. 3 %) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist es sowohl bei den Finanzaufwendungen (-11 %) (Vj. +3 %) als auch bei den Finanzerträgen (-65 %) (Vj. +34 %) zu einer Verringerung gekommen. Dies resultiert
hauptsächlich aus gesunkenen Zinsaufwendungen sowie Beteiligungserträgen bei der
SWK ENERGIE. Im Vorjahr resultierten die höheren Finanzaufwendungen bei der SWK
ENERGIE im Wesentlichen aus Aufwand aus dem negativen Marktwert eines Zins-SwapVertrages, sowie den letztmaligen Beteiligungserträge von der GEKKO.
Positiv für die Entwicklung des Gesamtfinanzergebnisses wirkt sich darüber hinaus das
erneut positive Ergebnis aus der Equity Konsolidierung aus, welches im Wesentlichen
auf die Entwicklung bei der Treuhand und der MVA zurückzuführen ist.
60
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden:
Gesamtergebnisrechnung
Ordentliches Gesamtergebnis
Gesamtfinanzergebnis
Außerordentliches
Gesamtergebnis
Anderen Gesellschaftern
zuzurechnendes Ergebnis
Gesamtjahresergebnis des
Konzerns Stadt Krefeld
Gesamt
Anteil
Anteil
2016
Stadt Krefeld
Beteiligungen
TEuro
TEuro
%
TEuro
%
39.759
21.807
55
17.952
45
-25.776
-6.686
26
-19.090
74
0
0
0
0
0
-1.537
0
0
-1.537
100
12.446
15.121
121
-2.675
-21
Während der Anteil der Stadt Krefeld am ordentlichen Gesamtergebnis in 2015 mit
-1.572 TEuro noch knapp negativ war, hat dieser in 2016 eine Verbesserung um 23.379
TEuro (Vj. +33.020 TEuro) auf 21.807 TEuro erfahren. Dies ist insbesondere auf die in
2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.
Auch der Anteil der übrigen vollkonsolidierten Unternehmen am ordentlichen Ergebnis
hat sich in 2016 um 6.059 TEuro verbessert auf 17.952 TEuro. Insbesondere ist dies im
SWK-Konzern auf die Entwicklung bei der SWK ENERGIE zurückzuführen.
Unter Berücksichtigung des Gesamtfinanzergebnisses sowie des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses ergibt sich das dargestellte, erstmalig positive Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. Dieses ist wesentlich durch die positiven Entwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld geprägt.
61
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
V. Chancen, Risiken und Ausblick
1. Chancen und Risiken der Stadt Krefeld
Die abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016.
Mit Verfügung vom 22. September 2016 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2016 und die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts der
Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Der Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs ist unverändert das Jahr 2020. Auch die Haushaltssatzung 2017 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden zwischenzeitlich seitens der
Bezirksregierung Düsseldorf mit Verfügung vom 17. Mai 2017 genehmigt. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes muss weiterhin bei allen anstehenden städtischen Entscheidungen allerhöchste
Priorität haben.
Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung von HSK-Maßnahmen in der Regel nicht nur
eine Ergebnis-, sondern auch eine Liquiditätswirkung verbunden ist. Dadurch besteht
ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erreichen des geplanten Ergebnisses
und den Liquiditätsüberschüssen, die im Rahmen der Investitionsplanung zur Finanzierung herangezogen werden. Sollten demnach Verschlechterungen bei zahlungswirksamen HSK-Maßnahmen (oder auch bei sonstigen konsumtiven Haushaltspositionen)
eintreten, wird diese Liquiditätsbelastung auch zu einer Einschränkung bei der Investitionstätigkeit führen. Somit ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Investitionsumfangs auch entscheidend, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten
Maßnahmen zeitnah ihre Konsolidierungswirkung entfalten. Sofern Rückstellungen in
Anspruch genommen und damit zahlungswirksam werden, kann sich auch hieraus eine
Auswirkung auf die Investitionstätigkeit ergeben, da sich o. g. Liquiditätsüberschüsse
reduzieren.
Der Ergebnisplan 2017 sieht ein Haushaltsdefizit von 34,5 Mio. Euro vor, im für den
Haushaltsausgleich entscheidenden Jahr 2020 wird erstmalig ein Überschuss von 5,9
Mio. Euro erwartet. Kernbotschaften zum Haushaltsplan 2017 sind:
• die Rückkehr zum Jährlichkeitsprinzip bei der Haushaltsplanaufstellung,
• die konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2020,
• der Haushaltsausgleich in 2020,
• der Verzicht auf Einschnitte beim städtischen Leistungsangebot bzw. Schließung von Einrichtungen,
• Investitionsschwerpunkte im Bereich Kinder und Bildung, Kultur, Infrastruktur
sowie Kommunales Konjunkturpaket,
• ein angemessener Beitrag der städtischen Beteiligungen und
• keine Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich.
Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs sind die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung auf-
62
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
grund der aktualisierten Orientierungsdaten sowie der Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (Stand Mai 2017). Sollten sich diese negativer als bislang
prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen – insbesondere Schlüsselzuweisungen – noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen.
Die positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer in 2016 führt aufgrund der Berechnungssystematik zu einem Absinken der Schlüsselzuweisungen ab 2018.
Die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, die Anfang Juni 2017 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, führen ab 2020 zu deutlichen Umwälzungen
in der Kommunalfinanzierung. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Stadt Krefeld haben wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkret abschätzen.
Die Flüchtlingsthematik führt weiterhin zu schwer kalkulierbaren Risiken der kommunalen Haushalte. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei
der Unterbringung dieser Menschen tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen.
Die vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt die Kommunen vor neue Aufgaben. Viele dieser
Jugendlichen werden lange in Deutschland bleiben. Deshalb muss man betonen: Die
eigentlich schwierige Aufgabe läuft derzeit an. Die Integration der Flüchtlinge in die
Gesellschaft ist zu meistern.
Insofern gibt es zu diesem Thema drei Herausforderungen:
• Erstens müssen Bund und Länder den Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur unmittelbaren Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Es geht um
kalkulierbare, sich dem Bedarf anpassende Finanzströme.
• Zweitens sind die Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren. Auch dafür benötigt es finanzielle Ressourcen.
• Drittens brauchen die Flüchtlinge Wohnungen, Kita-Plätze und Schulangebote in
der Stadt. Die kommunale Infrastruktur muss sich an den wachsenden Bedarf
durch mehr Menschen anpassen.
Darüber hinaus wird die Umsetzung des KInvFöG NRW die Kapazitäten der Verwaltung
in den nächsten Jahren überproportional binden. So positiv eine Förderung von rd. 20
Mio. Euro für Investitionen innerhalb der Stadt Krefeld ist, so ehrgeizig ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist bis 2020. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen
Vergaberichtlinien – wie beim Konjunkturpaket II geschehen – vereinfacht werden mit
einem über die Maße erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/innen verbunden.
Im Rahmen der beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen ist das
bereits bestehende KInvFöG um ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen im Umfang von 3,5 Mrd. Euro ergänzt worden. Für
diese Ergänzung gilt eine Umsetzungsfrist bis 2022, die aufgrund der bereits beste-
63
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
henden Programme ebenfalls für sehr ambitioniert gehalten wird. Ob und in welcher
Höhe Krefeld an diesem Fördertopf tatsächlich partizipieren wird, bleibt abzuwarten.
In einem ersten Schritt hat der Rat der Stadt Krefeld am 10. Dezember 2015 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG NRW mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio.
Euro beschlossen. Unter anderem sind die energetische Sanierung von Kindertagesstätten, die Erneuerung von Radwegen, die energetische Sanierung der Kaufmannsschule, der 4. Städtischen Gesamtschule sowie die Straßenerneuerung vorgesehen. Für
die Umsetzung dieser Maßnahmen haben die Kommunen nach Beschluss im Bundesrat am 04. November 2016 nunmehr Zeit bis zum 31. Dezember 2020, sofern ÖPPProjekte damit finanziert werden, sogar bis zum 31. Dezember 2021. Zu allen über das
KInvFöG NRW geförderten Maßnahmen hat die Stadt Krefeld einen Eigenanteil in Höhe
von mindestens 10 % zu erbringen, welcher aus den Ansätzen für das kommunale Konjunkturpaket Krefeld bestritten wird. Die Umsetzung des KInvFöG NRW wird die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional binden.
Darüber hinaus hat das Land NRW das Programm „Gute Schule 2020“ im Dezember
2016 beschlossen. Die Stadt Krefeld hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive
bis 2020 umgesetzt werden soll. Auch dieses Programm wird erheblichen zusätzlichen
Personalbedarf in der Bau- und Schulverwaltung erfordern.
Krefeld ist auf einem schwierigen und anspruchsvollen Weg der Haushaltskonsolidierung. Entscheidend für einen diesbezüglichen Erfolg ist, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog ist es gelungen, in der mittelfristigen Finanzplanung den strukturellen Haushaltsausgleich im Jahr 2020 zu erreichen.
Insbesondere hat der Rat der Stadt Krefeld die Bildung einer Anstalt öffentlichen
Rechts beschlossen. Es ist das Ziel, den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebs Krefeld“, in dem wesentliche Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zum 01. Januar 2018 aufzunehmen. Die geplanten Organisationsveränderungen sind noch nicht im Haushalt für 2018 berücksichtigt. Die Bildung einer
Anstalt öffentlichen Rechts wird von Verwaltung und Politik als weitere Chance zur
Haushaltskonsolidierung gesehen. Insofern wird auf die verschiedenen Konsolidierungsmaßnahmen in der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015
bis 2020 verwiesen.
Mit Beschluss vom 14. Juni 2016 hat der Verwaltungsvorstand den Projektauftrag zur
Neustrukturierung der Ausländerabteilung mit dem Ziel der Bildung eines Fachbereiches Migration und Integration beschlossen. Ziel ist es, die bestehende Aufgaben- und
Organisationsstruktur der Ausländerabteilung in eine Willkommens-/Dienstleistungsbehörde zu optimieren.
64
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung, wonach sich diese an der von der Bundesbank veröffentlichten 50jährigen Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere öffentlicher Emittenten zu
orientieren hat, stellt ein Risiko für den Haushalt dar. Es werden permanent rechtlich
zulässige Methoden geprüft und angewandt, die den negativen Entwicklungen entgegenwirken.
Am 29. September 2015 hat der Rat der Stadt Krefeld nach einer Elternbefragung im
Frühjahr 2015 dem Wunsch der Eltern nach einer weiteren Gesamtschule entsprochen
und die Gründung der Schule beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die
Schule als gebundene Ganztagsgesamtschule Anfang 2016 genehmigt. Die Gesamtschule Oppum hat ihren Betrieb am Standort der Realschule Oppum an der Schmiedestrasse 90 zum Schuljahr 2016/2017 aufgenommen.
Die Ende 2012 begonnene Großbetriebsprüfung kam zu der Entscheidung, dass der
BgA Sport und Schulsportanlagen nicht gemeinnützig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9
KStG sei, mit der Folge, dass die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr 2007 aufgehoben wurden. Diese Feststellungen wurden im Betriebsprüfungsbericht aus dem Jahr 2014 dokumentiert. Daraufhin erfolgte die Aufhebung der
Freistellungsbescheide. Durch den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus ergeben sich
Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, wonach nunmehr auch Leistungen an gemeinnützige Vereine, Organisationen u. a. ebenfalls einem Steuersatz von 19 % unterliegen.
Eine Anpassung der Entgelttarife für die Nutzung der Sportstätten wurde bisher nicht
beschlossen.
Eine verlässliche Angabe über die Steuermehrbelastung durch § 2b UStG und die Angabe einer Kostenfolgeabschätzung in diesem Zusammenhang (z. B. Personalmehrbedarf) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
Erfreulicherweise sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Entlastung der
Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Der Städtetag sieht dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich
finanziert werden muss und fordert eine baldige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesteilhabegesetzes. Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen sollte
eine sofortige Entlastung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für diese Soforthilfe des Bundes hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in den Jahren 2015–2017
zum einen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 % erhöht wird
(Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. EUR p. a.). Zum anderen erhalten die Kommunen einen
erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. EUR p. a.). Die auf
Krefeld entfallenden Entlastungsbeträge in 2017 belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro.
Aufgrund des ab 2018 geplanten Bundesteilhabegesetzes werden ab 2018 rd. 8,0 Mio.
Euro erwartet.
65
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Am 16. November 2016 wurde vom Bundeskabinett beschlossen, die Reform des Unterhaltsvorschusses auszuweiten. Hierdurch soll dieser ab 2017 bis zur Volljährigkeit
gezahlt werden, statt zur bisherigen Höchstdauer von 72 Monaten. Für die Kommunen
wird mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen gerechnet. Die Höhe der Ausgleichsleistungen durch Bund und Land sind noch nicht absehbar, die Auswirkungen auf die
Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt Krefeld sind daher derzeit noch nicht zu bestimmen.
Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiterzuverfolgen.
Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben.
Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stellt einen Unsicherheitsfaktor für die
Stadt Krefeld dar, da Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen in der Regel zu
entsprechenden Entwicklungen der Transferleistungen führen. Die Arbeitslosenquote
der Stadt Krefeld lag im Dezember 2016 bei 10,2 % (im Dezember 2015 bei 10,6 %).
Bis Mai 2017 hat sie sich auf 10,5 % verschlechtert.
Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht
außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt.
Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen
den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim
Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu
negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der
Ausgang des Verfahrens bleibt weiter abzuwarten.
Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte
weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch
auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar.
Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde
der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 520 Mio. Euro festgelegt. Dieser Höchstbetrag behielt auch im Haushaltsjahr 2016 seine Gültigkeit. Aufgrund konsumtiver Überschüsse konnte in 2016
erneut eine Reduzierung der Kredite zur Liquiditätssicherung erreicht werden, zum 31.
Dezember 2016 beläuft sich der Stand auf 413 Mio. Euro. Dieser Problemlage sehen
sich auch andere Kommunen ausgesetzt. Entscheidend wird hier der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld sein.
66
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Eine weitere Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten
darstellen. Zum 31. Dezember 2016 belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf
516,3 Mio. Euro (Vorjahr: 500,8 Mio. Euro). Aufgrund der Altersstruktur der Beamten
werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor.
Das städtische Jahresergebnis wird darüber hinaus auch durch die städtischen Tochterunternehmen beeinflusst. Für den städtischen Haushalt bleibt hier u. a. abzuwarten,
wie sich die schwierige Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt weiter entwickelt. Krefeld befindet sich somit weiterhin in einer schwierigen
Haushaltssituation mit sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konsolidierung des
Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sollen den
Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum
bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Darüber hinaus wird langfristig ein Schuldenabbau
sowohl bei den Investitions- als auch bei den Liquiditätskrediten avisiert. Dieser
Schuldenabbau steht insbesondere unter dem Vorbehalt der künftigen Entwicklung
und Finanzierung der Pensionslasten.
Bis dahin wird es voraussichtlich zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen.
Zum 31. Dezember 2016 liegt dieses bei 480,8 Mio. Euro (Vorjahr: 486,7 Mio. Euro).
2. Chancen und Risiken der Tochterunternehmen
Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen
Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die abgebildeten Erkenntnisse basieren auf den geprüften Jahresabschlüssen/Packages der jeweiligen
Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Die Berichterstattung zu den Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2017- 2021
des SWK-Konzerns.
Im Geschäftsfeld Dienstleistungen wird bei der SWK AG für 2017 mit einem Betriebsergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahres gerechnet.
Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund der oben dargestellten Entwicklung der Beteiligungsergebnisse und der prognostizierten Effekte aus Konsolidierungsvorgängen von einem gegenüber 2016 moderat niedrigeren, positiven SWK-Konzernjahresergebnis ausgegangen.
Im Vorjahr hat die SWK AG für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen. Er
dient der Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von
diesen Gesellschaften benötigten Mengen, da auf mittelfristige Sicht wieder von einem
Anstieg des Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum 31. Dezember 2016 lag
der Marktwert dieser Swapvereinbarung bei -0,9 Mio. Euro.
67
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Die 2016 durchgeführte Aufschmelzung der SWK SETEC und SWK AQUA auf die SWK
NETZE, nun NGN, und die damit einhergehende Optimierung der Organisation und der
Prozesse eröffnen neue Chancen für Synergien und eine damit einhergehende verbesserte Profitabilität im Netzbetrieb. In diesem Zusammenhang wird auch eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Verringerung der Betriebskosten, auch in der Sparte Trinkwasser, verfolgt. Weitere Potenziale liegen im
Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäfts durch Vermarktung des vorhandenen
Know-hows. Darüber hinaus untersucht die NGN kontinuierlich mögliche Beteiligungsbzw. Kooperationsoptionen mit Versorgern in der Region Niederrhein, um auch über
diesen Weg eine weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Kostensenkung zu realisieren.
Die Übertragung von hoheitlichen und damit verbundenen Schnittstellenfunktionen im
Bereich Abwasser von der NGN auf die KBK in 2015 hat sich im Berichtsjahr mit einem
reduzierten Betriebsführungsentgelt und gleichzeitig nicht im gleichen Umfang angepassten Personalressourcen ganzjährig auf die NGN ausgewirkt. Viel größere Ergebniseinbußen drohen, falls die KBK eine Kündigung des Betriebsführungsvertrages Abwasser vornehmen sollte. Eine quantitative Bewertung wird derzeit durchgeführt.
Der wirtschaftliche Rahmen der NGN wird durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber
(Strom, Gas) bestimmt. Das heißt, die Erlöspfade werden mit den Bescheiden der Regulierungsbehörden determiniert. Die festgestellten Ineffizienzen sind bis Ende der zweiten Regulierungsperiode 2017 (Gas) bzw. 2018 (Strom) abzubauen. Auf Basis der konzernweiten Strategie folgt die Geschäftspolitik der NGN weiterhin dem Kurs, die Ergebnisbeiträge der Strom- und Gasnetze für den jeweiligen Netzeigentümer mittels regulatorischer Optimierung zu sichern sowie die wirtschaftliche Konsolidierung fortzusetzen.
Im Bereich Abwasser wurde der Betriebsführungsvertrag 2016 und Anfang 2017 zweimal angepasst. Dabei wurde der Leistungsumfang verringert, was auch eine Reduzierung der Deckungsbeiträge für die Overheadfunktionen nach sich zieht. Das Hauptziel
der Verschmelzung der Gesellschaften SWK NETZE, SWK SETEC und SWK AQUA ist die
notwendige Steigerung der Effizienz in allen Sparten des Unternehmens. Trotz des aperiodischen Ertrags aus abgeschriebenen Forderungen in 2016 und des steigenden Kostendrucks aufgrund der Regulierung der Netzsparten Strom und Gas prognostiziert die
NGN infolge geplanter Optimierungsmaßnahmen ein Ergebnis vor Ergebnisabführung
auf dem Niveau des Berichtsjahres. Durch verbesserte Prozesse und etwaig durchzuführende Maßnahmen in den Bereichen Personal und Fremdleistungen wird es möglich
sein, Effizienzpotenziale zu heben.
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser sieht die SWK ENERGIE Potenziale im Aufbau
zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden. Dabei
sind eine individuelle Kundenbetrachtung und eine darauf abgestimmte Ansprache in
Kampagnenform von großer Bedeutung. Dem starken Wettbewerb, der neben Onlinekonkurrenz in Krefeld auch Haustürgeschäfte und zunehmend Telefonakquisition umfasst, begegnet die SWK ENERGIE mit verschiedenen Gegenmaßnahmen und Kampagnen. Mit dem Online Kundencenter (OKC) stehen dem Kunden rd. um die Uhr umfas-
68
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
sende Serviceleistungen der SWK ENERGIE kostenlos zur Verfügung. Das Interesse am
OKC wächst stetig. Neben der weiterhin gültigen Wachstumsstrategie sowohl im Privatals auch Gewerbekundenbereich liegt die Herausforderung im Erhalt und Ausbau der
Werthaltigkeit bei Bestandskunden. Beidem dient die kontinuierliche Anpassung des
Vertriebskanalmixes auch unter Berücksichtigung von Chancen der Digitalisierung und
Big Data.
Die SWK ENERGIE sieht weiterhin Chancen im Ausbau von Contracting und Energiedienstleistungen. Hier steht das Wärmecontracting für die Wohnungswirtschaft, zum
Beispiel in Form von Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen, im Vordergrund. Zusätzliches Potenzial besteht im Kleinanlagen-Contracting.
Bei der Stromerzeugung richtet die SWK ENERGIE den Fokus aufgrund der derzeit
schwierigen Rahmenbedingungen auf dezentrale, flexible Anlagen im Bereich KWK und
erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Je weiter der Ausstieg aus der Atomkraft voranschreitet, desto größer wird der Bedarf an lokaler Erzeugungsleistung.
Weiterhin bestehen bei der SWK ENERGIE Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen
im Bereich der Trinkwasserversorgung. Seitens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW)
wird auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor in der Trinkwasserbranche gesetzt. Dies schützt allerdings nicht vor einer Preismissbrauchskontrolle
durch die Landeskartellbehörde NRW oder das Bundeskartellamt. Mit dem Übergang
des Kundenstamms Mitte 2016 unterliegt nun die SWK ENERGIE dieser Kontrolle. Die
Bundeskartellbehörde ist bereits in NRW an ein Unternehmen mit einem Auskunftsersuchen herangetreten. Behördlich angefragte Daten zur Wassergewinnung und
-verteilung sind zukünftig durch die SWK ENERGIE bei der NGN zu erheben. Die NGN
wird – wie vorher seit Langem auch die SWK AQUA – ebenfalls am Landesbenchmarking teilnehmen. Gemäß der Benchmarkingergebnisse mit der Datenbasis 2015 liegen
die Wasserbezugskosten der Kunden in Krefeld innerhalb der Vergleichsgruppe unverändert im oberen Mittelfeld. Daher wird zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts
keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein konkretes Vorgehen der Kartellbehörde(n)
gegenüber der SWK ENERGIE gesehen.
Die lekker Energie sieht Chancen durch den Um- bzw. Ausbau von Vertriebskanälen. So
werden beispielsweise Jahresverträge mit Direktvertriebspartnern, welche feste Akquiseziele beinhalten, vereinbart und ausscheidende Partner durch qualitativ hochwertige
neue ersetzt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Kanal Internet. Mit dem Ziel, über die Kundengewinnung hinaus eine stärkere Kundenbindung zu erreichen, wird auch das Performance-Marketing forciert. Die Bedeutung von Onlinemarketinginstrumenten wird
zunehmen, mittelfristig sollen sie zu einem stabilen Vertriebskanal entwickelt werden.
Weiterhin können mit dem Produkt dekkel insbesondere bei den Geschäftskunden aktiv mögliche Beschaffungsvorteile weitergegeben werden in Verbindung mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit.
69
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren wesentliche Risiken insbesondere aus der Energiebeschaffung und dem Energievertrieb sowie zusätzlich bei der
SWK ENERGIE aus der Stromerzeugung – allerdings in einem deutlich reduzierten Umfang – und aus dem Trinkwasservertrieb.
In der Energiebeschaffung resultieren im Wesentlichen Preisrisiken aus der Commodities Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden bei Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigtem Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die
Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht.
Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung
(Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose
bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über
Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls
angepasst. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Portfolios werden stets risikoavers bewirtschaftet, spekulative Geschäfte sind auch durch die im Risikohandbuch
festgelegten Regelungen ausgeschlossen.
Des Weiteren ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos
(Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird von SWK ENERGIE und lekker Energie durch
eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz) begegnet.
Hinsichtlich der vom Bundesgerichtshof fortentwickelten Rechtsprechung zur Frage der
Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) bei Sonderkundenverträgen und grundversorgten Kunden hat sich das Risiko bei der SWK ENERGIE stark eingegrenzt. Vor dem Hintergrund nicht erfolgter (Gas) bzw. niedriger (Strom) Preisanpassungen in den vergangenen Jahren, der Verwendung einer angepassten Preisregelung
für Neuverträge im Sonderkundenbereich seit 2014 und der Ablösung gegebenenfalls
zuvor noch geltender Altverträge ist das mögliche Schadenspotenzial nur noch gering.
Für mögliche Rückerstattungen von bei Strom- und Gaskunden erfolgten Preissteigerungen wurden bestehende Rückstellungen in der Berichtsperiode teilweise aufgelöst.
Diese haben zum 31. Dezember 2016 nur noch einen geringen Umfang.
Es besteht ein Finanzierungsrisiko bei der TGH aufgrund der möglicherweise eintretenden Uneinbringlichkeit von Gesellschafterdarlehen. Das Gaskraftwerk wurde mittlerweile in einen Minimalbetrieb überführt und wird nur noch vereinzelt zu Regelungszwecken eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt unter anderem über ein Gesellschafterdarle-
70
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
hen der SWK ENERGIE. Das von ihr im Vorjahr gewährte Darlehen in Höhe von 1,7 Mio.
Euro wurde im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben. Auch für die Zukunft wird davon
ausgegangen, dass die TGH keine Schuldendiensttilgung aus dem operativen Geschäft
heraus bewältigen kann.
Seit 2016 – mit der Aufhebung des Pacht- und Lieferungsvertrages Fernwärme – ist
hinsichtlich der Emissionsrechte die SWK ENERGIE die wirtschaftlich betroffene Gesellschaft. Sie betreibt Anlagen (Blockheizkraftwerk, Heizwerke), die CO2-Emissionen ausstoßen. Für diese Anlagen hat die Gesellschaft Emissionsberechtigungen (European
Emission Allowances, kurz EUA) zu beschaffen. Ein Teil der EUAs wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos zugeteilt. Im Jahr 2016 wurde der
noch aus den Vorjahren vorhandene Bestand der NGN auf die SWK ENERGIE übertragen
und die für das Jahr 2016 neu zugeteilten EUAs bei ihr bilanziert. Im Berichtsjahr gab es
keine Handelstransaktionen mit EUAs.
Im Rahmen der Auflösung der bestehenden Vermarktungspositionen der GSH Kraftwerksmengen wurden die Inputpreise für CO2-Zertifikate (physisch erfüllte Termin- und
Spotmarktgeschäfte von EUAs) sowie für Kohle (Swapgeschäft, bei dem ein Terminpreis
gegen einen Index fixiert wurde) über die Quantum abgesichert.
Im Zuge der Beendigung der GSH-Beteiligung hatte die SWK ENERGIE 2015 ein (Teil-)
Darlehen mit einem Betrag von ursprünglich 17,8 Mio. Euro und einen Zinsswap in gleicher Höhe von der VSG übernommen. Weiterhin wurde eine Termingeldanlage in Höhe
von 17,8 Mio. Euro an die KFW IPEX-Bank GmbH verpfändet, die zum Bilanzstichtag
unverändert in dieser Höhe besteht. Der Marktwert der Zins-Swap-Vereinbarung beträgt
zum 31. Dezember 2016 -3,3 Mio. Euro. Der negative Marktwert des Zins-Swap hat sich
gegenüber dem Vorjahresstichtag um 0,4 Mio. Euro verringert, was zum Bilanzstichtag
eine entsprechende Veränderung der hierfür gebildeten Rückstellung bedingte.
Im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck und damit verbundene Kundenverluste entwickelt die SWK ENERGIE ihre zielgruppenspezifischen Vertriebskampagnen für Neu- und
Bestandskunden ständig weiter. Die lekker Energie wirkt diesem Risiko ebenso mittels
einer Vielzahl unterschiedlicher Neukunden- und Bestandskundenmaßnahmen entgegen.
Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter
Dienstleister unter anderem für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form
von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen
Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in
dem Fall in der Regel die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je
nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss
sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen,
wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als
Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der
Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käu-
71
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
fer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat
bei fallenden Preisen ein Wiederabsatz-Risiko.
Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder
eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und
Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferungen bis 2017).
Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch
Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Umsetzung
des neuen Besicherungskonzepts in 2012 nehmen die Lieferverträge, die die Quantum
in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt, zu. Auch hier fungiert die SWK
ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei
den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden
Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK
ENERGIE abgesichert.
Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr 70,0
Mio. Euro. Hiervon waren zum 31. Dezember 2016 Sicherheiten in Höhe von 39,4 Mio.
Euro an Handelspartner der Quantum ausgegeben.
Im Geschäftsfeld Energie und Wasser wird bei der SWK ENERGIE für 2017 ein Rückgang
der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein
Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte, die nicht vollumfänglich von
den sinkenden Beschaffungskosten aufgefangen werden können. Eine Weitergabe an
die Bestandskunden ist aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer möglich. Auch für die Sparte Wärme wird von einer Margenverringerung ausgegangen. Einerseits wird angenommen, dass höhere Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei den Erzeugungsanlagen und im Netz anfallen werden und andererseits die
Arbeitspreise zum Jahresanfang 2017 gesenkt wurden. Weiterhin wird ein höherer Anstieg des Personalaufwands als in 2016 erwartet, weil neben der angenommenen Tarifsteigerung ein Mitarbeiteraufbau eingeplant ist. Auf Basis dieser Annahmen wird für
das laufende Jahr 2017 mit einem niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung
als 2016 gerechnet.
Trotz eines schwierigen Marktumfelds erwartet die lekker Energie in ihrer Ergebnisprognose für das Jahr 2017 wiederum ein deutlich positives Jahresergebnis (vor Gewinnabführung), allerdings nicht auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2016. Das angestrebte Kundenwachstum führt auch zu höheren Vertriebsaufwendungen. Allerdings
gilt weiter die strategische Vorgabe der Kundenwertorientierung, das heißt wirtschaftliche Nachhaltigkeit bleibt bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel.
Im Geschäftsfeld Verkehr sieht die SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen weiterhin schwierig. Neben den steigenden Aufwänden zum Erhalt der
Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels verändern
sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen. So schätzen mehr
72
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
und mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, weg vom Abonnement, vor allem hin zum Sozialticket. Hier gibt es keine längere Bindung, und man kann
von Monat zu Monat neu entscheiden, ob der Kauf einer Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren.
Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung
der vornehmlich digitalen Services. Die neuen Angebote „SWK Live“ und das „RatzfatzTicket“ sind Beweis für die Innovations- und Veränderungsfähigkeit der SWK MOBIL.
Über die neuen Informations- und Vertriebskanäle soll es gelingen, auch neue Zielgruppen für die Fahrt in Bus und Bahn zu gewinnen.
Weiterhin rechnet die SWK MOBIL damit, dass 2017 keine größeren aperiodischen Erträge aus NRW-Landesmitteln sowie aus der Erstattung von EEG-Aufschlägen für den
Straßenbahnstrom anfallen werden. Aufgrund des Tarifverhandlungsergebnisses im
Berichtsjahr für 2017 sowie eines geplanten Anstiegs der Zuführungen an die Versorgungskasse wird ein höherer Personalaufwand erwartet. Ferner führen verstärkte Gleisbaumaßnahmen zu einem Anstieg beim Materialaufwand und den Fremdleistungen,
die durch steigende Zuschüsse teilweise kompensiert werden. Für 2017 geht die SWK
MOBIL von keinen außerplanmäßigen Abschreibungen aus, wie sie 2016 in großem
Umfang vorgenommen wurden. Insgesamt wird daher für das laufende Jahr mit einem
moderat besseren Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich als 2016 gerechnet.
Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK
geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein sieht die EGN gute Chancen,
sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue
Kunden zu gewinnen. Bestehende Geschäftsfelder wurden ausgebaut und die überregionalen Aktivitäten in den Großräumen Köln und Düsseldorf ausgeweitet. Dieser Weg
soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Im Verbrennungsmarkt haben sich seit
2015 die Preise für Mengen zur thermischen Verwertung sowohl auf dem Spotmarkt als
auch bei kommunalen Ausschreibungen stetig erholt, wodurch sich die Belastung in
diesem Geschäftsfeld verringert hat. Ab Dezember 2017 greifen die neuen Preisvereinbarungen mit der MVA Weisweiler, sodass Absteuerungen dorthin nicht mehr mit Ergebnisbelastungen verbunden sind. Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen. Die Gesellschaft hat eine Prozessstruktur entwickelt, mit der sie
auch im hart umkämpften Marktumfeld eine gute Ausgangslage besitzt.
Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK-Konzern die langfristige
Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells das Ziel. Die Entscheidung über die
Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über 2018 hinaus, hat
hierfür die wesentliche Basis geschaffen. Durch die Ausgestaltung der MKVA als KraftWärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz bildet die
Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung –
mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad und unter Einsatz teilweise regenerativer Ener-
73
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
gieträger. Damit leistet die Anlage einen Beitrag zur Energiewende, deren Bedeutung in
Zukunft eher zu- als abnehmen wird.
Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien
im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48,1 Mio. Euro. Sie ist durch
einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die
SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des
Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese
beläuft sich zum Jahresende 2016 unverändert auf 6,8 Mio. Euro. Der Haftungseintritt
der vorbezeichneten Verpflichtungen wird nach wie vor als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31. Dezember
2016 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld
und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten.
Bei der EGN besteht ein wesentliches Risiko in der Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Im Geschäftsjahr 2015 hat der RheinKreis Neuss seinen mit der Gesellschaft geschlossenen Entsorgungsvertrag in weiten
Teilen zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Wesentliche Lose der Ausschreibung des
Rhein-Kreises Neuss hat die EGN allerdings im Geschäftsjahr 2016 wieder gewinnen
können. Allerdings musste trotz einer temporären Auslastung der Müllverbrennungsanlagen aufgrund von Zusatzmengen aus dem Ausland und aufgrund des nach wie vor
vorhandenen Preisdrucks eine deutliche Preisreduzierung hingenommen werden. Die
EGN hat die Risiken, welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der
Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben,
durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2016 berücksichtigt. Zukünftige Ausschreibungsverfahren und Preisverhandlungen können zu weiteren Drohverlusten führen.
Im Geschäftsfeld Entsorgung beurteilt die EGN die voraussichtliche Entwicklung des
Unternehmens positiv. Es wird das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen sowie neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Durch die positive
Preisentwicklung auf dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung und die
geplante Inanspruchnahme der in den Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen
wird im Jahr 2017 eine Ergebnisentlastung erwartet. Bei leicht rückläufigen Umsatzerlösen rechnet die EGN mit einem gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich
positiveren Ergebnis.
Für die EAG/EGK zusammengenommen wird für das Geschäftsjahr 2017 ein geringerer
Jahresüberschuss als 2016 erwartet, da im Gegensatz zum Vorjahr keine außerordentlichen Ergebnisbeiträge in Aussicht stehen.
Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die
Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Darüber hinaus
hat die GSAK im zweiten Quartal 2016 erfolgreich an der Ausschreibung der Dualen
74
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Systeme teilgenommen und den Auftrag zur Einsammlung der Leichtverpackungen im
Stadtgebiet Krefeld für den Zeitraum von 2017 bis 2019 erhalten.
Die GSAK geht für das laufende Geschäftsjahr von einem Ergebnis auf dem Niveau des
Berichtsjahres aus.
Weiterhin können für die übrigen direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden:
Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich nach dem Abschwung aus
der zweiten Jahreshälfte 2015 im Berichtsjahr wieder eine positive Entwicklung Bahn
gebrochen und letztlich mit genau 72.120 m² sogar für einen Vermarktungsrekord in
der Geschichte der GGK gesorgt. Nachdem diese Entwicklung in den ersten Monaten
des Jahres 2017 noch eine erfreuliche Fortsetzung erlebte, muss für den Rest des Jahres mit einem deutlich geringeren Wert als 2016 und für die kommenden Jahre mit weiterhin sinkenden Verkaufszahlen gerechnet werden. Wesentlicher Grund dafür ist die
weiterhin rückläufige Gewerbeflächen-Verfügbarkeit, die sich nach dem „Ausverkauf“
des über viele Jahre sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord seit Anfang 2017
auch im Europark Fichtenhain B in einer Vollvermarktung widerspiegelt.
Für die kurz- bis mittelfristige Zukunft kommt der weiteren Entwicklung vermarktungsfähiger Flächen im Businesspark Fichtenhainer Allee durch entsprechende Erschließungsmaßnahmen die größte Bedeutung zu, zumal sich die Grundstücke dort bereits
zum weit überwiegenden Teil im Eigentum der GGK befinden und daher keine Abhängigkeiten von der Verkaufsbereitschaft anderer Eigentümer bestehen.
Anders verhält es sich bei dem ebenfalls wichtigen neuen Gewerbegebiet an der A 57
(nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines solchen im neuen FNP der Stadt Krefeld); hier steht der Entwicklung noch der notwendige Erwerb der Flächen und die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer im Wege, so dass mit der Stadt Krefeld im
Berichtsjahr intensiv über mögliche Tauschflächen diskutiert wurde.
Neue Chancen für die Gesellschaft ergeben sich – wie bereits im Vorjahr erwähnt – aus
der Revitalisierung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“, in der durch Sanierungs-,
Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und
sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK als äußerst
sinnvoll erscheint. Mittlerweile konnte für sämtliche Bauabschnitte eine sehr gute
Vermarktung erzielt werden, so auch bereits zum Baustart im Frühjahr 2016 eine Vollvermietung des Neubaus an der Vorster Straße / Ecke Nauenweg.
In Anbetracht des „gedeckelten“ städtischen Zuschusses und der nach wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten
und den damit einhergehenden Finanzierungskosten, musste die GGK über viele Jahre
75
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
hinweg jährlich Gewinne aus Grundstücksverkäufen in etwa siebenstelliger Höhe generieren, um zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu gelangen. Dieser Vermarktungsdruck
konnte im Berichtsjahr dank der Ablösung mehrerer Darlehen und der damit erreichten
deutlichen Reduzierung der Zins- und Tilgungslasten zwar merklich reduziert werden;
allerdings steht dem auch ein in Anbetracht der Verkaufserfolge aus 2016 reduziertes
Immobilienportfolio gegenüber.
Insofern bleibt für die kommenden Jahre ein wesentliches Risiko darin bestehen, dass
Flächenverkäufe schwer zu prognostizieren sind und aufgrund der begrenzten Grundstücksverfügbarkeit die Chance, damit genau die Bedürfnisse der an Flächen interessierten Unternehmen zu treffen, naturgemäß sinken wird.
Da die Nicht-Realisierung einzelner Grundstücksverkäufe stets spürbare bis schwerwiegende Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan hat, bleibt auch für die Zukunft eine
recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsführung im Laufe eines Geschäftsjahres zu einer Nachtragsplanung gezwungen sein wird.
Das in den Lageberichten der Vorjahre genannte weitere Risiko des Vermietungsgeschäfts hat die GGK mittlerweile ganz deutlich reduziert, indem zwischen Juli 2015 und
Februar 2016 die beiden Büroobjekte, welche jeweils an ein einziges Unternehmen
vermietet waren (Krützpoort 16 und Campus Fichtenhain 71), veräußert wurden. In allen weiteren Mietobjekten, welche sich noch im Eigentum der GGK befinden (Campus
Fichtenhain 42 und „Werkkontor Krefeld“), besteht ein solches „Klumpenrisiko“ dank
der Vermietung an viele verschiedene Unternehmen nicht.
Ein langfristiges Risiko liegt nach wie vor darin, dass durch eine mögliche Veräußerung
der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“ im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend
auswirken würde.
Die Krefelder Bau hat mit der Seidenweberhaus und der Stadt Krefeld in 2015 eine Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrag des KönigPALAST Krefeld geschlossen.
Durch den Schuldbeitritt der Stadt Krefeld zur Erfüllung der Pachtforderungen hat sich
das Risiko für die Krefelder Bau deutlich reduziert. Die Forderungsüberwachung erfolgt
monatlich.
Die geschäftliche Entwicklung in 2016 und in den folgenden Jahren wird durch die Verpachtung des KönigPALAST Krefeld bestimmt. Der KönigPALAST Krefeld wurde Anfang
Dezember 2004 termingerecht fertiggestellt und an den Betreiber, die Seidenweberhaus, übergeben. Der Pächter kommt seinen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag
nach. Die Gesellschaft beabsichtigt in den nächsten Jahren eine deutliche Erhöhung
der Verwaltungsgebühren für Wohnungseigentums- und Fremdverwaltung durchzuführen. Falls diese am Markt nicht umsetzbar sind, werden sich die Wohnungseigentumsund Fremdverwaltungen gegebenenfalls reduzieren.
76
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Der Betrieb des Seidenweberhauses ist ohne weitreichende Sanierungen nur noch bis
Ende 2019 aufrecht zu erhalten. Dann ist das Gebäude 43 Jahre alt und Teile der technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik sind nicht mehr voll
funktionsfähig. Politisch soll voraussichtlich im Herbst 2017 beschlossen werden, ob
die Veranstaltungshalle abgerissen und neugebaut oder aber aufwendig saniert werden soll. Dazu wurden bereits Experten- und Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt.
Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass auch
in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über
den KönigPALAST mit der Krefelder Bau bestimmt. Durch die Abgabe der Vermarktung
von 18 Logen und allen Business-Seats im Rahmen des Spielbetriebs an die Krefelder
Pinguine ist es nicht mehr möglich, Umsätze im Hospitality-Bereich auf dem Niveau der
letzten Jahre zu halten oder gar zu steigern.
Kosten durch Neu- und Ersatzinvestitionen im KönigPALAST müssen von der Seidenweberhaus getragen werden. Das geht aus dem Vertrag und der Erweiterung des Pachtvertrags zu Ersatzinvestitionen mit der Krefelder Bau hervor. In den nächsten Jahren fallen
notwendige Investitionen im KönigPALAST in den Bereichen Brandschutz (Sprinkleranlage) und Veranstaltungstechnik (Videowürfel, Scheinwerfer) an.
Der Zuschussbedarf der nächsten Jahre beträgt für den KönigPALAST, bei geplantem
Geschäftsverlauf ca. 2.300 TEuro.
Bei der KBK können insbesondere zwei Sachverhalte zukünftig zu einer Reduzierung
der Jahresergebnisse führen. Dazu gehört einmal das Absinken des kalkulatorischen
Zinssatzes durch die Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung
an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher
Wertpapiere. Würde der Rückgang noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung unterstellt, würde das z. B. bei einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem mittelfristig in der Planung angesetzten Zinsniveau von 6,31 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rd. 3,6 Mio. Euro p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von
Gegenmaßnahmen nicht möglich. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung sind nicht zu erwarten, da ein Eintritt einer über die in der mittelfristigen Planung
angesetzten hinausgehenden Verringerung als sehr unwahrscheinlich bewertet wird.
Zum anderen besteht ein Risiko darin, dass die aktuellen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten Abschreibungen übersteigen. Die Differenz wird durch die Aufnahme
zusätzlicher Darlehen geschlossen. Somit werden die Tilgungen vorhandener Darlehen
durch die Aufnahme neuer Kredite gedeckt. Dies kann aus rechtlichen Gesichtspunkten
heraus kritisch gesehen werden. Bisher wurde eine kumulierte Sichtweise angestellt,
die den Zeitraum seit 2004 (Gründung Eigenbetrieb Stadtentwässerung) berücksichtigt. Basierend auf den Ist- Daten bis 2016 und den Planwerten 2017 bis 2020 des
Kommunalbetriebes wird die kumulierte Darlehensaufnahme die Investitionssumme ab
77
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
2018 übersteigen. Die zahlungstechnische Gegenüberstellung von kumulierten Investitionen und Darlehensvolumen pro Jahr ergibt im Jahr 2018 einen Überhang der kumulierten Darlehen von 3,8 Mio. Euro, in 2019 von 10,5 Mio. Euro und in 2020 von 15,7
Mio. Euro.
Als Gegenmaßnahme wurde bereits eine Verkürzung der Abschreibungsdauer für Neuinvestitionen umgesetzt.
Folgende Gegenmaßnahmen werden geprüft:
• Verkürzung der Abschreibungsdauer auch für den Anlagenbestand.
• Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine
längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu
senken/strecken.
• Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert.
Unter dem Vorbehalt der Umsetzung aller Maßnahmen wird es als sehr unwahrscheinlich angesehen, dass eine Rücklagenzuführung zur Stärkung der Eigenfinanzierung
notwendig werden wird.
Im Geschäftsjahr 2017 wird die KBK voraussichtlich einen Jahresüberschuss von 7,3
Mio. Euro erwirtschaften.
Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für in
2017 neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die Kredittilgung voraussichtlich auf 10,5 Mio. Euro. Der Finanzierungsbedarf der KBK (Investitionen und Tilgungen) wird sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 26,4 Mio. Euro belaufen. Der Gesamtbetrag der Abschreibungsgegenwerte beträgt für das Wirtschaftsjahr
2017 laut Erfolgsplan 5,9 Mio. Euro, so dass 20,5 Mio. Euro durch neue Darlehen finanziert werden müssen.
Die Chancen der WFG sind nach wie vor in erster Linie darin zu sehen, dass sie durch
eine erfolgreiche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu einem positiven Klima
am Wirtschaftsstandort Krefeld, einer ausgeprägten Zufriedenheit der ansässigen Unternehmen und somit Standortbindung (inkl. der Erhaltung von Arbeitsplätzen) sowie –
auch durch ein gezieltes Standortmarketing – zu weiteren Neuansiedlungen am Standort Krefeld (inkl. der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie neuer GewerbesteuerEinnahmen) beiträgt.
Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt (§ 15), dass die nicht durch eigene Erträge gedeckten Aufwendungen der Gesellschaft „grundsätzlich bis zur Höhe des im verabschiedeten Wirtschaftsplan der Gesellschaft ausgewiesenen Unterschiedsbetrages (Aufwendungen abzüglich eigener Erträge) durch den Gesellschafter Stadt Krefeld durch Zuschussgewährung ausgeglichen“ werden. Damit sind die Risiken der Gesellschaft im
Wesentlichen darauf begrenzt, dass diese im Wirtschaftsplan ausgewiesene Unterde-
78
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
ckung nicht – z. B. durch außerordentliche Aufwendungen – in nennenswertem Umfang
überschritten wird.
Da der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbestands der Wohnstätte nur noch
bei rd. 18 % des Gesamtbestandes liegt, ergeben sich für die Gesellschaft größere
Spielräume bei der Mietpreisfestsetzung und Belegung der Wohnungen.
Zukünftige Risiken könnten sich aus steigenden Erlösausfällen infolge Leerstand ergeben. Bestandsgefährdende Risiken und Risiken, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage negativ beeinflussen könnten, sind jedoch nicht erkennbar. Die Gesellschaft
hat gemäß § 91 Abs. 2 AktG das bestehende Steuerungs- und Überwachungssystem
durch ein Risikomanagementsystem erweitert, damit insbesondere den Fortbestand
der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.
Im Wirtschaftsplan wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2017 bzw. 2018 ein Jahresüberschuss von 5.953 TEuro bzw. 6.004 TEuro erwartet. Schwerpunkt der Tätigkeit wird
auch in Zukunft die Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie der
weitere Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mieterbetreuung sein. Für 2017/2018
sind Bauinvestitionen für Neubau- und Umbaumaßnahmen in Höhe von 68.596 TEuro
vorgesehen.
Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist beim Zoo aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit
drastischen Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und
Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in
den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft.
Die regelmäßige Verteuerung der Aufwandsseite um die Steigerung der Lohnkosten und
der allgemeinen Preissteigerungsrate konnte mit der Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschuss ausgeglichen werden. Die Kostensteigerungen müssen nicht
über eine Erhöhung der Eintrittspreise ausgeglichen werden. Durch die Anpassung beruhigt sich die finanzielle Situation des Zoos deutlich und garantiert ein Mindestmaß
an regelmäßigen Investitionstätigkeiten zur Erhaltung der Attraktivität. Die in 2018
wieder zu erwartende Ausschüttung aus der Gehlen-Schenkung sowie die Heranziehung noch nicht verwendeter Mittel aus Nachlässen tragen hierzu ebenfalls positiv bei.
79
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
5.3 Ausblick im Konzern Stadt Krefeld
Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird
innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der
Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig.
Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der
Stadt Krefeld in der Zukunft der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der
Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt.
Auch aufgrund der fortgesetzten positiven Entwicklung der Stadt Krefeld ist es im Gesamtabschluss 2016 erstmalig nicht zu einem weiteren Abbau des Gesamteigenkapitals gekommen. Zum 31. Dezember 2016 liegt dieses bei 513.245 TEuro (Vj. 499.134
TEuro).
80
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
VI. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates
Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
Meyer, Frank
GB
1
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise
in Nordrhein-Westfalen (AGFS)
Vorsitzender des Präsidiums
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG)
Mitglied Gesellschafterrat und Beirat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK)
Mitglied Gesellschafterrat und Beirat
Gesellschaft Bürger und Polizei e.V.
Mitglied
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK)
Mitglied Gesellschafterrat und Beirat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Vorsitzender Aufsichtsrat
Hafen Krefeld GmbH & Co. KG
Mitglied Aufsichtsrat
Helios Klinikum Krefeld GmbH
Mitglied Aufsichtsrat
Krefelder Bau GmbH
Mitglied Aufsichtsrat
Nettetaler Sparkassenstiftung
Mitglied Kuratorium
Mitglied Verbandsversammlung
Rheinischer Sparkassen- und Giroverband
stv. Mitglied Verbandsvorstand
stv. Mitglied Trägerausschuss
RWE AG
Mitglied im Konzernbeirat, seit 01.10.2016
Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V.
Beisitz Vorstand, seit Juni 2016
Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im
Verwaltungsrat
Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im
Sparkasse Krefeld
Hauptausschuss
Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im
Risikoausschuss
Mitglied in den Regionalbeiräten Kempen, Willich,
Sparkasse Krefeld, Regionalbeiräte
Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal, Viersen und
Geldern
Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld
Mitglied Kuratorium
Sparkassenstiftung 'Natur und Kultur' Kreis Viersen
Mitglied Kuratorium
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld
Vorsitzender Kuratorium
Sparkassenzweckverbandssparkasse Stadt Krefeld/Kreises Viersen
Verbandsvorsteher
Mitglied Vorstand, seit 14.04.2016
Städtetag Nordrhein-Westfalen
davor: kooptiertes Mitglied Vorstand
Standort Niederrhein GmbH
Mitglied Gesellschafterversammlung
Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.)
Mitglied Kuratorium
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Mitglied Aufsichtsrat
SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft
Mitglied Koordinierungskreis Entsorgung
Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH
Vorsitzender Aufsichtsrat, seit 01.12.2016
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
davor: stellvertretender Vorsitzender
Tönisvorster Sparkassenstiftung
Mitglied Kuratorium
Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA)
Mitglied Gesellschafterversammlung
Viersener Sparkassenstiftung
Mitglied Kuratorium
81
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Meyer, Frank
GB
1
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Vorsitzender Aufsichtsrat
WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Vorsitzender Gesellschafterversammlung
Zoo Krefeld gGmbH
Mitglied Aufsichtsrat
Mitglied des Vorstandes
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
Mitglied der Verbandsversammlung
stv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss
Zweckverband VRR
stv. Mitglied Verbandsversammlung
Name
Cyprian, Ulrich
GB
2
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
DSM Krefeld Außenwerbung GmbH
Nebenamtlicher Geschäftsführer
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsrat
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG
Beirat
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Beirat
Ausschuss für Investitionen und Finanzen
Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied)
VRR AöR
Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied)
Verwaltungsrat
Verbandsversammlung
Zweckverband VRR
Finanzausschuss
Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied)
Gesellschafterversammlung
Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR)
Allgemeiner Ausschuss
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Verwaltungsrat
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Aufsichtsrat
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt
Verwaltungsrat
Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Viersen
Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied)
Name
Zielke, Beate
GB
3
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Verbandsversammlung
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband
Verwaltungsrat
Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH
Aufsichtsrat
Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA)
Vorstandsvorsitzende
Bundesagentur für Arbeit – Krefeld –
Verwaltungsausschuss
Unfallkasse NRW (UK NRW)
Vertreterversammlung und Widerspruchausschuss
Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalen (FSG)
Vorsitzende, seit 2016
Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH
Aufsichtsrat
Jobcenter
Vorsitzende der Trägerversammlung
Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH
Beirat
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Beirat
Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld
Kuratorium
Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT
Kuratorium
82
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Micus, Gregor
GB
4
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord
stellvertretendes Mitglied
WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der Hochschule Niederrhein e.V.
Mitglied
Kurator
Verein Niederrhein e.V.
Vorsitzender
Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V.
Mitglied und Kurator
Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH
Aufsichtsrat
Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld
Kuratorium
Linne, Martin
Name
GB
5
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsrat
GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
NRW Urban Service GmbH
Aufsichtsrat
Krefelder Bau GmbH
Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats
Name
Visser, Thomas
GB
6
Unternehmen / Zweckverband
Funktion
Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Beirat
Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Gesellschaftsrat
Beirat
Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG
Gesellschaftsrat
Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG
Beirat
Gesellschaftsrat
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates
Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates
Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH
Beirat
Verein Niederrhein e.V.
Naturschutzwart
Villa Merländer e.V.
Kuratorium
Helmut und Erni Aretz Stiftung
Kuratorium
83
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Behr, Barbara
Blondin, Marc
Grüne
CDU
Lehrerin
Seidenweberhaus Krefeld GmbH
Landtagsabgeordneter
Aufsichtsratsmitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Beiratsmitglied
Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied
Bovenkerk, Wilfried
SPD
Chemikant, Technikum
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Zoo Krefeld gGmbH
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Brauers, Ruth
parteilos
Rentnerin
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Beiratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Butzen, Hans
SPD
Ruhestand
GGK Grundstücksgesellschaft der
Cakir, Basri
DIE LINKE
Briefzusteller Deutsche Post AG
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Cäsar, Anja
† Dahm, Roman
bis 18.11.2016
Drabben, Andreas
Grüne
SPD
Sprachwissenschaftlerin
Kriminalhauptkomissar
SPD
Beiratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Kulturstiftung Sparkasse
Mönchengladbach gGmbH
Seidenweberhaus GmbH
SPD
Bankkaufmann
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Krefelder Baugesellschaft mbH
Fasbender, Walter
CDU
Diplomkaufmann, kaufmännischer Zoo Krefeld gGmbH
Angestellter
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-
Gabriel, Joachim
SPD
Bürokaufmann
Mitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Theater Krefeld und
Ertürk, Mustafa
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Hauswirtschaftlerin
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Drießen-Seeger, Anke
-
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Kuratorium der Sparkassenstiftung
-
Mitglied
Seidenweberhaus GmbH
SPORT & UMWELT
UWG
Mitglied
Nord
Mitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied
Seniorenheime Krefeld gGmbH
Dr. Galke, Stefan
CDU
Rechtsanwalt
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Geschäftsführer/Unternehmer
Grosche, Gregor
CDU
groscheundkronen immobilien
gmbh
84
-
-
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Haas, Michael
Hagemes,Stephan
SPD
DIE LINKE
Servicemitarbeiter Kundencenter
SWK
Krefelder Baugesellschaft mbH
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Ambulanter Betreuer
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
bis 09.01.2016
SPD
Theater Krefeld und
Stellv.
Land NRW
Mönchengladbach gGmbH
Aufsichtsratsmitglied
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Beiratsmitglied
Kulturstiftung Sparkasse
Mitglied
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Aufsichtsrat X-map AG
Verein der Rechtsanwälte Krefeld
Grüne
Manager-Diplom-Betriebswirt
e.V.
Deutscher Kinderbund Ortsverband
Krefeld e.V.
Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde
St. Christopherus
-
Deutscher Kinderbund Ortsverband
St. Christopherus
Rechtsanwalt, Mediator
Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V.
WFG Wirtschaftsförderungs-
Heitzer, Hans-Jürgen
parteilos
gesellschaft Krefeld mbH
-
Regionalrat der Bezirksregierung
Düsseldorf
SWK Stadtwerke Krefeld AG
EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld
mbH & Co. KG
Krefelder Baugesellschaft mbH
Hengst, Jürgen
SPD
Lehrer
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Mitglied
Vorsitzender
Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde
FDP
Vorsitzender
Vorstandsmitglied
Krefeld e.V.
Heitmann, Joachim C.
Mitglied
Aufsichtsrat X-map AG
e.V.
CDU
Mitglied
Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V.
Verein der Rechtsanwälte Krefeld
Dr. Hattsein, Gero
Aufsichtsratsmitglied
Dipl.-Finanzwirt,
Sparkassenzweckverband Stadt
Hansen, Thorsten
Mitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
GGK Grundstücksgesellschaft der
† Hahnen, Ulrich (MdL)
Aufsichtsratsmitglied
Vorsitzender
Stellv. Vorsitzender
Mitglied
Vorstandsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Vorstandsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung
und Abfallwirtschaft Krefeld mbH &
Vorstandsmitglied
Co. KG
Hoffmann, Paul
Horster, Rolf
FDP
SPD
HNO-Facharzt
Krankenpfleger
85
Sparkasse Krefeld
Vorstandsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
-
-
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Seidenweberhaus GmbH
John, Daniel
Klaer, Gisela
Grüne
SPD
Klein, Peter
Piraten
Kokol, Klaus
SPD
Kühn, Timo
CDU
Läckes, Manfred
CDU
Leist, Oliver
SPD
Lichtenberg, Benedikt
CDU
GGK Grundstücksgesellschaft der
Büroleiter Landtagsbüro
Stadt Krefeld mbH & Co. KG
Heilpraktikerin
Beiratsmitglied
-
-
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Jurist, Ltd. Stadtrechtsdirektor
-
Kaufmann/Geschäftsführer
-
-
Ingenieur
-
-
selbstständig (Groß- und
Crefelder Sportverein Marathon 1910
Außenhandel)
e.V.
Aufsichtsratsmitglied
Handelsfachwirt (Eisen- und
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Metallhandel GmbH)
Sparkassenzweckverband Stadt
Juwelier/Uhrmachermeister
Dipl.-Designerin
Mitglied
Mitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Meincke, Karin
CDU
Krankenschwester
Mitglied
Einzelhandelsverband KR-VIE
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Grüne
Mitglied
Uerdinger Heimatbund
Sparkassenzweckverband Stadt
Matthias, Heidi
Präsident
Krefelder Baugesellschaft mbH
Uerdinger Kaufmannsbund
CDU
Mitglied
-
Stadt Neuss
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Lohmar, Ulrich
Aufsichtsratsmitglied
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Sparkassenzweckverband Stadt
Netzwerkadministrator
Aufsichtsratsmitglied
Mitglied
Mitglied
DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V.
Vorstandsmitglied
Hospiz Stiftung Krefeld
Vorstandsmitglied
Kuratorium Stiftung Lebenshilfe
Krefeld
Vorstandsmitglied
Sport für betagte Bürger
Vorsitzende
Krankenpflegeschule Duisburg
Vorstandsmitglied
Personalratsvorsitzende für
Müllers, Ingeborg
CDU
Lehrerinnen und Lehrer an
Verband d. Lehrerinnen und Lehrer
Berufskollegs bei der Bezirksreg.
an Berufskollegs NW e.V.
Hauptvorstandsmitglied
Düsseldorf
Neukirchner, Stefanie
CDU
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Kulturstiftung Sparkasse
Mitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Familienmanagerin
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Städtische Seniorenheime Krefeld
gGmbH
Nottebohm, Doris
SPD
Ernährungsberatung
Deutscher Paritätischer
Wohlfahrtsverband
Oellers, Britta
CDU
Landtagsabgeordnete
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Vorstandsmitglied
Welle Niederrhein
Vorstandsmitglied
HELIOS Klinikum
Aufsichtsratsmitglied
Städtische Seniorenheime Krefeld
gGmbH
86
Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Oppers, Jürgen
SPD
Technischer Angestellter
Zweckverband KRZN
Mitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Mitglied
Polizeibeirat
Mitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Ott, Florian
Özkurt, Halide
Peters, Anja
Dr. Porst, Günther
FDP
SPD
CDU
FDP
Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Verwaltungsgesellschaft Waldgut
Dozent Uni Duisburg-Essen
Schirmau mbH
Sozialpädagogin/Beraterin
Beratungsstellenleiterin
Dipl. Ing.
Die PARTEI
Stellv. Mitglied
Beirat Jobcenter
Mitglied
-
-
Verbandsversammlung KRZN
Stellv. Mitglied
Zoo Krefeld gGmbH
Aufsichtsratsmitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsrat
Fachbeirat Versorgung (SWK AG)
Mitglied
Fachbeirat Entsorgung (SWK AG)
Mitglied
Kuratorium der Sparkassenstiftung
-
Beiratsmitglied
Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld
SPORT & UMWELT
Preuß, Claus-Dieter
Mitglied
Kuratorium
Krefelder Baugesellschaft mbH
Aufsichtsratsmitglied
Wohnstätte Krefeld AG
Mitglied
-
-
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung
und Abfallwirtschaft Krefeld mbH &
Reuters, Philibert
CDU
Beiratsmitglied
Co. KG
-
Wohnstätte Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
SWK Stadtwerke Krefeld AG
Aufsichtsratsmitglied
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Mitglied
Reyer, Martin
SPD
Elektriker
-
-
Roemer, Simone
CDU
Studienrätin
-
-
Schmitz, Heinz-Albert
CDU
Landwirt
Schock, Gabi
SPD
Seeger, Julian
SPD
Wasserkooperation KR-Nord West
(SWK)
Referentin für Kommunalpolitik,
Umweltberatung
Erzieher
-
-
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Mitglied
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Spanier-Oppermann, Ina
SPD
WFG Wirtschaftsförderungs-
Landtagsabgeordnete
gesellschaft Krefeld mbH
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Theater Krefeld und
Mönchengladbach gGmbH
Zoo Krefeld gGmbH
Späth, Karin
SPD
Rentnerin
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
Zweckverband EUREGIO Rhein-MaasNord
Suermondt, Julia
DIE LINKE
Filmemacherin, Fernsehautorin
87
Vorsitzender
-
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stellv. Mitglied
Stellv. Mitglied
-
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld
Name
Fraktion
ausgeübter Beruf
Unternehmen /
Funktion
Zweckverband
Fachbeirat Verkehr (SWK AG)
Geschäftsführer / Dipl.-Ing.
W. Wettingfeld GmbH & Co. KG,
Wettingfeld, Jürgen
CDU
öff. best. Sachverständiger /
Elektrotechnik Blitzschutz (W.
Sparkassenzweckverband Stadt
Krefeld/Kreis Viersen AöR
GGK Grundstücksgesellschaft der
Stadt Krefeld mbh & Co. KG
Wettingfeld GmbH & Co. KG)
Wohnstätte AG
WFG Wirtschaftsförderungs-
Mitglied
Stellv. Mitglied
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Wingender, Daniel
CDU
Winzen, Benedikt
SPD
Wirtschatfwissenschaftler
-
-
Yilmaz, Sayhan
Grüne
Projektleiter
-
-
Seidenweberhaus GmbH
Aufsichtsratsmitglied
Zecha, Michael
CDU
Bankkaufmann/Diplomkaufmann
Syndikusanwalt
gesellschaft Krefeld mbH
WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH
88
Aufsichtsratsmitglied
Aufsichtsratsmitglied
Stadt Krefeld / Der Oberbürgermeister
Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld