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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 Bericht Nr. 16_2018 für Rat_GA 2016)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
3,2 MB
Datum
26.11.2018
Erstellt
19.11.18, 14:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:17

Inhalt der Datei

Seite 1 Fachbereich Rechnungsprüfung BERICHT NR. 16/2018 ÜBER DIE PRÜFUNG DES GESAMTABSCHLUSSES 2016 Anlage 1 - zu Vorlage Nr. 6026/18 Bericht Nr. 16/2018 über die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2016 der Stadt Krefeld Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW durch die Rechnungsprüfung für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Krefeld Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Seite 2 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis................................................................................................ 5 1 Prüfungsauftrag.................................................................................................... 7 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ............................................................. 8 3 Grundsätzliche Feststellungen............................................................................ 11 4 5 3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses ...................................................... 11 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ....................................................... 11 Feststellungen zur Konzernrechnungslegung ...................................................... 21 4.1 Konsolidierungskreis .............................................................................. 21 4.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse............................................................................................. 24 4.3 Konsolidierungsgrundsätze .................................................................... 27 4.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernbuchführung und Konzernrechnungslegung ....................................................................... 27 4.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ............................................... 28 Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ...................................... 29 5.1 Vermögenslage....................................................................................... 29 5.2 Finanzlage .............................................................................................. 35 5.3 Ertragslage ............................................................................................. 37 6 Schlussbemerkung ............................................................................................. 42 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Entlastungsvorschlag ..................... 43 Anlage 1: Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters................................................................................................... 45 Anlage 2: Zusammenstellung der Prüfungshinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters................................................................................................... 47 Anlage 3: GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2016 .......................................... 49 Seite 3 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Seite 4 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Abkürzungsverzeichnis Abs. AG AöR BgA bzw. ca. DDG DRS EAG EGK EGN EigVO NRW e.V. ff. GEM GemHVO NRW gem. ggf. GGK gGmbH GmbH GO NRW GSAK HGB HSK IDR IDR L IDW IDW PS i. H. v. IKS IM NRW i. V. m. KBK AöR KG KInvFöG NRW Krefelder Bau KWK lekker Energie m² mbH Absatz Aktiengesellschaft Anstalt offentlichen Rechts Betriebe gewerblicher Art beziehungsweise circa Dürener Deponiegesellschaft mbH Deutsche Rechnungslegungsstandards EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eingetragener Verein folgende GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH Gemeindehaushaltsverordnung NRW gemäß gegebenenfalls GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Handelsgesetzbuch Haushaltssicherungskonzept Institut der Rechnungsprüfer e.V. IDR Prüfungsleitlinie Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. IDW Prüfungsstandard in Höhe von Internes Kontrollsystem Innenministerium NRW in Verbindung mit Kommunalbetrieb Krefeld Anstalt des öffentlichen Rechts Kommanditgesellschaft Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen Krefelder Baugesellschaft mbH Kraft-Wärme-Kopplung lekker Energie GmbH Quadratmeter mit beschränkter Haftung Seite 5 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 MIK NRW Mio. MKVA Mrd. MVA Weisweiler NGN NKF Nr. NRW ÖPP rd. S. SGB Seidenweberhaus SWK-Konzern SWK AG SWK AQUA SWK ENERGIE SWK MOBIL SWK SETEC TEuro u. u. a. u. ä. UStG Wohnstätte z. B. Zoo Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen Million Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Milliarde MVA Weisweiler GmbH & Co. KG NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Neues Kommunales Finanzmanagement Nummer Nordrhein-Westfalen Öffentlich-private Partnerschaft rund Satz Sozialgesetzbuch Seidenweberhaus GmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG und ihre im Gesamtabschluss vollkonsolidierten Tochterunternehmen SWK Stadtwerke Krefeld AG SWK AQUA GmbH SWK ENERGIE GmbH SWK MOBIL GmbH SWK SETEC GmbH Tausend Euro und unter anderem und ähnliches Umsatzsteuergesetz Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zum Beispiel Zoo Krefeld gGmbH Seite 6 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 1 Prüfungsauftrag Die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld obliegt gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW dem Rechnungsprüfungsausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, zu deren Aufgabenbereich die Prüfung des Gesamtabschlusses nach § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW gehört. Die Prüfung erfolgte unter Beachtung der Gemeindeordnung NRW (GO), der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) sowie der örtlichen Regelungen, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung des Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW), der Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen des Instituts der Rechnungsprüfer e.V. (IDR) und Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW ist das HGB ab dem Haushaltsjahr 2013 in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden sofern auf die Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften in der GemHVO NRW verwiesen wird. Zudem wurden die Handlungsempfehlungen des nordrheinwestfälischen Modellprojektes zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (Praxisleitfaden des IM NRW, 4. Auflage, September 2009) sowie die Handreichung für Kommunen des MIK NRW zur Anwendung des NKF (7. Auflage, Oktober 2016) zur Prüfung herangezogen. Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung erstattet die Rechnungsprüfung, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450) und der Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR L 260), diesen Bericht. Seite 7 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW war der nach den Vorschriften der GO NRW, der GemHVO NRW und des HGB aufgestellte Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016, bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung und Gesamtanhang sowie der gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss ergänzende Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 2016 der Stadt Krefeld. Aufgabe der Rechnungsprüfung war es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung ein Urteil über den Gesamtabschluss abzugeben. Die Prüfung ist gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW i. V. m. § 116 Abs. 6 GO NRW i. V. m. § 101 GO NRW durchgeführt worden. Dabei erfolgte die Prüfung in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Daneben hat sich die Prüfung an den vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) aufgestellten Leitlinien zur Durchführung von kommunalen Gesamtabschlussprüfungen (IDR L 300) orientiert. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von wesentlichen Fehlern ist. Der Gesamtabschluss ist gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob der Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Die Gesamtabschlussprüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Der Gesamtlagebericht wurde daraufhin geprüft, ob er mit dem Gesamtabschluss und den im Rahmen der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld vermittelt. Dabei hat die Rechnungsprüfung auch geprüft, ob die voraussichtliche Entwicklung der Gemeinde mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken zutreffend dargestellt ist. Die Prüfung des Gesamtlageberichts hat sich zudem darauf erstreckt, ob die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Gesamtlageberichts beachtet worden sind. Ausgangspunkt der Prüfung war der von der Rechnungsprüfung geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015. Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Gesamtlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Auf der Grundlage eines risikoorientierten Prüfungsansatzes ist eine an den Risiken des „Konzern Stadt Krefeld“ ausgerichtete Prüfungsplanung vorgenommen worden. Diese Prüfungsplanung beruhte auf vorbereitenden analytischen Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Einschätzung der Wirksamkeit des im Ausbau befindlichen Seite 8 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems auf Konzernebene (Konzern-IKS insbesondere Konsolidierungsprozess). Das darauf aufbauende prüffeldbezogene Prüfungsprogramm bestimmte auf der Grundlage der festgestellten Risikofaktoren die Prüfungsschwerpunkte. Gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW müssen die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche nicht in die Gesamtabschlussprüfung durch die Rechnungsprüfung einbezogen werden, da diese bereits nach den gesetzlichen Vorschriften der beauftragten Abschlussprüfer geprüft worden sind. Die von den verselbständigten Aufgabenbereichen für Zwecke der Gesamtabschlusserstellung erstellen Formularabschlüsse wurden von den jeweiligen Abschlussprüfern einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900 unterzogen und samt Bescheinigungen der Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse hat die Rechnungsprüfung die Prüfungsergebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet und eine Durchsicht der jeweiligen Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen der verselbständigten Aufgabenbereiche vorgenommen. Die Prüfung des Einzelabschlusses der Kernverwaltung sowie der Überleitungsrechnung der Stadt Krefeld wurden durch die Rechnungsprüfung vorgenommen. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie Nachweise über die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Dabei wurden System- und Einzelfallprüfungen durchgeführt. Die Prüfungshandlungen wurden überwiegend im Zeitraum Mai bis August 2018 (mit Unterbrechungen) durchgeführt. Im Rahmen der Prüfung des Gesamtabschlusses wurden Prüfungshandlungen insbesondere mit folgenden Schwerpunkten vorgenommen: • Prüfung von Festlegung und Abgrenzung des Konsolidierungskreises, einschließlich der vertikalen Konzernstruktur. • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse. • Prüfung der angewandten Konsolidierungs- und Bewertungsgrundsätze. • Ermittlung des Summenabschlusses (einschließlich der Überleitungsrechnungen und Anpassungen an die Bewertungsmethoden aus Sicht des Gesamtabschlusses, zutreffende Anwendung von Wahlrechten, Ansatzgeboten und -verboten sowie Vereinfachungen auf Grundlage der geltenden Gesamtabschluss-Richtlinie). • Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Übernahmewerte aus den Meldedateien der einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche einschließlich systembezogener Grundlagen. • Prüfung der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen (Kapitalkonsolidierung, Schuldenkonsolidierung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung, Zwischenergebniseliminierung). • Ermittlung der Anteile fremder Gesellschafter und der auf fremde Gesellschafter entfallenden Jahresergebnisse. Seite 9 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • Prüfung von Darstellung und Erläuterungen der Gesamtbilanz und der Gesamtergebnisrechnung. • Prüfung von Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Angaben im Gesamtanhang einschließlich der Gesamtkapitalflussrechnung sowie des beigefügten Gesamtverbindlichkeitenspiegels. • die abschließende Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichtes. Prüfungsbemerkungen (= B mit Ziffer) werden erforderlich, wenn Sachverhalte beanstandet werden bzw. eine Aktivität der Verwaltung erwartet wird. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 1 beigefügt. Soll lediglich auf einen verbesserungsfähigen Sachverhalt hingewiesen werden, enthält der Bericht einen Hinweis (= H mit Ziffer). Die Verwaltung ist nicht verpflichtet, zu einem Hinweis eine Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme der Verwaltung ist als Anlage 2 beigefügt. Seite 10 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 3 Grundsätzliche Feststellungen 3.1 Aufstellung des Gesamtabschlusses H 1 Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten. Nach § 116 Abs. 5 GO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Die Einbringung des Gesamtabschlusses 2016 erfolgte zur Sitzung des Rates am 25. Januar 2018, also mit über 3-monatiger Verspätung (siehe hierzu Kapitel 4.2). Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Gesamtabschluss ist gemäß § 116 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW bis zum 31. Dezember des auf den Abschlussstichtag folgenden Jahres vom Rat der Stadt durch Beschluss zu bestätigen. 3.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung Nachfolgend wird zusammengefasst die Beurteilung der Lage des Konzerns Stadt Krefeld durch die Verantwortlichen der Gemeinde dargestellt. Der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht der Verwaltung ist als Anlage 3 diesem Prüfungsbericht beigefügt. Der Gesamtlagebericht enthält aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen in Bezug auf den Überblick zu dem Geschäftsverlauf sowie zu der Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld im Jahr 2016: • • • • • • Bezüglich des Überblicks zu dem Geschäftsverlauf wird im Lagebericht ausgeführt, dass am 08.12.2016 der Jahresabschluss zum 31.12.2014 festgestellt sowie der Gesamtabschluss zum 31.12.2013 vom Rat der Stadt Krefeld bestätigt wurde. Außerdem wurde am 08.12.2016 durch den Rat die Übertragung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung der Stadt Krefeld in die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründete Kommunalbetrieb Krefeld AöR beschlossen. Die Übertragung des Vermögens erfolgte zum 16.12.2016. Die Entwicklung des Haushalts sei in 2016 durch einen Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 Mio. Euro geprägt. Die Steuerquote belaufe sich im Gesamtabschluss 2016 auf 17 %. Durch die steigenden Flüchtlingszahlen sei die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen gestellt. Bis Juli 2016 sind die Flüchtlingszahlen weiter gestiegen. Seitdem sind die Flüchtlingszahlen rückläufig. Durch die Flüchtlingssituation sei es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg der sonstigen Transfererträge (ca. +3,7 Mio. Euro), gestiegenen Kostenerstattungen (ca. +18,9 Mio. Euro) sowie gestiegenen Transferaufwendungen (ca. +30,5 Mio. Euro) gekommen. Das in 2016 anhaltend niedrige Zinsniveau sei im Wesentlichen für die geringen Zinsaufwendungen verantwortlich. Im Geschäftsjahr 2016 seien die Konzernumsatzerlöse der SWK-Konzerns um rd. 6 % auf 1.059 Mio. Euro gesunken, was zu über die Hälfte auf planmäßige Reduzierungen Seite 11 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • • • • • • • • des Stromhandels mit anderen Energieversorgungsunternehmen, aber auch auf im Zuge des intensiven Wettbewerbs rückläufigen Stromverkaufs an Geschäftskunden zurückzuführen sei. Trotz des Umsatzrückgangs habe sich das Konzernergebnis über den Erwartungen verbessert. Zu dem Plus von rd. 76 % habe die Erhöhung der Roherträge entscheidend beigetragen. Im SWK-Konzern wurden mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 01.01.2016 die SWK SETEC und die SWK AQUA als übertragende Gesellschaften auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE als übernehmende Gesellschaft verschmolzen. In diesem Zuge sei das Vermögen samt Schulden der übernehmenden Rechtsträger auf den übernehmenden Rechtsträger übergegangen. Zeitgleich mit der Verschmelzung sei die Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN erfolgt. Bezüglich der GGK wird über eine positive Geschäftsentwicklung in Bezug auf die Vermarktung von Gewerbeflächen berichtet. In 2016 sei mit 72.120 m² der Vermarktungsrekord in der Geschichte der GGK aufgestellt worden. Zur Vermögenslage wird ausgeführt, dass die Aktivseite der Bilanz durch das Sachanlagevermögen geprägt werde. Mit 2,87 Mrd. Euro habe das Anlagevermögen einen Anteil von rd. 86 % der Bilanzsumme im Gesamtabschluss. Das Sachanlagevermögen umfasse dabei im Wesentlichen bebaute Grundstücke und Grundstücksgleiche Rechte (32 % Anteil an der Bilanzsumme) sowie das Infrastrukturvermögen (33 % Anteil an der Bilanzsumme). Mit rd. 52 % sei der Stadt Krefeld der größte Anteil am Gesamtanlagevermögen zuzuordnen. Der übrige Anteil am Anlagevermögen von rd. 48 % sei den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Als größere Zugänge des Anlagevermögens in 2016 werden die Aktivierung der Hauptfeuerwache, die Fertigstellung der Maßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums sowie des Ostwalls benannt. Im Haushaltsjahr wurde die Baumaßnahme „Haltestelle Rheinstraße“ auf dem Ostwall nahezu vollständig aktiviert. Darüber hinaus seien die in den Vorjahren begonnenen und vorgenommenen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen des Kaiser Wilhelm Museums mit einem Volumen von 17,7 Mio. Euro in 2016 abgeschlossen worden. Ebenfalls sei das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells in 2016 fertiggestellt worden. Das Umlaufvermögen sei zu 56 % den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen. Hier seien im Wesentlichen die Forderungen im Haushaltsjahr 2016 um 15,6 Mio. Euro und die Liquiden Mittel um 10,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Mit 81 % sei der überwiegende Teil des Umlaufvermögens den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Des Weiteren wird dargestellt, dass sich das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld um rd. 3 % auf 513,2 Mio. Euro gesteigert habe und deutlich über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses läge. Dies sei auf das erstmalig positive Gesamtjahresergebnis 2016 in Höhe von 12,4 Mio. Euro zurückzuführen. Nachdem die Eigenkapitalquote 1 sich in den Jahren von 2010 bis 2015 von 38 % auf 31 % verringert habe, sei im Haushaltsjahr ein Anstieg auf 32 % zu verzeichnen. Die zum Stichtag in der Gesamtbilanz ausgewiesenen Sonderposten in Höhe von 575,8 Mio. Euro würden zu rd. 88 % die im Einzelabschluss der Stadt Krefeld bilanzierten Sonderposten betreffen. Im Wesentlichen werde das Vermögen der Konzernmutter nämlich durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Die Rückstellungen in Höhe von 805,2 Mio. Euro seien, wie in den vergangenen Jahren, im Wesentlichen aufgrund gestiegener Pensionsrückstellungen bestimmt geweSeite 12 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • • • • • • • • • sen. Mit einem Anteil von 91 % entfällt der Großteil der Pensionsrückstellungen auf die Stadt Krefeld. In der Gesamtbilanz werden zum Stichtag rd. 1,4 Mrd. Euro Verbindlichkeiten ausgewiesen, die etwa zur Hälfte auf die Stadt Krefeld und den sonstigen Vollkonsolidierungskreis entfallen. Diese Bilanzposition sei im Wesentlichen durch die Verbindlichkeiten aus Krediten und Vorgängen die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro geprägt. Die hierunter fallenden Kredite zur Liquiditätssicherung (gesamt rd. 413,2 Mio. Euro) seien fast vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen, während der Großteil der langfristigen Investitionskredite (gesamt rd. 769,7 Mio. Euro) dem übrigen Vollkonsolidierungskreis zuzuordnen seien. Der bei den Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen gleichkommen, zu verzeichnende Anstieg um rd. 37 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr sei bedingt durch die Finanzierung der in 2016 in Betrieb genommenen neuen Hauptfeuer- und Rettungswache. Bei der Umsetzung des Projektes habe man sich eines ÖPP-Modells bedient. Zur Finanzlage wird berichtet, dass sich der Finanzmittelfond zum Ende des Jahres 2016 um rd. 10,3 Mio. Euro (+12,7 %) im Vergleich zum Vorjahr erhöht habe. Mit rd. 59,6 Mio. Euro Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit konnte der negative Cash Flow aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. -90,4 Mio. Euro nur teilweise aufgefangen werden. Der negative Cash Flow aus der Investitionstätigkeit sei im Wesentlichen auf Investitionen im Anlagevermögen in Höhe von 159,9 Mio. Euro zurückzuführen. Insbesondere betreffe dies mit rd. 153,7 Mio. Euro Investitionen innerhalb des Sachanlagevermögens. Die größten Anteile hiervon würden auf die Stadt Krefeld (40 %), die Wohnstätte (19 %) und die KBK AöR (12 %) entfallen. Insgesamt belaufe sich der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit auf +41,1 Mio. Euro und sei im Vergleich zum Vorjahr um 33,5 Mio. Euro gestiegen. Dieser Anstieg sei darauf zurückzuführen, dass die Kreditaufnahmen im Konzern die Tilgungen deutlich überstiegen hätten. Im Wesentlichen sei es zu Kreditneuaufnahmen bei den Konzerntöchtern KBK AöR und Wohnstätte gekommen. Bezüglich der Ertragslage wird angegeben, dass das im Jahr 2016 erzielte Gesamtergebnis in Höhe von 12,4 Mio. Euro eine Verbesserung zum Vorjahr um 22,6 Mio. Euro darstelle. Dabei sei das Gesamtjahresergebnis der Stadt Krefeld erstmals seit Aufstellung ihres Gesamtabschlusses positiv. Bezüglich der ordentlichen Gesamterträge in Höhe von 1,9 Mrd. Euro wird hervorgehoben, dass die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben (318,7 Mio. Euro; Vorjahr 285,0 Mio. Euro) sowie die Erträge aus Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen (224,0 Mio. Euro; Vorjahr 193,5 Mio. Euro) mit einem Anteil von 29 % wie in den vergangen Jahren eine zunehmend bedeutende Ertragsposition darstellen. Der Anstieg beider Ertragspositionen im Vergleich zum Vorjahr beträgt insgesamt 64,2 Mio. Euro. Im Wesentlichen seien die ordentlichen Erträge aufgrund höherer Gewerbesteuererträge und Schlüsselzuweisungen vom Land in 2016 angestiegen. Sowohl die Steuerquote (17 %) als auch die Zuwendungsquote (12 %) im Gesamtabschluss weiche dabei deutlich von den Quoten im Einzelabschluss ab und machten deutlich, dass der Konzern Stadt Krefeld bezüglich der Ertragslage wesentlich weniger von den Steuern und Zuwendungen abhänge als im Einzelabschluss. Die Steuerquote und die Zuwendungsquote sind im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld im Vergleich zum Vorjahr um einen Prozentpunkt gestiegen. Seite 13 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • • • • • • • Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten seien in 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 49,2 Mio. Euro auf 980,0 Mio. Euro gesunken, stellen rd. 52 % der ordentlichen Gesamterträge im Konzern Stadt Krefeld dar und werden zu rd. 92 % im SWK-Konzern erwirtschaftet. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr sei dabei im Wesentlichen auf gesunkene Umsatzerlöse aus Stromverkäufen bei der SWK ENERGIE zurückzuführen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen seien im Vergleich zum Vorjahr um 85,3 Mio. Euro gesunken. Diese würden im Wesentlichen auf die Gesellschaften SWK ENERGIE, lekker Energie, NGN und EGN entfallen. Der Rückgang der Aufwendungen sei größtenteils auf gesunkene Strom-, Gas- und Wärmebezugsaufwendungen sowie die zum Weiterverkauf bestimmten Strombezugsaufwendungen der SWK ENERGIE zurückzuführen. Bei den Personalaufwendungen habe sich ein Anstieg zum Vorjahr um 16,3 Mio. Euro auf 365,6 Mio. Euro ergeben und sei im Wesentlichen auf gestiegene Vergütungen für Tarifbeschäftigte u. a. im Zusammenhang mit Entgeltsteigerungen sowie Stellenänderungen und Stellenausbau (U3-Ausbau) im Rahmen organisatorischer Veränderungen zurückzuführen. Des Weiteren haben sich die Transferaufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um rd. 13 % auf 273,9 Mio. Euro erhöht. Bedingt sei dieser Anstieg durch Umlagen der Stadt Krefeld an den Landschaftsverband Rheinland, Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten und sei im Wesentlichen auf gestiegene Aufwendungen der Hilfen für Asylbewerber und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückzuführen. Insgesamt konnte das ordentliche Gesamtergebnis um 29,4 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf 39,8 Mio. Euro in 2016 gesteigert werden. Ursächlich seien die beschriebenen Ertragssteigerungen im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben sowie der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen aber auch Ertragssteigerungen im Bereich der Kostenerstattungen und Kostenumlagen im Einzelabschluss der Stadt Krefeld. Das für 2016 ausgewiesene negative Finanzergebnis in Höhe von 25,8 Mio. Euro habe sich im Vergleich zum Vorjahr um rd. 7,2 Mio. Euro verschlechtert. Dabei resultiere das negative Finanzergebnis im Wesentlichen aus gesunkenen aber hohen Zinsaufwendungen (32,6 Mio. Euro), denen sowohl gesunkene Finanzerträge (3,5 Mio. Euro) als auch ein gesunkenes, positives Ergebnis aus der Equity-Konsolidierung (3,2 Mio. Euro) gegenüberstehen. Abschließend wird herausgestellt, dass durch das positive Ordentliche Ergebnis in Höhe von 39,8 Mio. Euro erstmalig das negative Gesamtfinanzergebnis (-25,8 Mio. Euro) kompensiert und für das Jahr 2016 ein positives Gesamtjahresergebnis in Höhe von 12,4 Mio. Euro ausgewiesen werden konnte. Die Darstellungen zum Ausblick und zu den Chancen und Risiken erfolgen im Gesamtlagebericht zunächst im Hinblick auf die Stadt Krefeld und im Weiteren zu den Tochtergesellschaften in einem separaten Abschnitt. Der Gesamtlagebericht der Verantwortlichen der Stadt Krefeld enthält zum Ausblick und zu den Chancen und Risiken aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen im Hinblick auf die Stadt Krefeld: • Im Gesamtlagebericht wird ausgeführt, dass mit Verfügungen vom 22.09.2016 und vom 17.05.2017 die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzungen 2016 und 2017 sowie die erste und zweite Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts Seite 14 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • • • • • • • • • • • • der Stadt Krefeld genehmigt habe. Die Konsolidierung des Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts müssten weiterhin bei allen städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben. Für das Jahr 2017 sehe der Ergebnisplan ein Haushaltsdefizit in Höhe von 34,5 Mio. Euro vor. Erstmalig im Jahr 2020 werde ein Überschuss von 5,9 Mio. Euro erwartet. Im Gesamtlagebericht werden in diesem Zusammenhang die Kernbotschaften zum Haushaltsplan 2017 stichpunktartig aufgeführt. Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs seien die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung auf Basis aktualisierter Orientierungsdaten sowie Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ zum Stand Mai 2017. Würden sich diese negativer als prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen. Aufgrund der im Haushaltsjahr 2016 positiv entwickelten Gewerbesteuererträge werde mit einem Absinken der Schlüsselzuweisungen ab 2018 gerechnet. Weitere Risiken werden in der Anfang 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen gesehen, die ab 2020 zu deutlichen Umwälzungen in der Kommunalfinanzierung führen sollen. Die sich hieraus ergebenden konkreten Auswirkungen auf die Stadt Krefeld seien derzeit nicht abschätzbar. Weiterhin werde die Flüchtlingsthematik als schwer kalkulierbares Risiko der kommunalen Haushalte gesehen, da die sich hieraus ergebenden finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen überwiegend von den Kommunen getragen würden. Sowohl Chancen als auch Risiken werden in der Umsetzung des KInvFöG NRW gesehen, wodurch eine Förderung von Investitionen in Höhe von 20 Mio. Euro ermöglicht werden, die Umsetzung jedoch die Kapazitäten der Verwaltung in den künftigen Jahren überproportional binden werde. Des Weiteren wird für die Umsetzung des in 2016 vom Land NRW beschlossenen Programms „Gute Schule 2020“ ein erheblicher zusätzlicher Personalbedarf in der Bauund Schulverwaltung als erforderlich angesehen. Bezüglich steuerlicher Risiken wird auf den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus der BgA Sport und Schulsportanlagen im Zuge einer abgeschlossenen Betriebsprüfung hingewiesen, weshalb die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr 2007 aufgehoben wurden. Ein weiteres Risiko werde in einer möglichen Steuermehrbelastung durch § 2b UStG gesehen. Als positiv erachtet werde die im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Die allgemeine konjunkturelle Entwicklung berge ein weiteres, nicht unerhebliches Risiko in Bezug auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen. Auch stelle die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in Bezug auf die künftige Entwicklung der Transferleistungen einen Unsicherheitsfaktor dar. Ebenfalls werden die Entwicklung von Rohstoff- und Energiepreisen als nicht unerhebliches Risiko für den städtischen Haushalt angesehen. Infolge der Durchführung des Zensus 2011 wurde ein Einwohnerverlust ermittelt, der zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt führe. Der Ausgang der hierzu beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereichten Klage müsse abgewartet werden. Seite 15 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • • • Bezüglich der aktuellen Zinsentwicklung wird dargestellt, dass weiterhin Chancen in den günstigen Zinssätzen gesehen werden. Ebenso wird auf das Risiko eines etwaigen Zinsanstiegs in Bezug auf die Entwicklung der Zinsaufwendungen hingewiesen. Als Herausforderung werde die Finanzierung der künftig weiterhin steigenden Pensionsrückstellungen angesehen, für die keine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe vorliege. Die zum Stichtag im Einzelabschluss der Stadt Krefeld bilanzierten Pensionsrückstellungen belaufen sich auf 516,3 Mio. Euro. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert werde. Der Lagebericht der Verantwortlichen der Stadt Krefeld enthält zum Ausblick und zu den Chancen und Risiken aus Sicht der Rechnungsprüfung folgende Kernaussagen im Hinblick auf die Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld: • • • • • • Bei der SWK AG rechne man im Geschäftsfeld Dienstleistungen für 2017 mit einem Betriebsergebnis auf Berichtsjahresniveau. In 2015 habe die SWK AG für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen, da mittelfristig von einem ansteigenden Dieselmarktpreisniveau ausgegangen wird. In der in 2016 durchgeführten Aufschmelzung der SWK SETEC und SWK AQUA auf die SWK NETZE (nun umfirmiert NGN) und den damit einhergehenden Organisations- und Prozessoptimierungen werden neue Chancen für Synergien und eine damit einhergehende Verbesserung der Profitabilität im Netzbetrieb gesehen. Dabei verfolge man eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Betriebskostenverringerung. Des Weiteren werden Potenziale im Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäfts durch Vermarktung des vorhandenen Know-hows gesehen. Außerdem werden seitens der NGN kontinuierlich potenzielle Beteiligungs- bzw. Kooperationsoptionen mit Versorgern in der Region Niederrhein untersucht, um auch hierüber eine weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Reduzierung der Kosten zu erreichen. Bezüglich der in 2015 durchgeführten Übertragung von hoheitlichen und damit verbundenen Schnittstellenfunktionen im Abwasserbereich von der NGN auf die KBK AöR wird hingewiesen, dass sich in 2016 das reduzierte Betriebsführungsentgelt und die nicht im gleichen Umfang angepassten Personalressourcen ganzjährig auf die NGN ausgewirkt hätten. Bisher noch nicht quantifizierte, größere Ergebniseinbußen würden drohen, falls die KBK AöR den Betriebsführungsvertrag Abwasser kündigen sollte. Im Bereich Abwasser habe es in 2016 und 2017 Anpassungen des Betriebsführungsvertrags im Bereich Abwasser gegeben, woraus sich eine Verringerung des Leistungsumfangs ergeben habe und eine Reduzierung der Deckungsbeiträge für die Overheadfunktionen nach sich ziehe. Der wirtschaftliche Rahmen der NGN werde durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Auf Basis der konzernweiten Strategie folge die Geschäftspolitik der NGN dem Kurs, die Ergebnisbeiträge der Strom- und Gasnetze für den jeweiligen Netzeigentümer mittels regulatorischer Optimierung zu sichern sowie die wirtschaftliche Konsolidierung fortzusetzen. Seite 16 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • • • • • • • • • Im Zusammenhang mit der KBK AöR wird auf das Risiko der Reduzierung der Jahresergebnisse aufgrund des Absinkens des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung, in Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere, hingewiesen. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung seien jedoch nicht zu erwarten, da ein Absenken des Zinses über die in der Mittelfristplanung hinausgehende Verringerung als unwahrscheinlich angesehen wird. Die Planwerte der Gesellschaft gehen von künftig steigenden, kumulierten Darlehensaufnahmen aus, so dass diese die Investitionssumme ab 2018 übersteigen werden. Gegenmaßnahmen seien eingeleitet sowie weiterhin in der Prüfung. Unter Vorbehalt der Umsetzung sei es dabei sehr unwahrscheinlich, dass eine Rücklagenzuführung zur Stärkung der Eigenfinanzierung notwendig werden. In dem Geschäftsfeld Energie und Wasser sehe die SWK ENERGIE Potenziale im Aufbau zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden. Dem starken Wettbewerb begegne die SWK ENERGIE mit unterschiedlichen Gegenmaßnahmen und Kampagnen. Neben der weiterhin gültigen Wachstumsstrategie im Privatund Gewerbekundenbereich werde die Herausforderung im Erhalt und Ausbau der Werthaltigkeit bei Bestandskunden gesehen. Dabei diene die kontinuierliche Anpassung des Vertriebskanalmixes. Weiterhin sehe die SWK ENERGIE Chancen im Ausbau der Geschäftsfelder Contracting und Energiedienstleistungen. Zu der SWK ENERGIE wird weiterhin ausgeführt, dass Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen im Bereich der Trinkwasserversorgung bestünden. Seit 2016 unterliege die SWK ENERGIE einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde NRW oder das Bundeskartellamt. Zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts werde jedoch keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein konkretes Vorgehen der Kartellbehörde(n) gegenüber der SWK ENERGIE gesehen, da sich die Wasserbezugskosten der Kunden in Krefeld gemäß der Benchmarkingergebnisse (Datenbasis 2015) innerhalb der Vergleichsgruppe unverändert im oberen Mittelfeld befinden. Zu den Risiken wird ausgeführt, dass sowohl bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie wesentliche Risiken aus der Energiebeschaffung und dem Energievertrieb sowie zusätzlich bei der SWK ENERGIE aus der Stromerzeugung (in deutlich reduziertem Umfang) und aus dem Vertrieb von Trinkwasser resultieren. Zu den bestehenden Preis- und Mengenrisiken sowie dem Kontrahentenausfallrisiko wird im Gesamtlagebericht näher eingegangen. Bei der SWK ENERGIE wird für 2017 ein Rückgang der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür sei ein Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte, die nicht in vollem Umfang von den sinkenden Beschaffungskosten aufgefangen werden können und eine Weitergabe an die Bestandskunden aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer gegeben sei. Auch für die Sparte Wärme werde von einer Margenverringerung ausgegangen. Einerseits werde angenommen, dass höhere Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei den Erzeugungsanlagen und im Netz anfallen werden, andererseits seien die Arbeitspreise zum Jahresanfang 2017 gesenkt worden. Auf Basis dieser Annahmen rechne die SWK ENERGIE für das Jahr 2017 mit einem niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2016. Die lekker Energie erwarte trotz eines schwierigen Marktumfeldes für 2017 ein deutlich positives Jahresergebnis vor Gewinnabführung, jedoch nicht auf dem Niveau des Seite 17 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Geschäftsjahres 2016. Das angestrebte Kundenwachstum führe zu höheren Vertriebsaufwendungen. • Im Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld Verkehr sehe die SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen weiterhin als schwierig an. Neben den steigenden Aufwänden zum Erhalt der Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels würden sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen verändern. Jedoch würden sich Chancen ergeben, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese werden in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Serviceangebote gesehen. • Die Entwicklung im Geschäftsfeld Entsorgung sei insbesondere durch die EGN und EGK geprägt. Aufgrund einer starken Stellung am linken Niederrhein sehe die EGN gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei Bestandskunden zu erweitern als auch im Bereich der Neukundengewinnung. Bestehende Geschäftsfelder wurden ausgebaut sowie die überregionalen Aktivitäten ausgeweitet. Für die EGK sei auf Basis der bestehenden Strategie im SWK-Konzern die langfristige Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells das Ziel. Hierfür habe die Entscheidung über die Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über 2018 hinaus die wesentliche Grundlage geschaffen. Aufgrund der Ausgestaltung der MKVA als Kraft-Wärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWKFernwärmenetz bilde die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung. Für die EGN bestehe zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48,1 Mio. Euro, die durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert sei. Zum 31.12.2016 bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Ein wesentliches Risiko bei der EGN besteht in der Entwicklung der verfügbaren Mengen und Preise für Abfälle zur Verbrennung. In 2015 habe der Rhein-Kreis Neuss seinen mit der EGN geschlossenen Entsorgungsvertrag in weiten Teilen zum 31.12.2016 gekündigt. Die EGN habe jedoch in 2016 wesentliche Lose der Ausschreibung des Rhein-Kreises Neuss wieder gewinnen können. Aufgrund eines nach wie vor vorhandenen Preisdrucks musste eine deutliche Preisreduzierung hingenommen werden. Eine in ausreichendem Maße gebildete Drohverlustrückstellung im Jahresabschluss 2016 berücksichtige die Risiken der EGN, die sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss mehrjähriger Verträge ergaben. Auch künftige Ausschreibungsverfahren und Preisverhandlungen können zu weiteren Drohverlusten führen. Im Geschäftsfeld Entsorgung werde die voraussichtliche Entwicklung der EGN als positiv beurteilt. Es werde das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen sowie neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Die positive Preisentwicklung auf dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung solle im Jahr 2017 zu einer Ergebnisentlastung führen. Trotz leicht rückläufiger Umsatzerlöse werde mit einem deutlich positiveren Ergebnis als im Geschäftsjahr 2016 gerechnet. • • • • • Seite 18 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 • Bezüglich der GSAK wird dargestellt, dass das Kerngeschäft der Gesellschaft aufgrund langfristiger Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge in Zukunft stabil sei. Zudem habe die GSAK in 2016 nach erfolgreicher Teilnahme einer Ausschreibung der Dualen Systeme teilgenommen und für 2017 bis 2019 im Stadtgebiet Krefeld den Auftrag zur Einsammlung von Leichtverpackungen erhalten. • Bei der GGK habe sich die positive Entwicklung des Jahres 2016 in den ersten Monaten des Jahres 2017 fortgesetzt. Für den Rest des Jahres 2017 sei jedoch von deutlich geringeren Werten als in 2016 auszugehen. Für die Folgejahre werde mit weiter sinkenden Verkaufszahlen gerechnet. Hierfür wird die rückläufige GewerbeflächenVerfügbarkeit als wesentlicher Grund aufgeführt. • Zu der Krefelder Bau wird ausgeführt, dass sich die geschäftliche Entwicklung der Gesellschaft durch die Verpachtung des KönigPALAST Krefeld bestimme sowie in den folgenden Jahren bestimmen werde. Die Gesellschaft beabsichtige eine deutliche Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Wohnungseigentums- und Fremdverwaltung, sofern umsetzbar. • • • • • • Bezüglich des Seidenweberhauses wird dargestellt, dass sich der Betrieb ohne weitreichende Sanierungsarbeiten nur noch bis Ende 2019 aufrechterhalten ließe, da Teile der technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik dann nicht mehr voll funktionsfähig sein werden. Eine Entscheidung über einen eventuellen Abriss, einen Neubau oder eine aufwendige Sanierung stünden noch aus. In den nächsten Jahren werde mit weiteren Verlusten gerechnet. Das Jahresergebnis sei auch künftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau bestimmt. Der Zuschussbedarf der nächsten Jahre betrage für den KönigPALAST bei geplantem Geschäftsverlauf ca. 2,3 Mio. Euro. Zu der Wohnstätte wird berichtet, dass der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbestands der Gesellschaft nur noch bei rd. 18 % des Gesamtbestandes läge, woraus sich für die Wohnstätte größere Spielräume bei der Mietpreisfestsetzung und Wohnungsbelegung ergäben. Künftige Risiken der Gesellschaft können sich aus steigenden Erlösausfällen infolge Leerständen ergeben. Bestandsgefährdende Risiken seien jedoch nicht erkennbar. Die Gesellschaft habe das bestehende Steuerungs- und Überwachungssystem durch ein Risikomanagementsystem erweitert, damit insbesondere den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bezüglich des Zoos wird dargestellt, dass eine Reduzierung der Personalkosten als größte Aufwandsposition aufgrund bestehender unbefristeter Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich sei. Mögliche Einsparungen im Bereich Personal und Sachkosten seien ausgeschöpft. Seite 19 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Wertung durch die Rechnungsprüfung: Die Beurteilung der Lage des Konzerns Stadt Krefeld, insbesondere die Beurteilung der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung der Stadt Krefeld, ist plausibel und folgerichtig abgeleitet. Nach dem Ergebnis der Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung durch die Verantwortlichen der Gemeinde dem Umfang nach angemessen und inhaltlich zutreffend. Der Gesamtlagebericht steht mit dem Gesamtabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld. Die vom § 116 Abs. 4 GO NRW geforderten Übersichten zu den Mitgliedern des Verwaltungsvorstands und des Rates sind dem Gesamtlagebericht unter Abschnitt VI. aufgeführt. B1 Entgegen der Vorschrift des § 116 Abs. 4 GO NRW fehlen am Schluss des Gesamtlageberichts die Angaben zu einem Ratsmitglied, das erst im Folgejahr ausgeschieden ist (ein Ratsmitglied wird nicht aufgeführt). Ein Ratsmitglied wird am Schluss des Gesamtlageberichts 2016 im Abschnitt VI nicht aufgeführt. Gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW sind für die Ratsmitglieder, auch wenn die Personen im Haushaltsjahr ausgeschieden sind, entsprechende Pflichtangaben zu tätigen. Die Mandatsniederlegung dieses Ratsmitglieds erfolgte erst am 30. April 2017, somit sind die Pflichtangaben im Gesamtlagebericht für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 erforderlich. Darüber hinaus wird nicht von allen Ratsmitgliedern der ausgeübte Beruf angegeben. Eine entsprechende Beanstandung findet sich auch im Bericht über die Prüfung des Einzelabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2016. Gemäß der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales wird darauf hingewiesen, dass keine Schutzklausel besteht, nach der in besonderen Fällen lediglich eingeschränkte Angaben gemacht werden dürfen, außer das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder würde gefährdet. Das Vorliegen solcher Umstände wurde im Rahmen der Gesamtabschlussprüfung nicht bekannt. Seite 20 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 4 Feststellungen zur Konzernrechnungslegung 4.1 Konsolidierungskreis Der Konsolidierungskreis umfasst diejenigen wirtschaftlich und organisatorisch selbständigen Unternehmen der Kommune, die im Wege der Vollkonsolidierung bzw. EquityMethode in den Gesamtabschluss nach § 116 Abs. 2 GO NRW einbezogen werden müssen. Die Art der Einbeziehung richtet sich nach § 50 GemHVO NRW. Hierbei bezieht sich die GemHVO NRW auf Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) zur Konzernrechnungslegung. Die GemHVO NRW regelt, dass das HGB in der Fassung vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009, anzuwenden ist. Verselbständigte Aufgabenbereiche sind voll zu konsolidieren, sofern sie entweder unter der einheitlichen Leitung der Kommune gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 GemHVO NRW stehen oder das Control-Konzept gemäß § 50 Abs. 2 S. 2 GemHVO NRW seine Anwendung findet. Kann die Kommune nur einen maßgeblichen Einfluss auf die verselbständigten Aufgabenbereiche ausüben, ist die Equity-Methode gemäß § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. §§ 311 und 312 HGB anzuwenden. Ausgehend von den Anschaffungskosten der Beteiligung im Erwerbszeitpunkt wird der Beteiligungsbuchwert laufend an die Entwicklung des Eigenkapitals des Unternehmens, an dem die Beteiligung besteht, angepasst. Sofern weder beherrschender noch maßgeblicher Einfluss von Seiten der Kommune gegeben ist oder aber das Einbeziehungswahlrecht gemäß § 116 Abs. 3 GO NRW ausgeübt wird, sind die Unternehmen zu fortgeführten Anschaffungskosten (At Cost) zu bewerten. Der Kreis der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche wurde gemäß § 50 GemHVO NRW ermittelt. Die Abgrenzung des Vollkonsolidierungskreises und die Abgrenzung der nach der EquityMethode einzubeziehenden Unternehmen erfolgten grundsätzlich nach Wesentlichkeitsgrundsätzen, die sich an den im NRW-Modellprojekt genannten Kriterien orientieren. Zur Bestimmung des Konsolidierungskreises für den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2016 wurden Kennzahlen hinsichtlich der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage aus den Jahresabschlüssen zum 31. Dezember 2016 der verselbständigten Aufgabenbereiche anhand absoluter und relativer Werte zu Grunde gelegt. Die ermittelten Beträge jedes Unternehmens wurden ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller verbundenen Unternehmen je Kriterium gesetzt. Anhand der Zahlenwerte wurde jeder einzelne verselbständigte Aufgabenbereich hinsichtlich der untergeordneten Bedeutung geprüft. Anschließend erfolgte eine Gesamtbetrachtung in Form einer Addition aller als unwesentlich eingestuften Unternehmen je Kriterium. Seite 21 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Die folgenden verselbständigten Aufgabenbereiche werden neben der Kernverwaltung Stadt Krefeld im Gesamtabschluss 2016 voll konsolidiert: • • • • • • • • • SWK Stadtwerke Krefeld AG • SWK ENERGIE GmbH • SWK FAHRSERVICE GmbH • SWK KOMPAKT GmbH • SWK MOBIL GmbH • NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN mbH • SWK-EGN Verwaltungs-GmbH • EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG • EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG • GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. GK • DYNERGIO SERVICE GmbH • lekker Energie GmbH • lekker Strom Beteiligungs GmbH • EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH • Eco-Care Recycling Solutions GmbH • Gerhard Schug Containerdienst GmbH • NH Niederrhein Holding GmbH • NOEX AG • Städtereinigung Gerke GmbH • Dürener Deponiegesellschaft mbH • Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Baugesellschaft mbH Seidenweberhaus GmbH Zoo Krefeld gGmbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Im Haushaltsjahr 2016 haben sich folgende Änderungen im Kreis der vollkonsolidierten verselbständigten Aufgabenbereiche ergeben: Die SWK SETEC und die SWK AQUA wurden auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE aufgeschmolzen. Gleichzeitig erfolgte die Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN. Durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung der Stadt Krefeld wurde die Kommunalbetrieb Krefeld AöR im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründet. Der Rat der Stadt Krefeld hat am 8. Dezember 2016 die Umwandlung der Stadtentwässerung der Stadt Krefeld in den neu zu gründenden Kommunalbetrieb beschlossen. Seite 22 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 In den Konsolidierungskreis (im weiteren Sinne) werden daneben die folgenden assoziierten Unternehmen im Gesamtabschluss 2016 'at Equity' einbezogen: • • • • • • • • • Hafen Krefeld GmbH & Co. KG MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Treuhandgesellschaft Braun Umweltdienste GmbH Energieversorgung Kranenburg GmbH Quantum GmbH RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH Heilpädagogisches Zentrum Krefeld – Kreis Viersen gGmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein. Infolge der Veräußerung der Anteile an der GEM an die Stadt Mönchengladbach ist die Beteiligung in 2016 aus dem Konsolidierungskreis ausgeschieden. Der Kreis der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, an denen die Stadt Krefeld am Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, geht aus dem Konzernanhang hervor. Die im Gesamtanhang getätigten Angaben zum Konsolidierungskreis sind zutreffend. Der Stetigkeitsgrundsatz wurde bei der Abgrenzung des Konsolidierungskreises beachtet. Die Voraussetzungen der §§ 311, 312 HGB für die Anwendung der Equity-Konsolidierung sind erfüllt. Die Festlegung des Konsolidierungskreises der Stadt Krefeld entspricht den gesetzlichen Vorgaben. In den Gesamtabschluss werden teilweise verselbständigte Aufgabenbereiche in den Gesamtabschluss einbezogen, die nach quantitativen Kriterien unwesentlich sind. Seite 23 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 4.2 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse Gemäß § 116 Abs. 7 GO NRW mussten die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche nicht in die Gesamtabschlussprüfung durch die Rechnungsprüfung einbezogen werden, da diese bereits nach den gesetzlichen Vorschriften der beauftragten Abschlussprüfer geprüft worden sind. Die in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen sind nach §§ 316 ff. HGB geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen worden. Die von den verselbständigten Aufgabenbereichen für Zwecke der Gesamtabschlusserstellung erstellen Formularabschlüsse wurden von den jeweiligen Abschlussprüfern einer prüferischen Durchsicht gemäß IDW PS 900 unterzogen und samt Bescheinigungen der Rechnungsprüfung zur Verfügung gestellt. Danach waren die prüferischen Durchsichten so zu planen und durchzuführen, dass die jeweiligen Abschlussprüfer bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass die Überleitungen in wesentlichen Belangen den Vorschriften der § 116 GO NRW i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO NRW und der Gesamtabschlussrichtlinie der Stadt Krefeld widersprechen. Im Rahmen der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Jahresabschlüsse hat die Rechnungsprüfung die Prüfungsergebnisse dieser Abschlussprüfer überprüft und verwertet und eine Durchsicht der jeweiligen Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen der verselbständigten Aufgabenbereiche vorgenommen. Die Prüfung des Einzelabschlusses sowie der Überleitungsrechnung der Stadt Krefeld wurden zuvor durch die Rechnungsprüfung vorgenommen. B 2 Im Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 konnten im Rahmen der Vollkonsolidierung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ mangels Vorliegen aktueller Jahresabschlüsse keine aktuellen Daten verwendet werden. Der Einbezug erfolgte daher entgegen § 299 Abs. 2 HGB auf Basis des Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2014 und somit nicht auf den Stichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember 2016). Zur Gesamtabschlusserstellung 2016 sowie bis zum Abschluss der Prüfung lagen keine geprüften Jahresabschlüsse für die Jahre 2015 und 2016 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Senioreneinrichtung der Stadt Krefeld vor. Sowohl die Feststellung des Abschlusses 2015 als auch die Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2016 stehen bislang aus. Für Zwecke der Gesamtabschlusserstellung wurden daher von der Verwaltung die Geschäftsdaten der Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2014 einbezogen. Der Gesamtabschlussstichtag 31. Dezember 2016 entspricht dem Stichtag des Einzelabschlusses der Stadt Krefeld als Konzernmutter und den übrigen einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen der Stadt Krefeld. Seite 24 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 H2 Die Betriebsleitung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ ist ihrer Pflicht gem. § 26 Abs. 1 EigVO NRW zur Aufstellung eines Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2016 nicht nachgekommen. Gemäß § 26 Abs. 1 EigVO NRW ist der Jahresabschluss der Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld bis Ende März des Folgejahres durch die Betriebsleitung aufzustellen. Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen zur Aufstellung, Prüfung und Feststellung des städtischen Gesamtabschlusses setzt zwingend voraus, dass vorgelagerte gesetzliche Fristen eingehalten werden. Wie in dem Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld 2016 zutreffend dargestellt, kann eine Aussage zu der Situation der Gesellschaft im Berichtsjahr nicht getroffen werden. Soweit Anpassungen des Bilanzansatzes und –ausweises als auch Bewertungsanpassungen an die konzerneinheitliche Bilanzierung und Bewertung bei den Einzelabschlüssen der einzubeziehenden Konzernbetriebe notwendig waren, wurden diese ordnungsgemäß durchgeführt. Die bereits in der Prüfung des Einzelabschlusses der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2016 (Bericht Nr. 25/2017) festgestellten Ausweisfehler in der Ergebnisrechnung schlagen sich in der Gesamtergebnisrechnung entsprechend nieder. H 3 In Bezug auf den konzerneinheitlichen Ausweis von Erträgen und Aufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung bestehen Abweichungen zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Einzelabschlüssen. Aus dem nicht korrekten Ausweis von Inanspruchnahmen der Personalrückstellungen sowie aus der Wertberichtigung von Forderungen innerhalb der Ergebnisrechnung im Einzelabschluss der Stadt Krefeld resultieren zwei Ausweisfehler in der Gesamtergebnisrechnung 2016. In der Gesamtergebnisrechnung werden die laufenden Auszahlungen für Pensionen und Beihilfen aus dem Einzelabschluss der Stadt Krefeld zum 31. Dezember 2016 als Aufwand dargestellt. Gleichzeitig erfolgt ein Ausweis der Rückstellungsinanspruchnahmen als sonstiger ordentlicher Ertrag in Höhe von 8,2 Mio. Euro. Beides stellt lediglich zahlungswirksame Vorgänge dar, die nicht in der Gesamtergebnisrechnung darzustellen sind. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler. Durch die erneute Aufwandsbuchung der Zahlungen der laufenden Pensionen in 2016 erfolgt ein Falschausweis in der Ergebnisrechnung. Die laufenden Zahlungen der bereits in Vorjahren zurückgestellten Versorgungsleistungen entfalten keine erneute Ergebniswirkung und sind nicht als Aufwand auszuweisen. Durch Bildung der Rückstellung wurde der Aufwand bereits periodengerecht in Vorjahren erfasst. Nur sofern die Auszahlungen den rückgestellten Betrag überschreiten, wäre die Differenz als Aufwand des laufenden Jahres zu erfassen (d.h. im Falle der nicht in ausreichender Höhe gebildeten Rückstellung). Insgesamt ist der Vorgang in 2016 jedoch ergebnisneutral durch die Verwaltung erfasst, da dem gebuchten Aufwand entsprechende sonstige ordentliche Erträge aus der Buchung der Rückstellungsinanspruchnahme gegenüber stehen. Somit handelt es sich hierbei um eiSeite 25 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 nen Ausweisfehler im Ertrag und Aufwand. Erträge können lediglich aus der Auflösung zu hoch gebildeter Rückstellungen resultieren. Der Aufwand und Ertrag 2016 sind in Höhe der getätigten laufenden Versorgungsauszahlungen bzw. Rückstellungsinanspruchnahmen somit zu hoch ausgewiesen. Unter Bezugnahme auf den Kommentar der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zu § 36 Abs. 1 GemHVO sind die Inanspruchnahmen der Rückstellungen aufwandsmindernd zu buchen, sofern die Auszahlungen der Versorgungsleistungen als Aufwand im laufenden Jahr erfasst werden. Ebenso wird in der Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales darauf hingewiesen, dass auch kein Wahlrecht dahingehend besteht, die Inanspruchnahme einer Rückstellung ertragswirksam aufzulösen und gleichzeitig Aufwendungen insgesamt in Höhe der erforderlichen Auszahlungen in der gemeindlichen Ergebnisrechnung zu erfassen. In den bilanziellen Abschreibungen aus dem Einzelabschluss der Stadt Krefeld 2016 werden 11,7 Mio. Euro Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen ausgewiesen. Dieser Ausweis erfolgt ebenso im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld. Es handelt sich hierbei um einen Ausweisfehler, da die Wertberichtigungen von Forderungen unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen auszuweisen sind. Aufwendungen aus den Wertberichtigungen von Forderungen stellen keine bilanziellen Abschreibungen dar, sondern sind unter den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu veranschlagen. Die bilanziellen Abschreibungen 2016 sind daher um 11,7 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Bezugnehmend auf die Handreichung für Kommunen (7. Auflage) des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Inneres und Kommunales sind diese Aufwendungen nicht als bilanzielle Abschreibungen zu erfassen, denn sie stellen keinen Ressourcenverbrauch aus der Nutzung von Vermögensgegenständen durch die Gemeinde dar. Auf den für die Erfassung der gemeindlichen Geschäftsvorfälle verbindlich zu beachtenden Kontierungsplan gemäß des Runderlasses des Innenministeriums über das Muster für das doppische Rechnungswesen der Gemeinden vom 24.02.2005, zuletzt geändert durch den Runderlass des Innenministeriums vom 17.12.2012, wird verwiesen. Die beiden oben dargestellten Ausweisfehler haben keinen Einfluss auf die Höhe des Gesamtergebnisses 2016 des Konzerns Stadt Krefeld und führen unter Berücksichtigung von Wesentlichkeitsaspekten nicht zu einer Einschränkung des Urteils der Rechnungsprüfung in Bezug darauf, dass das durch den Gesamtabschluss vermittelte Bild der Ergebnisgesamtlage den tatsächlichen Verhältnissen entspricht. Seite 26 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 4.3 Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgte seit 1. Januar 2013 gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB nach der Neubewertungsmethode, wonach die Anschaffungskosten der Anteile an den einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereichen mit dem jeweils anteiligen Reinvermögen, basierend auf den beizulegenden Zeitwerten der übernommenen Vermögenswerte und Schulden dieser verselbständigten Aufgabenbereiche, verrechnet. Ein nach der Verrechnung verbleibender aktivischer Unterschiedsbetrag wird als Geschäfts- oder Firmenwert und ein passivischer Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung künftig unter dem Eigenkapital ausgewiesen. Bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012 wurde auf Basis der Buchwertmethode konsolidiert. Soweit andere Gesellschafter am Konzernkapital beteiligt sind, wird ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gebildet. Gemäß § 50 Abs. 1 u. Abs. 2 i. V. m. § 303 HGB wurden bei der Schuldenkonsolidierung Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Gesamtabschluss einbezogenen Konzernbetrieben eliminiert. Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden konzerninterne Erträge und die entsprechenden Aufwendungen in Anwendung des § 50 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 305 HGB ebenfalls eliminiert. In den Gesamtabschluss zu übernehmende Vermögensgegenstände, die ganz oder teilweise auf Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen beruhen, sind aufgrund der Eliminierung von Zwischenergebnissen gemäß § 50 Abs. 1 u. 2 i. V. m. § 304 Abs. 1 HGB mit den Werten anzusetzen, mit denen sie angesetzt werden könnten, wenn die in den Gesamtabschluss einbezogenen Konzernbetriebe auch rechtlich ein einziges Unternehmen bilden würden. Von der Erleichterungsmöglichkeit des § 304 Abs. 2 HGB diese Zwischenergebnisse nicht zu eliminieren, wurde im Haushaltsjahr 2016 Gebrauch gemacht, da die Behandlung der Zwischenergebnisse nach § 304 Abs. 1 HGB für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nur von untergeordneter Bedeutung war. Die angewandten Methoden der Konsolidierung wurden stetig angewendet und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. 4.4 Ordnungsmäßigkeit der Konzernbuchführung und Konzernrechnungslegung Der Gesamtabschluss wird von der Stadt Krefeld mit Hilfe einer auf die Erfordernisse des kommunalen Gesamtabschlusses ausgerichtete Konsolidierungssoftware aufgestellt. Die Konzernbuchführung erfolgt nach den Feststellungen der Rechnungsprüfung ordnungsgemäß. Auch ist das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem grundsätzlich dazu geeignet, eine vollständige und richtige Erfassung, Verarbeitung, Sicherung und Dokumentation des Buchungsstoffs zu gewährleisten. Die durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen wurden sachgerecht vorgenommen. Die Fortführung der Konsolidierungsbuchungen ist korrekt erfolgt. Seite 27 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Sowohl die Gesamtbilanz als auch die Gesamtergebnisrechnung wurden ordnungsgemäß aus den Rechnungslegungsinformationen des Einzelabschlusses der Stadt Krefeld sowie der Einzelabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche abgeleitet. Die im Gesamtanhang gemäß § 51 Abs. 2 GemHVO NRW getätigten Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den Posten der Gesamtbilanz und den Positionen der Gesamtergebnisrechnung sind zutreffend. Die Kapitalflussrechnung wurde entsprechend § 51 Abs. 3 GemHVO unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) aufgestellt. 4.5 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses Der Gesamtabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld. Zur Darstellung der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen wird auf den Gesamtanhang der Stadt Krefeld verwiesen. Seite 28 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 5 Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 5.1 Vermögenslage Die Vermögenslage des Konzerns Stadt Krefeld gestaltet sich wie folgt: Aktiva Immaterielle Vermögensgegenstände Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen Anlagevermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Grundstücke des Umlaufvermögens Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel Umlaufvermögen Aktive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme 31.12.2016 31.12.2015 TEUR TEUR % % Veränderung TEUR 10.513 0,3 10.635 0,3 -122 212.976 6,4 219.079 6,6 -6.103 1.062.662 1.102.990 5.834 74.652 31,7 1.025.315 32,9 1.094.422 0,2 5.201 2,2 74.640 31,0 33,1 0,2 2,3 37.347 8.568 633 12 307.194 37.403 66.222 2.869.934 9,2 318.552 1,1 35.424 2,0 71.006 85,7 2.843.640 9,6 1,1 2,1 86,0 -11.358 1.979 -4.784 26.294 3.891 32.067 9.860 9.741 66.046 121.604 3.002.050 0,1 3.891 1,0 33.075 0,3 10.880 0,3 9.711 2,0 71.439 3,6 128.996 89,6 2.983.271 0,1 1,0 0,3 0,3 2,2 3,9 90,2 0 -1.008 -1.021 30 -5.393 -7.393 18.779 23.460 18.060 12.089 53.609 0,7 0,5 0,4 1,6 25.985 17.393 13.113 56.491 0,8 0,5 0,4 1,7 -2.525 667 -1.024 -2.882 150.702 32.473 183.176 1.637 91.073 329.495 4,5 1,0 5,5 0,0 2,7 9,8 135.102 33.017 168.119 1.743 80.828 307.181 4,1 1,0 5,1 0,1 2,4 9,3 15.600 -543 15.057 -105 10.245 22.315 17.721 0,5 16.748 0,5 973 3.349.267 100,0 3.307.200 100,0 42.067 Seite 29 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Die Buchwerte des Sachanlagevermögens des Konzerns Stadt Krefeld betragen zum 31. Dezember 2016 rd. 2,87 Mrd. Euro und umfassen mit 85,7 % den größten Anteil der Aktiva an der Bilanzsumme. Geprägt wird das Sachanlagevermögen im Wesentlichen durch die bebauten und unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (1,28 Mrd. Euro; Vorjahr 1,24 Mrd. Euro), durch das Infrastrukturvermögen (1,1 Mrd. Euro; Vorjahr 1,1 Mrd. Euro) sowie durch die Maschinen und technischen Anlagen und Fahrzeuge (0,3 Mrd. Euro; Vorjahr 0,3 Mrd. Euro). Die Aufteilung des Sachanlagevermögens zum 31. Dezember 2016 stellt sich wie folgt dar: Aufteilung des Sachanlagevermögens 4% 7% Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 11% 3% Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen 37% Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 38% Übrige Posten des Sachanlagevermögens Das Sachanlagevermögen ist im Vergleich zum Vorjahr um 26,3 Mio. Euro gestiegen. Wesentliche Einzelmaßnahmen, die zu diesem Anstieg geführt haben, betreffen die im Haushaltsjahr 2016 bei der Stadt Krefeld im Rahmen der Fertigstellung aktivierte Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße sowie Umbaumaßnahmen im Kaiser-Wilhelm-Museum. Unter den bebauten Grundstücken und Grundstücksgleichen Rechten erfolgten im Zusammenhang mit dem Neubau der Hauptfeuerwache Aktivierungen in Höhe von 28,0 Mio. Euro sowie Aktivierungen der Außenanlagen in Höhe von 3,2 Mio. Euro. Im Zusammenhang mit den Umbaumaßnahmen im Kaiser-Wilhelm-Museum erfolgten in 2016 Umbuchungen in Höhe von 12,5 Mio. Euro aus den Anlagen im Bau sowie Aktvierungen in Höhe von 3,5 Mio. Euro für in 2016 durchgeführte Maßnahmen ebenfalls innerhalb der bebauten Grundstücke und Grundstücksgleichen Rechte. Seite 30 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Während das Infrastrukturvermögen im Einzelabschluss der Stadt Krefeld um 7,3 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen aufgrund der die Zugänge übersteigenden planmäßigen Abschreibungen gesunken ist, hat sich das Infrastrukturvermögen im Konzern um rd. 8,6 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf Aktivierungen in 2016 im Bereich der Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der Kommunalbetrieb Krefeld AöR (vormals Stadtentwässerung der Stadt Krefeld) zurückzuführen. Den Anstiegen bei den bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten (+37,3 Mio. Euro) sowie dem Infrastrukturvermögen (+8,6 Mio. Euro) stehen im Wesentlichen Buchwertrückgänge bei den Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen (-11,4 Mio. Euro) gegenüber. Insbesondere bei der SWK MOBIL und der EAG übersteigen die planmäßigen Abschreibungen die Zugänge des Geschäftsjahres 2016, was im Wesentlichen zu einem Buchwertrückgang dieser Bilanzposition im Gesamtabschluss 2016 der Stadt Krefeld führt. Des Weiteren führen planmäßige Abschreibungen in Höhe von 4,7 Mio. Euro auf stille Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung zu diesem Buchwertrückgang. Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind im Wesentlichen infolge von Umbuchungen in die Anlagenklasse der bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 Mio. Euro gesunken. Die Finanzanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 Mio. Euro auf 121,6 Mio. Euro gesunken. Im Wesentlichen ist dies auf um 5,4 Mio. Euro geringere Ausleihungen zurückzuführen. Insbesondere bei der DDG ist durch planmäßige Darlehensrückführung in 2016 ein Abgang der sonstigen Ausleihungen in Höhe von 3,6 Mio. Euro erfolgt. Das langfristige Vermögen umfasst zum Stichtag 89,6 % (Vorjahr 90,2 %) der Bilanzsumme. Zum Stichtag haben sich die Forderungen um 15,6 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf 150,7 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen zum einen aus den im Einzelabschluss der Stadt Krefeld um 5,3 Mio. Euro gestiegenen sonstigen öffentlichrechtlichen Forderungen insbesondere im Zusammenhang mit Ausgaben für Geldleistungen nach § 46a Abs. 2 und 3 SGB XII zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Außerdem sind die Forderungen aus Transferleistungen im Zusammenhang mit der Erstattung von Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen um 2,8 Mio. Euro gestiegen. Zum anderen resultiert der Forderungsanstieg aus einer bei der EAG ausgewiesenen Forderung in Höhe von 4,2 Mio. Euro gegen die Hafen Krefeld GmbH & Co. KG aus der Veräußerung eines Hafengrundstücks. Die Liquiden Mittel im Konzern Stadt Krefeld haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 80,8 Mio. Euro um 10,2 Mio. Euro auf 91,0 Mio. Euro erhöht. Auf die Ausführungen zur Finanzlage unter Abschnitt 5.2 wird verwiesen. Insgesamt hat sich die Bilanzsumme im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 42,1 Mio. Euro auf 3,35 Mrd. Euro erhöht. Im Folgenden werden die Passiva des Konzerns Stadt Krefeld dargestellt und erläutert. Seite 31 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Passiva Eigenkapital Allgemeine Rücklagen Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen Passive Rechnungsabgrenzung Bilanzsumme Veränderung TEUR 31.12.2016 31.12.2015 TEUR % TEUR % 457.104 12.446 13,6 0,4 466.135 -10.193 14,1 -0,3 -9.031 22.640 43.695 513.245 1,3 15,3 43.193 499.134 1,3 15,1 502 14.110 441.464 107.599 12.331 14.394 575.788 13,2 3,2 0,4 0,4 17,2 421.439 108.701 12.107 14.151 556.398 12,7 3,3 0,4 0,4 16,8 20.026 -1.102 224 243 19.390 570.366 70.375 7.395 157.098 805.234 17,0 2,1 0,2 4,7 24,0 552.851 73.424 6.036 158.312 790.623 16,7 2,2 0,2 4,8 23,9 17.514 -3.049 1.359 -1.214 14.610 769.686 23,0 759.822 23,0 9.865 413.249 12,3 417.467 12,6 -4.218 45.235 1,4 8.717 0,3 36.518 1,5 71.548 2,1 75.452 1,0 54.189 41,4 1.387.195 2,2 2,3 1,6 41,9 -19.989 -4.844 -19.406 -2.074 2,2 -3.970 3.349.267 100,0 3.307.200 100,0 42.067 51.559 70.609 34.784 1.385.122 69.879 2,1 73.849 Das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld ist zum Bilanzstichtag um 14,1 Mio. Euro auf 513,2 Mio. Euro gestiegen. Im Haushaltsjahr 2016 konnte ein positives Gesamtjahresergebnis in Höhe von 12,4 Mio. Euro erzielt werden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis somit um 22,6 Mio. Euro verbessert. Die Eigenkapitalquote hat sich zum Stichtag von 15,1 % leicht auf 15,3 % erhöht. Auf die Ausführungen zur Ertragslage unter Abschnitt 5.3 wird verwiesen. Seite 32 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Die Entwicklung des Eigenkapitals in dem Zeitraum von den vergangenen drei Haushaltsjahren bis zum Ende des Berichtsjahres stellt sich wie folgt dar: Eigenkapital 2013 bis 2016 in Mio. Euro 570,7 506,9 31.12.2013 31.12.2014 499,1 31.12.2015 513,2 31.12.2016 Die Sonderposten sind im Wesentlichen im Bereich der Sonderposten für Zuwendungen um 20,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr auf 441,5 Mio. Euro gestiegen. Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren zu rd. 91 % aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Im Wesentlichen ist der Anstieg in 2016 auf erhaltene Zuwendungen im Zusammenhang mit den durchgeführten Baumaßnahmen am Kaiser Wilhelm Museum (5,6 Mio. Euro), Errichtung des Gebäudes der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro) sowie der Errichtung der Haltestelle am Ostwall inkl. Gleisanlage (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Die zum 31. Dezember 2016 ausgewiesenen Rückstellungen (805,2 Mio. Euro) betreffen im Wesentlichen Pensionsrückstellungen. Die Pensionsrückstellungen im Gesamtabschluss entfallen zu rd. 91 % auf die Stadt Krefeld und sind im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 17,5 Mio. Euro auf 570,4 Mio. Euro angestiegen. Der wesentliche Anstieg (+15,5 Mio. Euro) resultiert aus den im Einzelabschluss der Stadt Krefeld gebildeten Rückstellungen für Pensions- und Beihilfeverpflichtungen. Rückstellungszuführungen ergaben sich hierbei aus dem Jahresprogress (rd. +10,5 Mio. Euro), der Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Feuerwehrzulage sowie aus Besoldungserhöhungen. Die Verbindlichkeiten im Gesamtabschluss umfassen zum Stichtag im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen (769,7 Mio. Euro) sowie die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (413,2 Mio. Euro) und betragen 35,3 % (Vorjahr 35,6 %) der Bilanzsumme der Stadt Krefeld. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen um rd. 9,9 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ist insbesondere auf zum Stichtag gestiegene Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Wohnstätte zurückzuführen. Im Haushaltsjahr 2016 erfolgte die Aktivierungen der Hauptfeuerwache an der Neuen Ritterstraße in Folge der Fertigstellung. Aus der Finanzierung dieses Öffentlich-privaten PartSeite 33 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 nerschaft-Projektes resultierende Verbindlichkeiten führten in 2016 zur Passivierung in der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen in Höhe von 37,5 Mio. Euro und somit zum Anstieg dieser Bilanzposition. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 51,6 Mio. Euro kam es zum 31. Dezember 2016 zu einer deutlichen Reduzierung um 20,0 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr, die im Wesentlichen auf Rückgänge von Elektrizitäts- und Gasbezugsverbindlichkeiten der SWK ENERGIE zurückzuführen sind. Die Verringerung der Sonstigen Verbindlichkeiten um 4,8 Mio. Euro auf 70,6 Mio. Euro (Vorjahr 75,5 Mio. Euro) resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang dieser Bilanzposition im Einzelabschluss der Stadt Krefeld (-4,3 Mio. Euro), insbesondere den dort im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. Euro gesunkenen kreditorischen Debitoren. Ebenso sind die Erhaltenen Anzahlungen im Vergleich zum Vorjahr mit 34,8 Mio. Euro deutlich um 19,4 Mio. Euro zurückgegangen. Der Rückgang der erhaltenen Anzahlungen ist im Wesentlichen auf die Fertigstellung der neuen Hauptfeuerwache (9,9 Mio. Euro), der Baumaßnahmen am Kaiser-Wilhelm-Museum (5,6 Mio. Euro) und an der Haltestelle Ostwall (4,4 Mio. Euro) zurückzuführen. Seite 34 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 5.2 Finanzlage Die Finanz- und Liquiditätslage des Konzerns Stadt Krefeld stellt sich zum 31. Dezember 2016 wie folgt dar: Gesamtkapitalflussrechnung Gesamtjahresergebnis 2016 2015 Mio. Euro Mio. Euro 14,0 -8,3 126,3 118,9 14,6 -18,1 -36,4 -18,6 -1,7 -1,9 Abnahme / Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -13,0 -9,6 Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -44,2 13,7 0,0 -0,1 Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit 59,6 75,9 Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen 22,6 38,1 + Einzahlungen aus Sonderposten 46,9 16,1 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen -159,9 -167,8 0,0 0,8 -90,4 -112,8 -1,0 -1,1 1.075,4 808,4 -1.033,3 -799,8 +/- Abschreibungen / Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens +/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge +/- Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens +/- +/- +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten = +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten = Cash Flow aus Investitionstätigkeit Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Krediten - Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten = Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit 41,1 7,6 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 10,3 0,0 -29,3 0,3 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 80,8 109,8 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 91,1 80,8 Seite 35 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Der Finanzmittelfonds hat sich zum 31. Dezember 2016 von 80,8 Mio. Euro um 10,3 Mio. Euro auf 91,1 Mio. Euro erhöht. Dem Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit in Höhe von 90,4 Mio. Euro stehen ein Mittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit in Höhe von 59,6 Mio. Euro sowie ein Mittelzufluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 41,1 Mio. Euro gegenüber. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 Mio. Euro auf 59,6 Mio. Euro (Vorjahr 75,9 Mio. Euro) reduziert. Der Rückgang ist im Wesentlichen bedingt durch die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind. Wie im Vorjahr ist der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit negativ ausgefallen und ist im Wesentlichen auf Investitionen im Anlagevermögen in Höhe von 159,9 Mio. Euro zurückzuführen. Der größte Teil hiervon (153,7 Mio. Euro) entfällt auf Investitionen in das Sachanlagevermögen und betrifft insbesondere Vorgänge bei der Stadt Krefeld, der Wohnstätte und der KBK AöR. In 2016 hat sich eine Verringerung des negativen Cash Flows von -112,8 Mio. Euro um 22,4 Mio. Euro auf -90,4 Mio. Euro ergeben. Die Verringerung ist im Wesentlichen auf 30,8 Mio. Euro höhere Einzahlungen aus Sonderposten zurückzuführen, denen 15,5 Mio. Euro geringere Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen gegenüberstehen. Der Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 7,6 Mio. Euro um 33,5 Mio auf 41,1 Mio. Euro erhöht. Dies steht im Zusammenhang mit den im Konzern getätigten Kreditaufnahmen, die die Tilgungen deutlich überstiegen haben. Im Wesentlichen fanden in 2016 Kreditaufnahmen bei der KBK AöR und der Wohnstätte statt. Insbesondere die Veränderung des Cash Flows aus der Investitionstätigkeit (+22,4 Mio. Euro) und die Veränderung des Cash Flows aus der Finanzierungstätigkeit (+33,5 Mio. Euro) haben zu dem Anstieg des Finanzmittelfonds zum 31. Dezember 2016 beigetragen. Im Vorjahr war ein Rückgang des Finanzmittelfonds um 29,3 Mio. Euro zu verzeichnen. Seite 36 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 5.3 Ertragslage Im Folgenden wird die Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld dargestellt: Gesamtergebnisrechnung 2016 TEuro 2015 % TEuro Veränderung % TEuro Ordentliche Gesamterträge Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umlagen 318.689 17,2 284.992 15,6 33.697 224.046 12,1 193.544 10,6 30.502 10.594 0,6 6.877 0,4 3.717 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 131.192 7,1 129.976 7,1 1.216 Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen 980.009 52,8 1.029.211 56,2 -49.202 97.267 5,2 78.105 4,3 19.162 Sonstige ordentliche Erträge 78.598 4,2 87.781 4,8 -9.183 Aktivierte Eigenleistungen 18.033 1,0 20.515 1,1 -2.482 Bestandsveränderungen -4.029 -0,2 -1.211 -0,2 -2.818 1.854.399 100 1.829.789 100 24.610 -365.574 -19,7 -349.233 -19,1 -16.341 Sonstige Transfererträge Ordentliche Gesamtaufwendungen Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -36.482 -2,0 -33.206 -1,8 -3.276 -758.778 -40,9 -844.116 -46,1 85.339 Bilanzielle Abschreibungen -138.140 -7,4 -131.040 -7,2 -7.100 Transferaufwendungen -273.897 -14,8 -242.678 -13,3 -31.219 Sonstige ordentliche Aufwendungen -241.769 -13,0 -219.194 -12,0 -22.576 -1.814.639 -98 -1.819.467 -99 4.828 39.759 2,1 10.322 0,5 29.437 Finanzerträge 3.496 0,2 9.861 0,5 -6.365 Ergebnis der Equity Konsolidierung 3.273 0,2 8.055 0,4 -4.782 Finanzaufwendungen -32.545 -1,8 -36.528 -2,0 3.983 Gesamtfinanzergebnis -25.776 -1,4 -18.612 -1,0 -7.164 13.983 0,8 -8.290 -0,5 22.273 0 0,0 -127 0,0 127 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis -1.537 -0,1 -1.776 -0,1 240 Gesamtjahresergebnis 12.446 0,7 -10.193 -0,6 22.640 Ordentliches Gesamtergebnis Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Außerordentliches Gesamtergebnis Seite 37 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Die ordentlichen Gesamterträge in 2016 entfallen zu 82,1 % auf die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben, Erträge aus Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten. Die wesentlichen Ertragspositionen setzen sich in 2016 wie folgt zusammen: Struktur der ordentlichen Gesamterträge 5% 6% Steuern und ähnliche Abgaben 17% Zuwendungen und allgemeine Umlagen 12% Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte 7% 53% Kostenerstattungen und Kostenumlagen Übrige Ertragspositionen Mit rd. 53% haben die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten den größten Anteil an den im Gesamtabschluss 2016 erzielten ordentlichen Gesamterträgen. Während die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im Wesentlichen aus dem Einzelabschluss der Stadt Krefeld resultieren, werden die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten von rd. 980,0 Mio. Euro zu rd. 92 % vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben sind im Haushaltsjahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 33,7 Mio. Euro auf 318,7 Mio. Euro gestiegen. Dies ist insbesondere auf im Vergleich zum Vorjahr deutlich höhere Gewerbesteuererträge der Stadt Krefeld (+28,3 Mio. Euro) zurückzuführen. Die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind infolge von um 24,3 Mio. Euro gestiegenen Schlüsselzuweisungen, als Mittel der Gemeindefinanzierung im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs des Landes NRW, höher als im Vorjahr ausgefallen. In 2016 konnten daher die Erträge aus Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im Vergleich zum Vorjahr von 193,5 Mio. Euro auf 224,0 Mio. Euro gesteigert werden. Seite 38 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten sind im Vergleich zum Vorjahr um 49,2 Mio. Euro von 1.029,2 Mio. Euro auf 980,0 Mio. Euro gesunken. Die Ertragsrückgänge sind im Wesentlichen auf den planmäßig reduzierten Stromhandel mit anderen Energieversorgungsunternehmen sowie auf die im Zuge des intensiven Wettbewerbs gesunkenen Umsatzerlöse aus dem Stromverkauf an Geschäftskunden im SWK-Konzern bei der SWK ENERGIE zurückzuführen. In dem Zusammenhang reduzierte Aufwendungen führen im Wesentlichen zu dem Rückgang der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 85,3 Mio. Euro von 844,1 Mio. Euro auf 758,8 Mio. Euro verringert. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Gesellschaften SWK ENERGIE, lekker Energie, NGN und EGN zurückzuführen. Dabei sind die Aufwandsreduzierungen größtenteils durch gesunkene Strom-, Gas- und Wärmebezugsaufwendungen sowie die zum Weiterverkauf bestimmten Strombezugsaufwendungen der SWK ENERGIE bedingt. Die ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich in 2016 wie folgt dar: Struktur der ordentlichen Gesamtaufwendungen 2016 13% Personalaufwendungen 20% Versorgungsaufwendungen 15% 2% Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen 8% Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen 42% Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen mit rd. 42 % (Vorjahr rd. 46 %) die größte Aufwandsposition innerhalb der ordentlichen Gesamtaufwendungen dar. Mit 659,1 Mio. Euro fallen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (758,8 Mio. Euro) zu rd. 87 % im SWK-Konzern an. Im Bereich der Personalaufwendungen haben sich Steigerungen im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 Mio. Euro von 349,2 Mio. Euro auf 365,6 Mio. Euro ergeben. Die PersonalaufwenSeite 39 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 dungen entfallen zu rd. 55 % auf die Stadt Krefeld und haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 13,1 Mio. Euro im Wesentlichen aufgrund von Zuführungen zu den Pensions- und Beihilferückstellungen bei der Stadt Krefeld sowie im Zusammenhang mit Entgeltsteigerungen, Stellenänderungen und dem Stellenausbau im Rahmen organisatorischer Veränderungen ergeben. Die Transferaufwendungen sind der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Berichtsjahr deutlich um 31,2 Mio. Euro von 242,7 Mio. Euro auf 273,9 Mio. Euro gestiegen. Die Transferaufwendungen umfassen im Wesentlichen Aufwendungen für Sozial- und Jugendhilfen, Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, Zuweisungen und Zuschüsse und die Gewerbesteuerumlage. Der Anstieg der Transferaufwendungen entfällt mit 22,1 Mio. Euro auf höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit Sozial- und Jugendhilfen. Diese Erhöhungen sind insbesondere auf gestiegene Aufwendungen im Zusammenhang mit Hilfen für Asylbewerber zurückzuführen. Der Anstieg der bilanziellen Abschreibungen um 7,1 Mio. Euro auf 138,1 Mio. Euro ist insbesondere auf das im Vergleich zum Vorjahr, infolge der im Konzern getätigten Investitionen, gestiegene Anlagevermögen zurückzuführen. Die bilanziellen Abschreibungen von 138,1 Mio. Euro beinhalten zudem planmäßige (6,4 Mio. Euro) und außerplanmäßige Abschreibungen (1,7 Mio. Euro) auf stille Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung. Die ordentlichen Gesamterträge von 1,85 Mrd. Euro (Vorjahr 1,83 Mrd. Euro) haben die ordentlichen Gesamtaufwendungen von 1,81 Mrd. Euro (Vorjahr 1,82 Mrd. Euro) überstiegen, woraus sich ein positives ordentliches Gesamtergebnis von 39,8 Mio. Euro (Vorjahr 10,3 Mio. Euro) ergibt. Während die ordentlichen Erträge im Vergleich zum Vorjahr um 24,6 Mio. Euro gesteigert werden konnten, sind die ordentlichen Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 Mio. Euro gesunken. Dementsprechend ergibt sich im Berichtsjahr ein Anstieg des ordentlichen Gesamtergebnisses im Vergleich zum Vorjahr um 29,4 Mio. Euro. Im Haushaltsjahr 2016 ist das Gesamtfinanzergebnis im Vergleich zum Vorjahr von -18,6 Mio. Euro auf -25,8 Mio. Euro gesunken. Das Gesamtfinanzergebnis ist im Wesentlichen durch Zinsaufwendungen in Höhe von 32,5 Mio. Euro geprägt, denen deutlich geringere Finanzerträge in Höhe von 3,5 Mio. Euro und das Ergebnis der Equity Konsolidierung in Höhe von 3,2 Mio. Euro gegenüberstehen. Den zwar im Vergleich zum Vorjahr um 4,0 Mio. Euro reduzierten Finanzaufwendungen stehen jedoch um 6,4 Mio. Euro gesunkene Finanzerträge und ein um 4,8 Mio. Euro gesunkenes Ergebnis aus der Equity Konsolidierung gegenüber, woraus sich ein Rückgang des Gesamtfinanzergebnisses um 7,2 Mio. Euro im Vergleich zum Vorjahr ergibt. Der Rückgang des Gesamtfinanzergebnisses um 7,2 Mio. Euro konnte durch eine deutliche Steigerung des Ordentlichen Ergebnisses um 29,4 Mio. Euro überkompensiert werden, so dass sich unter Berücksichtigung des den anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses, eine Steigerung des Gesamtjahresergebnisses im Vergleich zum Vorjahr um 22,6 Mio. Euro auf 12,4 Mio. Euro ergibt. Im Vorjahr hingegen wurde noch ein negatives Gesamtjahresergebnis in Höhe von -10,2 Mio. Euro erwirtschaftet. Seite 40 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Das Gesamtjahresergebnis des Berichtsjahres sowie der drei vorangegangenen Haushaltsjahre stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Gesamtjahresergebnisse seit 2013 in Mio. Euro -10,2 12,4 -44,7 -84,3 2013 2014 2015 2016 Die Gesamtjahresergebnisse des Konzern Stadt Krefeld weisen seit 2014 eine deutliche und kontinuierliche Verbesserung auf. Erstmalig seit Aufstellung des Gesamtabschlusses weist der Konzern Stadt Krefeld für das Haushaltsjahr 2016 ein positives Gesamtjahresergebnis aus. Seite 41 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 6 Schlussbemerkung In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen sowie den Leitlinien zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen erstattet die Rechnungsprüfung über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung diesen Bericht. Der von der Rechnungsprüfung geprüfte Gesamtabschluss sowie der geprüfte Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 ist gemäß IDW PS 450 und IDR L 260 diesem Prüfungsbericht als Anlage 3 beigefügt. Die Prüfungsbemerkungen und Prüfungshinweise sowie die Stellungnahme des Oberbürgermeisters gem. § 101 Abs. 2 S. 1 GO NRW sind in den Anlagen 1 und 2 zu diesem Bericht zusammengestellt. Der von der Rechnungsprüfung erteilte Bestätigungsvermerk wird im folgenden Abschnitt 7 wiedergegeben. Seite 42 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Entlastungsvorschlag In Anlehnung an die aktuellen Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) wurde der Bestätigungsvermerk gegenüber dem Wortlaut des Vorjahres angepasst. Nach dem abschließenden Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung durch den Fachbereich Rechnungsprüfung der Stadt Krefeld, wird folgender gem. § 116 Abs. 6 S.4 i. V. m. § 101 Abs. 4 S. 1 GO NRW uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht der Stadt Krefeld unter Einbezug der Buchführung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Die Rechnungsprüfung hat die Gesamtabschlussprüfung nach § 116 Abs. 6 GO NRW in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter Berücksichtigung der vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten Prüfungsleitlinien vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns Stadt Krefeld sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen verselbständigten Aufgabenbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichts. Die Rechnungsprüfung ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Seite 43 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt.“ Dem Rat wird empfohlen, gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen. Krefeld, den . . 2018 __________________________ (Leiter der Rechnungsprüfung) _____________________________ (Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses) – Horster – – Hoffmann – Seite 44 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses Anlage 1: 2016 Zusammenstellung der Prüfungsbemerkungen und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht 16/2018 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach 5 101 Abs. 4 GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Bemerkungen sind nachstehend in Nr. übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß 101 Abs. 5 2 5.1 G0 NRW ist dem OberbürgermeistervorAbgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prü- fungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit me zu den kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnah- einzelnen Prüfungsbemerkungen nachstehend nach. ' ', Nr. Seite Berichtsteil/Text ‘ Stellungnahme ‘ Bl 20 Stellungnahme zur Lagebeurteilung: Die Verwaltung wird künftig die Entgegen derVorschrift des & 116 Abs. 4 GO NRW fehlen am Schluss des Vollständigkeit Gesamtlageberichts die Angaben zu derAngaben im Ratsportal nochmals überprüfen und dabei unterjährige bzw. zwi- einem Ratsmitglied, das schenzeitige Veränderungen be- jahr ausgeschieden erst im Folge- ist (ein Ratsmit- rücksichtigen. glied wird nicht aufgeführt). Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Ab- Die Aussage trifft zu. Die Beseitigung dieses Mangels wird wei- schlüsse: terhin verfolgt. zum 31. Dezem— 2016 konnten im Rahmen der lm Gesamtabschluss ber Vollkonsolidierung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioren- 82 24 einrichtungen der Stadt Krefeld“ mangels Vorliegen aktuellerjahresab- schlüsse keine aktuellen Daten ver- wendet werden. Der Einbezug erfolgte daher entgegen 5 299 Abs. 2 HGB auf Basis des Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2014 und somit nicht aufden Stichtag des Gesamtabschlusses (31. Dezember 2016). / (O’berngérmeister) Seite 45 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Seite 46 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Anlage 2: Zusammenstellung der Prüfungshinweise und Stellungnahme des Oberbürgermeisters Der Prüfungsbericht Nr. 16/2018 endet mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk nach § 101 Abs. 4 GO NRW. Die im Bericht enthaltenen Hinweise sind nachstehend in übersichtlicher Form zusammengestellt. Gemäß § 101 Abs. 2 S. 1 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichts durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Dieser Möglichkeit kommt der Oberbürgermeister durch Stellungnahme zu den einzelnen Prüfungshinweisen nachstehend nach. Nr. H1 H2 Seite Berichtsteil/Text Stellungnahme Aufstellung des Gesamtabschlusses: Die gesetzliche Frist zur Vorlage des Gesamtabschlusses an den Rat und Feststellung durch den Rat wurde nicht eingehalten. Gemäß § 116 Abs. 1 und 5 GO NRW ist der Entwurf des Gesamtabschlusses bis Ende September des Folgejahres aufzustellen und bis Ende Dezember der geprüfte Gesamtabschluss durch den Rat zu bestätigen. Der Gesamtabschluss 2016 wurde dem Rat am 25.01.2018 vorgelegt und von dort zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. 11 25 Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Abschlüsse: Die Betriebsleitung des verselbständigten Aufgabenbereichs „Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld“ ist ihrer Pflicht gem. § 26 Abs. 1 EigVO NRW zur Aufstellung eines Einzelabschlusses zum 31. Dezember 2016 nicht nachgekommen. Seite 47 Die Verzögerungen in den vorhergehenden Aufstellungsverfahren konnten nahezu vollständig abgebaut werden. Infolgedessen konnte der Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 erstmalig in der gesetzlichen Frist aufgestellt werden. Auf die Stellungnahme zur Bemerkung 2 wird verwiesen. Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses Ordnungsmäßigkeit der in den Gesamtabschluss einbezogenen Ab- der von Inanspruch- Personalrückstel- wurde im lungen Bezug aufden konzerneinheitlichen Ausweis von Erträgen und Aufwendun- schluss der Stadt Krefeld gen 25 Ausweis nahmen schlüsse: In H3 Der 2016 in zum 31.12.2017geändert. der Gesamtergebnisrechnung bestehen Abweichungen zwischen den in Einzelab- den Gesamtabschluss einbezogenen Der Ausweis gungen von Forderungen wird geändert Einzelabschlüssen. der Wertherichti- im Einzelabschluss zum 13.12.2018. Eine Änderung zum 31.12.2017 war kurzfristig #, nicht umsetzbar. / /\/\ “( I <?ürgermeister) (O e Seite 48 Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 Anlage 3: GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2016 Seite 49 Krefeld  am Rhein GESAMTABSCHLUSS DER STADT KREFELD 2016 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld INHALTSVERZEICHNIS Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................ 2 Gesamtbilanz zum 31. Dezember 2016.................................................................. 6 Gesamtergebnisrechnung 2016 ............................................................................ 8 Gesamtanhang ................................................................................................... 10 Gesamtlagebericht ............................................................................................. 41 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Abkürzungsverzeichnis Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung 1. NKF-WG Erstes Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz) Absatz Aktiengesellschaft Anstalt öffentlichen Rechts Betrieb gewerblicher Art Bundesgesetzblatt Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz bezüglich beziehungsweise circa Dürener Deponiegesellschaft mbH Deutsche Rechnungslegungsstandards DYNERGIO SERVICE GmbH EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Eco-Care Recycling Solutions GmbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG et cetera folgende Flächennutzungsplan GEKKO Vorschaltgesellschaft mbH & Co. KG GEM Gesellschaft für Wertstofferfassung, Wertstoffverwertung und Entsorgung Mönchengladbach mbH Gemeindehaushaltsverordnung NRW gemäß gegebenenfalls GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung NRW Geschäfts- oder Firmenwert Gemeindeprüfungsanstalt NRW Abs. AG AöR BgA BGBl. BilMoG BilRUG bzgl. bzw. ca. DDG DRS DYNERGIO SERVICE EAG Eco-Care EGK EGN EigVO NRW Energiepark Straelen etc. ff. FNP GEKKO GEM GemHVO NRW gem. ggf. GGK gGmbH GmbH GO NRW GoF GPA 2 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung GSAK GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Gemeinschaftskraftwerk Steinkohle Hamm-Uentrop GmbH & Co. KG Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Handelsgesetzbuch Haushaltssicherungskonzept in der Regel in Höhe von in Verbindung mit Kommunalbetrieb Krefeld AöR Kommanditgesellschaft Kindertagesstätte Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Nordrhein-Westfalen Krefelder Baugesellschaft mbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Verordnung über kommunale Unternehmen und Einrichtungen als Anstalt des öffentlichen Rechts lekker Energie GmbH lekker Strom Beteiligungs GmbH Million Müll- und Klärschlammverbrennungsanlage Milliarde MVA Weisweiler GmbH & Co. KG NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH Neues Kommunales Finanzmanagement NOEX AG Nummer Nordrhein-Westfalen oben genannt Öffentlicher Personennahverkehr Öffentlich-private Partnerschaft per anno Public-Private-Partnership-Projekt Quantum GmbH Quadratmeter rund Reichsgesetzblatt Rechnungsprüfungsausschuss RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH RWE Vertrieb AG GSH Hafen Krefeld HGB HSK i. d. R. i. H. v. i. V. m. KBK KG Kita KInvFöG NRW Krefelder Bau KRZN GmbH KUV NRW lekker Energie lekker Strom Bet. Mio. MKVA Mrd. MVA NGN NKF NOEX Nr. NRW o. g. ÖPNV ÖPP p. a. PPP-Projekt Quantum qm rd. RGBl. RPA RW FIG RWE 3 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Kurzbezeichnung vollständige Bezeichnung RZVK Rheinische Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände, Köln Satz Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Stadtentwässerung der Stadt Krefeld Seidenweberhaus GmbH SWK Stadtwerke Krefeld AG plus ihre im Gesamtabschluss vollkonsolidierten Töchter SWK Stadtwerke Krefeld AG SWK AQUA GmbH SWK ENERGIE GmbH SWK MOBIL GmbH SWK NETZE GmbH SWK SETEC GmbH Technik- und Dienstleistungszentrums Tausend Euro Trianel Gaskraftwerk Hamm-Uentrop GmbH und Co. KG unter anderem Umwandlungsgesetz Vorjahr Versorgungskasse der SWK Stadtwerke Krefeld AG, der SWK MOBIL GmbH und der SWK ENERGIE GmbH für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs AG e. V. WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG zum Beispiel Zoo Krefeld gGmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein zuzüglich S. Senioreneinrichtungen Stadtentwässerung Seidenweberhaus SWK-Konzern SWK AG SWK AQUA SWK ENERGIE SWK MOBIL SWK NETZE SWK SETEC TDZ TEuro TGH u. a. UmwG Vj. VKK WFG Wohnstätte z. B. Zoo ZV KRZN zzgl. 4 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2016 Stadt Krefeld Gesamtbilanz 5 Gesamtbilanz zum 31.12.2016 31.12.2016 Euro 31.12.2015 Euro 1 1.1 Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 3.002.050.347,46 10.512.763,28 2.983.271.105,29 10.634.996,07 1.2 1.2.1 2.869.933.799,10 2.843.639.645,77 118.985.186,79 15.940.676,09 15.198.174,50 62.851.908,19 117.559.296,89 16.399.087,56 15.198.424,50 69.922.263,59 53.983.355,33 293.054.546,93 242.830.623,14 472.793.139,78 52.302.090,36 302.224.783,48 239.885.630,99 430.902.576,38 1.2.4 1.2.5 1.2.6 1.2.7 1.2.8 Sachanlagen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Grünflächen Ackerland Wald, Forsten Sonstige unbebaute Grundstücke Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Kinder- und Jugendeinrichtungen Schulen Wohnbauten Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Infrastrukturvermögen Grund und Boden des Infrastrukturvermögens Brücken und Tunnel Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Bauten auf fremdem Grund und Boden Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 191.807.467,52 36.194.631,10 7.556.726,93 325.256.933,62 392.933.491,65 149.241.057,03 5.834.345,26 74.651.679,53 307.194.480,13 37.403.094,89 66.222.280,69 191.934.245,14 35.372.711,30 8.146.712,22 314.098.635,42 401.601.696,66 143.267.895,45 5.200.873,88 74.640.179,53 318.552.010,23 35.424.239,49 71.006.292,70 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 1.3.4 1.3.5 1.3.6 Finanzanlagen Anteile an verbundenen Unternehmen Anteile an assoziierten Unternehmen Übrige Beteiligungen Sondervermögen Wertpapiere des Anlagevermögens Ausleihungen 121.603.785,08 3.890.851,40 32.066.761,12 9.859.589,11 0,00 9.740.983,03 66.045.600,42 128.996.463,45 3.890.851,40 33.074.907,95 10.880.404,64 0,00 9.711.310,54 71.438.988,92 2. 2.1 2.1.1 2.1.2 2.1.3 Umlaufvermögen Vorräte Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren Geleistete Anzahlungen Grundstücke des Umlaufvermögens 329.495.338,50 53.609.168,35 23.460.169,30 18.060.143,82 12.088.855,23 307.180.604,73 56.491.428,10 25.985.493,11 17.392.943,71 13.112.991,28 2.2 2.2.1 2.2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen Sonstige Vermögensgegenstände 183.175.581,35 150.702.432,09 32.473.149,26 168.118.569,01 135.101.959,60 33.016.609,41 2.3 2.4 Wertpapiere des Umlaufvermögens Liquide Mittel 1.637.455,92 91.073.132,88 1.742.883,91 80.827.723,71 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.721.193,23 16.748.156,97 3.349.266.879,19 3.307.199.866,99 1.2.1.1 1.2.1.2 1.2.1.3 1.2.1.4 1.2.2 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 1.2.2.4 1.2.3 1.2.3.1 1.2.3.2 1.2.3.3 1.2.3.4 1.2.3.5 1.2.3.6 Passiva 31.12.2016 Euro 31.12.2015 Euro 1. 1.1 1.2 1.3 Eigenkapital Allgemeine Rücklagen Gesamtjahresergebnis Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 513.244.856,34 457.103.750,14 12.446.499,50 43.694.606,70 499.134.408,04 466.134.627,41 -10.193.018,02 43.192.798,65 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Sonderposten für Zuwendungen für Beiträge für den Gebührenausgleich Sonstige Sonderposten 575.787.640,57 441.464.405,89 107.598.574,96 12.331.066,78 14.393.592,94 556.397.928,55 421.438.834,83 108.700.977,14 12.107.066,78 14.151.049,80 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 Rückstellungen Pensionsrückstellungen Rückstellung für Deponien und Altlasten Instandhaltungsrückstellungen Sonstige Rückstellungen 805.233.581,76 570.365.636,80 70.375.173,77 7.395.164,05 157.097.607,14 790.623.185,00 552.851.486,76 73.424.257,87 6.035.723,33 158.311.717,04 4. 4.1 4.2 4.3 4.4 1.385.121.537,95 0,00 769.686.488,94 413.248.611,97 1.387.195.147,74 0,00 759.821.698,08 417.466.896,41 4.5 4.6 4.7 Verbindlichkeiten Anleihen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Sonstige Verbindlichkeiten Erhaltene Anzahlungen 45.235.211,82 51.559.125,68 70.608.594,63 34.783.504,91 8.717.141,47 71.547.665,91 75.452.357,90 54.189.387,97 5. Passive Rechnungsabgrenzung 69.879.262,57 73.849.197,66 3.349.266.879,19 3.307.199.866,99 6 Aktiva Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2016 Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 7 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtergebnisrechnung 2016 Ergebnis des Jahres Ergebnis des Jahres Ertrags- und Aufwandsarten 2016 2015 EUR EUR 1 + Steuern und ähnliche Abgaben 318.688.565,56 284.991.557,67 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 224.046.021,47 193.543.774,40 3 + Sonstige Transfererträge 10.593.824,81 6.876.728,30 4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 131.192.275,42 129.975.880,09 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 980.008.528,86 1.029.210.905,64 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 97.267.140,76 78.105.065,74 7 + Sonstige ordentliche Erträge 78.598.118,21 87.781.301,90 8 + Aktivierte Eigenleistungen 18.032.926,04 20.514.972,70 9 +/- Bestandsveränderungen -4.028.725,81 -1.211.177,70 1.854.398.675,32 1.829.789.008,74 365.573.984,96 349.233.276,49 36.482.040,90 33.206.252,02 10 = Ordentliche Gesamterträge 11 - Personalaufwendungen 12 - Versorgungsaufwendungen 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 758.777.622,64 844.116.395,94 14 - Bilanzielle Abschreibungen 138.139.570,15 131.039.789,71 15 - Transferaufwendungen 273.896.812,48 242.677.815,96 16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 241.769.357,27 219.193.586,90 1.814.639.388,40 1.819.467.117,02 39.759.286,92 10.321.891,72 3.496.009,50 9.860.964,82 17 = Ordentliche Gesamtaufwendungen 18 = Ordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 10 und 17) 19 + Finanzerträge 20 +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung 3.273.089,14 8.055.264,11 32.545.192,12 36.527.951,07 -25.776.093,48 -18.611.722,14 13.983.193,44 -8.289.830,42 24 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 25 - 0,00 126.974,47 0,00 -126.974,47 13.983.193,44 -8.416.804,89 1.536.693,94 1.776.213,13 12.446.499,50 -10.193.018,02 21 - Finanzaufwendungen 22 = Gesamtfinanzergebnis (=Zeilen 19 bis 21) 23 = Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit (=Zeilen 18 und 22) Außerordentliche Aufwendungen 26 = Außerordentliches Gesamtergebnis (=Zeilen 24 und 25) 27 = Gesamtjahresergebnis (=Zeilen 23 und 26) 28 - Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis 29 = Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage 30 + Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen -2.027.465,41 -758.444,77 31 + Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen -28.188,88 -4.407.770,66 32 + Verrechnete Aufwendungen bei 241.012,46 450.074,10 13.370,59 11.036.436,45 -1.801.271,24 6.320.295,12 Vermögensgegenständen 33 + Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 34 = Verrechnungssaldo (=Zeilen 30 bis 33) 8 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2016 Stadt Krefeld Gesamtanhang 9 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtanhang I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag _ 11 Konsolidierungskreis _______________________________________________ 12 Konsolidierungsgrundsätze _________________________________________ 17 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze _____________________________ 18 II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz _____________________________________ 20 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA __________________ 20 1. Anlagevermögen _______________________________________________ 20 2. Umlaufvermögen _______________________________________________ 23 3. Aktive Rechnungsabgrenzung ____________________________________ 24 Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA _________________ 24 1. Eigenkapital ___________________________________________________ 24 2. Sonderposten _________________________________________________ 25 3. Rückstellungen ________________________________________________ 25 4. Verbindlichkeiten ______________________________________________ 27 5. Passive Rechnungsabgrenzung ___________________________________ 28 III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung __________________________ 29 Ordentliche Gesamterträge __________________________________________ 29 Ordentliche Gesamtaufwendungen ___________________________________ 30 Gesamtfinanzergebnis ______________________________________________ 31 Außerordentliches Gesamtergebnis ___________________________________ 31 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis ______________________ 32 IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung _______________________ 32 V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen _____________ 33 VI. Anlagen zum Anhang ______________________________________________ 38 Gesamtkapitalflussrechnung ________________________________________ 38 Gesamtverbindlichkeitenspiegel _____________________________________ 39 10 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag Der vorliegende Gesamtabschluss wird gem. §§ 116 ff. GO NRW i. V. m. §§ 49 ff. GemHVO NRW aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschriften des HGB zu berücksichtigen waren, fanden diese gem. § 49 Abs. 4 GemHVO NRW (neue Fassung, nach Beschluss des 1. NKF-WG) in der Fassung des HGB vom 10. Mai 1897 (RGBl. S. 105), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai 2009 (BGBl. I S. 1102), entsprechende Anwendung. Der Gesamtabschluss 2016 konnte nicht in der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vorgesehenen Frist von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat zugeleitet werden. Dies geht zurück auf eine teilweise nicht auskömmliche Stellenbesetzung und die hierdurch ebenfalls bedingte Verzögerung bei der Aufstellung des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016. Die Vereinfachungsempfehlungen des Modellprojektes NKF-Gesamtabschluss vom Innenministerium des Landes NRW mit Stand September 2009 wurden in Anspruch genommen. Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW besteht der Gesamtabschluss aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz sowie dem Gesamtanhang und ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist die Kapitalflussrechnung nach § 51 Abs. 3 GemHVO NRW beizufügen. Gem. § 117 Abs. 1 S. 2 GO NRW ist dem Gesamtabschluss außerdem ein Beteiligungsbericht beizufügen. Der Beteiligungsbericht 2016 wurde dem Rat der Stadt Krefeld bereits am 29. September 2017 zur Kenntnisnahme vorgelegt (siehe Vorlage Nr. 4170/17). Im Gesamtabschluss wird daher auf eine nochmalige Abbildung verzichtet. Basis für die Aufstellung des Gesamtabschlusses sind der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Krefeld sowie die grundsätzlich geprüften handelsrechtlichen Jahresabschlüsse und die an die NKF-Vorschriften angepassten sowie einer prüferischen Durchsicht unterzogenen Packages der konsolidierten Unternehmen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2016 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anwendung. Das Geschäftsjahr für den Konzern Stadt Krefeld und die konsolidierten Unternehmen entspricht dem Kalenderjahr. Die Betragsangaben erfolgen in TEuro bzw. Mio. Euro. Mit Ausnahme der Angaben zum Konsolidierungskreis werden bei Prozentangaben keine Nachkommastellen angegeben. Hierdurch kann es zu Rundungsdifferenzen und infolgedessen zu geringfügigen rechnerischen Abweichungen kommen. Alle nachfolgenden Angaben zu den Gesamtabschlusspositionen beziehen sich auf die jeweiligen Stände nach Konsolidierung. 11 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Konsolidierungskreis a) Verbundene Unternehmen Gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW werden verselbstständigte Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher Organisationsform sowie Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts, auf die die Gemeinde einen beherrschenden Einfluss ausüben kann, den verbundenen Unternehmen zugeordnet. Als verbundene Unternehmen von wesentlicher (quantitativer) und besonderer (nicht-quantitativer) Bedeutung fließen neben der Stadt Krefeld die folgenden Unternehmen in den Vollkonsolidierungskreis ein: Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital SWK Stadtwerke Krefeld AG Krefeld 100,00% • SWK ENERGIE GmbH Krefeld 100,00% • SWK FAHRSERVICE GmbH Krefeld 100,00% • SWK KOMPAKT GmbH Krefeld 100,00% • SWK MOBIL GmbH Krefeld 100,00% • NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN mbH Krefeld 100,00% • SWK-EGN Verwaltungs GmbH Krefeld 100,00% • EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% • EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld GmbH & Co. KG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% • DYNERGIO SERVICE GmbH Krefeld 100,00% • lekker Energie GmbH Berlin 100,00% • lekker Strom Beteiligungs GmbH Berlin 100,00% • EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH Viersen 100,00% • Eco-Care Recycling Solutions GmbH Krefeld 100,00% • Gerhard Schug Containerdienst GmbH Kaarst 100,00% • NH Niederrhein Holding GmbH Viersen 100,00% Grevenbroich 100,00% Tönisvorst 100,00% Hürtgenwald 74,90% Straelen 74,90% • GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG • NOEX AG • Städtereinigung Gerke GmbH • Dürener Deponiegesellschaft mbH • Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG 12 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Verbundene Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefeld 100,00% Krefelder Baugesellschaft mbH Krefeld 100,00% Seidenweberhaus GmbH Krefeld 100,00% Zoo Krefeld gGmbH Krefeld 74,90% Wohnstätte Krefeld Wohnungs-AG Krefeld 70,25% WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Krefeld 64,39% Kommunalbetrieb Krefeld AöR Krefeld 100,00% Senioreneinrichtungen der Stadt Krefeld Krefeld 100,00% Die Gesamtheit der zuvor genannten und der SWK AG zugeordneten Unternehmen wird zur Vereinfachung im weiteren Verlauf als SWK-Konzern bezeichnet. Mit Rückwirkung zum 01. Januar 2016 wurden die SWK SETEC und die SWK AQUA auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE aufgeschmolzen. Zeitgleich mit der Verschmelzung erfolgte eine Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN. Im weiteren Verlauf genannte Vorjahreszahlen der NGN beziehen sich daher auf die entsprechend summierten Werte der SWK AQUA, SWK Netze und SWK SETEC zum 31. Dezember 2015. Durch Ratsbeschluss der Stadt Krefeld vom 08. Dezember 2016 wurde die KBK durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zum 16. Dezember 2016 gegründet. Im weiteren Verlauf genannte Vorjahreszahlen der KBK beziehen sich daher auf den entsprechenden Wert der Stadtentwässerung am 31. Dezember 2015. 13 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Aufgrund der untergeordneten Bedeutung für die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld werden die folgenden verbundenen Unternehmen gem. § 116 Abs. 3 GO NRW nicht in den Gesamtabschluss einbezogen: Verbundene Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Sitz Anteil am Kapital DYNERGIO AG & Co. KG Krefeld 100,00% DYNERGIO Verwaltungs AG Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Krefeld 100,00% Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld Verwaltungs mbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Krefeld 100,00% Städtische Seniorenheim Service-Gesellschaft Krefeld mbH Krefeld 100,00% SWK SERVICE GmbH Krefeld 100,00% Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Krefeld 100,00% Suprion Versicherungsvermittlung GmbH Krefeld 70,25% VERSON Energie-Partner GmbH & Co. KG Krefeld 61,81% VERSON Verwaltungs GmbH Krefeld 61,81% EAG Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld Verwaltungsgesellschaft mbH GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Verwaltungsgesellschaft Krefeld mbH Der Ausweis dieser Unternehmen erfolgt in der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“. Die Gesellschaften DYNERGIO Netze GmbH und die DYNERGIO Setec GmbH wurden auf die DYNERGIO AG & Co. KG verschmolzen. Nach der zwischenzeitlichen Auflösung der DYNERGIO AG & Co. KG in 2017 ist deren Vermögen auf die DYNERGIO Verwaltungs AG angewachsen. Entsprechend des Praxisleitfadens vom Innenministerium des Landes NRW wurden zur Beurteilung der untergeordneten Bedeutung die Bilanzsummen dieser Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtbilanzsumme betrachtet. Die Wertgrenze zur Einbeziehung liegt laut Praxisleitfaden bei 5 %. Neben der Bilanzsumme wurden auch die ordentlichen Erträge und Aufwendungen sowie das Finanzergebnis in die Beurteilung einbezogen. Dies gilt ebenso für die assoziierten Unternehmen von untergeordneter Bedeutung. 14 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld b) Assoziierte Unternehmen Verselbstständigte Aufgabenbereiche, die gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW unter maßgeblichem Einfluss der Gemeinde stehen, werden im Konsolidierungskreis als assoziierte Unternehmen geführt. Entsprechend dem Vorgehen im SWK Konzernabschluss wird bei den assoziierten Unternehmen für einen Teil der Angaben von der Ausnahmeregelung des § 313 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht. Die folgenden Gesellschaften werden „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogen: Assoziierte Unternehmen von wesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Eschweiler 50,00% - 50,00% Kempen 45,00% Energieversorgung Kranenburg GmbH Kranenburg 44,00% Quantum GmbH Düsseldorf 30,00% RW Finanzinvestorengesellschaft I mbH Düsseldorf 28,41% Heilpädagogisches Zentrum Krefeld - Kreis Viersen gGmbH Tönisvorst 25,75% Kamp-Lintfort 20,00% MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Treuhandgesellschaft Braun Umweltdienste GmbH Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Die Anteile an der GEM wurden an die Stadt Mönchengladbach veräußert. Die folgenden assoziierten Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Sie wurden daher nicht in den Konsolidierungskreis einbezogen. 15 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Der Ausweis dieser Gesellschaften erfolgt unter der Position „übrige Beteiligungen“. Assoziierte Unternehmen von unwesentlicher Bedeutung Hafen Krefeld Verwaltungs GmbH Sitz Anteil am Kapital Krefeld 51,00% Duisburg 50,00% München 50,00% Eschweiler 50,00% Krefeld 50,00% - 50,00% Niederkrüchten 49,80% Krefeld 49,00% Grevenbroich 36,70% Energieversorgung Kranenburg Netze GmbH & Co. KG Kranenburg 32,96% Energieversorgung Kranenburg Netze Verwaltungs GmbH Kranenburg 32,96% Krefeld 25,10% Kamp-Lintfort 20,00% Gesellschaft für kommunale Versorgungswirtschaft Nordrhein mbH MOENA Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH MVA Weisweiler Verwaltungs-GmbH Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Treuhandgesellschaft Gemeindewerke Niederkrüchten GmbH DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Wirtschaftsbetriebe Grevenbroich GmbH Capita Energie Service GmbH Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Die SWK ENERGIE hat ihre Beteiligung an der GEKKO in 2015 veräußert. Da die Veräußerung mit Ablauf des Jahres 2015 nicht vollständig abgewickelt werden konnte, blieb die SWK ENERGIE weiterhin Kommanditistin der GEKKO. Die GEKKO wurde daher zum 31. Dezember 2015 letztmalig als assoziiertes Unternehmen von untergeordneter Bedeutung im Gesamtabschluss ausgewiesen. c) Sonstige Unternehmen Neben den verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen bestehen bei der Stadt Krefeld noch Beteiligungen an Unternehmen, die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht in den Konsolidierungskreis aufgenommen wurden und unter der Position „übrige Beteiligungen“ ausgewiesen werden. Über diese Unternehmen kann die Stadt entweder keinen beherrschenden bzw. maßgeblichen Einfluss ausüben oder die Unternehmen sind für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung. Sparkassen werden gem. § 1 Abs. 1 S. 2 Sparkassengesetz NRW nicht in den Jahresabschluss der Stadt Krefeld und dementsprechend auch nicht in den Gesamtabschluss einbezogen. Für den Zweckverband erfolgt eine Berücksichtigung im Jahres- und Gesamtabschluss als sonstiges Unternehmen mit einem Erinnerungswert. 16 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Konsolidierungsgrundsätze Für die vollkonsolidierten Unternehmen gelten die folgenden Grundsätze: Bei der Kapitalkonsolidierung wurde bis einschließlich zum Gesamtabschluss 2012 die Buchwertmethode gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB angewandt (Vollkonsolidierung mit Minderheitenausweis). Dabei erfolgte im Gesamtabschluss die Verrechnung mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der Aufstellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld zum 01. Januar 2008. Der Erstkonsolidierungsstichtag war somit der 01. Januar 2008. Der Gesamtabschluss wird seit dem 01. Januar 2013 unter Beachtung des 1. NKF-WG aufgestellt. Gemäß § 49 Abs. 4 GemHVO NRW i. V. m. den Vorschriften des HGB erfolgt die Bewertung erstmalig vollkonsolidierter Unternehmen nunmehr nach der Neubewertungsmethode. Zum 01. Januar 2008 lagen Unterschiedsbeträge aus der Kapitalkonsolidierung vor, die mit dem Eigenkapital verrechnet wurden. Selbiges gilt für die diesbezügliche Fortschreibung. Gemäß dem 1. NKF-WG werden neue aktivische Unterschiedsbeträge als GoF im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände ausgewiesen und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Neue passivische Unterschiedsbeträge werden zukünftig nach dem Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Im Zuge der erstmaligen Kapitalkonsolidierung wurden stille Reserven aufgedeckt. Diese werden, sofern die Nutzung zeitlich begrenzt ist, linear abgeschrieben. Nach einer Überprüfung der stillen Reserven im Gesamtabschluss 2016 sind nicht werthaltige stille Reserven außerplanmäßig abgeschrieben worden. Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 303 Abs. 1 HGB durch Eliminierung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben. Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW i. V. m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Die „at Equity“ in den Gesamtabschluss einbezogenen assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode) und zwar auf Grundlage der Wertansätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des Unternehmens oder zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile. Die Bewertungsmethoden der assoziierten Unternehmen wurden gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 5 HGB beibehalten. 17 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Abschlüsse der in den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen, gemäß der am Stichtag gültigen Gesamtabschlussrichtlinie, aufgestellt. Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz der Stadt Krefeld angesetzten Werte für die Vermögensgegenstände gelten für die folgenden Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten. Vermögensgegenstände wurden höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Nutzungsdauern für Vermögensgegenstände, die der Abschreibung unterliegen, sind konzernweit einheitlich durch eine Rahmentabelle festgelegt. Vermögensgegenstände der vollkonsolidierten Tochterunternehmen, die nicht über die Rahmentabelle abgedeckt sind, werden gemäß den Nutzungsdauern im Einzelabschluss abgeschrieben. Die sonstigen Ausleihungen wurden im Gesamtabschluss abgezinst, sofern diese niedrig verzinst bzw. unverzinst sind. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Nennwerten unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bilanziert. Es wurden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag geleistete Ausgaben ausgewiesen, die in nachfolgenden Geschäftsjahren zu Aufwand führen. Die Sonderposten für Zuwendungen werden auf der Grundlage der Zuwendungsbescheide berücksichtigt und den subventionierten Vermögensgegenständen zugeordnet. Die Sonderposten werden analog der Nutzungsdauer der zugeordneten Vermögensgegenstände ertragswirksam aufgelöst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen sind gem. § 91 Abs. 2 GO NRW nur in Höhe des Betrages anzusetzen, der voraussichtlich notwendig ist. Die Pensionsrückstellungen der Stadt Krefeld werden gem. § 36 Abs. 1 GemHVO NRW nach den beamtenrechtlichen Vorschriften gebildet. Ermittelt werden die Werte unter Verwendung der Richttafeln von Heubeck (2005 G). Der zu Grunde gelegte Rechnungszinsfuß beträgt entsprechend § 36 Abs. 1 S. 3 und 4 GemHVO NRW 5 %. Die Pensionsverpflichtungen umfassen bestehende Pensionsansprüche, Pensionsanwartschaften für Beamte im aktiven Dienst sowie die Ansprüche auf Beihilfen nach § 88 Landesbeamtengesetz NRW. Gem. § 36 Abs. 1 S. 5 GemHVO NRW wird der Barwert für Beihilfen als prozentualer Anteil der Rückstellungen für Versorgungsbezüge ermittelt. 18 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Grundlage für die Pensionsrückstellungen der vollkonsolidierten Unternehmen bilden versicherungsmathematische Berechnungen. Die Rückstellungen für Deponien und Altlasten werden gem. § 91 Abs. 2 GO NRW in Höhe des voraussichtlich notwendigen Betrages angesetzt. Dies beinhaltet die zu erwartende Preissteigerung, eine Abzinsung der Rückstellung ist nicht vorzunehmen. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Zuweisungen und Zuschüsse werden, soweit für diese Verwendungsnachweise zu führen sind, bis zu ihrer bestimmungsgemäßen Inanspruchnahme unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind vor dem Bilanzstichtag eingegangene Einnahmen abgebildet, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen. 19 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld II. Erläuterungen zur Gesamtbilanz Die Gliederung der Gesamtbilanz erfolgt grundsätzlich gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 GemHVO NRW nach dem dort vorgegebenen Gliederungsschema. Gem. § 49 Abs. 3 i. V. m. § 41 Abs. 6 GemHVO NRW wurde diese Gliederung im Bereich der Vorräte durch die Position „Grundstücke des Umlaufvermögens“ erweitert. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen – AKTIVA 1. Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände bestehen insbesondere für Konzessionen und Software und sind im Wesentlichen dem SWK-Konzern zuzuordnen. Darüber hinaus besteht gem. § 50 Abs. 1 GemHVO NRW i. V. m. § 301 Abs. 3 HGB ein GoF aus der erstmaligen Vollkonsolidierung der lekker Energie in 2013. Der GoF wird entsprechend der Restlaufzeit der wesentlichen Verträge der lekker Energie linear abgeschrieben. 1.2 Sachanlagen Die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte liegen insbesondere bei der Stadt Krefeld. Die wertmäßig größten Zugänge ergeben sich hier im Bereich der Grünflächen durch die Neugestaltung des Blumenplatzes sowie der Fertigstellung und Erneuerung verschiedener Kinderspielplätze, beispielsweise der Spielplätze am Neuerhof, am Flohbusch und an der Gartenstraße. Weitere Zugänge resultieren aus dem Abschluss der Maßnahme Krefelder Stadtgarten, welche größtenteils aus Fördermitteln des Landesprogramms „Stadtumbau West“ finanziert wurden. Der Anstieg bei den sonstigen unbebauten Grundstücken der Stadt ergibt sich größtenteils aus Grundstücken, für welche nach erfolglosen Veräußerungsversuchen keine weiteren Vermarktungsaktivitäten mehr vorgenommen werden und entsprechend aus dem Umlaufvermögen zurück in das Anlagevermögen gebucht wurden. Verminderungen ergeben sich hier u. a. durch Eröffnungsbilanzkorrekturen, welche auf Doppelbilanzierungen zurückzuführen sind. Auch die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte sind insbesondere der Stadt Krefeld zuzuordnen, die hier maßgeblich die Grundstücke der Schulen, der Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude aktiviert hat. Zugänge ergeben sich hier im Wesentlichen durch die Fertigstellung der Hauptfeuerwache Ritterstraße, des Kaiser Wilhelm Museums und der Haltestellenüberdachung des Ostwalls. Weiterhin resultieren die Zugänge aus der Erweiterung des Verwaltungstraktes der Albert-Schweitzer-Schule und aus Aktivierungen weiterer fertiggestellter Maßnahmen im Bereich der Kitas, hier hauptsächlich der Kitas Peter-Lauten-Straße, An de Dreew und Felbelstraße. Verminderungen ergeben sich vor allem durch planmäßige Abschreibungen, Verkäufe von Grundstücken mit Wohngebäuden und Umgliederungen ins Umlaufvermögen, da für einige Grundstücke und Gebäude, insbesondere der alten Hauptfeuerwache, eine Veräußerungsabsicht besteht. 20 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Außerdem erfolgte eine Eröffnungsbilanzkorrektur im Bereich der Wohnbauten. Ein weiterer bedeutender Anteil dieser Position entfällt auf Wohnbauten der Wohnstätte, die im Berichtsjahr erneut leicht angestiegen sind. Vom Infrastrukturvermögen sind der Grund und Boden des Infrastrukturvermögens, Brücken und Tunnel, das Straßennetz sowie die sonstigen Bauten zum Großteil der Stadt Krefeld zuzuordnen. Wertveränderungen ergeben sich überwiegend durch die Aktivierung fertiggestellter Maßnahmen und durch planmäßige Abschreibungen, welche die Zugänge zum Abschlussstichtag deutlich übersteigen. Im Bereich der Straßen wurden zahlreiche Investitionen aktiviert und entsprechende alte Straßenabschnitte in Abgang gesetzt. Die Gleisanlagen sind etwa zu gleichen Teilen bei der Stadt Krefeld und der SWK MOBIL aktiviert. Die wesentlichen Veränderungen sind auf Abschreibungen zurückzuführen. Die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind fast vollständig bei der KBK aktiviert, die Veränderungen resultieren überwiegend aus Zugängen. Die sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehen zum einen auf die Strom-, Gas- und Versorgungsanlagen der SWK ENERGIE und der NGN sowie die Abfallbeseitigungsanlagen der EAG und der EGN zurück. Zum anderen sind hier sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens der Stadt Krefeld aktiviert. Die Veränderung ergibt sich hauptsächlich aufgrund von Aktivierungen bei der SWK ENERGIE sowie durch Abschreibungen bei der EAG und der EGN. Die Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler sind vollständig der Stadt Krefeld zuzurechnen. Die Maschinen und technischen Anlagen, Fahrzeuge sind vorwiegend dem SWKKonzern und hier insbesondere der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL zuzuordnen. Die Veränderung ist geprägt durch Abschreibungen bei der EAG, der SWK ENERGIE und der SWK MOBIL sowie durch Aktivierungen bei der Stadt und der SWK ENERGIE. Die Betriebs- und Geschäftsausstattung ist hauptsächlich bei der Stadt Krefeld und im SWK-Konzern aktiviert. Die geleisteten Anzahlungen sind dem SWK-Konzern, insbesondere der SWK ENERGIE zuzuordnen. Die Anlagen im Bau liegen überwiegend bei der Stadt Krefeld und der Wohnstätte. Die Veränderung ist bei der Stadt hauptsächlich auf Umbuchungen aufgrund fertiggestellter Maßnahmen und bei der Wohnstätte auf Zugänge zurückzuführen. 21 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 1.3 Finanzanlagen Die Finanzanlagen weisen unter anderem die im Gesamtabschluss 2016 verbliebenen Unternehmensanteile der verbundenen Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sowie der assoziierten Unternehmen aus. Eine Übersicht über die verbundenen bzw. assoziierten Unternehmen ist im Abschnitt Konsolidierungskreis aufgeführt. Außerdem werden unter der Position „Übrige Beteiligungen“ die Anteile an assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die nicht „at Equity“ im Gesamtabschluss berücksichtigt wurden sowie die nach § 116 Abs. 2 GO NRW nicht im Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen. Diese Unternehmen sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld von untergeordneter Bedeutung. Die Position Anteile an verbundenen Unternehmen wird geprägt durch die 100 %-ige Beteiligung der Senioreneinrichtungen am Unternehmen Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH. Unter der Position Anteile an assoziierten Unternehmen werden die im Gesamtabschluss nach der Equity-Methode einbezogenen Unternehmen ausgewiesen. Die Veränderung zum Vorjahr (-1.008 TEuro) geht vollständig auf die Entwicklung der EquityBuchwerte zurück. Die Verringerung der Position Übrige Beteiligungen ist im Wesentlichen auf entsprechende Entwicklungen im SWK Konzern zurückzuführen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens verteilen sich fast unverändert mit 5.755 TEuro (59 %) (Vj. 5.725 TEuro) auf die SWK AG und mit 3.986 TEuro (41 %) (Vj. 3.986 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Ausleihungen liegen u. a. bei der DDG mit 24.000 TEuro (36 %) (Vj. 27.600 TEuro) und der SWK ENERGIE mit 20.076 TEuro (30 %) (Vj. 21.107 TEuro) vor. Darüber hinaus bestehen Ausleihungen bei der Stadt Krefeld i. H. v. 13.143 TEuro (20 %) (Vj. 13.817 TEuro), für das langfristig angelegte Stiftungsvermögen sowie zwei Gesellschafterdarlehen und an Dritte vergebene langfristige Darlehen. Die Veränderung in dieser Position (-5.393 TEuro) ist insbesondere durch die Verringerungen bei der SWK ENERGIE von -1.031 TEuro (Vj. +14.646 TEuro) und der DDG von -3.600 TEuro (Vj. +6.000 TEuro) geprägt. 22 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte Die Position beinhaltet im Wesentlichen - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe der EGK und der NGN, - unfertige Leistungen bei der NGN, überwiegend für noch nicht abgerechnete Aufträge für Entwässerungsanlagen, für Straßenbeleuchtungsmaßnahmen und für sonstige Maßnahmen, - unfertige Leistungen der Wohnstätte, für noch nicht abgerechnete Betriebskosten, - unbebaute Verkaufsgrundstücke der Wohnstätte sowie - zur Verwertung bestimmte Grundstücke bei der GGK. 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen resultieren überwiegend aus öffentlich-rechtlichen Forderungen der Stadt Krefeld sowie den privatrechtlichen Kundenforderungen der voll zu konsolidierenden Unternehmen. Die Entwicklung der im Gesamtabschluss verbleibenden Forderungen ist nachfolgend für die wesentlichen vollkonsolidierten Unternehmen dargestellt: Forderungsanteil im 31.12.2016 31.12.2015 TEuro % TEuro % EGN 42.907 28 51.833 38 Stadt Krefeld 34.340 23 26.171 19 SWK ENERGIE 25.451 17 20.129 15 lekker Energie 21.196 14 18.174 13 KBK 6.426 4 2.165 2 EAG 4.200 3 335 0 Übrige 16.182 11 16.295 12 Gesamt 150.702 100 135.102 100 Gesamtabschluss Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen im Wesentlichen bei - der Stadt Krefeld auf Grundstücke, die zum Verkauf anstehen, Forderungen gegenüber öffentlichen Dienstherren aufgrund von Dienstherrenwechseln und Forderungen gegenüber dem Hafen Krefeld aufgrund eines Erstattungsanspruchs für Pensions- und Beihilferückstellungen und - der SWK AG auf Steuererstattungsansprüche gegen das Finanzamt und Zinsforderungen aus langfristigen Festgeldanlagen. Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit 16.303 TEuro (50 %) (Vj. 20.416 TEuro) sowie die Stadt Krefeld mit 14.552 TEuro (45 %) (Vj. 11.133 TEuro). 23 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens beinhalten die eigenen Anteile der Wohnstätte mit 1.263 TEuro (77 %) (Vj. 1.263 TEuro) aus der Erstkonsolidierung. Der restliche Anteil ist in Gänze der EGK zuzuordnen. 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen hauptsächlich Guthaben bei Kreditinstituten und sind mit 56.076 TEuro (62 %) (Vj. 59.667 TEuro) hauptsächlich dem SWK-Konzern zuzuordnen. Die Veränderung zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Erhöhungen bei der KBK (+4.425 TEuro), der Wohnstätte (+3.986 TEuro) und Stadt Krefeld (+3.346 TEuro) zurückzuführen. Die Entwicklung der liquiden Mittel ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt. 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Im Wesentlichen werden hier die Zahlungen der Stadt Krefeld an Beamte und Versorgungsempfänger i. H. v. 5.156 TEuro (Vj. 4.916 TEuro) und die Vorausleistung der Sozialleistungen i. H. v. 10.949 TEuro (Vj. 10.586 TEuro) für den Monat Januar 2017 erfasst, deren Zahlung bereits im Dezember 2016 veranlasst wurde. Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen - PASSIVA 1. Eigenkapital Das Eigenkapital des Konzerns Stadt Krefeld hat sich folgendermaßen entwickelt: 31.12.2016 31.12.2015 TEuro TEuro Allgemeine Rücklagen 457.104 466.134 Gesamtjahresergebnis 12.446 -10.193 43.695 43.193 513.245 499.134 Eigenkapital Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter Gesamt Die allgemeine Rücklage weist einen Rückgang von 9.030 TEuro (Vj. -43.849 TEuro) auf und ist hauptsächlich auf die Verrechnung des Gesamtjahresergebnisses 2015 des Konzerns Stadt Krefeld i. H. v. -10.193 TEuro zurückzuführen. Weiterhin von Bedeutung sind die gem. § 43 Abs. 3 GemHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage verrechneten Erträge und Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen. Diese ergebnisneutrale Verrechnung ist eine Anforderung aus dem 1. NKF-WG. Die Vorschrift besagt, dass Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO NRW sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. Insgesamt ergibt sich hieraus ein Anstieg der allgemei- 24 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld nen Rücklage i. H. v. 1.801 TEuro (Vj. -6.320 TEuro), welcher insbesondere auf verrechnete Erträge aus dem Verkauf von Vermögensgegenständen bei der EAG zurückzuführen ist. Weitere Veränderungen der allgemeinen Rücklage ergeben sich u. a. aus Eröffnungsbilanzkorrekturen im Jahresabschluss 2016 der Stadt Krefeld. Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stellt die Minderheitenanteile anderer Gesellschafter dar. 2. Sonderposten Die Sonderposten für Zuwendungen resultieren mit 399.728 TEuro (91 %) (Vj. 379.310 TEuro) und die Sonderposten für Beiträge mit 87.197 TEuro (81 %) (Vj. 89.740 TEuro) aus dem Jahresabschluss der Stadt Krefeld. Die von der Stadt Krefeld gem. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW angesetzten Sonderposten für Zuwendungen und Beiträge, die im Rahmen einer Zweckbindung für Investitionen bewilligt und ausgezahlt werden, werden über die Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Neben den unmittelbar zweckgebunden bewilligten Zuwendungen wurden von der Stadt Krefeld in dieser Position auch die pauschal gewährten Zuwendungen aus der allgemeinen Investitionspauschale sowie der Schul-, Bildungs-, Sport- und Brandschutzpauschale erfasst, sofern sie sich auf aktivierte investive Maßnahmen beziehen und die Zuordnung zum Anlagegut bereits erfolgt ist. Aufgrund unterschiedlicher Bewertungsvorschriften im HGB und NKF sind in dieser Position von verschiedenen Tochterunternehmen Ansatz- und Bewertungsanpassungen vorgenommen worden. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich ist vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Hier werden die Überhänge der kostenrechnenden Einrichtungen aus den Gebührenabrechnungen nach dem Kommunalabgabengesetz gem. § 43 Abs. 6 GemHVO NRW passiviert. Der Anteil der Stadt Krefeld an den sonstigen Sonderposten i. H. v. 9.715 TEuro (68 %) (Vj. 9.712 TEuro) umfasst das Vermögen der von der Stadt Krefeld verwalteten Stiftungen sowie die Stellplatzablöse. Darüber hinaus hat u. a. der Zoo einen sonstigen Sonderposten i. H. v. 4.296 TEuro (30 %) (Vj. 3.820 TEuro) für zweckgebundene Spenden für Investitionen gebildet. 3. Rückstellungen 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen entfallen mit 516.296 TEuro (91 %) (Vj. 500.841 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Der Beihilfesatz beläuft sich im Jahr 2016 unverändert auf 23,37 %. Nach § 36 Abs. 1 S. 8 GemHVO NRW hat eine Überprüfung mindestens alle fünf Jahre zu 25 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld erfolgen. Die letztmalige Anpassung erfolgte im Jahresabschluss 2014. Die Veränderung der Pensions- und Beihilferückstellungen der Stadt Krefeld beläuft sich im Jahr 2016 auf 15.454 TEuro (Vorjahr 22.242 TEuro). Des Weiteren entfallen u. a. 46.277 TEuro (8 %) (Vj. 44.445 TEuro) auf den SWKKonzern. Die verbleibenden Pensionsrückstellungen wurden von der Wohnstätte und der GGK gebildet. In dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen gekommen. 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Diese Position resultiert aus Rückstellungen zur Durchführung von Deponienachsorgemaßnahmen der EGN i. H. v. 52.695 TEuro (75 %) (Vj. 54.551 TEuro) sowie aus Rückstellungen für Nachsorge und Rekultivierungsmaßnahmen der DDG von 15.371 TEuro (22 %) (Vj. 16.532 TEuro). Darüber hinaus bestehen bei der Stadt Krefeld Rückstellungen über 2.233 TEuro (3 %) (Vj. 2.265 TEuro) für Altlastensanierungssachverhalte. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Die wesentlichen Sachverhalte werden nachfolgend aufgeführt: Unternehmen Maßnahme 31.12.2016 31.12.2015 TEuro TEuro EGN unterlassene Instandhaltungen 2.305 1.026 EGK unterlassene Instandhaltungen 1.473 2.380 Stadt Krefeld Dachsanierung und Brandschutzkonzept 1.405 0 SWK MOBIL unterlassene Instandhaltungen 1.041 1.467 Stadt Krefeld Sanierung NW-Räume Schulen 332 450 Stadt Krefeld Dachsanierung Grundschule Buscher Holzweg 330 330 Stadt Krefeld Asphaltdeckschichten 264 0 Stadt Krefeld Schulsanierung - Brandmelder, Hausalarmanlagen 114 163 Stadt Krefeld Sporthalle Glockenspitz, Löschwasserversorgung 30 30 101 189 7.395 6.035 Verschiedene Verschiedene Gesamt Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind gem. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW zu bilden, wenn die Instandsetzungsmaßnahmen hinreichend konkret beabsichtigt sind, als bisher unterlassen gelten und die entsprechenden Maßnahmen einzeln wertmäßig beziffert werden können. Die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen der EGN werden innerhalb von drei Monaten im Folgejahr nachgeholt. 26 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 3.4 Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen lassen sich wie folgt kategorisieren: Sonstige Rückstellungen 31.12.2016 31.12.2015 TEuro TEuro Drohverlustrückstellungen 38.384 50.449 Personalbezogene Rückstellungen 38.197 31.858 Lieferbezogene Rückstellungen 24.243 23.373 Gebührenbezogene Rückstellungen 9.955 7.826 Rückstellungen für Rückerstattungen 9.139 6.760 Steuerrückstellungen 5.471 13.257 31.709 24.789 157.098 158.312 Verschiedene Gesamt Die Verringerung der Drohverlustrückstellungen ist insbesondere auf Inanspruchnahmen und Auflösungen im SWK-Konzern zurückzuführen. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen mit 117.636 TEuro (75 %) (Vj. 125.560 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit insgesamt 27.081 TEuro (17 %) (Vj. 22.180 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Auch in dieser Position ist es aufgrund der Vorgaben des NKF zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen bei einzelnen Tochterunternehmen gekommen. 4. Verbindlichkeiten Eine Gesamtübersicht der Verbindlichkeiten einschließlich der Restlaufzeiten ist dem Gesamtverbindlichkeitenspiegel gem. § 47 GemHVO NRW zu entnehmen. Dieser ist als Anlage dem Anhang beigefügt. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: 31.12.2016 31.12.2015 TEuro TEuro Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 769.686 759.822 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 413.249 417.467 45.235 8.717 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 51.559 71.548 Sonstige Verbindlichkeiten 70.609 75.452 Erhaltene Anzahlungen 34.784 54.189 1.385.122 1.387.195 Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Gesamt 27 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen entfallen u. a. mit 274.563 TEuro (36 %) (Vj. 260.198 TEuro) auf die KBK, mit 178.500 TEuro (23 %) (Vj. 187.198 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 194.311 TEuro (25 %) (Vj. 174.971 TEuro) auf die Wohnstätte und mit 69.839 TEuro (9 %) (Vj. 79.1686 TEuro) auf die EAG. Der Kassenkreditbestand der Stadt Krefeld am 31. Dezember 2016 i. H. v. 413.050 TEuro (Vj. 417.050 TEuro) stellt beinahe den kompletten Stand der Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung dar. Die Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, sind mit 37.997 TEuro (84 %) (Vj. 1.141 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind insbesondere auf die lekker Energie mit 13.090 TEuro (25 %) (Vj. 13.183 TEuro), die EGN mit 10.733 TEuro (21 %) (Vj. 9.785 TEuro), die Stadt Krefeld mit 5.335 TEuro (10 %) (Vj. 4.850 TEuro), die SWK ENERGIE mit 4.314 TEuro (8 %) (Vj. 25.439 TEuro), die Wohnstätte mit 4.044 TEuro (8 %) (Vj. 3.401 TEuro) und die NGN mit 3.690 TEURO (7 %) (VJ. 6.056 TEuro) zurückzuführen. Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen hauptsächlich auf den SWK-Konzern mit 50.798 TEuro (72 %) (Vj. 53.387 TEuro) und die Stadt Krefeld mit 16.561 TEuro (23 %) (Vj. 21.161 TEuro). Sie resultieren unter anderem aus Steuerverbindlichkeiten, kreditorischen Debitoren und Verbindlichkeiten aus Transferleistungen. Die Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen gehen mit 16.184 TEuro (47 %) (Vj. 33.533 TEuro) auf die Stadt Krefeld zurück. Es handelt sich hierbei um noch nicht zweckentsprechend verwendete Gelder aus erhaltenen Zuwendungen bzw. noch nicht den Anlagegütern zugeordneten erhaltenen Zuwendungen. Je nach Verwendung durch die Stadt führen diese Mittel im weiteren Verlauf zur Bildung eines Sonderpostens. Weiterhin entfallen u. a. 18.423 TEuro (53 %) (Vj. 19.315 TEuro) auf erhaltene Anzahlungen bei der Wohnstätte. 5. Passive Rechnungsabgrenzung Diese Position entfällt größtenteils auf die Stadt Krefeld mit 51.666 TEuro (74 %) (Vj. 53.591 TEuro). Von diesem städtischen Anteil sind 87 % (Vj. 82 %) auf abgegrenzte Friedhofsgebühren zurückzuführen. 28 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld III. Erläuterungen zur Gesamtergebnisrechnung Die Gliederung der Gesamtergebnisrechnung erfolgt grundsätzlich nach dem vom Innenministerium vorgegebenen Muster zu § 49 i. V. m. § 38 GemHVO NRW. Gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 4 S. 2 HGB ist das auf assoziierte Unternehmen entfallende Ergebnis unter einer separaten Position auszuweisen. Aus diesem Grund wurde die Gliederung im Bereich des Gesamtfinanzergebnisses um die Position „Ergebnis der Equity Konsolidierung“ (Position 20) erweitert. Außerdem wurde die Position „Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld“ (Position 29) ergänzt, welche dem „Gesamtjahresergebnis“ im Eigenkapital der Gesamtbilanz entspricht. Ordentliche Gesamterträge Die einzelnen Ertragsarten der ordentlichen Gesamterträge stellen sich wie folgt dar: 2016 Anteil 2015 Anteil TEuro % TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 318.689 17 284.992 16 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 224.046 12 193.544 11 10.594 1 6.877 0 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 131.192 7 129.976 7 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 980.009 53 1.029.211 56 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 97.267 5 78.105 4 + Sonstige ordentliche Erträge 78.598 4 87.781 5 + Aktivierte Eigenleistungen 18.033 1 20.515 1 -4.029 0 -1.212 0 1.854.399 100 1.829.789 100 Bezeichnung + Sonstige Transfererträge +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend erläutert. Die Steuern und ähnliche Abgaben, Zuwendungen und allgemeine Umlagen sowie sonstigen Transfererträge basieren beinahe vollständig auf dem Ergebnis der Stadt Krefeld. Bezogen auf die Steuern und ähnliche Abgaben sind im Zuge der Konsolidierungsarbeiten Gewerbe- und Grundsteuerträge, die den Unternehmen des Vollkonsolidierungskreises zuzuordnen waren, eliminiert worden. Im Vergleich zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld, wo sich die Steuern und ähnlichen Abgaben auf 328.121 TEuro (Vj. 293.983 TEuro) belaufen, führt dies im Gesamtabschluss zu einer Verringerung der Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben von 9.432 TEuro (Vj. 8.991 TEuro). Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen auf die Stadt Krefeld i. H. v. 79.497 TEuro (61 %) (Vj. 75.817 TEuro), z. B. aus Benutzungs- und Verwaltungsgebüh- 29 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ren. Hinzu kommen Leistungsentgelte von der KBK i. H. v. 51.695 TEuro (39 %) (Vj. 54.159 TEuro), z. B. aus Abwassergebühren. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte wurden unter anderem i. H. v. 904.539 TEuro (92 %) (Vj. 960.128 TEuro) vom SWK-Konzern erwirtschaftet. Hiervon entfallen 340.657 TEuro (35 %) (Vj. 424.009 TEuro) auf die SWK ENERGIE, 229.108 TEuro (23 %) (Vj. 229.337 TEuro) auf die lekker Energie und auf die EGN 179.237 TEuro (18 %) (Vj. 166.551 TEuro). Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen stammen wie im Vorjahr beinahe in Gänze von der Stadt Krefeld und resultieren z. B. aus Kostenerstattungen vom Land. Auf den SWK-Konzern entfallen insgesamt 44.676 TEuro (57 %) (Vj. 52.297 TEuro) der sonstigen ordentlichen Erträge, ein Anteil von 29.399 TEuro (37 %) (Vj. 29.676 TEuro) wurde von der Stadt Krefeld erzielt. Ordentliche Gesamtaufwendungen Die einzelnen Aufwandsarten der ordentlichen Gesamtaufwendungen stellen sich wie folgt dar: Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2016 Anteil 2015 Anteil TEuro % TEuro % 365.574 20 349.233 19 36.482 2 33.206 2 758.778 42 844.116 46 - Bilanzielle Abschreibungen 138.140 8 131.040 7 - Transferaufwendungen 273.897 15 242.678 13 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 241.769 13 219.194 12 1.814.640 100 1.819.467 100 = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die Zusammensetzung auf die wesentlichen Konzernunternehmen wird nachfolgend erläutert. Die Personalaufwendungen sind i. H. v. 201.854 TEuro (55 %) (Vj. 188.766 TEuro) der Stadt Krefeld zuzuordnen. Auf den SWK-Konzern entfallen Aufwendungen i. H. v. 152.152 TEuro (42 %) (149.858 TEuro). Bei den Versorgungsaufwendungen beläuft sich der städtische Anteil auf 25.148 TEuro (69 %) (Vj. 25.082 TEuro) und der des SWK-Konzerns auf 11.235 TEuro (31 %) (Vj. 7.858 TEuro). 30 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die im Gesamtabschluss in entscheidendem Maße ergebnisprägenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sind mit einem wesentlichen Anteil von 659.057 TEuro (87 %) (Vj. 748.307 TEuro) beim SWK-Konzern entstanden. Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich u. a. mit 71.401 TEuro (52 %) (Vj. 67.266 TEuro) auf den SWK-Konzern und mit 49.601 TEuro (36 %) (Vj. 48.346 TEuro) auf die Stadt Krefeld. Den Abschreibungen auf das Anlagevermögen stehen ggf. planmäßige Auflösungen von Sonderposten gegenüber. Im Gesamtabschluss 2016 wurden planmäßige Abschreibungen von 6.391 TEuro (Vj. 6.815 TEuro) sowie außerplanmäßigen Abschreibungen von 1.650 TEuro (Vj, 4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Die Transferaufwendungen sind vollständig auf die Stadt Krefeld zurückzuführen. Hierzu zählen insbesondere die Umlage an den Landschaftsverband Rheinland, die Jugendund Sozialhilfe sowie Betriebskostenzuschüsse für Kitas und Hilfen für Asylbewerber. Die sonstigen ordentlichen Aufwendungen entfallen u. a. auf den SWK-Konzern mit 112.078 TEuro (46 %) (Vj. 107.324 TEuro). Auf die Stadt Krefeld sind 122.324 TEuro (51 %) (Vj. 103.066 TEuro) zurückzuführen, im Wesentlichen auf Kosten der Unterkunft sowie Aufwendungen für Mieten und Pachten. Gesamtfinanzergebnis Das Gesamtfinanzergebnis von -25.776 TEuro (Vj. -18.612 TEuro) ist insbesondere geprägt durch Zinsaufwendungen. Die wesentlichen Zinsaufwendungen entfallen u. a. mit 9.375 TEuro (29 %) (Vj. 9.655 TEuro) auf die KBK, mit 9.142 TEuro (28 %) (Vj. 8.515 TEuro) auf die Stadt Krefeld, mit 7.670 TEuro (24 %) (Vj. 11.659 TEuro) auf den SWKKonzern sowie mit 5.280 TEuro (16 %) (Vj. 5.859 TEuro) auf die Wohnstätte. Die Finanzerträge resultieren insbesondere aus den Zinserträgen der Stadt Krefeld. Aus den Arbeiten am Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2016 ergibt sich ein positives Ergebnis der Equity Konsolidierung von 3.273 TEuro (Vj. 8.055 TEuro). Hierbei handelt es sich um die Ergebnisse der konsolidierten “at Equity“ Unternehmen (vgl. Abschnitt Konsolidierungskreis). Außerordentliches Gesamtergebnis Unter den außerordentlichen Erträgen und außerordentlichen Aufwendungen werden die Vorgänge, die durch die Aufgabenerledigung der Stadt Krefeld oder ihrer Betriebe verursacht wurden, jedoch für den normalen Geschäftsablauf unüblich sind, erfasst. Hierzu zählen Sachverhalte, die ungewöhnlich in der Art, selten vorkommend und von wesentlicher Bedeutung sind. Diese Kriterien müssen kumulativ vorliegen. 31 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Durch das BilRUG entfallen im HGB ab dem Haushaltsjahr 2016 die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge. Liegen bei den Tochterunternehmen entsprechende Sachverhalte vor, kommt es in dieser Position aufgrund der Vorgaben des NKF daher zu Ansatz- und Bewertungsanpassungen. Zum 31. Dezember 2016 gab es keine entsprechenden Sachverhalte. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Die Ergebnisse der voll zu konsolidierenden Unternehmen, an denen der Konzern Stadt Krefeld nicht zu 100 % beteiligt ist, entfallen anteilig auf konzernfremde Gesellschafter. Diese konzernfremden Anteile werden hier ausgewiesen und setzen sich wie folgt zusammen: Tochterunternehmen mit 2016 2015 Minderheitenanteil TEuro TEuro Wohnstätte -1.416 -1.633 DDG -88 -87 Energiepark Straelen -34 -49 WFG -14 +17 Zoo +15 -24 -1.537 -1.776 Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis IV. Erläuterungen zur Gesamtkapitalflussrechnung Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt Informationen über die Zahlungsmittelströme und den Zahlungsmittelbestand des Konzerns Stadt Krefeld. Außerdem zeigt sie, wie finanzielle Mittel erwirtschaftet und in welcher Höhe zahlungswirksame Investitionsund Finanzierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Die Gesamtkapitalflussrechnung ist in die Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. 32 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Gesamtkapitalflussrechnung ist gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form dem Anhang als Anlage beigefügt und wird nachfolgend in zusammengefasster Form dargestellt: Bezeichnung 2016 2015 Mio. Euro Mio. Euro Veränderung Mio. Euro +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 59,6 75,9 -16,3 +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit -90,4 -112,8 +22,4 +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 41,1 7,6 +33,5 10,3 -29,3 +39,6 0,0 0,3 -0,3 = +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 80,8 109,8 -29,0 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 91,1 80,8 +10,3 In Zeile 16 und 17 der Gesamtkapitalflussrechnung (siehe VI. Anlagen zum Anhang) werden insbesondere die Summen aller Transaktionen von Aufnahmen (rd. 974 Mio. Euro) und Tilgungen (rd. 978 Mio. Euro) von Krediten zur Liquiditätssicherung der Stadt Krefeld dargestellt, was die Höhe dieser Ausweise erklärt. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich in Zeile 20 der Gesamtkapitalflussrechnung bei der Bezeichnung „Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds“ um eine Standardvorgabe handelt, die gem. § 51 Abs. 3 GemHVO NRW unter Beachtung des DRS 2 in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemachten Form verbindlich anzugeben ist. Der auf dieser Position im Vorjahr erfolgte Ausweis resultiert nicht aus wechselkursbedingten Änderungen, sondern ist auf konsolidierungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds zurückzuführen. Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden. 33 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld V. Haftungsverhältnisse / sonstige finanzielle Verpflichtungen Nachstehend werden wesentliche Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen tabellarisch aufgezeigt und im weiteren Text erläutert. 31.12.2016 Sachverhalt TEuro Vertragliche Verpflichtungen (z. B. Strom- und Erdgasbezugs-, Miet- und Pachtverträge) Sicherungsgeschäfte (z. B. Bürgschaften, Patronatserklärungen) Zinssicherungsgeschäfte mit negativem Marktwert (Bewertungseinheiten liegen vor) Bestellobligo 218.865 106.879 99.931 32.562 Leasingverträge 5.067 Guthaben auf Treuhandkonten 4.715 Leasingverträge bestehen zum Stichtag i. H. v. insgesamt 5.067 TEuro, wobei 4.956 TEuro dem Konzernabschluss der SWK AG, 71 TEuro der Stadt Krefeld und 40 TEuro der Seidenweberhaus zuzurechnen sind. Die Laufzeiten liegen im Regelfall zwischen drei und fünf Jahren. Im Zusammenhang mit der Leerziehung des Stadthauses wurden diverse Mietverträge zur Unterbringung der städtischen Mitarbeiter abgeschlossen. Daneben wurden Anmietungen für die Unterbringung von Asylbewerbern vorgenommen. Auch für den Umbau des Kaiser Wilhelm Museums wurden Flächen zur Auslagerung der Kunstgegenstände angemietet. Insgesamt beläuft sich die Verpflichtung aus diesen Mietverträgen auf rd. 13,8 Mio. Euro. Der Stand der Verpflichtungen aus Miet- und Wartungsverträgen im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 3.498 TEuro. Miet- und Wartungsverträge werden mit einer Laufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Es sind in aller Regel Verlängerungsklauseln bzw. Kündigungsfristen zwischen einem und drei Monaten vereinbart. Für die Wirtschaftsjahre 2017 bis 2022 bestehen im Konzernabschluss der SWK AG Verpflichtungen aus Strombezugsverträgen i. H. v. 121.217 TEuro und aus Erdgasbezugsverträgen i. H. v. 68.731 TEuro. Darüber hinaus bestehen bei der SWK MOBIL sonstige vertragliche Verpflichtungen aus Verträgen mit Subunternehmern über die Durchführung von Omnibusfahrten. Die Laufzeit dieser Verträge beträgt zwölf Monate. Die Verpflichtungen beliefen sich auf Aufwendungen i. H. v. 11.619 TEuro. 34 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Bestellobligo im Konzernabschluss der SWK AG beläuft sich auf 32.562 TEuro. Seitens der Stadt Krefeld bestehen zum 31. Dezember 2016 Bürgschaften außerhalb des Vollkonsolidierungskreises i. H. v. 300 TEuro. Von den Guthaben bei Kreditinstituten der Wohnstätte sind 865 TEuro zugunsten Dritter verpfändet. Für die EGN besteht zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft i. H. v. 48.100 TEuro. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft i. H. v. 6.800 TEuro zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Das Risiko aus der Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen wird von der SWK AG als gering eingeschätzt, da die Liquidität der Gesellschaften nach deren Planungen jederzeit sichergestellt ist. Für die SWK ENERGIE ergeben sich aufgrund der Beteiligung an der Quantum GmbH Verpflichtungen aus den von der Quantum mit der RWE Vertrieb AG abgeschlossenen und beabsichtigten Rahmenverträgen über die Lieferung und Abnahme von Strom und Erdgas sowie über den Kauf/Verkauf von Emissionszertifikaten. Die Gesellschaft tritt den genannten Rahmenverträgen und auf dieser Grundlage abgeschlossenen Einzelverträgen zwischen der Quantum und der RWE – begrenzt auf die konkret auf die SWK ENERGIE entfallenden Mengen oder Lieferanteile – gesamtschuldnerisch mit der Quantum bei. Weiterhin hat die SWK ENERGIE im Rahmen der Beteiligung an der Quantum Bürgschaften und Patronatserklärungen gegenüber deren Geschäftspartnern in Höhe von 39,4 Mio. Euro zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 als Sicherheiten gestellt. Die größten Einzelsicherheiten betreffen eine Bürgschaft gegenüber der Vattenfall Europe Sales GmbH in Höhe von 15,0 Mio. Euro und eine Patronatserklärung gegenüber der Repower AG in Höhe von 9,0 Mio. Euro. Die Eintrittswahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Sicherheitsleistung wird als gering eingestuft. Unter den Finanzanlagen weist die SWK AG verpfändete Festgeldanlagen zur Sicherung von Pensionsansprüchen in Höhe von 7.522 TEuro aus. Im Konzernabschluss der SWK AG besteht gegenüber einer ihrer Beteiligungen eine Einzahlungsverpflichtung i. H. v. 3.892 TEuro. Die EGN hat gegenüber dem Kreis Viersen für den Kaufpreis der Deponie Brüggen II bis zum Ablauf des Tilgungszeitraums im Jahr 2034 eine Zinsverpflichtung. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler und Düsseldorf. 35 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die in den Konsolidierungskreis einbezogenen Unternehmen SWK AG, SWK ENERGIE, NGN, SWK MOBIL, EGK und GSAK sind Mitglieder der RZVK. Durch die RZVK werden Versorgungs- und Versicherungsrenten für Versicherte und deren Hinterbliebene gewährt. Gemäß einem versicherungsmathematischen Gutachten betrug die anteilige Kapitalunterdeckung der RZVK zum 31. Dezember 2016 insgesamt ca. 80.922 TEuro. Hiervon sind 13.099 TEuro durch Rückstellungen gedeckt. Es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 67.823 TEuro. Die Deckungslücke hat sich durch die erstmalige Anwendung des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes um 10.110 TEuro verringert. Das Kassenvermögen der Versorgungskasse der SWK AG, der SWK MOBIL und der SWK ENERGIE für die Betriebsangehörigen der ehemaligen Krefelder-Verkehrs-AG e. V. ist auf Grundlage versicherungsmathematischer Gutachten voll dotiert. Gegenüber dem unter Anwendung der Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck – mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, hier 4,01 % – errechneten Erfüllungsbetrag der Verpflichtungen gemäß BilMoG (nach der allgemein anerkannten "Projected Unit Credit Method") besteht eine Unterdeckung von insgesamt 41.638 TEuro. Hiervon sind 12.060 TEuro durch Rückstellungen gedeckt; es verbleibt eine nicht passivierte, nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Unterdeckung von 29.578 TEuro. Die gesamte Deckungslücke hat sich durch die erstmalige Anwendung des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes (4,01 %) um 7.551 TEuro verringert. Des Weiteren besteht für die Mitarbeiter/-innen der Wohnstätte eine zusätzliche Altersversorgung bei der Rheinischen Versorgungskasse. Der derzeitige Umlagesatz beträgt 4,25 % zuzüglich einem Sanierungszuschlag von 3,5 % der ZVK-pflichtigen Arbeitsentgelte in Höhe von derzeit rd. 4.118 TEuro. Darüber hinaus dienen die von der SWK AG in 2007 und 2008 abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte der langfristigen Sicherung des seinerzeit günstigen Zinsniveaus im Zusammenhang mit den Darlehensaufnahmen zur Finanzierung einer Großinvestition. Der in 2007 mit der Deutsche Bank AG abgeschlossene Zinsswap hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2019. Der in 2008 mit der IKB Deutsche Industriebank AG abgeschlossene Zinsswap endet am 30. September 2030. Zum Bilanzstichtag waren Darlehen mit einem Volumen von 5.672 TEuro bzw. 49.086 TEuro mit oben genannter Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und die Sicherungsgeschäfte (Zinsswap) sind betragsmäßig aufeinander abgestimmt und laufen fristenkongruent. Nach § 254 S. 1 HGB liegen somit jeweils Bewertungseinheiten vor. Infolgedessen sind die negativen Marktwerte der Zinsswapvereinbarungen per 31. Dezember 2016 in Höhe von 83 TEuro bzw. 14.457 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Bei der KBK besteht ein Zinsswapgeschäft zur langfristigen Absicherung des Zinsniveaus. Zum Abschlussstichtag waren sieben Darlehen mit einem Volumen von 20,8 Mio. Euro mit einer Zinssicherung unterlegt. Die Grundgeschäfte (bestehende Kredite) und das Sicherungsgeschäft (Zinsswap) laufen fristenkongruent bis zum Ende des Jah- 36 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld res 2020. Nach § 254 S. 1 HGB liegt somit eine Bewertungseinheit vor. Infolgedessen ist der negative Marktwert der Zinsswapvereinbarung per 31. Dezember 2016 in Höhe von 2.323 TEuro nicht durch die Bildung einer Drohverlustrückstellung zu bilanzieren. Von der Wohnstätte wurde ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung von Zinsrisiken genutzt. Das Derivat wurde nach dem Modell Black-Scholes, Heath-JarrowMorton bewertet. Es handelt sich um einen Nominalbetrag von 3.300 TEuro. Ein Darlehen (der Sparkasse Krefeld Restvaluta per 31. Dezember 2016: 1.500 TEUR) dient als Grundlage des Swaps. Dieses Zins-Swapgeschäft der Wohnstätte wurde zur Absicherung der Zinsen eines Darlehens im Zeitraum 2003-2018 abgeschlossen. Zum 31. Dezember 2016 hat der Swap einen Wert von 151 TEuro zu Lasten der Gesellschaft. Die Haushaltssatzungen der Stadt Krefeld der vergangenen Haushaltsjahre enthielten eine Ermächtigung der Verwaltung zum Abschluss von ergänzenden Verträgen zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken und zur Sicherung der Zinsstruktur. Auf dieser Grundlage sowie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie der Erlasslage hat die Verwaltung in der Vergangenheit einzelne Geschäfte abgeschlossen. Im Bereich der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten wurden einzelne Geschäfte zur Sicherung der Zinsstruktur unter Portfoliogesichtspunkten abgeschlossen. Bei der Krefelder Bau werden Treuhandkonten für Rechnungen von Dritten im Rahmen von Baubetreuungsmaßnahmen und für Wohnungseigentümergemeinschaften geführt. Zum 31. Dezember 2016 betragen die Guthaben auf den Konten 4.715 TEuro. Krefeld, den 22. Januar 2018 Aufgestellt: Bestätigt: 37 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld VI. Anlagen zum Anhang Gesamtkapitalflussrechnung 2016 Zahlungsströme 1 2015 Mio. Euro Mio. Euro Gesamtjahresergebnis 2 +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände 14,0 -8,3 126,3 118,9 14,6 -18,1 -36,4 -18,6 -1,7 -1,9 -13,0 -9,6 -44,2 13,7 0,0 -0,1 59,6 75,9 22,6 38,1 46,9 16,1 -159,9 -167,8 0,0 0,8 -90,4 -112,8 0,0 0,0 des Anlagevermögens 3 +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 4 +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 5 +/- Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 6 +/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 7 +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 8 +/- Ein- und Auszahlungen aus außergewöhnlichen Posten 9 = Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10 Einzahlungen aus Abgängen aus dem Anlagevermögen 11 + Einzahlungen aus Sonderposten 12 - Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen 13 +/- Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erwerb und dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Geschäftseinheiten 13 = Cashflow aus Investitionstätigkeit 14 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 15 - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter -1,0 -1,1 16 + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von 1.075,4 808,4 -1.033,3 -799,8 18 = Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 41,1 7,6 19 = Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 10,3 -29,3 0,0 0,3 21 + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 80,8 109,8 22 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 91,1 80,8 (Finanz-) Krediten 17 - Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten (= Summe aller Cashflows) 20 +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds 38 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtverbindlichkeitenspiegel Gesamtbetrag am Art der Verbindlichkeiten 31.12.2016 TEuro 1. Anleihen Gesamtbetrag mit einer Restlaufzeit von am bis zu 1 bis mehr als 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre TEuro TEuro TEuro 31.12.2015 TEuro 0 0 0 0 0 769.686 42.415 164.566 562.705 759.822 413.249 413.249 0 0 417.467 45.235 901 5.251 39.083 8.717 51.559 50.481 1.079 0 71.548 6. Sonstige Verbindlichkeiten 70.609 37.820 9.293 23.496 75.452 7. Erhaltene Anzahlungen 34.784 34.784 0 0 54.189 1.385.122 579.650 180.189 625.284 1.387.195 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8. Summe aller Verbindlichkeiten 39 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtabschluss 2016 Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 40 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Gesamtlagebericht 1. Einleitung ________________________________________________________ 41 2. Überblick über den Geschäftsverlauf _________________________________ 42 3. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage _________________________ 47 4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage _______________________________ 54 5. Chancen, Risiken und Ausblick ______________________________________ 62 6. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates ____________________ 81 I. Einleitung Gem. § 116 Abs. 1 S. 2 GO NRW i. V. m. § 49 Abs. 2 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Durch den Gesamtlagebericht ist gemäß § 51 GemHVO NRW das im Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche zu erläutern. Weiterhin soll der Gesamtlagebericht einen Überblick über den Geschäftsverlauf des Konzerns Stadt Krefeld geben, sowie Aussagen zur wirtschaftlichen Lage und zur weiteren Entwicklung unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken enthalten. Der hiermit vorgelegte Gesamtlagebericht 2016 fasst die wesentlichen Aussagen des Konzernverbundes der Stadt Krefeld komprimiert zusammen. Bei zusätzlichem Informationsbedarf wird hiermit auf die Lageberichte der Einzelabschlüsse von Stadt und Konzernbetrieben, auf den Konzernlagebericht des SWK-Konzerns und den Beteiligungsbericht der Stadt Krefeld verwiesen. Die im Lagebericht des Gesamtabschlusses 2016 abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses sowie der geprüften Jahresabschlüsse/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Gesamtabschlussentwurfs waren die Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Senioreneinrichtungen ausstehend. Im Gesamtabschluss 2016 findet daher der letzte geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 Anwendung. Die in den Gesamtabschluss des Konzerns Stadt Krefeld einbezogenen Unternehmen sind tätig in den Bereichen des Verkehrs, der Ver- und Entsorgung, des Wohnungsbaus und der Wohnungsverwaltung, der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung, der Kultur und Bildung sowie den Bereichen Gesundheit und Soziales. Diese Unternehmen sollen vorrangig der Erfüllung städtischer Pflichtaufgaben und freiwilliger Selbstverpflichtungen dienen. 41 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld II. Überblick über den Geschäftsverlauf Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld beläuft sich 2016 auf 12,4 Mio. Euro und hat sich damit im Vergleich zum Vorjahresergebnis (-10,2 Mio. Euro) um 22,6 Mio. Euro verbessert. Das Eigenkapital im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist um 14,1 Mio. Euro gestiegen. In Abschnitt „4. Darstellung der Finanz- und Ertragslage“ erfolgt eine nähere Darstellung der Finanz- und Ertragslage des Konzerns Stadt Krefeld. Aus Sicht des Konzerns Stadt Krefeld waren in 2016 folgende Themen von besonderer Bedeutung: • Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 sowie die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 beschlossen. Die Genehmigung gemäß § 76 Abs. 2 GO NRW wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 22. September 2016 erteilt. Nach Einholung des geforderten Beitrittsbeschlusses durch den Rat am 29. September 2016, wurde die Haushaltssatzung 2016 gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW am 06. Oktober 2016 öffentlich bekannt gemacht. • Die Haushaltssatzung für das Jahr 2017 sowie die 2. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts sind vom Rat der Stadt Krefeld in seiner Sitzung am 08. Dezember 2016 beschlossen worden. Die Genehmigung gemäß § 76 GO Abs. 2 NRW wurde durch die Bezirksregierung Düsseldorf am 17. Mai 2017 erteilt. Die Haushaltssatzung 2017 wurde gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW am 24. Mai 2017 öffentlich bekannt gemacht. • In seiner Sitzung vom 08. Dezember 2016 hat der Rat der Stadt Krefeld den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 festgestellt sowie den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2013 bestätigt. • In den Jahren 2012 bis 2014 führte die GPA NRW eine überörtliche Prüfung in ausgewählten Verwaltungsbereichen, u. a. der Stadt Krefeld, für den Zeitraum 2008−2012 durch. Bei dieser Prüfung wurden die kreisfreien Städte miteinander verglichen. Der diesbezügliche Prüfungsbericht wurde Ende Mai 2015 vorgelegt und vom RPA am 24. Juni 2015 zur Beratung der Teilberichte in den jeweils für das Prüfungsgebiet fachlich zuständigen Ausschuss verwiesen. Die abschließende Beratung im RPA erfolgte am 01. Juni 2016, der Rat hat den Bericht am 29. September 2016 zur Kenntnis genommen. • Im Zeitraum Dezember 2014 bis September 2015 hat die GPA NRW eine überörtliche Prüfung „Gesamtabschluss und Beteiligungen der Stadt Krefeld“ durchgeführt. Die Prüfung umfasste die Bereiche Beteiligungen, Gesamtabschluss, wirtschaftliche Gesamtsituation und Beteiligungssteuerung. Der Prüfungsbericht wurde im August 2016 vorgelegt. Der RPA hat am 28. September 2016 den Bericht zur Kenntnis genommen und den Fachbereich Rechnungsprü- 42 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld fung beauftragt eine Stellungnahme zum GPA-Bericht zu erstellen. Der Rat ist nach Abschluss der Beratungen zu unterrichten. • Die „Haltestelle Rheinstraße“ auf dem Ostwall war nach fast zweijähriger Bauzeit am 23. Dezember 2015 wieder freigegeben worden und die Baumaßnahme konnte im Jahresabschluss 2016 nunmehr nahezu vollständig aktiviert werden. • Die steigenden Flüchtlingszahlen stellten die Stadt Krefeld seit 2014 vor finanzielle, personelle und logistische Herausforderungen bei der Unterbringung und Versorgung dieser Menschen. Anfang 2015 waren der Stadt Krefeld rd. 1100 Flüchtlinge zugewiesen. In 2016 stieg die Zahl bis Juli auf über 3.700, bis Ende 2016 wurde ein weiterer Anstieg auf 4.000 Flüchtlinge prognostiziert. Tatsächlich war die Anzahl der Flüchtlinge in 2016 und weiterhin in 2017 stark rückläufig, bis Mai 2017 ist sie auf 2.037 gesunken. • Im April 2016 wurde der Krefelder Rheindeich offiziell eingeweiht. Die Sanierung kostete insgesamt rd. 4,6 Mio. Euro und wurde größtenteils vom Land NRW gefördert. Die Durchführung der wesentlichen Arbeiten erfolgte in den Jahren 2014 und 2015, die entsprechenden Aktivierungen daher weitestgehend bereits in 2015. • Das Projekt „Modernisierung und Instandsetzung des Kaiser Wilhelm Museums“ wurde in 2016 abgeschlossen. Nach fast vier Jahren andauernder und grundlegender Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten in Höhe von rd. 17,7 Mio. Euro konnte Mitte 2016 die feierliche Wiedereröffnung des neuen Kaiser Wilhelm Museums mit der Eröffnungsausstellung „Das Abenteuer unserer Sammlung I“ erfolgen. • Das Projekt „Neubau und Betrieb der Hauptfeuer- und Rettungswache“ in Form eines ÖPP-Modells wurde in 2016 fertiggestellt. Im April 2016 startete der Betrieb der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache an der Neuen Ritterstraße. • Die Haushaltsentwicklung 2016 war insbesondere geprägt durch o einen Anstieg der Steuererträge und ähnlichen Abgaben im Vergleich zum Vorjahr um 34,1 Mio. Euro. Im Vergleich zu den Haushaltsansätzen liegen die Steuererträge und ähnlichen Abgaben um 20,7 Mio. Euro über Plan, was nahezu vollständig auf die Gewerbesteuer zurückzuführen ist, o die intensiven Bemühungen, das aus dem Haushaltssicherungskonzept für 2016 angestrebte Konsolidierungsziel von 29,1 Mio. Euro zu erreichen (gemäß Meldung der Geschäftsbereiche zum 31. Dezember 2016 wurde dieses Ziel um 1,9 Mio. Euro verfehlt; im Vorjahr lag die Verfehlung bei rd. 351 TEuro), o die aktuelle Flüchtlingssituation. Im Vergleich zum Vorjahr ist es zu einem Anstieg der sonstigen Transfererträge (ca. +3,7 Mio. Euro), der Kostenerstattungen (ca. +18,9 Mio. Euro) aber auch der Transferaufwendungen (ca. +30,5 Mio. Euro) gekommen. Insgesamt blieben allerdings sowohl die sonstigen Transfererträge (ca. 11,9 Mio. Euro), die Kostenerstattungen (ca. 10,2 43 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Mio. Euro) sowie die übrigen Transferaufwendungen (ca. 19,1 Mio. Euro) unterhalb der Planansätze, was hauptsächlich auf die ab 2016 rückläufigen Flüchtlingszahlen sowie die infolgedessen angepassten Landeserstattungen zurückzuführen ist und o das anhaltend niedrige Zinsniveau im Liquiditätsbereich, welches im Wesentlichen für die geringeren Zinsaufwendungen verantwortlich ist. o Im Einzelabschluss 2016 der Stadt Krefeld hat sich die positive Entwicklung des Vorjahres fortgesetzt. Das Jahresergebnis der Stadt Krefeld hat sich mit -5,7 Mio. Euro um 33,3 Mio. Euro positiver entwickelt als für das Jahr 2016 prognostiziert. Auch im Vergleich zum Einzelabschluss des Vorjahres liegt eine Verbesserung von 21,1 Mio. Euro vor. • Die Aufstellung des Jahresabschlusses 2016 der Stadt Krefeld und Weiterleitung an den Rat zur Feststellung erfolgte nicht in der nach § 95 Abs. 3 GO NRW vorgegebenen Frist von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres. Gründe waren insbesondere die vorrangige Bearbeitung anderer Themen und die weiterhin bestehenden Schwierigkeiten mit der qualifizierten Nachbesetzung von freien Stellen. • Infolge der Verzögerung bei der Aufstellung des städtischen Jahresabschlusses 2016 konnte ebenso der Gesamtabschluss 2016 nicht in der nach § 116 Abs. 5 i. V. m. § 95 Abs. 3 GO NRW vorgesehenen Frist von neun Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt und an den Rat weitergeleitet werden. • Seit August 2013 garantiert das KiföG einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten Lebensjahr. Für 35 % der unter Dreijährigen müssen Betreuungsplätze in Kitas oder Kindertagespflege vorhanden sein, darauf einigten sich Bund, Länder und Kommunen. Zum 31. Dezember 2016 beträgt die Versorgungsquote in Krefeld 31,6 % (Vorjahr: 33 %). Aufgrund der Flüchtlingssituation, Zuzügen in die Stadt Krefeld und steigender Geburtenraten wird sich die Quote voraussichtlich verschlechtern. Beim U3-Ausbau gab es weiterhin Verzögerungen und damit verspätete Inbetriebnahmen. • Im Zuge der Bedarfsermittlung zum Stadthaus wurde der Bedarf für den Neubau eines Technik- und Dienstleistungszentrums festgestellt. Ein entsprechender Beschluss zum Neubau wurde im Dezember 2015 im Haupt- und Beschwerdeausschuss gefällt. Im Dezember 2016 folgte im Rat der Beschluss das Stadthaus als Verwaltungsstandort zu erhalten und dieses im Wege eines ÖPPModells zu modernisieren. • Der Rat der Stadt Krefeld hat am 10. Dezember 2015 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Für die Umsetzung haben die Kommunen nunmehr bis 2020, sofern ÖPPProjekte damit finanziert werden sogar bis 2021 Zeit. Die ersten Maßnahmen konnten bereits in 2016 abgeschlossen und die Beendigungsanzeigen und Mittelabrufe an die Bezirksregierung übermittelt werden. 44 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld • Das Land NRW hat im Dezember 2016 das Programm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Danach werden der Stadt Krefeld in den Jahren 2017 bis 2020 jeweils jährlich 7,5 Mio. Euro zugewiesen, insgesamt rd. 30 Mio. Euro. Die Stadt Krefeld hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt werden soll. • Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld hat sich im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr geringfügig verbessert und liegt bei 10,2 % (Vorjahr: 10,6 %). Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften ist angestiegen und lag Ende 2016 bei 15.980 (Vorjahr: 15.582). Bedarfsgemeinschaften belasten den städtischen Haushalt bei den Kosten der Unterkunft als ein Ausfluss der sogenannten Hartz IV-Gesetze in nicht unerheblichem Maße. • Die Konzernumsatzerlöse des SWK-Konzerns haben sich im Geschäftsjahr 2016 um knapp 6 % auf rd. 1.059 Mio. Euro vermindert. Über die Hälfte des Rückgangs ist auf die planmäßige Reduzierung des Stromhandels mit anderen Energieversorgungsunternehmen zurückzuführen, aber auch der Stromverkauf an Geschäftskunden ist als Folge des intensiven Wettbewerbs rückläufig. Die Umsätze in den anderen Tätigkeitsfeldern des SWK-Konzerns haben sich nur geringfügig verändert. Trotz dieser Umsatzentwicklung hat sich das Konzernergebnis über die Erwartungen verbessert. Zu dem Plus von rd. 76 % hat die Erhöhung der Roherträge (Differenz von Erlösen und Warenbezugskosten) entscheidend beigetragen. • Im SWK-Konzern wurden mit wirtschaftlicher (Rück-)Wirkung zum 1. Januar 2016 die SWK SETEC und die SWK AQUA als übertragende Gesellschaften auf ihre bisherige Schwestergesellschaft SWK NETZE als übernehmende Gesellschaft aufgeschmolzen. Im Zuge dessen ging das Vermögen der übertragenden Rechtsträger einschließlich der Schulden auf den übernehmenden Rechtsträger über. Zeitgleich mit der Verschmelzung erfolgte eine Umfirmierung der SWK NETZE in die NGN mit Sitz in Krefeld. • Im Geschäftsjahr 2016 erfüllte die Wohnstätte ihre wohnungswirtschaftlichen Aufgaben unter Berücksichtigung angemessener Wohnungspreise. Die Ziele einer angemessenen Verzinsung des Eigenkapitals und eine Bildung ausreichender Rücklagen wurden ebenfalls erfüllt. • Die KBK wurde aufgrund des Ratsbeschlusses der Stadt Krefeld vom 8. Dezember 2016 durch Umwandlung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge gegründet, in der Rechtsform einer AöR. Das in der Schlussbilanz zum 15. Dezember 2016 ausgewiesene Vermögen der Stadtentwässerung Krefeld sowie dessen Finanzierung wurden zum Stichtag 16. Dezember 2016 auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übertragen. Für den Kommunalbetrieb gelten die GO NRW und die KUV NRW so- 45 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wie die Satzung vom 12. Dezember 2016, die am 16. Dezember 2016 in Kraft trat. • Bei der GGK hat sich hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen nach dem Abschwung aus der zweiten Jahreshälfte 2015 im Berichtsjahr wieder eine positive Entwicklung Bahn gebrochen und letztlich mit genau 72.120 m² sogar für einen Vermarktungsrekord in der Geschichte der GGK gesorgt. • Im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes zur nachhaltigen Wasserwirtschaft wurde beim Zoo beschlossen, das Bauprojekt der zentralen Versickerungsanlage („Zebragraben“) mit dem Bau der Pelikan-Lagune zu koppeln und somit um ein weiteres Jahr auf 2018 zu verschieben. Der Neubau und Anschluss eines zweiten Grundwasserbrunnens wurde abgeschlossen und in Betrieb genommen. Die Sanierung der Zoo-Gastronomie wurde im März 2016 fertiggestellt. In 2016 wurde mit der Sanierung des Vogeltropenhauses begonnen, die Fertigstellung wird in 2017 erwartet. Außerdem wurde in 2016 der Neubau der ErdmännchenLodge begonnen, die im Mai 2017 eröffnet wurde. 46 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld III. Darstellung der Vermögens- und Schuldenlage Im Vergleich zum Vorjahr stellt sich die Vermögens- und Schuldenlage zum 31. Dezember 2016 wie folgt dar: 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung Aktiva TEuro TEuro 3.002.050 2.983.271 +18.779 10.513 10.635 -122 2.869.934 2.843.640 +26.294 212.976 219.079 -6.103 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.062.662 1.025.315 +37.347 1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.102.990 1.094.422 +8.568 5.834 5.201 +633 74.652 74.640 +12 307.194 318.552 -11.358 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 37.403 35.424 +1.979 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 66.222 71.006 -4.784 121.604 128.996 -7.393 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 3.891 3.891 0 1.3.2 Anteile an assoziierten Unternehmen 32.067 33.075 -1.008 9.860 10.880 -1.021 0 0 0 9.741 9.711 +30 66.046 71.439 -5.393 329.495 307.181 +22.315 53.609 56.491 -2.882 2.1.1 Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 23.460 25.985 -2.525 2.1.2 Geleistete Anzahlungen 18.060 17.393 +667 2.1.3 Grundstücke des Umlaufvermögens 12.089 13.113 -1.024 183.176 168.119 +15.057 150.702 135.102 +15.600 32.473 33.017 -543 1.637 1.743 -105 1 Anlagevermögen 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.2 Sachanlagen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 1.3 Finanzanlagen 1.3.3 Übrige Beteiligungen 1.3.4 Sondervermögen 1.3.5 Wertpapiere des Anlagevermögens 1.3.6 Ausleihungen 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände TEuro 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 2.4 Liquide Mittel 91.073 80.828 +10.245 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 17.721 16.748 +973 3.349.267 3.307.200 +42.067 Summe 47 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 31.12.2016 31.12.2015 Veränderung Passiva TEuro TEuro TEuro 1. Eigenkapital 513.245 499.134 +14.110 1.1 Allgemeine Rücklagen 457.104 466.135 -9.031 1.2 Gesamtjahresergebnis 12.446 -10.193 +22.640 1.3 Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 43.695 43.193 +502 2. Sonderposten 575.788 556.398 +19.390 2.1 für Zuwendungen 441.464 421.439 +20.026 2.2 für Beiträge 107.599 108.701 -1.102 2.3 für den Gebührenausgleich 12.331 12.107 +224 2.4 Sonstige Sonderposten 14.394 14.151 +243 3. Rückstellungen 805.234 790.623 +14.610 3.1 Pensionsrückstellungen 570.366 552.851 +17.514 3.2 Rückstellung für Deponien und Altlasten 70.375 73.424 -3.049 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 7.395 6.036 +1.359 3.4 Sonstige Rückstellungen 157.098 158.312 -1.214 4. Verbindlichkeiten 1.385.122 1.387.195 -2.074 4.1 Anleihen 0 0 0 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 769.686 759.822 +9.865 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 413.249 417.467 -4.218 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 45.235 8.717 +36.518 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 51.559 71.548 -19.989 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 70.609 75.452 -4.844 4.8 Erhaltene Anzahlungen 34.784 54.189 -19.406 5. Passive Rechnungsabgrenzung 69.879 73.849 -3.970 3.349.267 3.307.200 +42.067 Summe 48 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Verhältnis der einzelnen Bilanzpositionen zur Bilanzsumme ist zum 31. Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert und wird im Folgenden dargestellt: AKTIVA Umlaufvermögen 9% PASSIVA Passive Rechnungsabgrenzung 2% Aktive Rechnungsabgrenzung 1% Eigenkapital 15% Verbindlichkeiten 42% Anlagevermögen 90% Sonderposten 17% Rückstellungen 24% Aktiva Seit der erstmaligen Aufstellung zum 01. Januar 2010 hat das Anlagevermögen nur geringfügige Veränderungen von etwa +3 % erfahren. Mit einem Bilanzanteil von rd. 86 % ist das Sachanlagevermögen unverändert die prägende Position im Anlagevermögen des Gesamtabschlusses seit dem 01. Januar 2010. Hier sind wesentlich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte mit einem Bilanzanteil von 32 % (Vj. 31 %) sowie das Infrastrukturvermögen. Die Infrastrukturquote (Infrastrukturvermögen im Verhältnis zur Bilanzsumme) ist seit dem 01. Januar 2010 (31 %) leicht angestiegen und liegt zum 31. Dezember 2016 bei 33 % (Vj. 33 %). Der Anlagendeckungsgrad 2 verdeutlicht in welchem Umfang langfristiges Vermögen durch langfristiges Kapital gedeckt ist. Im Konzern Stadt Krefeld ist der Anlagendeckungsgrad 2 zum 31. Dezember 2016 geringfügig auf 78 % gestiegen, damit ist weiterhin langfristiges Vermögen zum Teil kurzfristig finanziert worden. Zum jeweiligen Bilanzstichtag 31. Dezember stellt sich der Anlagendeckungsgrad 2 im Zeitverlauf wie folgt dar: Anlagen- 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 deckungsgrad 2 81% 80% 80% 80% 75% 76% 78% Vom Umlaufvermögen entfallen ca. 56 % (Vj. 55 %) auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Gemessen an der Bilanzsumme von rd. 3,3 Mrd. Euro beträgt der Anteil der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weiterhin rd. 5 % (Vj. 49 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 5 %). Der Anstieg des Umlaufvermögens ist insbesondere auf die gestiegenen Forderungen (+15.600 TEuro; +12%) sowie liquiden Mittel (+10.245 TEuro; +13 %) zurückzuführen, die sich aus entsprechenden Entwicklungen bei der Stadt Krefeld, der KBK und der Wohnstätte ergeben. Die Aktivposten der Gesamtbilanz lassen sich auf die Stadt Krefeld und die vollkonsolidierte Unternehmen folgendermaßen zuordnen: Gesamt Anteil Aktiva Anteil Aktiva 2016 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % Anlagevermögen 3.002.050 1.557.250 52 1.444.800 48 Umlaufvermögen 329.495 64.088 19 265.407 81 17.721 16.755 95 967 5 3.349.267 1.638.093 49 1.711.174 51 AKTIVA Aktive Rechnungsabgrenzung AKTIVA Zum 31. Dezember 2016 sind etwa 52 % (Vj. 52 %) des Gesamtanlagevermögens der Stadt Krefeld zuzuordnen und resultieren hier insbesondere aus Grundstücken mit Schulbauten, Grund und Boden des Infrastrukturvermögens sowie dem Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen. Wesentliche Zugänge im Bereich der bebauten Grundstücke ergeben sich insbesondere durch die Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen am Gesamtanlagevermögen beläuft sich unverändert auf 48 %. Dies ist insbesondere auf die aktivierten Stromversorgungs- und Abfallbeseitigungsanlagen, die Maschinen und technischen Anlagen und die Fahrzeuge im SWK-Konzern, die Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen bei der KBK sowie die Grundstücke mit Wohnbauten bei der Wohnstätte zurückzuführen. Das Umlaufvermögen ist mit 81 % (Vj. 84 %) überwiegend den vollkonsolidierten Unternehmen zuzuordnen. Der Anteil der vollkonsolidierten Unternehmen an den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt 73 % (Vj. 78 %) (rd. 68 % allein im SWK-Konzern; Vj. 75 %), an den Vorräten 99 % (Vj. 99 %) und den liquiden Mitteln 85 % (Vj. 88 %). 50 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Passiva Die Zusammensetzung der Passivseite der Gesamtbilanz im Zeitablauf seit dem 01. Januar 2010 sieht wie folgt aus: 17% 15% 15% 15% 17% 17% 17% 17% 22% 24% 24% 24% 24% 40% 40% 41% 41% 42% 41% 2011 2012 2013 2014 2015 2016 22% 21% 20% 20% 17% 16% 17% 17% 20% 21% 21% 39% 40% 01.01.2010 2010 Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive RAP Seit Aufstellung des Gesamtabschlusses ist das Eigenkapital zum 31. Dezember 2016 im Vergleich zum Vorjahr erstmalig wieder angewachsen, auf nunmehr 513.245 TEuro. Dies entspricht einem Anstieg um rd. 3 % zum Vorjahr. Die Verringerung seit dem 01. Januar 2010 sinkt damit wieder auf 29 % (Vj. 31 %). Im Berichtsjahr 2016 liegt das Eigenkapital im Konzern Stadt Krefeld wieder deutlicher über dem Eigenkapital des Einzelabschlusses. Die Entwicklung seit dem 01. Januar 2010 stellt sich folgendermaßen dar: Vergleich der Entwicklung des Eigenkapitals (in TEuro) 750.000 700.000 650.000 719.552 702.847 702.238 683.187 667.644 655.504 661.752 639.779 602.159 600.000 570.730 550.000 506.120 500.000 499.134 513.245 506.915 486.720 450.000 01.01.2010 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 2015 Jahresabschluss Stadt Krefeld 51 480.788 2016 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die Entwicklung der Eigenkapitalquote 1 (Eigenkapital zur Bilanzsumme) und Eigenkapitalquote 2 (Eigenkapital und Sonderposten mit Eigenkapitalcharakter zur Bilanzsumme) stellt sich wie folgt dar: Entwicklung der Eigenkapitalquoten 40% 38% 37% 36% 36% 35% 33% 32% 31% 32% 30% 25% 22% 21% 20% 20% 20% 17% 15% 15% 15% 15% 10% 01.01.2010 2010 2011 2012 2013 Eigenkapitalquote 1 2014 2015 2016 Eigenkapitalquote 2 Das Eigenkapital erfuhr infolge der Jahresfehlbeträge der vorangegangenen Gesamtabschlüsse eine wesentliche Veränderung. Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld am 31. Dezember 2016 setzt die positive Entwicklung der beiden Vorjahre allerdings fort und weist seit Aufstellung des Gesamtabschlusses erstmalig ein positives Ergebnis aus. Die Entwicklung seit 2010 ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung des Gesamtjahresergebnisses (TEuro) 2010 2011 2012 2013 2014 +12.446 2015 -10.193 -26.899 -44.780 -44.717 -60.245 -84.274 52 2016 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die Passivposten wie folgt zuordnen: PASSIVA Gesamt Anteil Passiva Anteil Passiva 2016 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro TEuro Eigenkapital 513.245 472.398 40.847 Sonderposten 575.788 508.972 66.816 Rückstellungen 805.234 548.094 257.139 1.385.122 667.621 717.500 69.879 51.666 18.214 3.349.267 2.248.751 1.100.516 Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung PASSIVA Die Sonderposten werden unverändert mit 88 % hauptsächlich bei der Stadt Krefeld bilanziert. Das Vermögen der Konzernmutter wird damit zu wesentlichen Teilen durch Zuwendungen und Beiträge finanziert. Dies wird auch in 2016 durch die weiterhin deutlich geringere Zuwendungsquote von 12 % (VJ. 11 %) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld im Vergleich zum städtischen Jahresabschluss mit 28 % (VJ. 27 %) deutlich. Die Rückstellungen resultieren nur zu 32 % (VJ. 33 %) aus den Beteiligungen und werden wiederholt bestimmt durch die, über die vergangenen Jahre kontinuierlich gestiegenen, Pensionsrückstellungen. Diese sind weiterhin mit einem Anteil von 91 % der Stadt Krefeld zuzuordnen. Im Gegensatz zur Entwicklung im Vorjahr, haben die sonstigen Rückstellungen in der Berichtsperiode nur eine geringfügige Veränderung erfahren (-1 %). Den erneut vorgenommenen Auflösungen und Inanspruchnahmen von Drohverlustrückstellungen im SWK-Konzern standen zum 31. Dezember 2016 insbesondere gestiegene personalbezogene Rückstellungen gegenüber. Insgesamt sind die Rückstellungen seit dem 01. Januar 2010 um 138.871 TEuro und damit 21 % (Vj. +124.260 TEuro bzw. +19 %) gestiegen. Die Verbindlichkeiten entfallen je zur Hälfte etwa auf die Stadt Krefeld und den sonstigen Vollkonsolidierungskreis und werden wie im Vorjahr mit insgesamt 1,2 Mrd. Euro dominiert durch die Verbindlichkeiten aus Krediten und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen. Die Kredite zur Liquiditätssicherung sind praktisch vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen. Dagegen sind die langfristigen Investitionskredite größtenteils dem übrigen Vollkonsolidierungskreis zuzurechnen, z. B. der EAG, der KBK und der Wohnstätte. Der städtische Anteil hieran ist in 2016 erneut leicht gesunken auf 23 % (Vj. 25 %). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Summe der Verbindlichkeiten aus Krediten und Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, in der Gesamtbilanz um rd. 42,2 Mio. Euro (Vj. +16,4 Mio. Euro) gestiegen. Während der SWK-Konzern diese Verbindlichkeiten in der Berichtsperiode um ca. 13,8 Mio. Euro (Vj. +18,0 Mio. Euro) verringern konnte, ist es bei der Stadt Krefeld zu einem Anstieg 53 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld von rd. 24,1 Mio. Euro (VJ. -12,7 Mio. Euro) und bei den übrigen vollkonsolidierten Unternehmen von ca. 31,8 Mio. Euro (Vj. +11,2 Mio. Euro) gekommen. Bei der Stadt geht dies hauptsächlich auf die in 2016 gestiegenen Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen (+36,9 Mio. Euro) zurück. In 2016 erfolgte die Inbetriebnahme der neuen Hauptfeuer- und Rettungswache. Die Umsetzung des Projekts zum Neubau und Betrieb dieser Wache erfolgte in Form eines ÖPP-Modells. Im Zuge der Aktivierung wurde auch die entsprechende Verbindlichkeit passiviert. Darüber hinaus sind insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten der Wohnstätte in 2016 um 19,3 Mio. Euro gestiegen. Die Entwicklung der Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen und zur Liquiditätssicherung im Konzern der Stadt Krefeld ist nachfolgend dargestellt: Entwicklung der Verbindlichkeiten (in TEuro) 800.000 750.000 752.351 717.622 738.154 759.822 741.617 737.662 729.694 769.686 700.000 650.000 600.000 550.000 500.000 450.000 400.000 402.213 420.100 426.714 420.713 414.231 417.467 368.601 413.249 350.000 01.01.2010 2010 2011 2012 2013 2014 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2015 2016 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung IV. Darstellung der Finanz- und Ertragslage Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld für das Jahr 2016 ist nachfolgend zusammengefasst dargestellt: Bezeichnung 2016 2015 Mio. Euro Mio. Euro Veränderung Mio. Euro +/- Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 59,6 75,9 -16,3 +/- Cashflow aus Investitionstätigkeit -90,4 -112,8 +22,4 +/- Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 41,1 7,6 +33,5 10,3 -29,3 +39,6 0,0 0,3 -0,3 = +/- Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds Änderungen des Finanzmittelfonds + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 80,8 109,8 -29,0 = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 91,1 80,8 +10,3 54 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode 2016 hat sich um 10,3 Mio. Euro und damit um rd. 12,7 % erhöht. In 2016 beträgt der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit +59,6 Mio. Euro (Vj. +75,9 Mio. Euro). Diese positiven Finanzmittelzuflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit können die gegenläufige Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit (-90,4 Mio. Euro) teilweise auffangen. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit beläuft sich in 2016 auf -90,4 Mio. Euro (Vj. -112,8 Mio. Euro). Dieser ist insbesondere auf Investitionen im Anlagevermögen (159,9 Mio. Euro) zurückzuführen. Hiervon ist der Großteil auf Investitionen innerhalb des Sachanlagevermögens (153,7 Mio. Euro) zurückzuführen, welche sich im Konzern Stadt Krefeld wie folgt darstellen: Investitionen in das Sachanlagevermögen 31.12.2016 Anteil Mio. Euro % Stadt Krefeld 61,8 40 Wohnstätte 29,4 19 KBK 18,0 12 SWK ENERGIE 12,1 8 EGN 11,0 7 NGN 6,3 4 EAG 5,0 3 10,1 7 153,7 100 Übrige Gesamtinvestitionen Im Vergleich zu 2015 stehen den Auszahlungen u. a. um 30,8 Mio. Euro gestiegene Einzahlungen aus Sonderposten gegenüber. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf +41,1 Mio. Euro (Vj. +7,6 Mio. Euro). Der Anstieg resultiert daraus, dass die Kreditaufnahmen die Tilgungen deutlich überschreiten. Die Neuaufnahmen sind vor allem auf die KBK und die Wohnstätte zurückzuführen. Die Höhe der dargestellten Kreditaufnahmen und Tilgungen liegt in der Darstellung der Kredite zur Liquiditätssicherung auf Seiten der Stadt begründet, es handelt sich um die Summe aller Transaktionen. Für die Stadt Krefeld war in 2016 ein Rückgang der Investitions- und Liquiditätskredite von 12,7 Mio. Euro zu verzeichnen. Aufgrund des § 43 Abs. 3 GemHVO NRW können vereinzelte Sachverhalte weder ergebnis- noch finanzwirksam berücksichtigt werden. Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Gesamtjahresergebnis um 22.640 TEuro (Vj. +34.524 TEuro) verbessert und ist mit 12.447 TEuro (Vj. -10.193 TEuro) erstmals 55 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld seit Aufstellung des Gesamtabschlusses der Stadt Krefeld positiv. Nachdem die Haushaltsjahre 2013 und 2014 insbesondere durch die Neubildung von Drohverlustrückstellungen der EGN und den Ergebnisverschlechterungen im städtischen Jahresabschluss geprägt waren, konnte auch in 2016 die positive Entwicklung des Jahresergebnisses der Stadt Krefeld auf Konzernebene fortgesetzt werden. Ordentliche Gesamterträge 2016 2015 Veränderung TEuro TEuro TEuro % + Steuern und ähnliche Abgaben 318.689 284.992 +33.697 +12 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 224.046 193.544 +30.502 +16 10.594 6.877 +3.717 +54 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 131.192 129.976 +1.216 +1 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 980.009 1.029.211 -49.202 -5 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 97.267 78.105 +19.162 +25 + Sonstige ordentliche Erträge 78.598 87.781 -9.183 -10 + Aktivierte Eigenleistungen 18.033 20.515 -2.482 -12 -4.029 -1.212 -2.817 +232 1.854.399 1.829.789 +24.610 +1 Bezeichnung + Sonstige Transfererträge +/- Bestandsveränderungen = Ordentliche Gesamterträge Die in der Vergangenheit schon große Bedeutung der Ertragspositionen „Steuern und ähnlichen Abgaben“ sowie „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ für das Gesamtjahresergebnis hat im Berichtsjahr mit einem Gesamtanteil von etwa 29 % (Vj. 27 %) an den ordentlichen Gesamterträgen weiter zugenommen. Der Konzern Stadt Krefeld bleibt dabei aber weiterhin wesentlich weniger abhängig von den Erträgen aus Steuern und Zuwendungen als die Stadt in ihrem Einzelabschluss. Hier sind diese Ertragspositionen unverändert von absolut prägender Bedeutung, decken rd. zwei Drittel des konsumtiven Haushaltsvolumens und stellen damit den überwiegenden Teil der städtischen Erträge dar. Die Veränderungen sind hier im Wesentlichen auf die in 2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie Schlüsselzuweisungen vom Land zurückzuführen. Aufgrund der in 2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge werden wiederum negative Auswirkungen auf zukünftige Schlüsselzuweisungen erwartet. 56 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die unterschiedliche Bedeutung der Erträge aus Steuern im Jahresabschluss und im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld wird auch im Vergleich der jeweiligen Steuerquoten deutlich, die angeben wie hoch der Anteil der Steuererträge an den jeweiligen ordentlichen Gesamterträgen ist: Entwicklung der Steuerquote 50% 40% 44% 46% 45% 43% 41% 41% 41% 30% 20% 10% 16% 16% 15% 15% 17% 16% 14% 0% 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Gesamtabschluss Stadt Krefeld Jahresabschluss Stadt Krefeld 2016 Die Entwicklung der Zuwendungsquote stellt sich folgendermaßen dar: Entwicklung der Zuwendungsquote 30% 27% 26% 20% 26% 26% 28% 10% 10% 9% 10% 9% 10% 27% 11% 28% 12% 0% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 2015 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2016 Im Konzern Stadt Krefeld lassen sich die ordentlichen Gesamterträge zu etwa 52 % (Vj. 56 %) auf die Erträge aus privatrechtlichen Leistungsentgelten zurückführen. Diese werden mit 92 % (Vj. 93 %) fast in Gänze im SWK-Konzern erwirtschaftet. Die privatrechtlichen Leistungsentgelte werden zum weiterhin größten Teil von der SWK ENERGIE (35 %) (Vj. 41 %), der lekker Energie (23 %) (Vj. 22 %) und der EGN (18 %) (Vj. 16 %) erwirtschaftet. Der Rückgang in dieser Position ist im Wesentlichen auf die gesunkenen Umsatzerlöse aus Stromverkäufen bei der SWK ENERGIE zurückzuführen. 57 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Ordentliche Gesamtaufwendungen Bezeichnung - Personalaufwendungen - Versorgungsaufwendungen - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2016 2015 Veränderung TEuro TEuro TEuro % 365.574 349.233 +16.341 +5 36.482 33.206 +3.276 +10 758.778 844.116 -85.338 -10 - Bilanzielle Abschreibungen 138.140 131.040 +7.100 +5 - Transferaufwendungen 273.897 242.678 +31.219 +13 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 241.769 219.194 +22.575 +10 1.814.640 1.819.467 -4.827 -0 = Ordentliche Gesamtaufwendungen Die ordentlichen Gesamtaufwendungen sind mit einem Anteil von 42 % (Vj. 46 %) im Wesentlichen geprägt von den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Der überwiegende Teil dieser Aufwendungen entfällt auf die SWK ENERGIE (35 %) (Vj. 44 %), die lekker Energie (20 %) (Vj. 18 %), die NGN (12%) (VJ. 8 %) und die EGN (12 %) (Vj. 11 %). Die Verringerung der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ist größtenteils auf gesunkene Strom-, Gas- und Wärmebezugsaufwendungen sowie den zum Weiterverkauf bestimmten Strombezugsaufwendungen der SWK ENERGIE zurückzuführen. Nach den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen stellen die Personalaufwendungen mit 20% (Vj. 19%) den größten Posten der ordentlichen Gesamtaufwendungen dar, wovon wie im Vorjahr rd. 55% auf die Stadt Krefeld entfallen. Insgesamt haben sich in 2016 die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowohl auf Seiten der Stadt Krefeld als auch im SWK-Konzern leicht erhöht. Dies ist bei der Stadt im Wesentlichen auf einen Anstieg bei den Vergütungen für tariflich Beschäftigte zurückzuführen und beruht u. a. auf zusätzlichen Stellen bzw. Stellenänderungen im Rahmen des U3Ausbaus für städtische Kindertageseinrichtungen und der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen. Auch im SWK-Konzern sind die tariflichen Entgeltsteigerungen, in den Geschäftsfeldern Energie, Wasser, Verkehr sowie in wesentlichen Unternehmen des Geschäftsfeldes Entsorgung, Ursache für den Anstieg. Die Personalintensität, also der Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Gesamtaufwendungen, ist im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht gestiegen. Sie bleibt weiterhin unter dem Wert des städtischen Jahresabschlusses und ist damit im Gesamtabschluss weniger ergebnisprägend als im Jahresabschluss der Stadt Krefeld. 58 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Entwicklung der Personalintensität 30% 20% 10% 23% 23% 17% 17% 23% 17% 16% 25% 24% 22% 19% 17% 25% 20% 0% 2010 2011 2012 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2013 2014 2015 Jahresabschluss Stadt Krefeld 2016 Die bilanziellen Abschreibungen verteilen sich im Wesentlichen auf den SWK-Konzern (52 %) (Vj. 51 %) und die Stadt Krefeld (36 %) (VJ. 37 %). Im Gesamtabschluss 2016 wurden planmäßige Abschreibungen (6.391 TEuro) (Vj. 6.815 TEuro) sowie außerplanmäßige Abschreibungen (1.650 TEuro) (Vj. 4.539 TEuro) auf die stillen Reserven aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung vorgenommen. Die Transferaufwendungen sind vollständig der Stadt Krefeld zuzuordnen und im Vergleich zum Vorjahr um ca. 13 % gestiegen. Hierzu zählen insbesondere die Umlagen an den Landschaftsverband Rheinland, die Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie die Betriebskostenzuschüsse für Kitas. Im Gegensatz zum Jahresabschluss der Stadt Krefeld (34 %) (Vj. 33 %) beläuft sich die Transferaufwandsquote im Gesamtabschluss auf lediglich 15 % (Vj. 13 %). Die Veränderung ist im Wesentlichen auf gestiegene Aufwendungen der Hilfen für Asylbewerber und Leistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zurückzuführen. Ordentliches Gesamtergebnis Das ordentliche Gesamtergebnis hat sich seit 2010 folgendermaßen entwickelt: Entwicklung des ordentlichen Gesamtergebnisses (TEuro) +10.322 +7.075 2010 2011 -12.685 2012 +39.759 2013 2014 2015 2016 -21.209 -29.682 -55.401 Die Entwicklung im ordentlichen Gesamtergebnis von +29.437 TEuro (Vj. +31.531 TEuro) ist in der Berichtsperiode maßgeblich geprägt durch die deutliche Verbesserung im städtischen Jahresabschluss. Durch erneut gestiegene Erträge im Bereich der Steuern und ähnlichen Abgaben, der Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sowie der Kos- 59 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld tenerstattungen und Kostenumlagen wurde im Jahresabschluss der Stadt Krefeld insgesamt ein deutlich verbessertes ordentliches Ergebnis erreicht. Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Gesamtaufwendungen zu ordentlichen Gesamterträgen) im Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ist zum 31. Dezember 2016 weiterhin höher als im Einzelabschluss der Konzernmutter. Im Konzern Stadt Krefeld liegt der Aufwandsdeckungsgrad wie in 2015 über 100 %. Diese Überdeckung kann zum Stichtag erstmalig das erneut negative Gesamtfinanzergebnis kompensieren. Vergleich der Entwicklung des Aufwandsdeckungsgrades 100% 98% 90% 99% 94% 100% 94% 97% 92% 2011 2012 2013 89% 99% 90% 101% 95% 102% 98% 80% 2010 Gesamtabschluss Stadt Krefeld 2014 2015 2016 Jahresabschluss Stadt Krefeld Gesamtfinanzergebnis In 2016 hat sich das Gesamtfinanzergebnis um rd. 7.164 TEuro verschlechtert (Vj, Verbesserung um rd. 2.276 TEuro). Bezeichnung + Finanzerträge +/- Ergebnis der Equity Konsolidierung - Finanzaufwendungen = Gesamtfinanzergebnis 2016 2015 TEuro TEuro 3.496 9.861 3.273 8.055 32.545 36.528 -25.776 -18.612 Das Gesamtfinanzergebnis resultiert weiterhin hauptsächlich aus den hohen Zinsaufwendungen im Gesamtabschluss von 32.629 TEuro (Vj. 36.485 TEuro). Die Zinsaufwendungen sind zu 29 % (Vj. 26 %) auf die KBK, zu 28 % (Vj. 23 %) auf die Stadt Krefeld, zu 24 % (Vj. 32 %) auf den SWK-Konzern, zu 16 % (Vj. 16 %) auf die Wohnstätte und zu 3 % (Vj. 3 %) auf sonstige Unternehmen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr ist es sowohl bei den Finanzaufwendungen (-11 %) (Vj. +3 %) als auch bei den Finanzerträgen (-65 %) (Vj. +34 %) zu einer Verringerung gekommen. Dies resultiert hauptsächlich aus gesunkenen Zinsaufwendungen sowie Beteiligungserträgen bei der SWK ENERGIE. Im Vorjahr resultierten die höheren Finanzaufwendungen bei der SWK ENERGIE im Wesentlichen aus Aufwand aus dem negativen Marktwert eines Zins-SwapVertrages, sowie den letztmaligen Beteiligungserträge von der GEKKO. Positiv für die Entwicklung des Gesamtfinanzergebnisses wirkt sich darüber hinaus das erneut positive Ergebnis aus der Equity Konsolidierung aus, welches im Wesentlichen auf die Entwicklung bei der Treuhand und der MVA zurückzuführen ist. 60 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Das Gesamtergebnis des städtischen Konzerns kann wie folgt aufgeteilt werden: Gesamtergebnisrechnung Ordentliches Gesamtergebnis Gesamtfinanzergebnis Außerordentliches Gesamtergebnis Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld Gesamt Anteil Anteil 2016 Stadt Krefeld Beteiligungen TEuro TEuro % TEuro % 39.759 21.807 55 17.952 45 -25.776 -6.686 26 -19.090 74 0 0 0 0 0 -1.537 0 0 -1.537 100 12.446 15.121 121 -2.675 -21 Während der Anteil der Stadt Krefeld am ordentlichen Gesamtergebnis in 2015 mit -1.572 TEuro noch knapp negativ war, hat dieser in 2016 eine Verbesserung um 23.379 TEuro (Vj. +33.020 TEuro) auf 21.807 TEuro erfahren. Dies ist insbesondere auf die in 2016 gestiegenen Gewerbesteuererträge sowie Schlüsselzuweisungen zurückzuführen. Auch der Anteil der übrigen vollkonsolidierten Unternehmen am ordentlichen Ergebnis hat sich in 2016 um 6.059 TEuro verbessert auf 17.952 TEuro. Insbesondere ist dies im SWK-Konzern auf die Entwicklung bei der SWK ENERGIE zurückzuführen. Unter Berücksichtigung des Gesamtfinanzergebnisses sowie des anderen Gesellschaftern zuzurechnenden Ergebnisses ergibt sich das dargestellte, erstmalig positive Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Krefeld. Dieses ist wesentlich durch die positiven Entwicklungen im Jahresabschluss der Stadt Krefeld geprägt. 61 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld V. Chancen, Risiken und Ausblick 1. Chancen und Risiken der Stadt Krefeld Die abgebildeten Erkenntnisse basieren auf dem Entwurf des städtischen Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2016. Mit Verfügung vom 22. September 2016 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Haushaltssatzung 2016 und die 1. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts der Stadt Krefeld gem. § 76 Abs. 2 GO NRW genehmigt. Der Zeitpunkt des Haushaltsausgleichs ist unverändert das Jahr 2020. Auch die Haushaltssatzung 2017 sowie die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts wurden zwischenzeitlich seitens der Bezirksregierung Düsseldorf mit Verfügung vom 17. Mai 2017 genehmigt. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes muss weiterhin bei allen anstehenden städtischen Entscheidungen allerhöchste Priorität haben. Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung von HSK-Maßnahmen in der Regel nicht nur eine Ergebnis-, sondern auch eine Liquiditätswirkung verbunden ist. Dadurch besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erreichen des geplanten Ergebnisses und den Liquiditätsüberschüssen, die im Rahmen der Investitionsplanung zur Finanzierung herangezogen werden. Sollten demnach Verschlechterungen bei zahlungswirksamen HSK-Maßnahmen (oder auch bei sonstigen konsumtiven Haushaltspositionen) eintreten, wird diese Liquiditätsbelastung auch zu einer Einschränkung bei der Investitionstätigkeit führen. Somit ist für die Aufrechterhaltung des bisherigen Investitionsumfangs auch entscheidend, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Maßnahmen zeitnah ihre Konsolidierungswirkung entfalten. Sofern Rückstellungen in Anspruch genommen und damit zahlungswirksam werden, kann sich auch hieraus eine Auswirkung auf die Investitionstätigkeit ergeben, da sich o. g. Liquiditätsüberschüsse reduzieren. Der Ergebnisplan 2017 sieht ein Haushaltsdefizit von 34,5 Mio. Euro vor, im für den Haushaltsausgleich entscheidenden Jahr 2020 wird erstmalig ein Überschuss von 5,9 Mio. Euro erwartet. Kernbotschaften zum Haushaltsplan 2017 sind: • die Rückkehr zum Jährlichkeitsprinzip bei der Haushaltsplanaufstellung, • die konsequente Umsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes bis 2020, • der Haushaltsausgleich in 2020, • der Verzicht auf Einschnitte beim städtischen Leistungsangebot bzw. Schließung von Einrichtungen, • Investitionsschwerpunkte im Bereich Kinder und Bildung, Kultur, Infrastruktur sowie Kommunales Konjunkturpaket, • ein angemessener Beitrag der städtischen Beteiligungen und • keine Netto-Neuverschuldung im unrentierlichen Bereich. Kritische Erfolgsfaktoren für das Erreichen des Haushaltsausgleichs sind die unterstellte Entwicklung des Gemeindefinanzierungsgesetzes und dessen Fortschreibung auf- 62 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld grund der aktualisierten Orientierungsdaten sowie der Steigerungsraten des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ (Stand Mai 2017). Sollten sich diese negativer als bislang prognostiziert entwickeln, werden sich weder die geplanten Zuweisungen – insbesondere Schlüsselzuweisungen – noch das geplante Steueraufkommen realisieren lassen. Die positive Entwicklung im Bereich der Gewerbesteuer in 2016 führt aufgrund der Berechnungssystematik zu einem Absinken der Schlüsselzuweisungen ab 2018. Die Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, die Anfang Juni 2017 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wurden, führen ab 2020 zu deutlichen Umwälzungen in der Kommunalfinanzierung. Welche konkreten Auswirkungen dies auf die Stadt Krefeld haben wird, lässt sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkret abschätzen. Die Flüchtlingsthematik führt weiterhin zu schwer kalkulierbaren Risiken der kommunalen Haushalte. Die finanziellen, personellen und logistischen Herausforderungen bei der Unterbringung dieser Menschen tragen zum überwiegenden Teil die Kommunen. Die vereinbarte Fallpauschale deckt nach Auffassung des Deutschen Städtetages landesweit nicht die entstehenden Kosten. Insbesondere die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen stellt die Kommunen vor neue Aufgaben. Viele dieser Jugendlichen werden lange in Deutschland bleiben. Deshalb muss man betonen: Die eigentlich schwierige Aufgabe läuft derzeit an. Die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft ist zu meistern. Insofern gibt es zu diesem Thema drei Herausforderungen: • Erstens müssen Bund und Länder den Kommunen die Mittel zur Verfügung stellen, die sie zur unmittelbaren Versorgung der Flüchtlinge aufwenden. Es geht um kalkulierbare, sich dem Bedarf anpassende Finanzströme. • Zweitens sind die Flüchtlinge in die Gesellschaft zu integrieren. Auch dafür benötigt es finanzielle Ressourcen. • Drittens brauchen die Flüchtlinge Wohnungen, Kita-Plätze und Schulangebote in der Stadt. Die kommunale Infrastruktur muss sich an den wachsenden Bedarf durch mehr Menschen anpassen. Darüber hinaus wird die Umsetzung des KInvFöG NRW die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional binden. So positiv eine Förderung von rd. 20 Mio. Euro für Investitionen innerhalb der Stadt Krefeld ist, so ehrgeizig ist die vom Gesetzgeber vorgegebene Umsetzungsfrist bis 2020. Die Auswahl, Abwicklung und Abrechnung von geeigneten kommunalen Maßnahmen ist vor dem Hintergrund, dass hierfür weder zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird noch die gesetzlichen Vergaberichtlinien – wie beim Konjunkturpaket II geschehen – vereinfacht werden mit einem über die Maße erforderlichen Engagement der Mitarbeiter/innen verbunden. Im Rahmen der beschlossenen Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen ist das bereits bestehende KInvFöG um ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen im Umfang von 3,5 Mrd. Euro ergänzt worden. Für diese Ergänzung gilt eine Umsetzungsfrist bis 2022, die aufgrund der bereits beste- 63 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld henden Programme ebenfalls für sehr ambitioniert gehalten wird. Ob und in welcher Höhe Krefeld an diesem Fördertopf tatsächlich partizipieren wird, bleibt abzuwarten. In einem ersten Schritt hat der Rat der Stadt Krefeld am 10. Dezember 2015 Investitionsmaßnahmen nach dem KInvFöG NRW mit einem Gesamtvolumen von rd. 22 Mio. Euro beschlossen. Unter anderem sind die energetische Sanierung von Kindertagesstätten, die Erneuerung von Radwegen, die energetische Sanierung der Kaufmannsschule, der 4. Städtischen Gesamtschule sowie die Straßenerneuerung vorgesehen. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen haben die Kommunen nach Beschluss im Bundesrat am 04. November 2016 nunmehr Zeit bis zum 31. Dezember 2020, sofern ÖPPProjekte damit finanziert werden, sogar bis zum 31. Dezember 2021. Zu allen über das KInvFöG NRW geförderten Maßnahmen hat die Stadt Krefeld einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu erbringen, welcher aus den Ansätzen für das kommunale Konjunkturpaket Krefeld bestritten wird. Die Umsetzung des KInvFöG NRW wird die Kapazitäten der Verwaltung in den nächsten Jahren überproportional binden. Darüber hinaus hat das Land NRW das Programm „Gute Schule 2020“ im Dezember 2016 beschlossen. Die Stadt Krefeld hat ein Maßnahmenpaket erstellt, das sukzessive bis 2020 umgesetzt werden soll. Auch dieses Programm wird erheblichen zusätzlichen Personalbedarf in der Bau- und Schulverwaltung erfordern. Krefeld ist auf einem schwierigen und anspruchsvollen Weg der Haushaltskonsolidierung. Entscheidend für einen diesbezüglichen Erfolg ist, dass die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen weiterhin konsequent umgesetzt werden. Mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog ist es gelungen, in der mittelfristigen Finanzplanung den strukturellen Haushaltsausgleich im Jahr 2020 zu erreichen. Insbesondere hat der Rat der Stadt Krefeld die Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts beschlossen. Es ist das Ziel, den Betrieb eines umfassenden „Kommunalbetriebs Krefeld“, in dem wesentliche Aufgaben aus den Bereichen Planung, Bau und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur gebündelt und möglichst aus einer Hand wahrgenommen werden, zum 01. Januar 2018 aufzunehmen. Die geplanten Organisationsveränderungen sind noch nicht im Haushalt für 2018 berücksichtigt. Die Bildung einer Anstalt öffentlichen Rechts wird von Verwaltung und Politik als weitere Chance zur Haushaltskonsolidierung gesehen. Insofern wird auf die verschiedenen Konsolidierungsmaßnahmen in der 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2015 bis 2020 verwiesen. Mit Beschluss vom 14. Juni 2016 hat der Verwaltungsvorstand den Projektauftrag zur Neustrukturierung der Ausländerabteilung mit dem Ziel der Bildung eines Fachbereiches Migration und Integration beschlossen. Ziel ist es, die bestehende Aufgaben- und Organisationsstruktur der Ausländerabteilung in eine Willkommens-/Dienstleistungsbehörde zu optimieren. 64 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Auch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf aus Dezember 2015 zur kalkulatorischen Verzinsung, wonach sich diese an der von der Bundesbank veröffentlichten 50jährigen Durchschnittsrendite festverzinslicher Wertpapiere öffentlicher Emittenten zu orientieren hat, stellt ein Risiko für den Haushalt dar. Es werden permanent rechtlich zulässige Methoden geprüft und angewandt, die den negativen Entwicklungen entgegenwirken. Am 29. September 2015 hat der Rat der Stadt Krefeld nach einer Elternbefragung im Frühjahr 2015 dem Wunsch der Eltern nach einer weiteren Gesamtschule entsprochen und die Gründung der Schule beschlossen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Schule als gebundene Ganztagsgesamtschule Anfang 2016 genehmigt. Die Gesamtschule Oppum hat ihren Betrieb am Standort der Realschule Oppum an der Schmiedestrasse 90 zum Schuljahr 2016/2017 aufgenommen. Die Ende 2012 begonnene Großbetriebsprüfung kam zu der Entscheidung, dass der BgA Sport und Schulsportanlagen nicht gemeinnützig im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sei, mit der Folge, dass die Körperschaftsteuerfreistellungsbescheide ab dem Kalenderjahr 2007 aufgehoben wurden. Diese Feststellungen wurden im Betriebsprüfungsbericht aus dem Jahr 2014 dokumentiert. Daraufhin erfolgte die Aufhebung der Freistellungsbescheide. Durch den Verlust des Gemeinnützigkeitsstatus ergeben sich Auswirkungen auf die Umsatzsteuer, wonach nunmehr auch Leistungen an gemeinnützige Vereine, Organisationen u. a. ebenfalls einem Steuersatz von 19 % unterliegen. Eine Anpassung der Entgelttarife für die Nutzung der Sportstätten wurde bisher nicht beschlossen. Eine verlässliche Angabe über die Steuermehrbelastung durch § 2b UStG und die Angabe einer Kostenfolgeabschätzung in diesem Zusammenhang (z. B. Personalmehrbedarf) ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Erfreulicherweise sieht der Koalitionsvertrag der Bundesregierung eine Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen vor. Der Städtetag sieht dies als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die auch gesamtstaatlich finanziert werden muss und fordert eine baldige Verabschiedung eines entsprechenden Bundesteilhabegesetzes. Wegen der hohen Sozialausgaben der Kommunen sollte eine sofortige Entlastung noch vor Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen. Für diese Soforthilfe des Bundes hat die Landesregierung mitgeteilt, dass in den Jahren 2015–2017 zum einen die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft um 3,6 % erhöht wird (Entlastungseffekt ca. 2,5 Mio. EUR p. a.). Zum anderen erhalten die Kommunen einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer (Entlastungseffekt ca. 1,8 Mio. EUR p. a.). Die auf Krefeld entfallenden Entlastungsbeträge in 2017 belaufen sich auf rd. 5,2 Mio. Euro. Aufgrund des ab 2018 geplanten Bundesteilhabegesetzes werden ab 2018 rd. 8,0 Mio. Euro erwartet. 65 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Am 16. November 2016 wurde vom Bundeskabinett beschlossen, die Reform des Unterhaltsvorschusses auszuweiten. Hierdurch soll dieser ab 2017 bis zur Volljährigkeit gezahlt werden, statt zur bisherigen Höchstdauer von 72 Monaten. Für die Kommunen wird mit einem deutlichen Anstieg der Fallzahlen gerechnet. Die Höhe der Ausgleichsleistungen durch Bund und Land sind noch nicht absehbar, die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung der Stadt Krefeld sind daher derzeit noch nicht zu bestimmen. Vor dem Hintergrund der nach wie vor schwierigen Haushaltslage besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, das kommunale Forderungsmanagement konsequent weiterzuverfolgen. Ein nicht unerhebliches Risiko liegt weiterhin in der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, da sich hieraus entsprechende Auswirkungen auf das örtliche Gewerbesteueraufkommen ergeben. Auch die Entwicklung der Arbeitslosenzahlen stellt einen Unsicherheitsfaktor für die Stadt Krefeld dar, da Änderungen im Bereich der Arbeitslosenzahlen in der Regel zu entsprechenden Entwicklungen der Transferleistungen führen. Die Arbeitslosenquote der Stadt Krefeld lag im Dezember 2016 bei 10,2 % (im Dezember 2015 bei 10,6 %). Bis Mai 2017 hat sie sich auf 10,5 % verschlechtert. Schließlich ist auch die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise weiterhin nicht außer Acht zu lassen. Diese Faktoren wirken in nicht unerheblicher Höhe auf den städtischen Haushalt. Mit Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 wurde die Verwaltung beauftragt, gegen den Bescheid zur Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl (Zensus 2011) Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einzureichen. Der ermittelte Einwohnerverlust führt zu negativen Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen des Landes an die Stadt. Der Ausgang des Verfahrens bleibt weiter abzuwarten. Aufwandsseitig besteht nach wie vor die Chance, dass die Geld- und Kapitalmärkte weiterhin relativ günstige Zinssätze ermöglichen. Ein etwaiger Zinsanstieg stellt jedoch auch ein entsprechendes Risiko für die Entwicklung der Zinsaufwendungen dar. Im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf 520 Mio. Euro festgelegt. Dieser Höchstbetrag behielt auch im Haushaltsjahr 2016 seine Gültigkeit. Aufgrund konsumtiver Überschüsse konnte in 2016 erneut eine Reduzierung der Kredite zur Liquiditätssicherung erreicht werden, zum 31. Dezember 2016 beläuft sich der Stand auf 413 Mio. Euro. Dieser Problemlage sehen sich auch andere Kommunen ausgesetzt. Entscheidend wird hier der weitere Konsolidierungsprozess der Stadt Krefeld sein. 66 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Eine weitere Herausforderung wird auch die künftige Finanzierung der Pensionslasten darstellen. Zum 31. Dezember 2016 belaufen sich die Pensionsrückstellungen auf 516,3 Mio. Euro (Vorjahr: 500,8 Mio. Euro). Aufgrund der Altersstruktur der Beamten werden diese Rückstellungen in den kommenden Jahren noch ansteigen. Eine Liquiditätsvorsorge in entsprechender Höhe liegt derzeit nicht vor. Das städtische Jahresergebnis wird darüber hinaus auch durch die städtischen Tochterunternehmen beeinflusst. Für den städtischen Haushalt bleibt hier u. a. abzuwarten, wie sich die schwierige Situation auf dem Stromerzeugungs- und Abfallverbrennungsmarkt weiter entwickelt. Krefeld befindet sich somit weiterhin in einer schwierigen Haushaltssituation mit sehr engen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Konsolidierung des Krefelder Haushalts und die Umsetzung des Haushaltssicherungskonzepts sollen den Haushaltsausgleich im Jahr 2020 und den dringend benötigten Gestaltungsspielraum bringen, der dazu führt, dass dann auch wieder wünschenswerte Angebote z. B. im Sozial- und Jugendbereich oder zusätzliche Aufwendungen zur Unterhaltung der Infrastruktur geleistet werden können. Darüber hinaus wird langfristig ein Schuldenabbau sowohl bei den Investitions- als auch bei den Liquiditätskrediten avisiert. Dieser Schuldenabbau steht insbesondere unter dem Vorbehalt der künftigen Entwicklung und Finanzierung der Pensionslasten. Bis dahin wird es voraussichtlich zu einem weiteren Abbau des Eigenkapitals kommen. Zum 31. Dezember 2016 liegt dieses bei 480,8 Mio. Euro (Vorjahr: 486,7 Mio. Euro). 2. Chancen und Risiken der Tochterunternehmen Im Folgenden werden die wesentlichen Chancen, Risiken und Prognosen der einzelnen Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld beschrieben. Die abgebildeten Erkenntnisse basieren auf den geprüften Jahresabschlüssen/Packages der jeweiligen Unternehmen und des Konzerns SWK AG. Die Berichterstattung zu den Ergebnisprognosen der SWK-Töchter ergibt sich aus der Wirtschaftsplanung für die Jahre 2017- 2021 des SWK-Konzerns. Im Geschäftsfeld Dienstleistungen wird bei der SWK AG für 2017 mit einem Betriebsergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahres gerechnet. Insgesamt wird für das Geschäftsjahr 2017 aufgrund der oben dargestellten Entwicklung der Beteiligungsergebnisse und der prognostizierten Effekte aus Konsolidierungsvorgängen von einem gegenüber 2016 moderat niedrigeren, positiven SWK-Konzernjahresergebnis ausgegangen. Im Vorjahr hat die SWK AG für die SWK MOBIL, EGN, EGK, GSAK und NGN einen Rohwarenswap zur Dieselpreisabsicherung für den Zeitraum 2016 bis 2019 abgeschlossen. Er dient der Absicherung des Preisniveaus (nur Rohstoffanteil) der voraussichtlich von diesen Gesellschaften benötigten Mengen, da auf mittelfristige Sicht wieder von einem Anstieg des Dieselmarktpreisniveaus ausgegangen wird. Zum 31. Dezember 2016 lag der Marktwert dieser Swapvereinbarung bei -0,9 Mio. Euro. 67 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Die 2016 durchgeführte Aufschmelzung der SWK SETEC und SWK AQUA auf die SWK NETZE, nun NGN, und die damit einhergehende Optimierung der Organisation und der Prozesse eröffnen neue Chancen für Synergien und eine damit einhergehende verbesserte Profitabilität im Netzbetrieb. In diesem Zusammenhang wird auch eine Anpassung der Instandhaltungs- und Wartungsstrategie sowie eine Verringerung der Betriebskosten, auch in der Sparte Trinkwasser, verfolgt. Weitere Potenziale liegen im Ausbau des externen Dienstleistungsgeschäfts durch Vermarktung des vorhandenen Know-hows. Darüber hinaus untersucht die NGN kontinuierlich mögliche Beteiligungsbzw. Kooperationsoptionen mit Versorgern in der Region Niederrhein, um auch über diesen Weg eine weitere Effizienzverbesserung der eigenen Ressourcen und eine Kostensenkung zu realisieren. Die Übertragung von hoheitlichen und damit verbundenen Schnittstellenfunktionen im Bereich Abwasser von der NGN auf die KBK in 2015 hat sich im Berichtsjahr mit einem reduzierten Betriebsführungsentgelt und gleichzeitig nicht im gleichen Umfang angepassten Personalressourcen ganzjährig auf die NGN ausgewirkt. Viel größere Ergebniseinbußen drohen, falls die KBK eine Kündigung des Betriebsführungsvertrages Abwasser vornehmen sollte. Eine quantitative Bewertung wird derzeit durchgeführt. Der wirtschaftliche Rahmen der NGN wird durch die Anreizregulierung für Netzbetreiber (Strom, Gas) bestimmt. Das heißt, die Erlöspfade werden mit den Bescheiden der Regulierungsbehörden determiniert. Die festgestellten Ineffizienzen sind bis Ende der zweiten Regulierungsperiode 2017 (Gas) bzw. 2018 (Strom) abzubauen. Auf Basis der konzernweiten Strategie folgt die Geschäftspolitik der NGN weiterhin dem Kurs, die Ergebnisbeiträge der Strom- und Gasnetze für den jeweiligen Netzeigentümer mittels regulatorischer Optimierung zu sichern sowie die wirtschaftliche Konsolidierung fortzusetzen. Im Bereich Abwasser wurde der Betriebsführungsvertrag 2016 und Anfang 2017 zweimal angepasst. Dabei wurde der Leistungsumfang verringert, was auch eine Reduzierung der Deckungsbeiträge für die Overheadfunktionen nach sich zieht. Das Hauptziel der Verschmelzung der Gesellschaften SWK NETZE, SWK SETEC und SWK AQUA ist die notwendige Steigerung der Effizienz in allen Sparten des Unternehmens. Trotz des aperiodischen Ertrags aus abgeschriebenen Forderungen in 2016 und des steigenden Kostendrucks aufgrund der Regulierung der Netzsparten Strom und Gas prognostiziert die NGN infolge geplanter Optimierungsmaßnahmen ein Ergebnis vor Ergebnisabführung auf dem Niveau des Berichtsjahres. Durch verbesserte Prozesse und etwaig durchzuführende Maßnahmen in den Bereichen Personal und Fremdleistungen wird es möglich sein, Effizienzpotenziale zu heben. Im Geschäftsfeld Energie und Wasser sieht die SWK ENERGIE Potenziale im Aufbau zielgruppenspezifischer Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden. Dabei sind eine individuelle Kundenbetrachtung und eine darauf abgestimmte Ansprache in Kampagnenform von großer Bedeutung. Dem starken Wettbewerb, der neben Onlinekonkurrenz in Krefeld auch Haustürgeschäfte und zunehmend Telefonakquisition umfasst, begegnet die SWK ENERGIE mit verschiedenen Gegenmaßnahmen und Kampagnen. Mit dem Online Kundencenter (OKC) stehen dem Kunden rd. um die Uhr umfas- 68 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld sende Serviceleistungen der SWK ENERGIE kostenlos zur Verfügung. Das Interesse am OKC wächst stetig. Neben der weiterhin gültigen Wachstumsstrategie sowohl im Privatals auch Gewerbekundenbereich liegt die Herausforderung im Erhalt und Ausbau der Werthaltigkeit bei Bestandskunden. Beidem dient die kontinuierliche Anpassung des Vertriebskanalmixes auch unter Berücksichtigung von Chancen der Digitalisierung und Big Data. Die SWK ENERGIE sieht weiterhin Chancen im Ausbau von Contracting und Energiedienstleistungen. Hier steht das Wärmecontracting für die Wohnungswirtschaft, zum Beispiel in Form von Fernwärmeanschlüssen oder Gasbrennwertthermen, im Vordergrund. Zusätzliches Potenzial besteht im Kleinanlagen-Contracting. Bei der Stromerzeugung richtet die SWK ENERGIE den Fokus aufgrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen auf dezentrale, flexible Anlagen im Bereich KWK und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Je weiter der Ausstieg aus der Atomkraft voranschreitet, desto größer wird der Bedarf an lokaler Erzeugungsleistung. Weiterhin bestehen bei der SWK ENERGIE Risiken aus kartellrechtlichen Entwicklungen im Bereich der Trinkwasserversorgung. Seitens des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) wird auf ein freiwilliges Landesbenchmarking als Effizienzmotor in der Trinkwasserbranche gesetzt. Dies schützt allerdings nicht vor einer Preismissbrauchskontrolle durch die Landeskartellbehörde NRW oder das Bundeskartellamt. Mit dem Übergang des Kundenstamms Mitte 2016 unterliegt nun die SWK ENERGIE dieser Kontrolle. Die Bundeskartellbehörde ist bereits in NRW an ein Unternehmen mit einem Auskunftsersuchen herangetreten. Behördlich angefragte Daten zur Wassergewinnung und -verteilung sind zukünftig durch die SWK ENERGIE bei der NGN zu erheben. Die NGN wird – wie vorher seit Langem auch die SWK AQUA – ebenfalls am Landesbenchmarking teilnehmen. Gemäß der Benchmarkingergebnisse mit der Datenbasis 2015 liegen die Wasserbezugskosten der Kunden in Krefeld innerhalb der Vergleichsgruppe unverändert im oberen Mittelfeld. Daher wird zum Erstellungszeitpunkt des Lageberichts keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein konkretes Vorgehen der Kartellbehörde(n) gegenüber der SWK ENERGIE gesehen. Die lekker Energie sieht Chancen durch den Um- bzw. Ausbau von Vertriebskanälen. So werden beispielsweise Jahresverträge mit Direktvertriebspartnern, welche feste Akquiseziele beinhalten, vereinbart und ausscheidende Partner durch qualitativ hochwertige neue ersetzt. Ein Schwerpunkt liegt auf dem Kanal Internet. Mit dem Ziel, über die Kundengewinnung hinaus eine stärkere Kundenbindung zu erreichen, wird auch das Performance-Marketing forciert. Die Bedeutung von Onlinemarketinginstrumenten wird zunehmen, mittelfristig sollen sie zu einem stabilen Vertriebskanal entwickelt werden. Weiterhin können mit dem Produkt dekkel insbesondere bei den Geschäftskunden aktiv mögliche Beschaffungsvorteile weitergegeben werden in Verbindung mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit. 69 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Bei der SWK ENERGIE und bei der lekker Energie resultieren wesentliche Risiken insbesondere aus der Energiebeschaffung und dem Energievertrieb sowie zusätzlich bei der SWK ENERGIE aus der Stromerzeugung – allerdings in einem deutlich reduzierten Umfang – und aus dem Trinkwasservertrieb. In der Energiebeschaffung resultieren im Wesentlichen Preisrisiken aus der Commodities Strom, Gas und CO2. Um diese zu minimieren, werden bei Strom- und Gaslieferverträgen Risikozuschläge ermittelt und eingepreist. Die Risikozuschläge werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen. Darüber hinaus bestehen pro Produkt, Sparte, Portfolio und Bestellbevollmächtigtem Transaktionslimits. Diese sowie der Umfang und die Struktur der Portfolios werden kontinuierlich überwacht. Im Energievertrieb bestehen Mengenrisiken im Rahmen der strukturierten Beschaffung (Abweichung der am Terminmarkt beschafften Menge von der kurzfristigen Prognose bzw. zu den Ist-Mengen). Analog zu den Preisrisiken werden die Mengenrisiken über Risikozuschläge berücksichtigt. Zudem soll dem Mengenrisiko über eine kontinuierliche Verbesserung der Prognoseprozesse entgegengewirkt werden. Die Beschaffungsstrategien der Strom- und Gasportfolios werden regelmäßig geprüft und gegebenenfalls angepasst. Da bei der Bewertung von Preis- oder Mengenrisiken in der Regel symmetrische Verteilungen angenommen werden, sind bei beiden Risikoarten positive Abweichungen möglich und damit auch Chancen verbunden. Portfolios werden stets risikoavers bewirtschaftet, spekulative Geschäfte sind auch durch die im Risikohandbuch festgelegten Regelungen ausgeschlossen. Des Weiteren ist im Vertrieb ein Kreditrisiko in Form des Kontrahentenausfallrisikos (Forderungsausfälle) gegeben. Diesem wird von SWK ENERGIE und lekker Energie durch eine stetig verbesserte Bonitätsprüfung und ein umfangreiches Forderungsmanagement (automatisierte Mahnläufe, Inkassotätigkeiten, Insolvenzbeobachtung, Versicherungsschutz) begegnet. Hinsichtlich der vom Bundesgerichtshof fortentwickelten Rechtsprechung zur Frage der Unwirksamkeit von Preisanpassungsklauseln (Strom und Gas) bei Sonderkundenverträgen und grundversorgten Kunden hat sich das Risiko bei der SWK ENERGIE stark eingegrenzt. Vor dem Hintergrund nicht erfolgter (Gas) bzw. niedriger (Strom) Preisanpassungen in den vergangenen Jahren, der Verwendung einer angepassten Preisregelung für Neuverträge im Sonderkundenbereich seit 2014 und der Ablösung gegebenenfalls zuvor noch geltender Altverträge ist das mögliche Schadenspotenzial nur noch gering. Für mögliche Rückerstattungen von bei Strom- und Gaskunden erfolgten Preissteigerungen wurden bestehende Rückstellungen in der Berichtsperiode teilweise aufgelöst. Diese haben zum 31. Dezember 2016 nur noch einen geringen Umfang. Es besteht ein Finanzierungsrisiko bei der TGH aufgrund der möglicherweise eintretenden Uneinbringlichkeit von Gesellschafterdarlehen. Das Gaskraftwerk wurde mittlerweile in einen Minimalbetrieb überführt und wird nur noch vereinzelt zu Regelungszwecken eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt unter anderem über ein Gesellschafterdarle- 70 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld hen der SWK ENERGIE. Das von ihr im Vorjahr gewährte Darlehen in Höhe von 1,7 Mio. Euro wurde im Berichtsjahr vollständig abgeschrieben. Auch für die Zukunft wird davon ausgegangen, dass die TGH keine Schuldendiensttilgung aus dem operativen Geschäft heraus bewältigen kann. Seit 2016 – mit der Aufhebung des Pacht- und Lieferungsvertrages Fernwärme – ist hinsichtlich der Emissionsrechte die SWK ENERGIE die wirtschaftlich betroffene Gesellschaft. Sie betreibt Anlagen (Blockheizkraftwerk, Heizwerke), die CO2-Emissionen ausstoßen. Für diese Anlagen hat die Gesellschaft Emissionsberechtigungen (European Emission Allowances, kurz EUA) zu beschaffen. Ein Teil der EUAs wird von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) kostenlos zugeteilt. Im Jahr 2016 wurde der noch aus den Vorjahren vorhandene Bestand der NGN auf die SWK ENERGIE übertragen und die für das Jahr 2016 neu zugeteilten EUAs bei ihr bilanziert. Im Berichtsjahr gab es keine Handelstransaktionen mit EUAs. Im Rahmen der Auflösung der bestehenden Vermarktungspositionen der GSH Kraftwerksmengen wurden die Inputpreise für CO2-Zertifikate (physisch erfüllte Termin- und Spotmarktgeschäfte von EUAs) sowie für Kohle (Swapgeschäft, bei dem ein Terminpreis gegen einen Index fixiert wurde) über die Quantum abgesichert. Im Zuge der Beendigung der GSH-Beteiligung hatte die SWK ENERGIE 2015 ein (Teil-) Darlehen mit einem Betrag von ursprünglich 17,8 Mio. Euro und einen Zinsswap in gleicher Höhe von der VSG übernommen. Weiterhin wurde eine Termingeldanlage in Höhe von 17,8 Mio. Euro an die KFW IPEX-Bank GmbH verpfändet, die zum Bilanzstichtag unverändert in dieser Höhe besteht. Der Marktwert der Zins-Swap-Vereinbarung beträgt zum 31. Dezember 2016 -3,3 Mio. Euro. Der negative Marktwert des Zins-Swap hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 0,4 Mio. Euro verringert, was zum Bilanzstichtag eine entsprechende Veränderung der hierfür gebildeten Rückstellung bedingte. Im Hinblick auf den Wettbewerbsdruck und damit verbundene Kundenverluste entwickelt die SWK ENERGIE ihre zielgruppenspezifischen Vertriebskampagnen für Neu- und Bestandskunden ständig weiter. Die lekker Energie wirkt diesem Risiko ebenso mittels einer Vielzahl unterschiedlicher Neukunden- und Bestandskundenmaßnahmen entgegen. Im Rahmen der Beschaffung von Strom und Gas setzt die Quantum als beauftragter Dienstleister unter anderem für die SWK ENERGIE derivative Finanzinstrumente in Form von physisch zu erfüllenden Terminmarktgeschäften am OTC-Markt ein. Bei diesen Terminmarktgeschäften besteht das Risiko, dass eine der beiden Vertragsparteien (in dem Fall in der Regel die Quantum oder der jeweils andere Handelspartner) ausfällt. Je nach Preisentwicklung ergeben sich hieraus für Käufer oder Verkäufer Risiken. Muss sich die Quantum bei steigenden Marktpreisen einen neuen Energieverkäufer suchen, wird der Verkäufer die Energie teurer anbieten als der alte Verkäufer. Die Quantum als Einkäufer hat bei steigenden Preisen ein Wiederbeschaffungs-Risiko. Muss sich der Energieverkäufer bei fallenden Marktpreisen einen neuen Käufer suchen, wird der Käu- 71 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld fer nur einen niedrigeren Preis akzeptieren als vorher die Quantum. Der Verkäufer hat bei fallenden Preisen ein Wiederabsatz-Risiko. Die Risiken aus solchen Preisdifferenzen werden üblicherweise durch ein Patronat oder eine Bürgschaft abgesichert. Die SWK ENERGIE trat für Stromgeschäfte (Termin- und Spotmarkt) bei Geschäftsabschlüssen bis ins Jahr 2012 hinein gegenüber den Handelspartnern als alleiniger Vertragspartner und Bürge auf (für Belieferungen bis 2017). Dabei werden die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte durch Patronatserklärungen dieser gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Seit Umsetzung des neuen Besicherungskonzepts in 2012 nehmen die Lieferverträge, die die Quantum in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt, zu. Auch hier fungiert die SWK ENERGIE als Bürge, jedoch neben weiteren Bürgen und in der Höhe begrenzt. Wie bei den „Altgeschäften“ werden auch hier die auf andere Gesellschaften entfallenden Mengen/Geschäfte im Innenverhältnis durch Patronatserklärungen gegenüber der SWK ENERGIE abgesichert. Der von der SWK ENERGIE freigegebene Bürgschaftsrahmen beträgt wie im Vorjahr 70,0 Mio. Euro. Hiervon waren zum 31. Dezember 2016 Sicherheiten in Höhe von 39,4 Mio. Euro an Handelspartner der Quantum ausgegeben. Im Geschäftsfeld Energie und Wasser wird bei der SWK ENERGIE für 2017 ein Rückgang der Vertriebsmargen in den Sparten Strom und Gas unterstellt. Grund hierfür ist ein Anstieg öffentlicher Abgaben und Netznutzungsentgelte, die nicht vollumfänglich von den sinkenden Beschaffungskosten aufgefangen werden können. Eine Weitergabe an die Bestandskunden ist aufgrund langfristiger Produkte zur Kundenbindung nicht immer möglich. Auch für die Sparte Wärme wird von einer Margenverringerung ausgegangen. Einerseits wird angenommen, dass höhere Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen bei den Erzeugungsanlagen und im Netz anfallen werden und andererseits die Arbeitspreise zum Jahresanfang 2017 gesenkt wurden. Weiterhin wird ein höherer Anstieg des Personalaufwands als in 2016 erwartet, weil neben der angenommenen Tarifsteigerung ein Mitarbeiteraufbau eingeplant ist. Auf Basis dieser Annahmen wird für das laufende Jahr 2017 mit einem niedrigeren Jahresergebnis vor Ergebnisabführung als 2016 gerechnet. Trotz eines schwierigen Marktumfelds erwartet die lekker Energie in ihrer Ergebnisprognose für das Jahr 2017 wiederum ein deutlich positives Jahresergebnis (vor Gewinnabführung), allerdings nicht auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2016. Das angestrebte Kundenwachstum führt auch zu höheren Vertriebsaufwendungen. Allerdings gilt weiter die strategische Vorgabe der Kundenwertorientierung, das heißt wirtschaftliche Nachhaltigkeit bleibt bei aller Wettbewerbsintensität oberstes Ziel. Im Geschäftsfeld Verkehr sieht die SWK MOBIL die Rahmenbedingungen für Ergebnisverbesserungen weiterhin schwierig. Neben den steigenden Aufwänden zum Erhalt der Straßenbahninfrastruktur und den Folgen des demographischen Wandels verändern sich auch die Verhaltensweisen der maßgeblichen Kundengruppen. So schätzen mehr 72 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld und mehr Kunden die Flexibilität verschiedener Ticketsegmente, weg vom Abonnement, vor allem hin zum Sozialticket. Hier gibt es keine längere Bindung, und man kann von Monat zu Monat neu entscheiden, ob der Kauf einer Monatswertmarke wirtschaftlich sinnvoll ist. Es ergeben sich jedoch Chancen, diese voraussichtlichen Kundenverluste mit entsprechenden Zuwächsen in anderen Kundensegmenten zu kompensieren. Diese liegen in einer fortgesetzten Kundenorientierung und der stetigen Verbesserung der vornehmlich digitalen Services. Die neuen Angebote „SWK Live“ und das „RatzfatzTicket“ sind Beweis für die Innovations- und Veränderungsfähigkeit der SWK MOBIL. Über die neuen Informations- und Vertriebskanäle soll es gelingen, auch neue Zielgruppen für die Fahrt in Bus und Bahn zu gewinnen. Weiterhin rechnet die SWK MOBIL damit, dass 2017 keine größeren aperiodischen Erträge aus NRW-Landesmitteln sowie aus der Erstattung von EEG-Aufschlägen für den Straßenbahnstrom anfallen werden. Aufgrund des Tarifverhandlungsergebnisses im Berichtsjahr für 2017 sowie eines geplanten Anstiegs der Zuführungen an die Versorgungskasse wird ein höherer Personalaufwand erwartet. Ferner führen verstärkte Gleisbaumaßnahmen zu einem Anstieg beim Materialaufwand und den Fremdleistungen, die durch steigende Zuschüsse teilweise kompensiert werden. Für 2017 geht die SWK MOBIL von keinen außerplanmäßigen Abschreibungen aus, wie sie 2016 in großem Umfang vorgenommen wurden. Insgesamt wird daher für das laufende Jahr mit einem moderat besseren Jahresergebnis vor Ergebnisausgleich als 2016 gerechnet. Im Geschäftsfeld Entsorgung ist die Entwicklung insbesondere durch die EGN und EGK geprägt. Durch die starke Stellung am linken Niederrhein sieht die EGN gute Chancen, sowohl die Dienstleistungspalette bei bestehenden Kunden zu erweitern als auch neue Kunden zu gewinnen. Bestehende Geschäftsfelder wurden ausgebaut und die überregionalen Aktivitäten in den Großräumen Köln und Düsseldorf ausgeweitet. Dieser Weg soll in den nächsten Jahren fortgesetzt werden. Im Verbrennungsmarkt haben sich seit 2015 die Preise für Mengen zur thermischen Verwertung sowohl auf dem Spotmarkt als auch bei kommunalen Ausschreibungen stetig erholt, wodurch sich die Belastung in diesem Geschäftsfeld verringert hat. Ab Dezember 2017 greifen die neuen Preisvereinbarungen mit der MVA Weisweiler, sodass Absteuerungen dorthin nicht mehr mit Ergebnisbelastungen verbunden sind. Die Möglichkeiten zum stofflichen Recycling werden weiterhin über eigene Anlagen sowie über verschiedene Beteiligungsgesellschaften wahrgenommen. Die Gesellschaft hat eine Prozessstruktur entwickelt, mit der sie auch im hart umkämpften Marktumfeld eine gute Ausgangslage besitzt. Für die EGK ist auf Basis der bestehenden Strategie im SWK-Konzern die langfristige Weiterführung des bestehenden Geschäftsmodells das Ziel. Die Entscheidung über die Fortsetzung des bestehenden Vertrages mit der Stadt Krefeld über 2018 hinaus, hat hierfür die wesentliche Basis geschaffen. Durch die Ausgestaltung der MKVA als KraftWärme-Kopplungsanlage und die Anbindung an das SWK-Fernwärmenetz bildet die Anlage auch zukünftig einen wesentlichen Baustein zur lokalen Energieversorgung – mit einem hohen Gesamtwirkungsgrad und unter Einsatz teilweise regenerativer Ener- 73 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld gieträger. Damit leistet die Anlage einen Beitrag zur Energiewende, deren Bedeutung in Zukunft eher zu- als abnehmen wird. Es besteht für die EGN zur Sicherung der Rekultivierung und Nachsorge der Deponien im Rhein-Kreis Neuss eine Bankbürgschaft in Höhe von 48,1 Mio. Euro. Sie ist durch einen Avalkredit der SWK AG in gleicher Höhe rückbesichert. Darüber hinaus hat die SWK AG dem Kreis Viersen eine selbstschuldnerische Bürgschaft zur Besicherung des Weiterbetriebs, der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Viersen II gestellt. Diese beläuft sich zum Jahresende 2016 unverändert auf 6,8 Mio. Euro. Der Haftungseintritt der vorbezeichneten Verpflichtungen wird nach wie vor als sehr unwahrscheinlich eingestuft. Des Weiteren bestehen Kontingentverpflichtungen der EGN zum 31. Dezember 2016 zur Anlieferung von Abfall in die Müllverbrennungsanlagen Weisweiler, Krefeld und Düsseldorf mit unterschiedlichen Vertragslaufzeiten. Bei der EGN besteht ein wesentliches Risiko in der Entwicklung der verfügbaren Mengen und der Preise für Abfälle zur Verbrennung. Im Geschäftsjahr 2015 hat der RheinKreis Neuss seinen mit der Gesellschaft geschlossenen Entsorgungsvertrag in weiten Teilen zum 31. Dezember 2016 gekündigt. Wesentliche Lose der Ausschreibung des Rhein-Kreises Neuss hat die EGN allerdings im Geschäftsjahr 2016 wieder gewinnen können. Allerdings musste trotz einer temporären Auslastung der Müllverbrennungsanlagen aufgrund von Zusatzmengen aus dem Ausland und aufgrund des nach wie vor vorhandenen Preisdrucks eine deutliche Preisreduzierung hingenommen werden. Die EGN hat die Risiken, welche sich aus der Teilnahme an Ausschreibungsverfahren, der Abgabe bindender Angebote und dem Abschluss von mehrjährigen Verträgen ergaben, durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen in ausreichendem Maße im Jahresabschluss 2016 berücksichtigt. Zukünftige Ausschreibungsverfahren und Preisverhandlungen können zu weiteren Drohverlusten führen. Im Geschäftsfeld Entsorgung beurteilt die EGN die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens positiv. Es wird das Ziel verfolgt, die Kerngeschäftsfelder weiter auszubauen sowie neue Geschäftsfelder und Märkte zu erschließen. Durch die positive Preisentwicklung auf dem Spotmarkt für Mengen zur thermischen Verwertung und die geplante Inanspruchnahme der in den Vorjahren gebildeten Drohverlustrückstellungen wird im Jahr 2017 eine Ergebnisentlastung erwartet. Bei leicht rückläufigen Umsatzerlösen rechnet die EGN mit einem gegenüber dem abgelaufenen Geschäftsjahr deutlich positiveren Ergebnis. Für die EAG/EGK zusammengenommen wird für das Geschäftsjahr 2017 ein geringerer Jahresüberschuss als 2016 erwartet, da im Gegensatz zum Vorjahr keine außerordentlichen Ergebnisbeiträge in Aussicht stehen. Das Kerngeschäft der GSAK ist aufgrund der langfristigen Beauftragungen durch die Stadt Krefeld im Rahmen der Daseinsvorsorge auch in Zukunft stabil. Darüber hinaus hat die GSAK im zweiten Quartal 2016 erfolgreich an der Ausschreibung der Dualen 74 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Systeme teilgenommen und den Auftrag zur Einsammlung der Leichtverpackungen im Stadtgebiet Krefeld für den Zeitraum von 2017 bis 2019 erhalten. Die GSAK geht für das laufende Geschäftsjahr von einem Ergebnis auf dem Niveau des Berichtsjahres aus. Weiterhin können für die übrigen direkten und voll zu konsolidierenden Tochterunternehmen des Konzerns Stadt Krefeld folgende Aussagen getroffen werden: Hinsichtlich der Vermarktung von Gewerbeflächen hat sich nach dem Abschwung aus der zweiten Jahreshälfte 2015 im Berichtsjahr wieder eine positive Entwicklung Bahn gebrochen und letztlich mit genau 72.120 m² sogar für einen Vermarktungsrekord in der Geschichte der GGK gesorgt. Nachdem diese Entwicklung in den ersten Monaten des Jahres 2017 noch eine erfreuliche Fortsetzung erlebte, muss für den Rest des Jahres mit einem deutlich geringeren Wert als 2016 und für die kommenden Jahre mit weiterhin sinkenden Verkaufszahlen gerechnet werden. Wesentlicher Grund dafür ist die weiterhin rückläufige Gewerbeflächen-Verfügbarkeit, die sich nach dem „Ausverkauf“ des über viele Jahre sehr beliebten Gewerbegebietes Uerdingen-Nord seit Anfang 2017 auch im Europark Fichtenhain B in einer Vollvermarktung widerspiegelt. Für die kurz- bis mittelfristige Zukunft kommt der weiteren Entwicklung vermarktungsfähiger Flächen im Businesspark Fichtenhainer Allee durch entsprechende Erschließungsmaßnahmen die größte Bedeutung zu, zumal sich die Grundstücke dort bereits zum weit überwiegenden Teil im Eigentum der GGK befinden und daher keine Abhängigkeiten von der Verkaufsbereitschaft anderer Eigentümer bestehen. Anders verhält es sich bei dem ebenfalls wichtigen neuen Gewerbegebiet an der A 57 (nach der inzwischen erfolgten Ausweisung eines solchen im neuen FNP der Stadt Krefeld); hier steht der Entwicklung noch der notwendige Erwerb der Flächen und die mangelnde Verkaufsbereitschaft der Eigentümer im Wege, so dass mit der Stadt Krefeld im Berichtsjahr intensiv über mögliche Tauschflächen diskutiert wurde. Neue Chancen für die Gesellschaft ergeben sich – wie bereits im Vorjahr erwähnt – aus der Revitalisierung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“, in der durch Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen für Handwerksunternehmen und sonstige mittelständische Unternehmen geschaffen worden sind, was sowohl aus wirtschaftsförderlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Gründen für die GGK als äußerst sinnvoll erscheint. Mittlerweile konnte für sämtliche Bauabschnitte eine sehr gute Vermarktung erzielt werden, so auch bereits zum Baustart im Frühjahr 2016 eine Vollvermietung des Neubaus an der Vorster Straße / Ecke Nauenweg. In Anbetracht des „gedeckelten“ städtischen Zuschusses und der nach wie vor beträchtlichen von den Vorgängergesellschaften übernommenen Altverbindlichkeiten und den damit einhergehenden Finanzierungskosten, musste die GGK über viele Jahre 75 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld hinweg jährlich Gewinne aus Grundstücksverkäufen in etwa siebenstelliger Höhe generieren, um zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu gelangen. Dieser Vermarktungsdruck konnte im Berichtsjahr dank der Ablösung mehrerer Darlehen und der damit erreichten deutlichen Reduzierung der Zins- und Tilgungslasten zwar merklich reduziert werden; allerdings steht dem auch ein in Anbetracht der Verkaufserfolge aus 2016 reduziertes Immobilienportfolio gegenüber. Insofern bleibt für die kommenden Jahre ein wesentliches Risiko darin bestehen, dass Flächenverkäufe schwer zu prognostizieren sind und aufgrund der begrenzten Grundstücksverfügbarkeit die Chance, damit genau die Bedürfnisse der an Flächen interessierten Unternehmen zu treffen, naturgemäß sinken wird. Da die Nicht-Realisierung einzelner Grundstücksverkäufe stets spürbare bis schwerwiegende Auswirkungen auf den Wirtschaftsplan hat, bleibt auch für die Zukunft eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Geschäftsführung im Laufe eines Geschäftsjahres zu einer Nachtragsplanung gezwungen sein wird. Das in den Lageberichten der Vorjahre genannte weitere Risiko des Vermietungsgeschäfts hat die GGK mittlerweile ganz deutlich reduziert, indem zwischen Juli 2015 und Februar 2016 die beiden Büroobjekte, welche jeweils an ein einziges Unternehmen vermietet waren (Krützpoort 16 und Campus Fichtenhain 71), veräußert wurden. In allen weiteren Mietobjekten, welche sich noch im Eigentum der GGK befinden (Campus Fichtenhain 42 und „Werkkontor Krefeld“), besteht ein solches „Klumpenrisiko“ dank der Vermietung an viele verschiedene Unternehmen nicht. Ein langfristiges Risiko liegt nach wie vor darin, dass durch eine mögliche Veräußerung der Liegenschaft „Werkkontor Krefeld“ im Jahr 2023 ein erheblicher Teil der Mieteinnahmen entfallen würde, was sich auf die Liquidität der Gesellschaft entsprechend auswirken würde. Die Krefelder Bau hat mit der Seidenweberhaus und der Stadt Krefeld in 2015 eine Ergänzungsvereinbarung zum Pachtvertrag des KönigPALAST Krefeld geschlossen. Durch den Schuldbeitritt der Stadt Krefeld zur Erfüllung der Pachtforderungen hat sich das Risiko für die Krefelder Bau deutlich reduziert. Die Forderungsüberwachung erfolgt monatlich. Die geschäftliche Entwicklung in 2016 und in den folgenden Jahren wird durch die Verpachtung des KönigPALAST Krefeld bestimmt. Der KönigPALAST Krefeld wurde Anfang Dezember 2004 termingerecht fertiggestellt und an den Betreiber, die Seidenweberhaus, übergeben. Der Pächter kommt seinen Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag nach. Die Gesellschaft beabsichtigt in den nächsten Jahren eine deutliche Erhöhung der Verwaltungsgebühren für Wohnungseigentums- und Fremdverwaltung durchzuführen. Falls diese am Markt nicht umsetzbar sind, werden sich die Wohnungseigentumsund Fremdverwaltungen gegebenenfalls reduzieren. 76 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Der Betrieb des Seidenweberhauses ist ohne weitreichende Sanierungen nur noch bis Ende 2019 aufrecht zu erhalten. Dann ist das Gebäude 43 Jahre alt und Teile der technischen Gebäudeausstattung sowie der Veranstaltungstechnik sind nicht mehr voll funktionsfähig. Politisch soll voraussichtlich im Herbst 2017 beschlossen werden, ob die Veranstaltungshalle abgerissen und neugebaut oder aber aufwendig saniert werden soll. Dazu wurden bereits Experten- und Bürgerbeteiligungsverfahren durchgeführt. Aufgrund der derzeitigen Erkenntnisse und Planungen ist damit zu rechnen, dass auch in den nächsten Jahren weitere Verluste entstehen. Das Jahresergebnis wird auch zukünftig wesentlich durch die Pachtaufwendungen entsprechend dem Pachtvertrag über den KönigPALAST mit der Krefelder Bau bestimmt. Durch die Abgabe der Vermarktung von 18 Logen und allen Business-Seats im Rahmen des Spielbetriebs an die Krefelder Pinguine ist es nicht mehr möglich, Umsätze im Hospitality-Bereich auf dem Niveau der letzten Jahre zu halten oder gar zu steigern. Kosten durch Neu- und Ersatzinvestitionen im KönigPALAST müssen von der Seidenweberhaus getragen werden. Das geht aus dem Vertrag und der Erweiterung des Pachtvertrags zu Ersatzinvestitionen mit der Krefelder Bau hervor. In den nächsten Jahren fallen notwendige Investitionen im KönigPALAST in den Bereichen Brandschutz (Sprinkleranlage) und Veranstaltungstechnik (Videowürfel, Scheinwerfer) an. Der Zuschussbedarf der nächsten Jahre beträgt für den KönigPALAST, bei geplantem Geschäftsverlauf ca. 2.300 TEuro. Bei der KBK können insbesondere zwei Sachverhalte zukünftig zu einer Reduzierung der Jahresergebnisse führen. Dazu gehört einmal das Absinken des kalkulatorischen Zinssatzes durch die Gesetzgebung bzw. die Rechtsprechung aufgrund der Anlehnung an die entsprechende Entwicklung der langfristigen Emissionsrendite festverzinslicher Wertpapiere. Würde der Rückgang noch deutlicher ausfallen als in der aktuellen Planung unterstellt, würde das z. B. bei einem Zins von 5 % im Vergleich zu einem mittelfristig in der Planung angesetzten Zinsniveau von 6,31 % näherungsweise eine Abnahme des Jahresergebnisses von rd. 3,6 Mio. Euro p. a. bedeuten. Für dieses aus makroökonomischen und rechtlichen Faktoren resultierende Risiko ist die Ergreifung von Gegenmaßnahmen nicht möglich. Auswirkungen auf die kurz- und mittelfristige Planung sind nicht zu erwarten, da ein Eintritt einer über die in der mittelfristigen Planung angesetzten hinausgehenden Verringerung als sehr unwahrscheinlich bewertet wird. Zum anderen besteht ein Risiko darin, dass die aktuellen Tilgungsleistungen die erwirtschafteten Abschreibungen übersteigen. Die Differenz wird durch die Aufnahme zusätzlicher Darlehen geschlossen. Somit werden die Tilgungen vorhandener Darlehen durch die Aufnahme neuer Kredite gedeckt. Dies kann aus rechtlichen Gesichtspunkten heraus kritisch gesehen werden. Bisher wurde eine kumulierte Sichtweise angestellt, die den Zeitraum seit 2004 (Gründung Eigenbetrieb Stadtentwässerung) berücksichtigt. Basierend auf den Ist- Daten bis 2016 und den Planwerten 2017 bis 2020 des Kommunalbetriebes wird die kumulierte Darlehensaufnahme die Investitionssumme ab 77 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 2018 übersteigen. Die zahlungstechnische Gegenüberstellung von kumulierten Investitionen und Darlehensvolumen pro Jahr ergibt im Jahr 2018 einen Überhang der kumulierten Darlehen von 3,8 Mio. Euro, in 2019 von 10,5 Mio. Euro und in 2020 von 15,7 Mio. Euro. Als Gegenmaßnahme wurde bereits eine Verkürzung der Abschreibungsdauer für Neuinvestitionen umgesetzt. Folgende Gegenmaßnahmen werden geprüft: • Verkürzung der Abschreibungsdauer auch für den Anlagenbestand. • Bündelung und Neuverhandlung von bestehenden Darlehen im Hinblick auf eine längere Laufzeit bei geringeren Tilgungssätzen, um damit die Tilgungsraten zu senken/strecken. • Umstellung der Abschreibung auf den Wiederbeschaffungszeitwert. Unter dem Vorbehalt der Umsetzung aller Maßnahmen wird es als sehr unwahrscheinlich angesehen, dass eine Rücklagenzuführung zur Stärkung der Eigenfinanzierung notwendig werden wird. Im Geschäftsjahr 2017 wird die KBK voraussichtlich einen Jahresüberschuss von 7,3 Mio. Euro erwirtschaften. Auf Basis der Tilgungspläne der bestehenden Darlehen und der Tilgungsplanung für in 2017 neu aufzunehmende und zu prolongierende Darlehen beläuft sich die Kredittilgung voraussichtlich auf 10,5 Mio. Euro. Der Finanzierungsbedarf der KBK (Investitionen und Tilgungen) wird sich im Geschäftsjahr 2017 auf insgesamt 26,4 Mio. Euro belaufen. Der Gesamtbetrag der Abschreibungsgegenwerte beträgt für das Wirtschaftsjahr 2017 laut Erfolgsplan 5,9 Mio. Euro, so dass 20,5 Mio. Euro durch neue Darlehen finanziert werden müssen. Die Chancen der WFG sind nach wie vor in erster Linie darin zu sehen, dass sie durch eine erfolgreiche Erledigung der ihr übertragenen Aufgaben zu einem positiven Klima am Wirtschaftsstandort Krefeld, einer ausgeprägten Zufriedenheit der ansässigen Unternehmen und somit Standortbindung (inkl. der Erhaltung von Arbeitsplätzen) sowie – auch durch ein gezieltes Standortmarketing – zu weiteren Neuansiedlungen am Standort Krefeld (inkl. der Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie neuer GewerbesteuerEinnahmen) beiträgt. Im Gesellschaftsvertrag ist geregelt (§ 15), dass die nicht durch eigene Erträge gedeckten Aufwendungen der Gesellschaft „grundsätzlich bis zur Höhe des im verabschiedeten Wirtschaftsplan der Gesellschaft ausgewiesenen Unterschiedsbetrages (Aufwendungen abzüglich eigener Erträge) durch den Gesellschafter Stadt Krefeld durch Zuschussgewährung ausgeglichen“ werden. Damit sind die Risiken der Gesellschaft im Wesentlichen darauf begrenzt, dass diese im Wirtschaftsplan ausgewiesene Unterde- 78 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld ckung nicht – z. B. durch außerordentliche Aufwendungen – in nennenswertem Umfang überschritten wird. Da der Anteil des öffentlich geförderten Wohnungsbestands der Wohnstätte nur noch bei rd. 18 % des Gesamtbestandes liegt, ergeben sich für die Gesellschaft größere Spielräume bei der Mietpreisfestsetzung und Belegung der Wohnungen. Zukünftige Risiken könnten sich aus steigenden Erlösausfällen infolge Leerstand ergeben. Bestandsgefährdende Risiken und Risiken, die die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage negativ beeinflussen könnten, sind jedoch nicht erkennbar. Die Gesellschaft hat gemäß § 91 Abs. 2 AktG das bestehende Steuerungs- und Überwachungssystem durch ein Risikomanagementsystem erweitert, damit insbesondere den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Im Wirtschaftsplan wird nach vorsichtigen Schätzungen für 2017 bzw. 2018 ein Jahresüberschuss von 5.953 TEuro bzw. 6.004 TEuro erwartet. Schwerpunkt der Tätigkeit wird auch in Zukunft die Erhaltung und Verbesserung des Wohnungsbestandes, sowie der weitere Ausbau einer ortsnahen und flexiblen Mieterbetreuung sein. Für 2017/2018 sind Bauinvestitionen für Neubau- und Umbaumaßnahmen in Höhe von 68.596 TEuro vorgesehen. Eine Reduzierung der größten Aufwandposition „Personalkosten“ ist beim Zoo aufgrund der unbefristeten Verträge arbeitsrechtlich nicht möglich und würde zudem mit drastischen Einschnitten im derzeitigen Tierbestand sowie in den neuen Service- und Bildungsangeboten verbunden sein. Mögliche Einsparungen im Personal- wie auch in den Sachkostenbereichen sind ausgeschöpft. Die regelmäßige Verteuerung der Aufwandsseite um die Steigerung der Lohnkosten und der allgemeinen Preissteigerungsrate konnte mit der Anpassung des städtischen Betriebskostenzuschuss ausgeglichen werden. Die Kostensteigerungen müssen nicht über eine Erhöhung der Eintrittspreise ausgeglichen werden. Durch die Anpassung beruhigt sich die finanzielle Situation des Zoos deutlich und garantiert ein Mindestmaß an regelmäßigen Investitionstätigkeiten zur Erhaltung der Attraktivität. Die in 2018 wieder zu erwartende Ausschüttung aus der Gehlen-Schenkung sowie die Heranziehung noch nicht verwendeter Mittel aus Nachlässen tragen hierzu ebenfalls positiv bei. 79 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld 5.3 Ausblick im Konzern Stadt Krefeld Ein wesentlicher Anteil der positiven Ergebnisse der verbundenen Unternehmen wird innerhalb des Konzerns Stadt Krefeld erwirtschaftet und daher im Zuge der Konsolidierungsarbeiten zum Gesamtabschluss eliminiert. Ob sich die positiven Ergebnisse der Einzelunternehmen auf das Gesamtergebnis auswirken, ist infolgedessen vom konzernexternen Anteil am jeweiligen Einzelergebnis abhängig. Für den Konzern Stadt Krefeld bleibt von großer Bedeutung, ob im Jahresabschluss der Stadt Krefeld in der Zukunft der Haushaltsausgleich gelingt. Darüber hinaus wird der Konzern Stadt Krefeld durch die wirtschaftliche Entwicklung der verbundenen Unternehmen geprägt. Auch aufgrund der fortgesetzten positiven Entwicklung der Stadt Krefeld ist es im Gesamtabschluss 2016 erstmalig nicht zu einem weiteren Abbau des Gesamteigenkapitals gekommen. Zum 31. Dezember 2016 liegt dieses bei 513.245 TEuro (Vj. 499.134 TEuro). 80 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld VI. Mitglieder des Verwaltungsvorstands und des Rates Angaben zum Verwaltungsvorstand gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name Meyer, Frank GB 1 Unternehmen / Zweckverband Funktion Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS) Vorsitzender des Präsidiums DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EAG) Mitglied Gesellschafterrat und Beirat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG (EGK) Mitglied Gesellschafterrat und Beirat Gesellschaft Bürger und Polizei e.V. Mitglied Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG (GSAK) Mitglied Gesellschafterrat und Beirat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Vorsitzender Aufsichtsrat Hafen Krefeld GmbH & Co. KG Mitglied Aufsichtsrat Helios Klinikum Krefeld GmbH Mitglied Aufsichtsrat Krefelder Bau GmbH Mitglied Aufsichtsrat Nettetaler Sparkassenstiftung Mitglied Kuratorium Mitglied Verbandsversammlung Rheinischer Sparkassen- und Giroverband stv. Mitglied Verbandsvorstand stv. Mitglied Trägerausschuss RWE AG Mitglied im Konzernbeirat, seit 01.10.2016 Schluff und historische Verkehrsmittel Krefeld e.V. Beisitz Vorstand, seit Juni 2016 Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im Verwaltungsrat Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im Sparkasse Krefeld Hauptausschuss Beisitzender Hauptverwaltungsbeamter im Risikoausschuss Mitglied in den Regionalbeiräten Kempen, Willich, Sparkasse Krefeld, Regionalbeiräte Tönisvorst, Schwalmtal, Nettetal, Viersen und Geldern Sparkassen - Kulturstiftung Krefeld Mitglied Kuratorium Sparkassenstiftung 'Natur und Kultur' Kreis Viersen Mitglied Kuratorium Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Krefeld Vorsitzender Kuratorium Sparkassenzweckverbandssparkasse Stadt Krefeld/Kreises Viersen Verbandsvorsteher Mitglied Vorstand, seit 14.04.2016 Städtetag Nordrhein-Westfalen davor: kooptiertes Mitglied Vorstand Standort Niederrhein GmbH Mitglied Gesellschafterversammlung Studieninstitut Niederrhein Krefeld (S.I.N.N.) Mitglied Kuratorium SWK Stadtwerke Krefeld AG Mitglied Aufsichtsrat SWK Stadtwerke Krefeld AG - Entsorgungsgesellschaft Mitglied Koordinierungskreis Entsorgung Niederrhein (EGN) Verwaltungs GmbH Vorsitzender Aufsichtsrat, seit 01.12.2016 Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH davor: stellvertretender Vorsitzender Tönisvorster Sparkassenstiftung Mitglied Kuratorium Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH (VkA) Mitglied Gesellschafterversammlung Viersener Sparkassenstiftung Mitglied Kuratorium 81 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Meyer, Frank GB 1 Unternehmen / Zweckverband Funktion Vorsitzender Aufsichtsrat WfG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Vorsitzender Gesellschafterversammlung Zoo Krefeld gGmbH Mitglied Aufsichtsrat Mitglied des Vorstandes Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord Mitglied der Verbandsversammlung stv. Vorsitzender INTERREG-Ausschuss Zweckverband VRR stv. Mitglied Verbandsversammlung Name Cyprian, Ulrich GB 2 Unternehmen / Zweckverband Funktion DSM Krefeld Außenwerbung GmbH Nebenamtlicher Geschäftsführer Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsrat Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH beratendes Mitglied des Aufsichtsrats GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld GmbH & Co. KG Beirat Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Beirat Ausschuss für Investitionen und Finanzen Ausschuss für Tarif und Marketing (Stellv. Mitglied) VRR AöR Vergabeausschuss (Stellv. Mitglied) Verwaltungsrat Verbandsversammlung Zweckverband VRR Finanzausschuss Betriebsausschuss (Stellv. Mitglied) Gesellschafterversammlung Kooperationsgesellschaft Mittlerer Niederrhein (GbR) Allgemeiner Ausschuss Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Zweckverband Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Verwaltungsrat Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Aufsichtsrat Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Verwaltungsrat Zweckverbandssparkasse der Stadt Krefeld und des Kreises Viersen Verbandsversammlung (Stellv. Mitglied) Name Zielke, Beate GB 3 Unternehmen / Zweckverband Funktion Verbandsversammlung Kommunales Rechenzentrum Niederrhein Zweckverband Verwaltungsrat Kommunales Rechenzentrum Niederrhein GmbH Aufsichtsrat Kommunaler Schadensausgleich Westdeutscher Städte (KSA) Vorstandsvorsitzende Bundesagentur für Arbeit – Krefeld – Verwaltungsausschuss Unfallkasse NRW (UK NRW) Vertreterversammlung und Widerspruchausschuss Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalen (FSG) Vorsitzende, seit 2016 Städt. Seniorenheime Krefeld gGmbH Aufsichtsrat Jobcenter Vorsitzende der Trägerversammlung Heilpädagogisches Zentrum Krefeld/Viersen gGmbH Beirat Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Beirat Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld Kuratorium Sparkassenstiftung SPORT & UMWELT Kuratorium 82 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Micus, Gregor GB 4 Unternehmen / Zweckverband Funktion Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas-Nord stellvertretendes Mitglied WfK-Forschungsinstitut für Reinigungstechnologie an der Hochschule Niederrhein e.V. Mitglied Kurator Verein Niederrhein e.V. Vorsitzender Deutsches Textilforschungszentrum Nord-West e.V. Mitglied und Kurator Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Aufsichtsrat Sparkasse - Kulturstiftung Krefeld Kuratorium Linne, Martin Name GB 5 Unternehmen / Zweckverband Funktion Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsrat GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats NRW Urban Service GmbH Aufsichtsrat Krefelder Bau GmbH Beratendes Mitglied des Aufsichtsrats Name Visser, Thomas GB 6 Unternehmen / Zweckverband Funktion Fachbeiräte Verkehr, Versorgung und Entsorgung SWK Stadtwerke Krefeld AG Beirat Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaftsrat Beirat Entsorgungsanlagengesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Gesellschaftsrat Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Co. KG Beirat Gesellschaftsrat Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbH & Co. KG Kooptiertes Mitglied des Aufsichtsrates Verwaltungsgesellschaft Waldgut Schirmau mbH Beirat Verein Niederrhein e.V. Naturschutzwart Villa Merländer e.V. Kuratorium Helmut und Erni Aretz Stiftung Kuratorium 83 Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Angaben zu den Ratsmitgliedern gem. § 116 Abs. 4 GO NRW Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Behr, Barbara Blondin, Marc Grüne CDU Lehrerin Seidenweberhaus Krefeld GmbH Landtagsabgeordneter Aufsichtsratsmitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Beiratsmitglied Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied Bovenkerk, Wilfried SPD Chemikant, Technikum Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Zoo Krefeld gGmbH Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Brauers, Ruth parteilos Rentnerin Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Beiratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Butzen, Hans SPD Ruhestand GGK Grundstücksgesellschaft der Cakir, Basri DIE LINKE Briefzusteller Deutsche Post AG Stadt Krefeld mbh & Co. KG Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Cäsar, Anja † Dahm, Roman bis 18.11.2016 Drabben, Andreas Grüne SPD Sprachwissenschaftlerin Kriminalhauptkomissar SPD Beiratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Kulturstiftung Sparkasse Mönchengladbach gGmbH Seidenweberhaus GmbH SPD Bankkaufmann GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Krefelder Baugesellschaft mbH Fasbender, Walter CDU Diplomkaufmann, kaufmännischer Zoo Krefeld gGmbH Angestellter Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Zweckverband EUREGIO Rhein-Maas- Gabriel, Joachim SPD Bürokaufmann Mitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Theater Krefeld und Ertürk, Mustafa Mitglied Aufsichtsratsmitglied Krefeld/Kreis Viersen AöR Hauswirtschaftlerin Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Drießen-Seeger, Anke - SWK Stadtwerke Krefeld AG Kuratorium der Sparkassenstiftung - Mitglied Seidenweberhaus GmbH SPORT & UMWELT UWG Mitglied Nord Mitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied Landschaftsversammlung Rheinland Mitglied Seniorenheime Krefeld gGmbH Dr. Galke, Stefan CDU Rechtsanwalt Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Aufsichtsratsmitglied Mitglied Geschäftsführer/Unternehmer Grosche, Gregor CDU groscheundkronen immobilien gmbh 84 - - Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Haas, Michael Hagemes,Stephan SPD DIE LINKE Servicemitarbeiter Kundencenter SWK Krefelder Baugesellschaft mbH Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Ambulanter Betreuer Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied Stadt Krefeld mbh & Co. KG bis 09.01.2016 SPD Theater Krefeld und Stellv. Land NRW Mönchengladbach gGmbH Aufsichtsratsmitglied Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Beiratsmitglied Kulturstiftung Sparkasse Mitglied Krefeld/Kreis Viersen AöR Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Aufsichtsrat X-map AG Verein der Rechtsanwälte Krefeld Grüne Manager-Diplom-Betriebswirt e.V. Deutscher Kinderbund Ortsverband Krefeld e.V. Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde St. Christopherus - Deutscher Kinderbund Ortsverband St. Christopherus Rechtsanwalt, Mediator Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V. WFG Wirtschaftsförderungs- Heitzer, Hans-Jürgen parteilos gesellschaft Krefeld mbH - Regionalrat der Bezirksregierung Düsseldorf SWK Stadtwerke Krefeld AG EGK Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbH & Co. KG Krefelder Baugesellschaft mbH Hengst, Jürgen SPD Lehrer Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Mitglied Vorsitzender Kirchenvorstand Kath. Pfarrgemeinde FDP Vorsitzender Vorstandsmitglied Krefeld e.V. Heitmann, Joachim C. Mitglied Aufsichtsrat X-map AG e.V. CDU Mitglied Bürgerverein Krefeld-Bockum e.V. Verein der Rechtsanwälte Krefeld Dr. Hattsein, Gero Aufsichtsratsmitglied Dipl.-Finanzwirt, Sparkassenzweckverband Stadt Hansen, Thorsten Mitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG GGK Grundstücksgesellschaft der † Hahnen, Ulrich (MdL) Aufsichtsratsmitglied Vorsitzender Stellv. Vorsitzender Mitglied Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmitglied Mitglied Aufsichtsratsmitglied Vorstandsmitglied Aufsichtsratsmitglied GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Vorstandsmitglied Co. KG Hoffmann, Paul Horster, Rolf FDP SPD HNO-Facharzt Krankenpfleger 85 Sparkasse Krefeld Vorstandsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied - - Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Seidenweberhaus GmbH John, Daniel Klaer, Gisela Grüne SPD Klein, Peter Piraten Kokol, Klaus SPD Kühn, Timo CDU Läckes, Manfred CDU Leist, Oliver SPD Lichtenberg, Benedikt CDU GGK Grundstücksgesellschaft der Büroleiter Landtagsbüro Stadt Krefeld mbH & Co. KG Heilpraktikerin Beiratsmitglied - - Krefeld/Kreis Viersen AöR Jurist, Ltd. Stadtrechtsdirektor - Kaufmann/Geschäftsführer - - Ingenieur - - selbstständig (Groß- und Crefelder Sportverein Marathon 1910 Außenhandel) e.V. Aufsichtsratsmitglied Handelsfachwirt (Eisen- und Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Metallhandel GmbH) Sparkassenzweckverband Stadt Juwelier/Uhrmachermeister Dipl.-Designerin Mitglied Mitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Meincke, Karin CDU Krankenschwester Mitglied Einzelhandelsverband KR-VIE Krefeld/Kreis Viersen AöR Grüne Mitglied Uerdinger Heimatbund Sparkassenzweckverband Stadt Matthias, Heidi Präsident Krefelder Baugesellschaft mbH Uerdinger Kaufmannsbund CDU Mitglied - Stadt Neuss Krefeld/Kreis Viersen AöR Lohmar, Ulrich Aufsichtsratsmitglied Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Sparkassenzweckverband Stadt Netzwerkadministrator Aufsichtsratsmitglied Mitglied Mitglied DRK-Schwesternschaft Krefeld e.V. Vorstandsmitglied Hospiz Stiftung Krefeld Vorstandsmitglied Kuratorium Stiftung Lebenshilfe Krefeld Vorstandsmitglied Sport für betagte Bürger Vorsitzende Krankenpflegeschule Duisburg Vorstandsmitglied Personalratsvorsitzende für Müllers, Ingeborg CDU Lehrerinnen und Lehrer an Verband d. Lehrerinnen und Lehrer Berufskollegs bei der Bezirksreg. an Berufskollegs NW e.V. Hauptvorstandsmitglied Düsseldorf Neukirchner, Stefanie CDU Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Kulturstiftung Sparkasse Mitglied Sparkassenzweckverband Stadt Familienmanagerin Krefeld/Kreis Viersen AöR Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH Nottebohm, Doris SPD Ernährungsberatung Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Oellers, Britta CDU Landtagsabgeordnete Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Vorstandsmitglied Welle Niederrhein Vorstandsmitglied HELIOS Klinikum Aufsichtsratsmitglied Städtische Seniorenheime Krefeld gGmbH 86 Mitglied Aufsichtsratsmitglied Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Oppers, Jürgen SPD Technischer Angestellter Zweckverband KRZN Mitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Mitglied Polizeibeirat Mitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Ott, Florian Özkurt, Halide Peters, Anja Dr. Porst, Günther FDP SPD CDU FDP Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Verwaltungsgesellschaft Waldgut Dozent Uni Duisburg-Essen Schirmau mbH Sozialpädagogin/Beraterin Beratungsstellenleiterin Dipl. Ing. Die PARTEI Stellv. Mitglied Beirat Jobcenter Mitglied - - Verbandsversammlung KRZN Stellv. Mitglied Zoo Krefeld gGmbH Aufsichtsratsmitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsrat Fachbeirat Versorgung (SWK AG) Mitglied Fachbeirat Entsorgung (SWK AG) Mitglied Kuratorium der Sparkassenstiftung - Beiratsmitglied Verwaltungsrat Sparkasse Krefeld SPORT & UMWELT Preuß, Claus-Dieter Mitglied Kuratorium Krefelder Baugesellschaft mbH Aufsichtsratsmitglied Wohnstätte Krefeld AG Mitglied - - Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied GSAK Gesellschaft für Stadtreinigung und Abfallwirtschaft Krefeld mbH & Reuters, Philibert CDU Beiratsmitglied Co. KG - Wohnstätte Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied SWK Stadtwerke Krefeld AG Aufsichtsratsmitglied Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Mitglied Reyer, Martin SPD Elektriker - - Roemer, Simone CDU Studienrätin - - Schmitz, Heinz-Albert CDU Landwirt Schock, Gabi SPD Seeger, Julian SPD Wasserkooperation KR-Nord West (SWK) Referentin für Kommunalpolitik, Umweltberatung Erzieher - - Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Mitglied GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Spanier-Oppermann, Ina SPD WFG Wirtschaftsförderungs- Landtagsabgeordnete gesellschaft Krefeld mbH Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Theater Krefeld und Mönchengladbach gGmbH Zoo Krefeld gGmbH Späth, Karin SPD Rentnerin Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR Zweckverband EUREGIO Rhein-MaasNord Suermondt, Julia DIE LINKE Filmemacherin, Fernsehautorin 87 Vorsitzender - Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stellv. Mitglied Stellv. Mitglied - Gesamtabschluss der Stadt Krefeld Name Fraktion ausgeübter Beruf Unternehmen / Funktion Zweckverband Fachbeirat Verkehr (SWK AG) Geschäftsführer / Dipl.-Ing. W. Wettingfeld GmbH & Co. KG, Wettingfeld, Jürgen CDU öff. best. Sachverständiger / Elektrotechnik Blitzschutz (W. Sparkassenzweckverband Stadt Krefeld/Kreis Viersen AöR GGK Grundstücksgesellschaft der Stadt Krefeld mbh & Co. KG Wettingfeld GmbH & Co. KG) Wohnstätte AG WFG Wirtschaftsförderungs- Mitglied Stellv. Mitglied Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Wingender, Daniel CDU Winzen, Benedikt SPD Wirtschatfwissenschaftler - - Yilmaz, Sayhan Grüne Projektleiter - - Seidenweberhaus GmbH Aufsichtsratsmitglied Zecha, Michael CDU Bankkaufmann/Diplomkaufmann Syndikusanwalt gesellschaft Krefeld mbH WFG Wirtschaftsförderungsgesellschaft Krefeld mbH 88 Aufsichtsratsmitglied Aufsichtsratsmitglied Stadt Krefeld / Der Oberbürgermeister Fachbereich Zentrale Finanzsteuerung Von-der-Leyen-Platz 1 47798 Krefeld