Daten
Kommune
Krefeld
Größe
146 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
26.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6026/18 -
14
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
vorberatend
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des
Oberbürgermeisters
Beschlussentwurf
1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2016 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29.11.2016.
2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeisters für seine Geschäftstätigkeit gem. § 116 (1)
Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
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mit
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mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6026/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den
Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient.
Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens
31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 25.01.2018 wurde der
Gesamtabschluss 2016 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 konnte erst Mitte des Jahres 2018 abgeschlossen werden, da zunächst die Prüfung des vorangegangenen Gesamtabschlusses 2015 abzuschließen
war; Der entsprechende Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2017 zur Beratung vorgelegt und zwischenzeitlich vom Rat beschlossen.
Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. §
101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 43/44 des Prüfungsberichtes
16/2018 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat:
„Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht der Stadt Krefeld unter Einbezug der
Buchführung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung
von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der
Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegt in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld. Die Aufgabe der
Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über
den Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
[…]
Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld.
Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt.
Dem Rat wird empfohlen, gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss zu bestätigen und
dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.“
Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW
eine Stellungnahme zu den Bemerkungen und Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in den
Anlage 1 und 2 des Berichtes (Seite 45 ff.) abgedruckt sind.
Der Bericht Nr. 16/2018 der Rechnungsprüfung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am
15.11.2018 (Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 5944/18) zur Beschlussfassung vorgelegt und zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt. Das Abstimmungsergebnis wird in
den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates bekannt gegeben.
Der Prüfungsbericht Nr. 16/2018 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei. Die Seite 44 wird nach Unterzeichnung gesondert zur Verfügung gestellt.
Drucksache 6026/18 -
Anlage(n):
(1) Anlage 1 Bericht Nr. 16_2018 für Rat_GA 2016
(2) Anlage 2, Beschluss und Bestätigungsvermerk
Seite - 3 -
Drucksache 6026/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6026/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: