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Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
146 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
26.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:17
Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters) Verwaltungsvorlage (Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6026/18 - 14 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 vorberatend Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Bestätigung des Gesamtabschlusses 2016 für das Haushaltsjahr 2016 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters Beschlussentwurf 1. Der Rat bestätigt den Gesamtabschluss 2016 gemäß § 116 (1) Satz 3 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GB NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966), in Kraft getreten am 29.11.2016. 2. Die Ratsmitglieder erteilen dem Oberbürgermeisters für seine Geschäftstätigkeit gem. § 116 (1) Satz 4 i. V. m. § 96 (1) Satz 4 GO NRW Entlastung. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6026/18 - Seite - 2 - Begründung Der Rechnungsprüfungsausschuss hat gemäß § 59 (3) in Verbindung mit § 116 (6) GO NRW den Gesamtabschluss der Stadt Krefeld geprüft. Er hat sich bei dieser Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 (8) GO NRW bedient. Nach § 116 (1) Satz 3 und 4 in Verbindung mit § 96 (1) GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Mit Beschluss des Rates vom 25.01.2018 wurde der Gesamtabschluss 2016 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet. Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2016 konnte erst Mitte des Jahres 2018 abgeschlossen werden, da zunächst die Prüfung des vorangegangenen Gesamtabschlusses 2015 abzuschließen war; Der entsprechende Prüfungsbericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2017 zur Beratung vorgelegt und zwischenzeitlich vom Rat beschlossen. Der Fachbereich Rechnungsprüfung hat diesen Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW i.V.m. § 101 GO NRW geprüft, das Ergebnis in einem Prüfungsbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk formuliert, der auf den Seiten 43/44 des Prüfungsberichtes 16/2018 wiedergegeben ist und u.a. folgenden Wortlaut hat: „Die Rechnungsprüfung hat den Gesamtabschluss - bestehend aus Gesamtbilanz, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtanhang - sowie den Gesamtlagebericht der Stadt Krefeld unter Einbezug der Buchführung für das Haushaltsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Aufstellung von Gesamtabschluss und Gesamtlagebericht nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und ergänzende Regelungen der örtlichen Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld. Die Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Gesamtabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. […] Nach der Beurteilung der Rechnungsprüfung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt Krefeld. Der Gesamtlagebericht steht in Einklang mit dem Gesamtabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns Stadt Krefeld und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung hat zu keinen den Bestätigungsvermerk einschränkenden Beanstandungen geführt. Dem Rat wird empfohlen, gemäß § 116 Abs. 1 GO NRW den Gesamtabschluss zu bestätigen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.“ Der Oberbürgermeister hat gemäß § 116 (6) Satz 4 in Verbindung mit § 101 (2) Satz 1 GO NRW eine Stellungnahme zu den Bemerkungen und Hinweisen des Berichtes abgegeben, die in den Anlage 1 und 2 des Berichtes (Seite 45 ff.) abgedruckt sind. Der Bericht Nr. 16/2018 der Rechnungsprüfung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss am 15.11.2018 (Anlage Nr. 1 zu Vorlage Nr. 5944/18) zur Beschlussfassung vorgelegt und zum Prüfungsbericht im Sinne von § 101 (1) Satz 5 GO NRW erklärt. Das Abstimmungsergebnis wird in den Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates bekannt gegeben. Der Prüfungsbericht Nr. 16/2018 liegt als Anlage 1 zu dieser Vorlage gesondert bei. Die Seite 44 wird nach Unterzeichnung gesondert zur Verfügung gestellt. Drucksache 6026/18 - Anlage(n): (1) Anlage 1 Bericht Nr. 16_2018 für Rat_GA 2016 (2) Anlage 2, Beschluss und Bestätigungsvermerk Seite - 3 - Drucksache 6026/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6026/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: