Daten
Kommune
Krefeld
Größe
159 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 14:45
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6255/18 -
01
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
Beschlussentwurf
Folgende Nachbesetzung im Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
wird auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Krefeld
beschlossen:
Frau Ute Gall-Hümmer als stellvertretendes Mitglied nach § 4 Abs. 2 b der Satzung für das Jugendamt (vormals Frau Judith Klassen)
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6255/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände in der Stadt Krefeld schlägt mit Schreiben
vom 13.11.2018 die Nachbesetzung mit Frau Ute Gall-Hümmer als Mitglied nach § 4 Abs. 2 b der
Satzung für das Jugendamt (von den Wohlfahrtsverbänden vorgeschlagene Männer und Frauen)
vor, da sich Frau Judith Klaßen in Elternzeit befindet.
Drucksache 6255/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6255/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: