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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
100 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6119/18 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6119/18 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung für das Jahr 2019 beschlossen. Der Verwaltungsrat schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und anderer notwendiger Anpassungen folgende Gebührensätze für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld AöR (GebSAbf) für das Jahr 2019 vor: Auszug aus der alten Fassung Entwurf neue Fassung § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: §4 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe (2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche bzw. 14tägliche (MGB rot) Abfallentsorgung von Abfall zur Beseitigung beträgt: (2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche bzw. 14tägliche (MGB rot) Abfallentsorgung von Abfall zur Beseitigung beträgt: 1. Für 60 l MGB rot bei Benutzertransport 2. 763,32 EUR Für 1.100 l MGB 840,48 EUR 2.655,48 EUR 10. Für 3.000 l UFB bei 791,76 EUR Für 240 l MGB bei Mannschaftstransport 9. 554,28 EUR Für 240 l MGB bei Benutzertransport 8. 477,00 EUR Für 120 l MGB bei Mannschaftstransport 7. Für 240 l MGB bei Mannschaftstransport 9. 537,00 EUR 279,60 EUR Für 120 l MGB bei Benutzertransport 6. Für 240 l MGB bei Benutzertransport 8. 459,84 EUR 240,96 EUR Für 120 l MGB rot bei Mannschaftstransport 5. Für 120 l MGB bei Mannschaftstransport 7. 270,84 EUR 157,92 EUR Für 120 l MGB rot bei Benutzertransport 4. Für 120 l MGB bei Benutzertransport 6. 232,20 EUR 119,28 EUR Für 60 l MGB rot bei Mannschaftstransport 3. Für 120 l MGB rot bei Mannschaftstransport 5. 153,60 EUR Für 60 l MGB rot bei Benutzertransport 2. Für 120 l MGB rot bei Benutzertransport 4. 114,96 EUR Für 60 l MGB rot bei Mannschaftstransport 3. 1. Für 1.100 l MGB 869,04 EUR 2.754,36 EUR 10. Für 3.000 l UFB bei 14täglicher Leerung 4.769,40 EUR 14täglicher Leerung 4.929,36 EUR 11. Für 3.000 l UFB 8.438,28 EUR 11. Für 3.000 l UFB 8.728,56 EUR 12. Für 5.000 l UFB bei 12. Für 5.000 l UFB bei 14täglicher Leerung 7.292,64 EUR 14täglicher Leerung 7.543,32 EUR 13. Für 5.000 l UFB 13.469,64 EUR 13. Für 5.000 l UFB 13.940,40 EUR Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Behälter von Abfällen zur Beseitigung. Drucksache 6119/18 - Seite - 3 - Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2019 wird im Einzelnen verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei den ausgewiesenen kalkulatorischen Zinsen mit einem Zinssatz von 6,24% gerechnet wurde. Anlage(n): (1) Anlage_B_zur_Vorlage_GebSAbf 2019 -KBK (2) Anlage_A_zur_Vorlage GebSAbf 2019 - Gebührenbedarfsberechnung Drucksache 6119/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6119/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: