Daten
Kommune
Krefeld
Größe
100 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6119/18 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das Jahr 2019 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6119/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der
Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld.
In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld,
AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung für das Jahr 2019 beschlossen.
Der Verwaltungsrat schlägt aufgrund der allgemein zu erwartenden Kostenänderungen und anderer notwendiger Anpassungen folgende Gebührensätze für die öffentliche Abfallentsorgung des
Kommunalbetriebes Krefeld AöR (GebSAbf) für das Jahr 2019 vor:
Auszug aus der alten Fassung
Entwurf neue Fassung
§ 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§4
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche bzw. 14tägliche (MGB rot)
Abfallentsorgung von Abfall zur
Beseitigung beträgt:
(2) Die Jahresgebühr für die wöchentliche bzw. 14tägliche (MGB rot)
Abfallentsorgung von Abfall zur
Beseitigung beträgt:
1.
Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
2.
763,32 EUR
Für 1.100 l MGB
840,48 EUR
2.655,48 EUR
10. Für 3.000 l UFB bei
791,76 EUR
Für 240 l MGB bei
Mannschaftstransport
9.
554,28 EUR
Für 240 l MGB bei
Benutzertransport
8.
477,00 EUR
Für 120 l MGB bei
Mannschaftstransport
7.
Für 240 l MGB bei
Mannschaftstransport
9.
537,00 EUR
279,60 EUR
Für 120 l MGB bei
Benutzertransport
6.
Für 240 l MGB bei
Benutzertransport
8.
459,84 EUR
240,96 EUR
Für 120 l MGB rot bei
Mannschaftstransport
5.
Für 120 l MGB bei
Mannschaftstransport
7.
270,84 EUR
157,92 EUR
Für 120 l MGB rot bei
Benutzertransport
4.
Für 120 l MGB bei
Benutzertransport
6.
232,20 EUR
119,28 EUR
Für 60 l MGB rot bei
Mannschaftstransport
3.
Für 120 l MGB rot bei
Mannschaftstransport
5.
153,60 EUR
Für 60 l MGB rot bei
Benutzertransport
2.
Für 120 l MGB rot bei
Benutzertransport
4.
114,96 EUR
Für 60 l MGB rot bei
Mannschaftstransport
3.
1.
Für 1.100 l MGB
869,04 EUR
2.754,36 EUR
10. Für 3.000 l UFB bei
14täglicher Leerung
4.769,40 EUR
14täglicher Leerung
4.929,36 EUR
11. Für 3.000 l UFB
8.438,28 EUR
11. Für 3.000 l UFB
8.728,56 EUR
12. Für 5.000 l UFB bei
12. Für 5.000 l UFB bei
14täglicher Leerung
7.292,64 EUR
14täglicher Leerung
7.543,32 EUR
13. Für 5.000 l UFB
13.469,64 EUR
13. Für 5.000 l UFB
13.940,40 EUR
Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Veränderungen
der Gebührensätze (§ 4 Abs. 2 GebSAbf) für die Behälter von Abfällen zur Beseitigung.
Drucksache 6119/18 -
Seite - 3 -
Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2019 wird im Einzelnen
verwiesen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass bei den ausgewiesenen kalkulatorischen
Zinsen mit einem Zinssatz von 6,24% gerechnet wurde.
Anlage(n):
(1) Anlage_B_zur_Vorlage_GebSAbf 2019 -KBK
(2) Anlage_A_zur_Vorlage GebSAbf 2019 - Gebührenbedarfsberechnung
Drucksache 6119/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6119/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: