Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Anlage A Satzung 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
81 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Verwaltungsvorlage (Anlage A Satzung 2019) Verwaltungsvorlage (Anlage A Satzung 2019) Verwaltungsvorlage (Anlage A Satzung 2019) Verwaltungsvorlage (Anlage A Satzung 2019) Verwaltungsvorlage (Anlage A Satzung 2019)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

Anlage A Seite 1 Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetrieb Krefeld AöR (Friedhofsgebührensatzung) Aufgrund der §§ 7, 8, 9 und 41 Abs. 1 Buchst. f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S. 90), § 4 des Gesetzes über das Friedhofs- und Bestattungswesen für das Land-Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2003 (GV NRW S. 313), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2014 (GV NRW S. 405), sowie der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein Westfalen vom 21.Oktober 1969 (GV NRW S. 712), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23. Januar 2018 (GV. NRW. S.90), hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetrieb Krefeld AöR in seiner Sitzung am ______ die Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetrieb Krefeld AöR beschlossen: §1 Für die Benutzung der vom Kommunalbetrieb Krefeld AöR unterhaltenen Friedhöfe und ihrer Einrichtungen werden Gebühren gemäß § 5 dieser Satzung erhoben. Für nicht im § 5 dieser Satzung vorgesehene Leistungen sind Entgelte zu zahlen, deren Höhe die Friedhofsverwaltung festsetzt. §2 Zur Zahlung der Gebühren sind der Antragsteller oder diejenigen verpflichtet, in deren Auftrag die Benutzung des Friedhofes oder seiner Einrichtungen beantragt wird. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. §3 Die Gebühren sind grundsätzlich innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die sofortige Fälligkeit kann aus begründetem Anlass angeordnet werden. §4 Bei Zurücknahme eines Antrages auf Benutzung von Friedhofseinrichtungen verringern sich die Gebühren entsprechend dem Umfang der noch nicht erbrachten Leistungen. Soweit mit Vorbereitungen zur Ausführung beantragter Leistungen begonnen worden ist, kann bis zur Hälfte der Gebühr erhoben werden. §5 Gebührentarif I. Bestattungen 1. Erdbestattungen 1.1 von Erwachsenen und Kindern ab 6 Jahren 977,00 EUR 1.2 von Kindern bis zu 6 Jahren 610,00 EUR 1.3 von Früh- und Totgeburten 37,00 EUR 1.4 a. Abfuhr von Erdaushub b. Abfuhr und Rückführung des Erdaushubs 177,00 EUR 354,00 EUR Anlage A Seite 2 2. Urnenbestattungen 2.1 Grabbereitung für die Beisetzung der Urne 323,00 EUR 2.2 Grabbereitung für die Beisetzung im Aschefeld 388,00 EUR 2.3 Annahme, Verwahrung und Transport einer Urne 42,00 EUR II. Benutzung der Trauerhallen 1. Benutzung der Trauerhallen Die Gebühr gilt für die Trauerfeier in den Trauerhallen, Nutzung eines Abschiedsraumes, Ausstattung der Trauerhalle mit angelieferten Kränzen, die Bereitstellung der Orgel oder Inanspruchnahme der Tonträger 283,00 EUR Annahme und Verwahrung der Toten sowie Benutzung der Kühlräume bis zur Beisetzung 98,00 EUR Benutzung eines Abschiedsraumes zur Trauerfeier einschl. Grünschmuck 95,00 EUR 4. Benutzung der Trauerhalle Verberg 78,00 EUR 5. Nutzung Sargwagen, Bereitstellung, Rückführung 14,00 EUR 6. Trauerhalle (Verlängerung der Nutzung je angefangene Stunde) 42,00 EUR 2. 3. III. Erwerb von Nutzungsrechten an Reihen- und Wahlgrabstätten 1. Sarggrabstätten 1.1 Reihengrabstätte für Kinder bis zu 6 Jahren mit 20-jährigem Nutzungsrecht 448,00 EUR 1.2 Reihengrabstätte 1.354,00 EUR 1.3 Rasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 3.371,00 EUR 1.4 Rasengrabstätte mit Einzelgedenkstein 4.551,00 EUR 1.5 Wahlgrabstätte zur Einfachbelegung (nur Wiedererwerb und Verlängerung) 2.010,00 EUR 1.6 Wahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.520,00 EUR 1.7 Parkgrabstätte 6.030,00 EUR Anlage A Seite 3 2. Urnengrabstätten 2.1 Anonyme Ascheeinbringung 1.926,00 EUR 2.2 Anonyme Urnengrabstätte 1.541,00 EUR 2.3 Urnenreihengrabstätte incl. Einfassung 1.233,00 EUR 2.4 Urnenrasengrabstätte mit zentralem Gedenkstein 1.888,00 EUR 2.5 Urnenrasenwahlgrab mit Einzelgedenkstein 2.550,00 EUR 2.6 Urnenwahlgrabstätte 1.980,00 EUR 2.7 Baumgrabstätte 3.690,00 EUR 2.8 Urnenkammer 7.440,00 EUR 2.9 Urnengemeinschaftsgrabstätte 3. Verlängerung des Nutzungsrechtes für Wahlgrabstätten 3.1 Bei Beerdigungen und Urnenbeisetzungen während der Laufzeit des Nutzungsrechtes von Wahlgrabstätten und Urnenkammern ist zur Wahrung der Ruhezeit eine Nachgebühr für die gesamte Grabstätte zu zahlen. Diese beträgt für jedes angefangene Jahr der notwendigen Verlängerungszeit bei Grabstätten nach Ziffern 1.5 bis 1.7 sowie 2.5 bis 2.8 1/30 der Gebührensätze. 3.2 Während seiner Laufzeit kann das Nutzungsrecht auf Antrag für die Dauer von mindestens 5 Jahren, maximal jedoch auf höchstens 30 Jahre, verlängert werden. 4. Memoriam Garten: Es können die Nutzungsrechte für Erd- und Urnenwahlgrabstätten über die anbietenden Friedhofsgärtner (GbR) erworben werden. Die Gebühren für diese Grabarten richten sich nach den gültigen Tarifen mit den entsprechenden Gebührenziffern: 1.6 Erdwahlgrabstätte zur Zweifachbelegung je Grabstelle 2.6 Urnenwahlgrabstätte IV. Umbettungen 1. Särge 1.1 1.3 1.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung in dieselbe Grabstätte Ausbettung und Wiederbeerdigung in eine andere Grabstätte Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde 2. Urnen 1.2 504,00 EUR 3.192,00 EUR 4.633,00 EUR 2.883,00 EUR 2.059,00 EUR Anlage A 2.1 Seite 4 2.3 2.4 Ausbettung und Wiederbeerdigung auf demselben Friedhof Ausbettung und Wiederbeerdigung auf einem anderen Krefelder Friedhof Ausbettung zur Überführung in eine andere Gemeinde Einbettung bei Überführung aus einer anderen Gemeinde V. Aufstellung von Grabmalen 1. Reihengrabstätten 1.1 1.2 1.3 Holztafeln bis Größe 30 x 40 cm Holztafeln größer als 30 x 40 cm und liegende Grabmale stehende Grabmale 2. Wahlgrabstätten 2.1 2.2 liegende Grabmale stehende Grabmale VI. Sonstige Gebühren 1. Benutzung der Obduktionsräume für rituelle Waschungen 95,00 EUR 2. Wannenbenutzung bei Kriminalfällen 88,00 EUR 3. Pflege von Urnenkammern 161,00 EUR 4. Erdbestattung: Verbau von Hand 234,00 EUR 5. Zuschlag: Erdbestattungen an Samstagen 201,00 EUR 6. Zuschlag: Urnenbestattungen an Samstagen 123,00 EUR VII. Aufgabe und Entzug von Nutzungsrechten, Pflege- und Verwaltungsaufwand 2.2 Grabstätten Zuzüglich einer einmaligen Verwaltungsgebühr in Höhe von 823,00 EUR 823,00 EUR 515,00 EUR 515,00 EUR gebührenfrei 43,00 EUR 116,00 EUR 43,00 EUR 194,00 EUR jährlich 30,00 EUR 20,00 EUR 2. Inkrafttreten: Diese Gebührensatzung tritt am 01. Januar 2019 in Kraft. Gemäß § 14 (3) der Satzung der Stadt Anlage A Seite 5 Krefeld für den Kommunalbetrieb Krefeld AöR tritt gleichzeitig die Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Krefeld (Friedhofsgebührensatzung) in der Fassung vom 05.12.2017 außer Kraft.