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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
436 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6122/18 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6122/18 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe für das Jahr 2019 zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Krefeld beschlossen. Die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 geht von folgenden Prämissen aus: 1. Kosten: Für die Kalkulation wurden die Ergebnisse der Kostenrechnung für das Jahr 2017 zu Grunde gelegt. Für die Prognose der Kosten für das Jahr 2019 wurden die Personalkosten aus dem Jahr 2017 mit den Tarifsteigerungen für die Jahre 2018 und 2019 hochgerechnet. Die Sachkosten wurden in Höhe der durchschnittlichen Veränderungen des Index Erzeugerpreise gewerblicher Produkte hochgerechnet. Die kalkulatorischen Kosten bleiben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ermittelte Zinssatz der kalkulatorischen Kosten wurde leicht von 6,37% auf 6,24% gesenkt. Kosten 2017 Personalkosten 2017 Sachkosten 2017 kalkulatorische Kosten 2017 Kostensteigerung von 2017 nach 2019 Kostensteigerung je Jahr (€) 3.191.211,47 1.741.668,76 880.934,49 Steigerung Prognose 2019 183.973,34 3.375.184,81 24.005,94 1.765.674,70 0,00 880.934,49 5.813.814,72 207.979,28 3,58 1,79 6.021.794,00 2. Finanzierung: Die Kosten des Bereichs Friedhöfe werden zu 87,32% aus Gebühreneinnahmen finanziert. 2,77% werden für Kriegsgräber und jüdische Friedhöfe vom Bund erstattet und 9,91% der Kosten werden durch die Stadt Krefeld getragen. Die Finanzierung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar: Drucksache 6122/18 - Seite - 3 - Finanzierung des Bereichs Friedhöfe Prognose 2019 Gebühren Sargbestattungen Urnenbestattungen Nutzungsrechte Trauerräume Umbettungen Grabmalgenehmigungen Pflege Urnenkammern Grabpflege (aus Rückgaben/Entzug von Gräbern) Summe Gebühren (= Gebührenbedarf) Entgelte für Gravuren Bund Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber Pflege Kriegsgräber Pflege jüdische Friedhöfe Zuschuss Bund Stadt Krefeld öffentliches Grün Friedhöfe (10%) Pflege bestimmter Ehrengräber Verzicht auf Gebührenerhöhung für die Benutzung von Trauerhallen aufgrund der Festschreibung der Gebühr Nicht durch den Bund gedeckte Kosten für die Pflege der Kriegsgräber und der jüdischen Friedhöfe Summe Stadt Krefeld Summe gesamt 752.688,37 € 419.828,02 € 3.447.300,33 € 415.496,38 € 17.332,92 € 48.998,45 € 12.725,07 € 104.270,00 € 5.218.639,52 € 39.859,69 € 94.981,08 € 51.811,23 € 19.729,14 € 166.521,45 € 405.640,82 € 4.216,00 € 145.401,00 € 41.515,38 € 596.773,21 € 6.021.793,87 € 3. Kalkulation Die Kalkulation für das Jahr 2019 geht von einer insgesamt gleichbleibenden Zahl der Bestattungen aus. Der Trend Urnenbestattungen wird auch im Jahr 2019 anhalten und die Fallzahlen wurden entsprechend hochgerechnet. Die Kalkulation geht von einer Kostendeckung zu 100% aus. Aus der Kalkulation ergibt sich eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 0,32%. Bestattungen Aufgrund der steigenden Anzahl Urnenbestattungen steigen auch die Kosten in diesem Bereich bei gleichzeitiger Kostenreduzierung im Bereich der Sargbestattungen. Die Gebühren für die Urnenbestattungen steigen somit etwas stärker als die der Sargbestattungen. Benutzung der Trauerhallen Aufgrund der zurückgehenden Nutzungen der Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen wurde die Gebühr für die Nutzung der Trauerhallen auf dem Stand von 2012 festgeschrieben. Drucksache 6122/18 - Seite - 4 - Der sich daraus ergebende Fehlbetrag in Höhe von 145.401 Euro wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen. Nutzungsrechte Im Bereich der Nutzungsrechte werden immer häufiger sogenannte pflegefreie Gräber in Gemeinschaftsgrabanlagen und in Baumgrabfeldern nachgefragt. Diese Grabarten benötigen aufgrund ihrer Gestaltung einen relativ großen Flächenanteil und die Gebühren für diese Grabarten sind folglich relativ hoch. Aus diesem Grunde können die Gebühren für die Nutzungsrechte im Wesentlichen stabil gehalten werden. Umbettungen, Aufstellen von Grabmalen und sonstige Gebühren Die Gebühren für Umbettungen wurden im Rahmen der Kostensteigerungen angepasst. Die Steigerung der Gebühren für die Genehmigung und Überwachung der Verkehrssicherheit sowie die sonstigen Gebühren bewegen sich im Rahmen der Kostensteigerungen. Die erforderlichen Änderungen der Gebührensatzung sind als Anlage A beigefügt. In der Anlage B sind die Veränderungen zu den aktuellen Gebührentarifen als Synopse dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen in der Gebührensatzung ergeben sich aus dem Übergang der Zuständigkeit der Friedhöfe von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR. Anlage(n): (1) Anlage B Synopse 2019 (2) Anlage A Satzung 2019 Drucksache 6122/18 - Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6122/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: