Daten
Kommune
Krefeld
Größe
436 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6122/18 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebes Krefeld,
AöR für das Jahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
Neufassung der Gebührensatzung für die Friedhöfe des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR für das
Jahr 2019 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6122/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der
Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld.
In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld,
AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die
Friedhöfe für das Jahr 2019 zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Krefeld beschlossen.
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2019 geht von folgenden Prämissen aus:
1. Kosten:
Für die Kalkulation wurden die Ergebnisse der Kostenrechnung für das Jahr 2017 zu Grunde
gelegt. Für die Prognose der Kosten für das Jahr 2019 wurden die Personalkosten aus dem
Jahr 2017 mit den Tarifsteigerungen für die Jahre 2018 und 2019 hochgerechnet. Die Sachkosten wurden in Höhe der durchschnittlichen Veränderungen des Index Erzeugerpreise gewerblicher Produkte hochgerechnet. Die kalkulatorischen Kosten bleiben gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Der von der Gemeindeprüfungsanstalt NRW ermittelte Zinssatz der
kalkulatorischen Kosten wurde leicht von 6,37% auf 6,24% gesenkt.
Kosten 2017
Personalkosten 2017
Sachkosten 2017
kalkulatorische Kosten 2017
Kostensteigerung von 2017 nach 2019
Kostensteigerung je Jahr
(€)
3.191.211,47
1.741.668,76
880.934,49
Steigerung Prognose 2019
183.973,34
3.375.184,81
24.005,94
1.765.674,70
0,00
880.934,49
5.813.814,72
207.979,28
3,58
1,79
6.021.794,00
2. Finanzierung:
Die Kosten des Bereichs Friedhöfe werden zu 87,32% aus Gebühreneinnahmen finanziert.
2,77% werden für Kriegsgräber und jüdische Friedhöfe vom Bund erstattet und 9,91% der Kosten werden durch die Stadt Krefeld getragen.
Die Finanzierung stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:
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Finanzierung des Bereichs Friedhöfe
Prognose 2019
Gebühren
Sargbestattungen
Urnenbestattungen
Nutzungsrechte
Trauerräume
Umbettungen
Grabmalgenehmigungen
Pflege Urnenkammern
Grabpflege (aus Rückgaben/Entzug von Gräbern)
Summe Gebühren (= Gebührenbedarf)
Entgelte für Gravuren
Bund
Ruherechtsentschädigung für Kriegsgräber
Pflege Kriegsgräber
Pflege jüdische Friedhöfe
Zuschuss Bund
Stadt Krefeld
öffentliches Grün Friedhöfe (10%)
Pflege bestimmter Ehrengräber
Verzicht auf Gebührenerhöhung für die Benutzung von
Trauerhallen aufgrund der Festschreibung der Gebühr
Nicht durch den Bund gedeckte Kosten für die Pflege der
Kriegsgräber und der jüdischen Friedhöfe
Summe Stadt Krefeld
Summe gesamt
752.688,37 €
419.828,02 €
3.447.300,33 €
415.496,38 €
17.332,92 €
48.998,45 €
12.725,07 €
104.270,00 €
5.218.639,52 €
39.859,69 €
94.981,08 €
51.811,23 €
19.729,14 €
166.521,45 €
405.640,82 €
4.216,00 €
145.401,00 €
41.515,38 €
596.773,21 €
6.021.793,87 €
3. Kalkulation
Die Kalkulation für das Jahr 2019 geht von einer insgesamt gleichbleibenden Zahl der Bestattungen aus. Der Trend Urnenbestattungen wird auch im Jahr 2019 anhalten und die Fallzahlen
wurden entsprechend hochgerechnet. Die Kalkulation geht von einer Kostendeckung zu 100%
aus.
Aus der Kalkulation ergibt sich eine durchschnittliche Gebührenerhöhung von 0,32%.
Bestattungen
Aufgrund der steigenden Anzahl Urnenbestattungen steigen auch die Kosten in diesem Bereich bei gleichzeitiger Kostenreduzierung im Bereich der Sargbestattungen. Die Gebühren für
die Urnenbestattungen steigen somit etwas stärker als die der Sargbestattungen.
Benutzung der Trauerhallen
Aufgrund der zurückgehenden Nutzungen der Trauerhallen auf den städtischen Friedhöfen
wurde die Gebühr für die Nutzung der Trauerhallen auf dem Stand von 2012 festgeschrieben.
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Der sich daraus ergebende Fehlbetrag in Höhe von 145.401 Euro wird aus dem städtischen
Haushalt ausgeglichen.
Nutzungsrechte
Im Bereich der Nutzungsrechte werden immer häufiger sogenannte pflegefreie Gräber in Gemeinschaftsgrabanlagen und in Baumgrabfeldern nachgefragt. Diese Grabarten benötigen
aufgrund ihrer Gestaltung einen relativ großen Flächenanteil und die Gebühren für diese Grabarten sind folglich relativ hoch. Aus diesem Grunde können die Gebühren für die Nutzungsrechte im Wesentlichen stabil gehalten werden.
Umbettungen, Aufstellen von Grabmalen und sonstige Gebühren
Die Gebühren für Umbettungen wurden im Rahmen der Kostensteigerungen angepasst. Die
Steigerung der Gebühren für die Genehmigung und Überwachung der Verkehrssicherheit sowie die sonstigen Gebühren bewegen sich im Rahmen der Kostensteigerungen.
Die erforderlichen Änderungen der Gebührensatzung sind als Anlage A beigefügt. In der Anlage B
sind die Veränderungen zu den aktuellen Gebührentarifen als Synopse dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen in der Gebührensatzung ergeben sich aus dem Übergang der Zuständigkeit
der Friedhöfe von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb Krefeld AöR.
Anlage(n):
(1) Anlage B Synopse 2019
(2) Anlage A Satzung 2019
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6122/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: