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Verwaltungsvorlage (Anlage_A_zur Vorlage GebSRein 2019 - Gebührenbedarfsberechnung)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
121 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18

Inhalt der Datei

Anlage A Seite 1 Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (Gebührensatzung Reinigung - GebSRein) ab dem 01. Januar 2019 Die zurzeit erhobenen Benutzungsgebühren für die Reinigung und Winterwartung sind in der vom Rat beschlossenen Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (Gebührensatzung Reinigung - GebSRein) vom 10.12.2012, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 05.12.2017, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist, festgesetzt worden. Durch Artikel 11 des am 01.01.1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wurde in § 3 Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NW geregelt, dass die Gemeinden von den Eigentümern der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Durchführung der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben können. Jedoch ist hierdurch die Vorgabe entfallen, bei der Berechnung der Straßenreinigungsgebühren 25 % der Gesamtkosten als den auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteil der Straßenreinigung abzusetzen. Obwohl demnach eine 100%ige Kostendeckung grundsätzlich möglich ist, ist es nach der Rechtsprechung verboten, diejenigen Kosten, die der Befriedigung des Allgemeininteresses an der Straßenreinigung dienen, den Anliegern aufzubürden. Gemäß Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.05.1984 und 07.04.1989 ist es daher auch weiterhin dringend erforderlich, den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden städtischen Kostenanteil zu ermitteln und von den Gesamtkosten der Straßenreinigung abzusetzen. Die Ermittlung und die prozentuale Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteils liegen im Ermessen des Ortsgesetzgebers. Diese Berechnung hat sich an den örtlichen Verhältnissen und hier insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Anliegerstraßen und der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr dienen, zu orientieren. Die Stadt Krefeld hat die Höhe des Gebührenaufkommens auf 81,47 % der Gesamtkosten der Straßenreinigung im Gemeindegebiet begrenzt. Für die Durchführung des Winterdienstes wird die Höhe des Gebührenaufkommens auf 80 % beschränkt. Mit der prozentualen Beteiligung der Stadt Krefeld an den Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes soll das Interesse der Allgemeinheit an der Sauberhaltung, Winterwartung und Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze ausgedrückt und berücksichtigt werden. Die nicht aus Gebühren zu finanzierenden Kosten der Straßenreinigung müssen aus den allgemeinen Deckungsmitteln der Gemeinde getragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Berechnungstabellen teilweise gerundete Werte verwendet wurden. A. Berechnung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung: Nach § 3 Abs. 2 des Straßenreinigungsgesetzes NW ist es zulässig, bei der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren der Bedeutung der Straßen für den Anliegerverkehr sowie Anlage A Seite 2 für den inner- und überörtlichen Verkehr Rechnung zu tragen. Die Stadt Krefeld hat zur Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses zwischen der Höhe der festgesetzten Gebühr und der Inanspruchnahme der Reinigungsleistung festgelegt, dass eine Abstufung der Gebührensätze in folgendem Verhältnis vorzunehmen ist: Anliegerstraßen 100 % Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung 90 % Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung 80 % Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Straßenreinigung im Jahr 2019 folgende Kosten: Kostenarten 1. Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Straßenreinigung 2. Kosten der Kompostierung (Laub) an Städtereinigung Gerke GmbH Kostenhöhe 9.234.830 EUR 52.658 EUR 3. Leistungen des Kommunalbetriebs Krefeld AöR und der Gesamtverwaltung Gesamtkosten 425.771 EUR 9.713.259 EUR 4. abzüglich eines Anteils von 18,53 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW -1.799.870 EUR 5. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung -430.000 EUR Gebührenrelevanter Betrag 7.483.389 EUR Die Kosten der GSAK beinhalten die im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,69% gestiegenen Betriebskosten sowie die Kosten der Entsorgung einschließlich der Verbrennung von Straßenkehricht. Die Kosten der Verbrennung beruhen auf dem für die Jahre 2018 bis 2021 vereinbarten Festpreis von 189,86 EUR/t netto. Auf dieser Basis ergibt sich der Listenpreis für ein Kontingent von 74.001 bis 75.000 t Jahresgesamtabfallmenge für die Entsorgung von Hausabfall, Sperrmüll, Straßenkehricht und Marktabfällen von insgesamt rund 16.945.005 EUR/a brutto. Für den Bereich der Straßenreinigung (Straßenkehricht) wurden anteilig die Kosten für eine Anliefermenge von 1.800 t in Höhe von 406.680 EUR/a brutto berücksichtigt. Die Kosten für die Durchführung des Winterdienstes sind in dieser Position nicht enthalten, sondern unten unter Buchstabe B. - Berechnung der Benutzungsgebühren für die Winterwartung - separat ausgewiesen. Die Kosten für die Durchführung der Straßenreinigung und Verbrennung der Abfälle für das Jahr 2019 sind noch nicht von den Gremien der GSAK und der EGK/EAG beschlossen Anlage A Seite 3 worden. Die Beschlüsse werden voraussichtlich in den Gremiensitzungen am 03.12.2018 erfolgen. Mit Auftrag vom 24.04.2018 wurde die Entsorgung für Grün- und Bioabfälle aus dem Stadtgebiet Krefeld für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 an Firma die Städtereinigung Gerke GmbH mit der Option vergeben, den Vertrag zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit wird die Kompostierung des durch die Straßenreinigung anfallenden Laubs auch in 2019 auf Basis dieses Vertrages mit der Städtereinigung Gerke GmbH abgerechnet. Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und -erhebung, Satzungsrecht und Überwachung der beauftragten Dritten werden durch den Kommunalbetrieb Krefeld AöR wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen der Gesamtverwaltung (z.B. vom Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften) in Anspruch nimmt. Die Gesamtkosten entsprechen den Haushaltsplananmeldungen für das Jahr 2019 und wurden auf die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst aufgrund von Erfahrungswerten für die Hauptaufgabenerfüllung aufgeteilt. Die Stadt Krefeld ist rechtlich verpflichtet, für das Allgemeininteresse an der Sauberhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen Anteil an den Kosten der Straßenreinigung zu tragen. Für den Bereich der Straßenreinigung beträgt der Anteil 18,53 % an den Gesamtkosten der Straßenreinigung. Nach der Änderung des § 6 KAG im Jahr 2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Es erfolgt eine Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung in Höhe von insgesamt 430.000 EUR. Der dargestellte gebührenrelevante Betrag ist auf die Summe der ermittelten Berechnungsmeter zu verteilen. Bei der Ermittlung der Berechnungsmeter werden die festgestellten Frontmeter unter Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit, der Abstufung der Gebührensätze nach den Straßenarten und des 40%igen Nachlasses bei den Straßen, die keine Gehwegreinigung erhalten, umgerechnet. Die Ermittlung der Berechnungsmeter ist als Anlage 1 beigefügt. Nach dieser Berechnung ergeben sich unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des Straßenreinigungsumfangs und -häufigkeit insgesamt 763.929 Berechnungsmeter. Die Division der ermittelten gebührenrelevanten Kosten durch die festgestellte Anzahl der Berechnungsmeter ergibt für die Anliegerstraßen bei einer einmaligen wöchentlichen Straßenreinigung aller Flächen eine Gebühr von 9,80 EUR pro Frontmeter und Jahr. Ausgehend von dieser Grundgebühr wird bei Straßen mit innerörtlicher Bedeutung ein Nachlass von 10 % und bei Straßen mit überörtlicher Bedeutung ein Nachlass von 20 % gewährt. Die Gebühren für die wöchentlich einmalige Straßenreinigung aller Flächen betragen demnach pro Frontmeter und Jahr: Anlage A Seite 4 Gebührensatz 2019 2018 Straßenart Anliegerstraßen Innerörtliche Str. Überörtliche Str. 100% 90% 80% 9,80 EUR 8,82 EUR 9,55 EUR 8,60 EUR 7,64 EUR 7,84 EUR Steigerung +0,25 EUR +0,22 EUR +0,20 EUR 2,62% 2,56% 2,62% Die insoweit differenzierten Gebührensätze werden entsprechend der unterschiedlichen Häufigkeit der Straßenreinigung vervielfacht bzw. bei der 14täglichen Straßenreinigung halbiert. Bei den Straßen, bei denen nur eine Fahrbahnreinigung erfolgt, sind die Gebührensätze jeweils um 40 % niedriger. In der nachfolgenden Übersicht werden die für die einzelnen Reinigungs- und Straßenarten ermittelten neuen Gebührensätze in EUR pro Frontmeter und Jahr ausgewiesen und den bisherigen Gebührensätzen gegenüber gestellt. Es ergibt sich bezogen auf die Gebührensätze aller Reinigungsklassen (RKL) eine durchschnittliche Gebührenerhöhung in Höhe von 2,60%: RKL I II III IV V VI VII Straßenart Anliegerstraßen (AS) Gebühr 2018 66,85 28,65 19,10 9,55 11,46 5,73 2,87 Gebühr 2019 68,60 29,40 19,60 9,80 11,76 5,88 2,94 Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung (IS) Gebühr 2018 60,20 25,80 17,20 8,60 10,32 5,16 2,58 Gebühr 2019 61,74 26,46 17,64 8,82 10,58 5,29 2,65 Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung (ÜS) Gebühr 2018 53,48 22,92 15,28 7,64 9,17 4,58 2,29 Gebühr 2019 54,88 23,52 15,68 7,84 9,41 4,70 2,35 Die sich aus den Darstellungen dieser Gebührenbedarfsberechnung ergebenden Auswirkungen auf die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung sind der beigefügten Anlage zur Satzungsänderung zu entnehmen. Die Änderungen sind entsprechend kenntlich gemacht. Bei Anwendung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2019 sind folgende Gebühreneinnahmen zu erwarten: Anlage A Seite 5 Straßenart RKL AS IS ÜS I 417.568,89 594.109,82 22.368,54 II 105.879,69 224.827,44 2.987,75 III 80.917,03 1.360.972,22 524.927,20 IV 445.341,69 1.284.054,94 172.536,45 V 19.705,76 63.055,00 126.996,14 VI 516.393,30 657.906,98 183.942,63 VII 479.519,50 189.288,28 13.055,78 Gesamt 7.486.355,03 Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 2.965,03 EUR. Anlage A Seite 6 Anlage 1: Ermittlung der Berechnungsmeter für die Straßenreinigung Reinigung durch die Stadt Gehweg RKL * Berech- Abstufung und nur wöchentl. nungs- Front- Straßenart Fahr- Fahr- Reinigungs- faktor in Berechnungs- meter in % bahn bahn häufigkeit v.H. meter Anliegerstraßen (AS) I 6.087 100 1 7 700 42.609 II 3.601 100 1 3 300 10.804 III 4.128 100 1 2 200 8.257 IV 45.443 100 1 1 100 45.443 V 1.676 100 0,6 2 120 2.011 VI 87.822 100 0,6 1 60 52.693 VII 163.102 100 0,6 0,5 30 48.931 Innerörtliche Straßen (IS) I 9.623 90 1 7 630 60.623 II 8.497 90 1 3 270 22.942 III 77.153 90 1 2 180 138.875 IV 145.584 90 1 1 90 131.026 V 5.960 90 0,6 2 108 6.437 VI 124.368 90 0,6 1 54 67.159 VII 71.430 90 0,6 0,5 27 19.286 Überörtliche Straßen (ÜS) I 408 80 1 7 560 2.283 II 127 80 1 3 240 305 III 33.478 80 1 2 160 53.564 IV 22.007 80 1 1 80 17.606 V 13.496 80 0,6 2 96 12.956 VI 39.137 80 0,6 1 48 18.786 VII 5.556 80 0,6 0,5 24 1.333 Gesamt 868.681 763.929 *RKL = Reinigungsklasse Aufgrund der verkürzten Darstellung in der Berechnungstabelle, kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Anlage A Seite 7 B. Berechnung der Benutzungsgebühren für die Winterwartung: Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Winterwartung im Jahr 2019 folgende Kosten: 1. 2. 3. 4. Kostenarten Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Winterwartung Leistungen des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR und der Gesamtverwaltung Gesamtkosten Abzüglich eines Anteils von 20% aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes Abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Winterwartung Gebührenrelevanter Betrag Kostenhöhe 924.870 EUR 141.930 EUR 1.066.800 EUR -213.360 EUR -293.000 EUR 560.440 EUR Die Betriebskosten der GSAK beinhalten die Kosten für die Durchführung der Winterwartung basierend auf den durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre. Die für die Winterwartung prognostizierten Kosten spiegeln die eines „Normalwinters“ wieder. Durch extreme Wetterlagen könnten zusätzliche Vergütungen an die GSAK wirksam werden. Sich hieraus eventuell ergebende Unterdeckungen können nach Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG als sogenannter „Verlustvortrag“ innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und -erhebung, Satzungsrecht und Überwachung der beauftragten Dritten werden durch den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen der Gesamtverwaltung (z.B. Zentraler Finanzservice und Liegenschaften) in Anspruch nimmt. Die Gesamtkosten entsprechen den Haushaltsplananmeldungen für das Jahr 2019 und wurden auf die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst aufgrund von Erfahrungswerten für die Hauptaufgabenerfüllung aufgeteilt. Die Stadt Krefeld ist rechtlich verpflichtet für das Allgemeininteresse an der Winterwartung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen Anteil an den Kosten der Winterwartung zu tragen. Das zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Winterwartung wurde unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität durch Nichtanlieger in der Winterdienstklasse 1 auf 35 %, der Winterdienstklasse 2 auf 15 % und der Winterdienstklasse 3 auf 4 % festgelegt. Für den Bereich der Winterwartung beträgt der Anteil der Stadt Krefeld 20 % an den Gesamtkosten der Winterwartung. Aus dem Sonderposten Winterdienst wird ein Betrag Höhe von insgesamt 293.000 EUR entnommen. Entsprechend der Leistungserbringung ist der Kostenbereich Winterwartung nochmals in Vorsorge- und Einsatzkosten aufzuteilen. Die Vorhaltekosten sind dabei gleichmäßig auf alle Gebührenschuldner, die Einsatzkosten hingegen verursachungsgerecht auf die Anlieger von Straßen der Winterdienstklassen 1 bis 3 zu verteilen: Anlage A Seite 8 Kostenarten 1. 2. 3. Vorhaltekosten Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Winterwartung 102.640 EUR Leistungen des Kommunalbetrieb Krefeld AöR und der Gesamtverwaltung 141.930 EUR Gesamtkosten 244.570 EUR 822.230 EUR 822.230 EUR -48.910 EUR -164.450 EUR -146.500 EUR -146.500 EUR 49.160 EUR 511.280 EUR abzüglich eines Anteils von 20 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW 4. Einsatzkosten abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Winterwartung Gebührenrelevanter Betrag Die Verteilung der Vorhaltekosten erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtfrontmeter, die Verteilung der Einsatzkosten erfolgt unter Berücksichtigung der in den einzelnen Winterdienstklassen ermittelten Frontmeter: Winterdienstklasse (WKL) Frontmeter 1 372.514 2 211.264 3 284.349 Gesamt 868.128 Die Gebührensätze sind wie im Vorjahr gewichtet nach der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit der Winterwartung auf der Basis der Erfahrungswerte der letzten Jahre kalkuliert und mathematisch gerundet. Winterdienstklasse 1 Winterdienstklasse 2 Winterdienstklasse 3 Gewichtung 84,75% 12,74% 2,51% Gebührenanteil Vorhaltekosten Einsatzkosten 0,06 EUR 1,16 EUR 0,06 EUR 0,31 EUR 0,06 EUR 0,05 EUR Gebührensatz 2019 1,22 EUR 0,37 EUR 0,11 EUR Der folgenden Übersicht zu den zu erwartenden Gebühreneinnahmen für das Jahr 2019 ist zu entnehmen, dass bei einer Reduzierung der Gebührensätze in allen Winterdienstklassen die Gebühreneinnahmen die gebührenrelevanten Gesamtkosten der Einrichtung Straßenreinigung decken, so dass eine Veränderung der Gebührensätze für das Jahr 2019 wie folgt erforderlich ist: Anlage A Seite 9 Winterdienst- Gebührensatz Gebührensatz Differenz Gebühren- klasse 2019 2018 WKL 1 1,22 EUR 1,53 EUR -20,26% 454.467,08 EUR WKL 2 0,37 EUR 0,44 EUR -15,91% 78.167,68 EUR WKL 3 0,11 EUR 0,11 EUR 0,00% 31.278,39 EUR Gesamt einnahmen 563.913,15 EUR Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 3.473,15 EUR. C. Fazit: Aus der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 2,60% sowie eine Senkung der Gebühren für den Winterdienst um durchschnittlich 17,96%. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus folgenden Gründen: • Indexanpassung der GSAK laut Betriebsvertrag Gemäß §7 des Betriebsvertrags zwischen der Stadt Krefeld und der GSAK vom 26. April 1994 beträgt die Indexanpassung 2,69% für das Jahr 2019. Daraus ergibt sich ein Gebührenmehrbedarf im Bereich der Straßenreinigung in Höhe von rund 276.000 Euro. • Entnahme aus Rücklagen Im Bereich Winterdienst ergibt sich auf Gund einer Entnahme aus dem Sonderposten „Gebührenausgleich“ in Höhe von 293.000 Euro eine Senkung der Gebühren um durchschnittlich 17,96%. Die Entnahme musste in dieser Höher erfolgen, weil aufgrund §6 Kommunalabgabengesetz Überschüsse innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden müssen.