Daten
Kommune
Krefeld
Größe
121 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
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Anlage A
Seite 1
Gebührenbedarfsberechnung für die Festsetzung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung und die Winterwartung gemäß § 3 der Gebührensatzung für die Reinigung
der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld (Gebührensatzung Reinigung - GebSRein)
ab dem 01. Januar 2019
Die zurzeit erhobenen Benutzungsgebühren für die Reinigung und Winterwartung sind in
der vom Rat beschlossenen Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen
in der Stadt Krefeld (Gebührensatzung Reinigung - GebSRein) vom 10.12.2012, in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 05.12.2017, die am 01.01.2018 in Kraft getreten ist,
festgesetzt worden.
Durch Artikel 11 des am 01.01.1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen wurde in § 3
Abs. 1 Straßenreinigungsgesetz NW geregelt, dass die Gemeinden von den Eigentümern
der durch die Straßen erschlossenen Grundstücke als Gegenleistung für die Durchführung
der Straßenreinigung eine Benutzungsgebühr nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erheben können. Jedoch ist hierdurch die Vorgabe entfallen, bei der
Berechnung der Straßenreinigungsgebühren 25 % der Gesamtkosten als den auf das Allgemeininteresse entfallenden Kostenanteil der Straßenreinigung abzusetzen. Obwohl
demnach eine 100%ige Kostendeckung grundsätzlich möglich ist, ist es nach der Rechtsprechung verboten, diejenigen Kosten, die der Befriedigung des Allgemeininteresses an
der Straßenreinigung dienen, den Anliegern aufzubürden. Gemäß Urteilen des Bundesverwaltungsgerichtes vom 25.05.1984 und 07.04.1989 ist es daher auch weiterhin dringend erforderlich, den auf die Interessen der Allgemeinheit entfallenden städtischen Kostenanteil zu ermitteln und von den Gesamtkosten der Straßenreinigung abzusetzen.
Die Ermittlung und die prozentuale Festlegung der Höhe des auf das Allgemeininteresse
entfallenden Kostenanteils liegen im Ermessen des Ortsgesetzgebers. Diese Berechnung
hat sich an den örtlichen Verhältnissen und hier insbesondere an dem Verhältnis zwischen der Anzahl der Anliegerstraßen und der Straßen, die nicht nur dem Anliegerverkehr
dienen, zu orientieren.
Die Stadt Krefeld hat die Höhe des Gebührenaufkommens auf 81,47 % der Gesamtkosten
der Straßenreinigung im Gemeindegebiet begrenzt. Für die Durchführung des Winterdienstes wird die Höhe des Gebührenaufkommens auf 80 % beschränkt.
Mit der prozentualen Beteiligung der Stadt Krefeld an den Kosten der Straßenreinigung
und des Winterdienstes soll das Interesse der Allgemeinheit an der Sauberhaltung, Winterwartung und Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze ausgedrückt
und berücksichtigt werden.
Die nicht aus Gebühren zu finanzierenden Kosten der Straßenreinigung müssen aus den
allgemeinen Deckungsmitteln der Gemeinde getragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass in den Berechnungstabellen teilweise gerundete Werte verwendet wurden.
A. Berechnung der Benutzungsgebühren für die Straßenreinigung:
Nach § 3 Abs. 2 des Straßenreinigungsgesetzes NW ist es zulässig, bei der Festsetzung
der Straßenreinigungsgebühren der Bedeutung der Straßen für den Anliegerverkehr sowie
Anlage A
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für den inner- und überörtlichen Verkehr Rechnung zu tragen. Die Stadt Krefeld hat zur
Gewährleistung eines angemessenen Verhältnisses zwischen der Höhe der festgesetzten
Gebühr und der Inanspruchnahme der Reinigungsleistung festgelegt, dass eine Abstufung
der Gebührensätze in folgendem Verhältnis vorzunehmen ist:
Anliegerstraßen
100 %
Straßen mit innerörtlicher
Verkehrsbedeutung
90 %
Straßen mit überörtlicher
Verkehrsbedeutung
80 %
Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Straßenreinigung im Jahr 2019 folgende Kosten:
Kostenarten
1. Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Straßenreinigung
2. Kosten der Kompostierung (Laub) an Städtereinigung Gerke GmbH
Kostenhöhe
9.234.830 EUR
52.658 EUR
3. Leistungen des Kommunalbetriebs Krefeld AöR
und der Gesamtverwaltung
Gesamtkosten
425.771 EUR
9.713.259 EUR
4. abzüglich eines Anteils von 18,53 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW
-1.799.870 EUR
5. abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung
-430.000 EUR
Gebührenrelevanter Betrag
7.483.389 EUR
Die Kosten der GSAK beinhalten die im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,69% gestiegenen
Betriebskosten sowie die Kosten der Entsorgung einschließlich der Verbrennung von
Straßenkehricht.
Die Kosten der Verbrennung beruhen auf dem für die Jahre 2018 bis 2021 vereinbarten
Festpreis von 189,86 EUR/t netto. Auf dieser Basis ergibt sich der Listenpreis für ein Kontingent von 74.001 bis 75.000 t Jahresgesamtabfallmenge für die Entsorgung von Hausabfall, Sperrmüll, Straßenkehricht und Marktabfällen von insgesamt rund 16.945.005
EUR/a brutto. Für den Bereich der Straßenreinigung (Straßenkehricht) wurden anteilig die
Kosten für eine Anliefermenge von 1.800 t in Höhe von 406.680 EUR/a brutto berücksichtigt.
Die Kosten für die Durchführung des Winterdienstes sind in dieser Position nicht enthalten, sondern unten unter Buchstabe B. - Berechnung der Benutzungsgebühren für die
Winterwartung - separat ausgewiesen.
Die Kosten für die Durchführung der Straßenreinigung und Verbrennung der Abfälle für
das Jahr 2019 sind noch nicht von den Gremien der GSAK und der EGK/EAG beschlossen
Anlage A
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worden. Die Beschlüsse werden voraussichtlich in den Gremiensitzungen am 03.12.2018
erfolgen.
Mit Auftrag vom 24.04.2018 wurde die Entsorgung für Grün- und Bioabfälle aus dem
Stadtgebiet Krefeld für den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 an Firma die
Städtereinigung Gerke GmbH mit der Option vergeben, den Vertrag zweimal um jeweils
ein weiteres Jahr zu verlängern. Damit wird die Kompostierung des durch die Straßenreinigung anfallenden Laubs auch in 2019 auf Basis dieses Vertrages mit der Städtereinigung Gerke GmbH abgerechnet.
Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und -erhebung, Satzungsrecht und Überwachung der beauftragten Dritten werden durch den Kommunalbetrieb Krefeld AöR wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen der
Gesamtverwaltung (z.B. vom Fachbereich Zentraler Finanzservice und Liegenschaften) in
Anspruch nimmt. Die Gesamtkosten entsprechen den Haushaltsplananmeldungen für das
Jahr 2019 und wurden auf die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst aufgrund von
Erfahrungswerten für die Hauptaufgabenerfüllung aufgeteilt.
Die Stadt Krefeld ist rechtlich verpflichtet, für das Allgemeininteresse an der Sauberhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen Anteil an den Kosten der Straßenreinigung zu tragen. Für den Bereich der Straßenreinigung beträgt der Anteil 18,53 % an
den Gesamtkosten der Straßenreinigung.
Nach der Änderung des § 6 KAG im Jahr 2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines
Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Es erfolgt eine
Auflösung des Sonderpostens Straßenreinigung in Höhe von insgesamt 430.000 EUR.
Der dargestellte gebührenrelevante Betrag ist auf die Summe der ermittelten Berechnungsmeter zu verteilen. Bei der Ermittlung der Berechnungsmeter werden die festgestellten Frontmeter unter Berücksichtigung der Reinigungshäufigkeit, der Abstufung der Gebührensätze nach den Straßenarten und des 40%igen Nachlasses bei den Straßen, die
keine Gehwegreinigung erhalten, umgerechnet.
Die Ermittlung der Berechnungsmeter ist als Anlage 1 beigefügt. Nach dieser Berechnung
ergeben sich unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung, des Straßenreinigungsumfangs und -häufigkeit insgesamt 763.929 Berechnungsmeter.
Die Division der ermittelten gebührenrelevanten Kosten durch die festgestellte Anzahl der
Berechnungsmeter ergibt für die Anliegerstraßen bei einer einmaligen wöchentlichen
Straßenreinigung aller Flächen eine Gebühr von 9,80 EUR pro Frontmeter und Jahr. Ausgehend von dieser Grundgebühr wird bei Straßen mit innerörtlicher Bedeutung ein Nachlass
von 10 % und bei Straßen mit überörtlicher Bedeutung ein Nachlass von 20 % gewährt.
Die Gebühren für die wöchentlich einmalige Straßenreinigung aller Flächen betragen
demnach pro Frontmeter und Jahr:
Anlage A
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Gebührensatz
2019
2018
Straßenart
Anliegerstraßen
Innerörtliche Str.
Überörtliche Str.
100%
90%
80%
9,80 EUR
8,82 EUR
9,55 EUR
8,60 EUR
7,64 EUR
7,84 EUR
Steigerung
+0,25 EUR
+0,22 EUR
+0,20 EUR
2,62%
2,56%
2,62%
Die insoweit differenzierten Gebührensätze werden entsprechend der unterschiedlichen
Häufigkeit der Straßenreinigung vervielfacht bzw. bei der 14täglichen Straßenreinigung
halbiert.
Bei den Straßen, bei denen nur eine Fahrbahnreinigung erfolgt, sind die Gebührensätze
jeweils um 40 % niedriger.
In der nachfolgenden Übersicht werden die für die einzelnen Reinigungs- und Straßenarten ermittelten neuen Gebührensätze in EUR pro Frontmeter und Jahr ausgewiesen und
den bisherigen Gebührensätzen gegenüber gestellt. Es ergibt sich bezogen auf die Gebührensätze aller Reinigungsklassen (RKL) eine durchschnittliche Gebührenerhöhung in Höhe
von 2,60%:
RKL
I
II
III
IV
V
VI
VII
Straßenart
Anliegerstraßen (AS)
Gebühr 2018
66,85
28,65
19,10
9,55
11,46
5,73
2,87
Gebühr 2019
68,60
29,40
19,60
9,80
11,76
5,88
2,94
Straßen mit innerörtlicher Verkehrsbedeutung (IS)
Gebühr 2018
60,20
25,80
17,20
8,60
10,32
5,16
2,58
Gebühr 2019
61,74
26,46
17,64
8,82
10,58
5,29
2,65
Straßen mit überörtlicher Verkehrsbedeutung (ÜS)
Gebühr 2018
53,48
22,92
15,28
7,64
9,17
4,58
2,29
Gebühr 2019
54,88
23,52
15,68
7,84
9,41
4,70
2,35
Die sich aus den Darstellungen dieser Gebührenbedarfsberechnung ergebenden Auswirkungen auf die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung sind
der beigefügten Anlage zur Satzungsänderung zu entnehmen. Die Änderungen sind entsprechend kenntlich gemacht.
Bei Anwendung der vorgeschlagenen Gebührensätze für das Jahr 2019 sind folgende Gebühreneinnahmen zu erwarten:
Anlage A
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Straßenart
RKL
AS
IS
ÜS
I
417.568,89
594.109,82
22.368,54
II
105.879,69
224.827,44
2.987,75
III
80.917,03
1.360.972,22
524.927,20
IV
445.341,69
1.284.054,94
172.536,45
V
19.705,76
63.055,00
126.996,14
VI
516.393,30
657.906,98
183.942,63
VII
479.519,50
189.288,28
13.055,78
Gesamt
7.486.355,03
Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 2.965,03 EUR.
Anlage A
Seite 6
Anlage 1: Ermittlung der Berechnungsmeter für die Straßenreinigung
Reinigung
durch die Stadt
Gehweg
RKL *
Berech-
Abstufung
und
nur
wöchentl.
nungs-
Front-
Straßenart
Fahr-
Fahr- Reinigungs- faktor in Berechnungs-
meter
in %
bahn
bahn häufigkeit
v.H.
meter
Anliegerstraßen (AS)
I
6.087
100
1
7
700
42.609
II
3.601
100
1
3
300
10.804
III
4.128
100
1
2
200
8.257
IV
45.443
100
1
1
100
45.443
V
1.676
100
0,6
2
120
2.011
VI
87.822
100
0,6
1
60
52.693
VII
163.102
100
0,6
0,5
30
48.931
Innerörtliche Straßen (IS)
I
9.623
90
1
7
630
60.623
II
8.497
90
1
3
270
22.942
III
77.153
90
1
2
180
138.875
IV
145.584
90
1
1
90
131.026
V
5.960
90
0,6
2
108
6.437
VI
124.368
90
0,6
1
54
67.159
VII
71.430
90
0,6
0,5
27
19.286
Überörtliche Straßen (ÜS)
I
408
80
1
7
560
2.283
II
127
80
1
3
240
305
III
33.478
80
1
2
160
53.564
IV
22.007
80
1
1
80
17.606
V
13.496
80
0,6
2
96
12.956
VI
39.137
80
0,6
1
48
18.786
VII
5.556
80
0,6
0,5
24
1.333
Gesamt
868.681
763.929
*RKL = Reinigungsklasse
Aufgrund der verkürzten Darstellung in der Berechnungstabelle, kann es zu Rundungsdifferenzen kommen.
Anlage A
Seite 7
B. Berechnung der Benutzungsgebühren für die Winterwartung:
Nach den bisherigen Erkenntnissen ergeben sich für die Durchführung der Winterwartung
im Jahr 2019 folgende Kosten:
1.
2.
3.
4.
Kostenarten
Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Winterwartung
Leistungen des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR und der Gesamtverwaltung
Gesamtkosten
Abzüglich eines Anteils von 20% aus allgemeinen Haushaltsmitteln
gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes
Abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Winterwartung
Gebührenrelevanter Betrag
Kostenhöhe
924.870 EUR
141.930 EUR
1.066.800 EUR
-213.360 EUR
-293.000 EUR
560.440 EUR
Die Betriebskosten der GSAK beinhalten die Kosten für die Durchführung der Winterwartung basierend auf den durchschnittlichen Kosten der letzten Jahre. Die für die Winterwartung prognostizierten Kosten spiegeln die eines „Normalwinters“ wieder. Durch extreme
Wetterlagen könnten zusätzliche Vergütungen an die GSAK wirksam werden. Sich hieraus
eventuell ergebende Unterdeckungen können nach Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG als
sogenannter „Verlustvortrag“ innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Die anfallenden Aufgaben in den Bereichen Gebührenfestsetzung und -erhebung, Satzungsrecht und Überwachung der beauftragten Dritten werden durch den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR wahrgenommen, welcher zur Erfüllung seiner Aufgaben Leistungen der
Gesamtverwaltung (z.B. Zentraler Finanzservice und Liegenschaften) in Anspruch nimmt.
Die Gesamtkosten entsprechen den Haushaltsplananmeldungen für das Jahr 2019 und
wurden auf die Bereiche Straßenreinigung und Winterdienst aufgrund von Erfahrungswerten für die Hauptaufgabenerfüllung aufgeteilt.
Die Stadt Krefeld ist rechtlich verpflichtet für das Allgemeininteresse an der Winterwartung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze einen Anteil an den Kosten der Winterwartung zu tragen. Das zu berücksichtigende öffentliche Interesse an der Winterwartung wurde unter Berücksichtigung der Nutzungsintensität durch Nichtanlieger in der Winterdienstklasse 1 auf 35 %, der Winterdienstklasse 2 auf 15 % und der Winterdienstklasse 3
auf 4 % festgelegt. Für den Bereich der Winterwartung beträgt der Anteil der Stadt Krefeld
20 % an den Gesamtkosten der Winterwartung.
Aus dem Sonderposten Winterdienst wird ein Betrag Höhe von insgesamt 293.000 EUR
entnommen.
Entsprechend der Leistungserbringung ist der Kostenbereich Winterwartung nochmals in
Vorsorge- und Einsatzkosten aufzuteilen. Die Vorhaltekosten sind dabei gleichmäßig auf
alle Gebührenschuldner, die Einsatzkosten hingegen verursachungsgerecht auf die Anlieger von Straßen der Winterdienstklassen 1 bis 3 zu verteilen:
Anlage A
Seite 8
Kostenarten
1.
2.
3.
Vorhaltekosten
Zahlung an die GSAK für die Durchführung der Winterwartung
102.640 EUR
Leistungen des Kommunalbetrieb Krefeld AöR und der Gesamtverwaltung
141.930 EUR
Gesamtkosten
244.570 EUR
822.230 EUR
822.230 EUR
-48.910 EUR
-164.450 EUR
-146.500 EUR
-146.500 EUR
49.160 EUR
511.280 EUR
abzüglich eines Anteils von 20 % aus allgemeinen Haushaltsmitteln gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenreinigungsgesetzes NRW
4.
Einsatzkosten
abzüglich der Auflösung des Sonderpostens Winterwartung
Gebührenrelevanter Betrag
Die Verteilung der Vorhaltekosten erfolgt unter Berücksichtigung der Gesamtfrontmeter,
die Verteilung der Einsatzkosten erfolgt unter Berücksichtigung der in den einzelnen Winterdienstklassen ermittelten Frontmeter:
Winterdienstklasse
(WKL)
Frontmeter
1
372.514
2
211.264
3
284.349
Gesamt
868.128
Die Gebührensätze sind wie im Vorjahr gewichtet nach der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse und der damit verbundenen Wahrscheinlichkeit und Häufigkeit der Winterwartung auf der Basis der Erfahrungswerte der letzten Jahre kalkuliert und mathematisch
gerundet.
Winterdienstklasse 1
Winterdienstklasse 2
Winterdienstklasse 3
Gewichtung
84,75%
12,74%
2,51%
Gebührenanteil
Vorhaltekosten
Einsatzkosten
0,06 EUR
1,16 EUR
0,06 EUR
0,31 EUR
0,06 EUR
0,05 EUR
Gebührensatz
2019
1,22 EUR
0,37 EUR
0,11 EUR
Der folgenden Übersicht zu den zu erwartenden Gebühreneinnahmen für das Jahr 2019 ist
zu entnehmen, dass bei einer Reduzierung der Gebührensätze in allen Winterdienstklassen die Gebühreneinnahmen die gebührenrelevanten Gesamtkosten der Einrichtung Straßenreinigung decken, so dass eine Veränderung der Gebührensätze für das Jahr 2019 wie
folgt erforderlich ist:
Anlage A
Seite 9
Winterdienst- Gebührensatz Gebührensatz
Differenz
Gebühren-
klasse
2019
2018
WKL 1
1,22 EUR
1,53 EUR
-20,26%
454.467,08 EUR
WKL 2
0,37 EUR
0,44 EUR
-15,91%
78.167,68 EUR
WKL 3
0,11 EUR
0,11 EUR
0,00%
31.278,39 EUR
Gesamt
einnahmen
563.913,15 EUR
Aufgrund von Rundungsdifferenzen ergibt sich eine Überdeckung von 3.473,15 EUR.
C. Fazit:
Aus der vorliegenden Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 2,60% sowie eine Senkung der Gebühren für den Winterdienst
um durchschnittlich 17,96%. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus folgenden Gründen:
• Indexanpassung der GSAK laut Betriebsvertrag
Gemäß §7 des Betriebsvertrags zwischen der Stadt Krefeld und der GSAK vom 26.
April 1994 beträgt die Indexanpassung 2,69% für das Jahr 2019. Daraus ergibt
sich ein Gebührenmehrbedarf im Bereich der Straßenreinigung in Höhe von rund
276.000 Euro.
• Entnahme aus Rücklagen
Im Bereich Winterdienst ergibt sich auf Gund einer Entnahme aus dem Sonderposten „Gebührenausgleich“ in Höhe von 293.000 Euro eine Senkung der Gebühren
um durchschnittlich 17,96%. Die Entnahme musste in dieser Höher erfolgen, weil
aufgrund §6 Kommunalabgabengesetz Überschüsse innerhalb von vier Jahren ausgeglichen werden müssen.