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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
93 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
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hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6125/18 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die Neufassung der Gebührensatzung für Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6125/18 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage B beiliegenden Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen für das Jahr 2019 zur Weiterleitung an den Rat der Stadt Krefeld beschlossen. Aus der als Anlage A beigefügten Gebührenbedarfsberechnung ergeben sich die Gebührensätze für die Straßenreinigung auf der Grundlage der Reinigungsklasse und für die Winterwartung auf der Grundlage der Zuordnung zu einer Winterdienstklasse. Die Gebührensätze für die Straßenreinigung (§ 3 Ziffer 1 GebSRein) und die Winterwartung (§ 3 Ziffer 2 GebSRein) sind danach anzupassen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Auf die dort aufgeführten näheren Erläuterungen zur Ermittlung der Gebühren für das Jahr 2019 wird im Einzelnen verwiesen. Im Rahmen einer Synopse werden die Gebührensätze des Entwurfs der neuen Fassung und der geltenden Fassung der Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld gegenübergestellt. Die Änderungen sind in Fettschrift dargestellt. Weitere redaktionelle Änderungen ergeben sich aus dem Übergang der Zuständigkeit der Straßenreinigung von der Stadt Krefeld auf den Kommunalbetrieb Krefeld, AöR. Auszug aus der geltenden Fassung §3 Gebührenhöhe Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 66,85 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 60,20 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 53,48 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 28,65 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 25,80 EUR Entwurf neue Fassung § 3 Ziffer 1 und 2 werden wie folgt geändert: Die Benutzungsgebühren betragen jährlich je Frontmeter (§ 2 Abs. 1, 3 und 4) 1. für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse I wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 68,60 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 61,74 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 54,88 EUR in der Reinigungsklasse II wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 29,40 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 26,46 EUR Drucksache 6125/18 - Seite - 3 - c) dem überörtlichen Verkehr dient 22,92 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 23,52 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 19,10 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 17,20 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 15,28 EUR in der Reinigungsklasse III wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 19,60 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 17,64 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 15,68 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,55 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,60 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,64 EUR in der Reinigungsklasse IV wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 9,80 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 8,82 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 7,84 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 11,46 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 10,32 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 9,17 EUR in der Reinigungsklasse V wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 11,76 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 10,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 9,41 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,73 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 5,16 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,58 EUR in der Reinigungsklasse VI wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient 5,88 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 5,29 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 4,70 EUR in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend in der Reinigungsklasse VII wenn das Grundstück erschlossen wird durch eine Straße, die überwiegend a) dem Anliegerverkehr dient a) dem Anliegerverkehr dient 2,87 EUR 2,94 EUR Drucksache 6125/18 - Seite - 4 - b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,58 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,29 EUR b) dem innerörtlichen Verkehr dient 2,65 EUR c) dem überörtlichen Verkehr dient 2,35 EUR In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. In der Reinigungsklasse VIII werden keine Gebühren erhoben. 2. Und zusätzlich für die Winterwartung 2. Und zusätzlich für die Winterwartung in der Winterdienstklasse 1 in der Winterdienstklasse 2 in der Winterdienstklasse 3 1,53 EUR in der Winterdienstklasse 1 0,44 EUR in der Winterdienstklasse 2 0,11 EUR in der Winterdienstklasse 3 Anlage(n): (1) Anlage_B_zur_Vorlage GebSRein 2019 (2) Anlage_A_zur Vorlage GebSRein 2019 - Gebührenbedarfsberechnung 1,22 EUR 0,37 EUR 0,11 EUR Drucksache 6125/18 - Seite - 5 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6125/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: