Daten
Kommune
Krefeld
Größe
173 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6129/18 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen
(Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019
Beschlussentwurf
Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die
1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von
Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019 zu erlassen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 6129/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der
Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld.
In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld,
AöR den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von
Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührenssatzung) für das Jahr 2019 beschlossen.
Für das Veranlagungsjahr 2019 wurden die Entsorgungsgebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1
KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen und in der Regel decken.
In der Gebührenkalkulation 2019 sind berücksichtigt:
Kostenanteil Abfuhrunternehmen
Für das Jahr 2019 wird von einem unveränderten Kostenanteil von brutto 16,59 EUR/m³ ausgegangen. Bei einer kalkulierten Abfuhrmenge von 7.650 m³ ergeben sich für das Jahr 2019 Gesamtkosten von 126.913,50 EUR.
Kostenanteil der Kläranlage für die Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und
abflusslosen Gruben
Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage wurde für den Zeitraum 2018 bis einschließlich
2021 eine neue Festpreisvereinbarung getroffen.
Der anteilige Planansatz 2019 für den Schmutzwasserbereich der Kläranlage beträgt danach
22.542 T€. Der Kostenanteil der Kläranlage für die Entsorgungsgebühren liegt im Vergleich zum
laufenden Jahr unverändert bei 1,80 EUR/m³.
Der Gebührenbedarf für das Jahr 2019 beträgt unter Berücksichtigung der kalkulierten Abfuhrmenge von 7.650 m³ 13.770,00 EUR.
Personal- und Sachkostenanteil Kommunalbetrieb Krefeld
Für das Veranlagungsjahr 2019 ergeben sich Personal- und Sachkosten i.H.v. 42.519 EUR. Im
Vergleich zum laufenden Jahr wurde insgesamt eine Kostensteigerung von 2% berücksichtigt.
Abwassermenge aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen
Die kalkulierte Abfuhrmenge für das Veranlagungsjahr 2019 beträgt 7.650 m³ und ist damit wieder
rückläufig. Die Abfuhrmenge 2017 betrug noch 8.202 m³. Die monatliche Entwicklung im laufenden
Jahr 2018 zeigt einen konstanten Rückgang. Die Hochrechnung der bisher bekannten Abfuhrmengen bis August 2018 auf ein Jahr kommt noch auf einen Wert von 7.620 m².
Die Hochrechnung der Mengen bis August 2018 und die Monate September bis Dezember 2017
ergibt einen Wert von 7.695 m³.
Die vorliegende Kalkulation geht von einem mittleren Wert von 7.650 m³ aus.
Ergebnis der Nachkalkulation 2016
Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die Entsorgungsgebühren nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) für die Jahre bis einschließlich 2015 wurden bereits in den
Kalkulationen der Vorjahre berücksichtigt.
Für die Jahre 2016 und 2017 ergaben sich folgende Ergebnisse:
2016: Überdeckung 9.651,68 EUR
2017: Überdeckung 8.788,16 EUR
Drucksache 6129/18 -
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Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb
der nächsten vier Jahre auszugleichen, Unterdeckungen hingegen können innerhalb von vier Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden.
Durch eine anteilige Berücksichtigung der Überdeckung 2016 i.H.v. 8.202,50 EUR kann der Gebührensatz 2019 auf 22,88 EUR/m³ gesenkt werden.
Der verbleibende Teil der Überdeckung aus der Nachkalkulation 2016 (1.449,18 EUR) und die
Überdeckung aus dem Jahr 2017 kann zur Kompensation von Kostensteigungen oder etwaigen
Mengenreduzierungen in den Kalkulationszeiträumen 2020 ff. eingesetzt werden.
Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil
dieser Vorlage.
Anlage(n):
(1) Anlage A 1. Änderungssatzung Entsorgungsgebührensatzung 2019
(2) Anlage B Gebührenkalkulation Entsorgungsgebühren 2019
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6129/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: