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Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
173 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
15.11.18, 09:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:18
Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019) Verwaltungsvorlage (Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR
hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6129/18 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Weisung an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebes Krefeld, AöR hier: 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019 Beschlussentwurf Der Rat der Stadt Krefeld weist den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR an, die 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührensatzung) für das Jahr 2019 zu erlassen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6129/18 - Seite - 2 - Begründung Nach § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und S. 3 der Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR, bedarf der Verwaltungsrat vor dem Erlass von Satzungen einer Weisung durch den Rat der Stadt Krefeld. In seiner Sitzung am 04. Oktober 2018 hat der Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR den in der Anlage A beiliegenden Entwurf zur 1. Änderungssatzung zur Satzung des Kommunalbetriebs Krefeld, AöR über die Erhebung von Gebühren für die Entsorgung des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen (Entsorgungsgebührenssatzung) für das Jahr 2019 beschlossen. Für das Veranlagungsjahr 2019 wurden die Entsorgungsgebühren neu kalkuliert. Nach § 6 Abs. 1 KAG NRW soll das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen und in der Regel decken. In der Gebührenkalkulation 2019 sind berücksichtigt: Kostenanteil Abfuhrunternehmen Für das Jahr 2019 wird von einem unveränderten Kostenanteil von brutto 16,59 EUR/m³ ausgegangen. Bei einer kalkulierten Abfuhrmenge von 7.650 m³ ergeben sich für das Jahr 2019 Gesamtkosten von 126.913,50 EUR. Kostenanteil der Kläranlage für die Behandlung von Abwasser aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben Hinsichtlich der Betriebskosten der Kläranlage wurde für den Zeitraum 2018 bis einschließlich 2021 eine neue Festpreisvereinbarung getroffen. Der anteilige Planansatz 2019 für den Schmutzwasserbereich der Kläranlage beträgt danach 22.542 T€. Der Kostenanteil der Kläranlage für die Entsorgungsgebühren liegt im Vergleich zum laufenden Jahr unverändert bei 1,80 EUR/m³. Der Gebührenbedarf für das Jahr 2019 beträgt unter Berücksichtigung der kalkulierten Abfuhrmenge von 7.650 m³ 13.770,00 EUR. Personal- und Sachkostenanteil Kommunalbetrieb Krefeld Für das Veranlagungsjahr 2019 ergeben sich Personal- und Sachkosten i.H.v. 42.519 EUR. Im Vergleich zum laufenden Jahr wurde insgesamt eine Kostensteigerung von 2% berücksichtigt. Abwassermenge aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen Die kalkulierte Abfuhrmenge für das Veranlagungsjahr 2019 beträgt 7.650 m³ und ist damit wieder rückläufig. Die Abfuhrmenge 2017 betrug noch 8.202 m³. Die monatliche Entwicklung im laufenden Jahr 2018 zeigt einen konstanten Rückgang. Die Hochrechnung der bisher bekannten Abfuhrmengen bis August 2018 auf ein Jahr kommt noch auf einen Wert von 7.620 m². Die Hochrechnung der Mengen bis August 2018 und die Monate September bis Dezember 2017 ergibt einen Wert von 7.695 m³. Die vorliegende Kalkulation geht von einem mittleren Wert von 7.650 m³ aus. Ergebnis der Nachkalkulation 2016 Die Ergebnisse der Nachkalkulationen für die Entsorgungsgebühren nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) für die Jahre bis einschließlich 2015 wurden bereits in den Kalkulationen der Vorjahre berücksichtigt. Für die Jahre 2016 und 2017 ergaben sich folgende Ergebnisse: 2016: Überdeckung 9.651,68 EUR 2017: Überdeckung 8.788,16 EUR Drucksache 6129/18 - Seite - 3 - Nach § 6 Abs. 2 KAG NRW sind Überdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Unterdeckungen hingegen können innerhalb von vier Jahren als Kostenansatz in der Gebührenkalkulation vorgetragen werden. Durch eine anteilige Berücksichtigung der Überdeckung 2016 i.H.v. 8.202,50 EUR kann der Gebührensatz 2019 auf 22,88 EUR/m³ gesenkt werden. Der verbleibende Teil der Überdeckung aus der Nachkalkulation 2016 (1.449,18 EUR) und die Überdeckung aus dem Jahr 2017 kann zur Kompensation von Kostensteigungen oder etwaigen Mengenreduzierungen in den Kalkulationszeiträumen 2020 ff. eingesetzt werden. Einzelheiten sind der beiliegenden Kalkulation zu entnehmen. Sie ist ausdrücklicher Bestandteil dieser Vorlage. Anlage(n): (1) Anlage A 1. Änderungssatzung Entsorgungsgebührensatzung 2019 (2) Anlage B Gebührenkalkulation Entsorgungsgebühren 2019 Drucksache 6129/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6129/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: