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Verwaltungsvorlage (Auszug NS 311-04-25 TOP 12 Barrierefreiheit an Haltestellen Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
27 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
13.11.18, 17:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:19
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Inhalt der Datei

TOP 12 Vorlage des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld öffentlich Nr. 4813 /18 Datum 05.01.2018 FB/Geschäftszeichen: - Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bezirksvertretung Mitte 07.12.2017 Bezirksvertretung Mitte 21.06.2018 Betreff Barrierefreiheit an Haltestellen - Antrag der Bezirksvorsteherin Schnell Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Krefeld Mitte beschließt die Bürgersteigabsenkung im Bereich der Haltestelle Westwall. 2. Die Bezirksvertretung Krefeld Mitte empfiehlt der Verwaltung die Mittel zur Barrierefreiheit Hubertusstraße/Rosine-Frank-Weg und Hubertusstraße/Dionysiusstraße zur Umsetzung der Bürgersteigabsenkung Haltestelle Westwall zu verwenden. Die Maßnahme soll kurzfristig umgesetzt werden. 3. Der Fachbereich Tiefbau und die SWK werden um Sachstandsbericht zur Barrierefreiheit in der nächsten Sitzung gebeten. Unmittelbare finanzielle Auswirkungen Beschlussausfertigung Beschlussfassung Bezirksvertretung Mitte am 21.06.2018 Stimmverhältnis: einstimmig Wortbeitrag: ja X nein Für die Richtigkeit Krefeld, 02.07.2018 gez. Wefers Schriftführerin Frau Schnell als Antragstellerin äußert ihren Unmut über die Stellungnahme der Verwaltung. Sie weist auf den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung hin, welcher von Seiten der Verwaltung nicht umgesetzt werde. Es sei nicht hinzunehmen, dass die Barrierefreiheit der Haltestelle Westwall erst im Rahmen der Umgestaltung St.-Anton-Straße umgesetzt werden solle. Sie nimmt Bezug auf den Bericht der Verwaltung zur Ausschreibung "Barrierefreiheit in der Innenstadt" (barrierefreie Überwege) im Zuge des kommunalen Investitionsförderungsgesetzes. Frau Schnell vertritt die Auffassung, dass die dort zur Ausschreibung anstehenden Standorte Hubertusstraße/Rosine-Frank-Weg als auch Hubertusstraße/Drießendorfer Straße nicht zwingend erforderlich seien. Sie begründet dies im Detail. Frau Schnell schlägt vor, die Maßnahme Hubertusstraße/Rosine-Frank-Weg gegen die Maßnahme Haltestelle Rathaus zu tauschen und kurzfristig umzusetzen. Herr Bangel gibt deutlich zu verstehen, dass die Maßnahmen, wie von Frau Schnell vorgeschlagen, nicht gegeneinander austauschbar seien und begründet dies im Detail. Darüberhinaus verweist er darauf, dass eine Zuständigkeit nicht gegeben sei und die Bezirksvertretung lediglich eine Empfehlung aussprechen könne. Herr Seeger wendet ein, dass die Machbarkeitsstudie der Stadtwerke Krefeld AG eine andere Intention verfolge und durchaus berechtigt sei. Der Bürgersteig sei jedoch im Besitz der Stadt Krefeld. Es stünde so der Umsetzung des Beschlusses nichts entgegen. Die Tiefbauverwaltung möge dies umsetzen. Herr Daniels bekräftigt die Ausführungen des Herrn Seeger und macht deutlich, dass eine barrierefreie Haltestelle im Sinne der Stadtwerke Krefeld AG nichts mit dem zu tun habe, was von der Bezirksvertretung angestrebt werde. So möge eine kleine Baumaßnahme im Verhältnis zum langfristigen Umbau der Haltestelle umgesetzt werden. Frau Brauers bittet um Prüfung, ob die Maßnahme verkehrsrechtliche Probleme aufwerfe. Herr Bangel schlägt vor, den Unmut an die Verwaltung heranzutragen und sowohl den Fachbereich Tiefbau als auch die Stadtwerke Krefeld Mobil zur nächsten Sitzung einzuladen. Nach einer weiteren zum Teil kontroversen Diskussion fasst die Bezirksvertretung entgegen der Einwendung des Herrn Bangel folgenden Beschluss: