Daten
Kommune
Krefeld
Größe
167 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
13.11.18, 17:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6190/18 -
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Mitte
13.12.2018
zur Kenntnis
Betreff
Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen aus der 25. Sitzung der BZV-Mitte vom 21.06.2018
Beschlussentwurf
Die Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6190/18 -
Seite - 2 -
Begründung
TOP 12, Barrierefreiheit an Haltestellen
Am 13. September 2018 fand ein Ortstermin an der Straßenbahnhaltestelle am Rathaus in der St.Anton-Straße mit Vertretern der Bezirksvertretung Mitte, der Kernverwaltung und des Kommunalbetriebs statt. Hier wurde festgelegt, dass eine Absenkung des Hochbordes für diesen Haltepunkt
zur Nutzung für Rollstuhlfahrer (eine Anfrage lag hierzu vor) hergestellt wird. Diese Umbaumaßnahme ist am 19. Oktober 2018 über den Kommunalbetrieb beauftragt, begonnen und fertiggestellt
worden.
Die SWK Mobil wurde im Vorfeld durch die Kernverwaltung über die vorzunehmende Hochbordabsenkung für „Rollendes Rad“ informiert. Hinsichtlich evtl .Buseinsatz sind durch die jetzige Absenkung keine Schwierigkeiten zu erwarten.
Eine Absenkung des Hochbords für Gehbehinderte am Haltepunkt für die stadteinwärtige Fahrtrichtung westl. des Westwalls war bei dem angeführten Ortstermin besprochen und von der Politik
als nicht notwendig bestätigt worden.
TOP 13
Ausbaupläne Joseph-Beuys-Platz, Fahrbahn vor Kaiser Wilhelm Museum, Rettungswageneinsatz
Eine Öffnung der Fahrbahn des Joseph-Beuys-Platzes vor dem Haupteingang des Kaiser Wilhelm
Museums vor dem Baubeginn zur Neugestaltung Anfang 2019 wird nicht erfolgen, da hierfür nur
noch wenige Wochen zwischen Öffnung und Sperrung zur Verfügung stehen und die Zeit für die
Umstellungsprozesse der Verkehrsteilnehmer zu kurz ist. Dies wurde bereits mehrfach in der Vorzeit von der Verwaltung begründet, zumal ja auch vorbereitende Baumaßnahmen wie Leitungsverlegungen erfolgt sind und eine verkehrliche Notwendigkeit für diesen Akt nicht bestand.
Zwischenzeitlich erfolgte im September eine nochmalige Vorstellung der Planung für die Neugestaltung von Karls- und Joseph-Beuys-Platz im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität.
Eine Öffnung vorgenannter Fahrbahn vor dem Haupteingang des Kaiser Wilhelm Museums für
Rettungsfahrzeuge ist nicht notwendig. Für Rettungseinsätze würde im Bedarfsfall bei Blaulichtund Hornbetrieb der Fahrzeugführer die kürzest mögliche Fahrtroute über den Karls- bzw. JosephBeuys-Platz wählen. Daher wurde bewusst auf vorgenannter Fahrbahn nördl. des Museums auf
das Aufstellen von schweren Blumenkübeln, wie mehrfach gewünscht, verzichtet, sodass die
Durchfahrtsperre auf der Fahrbahn auch von einer Rettungswagen- bzw. Feuerwehrmannschaft im
Einsatzfall bei Seite geräumt werden kann. Für Großfahrzeuge wäre im Einsatzfall sogar der Gehweg überfahrbar.
Anlage(n):
(1) Auszug NS 311-04-25 TOP 12 Barrierefreiheit an Haltestellen Beschluss
(2) Auszug NS 311-04-25 TOP 13 Ausbaupläne Joseph-Beuys-Platz Beschluss
Drucksache 6190/18 -
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6190/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: