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Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen aus der 25. Sitzung der BZV-Mitte vom 21.06.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
167 kB
Datum
13.12.2018
Erstellt
13.11.18, 17:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:19
Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen aus der 25. Sitzung der BZV-Mitte vom 21.06.2018) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen aus der 25. Sitzung der BZV-Mitte vom 21.06.2018) Verwaltungsvorlage (Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen aus der 25. Sitzung der BZV-Mitte vom 21.06.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6190/18 - 66 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Mitte 13.12.2018 zur Kenntnis Betreff Stellungnahme der Verwaltung zu Beschlüssen aus der 25. Sitzung der BZV-Mitte vom 21.06.2018 Beschlussentwurf Die Stellungnahmen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6190/18 - Seite - 2 - Begründung TOP 12, Barrierefreiheit an Haltestellen Am 13. September 2018 fand ein Ortstermin an der Straßenbahnhaltestelle am Rathaus in der St.Anton-Straße mit Vertretern der Bezirksvertretung Mitte, der Kernverwaltung und des Kommunalbetriebs statt. Hier wurde festgelegt, dass eine Absenkung des Hochbordes für diesen Haltepunkt zur Nutzung für Rollstuhlfahrer (eine Anfrage lag hierzu vor) hergestellt wird. Diese Umbaumaßnahme ist am 19. Oktober 2018 über den Kommunalbetrieb beauftragt, begonnen und fertiggestellt worden. Die SWK Mobil wurde im Vorfeld durch die Kernverwaltung über die vorzunehmende Hochbordabsenkung für „Rollendes Rad“ informiert. Hinsichtlich evtl .Buseinsatz sind durch die jetzige Absenkung keine Schwierigkeiten zu erwarten. Eine Absenkung des Hochbords für Gehbehinderte am Haltepunkt für die stadteinwärtige Fahrtrichtung westl. des Westwalls war bei dem angeführten Ortstermin besprochen und von der Politik als nicht notwendig bestätigt worden. TOP 13 Ausbaupläne Joseph-Beuys-Platz, Fahrbahn vor Kaiser Wilhelm Museum, Rettungswageneinsatz Eine Öffnung der Fahrbahn des Joseph-Beuys-Platzes vor dem Haupteingang des Kaiser Wilhelm Museums vor dem Baubeginn zur Neugestaltung Anfang 2019 wird nicht erfolgen, da hierfür nur noch wenige Wochen zwischen Öffnung und Sperrung zur Verfügung stehen und die Zeit für die Umstellungsprozesse der Verkehrsteilnehmer zu kurz ist. Dies wurde bereits mehrfach in der Vorzeit von der Verwaltung begründet, zumal ja auch vorbereitende Baumaßnahmen wie Leitungsverlegungen erfolgt sind und eine verkehrliche Notwendigkeit für diesen Akt nicht bestand. Zwischenzeitlich erfolgte im September eine nochmalige Vorstellung der Planung für die Neugestaltung von Karls- und Joseph-Beuys-Platz im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität. Eine Öffnung vorgenannter Fahrbahn vor dem Haupteingang des Kaiser Wilhelm Museums für Rettungsfahrzeuge ist nicht notwendig. Für Rettungseinsätze würde im Bedarfsfall bei Blaulichtund Hornbetrieb der Fahrzeugführer die kürzest mögliche Fahrtroute über den Karls- bzw. JosephBeuys-Platz wählen. Daher wurde bewusst auf vorgenannter Fahrbahn nördl. des Museums auf das Aufstellen von schweren Blumenkübeln, wie mehrfach gewünscht, verzichtet, sodass die Durchfahrtsperre auf der Fahrbahn auch von einer Rettungswagen- bzw. Feuerwehrmannschaft im Einsatzfall bei Seite geräumt werden kann. Für Großfahrzeuge wäre im Einsatzfall sogar der Gehweg überfahrbar. Anlage(n): (1) Auszug NS 311-04-25 TOP 12 Barrierefreiheit an Haltestellen Beschluss (2) Auszug NS 311-04-25 TOP 13 Ausbaupläne Joseph-Beuys-Platz Beschluss Drucksache 6190/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6190/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: