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Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 zum 30.09.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
184 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
13.11.18, 17:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:19
Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 zum 30.09.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 zum 30.09.2018) Verwaltungsvorlage (Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 zum 30.09.2018)

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Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6205/18 - 20 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 20.11.2018 zur Kenntnis 22.11.2018 zur Kenntnis Betreff Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 zum 30.09.2018 Beschlussentwurf Der Sachstand zum 30.09.2018 wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6205/18 - Seite - 2 - Begründung Sämtliche der folgend aufgeführten KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 wurden durch den Rat der Stadt Krefeld am 10.12.2015 beschlossen. Die Ausführung der Maßnahme “Radwegerneuerung Hafelsstraße“ wird sich, da der Naturschutzbeirat mit in die Planung einbezogen werden muss, in das Haushaltsjahr 2019 verlagern. Die Maßnahmen       Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz Hauptstraße von Fungendonk bis Heinrich-Klausmann-Straße Radwegerneuerung Hentrichstraße Radwegerneuerung Werner-Voss-Straße St. Anton Straße von Dampfmühlenweg bis Ostwall Philadelphiastraße von Goethestraße bis Cracauer Straße sind baulich fertiggestellt. Sobald die Bauabnahmen, die Schlussrechnungen und die Testierungen vorliegen, werden die Fördermittel zu den genannten Maßnahmen abgerufen. Die Maßnahme “Dachsanierung Südbahnhof“ wird voraussichtlich Anfang 2019 beendet und mit ca. 480.000 EUR abschließen. Die Maßnahme “Radwegerneuerung Uerdinger Straße“ kann in der ursprünglichen Form nicht umgesetzt werden. Da der Radweg durch Markierungen auf die Fahrbahn verlegt werden soll, wird sie nicht über KInvFöG abgebildet. Alle Maßnahmen der früheren Fachbereiche Tiefbau und Grünflächen werden seit dem 01.07.2018 durch den Kommunalbetrieb Krefeld überwacht und durchgeführt. Die Planung von Maßnahmen bis Leistungsstufe 2 HOAI wird durch die Fachverwaltungen vorgenommen. Der Umsetzungsstand der einzelnen KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 kann der beigefügten Anlage entnommen werden. Die Maßnahmen zu KInvFöG Kapitel 2 befinden sich derzeit in der Kontrolle der Rechnungsprüfung, ob sie den Förderbestimmungen genügen. Sobald diese Testierung vorliegt, werden die Maßnahmen in der quartalsweisen Berichterstattung berücksichtigt. Anlage(n): (1) (Sachstand KInvFöG Maßnahmen 30.09.2018.xlsx) Drucksache 6205/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6205/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: