Daten
Kommune
Krefeld
Größe
184 kB
Datum
22.11.2018
Erstellt
13.11.18, 17:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6205/18 -
20
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
20.11.2018
zur Kenntnis
22.11.2018
zur Kenntnis
Betreff
Sachstand der KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 zum 30.09.2018
Beschlussentwurf
Der Sachstand zum 30.09.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6205/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Sämtliche der folgend aufgeführten KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 wurden durch den Rat der
Stadt Krefeld am 10.12.2015 beschlossen.
Die Ausführung der Maßnahme “Radwegerneuerung Hafelsstraße“ wird sich, da der Naturschutzbeirat mit in die Planung einbezogen werden muss, in das Haushaltsjahr 2019 verlagern.
Die Maßnahmen
Marktstraße von Frankenring bis Karlsplatz
Hauptstraße von Fungendonk bis Heinrich-Klausmann-Straße
Radwegerneuerung Hentrichstraße
Radwegerneuerung Werner-Voss-Straße
St. Anton Straße von Dampfmühlenweg bis Ostwall
Philadelphiastraße von Goethestraße bis Cracauer Straße
sind baulich fertiggestellt. Sobald die Bauabnahmen, die Schlussrechnungen und die Testierungen
vorliegen, werden die Fördermittel zu den genannten Maßnahmen abgerufen.
Die Maßnahme “Dachsanierung Südbahnhof“ wird voraussichtlich Anfang 2019 beendet und mit
ca. 480.000 EUR abschließen.
Die Maßnahme “Radwegerneuerung Uerdinger Straße“ kann in der ursprünglichen Form nicht umgesetzt werden. Da der Radweg durch Markierungen auf die Fahrbahn verlegt werden soll, wird
sie nicht über KInvFöG abgebildet.
Alle Maßnahmen der früheren Fachbereiche Tiefbau und Grünflächen werden seit dem 01.07.2018
durch den Kommunalbetrieb Krefeld überwacht und durchgeführt. Die Planung von Maßnahmen
bis Leistungsstufe 2 HOAI wird durch die Fachverwaltungen vorgenommen.
Der Umsetzungsstand der einzelnen KInvFöG-Maßnahmen Kapitel 1 kann der beigefügten Anlage
entnommen werden.
Die Maßnahmen zu KInvFöG Kapitel 2 befinden sich derzeit in der Kontrolle der Rechnungsprüfung, ob sie den Förderbestimmungen genügen. Sobald diese Testierung vorliegt, werden die
Maßnahmen in der quartalsweisen Berichterstattung berücksichtigt.
Anlage(n):
(1) (Sachstand KInvFöG Maßnahmen 30.09.2018.xlsx)
Drucksache 6205/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6205/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: