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Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Grundschulen hier: städtische Grundschulen im Stadtbezirk Nord)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
159 kB
Datum
12.12.2018
Erstellt
12.11.18, 11:15
Aktualisiert
25.01.19, 00:20
Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Grundschulen
hier: städtische Grundschulen im Stadtbezirk Nord) Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Grundschulen
hier: städtische Grundschulen im Stadtbezirk Nord) Verwaltungsvorlage (Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Grundschulen
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6051/18 - 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Nord 12.12.2018 beschließend Betreff Schulentwicklungsplan 2018/2019 - 2023/2024 für die städtischen Grundschulen hier: städtische Grundschulen im Stadtbezirk Nord Beschlussentwurf Die Bezirksvertretung Nord befürwortet die Vorschläge der Verwaltung im Entwurf des Schulentwicklungsplans 2018/2019 – 2023/2024 gemäß Vorlage 5774/18 für die Grundschulen im Stadtbezirk Nord. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6051/18 - Seite - 2 - Begründung Siehe beigefügter Entwurf des Schulentwicklungsplans für die städtischen Grundschulen Anlage(n): (1) Entwurf des Schulentwicklungsplans 2018/2019 – 2023/2024 für die städtischen Grundschulen Drucksache 6051/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6051/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: