Daten
Kommune
Krefeld
Größe
331 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
18.09.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5685/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Süd
26.09.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
vorberatend
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch –
Einleitender Beschluss
Beschlussentwurf
I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt:
1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S.
3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich beiderseits der Straße Dießemer
Bruch, der begrenzt wird
− im Norden durch die nördliche Grenze der Erschließung zum Maria-Hilf-Krankenhaus
sowie die nördliche Grenze des Grundstücks Dießemer Bruch 72 (nördliche Grenzen
der Flurstücke 10 und 816, Flur 76, Gemarkung Krefeld),
− im Osten durch die von der Herbertzstraße erschlossenen Grundstücke (östliche Grenzen der Flurstücke 10, 11, 12, 725, 833, 603, 703, 871, 775, 907, 908, 214 und 881,
Flur 76, Gemarkung Krefeld),
− im Süden durch die südliche Grenze der parallel zur Straße Untergath laufenden Betriebsbahntrasse und
− im Westen durch die Straße Ritzhütte
ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5685/18 -
Seite - 2 -
Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich
aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan.
Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch –
2. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 819 sollen alle gefassten
Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden:
− Bebauungsplan Nr. 103 – Umgehungsstraße Krefeld-Süd von Dießemer Bruch bis
Hauptstraße –
− Bebauungsplan Nr. 103 – Umgehungsstraße Krefeld-Süd von Dießemer Bruch bis
Hauptstraße – (Restgebiet)
3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird
der Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch – neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend
gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt.
II. Bezirksvertretung Süd
Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 819
zur Kenntnis.
Drucksache 5685/18 -
Begründung
Anlage(n):
(1) Anlage-1_BPlan-819_Begründung_zur_Vorlage
Seite - 3 -
Drucksache 5685/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5685/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: