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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch – Einleitender Beschluss)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
331 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
18.09.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:22
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch –
Einleitender Beschluss) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch –
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Einleitender Beschluss)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5685/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Süd 26.09.2018 zur Kenntnis Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 vorberatend Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch – Einleitender Beschluss Beschlussentwurf I. Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie der Haupt- und Beschwerdeausschuss empfehlen, der Rat beschließt: 1. Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit gültigen Fassung, wird für den Bereich beiderseits der Straße Dießemer Bruch, der begrenzt wird − im Norden durch die nördliche Grenze der Erschließung zum Maria-Hilf-Krankenhaus sowie die nördliche Grenze des Grundstücks Dießemer Bruch 72 (nördliche Grenzen der Flurstücke 10 und 816, Flur 76, Gemarkung Krefeld), − im Osten durch die von der Herbertzstraße erschlossenen Grundstücke (östliche Grenzen der Flurstücke 10, 11, 12, 725, 833, 603, 703, 871, 775, 907, 908, 214 und 881, Flur 76, Gemarkung Krefeld), − im Süden durch die südliche Grenze der parallel zur Straße Untergath laufenden Betriebsbahntrasse und − im Westen durch die Straße Ritzhütte ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5685/18 - Seite - 2 - Die genaue Abgrenzung des künftigen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörenden Plan. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch – 2. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 819 sollen alle gefassten Beschlüsse der folgenden Bebauungspläne aufgehoben werden: − Bebauungsplan Nr. 103 – Umgehungsstraße Krefeld-Süd von Dießemer Bruch bis Hauptstraße – − Bebauungsplan Nr. 103 – Umgehungsstraße Krefeld-Süd von Dießemer Bruch bis Hauptstraße – (Restgebiet) 3. In der Prioritätenliste zur Bearbeitung von Bebauungsplanverfahren der Stadt Krefeld wird der Bebauungsplan Nr. 819 – Dießemer Bruch – neu auf Rang 35 platziert. Die nachfolgend gesetzten Planverfahren werden um einen Rang auf der Prioritätenliste nach hinten versetzt. II. Bezirksvertretung Süd Die Bezirksvertretung Süd nimmt den Einleitenden Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 819 zur Kenntnis. Drucksache 5685/18 - Begründung Anlage(n): (1) Anlage-1_BPlan-819_Begründung_zur_Vorlage Seite - 3 - Drucksache 5685/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5685/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: