Daten
Kommune
Krefeld
Größe
183 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
10.11.18, 10:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6235/18 -
01
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
beschließend
Betreff
Förderung des Krefelder Brauchtums
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 6079/18 DB)
Beschlussentwurf
Der folgende am 29.10.2018 von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt:
Die Auszahlung der Zuschüsse zur Förderung des Krefelder Brauchtums an den Verteilerkreis
gemäß Anlage wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6235/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Mit Beschluss des Rates vom 05.12.2017 wurden im Haushaltsplan 2018 bei dem Innenauftrag
P41401010000 - Kunst und Kultur: Förderung und Umsetzung -, Kostenart 53180000/73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Private - Haushaltsmittel in Höhe von 50.000
EUR zur Förderung des Krefelder Brauchtums etatisiert.
Für die Verteilung der Zuschüsse wurden im Vorfeld folgende Förderkriterien festgelegt:
Förderfähig sind nur eingetragene Vereine (e.V.)
Vereinszweck sollte eine Förderung des Allgemeinwohls vorsehen
Der Förderantrag muss eine nachvollziehbare Begründung des Förderzwecks enthalten
Maximale Förderung pro Verein: 1.500 EUR
Im Zeitraum vom 05.12.2017 bis 02.10.2018 sind bei der Verwaltung insgesamt 27 Anträge auf
Partizipation am städtischen Brauchtumstopf eingegangen. 24 Vereine sollen entsprechend der
beigefügten Anlage im Rahmen der o.g. Förderkriterien berücksichtigt und noch in diesem Jahr
bedient werden.
Die Anträge der „Arbeitsgemeinschaft Krefelder Schützenvereine“ und des „Initiativkreis Boxsport/
Boxstadt Krefeld/ Athletik-Sport“ sind gemäß der Förderkriterien abzulehnen, da es sich bei diesen
nicht um eingetragene Vereine handelt. Der Antrag des „Krefelder Sportschützencorps 1842 e.V.“
ist darüber hinaus ebenfalls abzulehnen, da es für Sportvereine mit den Sondermitteln "Krefeld
macht Sport" bereits eine städtische Fördermöglichkeit gibt, so dass diese nicht zusätzlich durch
die Mittel zur Förderung des Brauchtums begünstigt werden sollen.
Aus der Bereitstellung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2018 ergibt sich für die einzelnen Vereine kein Anspruch auf zukünftige Leistungen dieser Art.
Im Hinblick auf die noch anstehende Zahlbarmachung der Förderbeträge war nunmehr eine kurzfristige Zustimmung der politischen Ebene zu den Förderanträgen erforderlich.
Da die nächste Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses der Stadt Krefeld für den
26.11.2018 terminiert ist, war es erforderlich, der Auszahlung der Zuschüsse zur Förderung des
Krefelder Brauchtums an den Verteilerkreis gemäß Anlage im Zuge eines Dringlichkeitsbeschlusses zuzustimmen.
Anlage(n):
(1) Förderliste Krefelder Brauchtum
Drucksache 6235/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6079/18 DB
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
41401010000 – Kunst und Kultur: Förderung und Umsetzung
53180000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende
Zwecke an Private
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
X
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
29.480,- Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: