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Verwaltungsvorlage (Förderung des Krefelder Brauchtums - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 6079/18 DB))

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
183 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
10.11.18, 10:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:22
Verwaltungsvorlage (Förderung des Krefelder Brauchtums
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 6079/18 DB)) Verwaltungsvorlage (Förderung des Krefelder Brauchtums
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 6079/18 DB)) Verwaltungsvorlage (Förderung des Krefelder Brauchtums
- Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 6079/18 DB))

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6235/18 - 01 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 beschließend Betreff Förderung des Krefelder Brauchtums - Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses (Nr. 6079/18 DB) Beschlussentwurf Der folgende am 29.10.2018 von Oberbürgermeister Meyer und Ratsherrn Reuters gefasste Dringlichkeitsbeschluss wird genehmigt: Die Auszahlung der Zuschüsse zur Förderung des Krefelder Brauchtums an den Verteilerkreis gemäß Anlage wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6235/18 - Seite - 2 - Begründung Mit Beschluss des Rates vom 05.12.2017 wurden im Haushaltsplan 2018 bei dem Innenauftrag P41401010000 - Kunst und Kultur: Förderung und Umsetzung -, Kostenart 53180000/73180000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Private - Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR zur Förderung des Krefelder Brauchtums etatisiert. Für die Verteilung der Zuschüsse wurden im Vorfeld folgende Förderkriterien festgelegt:     Förderfähig sind nur eingetragene Vereine (e.V.) Vereinszweck sollte eine Förderung des Allgemeinwohls vorsehen Der Förderantrag muss eine nachvollziehbare Begründung des Förderzwecks enthalten Maximale Förderung pro Verein: 1.500 EUR Im Zeitraum vom 05.12.2017 bis 02.10.2018 sind bei der Verwaltung insgesamt 27 Anträge auf Partizipation am städtischen Brauchtumstopf eingegangen. 24 Vereine sollen entsprechend der beigefügten Anlage im Rahmen der o.g. Förderkriterien berücksichtigt und noch in diesem Jahr bedient werden. Die Anträge der „Arbeitsgemeinschaft Krefelder Schützenvereine“ und des „Initiativkreis Boxsport/ Boxstadt Krefeld/ Athletik-Sport“ sind gemäß der Förderkriterien abzulehnen, da es sich bei diesen nicht um eingetragene Vereine handelt. Der Antrag des „Krefelder Sportschützencorps 1842 e.V.“ ist darüber hinaus ebenfalls abzulehnen, da es für Sportvereine mit den Sondermitteln "Krefeld macht Sport" bereits eine städtische Fördermöglichkeit gibt, so dass diese nicht zusätzlich durch die Mittel zur Förderung des Brauchtums begünstigt werden sollen. Aus der Bereitstellung von Fördermitteln im Haushaltsjahr 2018 ergibt sich für die einzelnen Vereine kein Anspruch auf zukünftige Leistungen dieser Art. Im Hinblick auf die noch anstehende Zahlbarmachung der Förderbeträge war nunmehr eine kurzfristige Zustimmung der politischen Ebene zu den Förderanträgen erforderlich. Da die nächste Sitzung des Haupt- und Beschwerdeausschusses der Stadt Krefeld für den 26.11.2018 terminiert ist, war es erforderlich, der Auszahlung der Zuschüsse zur Förderung des Krefelder Brauchtums an den Verteilerkreis gemäß Anlage im Zuge eines Dringlichkeitsbeschlusses zuzustimmen. Anlage(n): (1) Förderliste Krefelder Brauchtum Drucksache 6235/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6079/18 DB Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen X Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: 41401010000 – Kunst und Kultur: Förderung und Umsetzung 53180000 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Private PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. X Ja Nein 3.1 Konsumtiv X Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 29.480,- Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: