Daten
Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Datum
26.11.2018
Erstellt
14.09.18, 12:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Abwasserbeseitigungskonzept
6. Fortschreibung - 2018 bis 2023
Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
erstellt durch den Kommunalbetrieb Krefeld
Inhaltsverzeichnis
I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................. I
Bildverzeichnis .................................................................................................. III
Tabellenverzeichnis ........................................................................................... III
Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... III
Anlagenverzeichnis ........................................................................................... IV
1
Rechtsgrundlage ................................................................................. 1
2
2.1
2.1.1
2.1.2
2.2
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
Organisation der Abwasserbeseitigung ............................................ 2
Kanalisation ........................................................................................... 2
Altersverteilung der Kanäle .................................................................... 3
Material im Kanalnetz ............................................................................ 4
Kläranlage ............................................................................................. 4
Umsetzung des vorherigen Abwasserbeseitigungskonzeptes ............... 7
Pumpstation Alte Schmiede ................................................................... 7
Sammler Hauptstraße............................................................................ 7
Regenrückhalteanlage Gelleper Straße................................................. 9
3
Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs ........................................... 10
4
4.1
4.1.1
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
4.1.6
4.2
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) ......................... 11
Bestandserhebung............................................................................... 12
Zentrale Versickerungsanlagen ........................................................... 12
Einleitungen in Gewässer .................................................................... 13
Kleinkläranlagen .................................................................................. 13
Sonderbauwerke.................................................................................. 13
Übergabe- und Übernahmestellen ....................................................... 13
Entwässerungsgebiete ........................................................................ 14
Fremdwasserbeseitigung ..................................................................... 14
5
5.1
5.2
Maßnahmenliste................................................................................. 15
Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme A1 ........................................... 16
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen
Gründen A2 ......................................................................................... 17
Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A3 ...... 17
Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A4 ....................................................................................... 19
Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 ....................................................................................... 19
5.3
5.4
5.5
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
Inhaltsverzeichnis
5.6
5.7
5.8
5.9
5.10
5.11
5.12
5.13
5.14
5.15
5.16
II
Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung
der Ablaufqualität A6 ........................................................................... 19
Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung
der Ablaufqualität A7 ........................................................................... 19
Behandlung von Mischwasser A8 ........................................................ 20
Behandlung von Niederschlagswasser A9 .......................................... 20
Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10 ...................................... 20
Maßnahmen im Gewässer A11 ........................................................... 21
Versickerungsanlage A12 .................................................................... 21
Ortsnahe Einleitung A13 ...................................................................... 21
Wegfall einer punktuellen Einleitung A14 ............................................ 21
Umbau offener Abwasserkanäle A15 .................................................. 22
Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden
können A16 ......................................................................................... 22
6
Übersichtsplan ................................................................................... 22
7
Ziele der 6. Fortschreibung des ABKs ............................................. 23
8
Kosten ................................................................................................ 24
9
Ausblick .............................................................................................. 24
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
Bildverzeichnis
III
Bildverzeichnis
Bild 1: Altersverteilung der Kanäle ..................................................................... 3
Bild 2: Material der Kanäle ................................................................................. 4
Bild 3: Errichtung der Sohlplatte ......................................................................... 7
Bild 4: Herstellung von Kanalkreuzungen im Sonderbauwerk ............................ 8
Bild 5: Pressung eines Vortriebsrohres .............................................................. 8
Bild 6: Erstellung des Beckens ........................................................................... 9
Bild 7: Beckenfertigstellung ................................................................................ 9
Bild 8: Einleitungsstelle in das Gewässer ......................................................... 10
Bild 9: Zustandsklassenverteilung der Kanalisation ......................................... 18
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Altersverteilung der Kanäle ................................................................ 3
Tabelle 2: Material der Kanäle............................................................................ 4
Tabelle 3: Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-3 ................................... 18
Abkürzungsverzeichnis
ABK - Abwasserbeseitigungskonzept
GEP - Generalentwässerungsplan
NBK - Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
Bildverzeichnis
IV
Anlagenverzeichnis
Anmerkung: Die Anlagen Teil 2 sind kein Bestandteil dieser Ausfertigung
Teil 1
Anlage:
Vorgesehene Maßnahmen
Anlage:
Übersichtsplan
Teil 2
Anlage:
NBK - Bestandsaufnahme: Einleitungsstellen
Anlage:
NBK - Berichte und Steckbriefe zu den Einleitungsstellen
Anlage:
Liste der Kleinkläranlagen
Anlage:
Sonderbauwerke im Kanalnetz
Anlage:
Pumpwerke im Kanalnetz
Anlage:
Entwässerungsgebiete
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
1 Rechtsgrundlage
1
1 Rechtsgrundlage
Ausgehend von den maßgeblichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetzes des
Bundes (WHG) und dem § 46 Landeswassergesetz NRW (LWG) in Verbindung
mit § 52 LWG ist die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Krefeld aufgrund
der vorhandenen Unternehmenssatzung dem Kommunalbetrieb Krefeld übertragen. Dieser ist somit abwasserbeseitigungspflichtig und bereitet die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vor. Dieses wird nach Abschluss
aller Beratungen durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen.
Die detaillierten Aufgaben der Abwasserbeseitigung sind im Landeswassergesetz
aufgeführt und umfassen:
die Planung der abwassertechnischen Erschließung,
das Sammeln und Fortleiten von Abwasser,
das Behandeln und Einleiten des übernommenen Abwassers,
die Errichtung und der Betrieb der notwendigen Anlagen,
das Einsammeln und Abfahren des Kleinkläranlagenschlamms,
das Aufstellung und die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzepts.
Das Abwasserbeseitigungskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung der oben
genannten Pflichten. Dabei sollen insbesondere die zeitlichen Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen gemäß d) angegeben werden.
Die Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes sollen dazu beitragen, den
guten chemischen und ökologischen Zustand der oberirdischen Gewässer gemäß
der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu erreichen.
Im Abwasserbeseitigungskonzept sind auch Aussagen zu treffen wie in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser beseitigt werden kann und welche
Maßnahmen für die Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich sind. Nach der
aktuellen „Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 08.08.2008 sind die Abwasserbeseitigungskonzepte jeweils in einem Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben.
Die Gemeinde ist verpflichtet bis zum 31.03. eines jeden Jahres über den Stand
der Umsetzung der Bezirksregierung als obere Wasserbehörde zu berichten sofern sich zeitliche und inhaltliche Änderungen ergeben.
Erstmals wurde das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld 1986 aufgestellt und gemäß der zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschrift fortgeschrieben. Die jetzige 6. Fortschreibung umfasst als 1. Zeitraum die Jahre 2018
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
2
bis 2023. Bei dem hier vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept handelt es
sich um ein überarbeitetes Konzept, das weiterhin die relevanten Maßnahmen des
vorherigen ABKs beinhaltet.
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
Im Jahre 1989 wurde die Abwasserbehandlung (Kläranlage) privatisiert und wird
seitdem von der Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG (EGK) betrieben.
Der Kommunalbetrieb kommt durch die Beauftragung der EGK seiner Verpflichtung zur Abwasserbehandlung nach. Das Kanalisationsnetz wurde weiterhin als
Regiebetrieb im Fachbereich Tiefbau geführt und im Jahre 2004 in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ umgewandelt. Die Aufgaben sind direkt an die Betriebsführerin SWK AQUA GmbH als Tochter der SWK
AG vergeben worden. Seit 2015 werden die hoheitlichen Aufgaben durch die
Stadtentwässerung Krefeld selbstständig übernommen. Die weiteren Aufgaben
sind vorläufig bei der Netzgesellschaft Niederrhein (NGN MBH) als Nachfolgerin
der SWK AQUA geblieben. Diese vertragliche Vereinbarung endet am 31.12.2018.
Ende 2016 wurde der Kommunalbetrieb Krefeld in der Rechtsform einer Anstalt
des öffentlichen Rechts gegründet, der die Aufgaben der eigenbetriebsähnlichen
Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld umfasst.
2.1 Kanalisation
Die Stadt Krefeld hat eine Gesamtfläche von 13.777 ha und 233.542 Einwohner
(Stand 31.12.16). Der Anschlussgrad der Bevölkerung beträgt ca. 99,0 %.
Die Gesamtlänge des Kanalnetzes umfasst rund 786 km Kanal (Stand August
2017), davon sind
524 km Mischwasserkanäle,
144 km Schmutzwasserkanäle,
118 km Regenwasserkanäle.
Davon sind ca.124 km begehbar, d. h. die Kanalhöhe ist größer oder gleich
1,20 m.
Das Kanalnetz setzt sich zusammen aus 742 km Freigefällekanalisation und
42 km Abwasserdruckrohrleitungen.
18.377 Haltungen, 15.647 Schacht- und 961 Sonderbauwerke sind im Kanalnetz
vorhanden.
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
3
Der älteste noch in Betrieb befindliche Kanal Krefelds in der Schwertstraße wurde
ca. 1878 errichtet.
2.1.1 Altersverteilung der Kanäle
Die aktuelle Altersverteilung der Kanäle ist in der nachfolgenden Tabelle und Diagramm dargestellt (Stand August 2017).
Tabelle 1: Altersverteilung der Kanäle
Baujahr
Haltungslänge [m]
Anteil [%]
bis 1918
74.988,8
9,53
1919-1945
95.145,4
12,09
1946-1969
241.781,4
30,73
1970-1999
233.702,8
29,71
ab 2000
125.753,4
15,99
ohne
15.300,1
1,94
Summe
786.671,9
100,00
Altersverteilung
35
31
30
Anteil [%]
30
25
20
16
15
10
12
10
5
2
0
bis 1918
1919-1945 1946-1969 1970-1999
ab 2000
ohne
Baujahr
Bild 1: Altersverteilung der Kanäle
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
4
2.1.2 Material im Kanalnetz
Die im Kanalnetz eingesetzten Materialien verteilen sich folgendermaßen (Stand
August 2017):
Tabelle 2: Material der Kanäle
Anteil [%]
Material
55
Beton und Stahlbeton (B, SB)
14
Steinzeug und verstärktes Steinzeug (STZ)
13
Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK)
9
Kunststoff (PVC, PE, PP etc.)
6
Mauerwerk (MA)
3
verschiedene andere Materialien
Materialverteilung
3%
13%
9%
6%
GFK
MA
14%
B, SB
STZ
Kunststoff
Verschiedene
55%
Bild 2: Material der Kanäle
2.2 Kläranlage
Das gesamte Schmutz- und Mischwassernetz entwässert zur zentralen Kläranlage, die das behandelte Abwasser in den Rhein einleitet. Die Kläranlage an der
Parkstraße ist seit 1989 privatisiert und wird durch die Entsorgungsgesellschaft
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
5
Krefeld GmbH & Co. KG (EGK) betrieben, die als Erfüllungsgehilfin für den Kommunalbetrieb Krefeld die Abwasserbehandlung durchführt. Die Anlage ist für
1,2 Mio. Einwohnergleichwert ausgelegt.
Das Ziel der Abwasserreinigung liegt darin, die im Wasser enthaltenen Nähr- und
Schadstoffe zu entfernen. In den beiden biologischen Reinigungsstufen findet teils
ein Abbau und teils eine Verlagerung der Schadstoffe aus dem Abwasser in den
Klärschlamm statt.
Die maximale Zulaufmenge kann im Trockenwetter 10.000 m³/h und im Regenwetter 24.120 m³/h betragen. 2016 betrug die gereinigte Abwassermenge ca.
29,5 Mio m³, wovon ca. 40 % kommunales Abwasser und 60% industrielles Abwasser sind, überwiegend aus Chemie-, Metallverarbeitender- und Nahrungsmittelindustrie.
Das Abwasser gelangt in freiem Gefälle zu Kläranlage, wo es fast sieben Meter
angehoben wird. Insgesamt stehen hierfür vier Schneckenpumpen mit einer Leistung von je 1,7 m³/s zur Verfügung, sowie 2 Tauchmotorpumpen mit einer Leistung von 0,85 m³/s. Die maximal genehmigte Ableitungsmenge gemäß Erlaubnisbescheid beträgt 11.000 m³/0,5h. Das Delta zum maximalen Regenwetterzufluss
wird in den beiden Speicherbecken als Abschlag aus der A-Stufe zwischengespeichert.
Vor Eintritt in die erste biologische Stufe wird das Abwasser in der Rechenanlage
von groben Verunreinigungen, wie z. B. Faserstoffe, Gemüse, Textilreste etc., in
den beiden folgenden Feinrechen, Stababstand 15 mm, entfernt.
In der A-Stufe, der Höchstlastbelebung und der Zwischenklärung findet primär die
Elimination von Nitratstickstoff, Phosphor und der oxidierbaren Substanzen statt.
Die im Abwasser befindlichen Metalle heften sich an die Schlammflocken und
werden mit dem Überschussschlamm dem System entzogen. Des Weiteren dient
die Höchstlastbelebung als Sandfang. Der in der Zwischenklärung sich absetzende Schlamm wird abgezogen, teilweise rückgeführt in die Höchstlastbelebung,
oder aus dem System als Überschussschlamm entfernt und in den Eindicker verpumpt. Nach statischer Eindickung wird er von dort in die Faulbehälter zur Ausfaulung verbracht. Das Gesamtvolumen der Höchstlastbelebung beträgt 8.700 m³,
das der Zwischenklärung 15.300 m³.
In der B-Stufe, der Schwachlastbelebung und Nachklärung findet die Elimination
des Reststickstoffes (Ammonium und Restnitratstickstoff), des Phosphates und
der verbleibenden oxidierbaren Substanzen statt. Der sich absetzende Schlamm
wird abgezogen, teilweise rückgeführt, oder aus dem System als Überschussschlamm entfernt, in den Eindickzentrifugen der MSVE (Maschinelle Schlammvorentwässerung) maschinell eingedickt und zur Ausfaulung in die Faulung verbracht.
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
6
Das Volumen der Schwachlastbelebung beträgt insgesamt 85.000 m³. Hinzu
kommt die Nachklärung mit 63.130 m³.
Der Ablauf der Nachklärung läuft dann im letzten verfahrenstechnischen Schritt
der Filtration zu. Die Filtration wird mit einer Wassermenge von bis zu 2.600 m³/h
betrieben. Darüber hinausgehende Abwassermengen werden zum Rhein entlastet. Die Filtration besteht aus 24 Einzelfiltern mit jeweils einer Hydroanthrazit- und
Sandschicht und einer Fläche von 62,5 m² pro Filter, in Summe 1.500 m². Sie hat
die Aufgabe das biologisch bereits gereinigte Abwasser von Suspensa und Phosphatrückständen zu reinigen. Des Weiteren dient sie zur Bevorratung von
Brauchwasser, welches auch in der MKVA als Löschwasser eingesetzt wird. Der
Ablauf erfolgt dann in den Rhein.
Die Kläranlage hat folgende Kapazität und Auslastung:
Bemessungsgröße Einwohnergleichwert:
Bemessungswert:
Jahresmittel 2016:
1.200.000 EW
520.062 EW
Bemessungsgröße CSB-Belastung:
Bemessungswert Zulaufkonzentration CSB:
Jahresmittel 2016:
800 mg/l
790 mg/l
Bemessungsgröße Stickstoffbelastung
Heute wird für die Betrachtung der Nges zu Grunde gelegt, da der ursprüngliche
Bemessungswert Gesamtstickstoffbelastung TKN seit langem nicht mehr betrachtet wird.
Bemessungswerte Bd,TKN:
Jahresmittel 2016 Bd,Nges:
10.800 kg N/d
4.840 kg Nges/d
Zulaufkonzentration TKN:
Jahresmittel 2016 Nges:
60 mg/l
62,4 mg/l
Bemessungsgröße Phosphorbelastung
Bemessungswerte Bd,Pges:
Jahresmittel 2016:
1.800 kg Pges/d
650,4 kg Pges/d
Zulaufkonzentration Pges:
Jahresmittel 2016:
10 mg/l
8,1 mg/l
Die Kläranlage ist auch in der Lage mehrstündige Stoßbelastungen zu behandeln
sowohl aus hydraulischer Sicht als auch bezogen auf die Schmutzfracht. Die hydraulische Belastung in der derzeitigen Anlagenkonstellation ist unkritisch, da das
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
7
Klärwerk im Zulauf Steuerorgane besitzt, um das Klärwerk und jede Verfahrensstufe nicht zu überlasten.
2.3 Umsetzung des vorherigen Abwasserbeseitigungskonzeptes
Im Zeitraum 2012 bis 2017 wurden in der 5. Fortschreibung des ABKs rund
88 Millionen Euro für die Baumaßnahmen im Kanalnetz veranschlagt. In den Jahren 2012 bis 2016 wurde ein Großteil dieser vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Einige bedeutsame Baumaßnahmen werden im Folgenden aufgezeigt.
2.3.1 Pumpstation Alte Schmiede
Für das Einzugsgebiet Benrad-Tackheide wurde eine neue Pumpstation einschließlich zweier Zuleitungen errichtet. Das Schmutzwasser aus dem Einzugsgebiet wird über die Hebeanlage im Kreuzungsbereich Forstwaldstraße/Zur Alten
Schmiede dem Mischwasserkanal in der Forstwaldstraße zugeführt und der Kläranlage Krefeld zugeleitet. Das Pumpwerk wurde in Ortbetonbauweise erstellt. Die
Gründungssohle des Pumpwerks befindet sich rund 7,60 m unter Geländeoberkante und liegt im Grundwasser, ebenso wie die neu zu erstellenden Kanäle.
Bild 3: Errichtung der Sohlplatte
2.3.2 Sammler Hauptstraße
Im Bereich der Hauptstraße wurde von der Kreuzung Untergath bis zur Hochfelder
Str. eine hydraulische Vergrößerung durchgeführt Auf einer Länge von ca.700 m
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
8
wurden Vortriebsrohre eingebracht, von denen als größter Durchmesser Stahlbetonrohre DN 1800 gepresst wurden.
Bild 4: Herstellung von Kanalkreuzungen im Sonderbauwerk
Bild 5: Pressung eines Vortriebsrohres
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
2 Organisation der Abwasserbeseitigung
9
2.3.3 Regenrückhalteanlage Gelleper Straße
Im Bereich Gellep-Stratum wurde das Trennsystem erweitert und saniert. Die ehemalige Einleitungsstelle im Wasserschutzgebiet am Oelvebach entsprach nicht
mehr den Regeln der Technik und musste geschlossen werden. Die Maßnahme
umfasste die Neuverlegung von insgesamt 34 Haltungen Schmutz- und Regenwasserkanälen unterschiedlicher Durchmesser. Es wurde eine Regenrückhalteanlage mit einem Absetzbecken und anschließender Einleitung in den Linner Mühlenbach errichtet.
Bild 6: Erstellung des Beckens
Bild 7: Beckenfertigstellung
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
3 Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs
10
Bild 8: Einleitungsstelle in das Gewässer
3 Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs
Im Abwasserbeseitigungskonzept werden Aussagen zur künftigen gemeindlichen
Abwasserbeseitigung getroffen, sowohl zur Schmutzwasser- als auch zur Niederschlagswasserbeseitigung. Die Unterlagen zur 6. Fortschreibung des ABKs geben
einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen. Sie erfüllen die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift und ermöglichen eine darauf aufbauende Finanzplanung. Die Form und Darstellung in der Liste und in dem Übersichtslageplan
und sind vom Ministerium vorgegeben, damit die jährliche Berichtspflicht auf dem
Wege der elektronischen Datenübertragung standardisiert vollzogen werden kann.
Das Abwasserbeseitigungskonzept gibt Auskunft über:
Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen,
Abwasseranlagen, Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe und Pumpwerke,
Entwässerungsgebieten,
Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept),
Art der erfassten Maßnahmen,
Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit.
Die Sanierung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke wird auch zukünftig einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt des Kommunalbetriebs bilden, um den Bestand, die Funktionsfähigkeit und das Anlagevermögen zu erhalten. Grundlage für
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)
11
die Sanierungsstrategie sind neben den wasserrechtlichen Anforderungen, der
hydraulische Nachweis des Kanalnetzes und die kontinuierliche Erfassung des
baulichen Zustandes.
4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept
(NBK)
Wesentliche Zielsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist die Herbeiführung
eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer
und des Grundwassers. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept soll dazu
beitragen eine Verbesserung des Gewässerschutzes zu erreichen und durch geeignete Maßnahmen die Entsorgungssicherheit herzustellen. Dieses soll unter
weitest möglicher Schonung ökologischer und finanzieller Ressourcen erfolgen.
Im Zuge des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens sind die sich durch die Einleitungen ergebenden Auswirkungen auf die Gewässer zu betrachten und gegebenenfalls durch eine immissionsorientierte Gewässerbetrachtung (BWK M3) nachzuweisen.
In Regenrückhaltebecken werden die bei Niederschlag anfallenden Wassermengen zurückgehalten und gedrosselt an das Gewässer abgegeben. Hierdurch soll
vermieden werden, dass die Einleitungen großer Niederschlagswassermengen
zum sog. „hydraulischen Stress“ im Gewässer führen.
Bei kleinen und leistungsschwachen Gewässern wird im Rahmen von Erlaubnisverfahren in der Regel der Bau von Regenrückhaltebecken gefordert, wenn die
zulässige Einleitungsmenge bereits im Bestand überschritten wird, bereits Beeinträchtigungen im Gewässer erkennbar sind oder bei der Erschließung von Neubaugebieten. In Fällen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine ausreichenden Flächen für eine Retention zur Verfügung stehen bzw. durch den Bau
eines Rückhaltebeckens unwirtschaftlich hohe Kosten entstünden, kann in Einzelfällen der Ausbau der überlasteten Gewässerstrecke vorgesehen werden.
In der Stadt Krefeld wird das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen zum größten Teil in der vorhandenen Mischwasser- bzw. Trennkanalisation
abgeführt. Die Abkopplung der abflusswirksamen Flächen ist in der Regel nicht
möglich, da eine entsprechende Beseitigung des Niederschlagswassers z. B. über
eine dezentrale Versickerung aufgrund der Topographie, der Boden und Grundwasserverhältnisse im Stadtgebiet nur sehr eingeschränkt möglich und aus wirtschaftlicher Sicht oft nicht zu vertreten ist. Eine dezentrale Versickerung in neuen
Wohnbaugebieten kann ebenfalls aufgrund der schwierigen topographischen, Boden- und Grundwasserverhältnisse in den meisten Fällen nicht Gemeinwohl ver-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)
12
träglich erfolgen. Daher wird bei neuen Wohnbaugebieten überall dort, wo es möglich ist, das anfallende Niederschlagswasser im Sinne des § 55 WHG und
§ 44 LWG ortsnah direkt in ein Gewässer oder über zentrale Versickerungsanlagen in das Grundwasser eingeleitet.
Die Bewertung der Einzugsgebietsflächen der einzelnen Einleitungsstellen erfolgt
auf Grundlage des Trennerlasses (Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“, MURL, 2004). Dabei wird die Behandlungsbedürftigkeit
des Niederschlagsabflusses entsprechend der Flächennutzung ermittelt und je
nach Herkunftsbereich in folgende Kategorien eingeordnet:
Kategorie I
unbelastetes Niederschlagswasser (z. B. Fuß- und
Radwege, Spielplätze und metallfreie Dachflächen)
Kategorie II
schwach belastetes Niederschlagswasser (z. B. Hofflächen, metallfreie Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten und Wohnstraßen)
Kategorie III
stark belastetes Niederschlagswasser (z. B. Straßen
mit hohem KFZ-Aufkommen)
Niederschlagswasser ab der Kategorie II ist gem. Trennerlass behandlungsbedürftig.
Für die Bewertung der Verkehrsflächen erfolgt auf der Grundlage der täglichen
Fahrzeugbewegungen. Bei bis zu 300 Kfz/d liegt kein Behandlungsbedarf vor, bei
mehr als 2.000 Kfz/d hat in jedem Fall eine Behandlung zu erfolgen. Im Bereich
dazwischen muss anhand der örtlichen Gegebenheiten über die Behandlungsnotwendigkeit durch die Wasserbehörde entschieden werden.
Eine völlige Abkehr vom Mischsystem wird bei Neuerschließungen im Bestand
auch zukünftig nicht umsetzbar sein, weil die Bodenverhältnisse keine Versickerung erlauben, ein Gewässer sich nicht in der Nähe befindet bzw. hydraulisch
nicht leistungsfähig ist, geeignete Standorte für Rückhaltebecken nicht zur Verfügung stehen oder das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt ist.
4.1 Bestandserhebung
4.1.1 Zentrale Versickerungsanlagen
Bisher werden in Krefeld als öffentliche Abwasseranlagen vier zentrale Versickerungsanlagen betrieben:
St. Huberter Landstraße,
Anrather Straße,
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)
13
Fichtenhain/Europark C,
Schicksbaum/An Zehntheister.
Die Anlagen St. Huberter Landstraße und Anrather Straße entsprechen nicht mehr
den Regeln der Technik und müssen saniert werden. Die Planungen hierzu laufen
bereits und sind in der Maßnahmenliste aufgeführt.
4.1.2 Einleitungen in Gewässer
Die vorhandenen Einleitungsstellen von Niederschlagswasser in ein Gewässer
werden in Anlehnung an die NBK-Bestandsaufnahme-Liste des LANUV in der Anlage (Teil 2) Einleitungsstellen aufgeführt.
Hierbei handelt es sich um Einleitungen in Gewässer und in das Grundwasser; im
Regelfall als Versickerung. Neben dem Rhein, als Vorfluter der Kläranlage, stehen
für das Niederschlagswasser als Vorfluter einige kleinere Gewässer, die teils von
der Stadt Krefeld, teils von dem Wasser- und Bodenverband Gelderner Fleuth und
dem Niersverband unterhalten werden, zur Verfügung.
4.1.3 Kleinkläranlagen
Die Überwachung der vorhandenen Kleinkläranlagen obliegt der Unteren Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt der Stadtverwaltung Krefeld. Der Kommunalbetrieb ist nach § 46 LWG zuständig für das Einsammeln und Abfahren des anfallenden Schlammes. Die vorhandenen Kleinkläranlagen sind der Anlage Kleinkläranlagen (Teil 2) zu entnehmen.
4.1.4 Sonderbauwerke
Um den Einfluss der Sonderbauwerke bei der Einleitung von Abwasser in die Gewässer zu überwachen, sind Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle sowie bedeutende Regenklärbecken messtechnisch zu überwachen. Durch Auswertung
der Messdaten können Überlaufmengen, -dauer und -häufigkeit ermittelt werden.
Die verschiedenen Sonderbauwerke im Misch- und Trennsystem sind der Anlage
Sonderbauwerke (Anlagen Teil 2) zu entnehmen. Die vorhandenen Pump- und
Druckluftblasstationen der Druckentwässerungssysteme sind in der Anlage
Pumpwerke (Anlagen Teil 2) aufgeführt.
4.1.5 Übergabe- und Übernahmestellen
Aus dem Bereich Geißmühle wird das Abwasser zur Stadt Meerbusch geleitet
(Ü1).
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)
14
Die Stadt Moers übernimmt das Abwasser aus dem nördlichen Bereich der Duisburger Straße in ihr Kanalnetz (Ü2).
Die Firma Currenta betreibt für den Chemiepark in Uerdingen eine eigene Kläranlage, in das private Kanalnetz wird an zwei Stellen das Abwasser aus dem Bereich
der Duisburger Straße eingeleitet (Ü3 und Ü4). Die Abwasserbeseitigungspflicht
für den Chemiepark ist auf die Firma Currenta übertragen.
Die Kläranlage übernimmt von der LINEG Abwasser aus dem Bereich MoersVennickel. Das Abwasser wird direkt im Zulaufpumpwerk der Kläranlage übernommen ohne vorher in das Krefelder Kanalnetz einzuleiten (Ü5).
Ebenso wird von der Firma Cargill (vormals Cerestar) das Abwasser über eine
private Leitung direkt zu der Kläranlage geleitet (Ü6).
4.1.6 Entwässerungsgebiete
Das gesamte Misch- und Schmutzwasser Krefelds wird der Kläranlage Krefeld zugeführt. Die Schmutzwassergebiete leiten in das Mischwassernetz ein. Außer den
parallel zum Regenwassernetz verlaufenden Schmutzwassernetzen gibt es auch
einige reine Schmutzwassergebiete, oftmals als Druckentwässerungsgebiete.
Eine Liste der vorhandenen Entwässerungsgebiete ist als Anlage Entwässerungsgebiete (Anlagen Teil 2) beigefügt.
4.2 Fremdwasserbeseitigung
Als Fremdwasser wird der unerwünschte Abfluss in einem Entwässerungssystem
bezeichnet. Hierbei kann es sich um eindringendes Grundwasser durch Undichtigkeiten, um unerlaubte Einleitungen von Drainage- oder Grundwasser oder um
Oberflächenwasser, welches über Schachtabdeckungen in das System gelangt
handeln. Letztere sind in der Regel als geringfügig und unproblematisch anzusehen. Das Fremdwasser führt zeitweise im Kanalnetz, bei Sonderbauwerken und
auf der Kläranlage zu hydraulischen Spitzen, die erhöhte Aufwendungen zur Folge
haben. Das rechnerisch vorhandene Rückhaltevolumen für stärkere Niederschlagsereignisse ist durch die Fremdwassereinleitungen in der Praxis nicht vorhanden und es kann bei erheblichen Fremdwasserzuflüssen zu Überlastungen der
Kanalisation kommen.
Die Fremdwasserzuflüsse müssen lokalisiert und entsprechend ihrer Ursache beseitigt werden. Während durch Kanaluntersuchungen im öffentlichen Netz bei Undichtigkeiten das Eindringen von Grundwasser in der Regel sichtbar ist, ist davon
auszugehen, dass auch über private Hausanschlussleitungen, die im Grundwas-
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5 Maßnahmenliste
15
ser liegen, Fremdwasser in die Kanalisation eintritt. Ebenso kann es unerlaubte
Einleitungen von Drainage- und Grundwasser geben. Durch Auswertung von
Pumpwerksdaten in den Nachtstunden im Trockenwetterfall lassen sich Bereiche
mit erhöhtem Fremdwasseranfall lokalisieren. Ebenso geben Durchflussmessungen im Kanalisationsnetz Auskunft über die tatsächlichen Abflüsse. Die Messprogramme bilden die Grundlage zur Erfassung und Bewertung des Fremdwasseranfalls mit dem Ziel, Fremdwasserschwerpunktgebiete zu identifizieren und durch
bedarfsgerechte Sanierungen das Fremdwasseraufkommen zu reduzieren.
Die festgestellten Bereiche müssen anschließend detaillierter untersucht werden
und Maßnahmen zur Schadensbehebung konkretisiert werden. Dabei sind sowohl
der öffentliche als auch der private Bereich der Abwasseranlage zu betrachten.
Punktuelle Schadstellen im öffentlichen Kanal können repariert werden und private
Anschlussnehmer aufgefordert werden, den Dichtheitsnachweis für ihre Anschlussleitungen zu erbringen. Bei unerlaubten Grund- und Drainagewassereinleitungen müssen individuelle Lösungen herbeigeführt werden.
Der Reduzierung des Fremdwassers kommt eine sehr hohe Bedeutung zu, was
sich zunehmend positiv auf den Betrieb von Regenentlastungsanlagen auswirken,
die Behandlungskosten mindern und einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz leisten wird.
5 Maßnahmenliste
Die Maßnahmenliste ist gemäß der Verwaltungsvorschrift nach vorgegebenem
Muster in ihrer zeitlichen Abfolge zu erstellen und folgenden Rubriken zuzuordnen:
A1: Kanalisation Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation)
A2: Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen
A3: Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen
A4: Schmutzwasserkanalisation Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A5: Mischwasserkanalisation Maßnahmen zur Fremdwassersanierung
A6: Kommunale Kläranlagen Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
5 Maßnahmenliste
16
A7: Kommunale Kläranlagen Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität
A8: Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF etc.)
A9: Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF etc.)
A10: Regenwasserrückhaltung vor Einleitung
A11: Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen
Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswasser- Einleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind
A12: Versickerungsanlage
A13: Ortsnahe Einleitung
A14: Wegfall einer punktuellen Einleitung
A15: Umbau offener Abwasserkanäle
A16: Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können
(z. B. BWK-M3-Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle)
Die Rubriken, denen die Baumaßnahmen in Krefeld zuzuordnen sind, werden im
Folgenden näher erläutert.
5.1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme A1
Für die Erschließung der geplanten Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsflächen gemäß der Flächennutzungsplanung und der verbindlichen Bauleitplanung
der Stadt Krefeld sind die erforderlichen Abwasseranlagen des Kommunalbetriebs
zu errichten.
Für neue größere Wohngebiete sind das im wesentlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle gegebenenfalls einschließlich der erforderlichen Sonderbauwerke.
Kleine Wohngebiete, die in direktem Zusammenhang zum Mischwassergebiet
stehen, werden in das Mischwassernetz integriert. Ebenso wird für Gewerbe-, Industriegebiete und stark befahrene Straßen innerhalb der Ortslage das Mischwassernetz bei Bedarf erweitert.
Im Krefelder Stadtgebiet sind bereits alle beabsichtigten Gebiete des Außenbereichs durch ein Druckentwässerungssystem kanalisiert. Einzelne Kleinkläranlagen können jedoch noch bis zum Auslaufen der wasserrechtlichen Erlaubnis betrieben werden.
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
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5 Maßnahmenliste
17
Kleinkläranlagen außerhalb der Entwässerungsgebiete können dauerhaft weiterbetrieben werden, sofern eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Wasserbehörde erteilt wird und der Anschluss mit extrem hohen Aufwand verbunden und
dadurch unwirtschaftlich wäre.
5.2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A2
Aufgeführt werden hier Maßnahmen, bei denen die hydraulische Leistungsfähigkeit des vorhandenen Netzes den Anforderungen nicht mehr entspricht und die
Gefahr von schädlichen Überstauungen und Überflutungen gegeben ist. Bei jeder
baulichen Sanierung (Maßnahmenart A 3) wird jedoch auch die hydraulische Leistungsfähigkeit ermittelt und ggf. saniert. Als Grundlage hierfür gilt der Generalentwässerungsplan, der für das gesamte Stadtgebiet entsprechend der aktuellen
Richtlinien neu erstellt werden muss.
5.3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen
Gründen A3
Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Kanalisation ist zur
Sicherstellung der Abwasserbeseitigung zwingend erforderlich. Hierzu muss der
Zustand der Kanäle in regelmäßigen Abständen untersucht und bewertet werden.
Die Kanaluntersuchungen werden im Kanalinformationssystem hinterlegt und die
Schäden gemäß der technischen Richtlinien bewertet. Hieraus ergibt sich eine
Zustandsklassifizierung (entsprechend DIN EN 13508-2 bzw. DWA M 149-3), die
sich wie folgt darstellt:
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
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5 Maßnahmenliste
18
Tabelle 3: Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-3
DWA
Zustandsklasse
Mangel
Handlungsbedarf
0
sehr starker
sofort
1
starker
kurzfristig
2
mittlerer
mittelfristig
3
leichter
langfristig
4
geringfügiger oder keiner
ohne Handlungsbedarf
5
keine Feststellung, nicht befahren etc
nicht bekannt
Verteilung der Zustandsklassen
8,7%
5,9%
22,8%
DWA Zustandsklasse
0
1
2
31,8%
3
4
7,7%
5
23,1%
Bild 9: Zustandsklassenverteilung der Kanalisation
Zur Sicherstellung des Betriebes und zur Gewährleistung einer geordneten Abwasserbeseitigung müssen Sanierungen durchgeführt werden. Ein kurzfristiger
Sanierungsbedarf liegt in den Zustandsklassen 0 und 1 vor. Hierfür stehen verschiedene Sanierungsverfahren zur Verfügung, deren Eignung im Einzelfall untersucht werden muss.
Die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen wird aus dem baulichen Zustand,
dem wasserwirtschaftlichen Gefährdungspotential (Entwässerungsart, Wasser-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
5 Maßnahmenliste
19
schutzgebiet) sowie der Abstimmung mit Verkehrsprojekten und dem Leitungsbau
der Versorgungsträger sowie der baubetrieblichen Abfolge vorgenommen. Lokale
Schadstellen werden im Zuge der Kanalunterhaltung behoben.
5.4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur
Fremdwassersanierung A4
Vorhandene Fehleinleitungen führen zu erhebliche Mehrbelastungen des Kanalnetzes. Durch eine Beseitigung dieser Fehlanschlüsse kann eine erhebliche Reduzierung der einzelnen Kanalisationsabschnitte und Entlastung der Schmutzwasserpumpwerke erfolgen. Hierzu sind gebietsweise Untersuchungen im Zusammenhang mit Erneuerungen an Schmutzwasser-Pumpwerken vorgesehen. Die
Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dann konkrete Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich aufzeigen.
5.5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur
Fremdwassersanierung A5
Maßnahmen zur Beseitigung von Fremdwasser an Mischwasserkanälen sind derzeit im Rahmen von Sanierungen geplant.
5.6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A6
In der Kläranlange Krefeld werden die anfallenden behandlungspflichtigen Abwässer gereinigt. Die Investitionen stellen sicher, dass die behördlichen Überwachungswerte eingehalten werden. Durch Reduzierung und Heraberklärung einzelner Parameter, kann die Abwasserabgabe an das Land reduziert werden bzw. die
Kommune befreit werden. Aufgrund der freiwillig erklärten Überwachungswerte
erhält der Kommunalbetrieb eine Befreiung von der Abwasserabgabe.
5.7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A7
Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ablaufqualität sind nicht vorgesehen.
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
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5 Maßnahmenliste
20
5.8 Behandlung von Mischwasser A8
Im vorhandenen Kanalisationsnetz sind mehrere Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken und Staukanäle vorhanden, die den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entsprechen müssen. Alle Mischwasserbehandlungsanlagen werden sukzessive mit Messtechnik ausgestattet. Die Überarbeitung des Generalentwässerungsplanes für das gesamte Stadtgebiet wird zeigen, ob die derzeit bestehenden
Anlagen ausreichen oder zukünftig weitere zu errichten sind.
5.9 Behandlung von Niederschlagswasser A9
Im Trennverfahren kann das Niederschlagswasser aus überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebieten ohne Regenwasserbehandlung dem Gewässer zugeführt werden. Gesammeltes Niederschlagswasser von den übrigen Flächen bedarf in der Regel vor der Einleitung einer Behandlung. Die Art der Behandlung ist
abhängig von der Art der Verschmutzung des Niederschlagsabflusses und kann je
nach Behandlungsbedürftigkeit und örtlichen Gegebenheiten dezentral oder zentral erfolgen. Als Behandlungsverfahren stehen neben der Versickerung, Bodenfilter und zentrale Regenklärbecken (RKB) zur Verfügung.
In einigen Gebieten entspricht die vorhandene Straßenentwässerung nicht mehr
den rechtlichen Anforderungen. Die vorhandenen Versickerungsschächte können
nicht mehr ertüchtigt werden und eine neue Entwässerungskonzeption für das
Niederschlagswasser ist zu erstellen. Genauere Planungen für die einzelnen Gebiete werden zeigen, ob eine Regenwasserkanalisation mit anschließender Versickerung oder Einleitung erforderlich wird. Die Variante, durch Umgestaltung der
Straßenoberfläche eine dezentrale Versickerung im Seitenstreifen über die belebte Bodenschicht zu ermöglichen, ist unter dem technischen, wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekt zu prüfen. Hierzu sind die Gebiete Gartenstadt
und Gellep-Ost als konkrete Maßnahmen aufgeführt. Weitere Gebiete sind zu untersuchen, ohne sie zum jetzigen Zeitpunkt als konkrete Maßnahmen aufzuführen
(s. auch Kapitel 5.16).
5.10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10
Das Niederschlagswasser einiger Teilgebiete der städtischen Kanalisation wird
zurzeit über verschiedene Einleitungsstellen in die Gewässer eingeleitet. Jede Einleitungsstelle bedarf einer Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Um die
Auswirkungen der Einleitung auf das Gewässer zu minimieren sind gegebenenfalls Regenrückhaltebecken erforderlich, in denen die bei Niederschlag anfallenden Wassermengen zurückgehalten und gedrosselt an den Vorfluter abgegeben
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
5 Maßnahmenliste
21
werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass Einleitungen großer Niederschlagswassermengen zum sogenannten „hydraulischen Stress“ im Gewässer
führen oder es sogar zu Hochwasserereignissen oder Überflutungen kommt.
5.11 Maßnahmen im Gewässer A11
Aus ökologischer oder wirtschaftlicher Sicht kann es sinnvoll sein, Maßnahmen die
sich aufgrund von Einleitungen ergeben, im Gewässer und nicht im Kanalisationsnetz auszuführen. Oftmals können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der
unverhältnismäßig hohen Kosten keine klassischen Abwassermaßnahmen umgesetzt werden. In diesen Fällen werden zur Kompensation einleitungsbedingter
Auswirkungen Gewässermaßnahmen wie der Bau von Gewässerretentionsräumen, Anlage von Nebengerinnen oder Aufweitungen oder Optimierungen vorhandener Rückhaltungen vorgesehen, die ebenso wie Maßnahmen im Kanalisationsnetz gebührenfinanziert werden können.
5.12 Versickerungsanlage A12
In Krefeld werden derzeit vier zentrale Versickerungsanlagen betrieben, von denen zwei saniert werden müssen, die Versickerungsanlagen St-HuberterLandstraße und Anrather Straße.
5.13 Ortsnahe Einleitung A13
Für einige Niederschlagswassereinleitungen liegen noch keine wasserrechtlichen
Erlaubnisse vor.
Da sich durch die Einleitung Belastungen für das Gewässer ergeben können, die
die Gewässerqualität nachteilig beeinflussen, sind im Zuge des Erlaubnisverfahrens Nachweise zu erbringen. Hieraus ergeben sich dann nicht zwangsweise Einzelmaßnahmen, jedoch entstehen Kosten um die Erlaubnisfähigkeit nachzuweisen.
5.14 Wegfall einer punktuellen Einleitung A14
Eine punktuelle Einleitung zu schließen ist in Krefeld zurzeit nicht vorgesehen.
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
6 Übersichtsplan
22
5.15 Umbau offener Abwasserkanäle A15
Offene Abwasserkanäle sind in Krefeld nicht vorhanden.
5.16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet
werden können A16
Die Erstellung oder die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans (GEP) ist
Grundlage für den Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und kann als einzelne ABK-Maßnahme ausgewiesen werden. Hieraus ergeben sich dann im Folgenden Baumaßnahmen für das Kanalisationsnetz. Aus den
Überflutungsbetrachtungen des GEPs ergeben sich auch im Hinblick auf das NBK
konkrete Maßnahmen.
Aus bereichsweisen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem GEP können
sich konkrete Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung ergeben, die zur Entlastung des Kanalisationsnetzes und der Kläranlage sowie zu einem ausreichenden
Überflutungsschutz beitragen.
Durch Beobachtungen lassen sich in einigen Bereichen Defizite der Verkehrsflächenentwässerung feststellen. Hierzu ist im Regelfall eine grundsätzliche Betrachtung des Bereiches notwendig um die zielgerichteten und notwendigen Maßnahmen identifizieren zu können. Eine Erste Überprüfung wird in den Bereichen Gartenstadt und Gewerbegebiet Hüls erfolgen, da diese in einer Wasserschutzzone
liegen.
6 Übersichtsplan
Alle Maßnahmen sind in dem Übersichtsplan dargestellt und mit Ordnungsnummern gekennzeichnet, die identisch mit der Liste sind.
Der Übersichtsplan stellt basierend auf dem GIS-System das Stadtgebiet mit
Wasserschutzzonen dar. Überschwemmungsgebiete befinden sich im Krefelder
Stadtgebiet im Bereich Moersbach, welche sich im unmittelbaren Bereich der
Niepkuhlen befindet, und unbebaute Flächen, die in unmittelbarer Nähe zum
Rhein liegen.
Der Maßstab des Übersichtsplanes beträgt 1:15.000.
Dargestellt sind der Standort der Kläranlage, der Misch- und Niederschlagswassereinleitungsstellen, der Übernahme- und Übergabestellen, der Kleinkläranlagen,
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
7 Ziele der 6. Fortschreibung des ABKs
23
der Pumpwerke, der Sonderbauwerke, der Sammler, der Regenbecken- und Versickerungsanlagen. Eingezeichnet sind auch die Entwässerungsgebiete, Mischwasser- und Trennkanalisationsgebiete, unterschieden in Gebiete in denen nur ein
Schmutzwasserkanal und in Gebiete, in denen neben dem Schmutzwasserkanal
auch ein Regenwasserkanal vorhanden ist.
Versickerungen sind außer in reinen Schmutzwassergebieten auch verteilt über
das gesamte Stadtgebiet vorhanden, können aber aufgrund der Komplexität nicht
dargestellt werden. In einigen Bereichen ist ein Regenwasserkanal vorhanden, an
den die Straßenflächen angeschlossen sind, die privaten befestigten Flächen und
Dachflächen aber versickern. In Ausnahmefällen wurden in der Vergangenheit im
Einzelfall auch Straßeneinläufe an den Schmutzwasserkanal angeschlossen,
wenn die Versickerungsmöglichkeiten nicht ausreichend und kein Regenwasserkanal vorhanden war. Teilweise wurden in der Vergangenheit auch in Einzelfällen
Dachflächenversickerungen bei bestehenden Mischwasserkanälen zugelassen.
7 Ziele der 6. Fortschreibung des ABKs
Die Abwasserbeseitigung des im Stadtgebiet Krefeld anfallenden Schmutzwassers
und des von den versiegelten Flächen abfließenden Niederschlagswassers hat
allgemeinwohlverträglich zu erfolgen. Vorrangiges Ziel ist es, die gesetzlich übertragen Aufgaben zu erfüllen und dort wo Anpassungen vorzunehmen sind diese
unter Berücksichtigung des Wohls der Allgemeinheit zu gewährleisten.
Durch eine geordnete Abwasserentsorgung ist eine möglichst geringe Beeinflussung des natürlichen Wasserkreislaufes anzustreben. Die Zielvorgabe der EGWRRL zur Schaffung eines guten chemischen und ökologischen Zustandes der
oberirdischen Gewässer und deren Umsetzung in nationales Recht stellt den
Kommunalbetrieb, neben der Entsorgungssicherheit, vor neue Herausforderungen. Bei allen Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung wird die Wirkung dieser
Maßnahmen auf die Gewässer zu betrachten sein. Sämtliche Maßnahmen des
Kommunalbetriebes dienen auch der Erreichung dieses übergeordneten Zieles.
Hieraus ergeben sich für die 6. Fortschreibung folgende konkrete Ziele:
Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers durch bauliche und
hydraulische Sanierung des Kanalnetzes (besonders in Wasserschutzgebieten);
Bei Einleitungen in ein Gewässer sind die Auswirkungen durch geeignete
Maßnahmen zu minimieren;
Die Sicherstellung der entwässerungstechnischen Erschließung neuer
Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Straßenflächen durch den Bau und Aus-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
9 Ausblick
24
bau der erforderlichen Abwasseranlagen des Kommunalbetriebs (Kläranlagen, Kanalleitungen, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, Pumpwerke
etc.);
Nachhaltiges und wirtschaftliches Handeln zur Substanzerhaltung des Anlagenvermögens;
Schadloses Abführen von Niederschlagswasser auch im Hinblick auf häufiger auftretende Starkregenereignisse durch den Klimawandel.
8 Kosten
Durch das neue Landeswassergesetz vom 16.4.2016 gehören zu den Kosten der
ABK-Maßnahmen nicht nur wie bisher die baumaßnahmenbezogenen Kosten
sondern auch die Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Vorflut für die
Zwecke der getrennten Niederschlagswasser- und Fremdwasserbeseitigung.
Ebenfalls können Kosten für Kompensationsmaßnahmen im Gewässer als Ersatz
für Rückhaltemaßnahmen im Kanalisationsnetz bei der Einleitung von Niederschlagswasser angesetzt werden, sofern die Maßnahmen im Gewässer im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Niederschlagswasserbeseitigung
stehen.
Das ABK 2018 bis 2023 der Stadt Krefeld erfordert für den ersten Zeitraum 2018
bis 2023 einen Finanzbedarf von 88,4 Mio. € (81,1 Mio. € für das Kanalnetz und
7,3 Mio. € für die Kläranlage) um das Entwässerungsnetz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu sanieren und zu erweitern. Alle weiteren Maßnahmen werden in die späteren Zeitstufen verschoben.
9 Ausblick
Das Abwasserbeseitigungskonzept liefert die Grundlage für die Arbeit und Ziele
des Kommunalbetriebs im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung
in Krefeld. Der Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebs nimmt die Maßnahmen des
Abwasserbeseitigungskonzepts auf.
Aufgrund des Klimawandels und der Zunahme von Starkniederschlägen kommt
der Überflutungsfürsorge für das gesamte Stadtgebiet eine immer größere Bedeutung zu. Es ist erforderlich kontinuierlich den Generalentwässerungsplan der Stadt
zu überarbeiten. Eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung der Fließwege an der Oberfläche erscheint im Hinblick auf die kostenoptimierteste Sanierungsvariante als geboten. Um einen ausreichenden Überflutungsschutz zu ge-
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
9 Ausblick
25
währleisten, sind das Kanalisationsnetz, die Oberflächengewässer und die Straßen- und Freiflächen in die Prüfung mit einzubeziehen. Daraus können sich
durchaus auch technisch und wirtschaftlich sinnvoll Maßnahmen außerhalb des
Kanalnetzes ergeben. Für die Bemessung und Auslegung von Entwässerungssystemen gibt es rechtliche und technische Vorgaben. Dabei wird ein Überflutungsschutz bis zu einem Bemessungsregen sichergestellt, der aus volkswirtschaftlicher
Sicht im Hinblick auf die Häufigkeit des Ereignisses und des durch sie verursachten Schadens finanzierbar ist. Für außergewöhnliche Starkregenereignisse, die
über den Bemessungsregen hinausgehen, ist jedoch aus wirtschaftlicher und
technischer Sicht durch das Entwässerungssystem kein Überflutungsschutz zu
gewährleisten. Um die Schäden durch außergewöhnliche Starkregenereignisse zu
minimieren, müssen die verschiedenen Handlungsebenen im öffentlichen Bereich
sowie auch die Bürger zusammenwirken. Die Vorsorge gegen Schäden aus
Starkregenereignissen ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe.
Die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts muss jährlich an die obere
Wasserbehörde berichtet werden. Im Zuge des Berichtswesens erfolgt auch eine
Information an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld.
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
Anlage: Vorgesehene Maßnahmen
Anlage
Vorgesehene Maßnahmen
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld
- Bericht und Anlagen Teil 1 von 2
Ordnungsnummer
Träger der
Maßnahme
Bezeichnung
1.1.014
1.1.018
1.1.019a
1.1.019b
1.1.019c
1.1.019d
1.1.019e
1.1.019f
1.1.019h
1.1.019i
1.1.019k
1.1.019l
1.1.020
1.1.027
1.1.028
1.1.029
1.1.031
1.1.042
1.1.043
1.1.047
1.1.048
1.1.050
1.1.054
1.1.057
1.1.059
1.1.060
1.1.068
1.1.071
1.1.075
1.1.076
1.1.078
1.1.081
1.1.083
1.1.085
1.1.087
1.1.090
1.1.091
1.1.095
1.1.099
1.1.102
1.1.103
1.1.111
1.1.113
1.1.114
1.1.115
1.1.116
1.1.119
1.1.120
1.1.126
1.1.128
1.1.129
1.1.141
1.1.142
1.1.147
1.1.148
1.1.150
1.1.155
1.1.157
1.1.158
1.1.164
1.1.166
1.1.169
1.1.170
1.1.171
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
Mühlenfeld/Lutherstr. 3.BA
2017
Voltastr. Verbindung
2017
Vbdg. Löschenhofweg
2017
Vbdg. Untergath
2017
Vbdg. Taubenstr.
2017
Vbdg. Hohenbudberger Str.
2017
Vbdg. Kempener Allee
2017
Vbdg. Kempener Allee
2017
Vbdg. Dießemer Str.
2017
Vbdg. Jentgesallee/Hüttenallee
2017
Vbdg. Jentgesallee/Hüttenallee
2017
Vbdg. Nikolausweg
2017
Wüstrathstr.
2017
Moylandstr. 1.BA
2017
Am Dorfgraben
2017
Am Egelsberg
2017
Moylandstr. 2. BA
2017
Gladbacher Str. MW
2017
Gladbacher Str.
2017
Oberbruchstr./Hafelsstr. 2.BA
2017
Hardenbergstr.
2017
Heideckstr.
2017
Hüttenallee/Nordsammler
2017
Kleinewefersstr.
2017
Krüllsdyk SW
2017
Walter-Flex-Str./Johannsenaue
2017
Nikolaus-Groß-Str.
2017
Oberbruchstr./Hafelsstr. 1.BA
2017
Reinarzstr.
2017
Remscheider Str.
2017
Robert-Wirichs-Str.
2017
Sandberg
2017
Sprödentalstr.
2017
Steckendorfer Str.
2017
Hardenbergstr./Sprädentalstr.
2017
Uerdinger Str. Drossel
2017
Vadersstr.
2017
Westparkstr.
2017
Am Schluff
2017
Bismarckstr.
2017
Bloemersheim Str.
2017
De-Greiff-Str.
2017
Ennsstr.
2017
Gahlingspfad
2017
Krützpoort
2017
Grüner Dyk (Kanal+RRB)
2017
Hoeninghausstr./Rembertstr. Zulaufsammler + RRB
2017
Neuer Weg
2017
Rote-Kreuz-Str.
2017
Siemesdyk + PW
2017
Sprödentalplatz RRB
2017
Am Neuerhof
2017
Weeserweg
2017
Uerdinger Str. Drossel
2017
Cracauer Str. Abmauerung
2017
Camesstr.
2017
Alte Linner Str. (Drossel)
2017
Bismarckplatz
2017
Hohenzollernstr.
2017
Wilhelmshofallee SK
2017
Buschstr. RW
2017
Sollbrüggenstr.
2017
Kreuzbergstr.
2017
Am Stadtpark
2017
Berichtsjahr
Art der
Maßnahme
UmsetzungsBemerkungen
zustand
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
2
2
2
2
2
3
2
2
2
3
2
2
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2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
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2
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2
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2
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2
2
2
2
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9
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2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
4
2
2
2
1
4
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
2
2
2
Baubeginn
2018
2019
2020
2021
2022
2023
Gesamtkosten Jahr 1-6
2024-2029
Gesamtkosten Jahr 1-12
Kanalnetz
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
abhängig Straßenbau
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
baulich, Wurzeln
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
Verwurzelte Kanäle
Sanierung
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
Sanierung Einleitungsstelle R37
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
160
10
10
10
50
25
25
25
3
25
25
11
377
1490
400
400
1000
400
325
640
710
610
610
21000
480
210
830
1500
830
1500
1066
325
75
1180
20
1600
2220
2100
50
320
2380
180
2160
180
650
340
910
510
5400
6800
1280
290
1280
16500
300
160
10
10
70
20
500
40
2300
300
300
10
120
120
160
10
10
10
50
25
25
25
3
25
25
11
377
1490
400
400
1000
400
325
640
710
610
21000
480
210
830
1500
1066
325
75
1180
20
1600
2220
2100
50
320
2380
180
2160
180
650
340
910
510
5400
6800
1280
290
1280
16500
300
160
10
10
70
20
500
40
2300
300
10
120
120
Ordnungsnummer
Träger der
Maßnahme
Bezeichnung
1.1.172
1.1.176
1.1.177
1.1.178
1.1.179
1.1.180
11.1.1
10.21.1
10.0.1
12.5.5
13.9.1
3.2.4
3.2.5
4.1.2
4.1.3
4.1.4
4.1.5
6.10.1
6.9.1
7.2.2
7.7.1
8.3.4
8.3.6
8.3.8
3.1.1
3.1.2
3.1.3
13.1.36
9.1.1
3.1.4
3.1.5
4.0.1
3.1.6
5.1.1
13.1.37
3.1.7
3.1.8
13.50.1
7.1.1
13.01.1
6.29.1
5.1.2
9.43.1
4.1.6
13.4.1
3.1.9
4.1.7
4.1.8
5.1.3
6.1.1
6.1.2
6.1.3
10.1.1
12.21.1
13.1.39
13.1.40
13.1.41
6.1.4
9.40.1
9.41.1
7.32.1
12.0.1
12.24.1
13.1.S
1.1.S
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
Gladbacher Str. RW
Ritterstr. (Drossel)
Bahnstr. (Drossel)
Ritterstr. (Drossel)
Schwertstr. (Drossel+Verbindung)
Hausbend + PW
Rheinuferstr.
Luiter Weg
Moerser Landstr. (Verberg)
Sanierung Einleitungsstelle R23
Mommenpesch
Mevissenstr.
Minkweg
Reichsstr.
Am Konertzfeld
PW 06 Forstwaldstr. Umbau
Hochbendweg (Forstwald)
Vulkanstr. (Verbindung)
PW 44 Illerstr. Umbau
Kaiserswerther Str.
RRB Hafenring
Königsberger Str.
Rheinbabenstr.
Rheinbabenstr.
Alte Linner Str.
Elisabethstr, Neue Linner Str
Neue Linner Str.
Cäcilienstraße
Ossumer Str.
Dießemer Bruch
Gutenbergstr
Am Schicksbaum
Blumenstr.
Kaiserstr. 2.BA
Klever Str. 2.BA
Schwertstr.
Blücherstr.
Von Harff-Str.
PW Düsseldorfer Str.
RVA St. Huberter Landstr.
RVA Anrather Str.
Drossel Uerdinger Str
Entpflechtung Gathgraben R43
Unterführung Alte Gladbacher Str.
Umbau Am Baumhof
Kempener Allee
Forstwaldstr/Oberbenrader/Hochbendweg
Tackheide
Bethelstr- 692 2.BA
Krützboomweg/Nördl Hannixweg 784
Fischeln Süd-West 1.Ba
Fischeln Süd-West 2.u. 3.Ba
Buscher Holzweg 803
Am Wiesenhof 258
Südlich Kempener Str./Den Ham
Hüls Süd-West 734
Fette Henn/Hinter der Papenburg
Fischeln Plankerheide 807
Hauptstr. R40
Hauptstr. R41
Gellep-Ost RW
Gartenstadt
Heyenbaumstr. Durchlass R 24
Umsetzung GEP Hüls
GEP Krefeld
Berichtsjahr
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
2017
Art der
Maßnahme
UmsetzungsBemerkungen
zustand
2
2
2
2
2
2
9
2
2
9
2
2
9
3
2
2
2
2
2
1
1
1
2
2
3
3
3
2
2
2
3
3
3
3
2
3
3
9
3
12
12
4
14
1
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
9
9
1
1,9
9
2
2
2
2
2
2
2
2
2
4
2
2
4
2
4
2
2
2
2
2
4
4
4
2
2
2
4
4
4
4
4
1
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
4
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
abhängig Straßenbau
Sanierung Einleitungsstelle R35
abhängig Straßenbau
abhängig Straßenbau
Bauzeit nur in Ferien möglich
nach GEP Hüls
GEP abwarten
Sanierung Einleitungsstelle R17
abhängig Straßenbau
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
GEP abwarten
Kapazität erhöhen
GEP abwarten
falls erforderlich, Erschließung
GEP abwarten
abhängig Straßenbau, GEP
abhängig Straßenbau, GEP
Baubeginn
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024-2029
1170
110
30
50
20
280
280
100
100
100
380
200
200
60
110
180
180
170
1150
30
920
10
20
20
400
1000
3140
810
100
620
550
530
350
345
1220
840
Schmutzwasserpumpwerk und Leitung
360
400
420
260
1750
1000
50
1500
Erneuerung der Versickerungsanlage
Erneuerung der Versickerungsanlage
2000
2000
1500
600
500
Mischwasserentlastung
innere Erschließung Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
2. Ba Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Bebauungsplan
Sanierung Einleitungsstelle R40
Sanierung Einleitungsstelle R41
Regenwasserkanalisation zum RKB
Änderung Straßenentwässerung
Erfordernis zur Umsetzung Sanierung R24
Gesamtkosten Jahr 1-6
650
150
620
550
530
350
345
1220
840
360
400
420
260
1750
1000
50
1500
2000
2000
1500
600
500
650
150
700
2000
300
1200
4000
1200
4000
1500
750
2500
1500
750
2500
1500
2000
400
800
90
90
600
600
1600
600
1400
600
600
500
600
600
600
600
300
500
800
90
90
3600
1800
300
3000
1000
1000
Gesamtkosten Jahr 1-12
1170
110
30
50
20
280
100
100
380
200
60
110
180
170
1150
30
920
10
20
400
1000
3140
810
100
620
550
530
350
345
1220
840
360
400
420
260
1750
1000
50
1500
2000
2000
1500
600
500
650
150
700
2000
300
1200
4000
1500
750
2500
1500
2000
400
800
90
90
3600
1800
300
4000
1000
Ordnungsnummer
Träger der
Maßnahme
Bezeichnung
1.N
1.F
1.Str
1.S
1.E
KBK
KBK
KBK
KBK
KBK
Einleitungsstellen Nachweise
Untersuchung Fremdwasser
Änderung Verkersflächenentw.
Erneuerung und Sanierung pauschal
Erschließung u. Erweiterungen pauschal
1.K.2
1.K.3
1.K.4
1.K.5
1.K.6
EGK
EGK
EGK
EGK
EGK
Kläranlage
Faulung
Verschiedene Ern. und San.
Hochwasserpumpwerk
Nachklärung/Filtration
Trocknung
Berichtsjahr
Art der
Maßnahme
13
4
9,1
2017 3,2
2017 1
6
6
6
6
6
UmsetzungsBemerkungen
zustand
4
4
4
1
4
Sammelposition
Sammelposition
Investitionssumme Kanalnetz
4
1
4
4
4
Investitionssumme Kläranlage
Gesamtinvest Kanal und Kläranlage
Ziffern ( Maßnahmen aus vorherigem Konzept behalten bisherige Nummern)
1. Ziffer
Gebiet/Gemarkung (gemarkungsübergreifend Ziffer 1)
2. Ziffer
Einleitungsstelle (Achtung 1= MW in Rhein, 01= RW St Huberter Landstr., 0= Grundwasser oder neue Stelle)
3. Ziffer
fortlaufend (pro Gebiet)
Baubeginn
2018
2019
2020
2021
2022
2023
20
20
20
20
200
8000
20
13490
20
20
200
8500
20
12760
20
20
200
5000
20
13460
Gesamtkosten Jahr 1-6
120
80
1000
37500
120
81065
956
50
926
50
6661
70
610
7341
88406
7500
20
14630
200
2000
20
13415
20
20
200
6500
20
13310
1636
1636
1357
150
70
400
2106
50
1686
50
1407
55
205
956
55
981
16736
15101
14717
13695
13716
14441
2024-2029
Gesamtkosten Jahr 1-12
120
700
120
200
1700
120
97887
240
141452
1290
4581
400
2250
1830
10351
1340
11242
400
2320
2440
17742