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Verwaltungsvorlage (1_ABK_Bericht_Anlagen_Teil_1)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
1,1 MB
Datum
26.11.2018
Erstellt
14.09.18, 12:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:23

Inhalt der Datei

Abwasserbeseitigungskonzept 6. Fortschreibung - 2018 bis 2023 Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 erstellt durch den Kommunalbetrieb Krefeld Inhaltsverzeichnis I Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ............................................................................................. I Bildverzeichnis .................................................................................................. III Tabellenverzeichnis ........................................................................................... III Abkürzungsverzeichnis ..................................................................................... III Anlagenverzeichnis ........................................................................................... IV 1 Rechtsgrundlage ................................................................................. 1 2 2.1 2.1.1 2.1.2 2.2 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 Organisation der Abwasserbeseitigung ............................................ 2 Kanalisation ........................................................................................... 2 Altersverteilung der Kanäle .................................................................... 3 Material im Kanalnetz ............................................................................ 4 Kläranlage ............................................................................................. 4 Umsetzung des vorherigen Abwasserbeseitigungskonzeptes ............... 7 Pumpstation Alte Schmiede ................................................................... 7 Sammler Hauptstraße............................................................................ 7 Regenrückhalteanlage Gelleper Straße................................................. 9 3 Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs ........................................... 10 4 4.1 4.1.1 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 4.1.6 4.2 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) ......................... 11 Bestandserhebung............................................................................... 12 Zentrale Versickerungsanlagen ........................................................... 12 Einleitungen in Gewässer .................................................................... 13 Kleinkläranlagen .................................................................................. 13 Sonderbauwerke.................................................................................. 13 Übergabe- und Übernahmestellen ....................................................... 13 Entwässerungsgebiete ........................................................................ 14 Fremdwasserbeseitigung ..................................................................... 14 5 5.1 5.2 Maßnahmenliste................................................................................. 15 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme A1 ........................................... 16 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A2 ......................................................................................... 17 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A3 ...... 17 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A4 ....................................................................................... 19 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 ....................................................................................... 19 5.3 5.4 5.5 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 Inhaltsverzeichnis 5.6 5.7 5.8 5.9 5.10 5.11 5.12 5.13 5.14 5.15 5.16 II Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A6 ........................................................................... 19 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A7 ........................................................................... 19 Behandlung von Mischwasser A8 ........................................................ 20 Behandlung von Niederschlagswasser A9 .......................................... 20 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10 ...................................... 20 Maßnahmen im Gewässer A11 ........................................................... 21 Versickerungsanlage A12 .................................................................... 21 Ortsnahe Einleitung A13 ...................................................................... 21 Wegfall einer punktuellen Einleitung A14 ............................................ 21 Umbau offener Abwasserkanäle A15 .................................................. 22 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können A16 ......................................................................................... 22 6 Übersichtsplan ................................................................................... 22 7 Ziele der 6. Fortschreibung des ABKs ............................................. 23 8 Kosten ................................................................................................ 24 9 Ausblick .............................................................................................. 24 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 Bildverzeichnis III Bildverzeichnis Bild 1: Altersverteilung der Kanäle ..................................................................... 3 Bild 2: Material der Kanäle ................................................................................. 4 Bild 3: Errichtung der Sohlplatte ......................................................................... 7 Bild 4: Herstellung von Kanalkreuzungen im Sonderbauwerk ............................ 8 Bild 5: Pressung eines Vortriebsrohres .............................................................. 8 Bild 6: Erstellung des Beckens ........................................................................... 9 Bild 7: Beckenfertigstellung ................................................................................ 9 Bild 8: Einleitungsstelle in das Gewässer ......................................................... 10 Bild 9: Zustandsklassenverteilung der Kanalisation ......................................... 18 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Altersverteilung der Kanäle ................................................................ 3 Tabelle 2: Material der Kanäle............................................................................ 4 Tabelle 3: Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-3 ................................... 18 Abkürzungsverzeichnis ABK - Abwasserbeseitigungskonzept GEP - Generalentwässerungsplan NBK - Niederschlagswasserbeseitigungskonzept Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 Bildverzeichnis IV Anlagenverzeichnis Anmerkung: Die Anlagen Teil 2 sind kein Bestandteil dieser Ausfertigung Teil 1 Anlage: Vorgesehene Maßnahmen Anlage: Übersichtsplan Teil 2 Anlage: NBK - Bestandsaufnahme: Einleitungsstellen Anlage: NBK - Berichte und Steckbriefe zu den Einleitungsstellen Anlage: Liste der Kleinkläranlagen Anlage: Sonderbauwerke im Kanalnetz Anlage: Pumpwerke im Kanalnetz Anlage: Entwässerungsgebiete Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 1 Rechtsgrundlage 1 1 Rechtsgrundlage Ausgehend von den maßgeblichen Vorschriften im Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und dem § 46 Landeswassergesetz NRW (LWG) in Verbindung mit § 52 LWG ist die Abwasserbeseitigung im Gebiet der Stadt Krefeld aufgrund der vorhandenen Unternehmenssatzung dem Kommunalbetrieb Krefeld übertragen. Dieser ist somit abwasserbeseitigungspflichtig und bereitet die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) vor. Dieses wird nach Abschluss aller Beratungen durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen. Die detaillierten Aufgaben der Abwasserbeseitigung sind im Landeswassergesetz aufgeführt und umfassen:       die Planung der abwassertechnischen Erschließung, das Sammeln und Fortleiten von Abwasser, das Behandeln und Einleiten des übernommenen Abwassers, die Errichtung und der Betrieb der notwendigen Anlagen, das Einsammeln und Abfahren des Kleinkläranlagenschlamms, das Aufstellung und die Vorlage des Abwasserbeseitigungskonzepts. Das Abwasserbeseitigungskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die Maßnahmen zur Erfüllung der oben genannten Pflichten. Dabei sollen insbesondere die zeitlichen Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen gemäß d) angegeben werden. Die Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes sollen dazu beitragen, den guten chemischen und ökologischen Zustand der oberirdischen Gewässer gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu erreichen. Im Abwasserbeseitigungskonzept sind auch Aussagen zu treffen wie in den Entwässerungsgebieten das Niederschlagswasser beseitigt werden kann und welche Maßnahmen für die Niederschlagswasserbeseitigung erforderlich sind. Nach der aktuellen „Verwaltungsvorschrift über den Mindestinhalt der Abwasserbeseitigungskonzepte der Gemeinden“ des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 08.08.2008 sind die Abwasserbeseitigungskonzepte jeweils in einem Abstand von 6 Jahren fortzuschreiben. Die Gemeinde ist verpflichtet bis zum 31.03. eines jeden Jahres über den Stand der Umsetzung der Bezirksregierung als obere Wasserbehörde zu berichten sofern sich zeitliche und inhaltliche Änderungen ergeben. Erstmals wurde das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld 1986 aufgestellt und gemäß der zu dem jeweiligen Zeitpunkt geltenden Vorschrift fortgeschrieben. Die jetzige 6. Fortschreibung umfasst als 1. Zeitraum die Jahre 2018 Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 2 bis 2023. Bei dem hier vorliegenden Abwasserbeseitigungskonzept handelt es sich um ein überarbeitetes Konzept, das weiterhin die relevanten Maßnahmen des vorherigen ABKs beinhaltet. 2 Organisation der Abwasserbeseitigung Im Jahre 1989 wurde die Abwasserbehandlung (Kläranlage) privatisiert und wird seitdem von der Entsorgungsgesellschaft Krefeld mbh & Co. KG (EGK) betrieben. Der Kommunalbetrieb kommt durch die Beauftragung der EGK seiner Verpflichtung zur Abwasserbehandlung nach. Das Kanalisationsnetz wurde weiterhin als Regiebetrieb im Fachbereich Tiefbau geführt und im Jahre 2004 in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Stadtentwässerung Krefeld“ umgewandelt. Die Aufgaben sind direkt an die Betriebsführerin SWK AQUA GmbH als Tochter der SWK AG vergeben worden. Seit 2015 werden die hoheitlichen Aufgaben durch die Stadtentwässerung Krefeld selbstständig übernommen. Die weiteren Aufgaben sind vorläufig bei der Netzgesellschaft Niederrhein (NGN MBH) als Nachfolgerin der SWK AQUA geblieben. Diese vertragliche Vereinbarung endet am 31.12.2018. Ende 2016 wurde der Kommunalbetrieb Krefeld in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet, der die Aufgaben der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld umfasst. 2.1 Kanalisation Die Stadt Krefeld hat eine Gesamtfläche von 13.777 ha und 233.542 Einwohner (Stand 31.12.16). Der Anschlussgrad der Bevölkerung beträgt ca. 99,0 %. Die Gesamtlänge des Kanalnetzes umfasst rund 786 km Kanal (Stand August 2017), davon sind    524 km Mischwasserkanäle, 144 km Schmutzwasserkanäle, 118 km Regenwasserkanäle. Davon sind ca.124 km begehbar, d. h. die Kanalhöhe ist größer oder gleich 1,20 m. Das Kanalnetz setzt sich zusammen aus 742 km Freigefällekanalisation und 42 km Abwasserdruckrohrleitungen. 18.377 Haltungen, 15.647 Schacht- und 961 Sonderbauwerke sind im Kanalnetz vorhanden. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 3 Der älteste noch in Betrieb befindliche Kanal Krefelds in der Schwertstraße wurde ca. 1878 errichtet. 2.1.1 Altersverteilung der Kanäle Die aktuelle Altersverteilung der Kanäle ist in der nachfolgenden Tabelle und Diagramm dargestellt (Stand August 2017). Tabelle 1: Altersverteilung der Kanäle Baujahr Haltungslänge [m] Anteil [%] bis 1918 74.988,8 9,53 1919-1945 95.145,4 12,09 1946-1969 241.781,4 30,73 1970-1999 233.702,8 29,71 ab 2000 125.753,4 15,99 ohne 15.300,1 1,94 Summe 786.671,9 100,00 Altersverteilung 35 31 30 Anteil [%] 30 25 20 16 15 10 12 10 5 2 0 bis 1918 1919-1945 1946-1969 1970-1999 ab 2000 ohne Baujahr Bild 1: Altersverteilung der Kanäle Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 4 2.1.2 Material im Kanalnetz Die im Kanalnetz eingesetzten Materialien verteilen sich folgendermaßen (Stand August 2017): Tabelle 2: Material der Kanäle Anteil [%] Material 55 Beton und Stahlbeton (B, SB) 14 Steinzeug und verstärktes Steinzeug (STZ) 13 Glasfaserverstärkter Kunststoff (GFK) 9 Kunststoff (PVC, PE, PP etc.) 6 Mauerwerk (MA) 3 verschiedene andere Materialien Materialverteilung 3% 13% 9% 6% GFK MA 14% B, SB STZ Kunststoff Verschiedene 55% Bild 2: Material der Kanäle 2.2 Kläranlage Das gesamte Schmutz- und Mischwassernetz entwässert zur zentralen Kläranlage, die das behandelte Abwasser in den Rhein einleitet. Die Kläranlage an der Parkstraße ist seit 1989 privatisiert und wird durch die Entsorgungsgesellschaft Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 5 Krefeld GmbH & Co. KG (EGK) betrieben, die als Erfüllungsgehilfin für den Kommunalbetrieb Krefeld die Abwasserbehandlung durchführt. Die Anlage ist für 1,2 Mio. Einwohnergleichwert ausgelegt. Das Ziel der Abwasserreinigung liegt darin, die im Wasser enthaltenen Nähr- und Schadstoffe zu entfernen. In den beiden biologischen Reinigungsstufen findet teils ein Abbau und teils eine Verlagerung der Schadstoffe aus dem Abwasser in den Klärschlamm statt. Die maximale Zulaufmenge kann im Trockenwetter 10.000 m³/h und im Regenwetter 24.120 m³/h betragen. 2016 betrug die gereinigte Abwassermenge ca. 29,5 Mio m³, wovon ca. 40 % kommunales Abwasser und 60% industrielles Abwasser sind, überwiegend aus Chemie-, Metallverarbeitender- und Nahrungsmittelindustrie. Das Abwasser gelangt in freiem Gefälle zu Kläranlage, wo es fast sieben Meter angehoben wird. Insgesamt stehen hierfür vier Schneckenpumpen mit einer Leistung von je 1,7 m³/s zur Verfügung, sowie 2 Tauchmotorpumpen mit einer Leistung von 0,85 m³/s. Die maximal genehmigte Ableitungsmenge gemäß Erlaubnisbescheid beträgt 11.000 m³/0,5h. Das Delta zum maximalen Regenwetterzufluss wird in den beiden Speicherbecken als Abschlag aus der A-Stufe zwischengespeichert. Vor Eintritt in die erste biologische Stufe wird das Abwasser in der Rechenanlage von groben Verunreinigungen, wie z. B. Faserstoffe, Gemüse, Textilreste etc., in den beiden folgenden Feinrechen, Stababstand 15 mm, entfernt. In der A-Stufe, der Höchstlastbelebung und der Zwischenklärung findet primär die Elimination von Nitratstickstoff, Phosphor und der oxidierbaren Substanzen statt. Die im Abwasser befindlichen Metalle heften sich an die Schlammflocken und werden mit dem Überschussschlamm dem System entzogen. Des Weiteren dient die Höchstlastbelebung als Sandfang. Der in der Zwischenklärung sich absetzende Schlamm wird abgezogen, teilweise rückgeführt in die Höchstlastbelebung, oder aus dem System als Überschussschlamm entfernt und in den Eindicker verpumpt. Nach statischer Eindickung wird er von dort in die Faulbehälter zur Ausfaulung verbracht. Das Gesamtvolumen der Höchstlastbelebung beträgt 8.700 m³, das der Zwischenklärung 15.300 m³. In der B-Stufe, der Schwachlastbelebung und Nachklärung findet die Elimination des Reststickstoffes (Ammonium und Restnitratstickstoff), des Phosphates und der verbleibenden oxidierbaren Substanzen statt. Der sich absetzende Schlamm wird abgezogen, teilweise rückgeführt, oder aus dem System als Überschussschlamm entfernt, in den Eindickzentrifugen der MSVE (Maschinelle Schlammvorentwässerung) maschinell eingedickt und zur Ausfaulung in die Faulung verbracht. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 6 Das Volumen der Schwachlastbelebung beträgt insgesamt 85.000 m³. Hinzu kommt die Nachklärung mit 63.130 m³. Der Ablauf der Nachklärung läuft dann im letzten verfahrenstechnischen Schritt der Filtration zu. Die Filtration wird mit einer Wassermenge von bis zu 2.600 m³/h betrieben. Darüber hinausgehende Abwassermengen werden zum Rhein entlastet. Die Filtration besteht aus 24 Einzelfiltern mit jeweils einer Hydroanthrazit- und Sandschicht und einer Fläche von 62,5 m² pro Filter, in Summe 1.500 m². Sie hat die Aufgabe das biologisch bereits gereinigte Abwasser von Suspensa und Phosphatrückständen zu reinigen. Des Weiteren dient sie zur Bevorratung von Brauchwasser, welches auch in der MKVA als Löschwasser eingesetzt wird. Der Ablauf erfolgt dann in den Rhein. Die Kläranlage hat folgende Kapazität und Auslastung:  Bemessungsgröße Einwohnergleichwert: Bemessungswert: Jahresmittel 2016:  1.200.000 EW 520.062 EW Bemessungsgröße CSB-Belastung: Bemessungswert Zulaufkonzentration CSB: Jahresmittel 2016:  800 mg/l 790 mg/l Bemessungsgröße Stickstoffbelastung Heute wird für die Betrachtung der Nges zu Grunde gelegt, da der ursprüngliche Bemessungswert Gesamtstickstoffbelastung TKN seit langem nicht mehr betrachtet wird.  Bemessungswerte Bd,TKN: Jahresmittel 2016 Bd,Nges: 10.800 kg N/d 4.840 kg Nges/d Zulaufkonzentration TKN: Jahresmittel 2016 Nges: 60 mg/l 62,4 mg/l Bemessungsgröße Phosphorbelastung Bemessungswerte Bd,Pges: Jahresmittel 2016: 1.800 kg Pges/d 650,4 kg Pges/d Zulaufkonzentration Pges: Jahresmittel 2016: 10 mg/l 8,1 mg/l Die Kläranlage ist auch in der Lage mehrstündige Stoßbelastungen zu behandeln sowohl aus hydraulischer Sicht als auch bezogen auf die Schmutzfracht. Die hydraulische Belastung in der derzeitigen Anlagenkonstellation ist unkritisch, da das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 7 Klärwerk im Zulauf Steuerorgane besitzt, um das Klärwerk und jede Verfahrensstufe nicht zu überlasten. 2.3 Umsetzung des vorherigen Abwasserbeseitigungskonzeptes Im Zeitraum 2012 bis 2017 wurden in der 5. Fortschreibung des ABKs rund 88 Millionen Euro für die Baumaßnahmen im Kanalnetz veranschlagt. In den Jahren 2012 bis 2016 wurde ein Großteil dieser vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt. Einige bedeutsame Baumaßnahmen werden im Folgenden aufgezeigt. 2.3.1 Pumpstation Alte Schmiede Für das Einzugsgebiet Benrad-Tackheide wurde eine neue Pumpstation einschließlich zweier Zuleitungen errichtet. Das Schmutzwasser aus dem Einzugsgebiet wird über die Hebeanlage im Kreuzungsbereich Forstwaldstraße/Zur Alten Schmiede dem Mischwasserkanal in der Forstwaldstraße zugeführt und der Kläranlage Krefeld zugeleitet. Das Pumpwerk wurde in Ortbetonbauweise erstellt. Die Gründungssohle des Pumpwerks befindet sich rund 7,60 m unter Geländeoberkante und liegt im Grundwasser, ebenso wie die neu zu erstellenden Kanäle. Bild 3: Errichtung der Sohlplatte 2.3.2 Sammler Hauptstraße Im Bereich der Hauptstraße wurde von der Kreuzung Untergath bis zur Hochfelder Str. eine hydraulische Vergrößerung durchgeführt Auf einer Länge von ca.700 m Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 8 wurden Vortriebsrohre eingebracht, von denen als größter Durchmesser Stahlbetonrohre DN 1800 gepresst wurden. Bild 4: Herstellung von Kanalkreuzungen im Sonderbauwerk Bild 5: Pressung eines Vortriebsrohres Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 2 Organisation der Abwasserbeseitigung 9 2.3.3 Regenrückhalteanlage Gelleper Straße Im Bereich Gellep-Stratum wurde das Trennsystem erweitert und saniert. Die ehemalige Einleitungsstelle im Wasserschutzgebiet am Oelvebach entsprach nicht mehr den Regeln der Technik und musste geschlossen werden. Die Maßnahme umfasste die Neuverlegung von insgesamt 34 Haltungen Schmutz- und Regenwasserkanälen unterschiedlicher Durchmesser. Es wurde eine Regenrückhalteanlage mit einem Absetzbecken und anschließender Einleitung in den Linner Mühlenbach errichtet. Bild 6: Erstellung des Beckens Bild 7: Beckenfertigstellung Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 3 Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs 10 Bild 8: Einleitungsstelle in das Gewässer 3 Inhalt der 6. Fortschreibung des ABKs Im Abwasserbeseitigungskonzept werden Aussagen zur künftigen gemeindlichen Abwasserbeseitigung getroffen, sowohl zur Schmutzwasser- als auch zur Niederschlagswasserbeseitigung. Die Unterlagen zur 6. Fortschreibung des ABKs geben einen Überblick über die erforderlichen Maßnahmen. Sie erfüllen die Anforderungen der Verwaltungsvorschrift und ermöglichen eine darauf aufbauende Finanzplanung. Die Form und Darstellung in der Liste und in dem Übersichtslageplan und sind vom Ministerium vorgegeben, damit die jährliche Berichtspflicht auf dem Wege der elektronischen Datenübertragung standardisiert vollzogen werden kann. Das Abwasserbeseitigungskonzept gibt Auskunft über:       Abwassereinleitungen, Übernahme- und Übergabestellen, Abwasseranlagen, Abwasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserbehandlung, Misch- und Niederschlagswasserrückhaltung, Regenüberläufe und Pumpwerke, Entwässerungsgebieten, Niederschlagswasserbeseitigung (Niederschlagswasserbeseitigungskonzept), Art der erfassten Maßnahmen, Notwendige Baumaßnahmen und deren Dringlichkeit. Die Sanierung des Kanalnetzes und der Sonderbauwerke wird auch zukünftig einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt des Kommunalbetriebs bilden, um den Bestand, die Funktionsfähigkeit und das Anlagevermögen zu erhalten. Grundlage für Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) 11 die Sanierungsstrategie sind neben den wasserrechtlichen Anforderungen, der hydraulische Nachweis des Kanalnetzes und die kontinuierliche Erfassung des baulichen Zustandes. 4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) Wesentliche Zielsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie ist die Herbeiführung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers. Das Niederschlagswasserbeseitigungskonzept soll dazu beitragen eine Verbesserung des Gewässerschutzes zu erreichen und durch geeignete Maßnahmen die Entsorgungssicherheit herzustellen. Dieses soll unter weitest möglicher Schonung ökologischer und finanzieller Ressourcen erfolgen. Im Zuge des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens sind die sich durch die Einleitungen ergebenden Auswirkungen auf die Gewässer zu betrachten und gegebenenfalls durch eine immissionsorientierte Gewässerbetrachtung (BWK M3) nachzuweisen. In Regenrückhaltebecken werden die bei Niederschlag anfallenden Wassermengen zurückgehalten und gedrosselt an das Gewässer abgegeben. Hierdurch soll vermieden werden, dass die Einleitungen großer Niederschlagswassermengen zum sog. „hydraulischen Stress“ im Gewässer führen. Bei kleinen und leistungsschwachen Gewässern wird im Rahmen von Erlaubnisverfahren in der Regel der Bau von Regenrückhaltebecken gefordert, wenn die zulässige Einleitungsmenge bereits im Bestand überschritten wird, bereits Beeinträchtigungen im Gewässer erkennbar sind oder bei der Erschließung von Neubaugebieten. In Fällen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten keine ausreichenden Flächen für eine Retention zur Verfügung stehen bzw. durch den Bau eines Rückhaltebeckens unwirtschaftlich hohe Kosten entstünden, kann in Einzelfällen der Ausbau der überlasteten Gewässerstrecke vorgesehen werden. In der Stadt Krefeld wird das anfallende Niederschlagswasser der befestigten Flächen zum größten Teil in der vorhandenen Mischwasser- bzw. Trennkanalisation abgeführt. Die Abkopplung der abflusswirksamen Flächen ist in der Regel nicht möglich, da eine entsprechende Beseitigung des Niederschlagswassers z. B. über eine dezentrale Versickerung aufgrund der Topographie, der Boden und Grundwasserverhältnisse im Stadtgebiet nur sehr eingeschränkt möglich und aus wirtschaftlicher Sicht oft nicht zu vertreten ist. Eine dezentrale Versickerung in neuen Wohnbaugebieten kann ebenfalls aufgrund der schwierigen topographischen, Boden- und Grundwasserverhältnisse in den meisten Fällen nicht Gemeinwohl ver- Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) 12 träglich erfolgen. Daher wird bei neuen Wohnbaugebieten überall dort, wo es möglich ist, das anfallende Niederschlagswasser im Sinne des § 55 WHG und § 44 LWG ortsnah direkt in ein Gewässer oder über zentrale Versickerungsanlagen in das Grundwasser eingeleitet. Die Bewertung der Einzugsgebietsflächen der einzelnen Einleitungsstellen erfolgt auf Grundlage des Trennerlasses (Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“, MURL, 2004). Dabei wird die Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagsabflusses entsprechend der Flächennutzung ermittelt und je nach Herkunftsbereich in folgende Kategorien eingeordnet: Kategorie I unbelastetes Niederschlagswasser (z. B. Fuß- und Radwege, Spielplätze und metallfreie Dachflächen) Kategorie II schwach belastetes Niederschlagswasser (z. B. Hofflächen, metallfreie Dachflächen in Gewerbe- und Industriegebieten und Wohnstraßen) Kategorie III stark belastetes Niederschlagswasser (z. B. Straßen mit hohem KFZ-Aufkommen) Niederschlagswasser ab der Kategorie II ist gem. Trennerlass behandlungsbedürftig. Für die Bewertung der Verkehrsflächen erfolgt auf der Grundlage der täglichen Fahrzeugbewegungen. Bei bis zu 300 Kfz/d liegt kein Behandlungsbedarf vor, bei mehr als 2.000 Kfz/d hat in jedem Fall eine Behandlung zu erfolgen. Im Bereich dazwischen muss anhand der örtlichen Gegebenheiten über die Behandlungsnotwendigkeit durch die Wasserbehörde entschieden werden. Eine völlige Abkehr vom Mischsystem wird bei Neuerschließungen im Bestand auch zukünftig nicht umsetzbar sein, weil die Bodenverhältnisse keine Versickerung erlauben, ein Gewässer sich nicht in der Nähe befindet bzw. hydraulisch nicht leistungsfähig ist, geeignete Standorte für Rückhaltebecken nicht zur Verfügung stehen oder das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigt ist. 4.1 Bestandserhebung 4.1.1 Zentrale Versickerungsanlagen Bisher werden in Krefeld als öffentliche Abwasseranlagen vier zentrale Versickerungsanlagen betrieben:   St. Huberter Landstraße, Anrather Straße, Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK)   13 Fichtenhain/Europark C, Schicksbaum/An Zehntheister. Die Anlagen St. Huberter Landstraße und Anrather Straße entsprechen nicht mehr den Regeln der Technik und müssen saniert werden. Die Planungen hierzu laufen bereits und sind in der Maßnahmenliste aufgeführt. 4.1.2 Einleitungen in Gewässer Die vorhandenen Einleitungsstellen von Niederschlagswasser in ein Gewässer werden in Anlehnung an die NBK-Bestandsaufnahme-Liste des LANUV in der Anlage (Teil 2) Einleitungsstellen aufgeführt. Hierbei handelt es sich um Einleitungen in Gewässer und in das Grundwasser; im Regelfall als Versickerung. Neben dem Rhein, als Vorfluter der Kläranlage, stehen für das Niederschlagswasser als Vorfluter einige kleinere Gewässer, die teils von der Stadt Krefeld, teils von dem Wasser- und Bodenverband Gelderner Fleuth und dem Niersverband unterhalten werden, zur Verfügung. 4.1.3 Kleinkläranlagen Die Überwachung der vorhandenen Kleinkläranlagen obliegt der Unteren Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt der Stadtverwaltung Krefeld. Der Kommunalbetrieb ist nach § 46 LWG zuständig für das Einsammeln und Abfahren des anfallenden Schlammes. Die vorhandenen Kleinkläranlagen sind der Anlage Kleinkläranlagen (Teil 2) zu entnehmen. 4.1.4 Sonderbauwerke Um den Einfluss der Sonderbauwerke bei der Einleitung von Abwasser in die Gewässer zu überwachen, sind Regenüberlaufbecken, Stauraumkanäle sowie bedeutende Regenklärbecken messtechnisch zu überwachen. Durch Auswertung der Messdaten können Überlaufmengen, -dauer und -häufigkeit ermittelt werden. Die verschiedenen Sonderbauwerke im Misch- und Trennsystem sind der Anlage Sonderbauwerke (Anlagen Teil 2) zu entnehmen. Die vorhandenen Pump- und Druckluftblasstationen der Druckentwässerungssysteme sind in der Anlage Pumpwerke (Anlagen Teil 2) aufgeführt. 4.1.5 Übergabe- und Übernahmestellen Aus dem Bereich Geißmühle wird das Abwasser zur Stadt Meerbusch geleitet (Ü1). Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 4 Niederschlagswasserbeseitigungskonzept (NBK) 14 Die Stadt Moers übernimmt das Abwasser aus dem nördlichen Bereich der Duisburger Straße in ihr Kanalnetz (Ü2). Die Firma Currenta betreibt für den Chemiepark in Uerdingen eine eigene Kläranlage, in das private Kanalnetz wird an zwei Stellen das Abwasser aus dem Bereich der Duisburger Straße eingeleitet (Ü3 und Ü4). Die Abwasserbeseitigungspflicht für den Chemiepark ist auf die Firma Currenta übertragen. Die Kläranlage übernimmt von der LINEG Abwasser aus dem Bereich MoersVennickel. Das Abwasser wird direkt im Zulaufpumpwerk der Kläranlage übernommen ohne vorher in das Krefelder Kanalnetz einzuleiten (Ü5). Ebenso wird von der Firma Cargill (vormals Cerestar) das Abwasser über eine private Leitung direkt zu der Kläranlage geleitet (Ü6). 4.1.6 Entwässerungsgebiete Das gesamte Misch- und Schmutzwasser Krefelds wird der Kläranlage Krefeld zugeführt. Die Schmutzwassergebiete leiten in das Mischwassernetz ein. Außer den parallel zum Regenwassernetz verlaufenden Schmutzwassernetzen gibt es auch einige reine Schmutzwassergebiete, oftmals als Druckentwässerungsgebiete. Eine Liste der vorhandenen Entwässerungsgebiete ist als Anlage Entwässerungsgebiete (Anlagen Teil 2) beigefügt. 4.2 Fremdwasserbeseitigung Als Fremdwasser wird der unerwünschte Abfluss in einem Entwässerungssystem bezeichnet. Hierbei kann es sich um eindringendes Grundwasser durch Undichtigkeiten, um unerlaubte Einleitungen von Drainage- oder Grundwasser oder um Oberflächenwasser, welches über Schachtabdeckungen in das System gelangt handeln. Letztere sind in der Regel als geringfügig und unproblematisch anzusehen. Das Fremdwasser führt zeitweise im Kanalnetz, bei Sonderbauwerken und auf der Kläranlage zu hydraulischen Spitzen, die erhöhte Aufwendungen zur Folge haben. Das rechnerisch vorhandene Rückhaltevolumen für stärkere Niederschlagsereignisse ist durch die Fremdwassereinleitungen in der Praxis nicht vorhanden und es kann bei erheblichen Fremdwasserzuflüssen zu Überlastungen der Kanalisation kommen. Die Fremdwasserzuflüsse müssen lokalisiert und entsprechend ihrer Ursache beseitigt werden. Während durch Kanaluntersuchungen im öffentlichen Netz bei Undichtigkeiten das Eindringen von Grundwasser in der Regel sichtbar ist, ist davon auszugehen, dass auch über private Hausanschlussleitungen, die im Grundwas- Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 15 ser liegen, Fremdwasser in die Kanalisation eintritt. Ebenso kann es unerlaubte Einleitungen von Drainage- und Grundwasser geben. Durch Auswertung von Pumpwerksdaten in den Nachtstunden im Trockenwetterfall lassen sich Bereiche mit erhöhtem Fremdwasseranfall lokalisieren. Ebenso geben Durchflussmessungen im Kanalisationsnetz Auskunft über die tatsächlichen Abflüsse. Die Messprogramme bilden die Grundlage zur Erfassung und Bewertung des Fremdwasseranfalls mit dem Ziel, Fremdwasserschwerpunktgebiete zu identifizieren und durch bedarfsgerechte Sanierungen das Fremdwasseraufkommen zu reduzieren. Die festgestellten Bereiche müssen anschließend detaillierter untersucht werden und Maßnahmen zur Schadensbehebung konkretisiert werden. Dabei sind sowohl der öffentliche als auch der private Bereich der Abwasseranlage zu betrachten. Punktuelle Schadstellen im öffentlichen Kanal können repariert werden und private Anschlussnehmer aufgefordert werden, den Dichtheitsnachweis für ihre Anschlussleitungen zu erbringen. Bei unerlaubten Grund- und Drainagewassereinleitungen müssen individuelle Lösungen herbeigeführt werden. Der Reduzierung des Fremdwassers kommt eine sehr hohe Bedeutung zu, was sich zunehmend positiv auf den Betrieb von Regenentlastungsanlagen auswirken, die Behandlungskosten mindern und einen erheblichen Beitrag zum Gewässerschutz leisten wird. 5 Maßnahmenliste Die Maßnahmenliste ist gemäß der Verwaltungsvorschrift nach vorgegebenem Muster in ihrer zeitlichen Abfolge zu erstellen und folgenden Rubriken zuzuordnen: A1: Kanalisation Ergänzungsmaßnahme (Erweiterung bestehender Kanalisation) A2: Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A3: Kanalisation Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A4: Schmutzwasserkanalisation Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5: Mischwasserkanalisation Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A6: Kommunale Kläranlagen Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 16 A7: Kommunale Kläranlagen Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A8: Behandlung von Mischwasser (RÜB, RBF etc.) A9: Behandlung von Niederschlagswasser (RKB, RBF etc.) A10: Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A11: Maßnahmen im Gewässer, die zur Kompensation für die negativen Auswirkungen von Mischwasser- und Niederschlagswasser- Einleitungen dienen, soweit sie abwassergebührenrelevant sind A12: Versickerungsanlage A13: Ortsnahe Einleitung A14: Wegfall einer punktuellen Einleitung A15: Umbau offener Abwasserkanäle A16: Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können (z. B. BWK-M3-Nachweis, Konzepterstellung, N-A-Modelle) Die Rubriken, denen die Baumaßnahmen in Krefeld zuzuordnen sind, werden im Folgenden näher erläutert. 5.1 Kanalisation - Ergänzungsmaßnahme A1 Für die Erschließung der geplanten Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Verkehrsflächen gemäß der Flächennutzungsplanung und der verbindlichen Bauleitplanung der Stadt Krefeld sind die erforderlichen Abwasseranlagen des Kommunalbetriebs zu errichten. Für neue größere Wohngebiete sind das im wesentlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle gegebenenfalls einschließlich der erforderlichen Sonderbauwerke. Kleine Wohngebiete, die in direktem Zusammenhang zum Mischwassergebiet stehen, werden in das Mischwassernetz integriert. Ebenso wird für Gewerbe-, Industriegebiete und stark befahrene Straßen innerhalb der Ortslage das Mischwassernetz bei Bedarf erweitert. Im Krefelder Stadtgebiet sind bereits alle beabsichtigten Gebiete des Außenbereichs durch ein Druckentwässerungssystem kanalisiert. Einzelne Kleinkläranlagen können jedoch noch bis zum Auslaufen der wasserrechtlichen Erlaubnis betrieben werden. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 17 Kleinkläranlagen außerhalb der Entwässerungsgebiete können dauerhaft weiterbetrieben werden, sofern eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Wasserbehörde erteilt wird und der Anschluss mit extrem hohen Aufwand verbunden und dadurch unwirtschaftlich wäre. 5.2 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus hydraulischen Gründen A2 Aufgeführt werden hier Maßnahmen, bei denen die hydraulische Leistungsfähigkeit des vorhandenen Netzes den Anforderungen nicht mehr entspricht und die Gefahr von schädlichen Überstauungen und Überflutungen gegeben ist. Bei jeder baulichen Sanierung (Maßnahmenart A 3) wird jedoch auch die hydraulische Leistungsfähigkeit ermittelt und ggf. saniert. Als Grundlage hierfür gilt der Generalentwässerungsplan, der für das gesamte Stadtgebiet entsprechend der aktuellen Richtlinien neu erstellt werden muss. 5.3 Kanalisation - Sanierungsmaßnahme aus baulichen Gründen A3 Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der vorhandenen Kanalisation ist zur Sicherstellung der Abwasserbeseitigung zwingend erforderlich. Hierzu muss der Zustand der Kanäle in regelmäßigen Abständen untersucht und bewertet werden. Die Kanaluntersuchungen werden im Kanalinformationssystem hinterlegt und die Schäden gemäß der technischen Richtlinien bewertet. Hieraus ergibt sich eine Zustandsklassifizierung (entsprechend DIN EN 13508-2 bzw. DWA M 149-3), die sich wie folgt darstellt: Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 18 Tabelle 3: Zustandsklassifizierung nach DWA M 149-3 DWA Zustandsklasse Mangel Handlungsbedarf 0 sehr starker sofort 1 starker kurzfristig 2 mittlerer mittelfristig 3 leichter langfristig 4 geringfügiger oder keiner ohne Handlungsbedarf 5 keine Feststellung, nicht befahren etc nicht bekannt Verteilung der Zustandsklassen 8,7% 5,9% 22,8% DWA Zustandsklasse 0 1 2 31,8% 3 4 7,7% 5 23,1% Bild 9: Zustandsklassenverteilung der Kanalisation Zur Sicherstellung des Betriebes und zur Gewährleistung einer geordneten Abwasserbeseitigung müssen Sanierungen durchgeführt werden. Ein kurzfristiger Sanierungsbedarf liegt in den Zustandsklassen 0 und 1 vor. Hierfür stehen verschiedene Sanierungsverfahren zur Verfügung, deren Eignung im Einzelfall untersucht werden muss. Die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen wird aus dem baulichen Zustand, dem wasserwirtschaftlichen Gefährdungspotential (Entwässerungsart, Wasser- Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 19 schutzgebiet) sowie der Abstimmung mit Verkehrsprojekten und dem Leitungsbau der Versorgungsträger sowie der baubetrieblichen Abfolge vorgenommen. Lokale Schadstellen werden im Zuge der Kanalunterhaltung behoben. 5.4 Schmutzwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A4 Vorhandene Fehleinleitungen führen zu erhebliche Mehrbelastungen des Kanalnetzes. Durch eine Beseitigung dieser Fehlanschlüsse kann eine erhebliche Reduzierung der einzelnen Kanalisationsabschnitte und Entlastung der Schmutzwasserpumpwerke erfolgen. Hierzu sind gebietsweise Untersuchungen im Zusammenhang mit Erneuerungen an Schmutzwasser-Pumpwerken vorgesehen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen werden dann konkrete Maßnahmen im öffentlichen und privaten Bereich aufzeigen. 5.5 Mischwasserkanalisation - Maßnahmen zur Fremdwassersanierung A5 Maßnahmen zur Beseitigung von Fremdwasser an Mischwasserkanälen sind derzeit im Rahmen von Sanierungen geplant. 5.6 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen ohne Beeinflussung der Ablaufqualität A6 In der Kläranlange Krefeld werden die anfallenden behandlungspflichtigen Abwässer gereinigt. Die Investitionen stellen sicher, dass die behördlichen Überwachungswerte eingehalten werden. Durch Reduzierung und Heraberklärung einzelner Parameter, kann die Abwasserabgabe an das Land reduziert werden bzw. die Kommune befreit werden. Aufgrund der freiwillig erklärten Überwachungswerte erhält der Kommunalbetrieb eine Befreiung von der Abwasserabgabe. 5.7 Kommunale Kläranlagen - Maßnahmen mit Beeinflussung der Ablaufqualität A7 Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ablaufqualität sind nicht vorgesehen. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 20 5.8 Behandlung von Mischwasser A8 Im vorhandenen Kanalisationsnetz sind mehrere Regenüberläufe, Regenüberlaufbecken und Staukanäle vorhanden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Alle Mischwasserbehandlungsanlagen werden sukzessive mit Messtechnik ausgestattet. Die Überarbeitung des Generalentwässerungsplanes für das gesamte Stadtgebiet wird zeigen, ob die derzeit bestehenden Anlagen ausreichen oder zukünftig weitere zu errichten sind. 5.9 Behandlung von Niederschlagswasser A9 Im Trennverfahren kann das Niederschlagswasser aus überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebieten ohne Regenwasserbehandlung dem Gewässer zugeführt werden. Gesammeltes Niederschlagswasser von den übrigen Flächen bedarf in der Regel vor der Einleitung einer Behandlung. Die Art der Behandlung ist abhängig von der Art der Verschmutzung des Niederschlagsabflusses und kann je nach Behandlungsbedürftigkeit und örtlichen Gegebenheiten dezentral oder zentral erfolgen. Als Behandlungsverfahren stehen neben der Versickerung, Bodenfilter und zentrale Regenklärbecken (RKB) zur Verfügung. In einigen Gebieten entspricht die vorhandene Straßenentwässerung nicht mehr den rechtlichen Anforderungen. Die vorhandenen Versickerungsschächte können nicht mehr ertüchtigt werden und eine neue Entwässerungskonzeption für das Niederschlagswasser ist zu erstellen. Genauere Planungen für die einzelnen Gebiete werden zeigen, ob eine Regenwasserkanalisation mit anschließender Versickerung oder Einleitung erforderlich wird. Die Variante, durch Umgestaltung der Straßenoberfläche eine dezentrale Versickerung im Seitenstreifen über die belebte Bodenschicht zu ermöglichen, ist unter dem technischen, wasserwirtschaftlichen und wirtschaftlichen Aspekt zu prüfen. Hierzu sind die Gebiete Gartenstadt und Gellep-Ost als konkrete Maßnahmen aufgeführt. Weitere Gebiete sind zu untersuchen, ohne sie zum jetzigen Zeitpunkt als konkrete Maßnahmen aufzuführen (s. auch Kapitel 5.16). 5.10 Regenwasserrückhaltung vor Einleitung A10 Das Niederschlagswasser einiger Teilgebiete der städtischen Kanalisation wird zurzeit über verschiedene Einleitungsstellen in die Gewässer eingeleitet. Jede Einleitungsstelle bedarf einer Erlaubnis durch die zuständige Wasserbehörde. Um die Auswirkungen der Einleitung auf das Gewässer zu minimieren sind gegebenenfalls Regenrückhaltebecken erforderlich, in denen die bei Niederschlag anfallenden Wassermengen zurückgehalten und gedrosselt an den Vorfluter abgegeben Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 5 Maßnahmenliste 21 werden. Hierdurch soll vermieden werden, dass Einleitungen großer Niederschlagswassermengen zum sogenannten „hydraulischen Stress“ im Gewässer führen oder es sogar zu Hochwasserereignissen oder Überflutungen kommt. 5.11 Maßnahmen im Gewässer A11 Aus ökologischer oder wirtschaftlicher Sicht kann es sinnvoll sein, Maßnahmen die sich aufgrund von Einleitungen ergeben, im Gewässer und nicht im Kanalisationsnetz auszuführen. Oftmals können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder der unverhältnismäßig hohen Kosten keine klassischen Abwassermaßnahmen umgesetzt werden. In diesen Fällen werden zur Kompensation einleitungsbedingter Auswirkungen Gewässermaßnahmen wie der Bau von Gewässerretentionsräumen, Anlage von Nebengerinnen oder Aufweitungen oder Optimierungen vorhandener Rückhaltungen vorgesehen, die ebenso wie Maßnahmen im Kanalisationsnetz gebührenfinanziert werden können. 5.12 Versickerungsanlage A12 In Krefeld werden derzeit vier zentrale Versickerungsanlagen betrieben, von denen zwei saniert werden müssen, die Versickerungsanlagen St-HuberterLandstraße und Anrather Straße. 5.13 Ortsnahe Einleitung A13 Für einige Niederschlagswassereinleitungen liegen noch keine wasserrechtlichen Erlaubnisse vor. Da sich durch die Einleitung Belastungen für das Gewässer ergeben können, die die Gewässerqualität nachteilig beeinflussen, sind im Zuge des Erlaubnisverfahrens Nachweise zu erbringen. Hieraus ergeben sich dann nicht zwangsweise Einzelmaßnahmen, jedoch entstehen Kosten um die Erlaubnisfähigkeit nachzuweisen. 5.14 Wegfall einer punktuellen Einleitung A14 Eine punktuelle Einleitung zu schließen ist in Krefeld zurzeit nicht vorgesehen. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 6 Übersichtsplan 22 5.15 Umbau offener Abwasserkanäle A15 Offene Abwasserkanäle sind in Krefeld nicht vorhanden. 5.16 Planungen, die keiner Maßnahme direkt zugeordnet werden können A16 Die Erstellung oder die Überarbeitung des Generalentwässerungsplans (GEP) ist Grundlage für den Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes und kann als einzelne ABK-Maßnahme ausgewiesen werden. Hieraus ergeben sich dann im Folgenden Baumaßnahmen für das Kanalisationsnetz. Aus den Überflutungsbetrachtungen des GEPs ergeben sich auch im Hinblick auf das NBK konkrete Maßnahmen. Aus bereichsweisen Untersuchungen im Zusammenhang mit dem GEP können sich konkrete Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung ergeben, die zur Entlastung des Kanalisationsnetzes und der Kläranlage sowie zu einem ausreichenden Überflutungsschutz beitragen. Durch Beobachtungen lassen sich in einigen Bereichen Defizite der Verkehrsflächenentwässerung feststellen. Hierzu ist im Regelfall eine grundsätzliche Betrachtung des Bereiches notwendig um die zielgerichteten und notwendigen Maßnahmen identifizieren zu können. Eine Erste Überprüfung wird in den Bereichen Gartenstadt und Gewerbegebiet Hüls erfolgen, da diese in einer Wasserschutzzone liegen. 6 Übersichtsplan Alle Maßnahmen sind in dem Übersichtsplan dargestellt und mit Ordnungsnummern gekennzeichnet, die identisch mit der Liste sind. Der Übersichtsplan stellt basierend auf dem GIS-System das Stadtgebiet mit Wasserschutzzonen dar. Überschwemmungsgebiete befinden sich im Krefelder Stadtgebiet im Bereich Moersbach, welche sich im unmittelbaren Bereich der Niepkuhlen befindet, und unbebaute Flächen, die in unmittelbarer Nähe zum Rhein liegen. Der Maßstab des Übersichtsplanes beträgt 1:15.000. Dargestellt sind der Standort der Kläranlage, der Misch- und Niederschlagswassereinleitungsstellen, der Übernahme- und Übergabestellen, der Kleinkläranlagen, Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 7 Ziele der 6. Fortschreibung des ABKs 23 der Pumpwerke, der Sonderbauwerke, der Sammler, der Regenbecken- und Versickerungsanlagen. Eingezeichnet sind auch die Entwässerungsgebiete, Mischwasser- und Trennkanalisationsgebiete, unterschieden in Gebiete in denen nur ein Schmutzwasserkanal und in Gebiete, in denen neben dem Schmutzwasserkanal auch ein Regenwasserkanal vorhanden ist. Versickerungen sind außer in reinen Schmutzwassergebieten auch verteilt über das gesamte Stadtgebiet vorhanden, können aber aufgrund der Komplexität nicht dargestellt werden. In einigen Bereichen ist ein Regenwasserkanal vorhanden, an den die Straßenflächen angeschlossen sind, die privaten befestigten Flächen und Dachflächen aber versickern. In Ausnahmefällen wurden in der Vergangenheit im Einzelfall auch Straßeneinläufe an den Schmutzwasserkanal angeschlossen, wenn die Versickerungsmöglichkeiten nicht ausreichend und kein Regenwasserkanal vorhanden war. Teilweise wurden in der Vergangenheit auch in Einzelfällen Dachflächenversickerungen bei bestehenden Mischwasserkanälen zugelassen. 7 Ziele der 6. Fortschreibung des ABKs Die Abwasserbeseitigung des im Stadtgebiet Krefeld anfallenden Schmutzwassers und des von den versiegelten Flächen abfließenden Niederschlagswassers hat allgemeinwohlverträglich zu erfolgen. Vorrangiges Ziel ist es, die gesetzlich übertragen Aufgaben zu erfüllen und dort wo Anpassungen vorzunehmen sind diese unter Berücksichtigung des Wohls der Allgemeinheit zu gewährleisten. Durch eine geordnete Abwasserentsorgung ist eine möglichst geringe Beeinflussung des natürlichen Wasserkreislaufes anzustreben. Die Zielvorgabe der EGWRRL zur Schaffung eines guten chemischen und ökologischen Zustandes der oberirdischen Gewässer und deren Umsetzung in nationales Recht stellt den Kommunalbetrieb, neben der Entsorgungssicherheit, vor neue Herausforderungen. Bei allen Maßnahmen in der Abwasserbeseitigung wird die Wirkung dieser Maßnahmen auf die Gewässer zu betrachten sein. Sämtliche Maßnahmen des Kommunalbetriebes dienen auch der Erreichung dieses übergeordneten Zieles. Hieraus ergeben sich für die 6. Fortschreibung folgende konkrete Ziele:    Sicherung der Qualität und Quantität des Grundwassers durch bauliche und hydraulische Sanierung des Kanalnetzes (besonders in Wasserschutzgebieten); Bei Einleitungen in ein Gewässer sind die Auswirkungen durch geeignete Maßnahmen zu minimieren; Die Sicherstellung der entwässerungstechnischen Erschließung neuer Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Straßenflächen durch den Bau und Aus- Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 9 Ausblick   24 bau der erforderlichen Abwasseranlagen des Kommunalbetriebs (Kläranlagen, Kanalleitungen, Regenklär- und Regenrückhaltebecken, Pumpwerke etc.); Nachhaltiges und wirtschaftliches Handeln zur Substanzerhaltung des Anlagenvermögens; Schadloses Abführen von Niederschlagswasser auch im Hinblick auf häufiger auftretende Starkregenereignisse durch den Klimawandel. 8 Kosten Durch das neue Landeswassergesetz vom 16.4.2016 gehören zu den Kosten der ABK-Maßnahmen nicht nur wie bisher die baumaßnahmenbezogenen Kosten sondern auch die Kosten für Maßnahmen zur Verbesserung der Vorflut für die Zwecke der getrennten Niederschlagswasser- und Fremdwasserbeseitigung. Ebenfalls können Kosten für Kompensationsmaßnahmen im Gewässer als Ersatz für Rückhaltemaßnahmen im Kanalisationsnetz bei der Einleitung von Niederschlagswasser angesetzt werden, sofern die Maßnahmen im Gewässer im räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit der Niederschlagswasserbeseitigung stehen. Das ABK 2018 bis 2023 der Stadt Krefeld erfordert für den ersten Zeitraum 2018 bis 2023 einen Finanzbedarf von 88,4 Mio. € (81,1 Mio. € für das Kanalnetz und 7,3 Mio. € für die Kläranlage) um das Entwässerungsnetz entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu sanieren und zu erweitern. Alle weiteren Maßnahmen werden in die späteren Zeitstufen verschoben. 9 Ausblick Das Abwasserbeseitigungskonzept liefert die Grundlage für die Arbeit und Ziele des Kommunalbetriebs im Hinblick auf die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung in Krefeld. Der Wirtschaftsplan des Kommunalbetriebs nimmt die Maßnahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts auf. Aufgrund des Klimawandels und der Zunahme von Starkniederschlägen kommt der Überflutungsfürsorge für das gesamte Stadtgebiet eine immer größere Bedeutung zu. Es ist erforderlich kontinuierlich den Generalentwässerungsplan der Stadt zu überarbeiten. Eine ganzheitliche Betrachtung unter Einbeziehung der Fließwege an der Oberfläche erscheint im Hinblick auf die kostenoptimierteste Sanierungsvariante als geboten. Um einen ausreichenden Überflutungsschutz zu ge- Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 9 Ausblick 25 währleisten, sind das Kanalisationsnetz, die Oberflächengewässer und die Straßen- und Freiflächen in die Prüfung mit einzubeziehen. Daraus können sich durchaus auch technisch und wirtschaftlich sinnvoll Maßnahmen außerhalb des Kanalnetzes ergeben. Für die Bemessung und Auslegung von Entwässerungssystemen gibt es rechtliche und technische Vorgaben. Dabei wird ein Überflutungsschutz bis zu einem Bemessungsregen sichergestellt, der aus volkswirtschaftlicher Sicht im Hinblick auf die Häufigkeit des Ereignisses und des durch sie verursachten Schadens finanzierbar ist. Für außergewöhnliche Starkregenereignisse, die über den Bemessungsregen hinausgehen, ist jedoch aus wirtschaftlicher und technischer Sicht durch das Entwässerungssystem kein Überflutungsschutz zu gewährleisten. Um die Schäden durch außergewöhnliche Starkregenereignisse zu minimieren, müssen die verschiedenen Handlungsebenen im öffentlichen Bereich sowie auch die Bürger zusammenwirken. Die Vorsorge gegen Schäden aus Starkregenereignissen ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Die Umsetzung des Abwasserbeseitigungskonzepts muss jährlich an die obere Wasserbehörde berichtet werden. Im Zuge des Berichtswesens erfolgt auch eine Information an den Verwaltungsrat des Kommunalbetriebs Krefeld. Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 Anlage: Vorgesehene Maßnahmen Anlage Vorgesehene Maßnahmen Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Krefeld - Bericht und Anlagen Teil 1 von 2 Ordnungsnummer Träger der Maßnahme Bezeichnung 1.1.014 1.1.018 1.1.019a 1.1.019b 1.1.019c 1.1.019d 1.1.019e 1.1.019f 1.1.019h 1.1.019i 1.1.019k 1.1.019l 1.1.020 1.1.027 1.1.028 1.1.029 1.1.031 1.1.042 1.1.043 1.1.047 1.1.048 1.1.050 1.1.054 1.1.057 1.1.059 1.1.060 1.1.068 1.1.071 1.1.075 1.1.076 1.1.078 1.1.081 1.1.083 1.1.085 1.1.087 1.1.090 1.1.091 1.1.095 1.1.099 1.1.102 1.1.103 1.1.111 1.1.113 1.1.114 1.1.115 1.1.116 1.1.119 1.1.120 1.1.126 1.1.128 1.1.129 1.1.141 1.1.142 1.1.147 1.1.148 1.1.150 1.1.155 1.1.157 1.1.158 1.1.164 1.1.166 1.1.169 1.1.170 1.1.171 KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK Mühlenfeld/Lutherstr. 3.BA 2017 Voltastr. Verbindung 2017 Vbdg. Löschenhofweg 2017 Vbdg. Untergath 2017 Vbdg. Taubenstr. 2017 Vbdg. Hohenbudberger Str. 2017 Vbdg. Kempener Allee 2017 Vbdg. Kempener Allee 2017 Vbdg. Dießemer Str. 2017 Vbdg. Jentgesallee/Hüttenallee 2017 Vbdg. Jentgesallee/Hüttenallee 2017 Vbdg. Nikolausweg 2017 Wüstrathstr. 2017 Moylandstr. 1.BA 2017 Am Dorfgraben 2017 Am Egelsberg 2017 Moylandstr. 2. BA 2017 Gladbacher Str. MW 2017 Gladbacher Str. 2017 Oberbruchstr./Hafelsstr. 2.BA 2017 Hardenbergstr. 2017 Heideckstr. 2017 Hüttenallee/Nordsammler 2017 Kleinewefersstr. 2017 Krüllsdyk SW 2017 Walter-Flex-Str./Johannsenaue 2017 Nikolaus-Groß-Str. 2017 Oberbruchstr./Hafelsstr. 1.BA 2017 Reinarzstr. 2017 Remscheider Str. 2017 Robert-Wirichs-Str. 2017 Sandberg 2017 Sprödentalstr. 2017 Steckendorfer Str. 2017 Hardenbergstr./Sprädentalstr. 2017 Uerdinger Str. Drossel 2017 Vadersstr. 2017 Westparkstr. 2017 Am Schluff 2017 Bismarckstr. 2017 Bloemersheim Str. 2017 De-Greiff-Str. 2017 Ennsstr. 2017 Gahlingspfad 2017 Krützpoort 2017 Grüner Dyk (Kanal+RRB) 2017 Hoeninghausstr./Rembertstr. Zulaufsammler + RRB 2017 Neuer Weg 2017 Rote-Kreuz-Str. 2017 Siemesdyk + PW 2017 Sprödentalplatz RRB 2017 Am Neuerhof 2017 Weeserweg 2017 Uerdinger Str. Drossel 2017 Cracauer Str. Abmauerung 2017 Camesstr. 2017 Alte Linner Str. (Drossel) 2017 Bismarckplatz 2017 Hohenzollernstr. 2017 Wilhelmshofallee SK 2017 Buschstr. RW 2017 Sollbrüggenstr. 2017 Kreuzbergstr. 2017 Am Stadtpark 2017 Berichtsjahr Art der Maßnahme UmsetzungsBemerkungen zustand 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 2 2 2 3 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 9 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 2 2 2 1 4 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 1 2 2 2 Baubeginn 2018 2019 2020 2021 2022 2023 Gesamtkosten Jahr 1-6 2024-2029 Gesamtkosten Jahr 1-12 Kanalnetz GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten abhängig Straßenbau GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten baulich, Wurzeln GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten Verwurzelte Kanäle Sanierung GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten Sanierung Einleitungsstelle R37 GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten 160 10 10 10 50 25 25 25 3 25 25 11 377 1490 400 400 1000 400 325 640 710 610 610 21000 480 210 830 1500 830 1500 1066 325 75 1180 20 1600 2220 2100 50 320 2380 180 2160 180 650 340 910 510 5400 6800 1280 290 1280 16500 300 160 10 10 70 20 500 40 2300 300 300 10 120 120 160 10 10 10 50 25 25 25 3 25 25 11 377 1490 400 400 1000 400 325 640 710 610 21000 480 210 830 1500 1066 325 75 1180 20 1600 2220 2100 50 320 2380 180 2160 180 650 340 910 510 5400 6800 1280 290 1280 16500 300 160 10 10 70 20 500 40 2300 300 10 120 120 Ordnungsnummer Träger der Maßnahme Bezeichnung 1.1.172 1.1.176 1.1.177 1.1.178 1.1.179 1.1.180 11.1.1 10.21.1 10.0.1 12.5.5 13.9.1 3.2.4 3.2.5 4.1.2 4.1.3 4.1.4 4.1.5 6.10.1 6.9.1 7.2.2 7.7.1 8.3.4 8.3.6 8.3.8 3.1.1 3.1.2 3.1.3 13.1.36 9.1.1 3.1.4 3.1.5 4.0.1 3.1.6 5.1.1 13.1.37 3.1.7 3.1.8 13.50.1 7.1.1 13.01.1 6.29.1 5.1.2 9.43.1 4.1.6 13.4.1 3.1.9 4.1.7 4.1.8 5.1.3 6.1.1 6.1.2 6.1.3 10.1.1 12.21.1 13.1.39 13.1.40 13.1.41 6.1.4 9.40.1 9.41.1 7.32.1 12.0.1 12.24.1 13.1.S 1.1.S KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK KBK Gladbacher Str. RW Ritterstr. (Drossel) Bahnstr. (Drossel) Ritterstr. (Drossel) Schwertstr. (Drossel+Verbindung) Hausbend + PW Rheinuferstr. Luiter Weg Moerser Landstr. (Verberg) Sanierung Einleitungsstelle R23 Mommenpesch Mevissenstr. Minkweg Reichsstr. Am Konertzfeld PW 06 Forstwaldstr. Umbau Hochbendweg (Forstwald) Vulkanstr. (Verbindung) PW 44 Illerstr. Umbau Kaiserswerther Str. RRB Hafenring Königsberger Str. Rheinbabenstr. Rheinbabenstr. Alte Linner Str. Elisabethstr, Neue Linner Str Neue Linner Str. Cäcilienstraße Ossumer Str. Dießemer Bruch Gutenbergstr Am Schicksbaum Blumenstr. Kaiserstr. 2.BA Klever Str. 2.BA Schwertstr. Blücherstr. Von Harff-Str. PW Düsseldorfer Str. RVA St. Huberter Landstr. RVA Anrather Str. Drossel Uerdinger Str Entpflechtung Gathgraben R43 Unterführung Alte Gladbacher Str. Umbau Am Baumhof Kempener Allee Forstwaldstr/Oberbenrader/Hochbendweg Tackheide Bethelstr- 692 2.BA Krützboomweg/Nördl Hannixweg 784 Fischeln Süd-West 1.Ba Fischeln Süd-West 2.u. 3.Ba Buscher Holzweg 803 Am Wiesenhof 258 Südlich Kempener Str./Den Ham Hüls Süd-West 734 Fette Henn/Hinter der Papenburg Fischeln Plankerheide 807 Hauptstr. R40 Hauptstr. R41 Gellep-Ost RW Gartenstadt Heyenbaumstr. Durchlass R 24 Umsetzung GEP Hüls GEP Krefeld Berichtsjahr 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 2017 Art der Maßnahme UmsetzungsBemerkungen zustand 2 2 2 2 2 2 9 2 2 9 2 2 9 3 2 2 2 2 2 1 1 1 2 2 3 3 3 2 2 2 3 3 3 3 2 3 3 9 3 12 12 4 14 1 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 9 9 1 1,9 9 2 2 2 2 2 2 2 2 2 4 2 2 4 2 4 2 2 2 2 2 4 4 4 2 2 2 4 4 4 4 4 1 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten abhängig Straßenbau Sanierung Einleitungsstelle R35 abhängig Straßenbau abhängig Straßenbau Bauzeit nur in Ferien möglich nach GEP Hüls GEP abwarten Sanierung Einleitungsstelle R17 abhängig Straßenbau GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten GEP abwarten Kapazität erhöhen GEP abwarten falls erforderlich, Erschließung GEP abwarten abhängig Straßenbau, GEP abhängig Straßenbau, GEP Baubeginn 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024-2029 1170 110 30 50 20 280 280 100 100 100 380 200 200 60 110 180 180 170 1150 30 920 10 20 20 400 1000 3140 810 100 620 550 530 350 345 1220 840 Schmutzwasserpumpwerk und Leitung 360 400 420 260 1750 1000 50 1500 Erneuerung der Versickerungsanlage Erneuerung der Versickerungsanlage 2000 2000 1500 600 500 Mischwasserentlastung innere Erschließung Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan 2. Ba Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Bebauungsplan Sanierung Einleitungsstelle R40 Sanierung Einleitungsstelle R41 Regenwasserkanalisation zum RKB Änderung Straßenentwässerung Erfordernis zur Umsetzung Sanierung R24 Gesamtkosten Jahr 1-6 650 150 620 550 530 350 345 1220 840 360 400 420 260 1750 1000 50 1500 2000 2000 1500 600 500 650 150 700 2000 300 1200 4000 1200 4000 1500 750 2500 1500 750 2500 1500 2000 400 800 90 90 600 600 1600 600 1400 600 600 500 600 600 600 600 300 500 800 90 90 3600 1800 300 3000 1000 1000 Gesamtkosten Jahr 1-12 1170 110 30 50 20 280 100 100 380 200 60 110 180 170 1150 30 920 10 20 400 1000 3140 810 100 620 550 530 350 345 1220 840 360 400 420 260 1750 1000 50 1500 2000 2000 1500 600 500 650 150 700 2000 300 1200 4000 1500 750 2500 1500 2000 400 800 90 90 3600 1800 300 4000 1000 Ordnungsnummer Träger der Maßnahme Bezeichnung 1.N 1.F 1.Str 1.S 1.E KBK KBK KBK KBK KBK Einleitungsstellen Nachweise Untersuchung Fremdwasser Änderung Verkersflächenentw. Erneuerung und Sanierung pauschal Erschließung u. Erweiterungen pauschal 1.K.2 1.K.3 1.K.4 1.K.5 1.K.6 EGK EGK EGK EGK EGK Kläranlage Faulung Verschiedene Ern. und San. Hochwasserpumpwerk Nachklärung/Filtration Trocknung Berichtsjahr Art der Maßnahme 13 4 9,1 2017 3,2 2017 1 6 6 6 6 6 UmsetzungsBemerkungen zustand 4 4 4 1 4 Sammelposition Sammelposition Investitionssumme Kanalnetz 4 1 4 4 4 Investitionssumme Kläranlage Gesamtinvest Kanal und Kläranlage Ziffern ( Maßnahmen aus vorherigem Konzept behalten bisherige Nummern) 1. Ziffer Gebiet/Gemarkung (gemarkungsübergreifend Ziffer 1) 2. Ziffer Einleitungsstelle (Achtung 1= MW in Rhein, 01= RW St Huberter Landstr., 0= Grundwasser oder neue Stelle) 3. Ziffer fortlaufend (pro Gebiet) Baubeginn 2018 2019 2020 2021 2022 2023 20 20 20 20 200 8000 20 13490 20 20 200 8500 20 12760 20 20 200 5000 20 13460 Gesamtkosten Jahr 1-6 120 80 1000 37500 120 81065 956 50 926 50 6661 70 610 7341 88406 7500 20 14630 200 2000 20 13415 20 20 200 6500 20 13310 1636 1636 1357 150 70 400 2106 50 1686 50 1407 55 205 956 55 981 16736 15101 14717 13695 13716 14441 2024-2029 Gesamtkosten Jahr 1-12 120 700 120 200 1700 120 97887 240 141452 1290 4581 400 2250 1830 10351 1340 11242 400 2320 2440 17742