Daten
Kommune
Krefeld
Größe
193 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
06.11.18, 16:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5807/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Uerdingen
13.11.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
zur Kenntnis
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Haupt- und Beschwerdeausschuss
20.11.2018
zur Kenntnis
22.11.2018
zur Kenntnis
26.11.2018
zur Kenntnis
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Parkraumkonzept Uerdingen (PKUe)
Bericht, Grundsatzbeschlüsse, weitere Vorgehensweise
Beschlussentwurf
Bezirksvertretung Uerdingen
Die Bezirksvertretung Uerdingen nimmt den Bericht der Verwaltung und des Gutachters zur
Kenntnis.
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung nimmt den Bericht der Verwaltung und des
Gutachters zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Uerdingen (PKUe) sowie die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität nimmt den Bericht der Verwaltung und des Gutachters zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des Parkraumkonzeptes Uerdingen (PKUe) sowie die weitere Vorgehensweise zu beschließen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5807/18 -
Seite - 2 -
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Parkraumkonzept Uerdingen (PKUe) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) gemäß den Empfehlungen des PKUe zu beschließen. Die Umsetzung hat zum
nächstmöglichen Zeitpunkt zu erfolgen.
Haupt- und Beschwerdeausschuss
Der Haupt- und Beschwerdeausschuss nimmt das Parkraumkonzept Uerdingen (PKUe) zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die unten genannten Grundsätze des PKUe sowie die weitere
Vorgehensweise zu beschließen.
Rat
Der Rat nimmt das Parkraumkonzept Uerdingen (PKUe) zur Kenntnis und beschließt grundsätzlich, dass:
1. das PKUe in Anlehnung an die Empfehlungen des Gutachters (IKS) stufenweise weiter geplant
und umgesetzt wird. Dabei wird abweichend von den IKS-Empfehlungen in der südlichen Bewohnerparkzone 2 das Mischprinzip für das Bewohnerparken eingeführt.
2. die Verwaltung das Konzept evaluiert und bei Bedarf kleinräumige Änderungen vornimmt. Die
politischen Gremien sind über die Evaluationsergebnisse zu informieren.
Der bisherige Beschluss des Rates (16. Sitzung am 02.05.1996, TOP 35) - „Das Modell der Anwohnerparkbevorrechtigung wird nicht mehr eingerichtet/fortgeführt.“ (Auszug aus dem 1. Punkt
des Beschlusses) - wird somit für den Untersuchungsbereich des PKUe aufgehoben.
Drucksache 5807/18 -
Seite - 3 -
Begründung
Allgemeines
Der Entwurf des Parkraumkonzeptes Uerdingen (PKUe, Stand 07.08.2018) des Ing.-Büros IKS
wurde im September 2018 der Bezirksvertretung Uerdingen und den Ausschüssen für Stadtplanung und Stadtsanierung sowie für Bauen, Wohnen und Mobilität präsentiert (Verwaltungsvorlage
5718/18), wie auch der Bericht der Verwaltung sowie die Antworten des Gutachters zu den Stellungnahmen der Bürger zur Präsentation am 12.07.2018.
Für die Sitzung der Bezirksvertretung Uerdingen am 13.09.2018 wurde ein gemeinsamer Antrag
der CDU und SPD Fraktionen gestellt (siehe Anlage), schnellstmöglich eine Beschlussvorlage vorzulegen.
Hinsichtlich der Bewohnerparkens (Punkt 1., des o. g. Antrages, Misch- bzw. Trennprinzip) gibt es
im PKUe nach hiesiger Ansicht ausführliche und ausreichende Angaben inkl. konkreter Umsetzungsvorschläge.
Abweichend von den Empfehlungen des IKS-Gutachters wird seitens der Verwaltung auch in der
Bewohnerparkzone 2 (südliches Untersuchungsgebiet) das Mischprinzip vorgeschlagen.
Nach Ansicht der Verwaltung hat das Bewohnerparken-Mischsystem vor allem folgende Vorteile:
- bessere Nutzung der vorhandenen Parkplätze, da keine Parkplätze ausschließlich für die Bewohner reserviert werden
- einheitlichere Nutzung des gemeinsamen Parkangebotes dürfte für die Bewohner als gerechter
empfunden werden
- ähnliches Mischprinzip in beiden Bewohnerparkzonen (Kern- und Südgebiet) für bessere Verständlichkeit
- geringere Beschilderungskosten
In beiden Systemen besteht grundsätzlich kein Anrecht auf einen freien Bewohnerparkplatz.
Der wesentliche Nachteil des Mischprinzips, die geringere Regelkonformität inkl. „Drehen der
Parkscheibe“, wird seitens de Verwaltung angesichts der vielen o. g. Vorteile als nachrangig eingestuft und durch entsprechende Parkraumüberwachung geregelt.
Die im Punkt 4. des o. g. Antrages gewünschte 12-monatige Probebewirtschaftung ist angesichts
der notwendigen Investitionen (zusätzliche 50 Parkscheinautomaten für ca. 275 TEUR, Beschilderung für ca. 15-20 TEUR, etc.), ohne Konsequenzen bei eventuellen größeren Änderungswünschen, kaum durchführbar. Kleinräumige Anpassungen bzw. Gebührenoptimierungen sind selbstverständlich mit weniger Aufwand möglich. Durch die notwendigen Investitionen werden allerdings
wesentlich größere Einnahmen prognostiziert, Einzelheiten können dem Abschnitt „Finanzielle
Auswirkungen“ entnommen werden.
Strategische-Umwelt-Prüfung-Pflicht (SUP-Pflicht)
Das PKUe wurde im Hinblick auf die SUP-Pflicht geprüft, die entsprechende Stellungnahme des
Fachbereiches Umwelt und Verbraucherschutz (FB 39) liegt in der Anlage bei.
Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen konnten im Zuge des PKUe lediglich grob geschätzt werden.
Die Zusammenstellung der Kosten findet man im IKS-Gutachten ab Seite 121 (Kapitel 9.10, Zusammenfassende Kostendarstellung).
Ergänzend werden folgende Annahmen getroffen:
Drucksache 5807/18 -
Seite - 4 -
Parkplatz Mündelheimer Straße
Die Funktionsfähigkeit des PKUe ist nicht vom Bau dieser Parkplatzanlage abhängig.
Die Parkplatzanlage wird im Zuge eines separaten Bebauungsplanverfahrens berücksichtigt, der
Umsetzungszeitpunkt ist nicht terminiert. Daher werden die Kosten der Parkplatzanlage an der
Mündelheimer Straße bei den finanziellen Auswirkungen nicht berücksichtigt.
Parkplatzanlage am Bahnhof Uerdingen
Die geplante Anlage ist in etwa kostendeckend und die Kostenart betreibermodelabhängig. Der
von IKS prognostizierte Überschuss in Höhe von ca. 5.000 EUR /Jahr wird vernachlässigt, da noch
in Abhängigkeit vom Abstimmungsergebnis mit der DB AG ggf. Grunderwerbskosten bzw. Planungskosten, etc. anfallen können. Eine eventuelle Kostenbeteiligung der DB AG ist ebenfalls
nicht ausgeschlossen.
Kosten für Umweltgutachten und Öffentlichkeitsarbeit
Für die seitens des FB Umwelt und Verbraucherschutz geforderten Gutachten (Parkierungsanlage
am Bahnhof) und notwendige Öffentlichkeitsarbeit werden ca. 20.000 EUR kalkuliert.
Evaluierung
Für die seitens der Bezirksvertretung Uerdingen gewünschte Evaluierung in ca. einem Jahr nach
der ersten Umsetzungsstufe werden zusätzlich einmalig ca. 50.000 EUR angesetzt, ebenso für die
gutachterlich empfohlene Evaluation nach der zweiten Umsetzungsphase.
Historischer Marktplatz
Die eventuelle Verlegung des Wochenmarktes auf den historischen Marktplatz muss detailliert
geprüft und geplant werden, die Kosten dafür sind hier nicht berücksichtigt.
Somit ergeben sich insgesamt folgende Kosten/Einnahmen:
Konsumtiv
Zusätzliche Parkgebühren
(n. Abzug der PSA*-Abschreibung
und laufenden Kosten)
Leerung der zusätzl. PSA*
Evaluation
Umweltgutachten, Öffentlichkeitsarbeit
Summe konsumtiv gerundet
Investiv
Beschilderung Kernbereich
Beschild. Südbereich (Mischsystem)
Statisches Parkleitsystem
Summe investiv gerundet
einmalig
dauerhaft
+586.000 EUR/Jahr
-26.000 EUR/Jahr
-100.000 EUR
-20.000 EUR
-120.000 EUR
+560.000 EUR/Jahr
-10.000 EUR
-4.200 EUR
-31.500 EUR
-46.000 EUR
*PSA- Parkscheinautomaten
Die zusätzlichen Parkgebühreneinnahmen tragen zur Haushaltskonsolidierung der Stadt Krefeld
bei.
Anlage(n):
(1) PKUeBericht20180919Teil1v2
(2) PKUeBericht20180919Teil2v2
(3) PKUeStnSUP20180920
(4) PKUeBZVUeAntrag20180913
Anm.: Der Bericht musste wegen der Dateigrößenbeschränkung in zwei Teile aufgeteilt werden.
Drucksache 5807/18 -
Seite - 5 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
5807/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
X
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
X
Nein
3.1 Konsumtiv (Details siehe Begründung)
X
X
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
-120.000 Euro
Dauerhafte Auswirkungen
+560.000 Euro
3.2 Investiv (Details siehe Begründung)
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
-46.000 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: