Daten
Kommune
Krefeld
Größe
74 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
05.11.18, 08:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage 6165/18
Sanierung Stadthaus Krefeld
- Projekthistorie/Meilensteine im Überblick
1. Ratsbeschluss vom 01.12.2011
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Leitentscheidung zur Sanierung des Stadthauses verbunden mit der Aufgabe der
Erarbeitung belastbarer Grundlagen (Bedarf, Kosten, Finanzierung und Zeitplanung) für
eine abschließende Entscheidung
2. Bestandsaufnahme durch die assmann-gruppe (Dortmund)/Ergebnis 03.2013:
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das Gebäude hat eine gute Bausubstanz und ist damit sanierungsfähig
die Gebäudetechnik ist komplett „abgängig“
3. Bedarfsermittlung und Abstimmung im Zeitraum 2013/2014
4. Sukzessiver Leerzug des Gebäudekomplexes und Verteilung der ca. 650 Mitarbeiter/innen
auf 6 Ersatzstandorte ab Mitte 2013
5. Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes inkl. Kostenberechnung auf Grundlage der
ermittelten Bedarfe durch das Architekturbüro RKW+ (Düsseldorf) Anfang 2015
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ein abgestimmtes Ergebnis inkl. Kostenberechnung liegt im Frühjahr 2016 vor
6. Erarbeitung eines begleitenden Denkmalschutzkonzeptes (21.01.2016) und eines
umfangreichen Denkmalkatasters (06.04.2017) u.a. mit dem Schwerpunkten Fenster,
Fassade, „Denkmalachse“ und 8. Etage Hochhaus
7. Betrachtung von „alternativen Möglichkeiten“ der Unterbringung (Neubau, Verbleib an den
Ersatzstandorten, Sanierung Stadthaus) von ca. 650 Mitarbeitern/innen sowie den
Alternativen der Finanzierungsmöglichkeiten (Eigenfinanzierung, ÖPP) über eine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch PSPC (Berlin) im Sommer/Herbst 2016
8. Ratsbeschluss vom 08.12.2016 zur Sanierung des Stadthauses auf Basis des
Sanierungskonzeptes und der damit verbundenen Kostenberechnung mit einem Volumen
von 63,15 Mio. € im Rahmen eines ÖPP-Verfahrens als wirtschaftlichste Variante
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9. Beantragung und Bewilligung (insgesamt ca. 2,2 Mio. €) von Fördermitteln aus den
Programmen „Nationale Projekte des Städtebaus“ und „Sonderprogramm VI Denkmalschutz
des Bundes“ im Zeitraum von 03.2016 bis 12.2017
=> Verwendung der Mittel bis spätestens Ende 2021 zwingend erforderlich
10. Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis vom 29.08.2017 (ohne Fensterthematik) und
Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis am 05.09.2017
11. Nach weiteren Abstimmungen und Vorlage (bei UDB und LVR) von zusätzlichen
Gutachterergebnissen (Prof. Lange; Bollinger+Grohmann) wurde der ergänzende Antrag zur
denkmalrechtlichen Erlaubnis vom 05.09.2017 am 23.10.2017 gestellt
12. Auf dieser Basis erfolgt die Vorbereitung (Erstellung der umfangreichen
Vergabeunterlage) und Durchführung eines europaweiten VgF Verfahrens mit
projektbegleitender Rechtsberatung (HLFP/Düsseldorf) im Zeitraum von Dez. 2016 bis Nov.
2017;
Veröffentlichung am 30.11.2017 (um die Realisierungschance und somit die eingeworbenen
Fördermittel bis Ende 2021 zu erhalten).
=> Submissionsergebnis am 17.01.2018: kein Teilnahmeantrag!
13. Erörterungstermin am 12.01.2018 zu den denkmalrechtlichen Fragestellungen und zur
weiteren Vorgehensweise. Prüfung hinsichtlich einer Erlaubnis und Benehmensherstellung.
14. Markterkundung zwischen Ende Januar und Ende Februar 2018/Ergebnis:
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die Beteiligung am Wettbewerb war aufgrund der denkmalfachlichen
Auflagen/Forderungen, der erheblichen Umsetzungsprobleme im fachlich geeigneten
Unternehmenssektor (Restauration) und der damit verbundenen und letztendlich nicht
kalkulierbaren Risiken, für die Markteilnehmer nicht möglich.
15. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, auch unter Berücksichtigung der durch die
Projektverzögerung von ca. 18 Monaten bereits eingetretenen Mehrkosten, am 29.05.2018
und ergänzend am 05.07.2018 an der Sanierung festzuhalten, wenn nach einem
vorgegebenen Zeitplan das Verfahren mit der Benehmensherstellung bis zum 31.01.2019
abgeschlossen werden und auf der Basis eines neuen Antrags auf denkmalrechtliche
Erlaubnis, dann im März 2019, erneut ein VgF Verfahren gestartet werden kann. Alternativ
wird die Verwaltung beauftragt, den Neubau eines Verwaltungsgebäudes an einer anderen
Stelle zu prüfen sowie ggf. erforderliche Bauleitplanverfahren einzuleiten.
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16. Neuer Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis am 31.07.2018.
Dieser Antrag hat vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Markterkundung die
denkmalgerechte Sanierung im Sinne des weitgehenden Erhalts der Originalsubstanz
(Fenster, Fassade,O), wie von den Denkmalbehörden gefordert, nicht mehr zum Inhalt und
„beschränkt sich auf das realisierbare“, die Rekonstruktion, unter Beibehaltung der
Architektursprache Egon Eiermanns
=> bis zum 30.09.2018 (Forderung des Rates, siehe Nr. 15) konnte dem LVR kein
belastbarer Entwurf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis durch die UDB der Stadt Krefeld zur
Benehmensherstellung vorgelegt werden.
17. Der Landschaftsverband Rheinland macht in Gesprächen am 10.09.2018 sowie seinen
Schreiben vom 27.08., 03.09. und 25.09.2018 sehr deutlich, dass auf der Grundlage des
o.g. Antrages eine Benehmensherstellung nicht verbindlich in Aussicht gestellt werden kann.
Der vom Rat der Stadt Krefeld gesetzte Zeitrahmen ist somit nicht haltbar.
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