Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
209 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
05.11.18, 08:46
Aktualisiert
25.01.19, 00:28
Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen) Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen) Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen) Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen) Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen) Verwaltungsvorlage (Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen)

öffnen download melden Dateigröße: 209 kB

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6165/18 - V Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 vorberatend Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität 20.11.2018 vorberatend Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Stadthaus Krefeld - Sachstand und weiteres Vorgehen Beschlussentwurf Vor dem Hintergrund des dargestellten Sachstandes wird unter Berücksichtigung der bestehenden Alternativen entschieden: a) Der mit Beschluss vom 29.05.2018 festgelegte Zeitrahmen zur Fortsetzung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens wird zur Durchführung weiterer Untersuchungen und Abstimmungen auf den 30.06.2019 erweitert. oder b) Beendigung der Arbeiten zur Vorbereitung der Sanierung des Stadthauses als Bürogebäude für die Verwaltung und Intensivierung der planerischen Vorbereitung zur Realisierung eines Verwaltungsneubaus in der Stadtmitte mit dem Ziel einer Umsetzung auf dem Theaterplatz. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6165/18 - Seite - 2 - Begründung Sachstand: Aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom 01.12.2011 wurden die Sanierungsoptionen für das Krefelder Stadthaus von Egon Eiermann stufenweise umfassend und intensiv untersucht. Die Analysen bezogen sich dabei sowohl auf die technischen und denkmalfachlichen Fragestellungen, die Wirtschaftlichkeit sowie auf eine finanztechnisch und haushaltsrechtlich umsetzbare Realisierung. Mit Beschluss vom 08.12.2016 hat der Rat der Stadt Krefeld auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen beschlossen, die Sanierung des Stadthauses im Wege eines ÖPPVerfahrens zu Kosten von rd. 63,5 Mio. € durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Unterlagen weiter auszuarbeiten und die Ausschreibung der Leistungen im Rahmen des beschlossenen ÖPP-Verfahrens durchzuführen. In diesem Rahmen wurde mit Datum vom 05.09.2017 eine erste denkmalrechtliche Teilerlaubnis ausgestellt. Die zu diesem Zeitpunkt noch offenen Fragestellungen, insbesondere zur Fensterthematik sowie der Fassade, wurden weiter bearbeitet und mündeten in einem Antrag auf Erteilung einer ergänzenden denkmalrechtlichen Erlaubnis vom 23.10.2017. Um die durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossene Zeitlinie einhalten und auch die durch die Verwaltung eingeworbenen Fördermittel aus dem Programm Nationale Projekte des Städtebaus sowie dem Sonderprogramm VI „Denkmalschutz“ des Bundes (Realisierung bis 11/2021 bindend) umsetzen zu können, wurde parallel zu diesem zweiten denkmalrechtlichen Abstimmungsprozess mit Datum vom 30.11.2018 der europaweite Teilnahmewettbewerb gestartet. Die Erörterung mit allen denkmalrechtlich beteiligten Fachinstitutionen am 12.01.2018 im Stadthaus endete mit der bekannten Einschätzung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege beim LVR, dass insbesondere hinsichtlich der Fensterthematik – unabhängig von den vorliegenden Untersuchungen des Architekturbüros RKW+, des Fachingenieurbüros Bollinger+Grohmann sowie des ergänzend hierzu beauftragten Fachgutachterbüros Prof. Lange, Hannover – nicht „alle“ Untersuchungsoptionen ausgeschöpft worden seien und das Benehmen zu einer Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis fraglich sei. Benannt wird in diesem Zusammenhang insbesondere die Durchführung einer sog. „Klimasimulation“ unter Berücksichtigung möglichst optimaler bautechnischer Materialien. Diese wurde durch das Gutachterbüro Prof. Lange aufgrund der erheblichen Überlagerung aller anderen Aspekte durch die mit den Originalfenstern nicht zu behebende Windundichtigkeit unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenrichtlinie als – von vornherein eindeutig - nicht erfolgreich durchführbar beurteilt. Vor diesem Hintergrund sowie unter dem Aspekt der haushaltsrechtlichen Ressourcenschonung wurde auf diese, offensichtlich nicht zielführende, zusätzliche Untersuchung konsequenter Weise verzichtet. Unabhängig hiervon ergab der Teilnahmewettbewerb keine einzige Interessensbekundung und musste insoweit im Januar 2018 erfolglos beendet werden. Als Folge wurde im Februar 2018 per Fragebogen sowie im direkten Gespräch mit fünf der Unternehmen, die die Unterlagen von der Ausschreibungsplattform heruntergeladen hatten, erkundet, worin die „Nichtbeteiligung“ begründet lag. Hieraus hat sich ergeben, dass die grundsätzlichen Rahmenbedingungen des ÖPPVerfahrens inkl. dem Projektvertrag allgemein Akzeptanz fanden. Kritisch wurde insbesondere die Vielzahl der denkmalrechtlichen Auflagen, bestimmte Detailausführungen sowie in Teilen die Offenheit entsprechender Auflagen (die eine verbindliche Kalkulation nahezu unmöglich erscheinen ließen) benannt. Erschwerend wurde angeführt, dass für einige der geforderten „restauratorischen“ Drucksache 6165/18 - Seite - 3 - Arbeiten keine ausreichende Anzahl an hierzu qualifizierten Unternehmen im verfügbaren Markt gesehen werden. Grundsätzlich ist zudem anzumerken, dass sich die Marktteilnehmer vor dem Hintergrund der sehr hohen Auslastung aktuell erkennbar stark auf eindeutiger kalkulierbare Neubauvorhaben fokussieren. Dies gilt insbesondere auch für ÖPP-Verfahren, in denen die privaten Partner in der Regel auch langfristige Unterhaltungsleistungen verpflichtend übernehmen. Der erste Teilnahmewettbewerb sowie das erste denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren wurden somit ergebnislos beendet. Als Quintessenz war – vereinfacht - festzuhalten, dass in der Planung aus 2017 aus Sicht des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zu wenig Denkmalaspekte Berücksichtigung fanden, aus Sicht der zu findenden Bau-/Partner für das ÖPP-Verfahren jedoch zu viele bzw. zu „offen“ formulierte Denkmalanforderungen. Vor dem Hintergrund dieser Rahmenbedingungen hat der Rat der Stadt Krefeld die Verwaltung mit Beschluss vom 29.05.2018 beauftragt, durch den Bauherrn in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Architekturbüro RKW+ bis zum 31.07.2018 erneut einen gemäß den Ergebnissen aus der Planung sowie dem vorlaufenden, erfolglosen Teilnahmeaufruf angepassten, auf die Architektursprache Egon Eiermanns fokussierten Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis zu erarbeiten und bei der UDB einzureichen. Dabei wurde in einigen Teilaspekten, z.B. den Bürofenstern sowie dem Fliesenmaterial und den Bürotüren eine verbindlich kalkulier- und realisierbare gestaltgleiche Rekonstruktion an Stelle einer Restauration vorgesehen. Der entsprechende Antrag wurde zum 31.07.2018 fristgerecht bei der UDB der Stadt Krefeld gestellt. Die dortige Prüfung erfolgt neben dem bisher anliegenden Sachverhalt unter Berücksichtigung folgender, neu und ergänzend zu berücksichtigender Aspekte:  Schreiben des LVR vom 27.08.2018 – „Präzisierendes Gutachten gemäß § 22 (3) DSchG NW zum Denkmalwert gemäß § 2 (1) DSchG NW (34 S.) sowie „Gutachterliche Stellungnahme gem. § 22 (3) DSchG NW zu den Stahlrahmenfensterkonstruktionen unter besonderer Berücksichtigung der Verbundfenster der Büroräume“ (21 S.)  Schreiben des LVR vom 03.09.2018 – „Stellungnahme des LVR-Amts für Denkmalpflege im Rheinland gem. § 22 (3) DSchG NW“  Gespräch bei LVR in Köln vom 10.09.2018  Schreiben des LVR vom 25.09.2018 zum Termin vom 10.09.2018. Quintessenz der o.g. Schreiben sind die Ergänzung und Erweiterung der Begründung zur Unterschutzstellung aus dem Jahr 1998, die Erwartung zur Durchführung deutlich weitergehender, „forschungsähnlicher“ Untersuchungen – insb. bzgl. der Fensterthematik – sowie die Kritik an dem gewählten ÖPP/GU-Verfahren, verbunden mit dem Hinweis, eine solche Maßnahme möglichst als Eigeninvest mit gewerkeweisen Vergaben und einem schrittweisen Vorgehen zu realisieren. Eine solche Vorgehensweise würde alle Risiken aus der baulichen Umsetzung bei der Stadt Krefeld belassen, einen erheblich längeren Bauzeitraum sowie voraussichtlich auch nicht unerhebliche Mehrkosten bedingen. Ein solcher Vorschlag entzieht sich im Übrigen der denkmalrechtlichen Zuständigkeit. Drucksache 6165/18 - Seite - 4 - Als Ergebnis der vorgetragenen Inhalte des LVR, insbesondere der gutachterlichen Aussagen vom 27.08.2018, ist als Ergebnis einer denkmalschutzrechtlichen Überprüfung unter Hinzuziehung der Kanzlei Luther - Herrn RA Dr. Kapteina, die Eintragungsbegründung zu ergänzen, d.h. im konkreten Fall zu erweitern. Auch hiernach besteht nach wie vor für die Untere Denkmalbehörde der Stadt Krefeld ein fachlicher Abwägungsspielraum zur Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis. Dies war vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen (s.o.) allerdings nicht bis zum 30.09.2018 leistbar. Unter Berücksichtigung der vom Landschaftsverband Rheinland angeführten Themen und ergänzenden Untersuchungsanforderungen ist davon auszugehen, dass dies auch bis zur finalen Terminsetzung am 31.01.2019 hinsichtlich einer Benehmensherstellung nicht leistbar sein wird. Je nach Umfang der noch zu einer denkmalschutzrechtlichen Absicherung erforderlichen weiteren Untersuchung kann dieser Zeitraum zusätzlich ca. 6 bis 12 Monate betragen. Im Gespräch wurde seitens des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege am 12.10.2018 eine Fortsetzung der zusätzlichen Untersuchungen und Abstimmungen in einem „verdichteten“ Verfahren, z.B. durch die Etablierung einer Fachkommission, angeboten. Dies solle ermöglichen, den o.g. Zeitrahmen deutlich einzukürzen. Angesichts der vorliegenden Schreiben besteht allerdings nach wie vor ein fachlich nicht quantifizierbares „Risiko“, ob – bei auch zukünftig nicht einvernehmlichen Ergebnissen - einer perspektivisch, auf einer fachlichen Abwägung der UDB beruhenden denkmalrechtlichen Genehmigung das Benehmen seitens des LVR erteilt werden würde. Gegebenenfalls würde dieser, bei Fortsetzung des Genehmigungswillens seitens der UDB, die Oberste Denkmalschutzbehörde, das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG), zur sogenannten Ministerinnenentscheidung anrufen. Diese Verfahren waren in der Vergangenheit zumeist mit einem Zeitrahmen von +/- 1,5 Jahren verbunden. Äußerst fraglich ist zudem, ob auf dieser Grundlage, im Gegensatz zu dem erfolglosen ersten Teilnahmewettbewerb, ein Partner für die Realisierung der Sanierung im Wettbewerb zu finden ist. Weitere Vorgehensweise: Unter Berücksichtigung dieses Sachstandes bestehen aktuell zwei Entscheidungsalternativen: a) Fortsetzung des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens zur Durchführung weiterer Untersuchungen und Abstimmungen und Erweiterung des Zeitrahmens auf (zumindest) den 30.06.2019. oder b) Beendigung der Arbeiten zur Vorbereitung der Sanierung des Stadthauses als Bürogebäude für die Verwaltung und Intensivierung der planerischen Vorbereitung zur Realisierung eines Verwaltungsneubaus in der Stadtmitte mit dem Ziel einer Umsetzung auf dem Theaterplatz. Bei einer Entscheidung für b) würde der Flachbauteil des Stadthauses zunächst – solange es der technische Zustand noch ermöglicht - weiter durch die Verwaltung belegt. Diese Flächen haben insbesondere hinsichtlich laufender Umzugsbewegungen innerhalb der Verwaltung, z.B. in Verbindung mit der Erweiterung des KBK AÖR, eine durchaus relevante Bedeutung. Parallel hierzu werden nicht genutzte Gebäudeteile zu sichern sein. Parallel sind die Anstrengungen zu einer Veräußerung an einen privaten Dritten zu verstärken. Drucksache 6165/18 - Anlage(n): (1) Anlage zur Vorlage 6165-18 Seite - 5 - Drucksache 6165/18 - Seite - 6 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6165/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: x Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: