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Verwaltungsvorlage (319_top_05_g9_an_gymnasien_final_erweitert.pdf)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
158 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
16.07.18, 14:02
Aktualisiert
25.01.19, 00:28
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Inhalt der Datei

Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln 30.05.2018 Telefon 0221 3771-0 Durchwahl 3771-320 Telefax 0221 3771-309 Vorbericht für die 319. Sitzung des Vorstandes am 5. Juni 2018 in Bielefeld E-Mail frauke.gast@staedtetag.de Bearbeitet von Frauke Gast - Aktualisierte Fassung - Aktenzeichen 40.26.40 N TOP 5: Konnexitätsverfahren G9 Berichterstatter: Beigeordneter Klaus Hebborn I. Beschlussvorschlag: 1. Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass die Einführung des neunjährigen Bildungsgangs an öffentlichen Gymnasien in Nordrhein-Westfalen (13. Schulrechtsänderungsgesetz) bei den Schulträgern einmalige und jährlich wiederkehrende Kosten verursacht. Er bekräftigt die Erwartung, dass das Land diese Mehrbelastungen vollständig ausgleicht. 2. Der Vorstand bewertet das Gutachten des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung der Bergischen Universität Wuppertal als geeignete Grundlage für weitere Gespräche zum Kostenausgleich mit dem Land. 3. Der Vorstand lehnt den sog. NRW-Ansatz des Gutachtens zur Ermittlung der einmaligen Kosten für Bau und Ausstattung von Schulraum ab. Allein der regional differenzierende Schulträgeransatz stellt eine tragfähige Grundlage für den Ausgleich der durch die G9-Umstellung entstehenden zusätzlichen Belastungen der Kommunen dar. 4. Der Vorstand fordert, dass der Schlüssel zur Verteilung der Landesmittel die regional unterschiedlichen Belastungen und Kostenfolgen angemessen berücksichtigen muss. Die Verteilung sollte nicht allein auf Basis der Schülerzahlen bei Einführung von G9 erfolgen, sondern unter Berücksichtigung der dynamischen Schülerzahlentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 sowie eines Baukostenfaktors, der die unterschiedlich hohen Baukosten innerhalb des Landes widerspiegelt. Der Vorstand betont, dass die Auszahlung der Mittel zeitlich bedarfsgerecht erfolgen muss. Bauplanungs-, Bauausführungs- und sonstige Kosten müssen gedeckt sein, wenn sie anfallen. Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin x Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln x Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 Internet: www.staedtetag-nrw.de -2II. Begründung: Der Landtag NRW hat am 22. März 2018 in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung der Dauer der Bildungsgänge im Gymnasium (13. Schulrechtsänderungsgesetz) beraten. Der Ausschuss für Schule und Bildung hat am 2. Mai 2018 eine öffentliche Anhörung durchgeführt, an der auch der Städtetag NRW mitgewirkt hat. Der Gesetzentwurf enthält die Leitentscheidung für die Umstellung auf einen neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien. Es wird deshalb erstmals im Schuljahr 2023/24 eine ‚neue‘ 10. Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I geben. Gutachten zur Kostenfolgenabschätzung Insgesamt ist unstrittig, dass den Schulträgern durch die Umstellung von G8 auf G9 Kosten entstehen. Der Entwurf des 13. Schulrechtsänderungsgesetzes enthält insofern auch die Ankündigung, einen Belastungsausgleichs für die Kommunen in einem eigenen Belastungsausgleichsgesetz zu schaffen. Das Land trägt dabei die Verantwortung für die Kostenfolgeabschätzung. Der Vorstand hat bereits in seiner Sitzung vom 11. April 2018 die volle Erstattung der Mehrkosten durch das Land gefordert. Als Grundlage seiner Kostenfolgeabschätzung hat das Land ein Gutachten über die zu erwartenden kommunalen Mehraufwendungen durch eine Projektgruppe unter Federführung des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB) der Bergischen Universität in Auftrag gegeben. Erstellt wurde das Gutachten von Frau Prof. Dr. Kerstin Schneider, Frau Dr. Anna M. Makles und Herrn Prof. i.R. Dr. Klaus Klemm. Das Gutachten (Anlage) wurde dem Landtag NRW am 9. Mai 2018 zugeleitet. Das Gutachten stützt sich auf Daten der amtlichen Schulstatistik. Zusätzliche Informationen, die der amtlichen Schulstatistik nicht entnommen werden konnten, wurden über eine Befragung der Schulleiterinnen und Schulleiter sowie der Schulträger aller öffentlichen G8-Gymnasien ermittelt. Das Gutachten enthält sowohl Schätzungen zu einmaligen Kosten, die insbesondere durch den Bau und die Ausstattung neuer Unterrichtsräume anfallen, als auch zu jährlich wiederkehrenden Kosten wie beispielsweise Kosten für Verwaltungskräfte oder Schülerfahrkosten. Bei der Ermittlung der Schulbaukosten stellt das Gutachten zwei methodische Ansätze dar: Einen nicht regional differenzierender Ansatz, der die Kosten im Aggregat auf Ebene des Landes abschätzt (NRW-Ansatz) und ein von den Schulträgern ausgehender regionaler Ansatz (Schulträgeransatz). Der NRW-Ansatz unterstellt, dass sich Überkapazitäten, die in einzelnen Regionen des Landes (etwa in Folge demografischer Entwicklungen) entstehen, mit fehlenden Kapazitäten in anderen Regionen verrechnen lassen. Der Schulträgeransatz stützt sich hingegen auf schulscharfe Daten der Schulstatistik und Abfragen bei den einzelnen G8-Gymnasien sowie deren Schulträgern. Der Ansatz berücksichtigt regionale Unterschiede und kann auch die regionale Verteilung der konnexitätsrelevanten Kosten deutlich machen. Bei den einmaligen Kosten steht die Ermittlung der Kosten des G9-bedingten zusätzlichen Raumbedarfs im Vordergrund. Dabei geht das Gutachten von einer „theoretischen Raumreserve“ aus, die auf freigewordene Unterrichtsräume aus der Umstellung von G9 auf G8 ab dem Jahr 2005 abzielt. So- -3fern diese Räume heute z. B. als Ruheraum, Aufenthaltsraum oder Lagerraum genutzt werden, geht das Gutachten davon aus, dass diese Nutzungen unter Umständen aufgegeben und die Räume wieder für Unterrichtszwecke verwendet werden könnten. Damit würde sich die Anzahl der neu zu errichtenden (konnexitätsrelevanten) Räume verringern. Zentrale Ergebnisse Im Ergebnis führt der NRW-Ansatz zu geschätzten Baukosten in Höhe von 78,9 Millionen Euro bzw. 472 Millionen Euro, je nachdem welche Abschreibungsmodalitäten zugrunde gelegt werden.. Der Schulträgeransatz kommt zu dem Ergebnis, dass den Schulträgern 1.016 Unterrichtsräume fehlen, was Kosten für Bau und Ausstattung (inklusive Baunebenkosten, Kosten für Grundstücke und Sporthallen) in Höhe von 518,3 Millionen Euro verursachen würde. Der Ansatz geht davon aus, dass die meisten Raumbedarfe durch Erweiterungsbauten gedeckt werden können, aber auch sechs neue vierzügige Gymnasien gebaut werden müssen. Neben den einmaligen Kosten für den Bau und die Ausstattung von Schulraum hat das Gutachten auch die jährlich wiederkehrenden konnexitätsrelevanten Kosten geschätzt. Diese Schätzungen basieren ausschließlich auf dem Schulträgeransatz. In der Summe ergeben sich geschätzte jährlich wiederkehrende Kosten in Höhe von 30,7 Millionen Euro für alle 232 Schulträger öffentlicher G8Gymnasien in NRW. Dabei berücksichtigt wurden Kosten für Verwaltungspersonal und Hausmeister (4,4 Millionen Euro), Schülerfahrkosten (6,8 Millionen Euro), Lernmittel der 10. Jahrgangsstufe (0,9 Millionen Euro), zusätzlich entstehende Bewirtschaftungskosten (8,3 Millionen Euro) sowie weitere Sachkosten, darunter Kosten für Lehr- und andere Unterrichtsmittel, Unterhalt und Erhalt der Einrichtung sowie die Ausstattung der Schulen mit neuen Medien (3,6 Millionen Euro). Darüber hinaus müssen Abschreibungen für die neuen Räume mit jährlich 6,8 Millionen Euro finanziert werden. Bewertung und Ausblick Die Geschäftsstelle hält für die Berechnung der konnexitätsrelevanten einmaligen Kosten allein den Schulträgeransatz für akzeptabel. Der NRW-Ansatz ist abzulehnen, da Schulraumdefizite bei einem Schulträger in der Praxis nicht durch Überschüsse bei einem anderen Schulträger ausgeglichen werden können, wie es der Ansatz in der Theorie unterstellt. Hinsichtlich der unterstellten Raumreserve geht die Geschäftsstelle davon aus, dass solche Kapazitäten angesichts des Ganztagsschulausbaus, der Inklusion und durch die zusätzliche Beschulung zugewanderter Kinder und Jugendlicher in der Regel nicht mehr tatsächlich existieren. Dies wird mit der Landesregierung noch intensiv zu diskutieren sein. Das Gutachten hat deutlich gemacht, dass der Bedarf an Unterrichtsräumen für den zusätzlichen G9Jahrgang in den einzelnen Kommunen nicht gleich sein wird. Das liegt vor allem an der regional völlig unterschiedlichen Entwicklung der Schülerzahlen und der unterschiedlichen Bevölkerungsentwicklung in der altersrelevanten Kohorte der Kinder und Jugendlichen. Somit werden auch die Kosten für die Schulträger unterschiedlich ausfallen. Dies liegt nicht zuletzt auch an regional sehr unterschiedlichen Baukosten. Diese Tatsachen müssen bei der Festlegung eines Verteilschlüssels für die Landesmittel angemessen berücksichtigt werden. Eine möglichst gerechte Verteilung der Landesmittel wird aus Sicht der Geschäftsstelle bei Berücksichtigung der dynamischen Schülerzahlentwicklung bis zum Schuljahr 2023/24 erreicht. Diese wird durch einen Vergleich der Schülerzahlen der letzten G8-Kohorte (Klassen 5-9 im Schuljahr 2016/2017) mit der ersten G9-Kohorte (Klassen 5-10 im Schuljahr 2023/2024 laut amtlicher Schulstatistik) festgelegt. Die unterschiedlichen -4Baukosten nach Regionen können durch eine zusätzliche Faktorisierung berücksichtigt werden. Die Gutachter hatten keinen konkreten Verteilschlüssel vorgeschlagen. Die Schulträger müssen rechtzeitig in die Lage versetzt werden, die notwendigen Maßnahmen zur Deckung des zu erwartenden Bedarfs an Unterrichtsräumen anzustoßen. Die Mittel dürfen nicht erst im Schuljahr 2023/24, wenn es tatsächlich eine ‚neue‘ 10. Jahrgangsstufe der Sekundarstufe I geben wird, zur Verfügung stehen. Stattdessen müssen Planungs- und Realisierungszeiträume realistisch berücksichtigt werden. Das Ministerium für Schule und Bildung hat die kommunalen Spitzenverbände zu einem Erörterungsgespräch Ende Mai 2018 eingeladen. Die weiteren Ergebnisse werden mündlich in die Sitzung eingebracht. Anlage