Daten
Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
31.10.18, 08:15
Aktualisiert
25.01.19, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Zimmer B 40
Gemeinsamer AntragRathaus,
Von-der-Leyen-Platz 1
CDU-Fraktion
im Ausschuss für Stadtplanung
FDP-Fraktion
und Stadtsanierung
Fraktion B'90/Die Grünen
der Stadt Krefeld
-öffentlichVorlagennummer
6202/18 E
Krefeld, 30.10.2018
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
Beschlussform
Betreff
Einführung einer Denkmalbereichssatzung - Einbringung eines gemeinsamen Antrages der
Fraktionen von CDU, FDP und B '90/Die Grünen
Beschlussentwurf
Im Namen der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis‘90/Die Grünen beantragen wir folgende
Beschlüsse für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung:
1.
„Die Stadt Krefeld führt eine Denkmalbereichssatzung innerhalb der sogenannten “4 Wälle“
(Ostwall, Nordwall, Südwall und Westwall) sowie der Gebäude, die sich rechts und links der
Wälle befinden, ein. Dabei sollen folgende wesentliche Punkte beachtet werden:
- Die Denkmalbereichssatzung gilt für die vier Wälle inklusive der darin und am Rand stehenden Gebäude.
- Vor der Einführung einer Denkmalbereichssatzung muss eine kulturhistorische Analyse
erstellt werden, die durch den Fachbereich Stadtplanung zu erstellen ist.
- Mit der Denkmalbereichssatzung können der Stadtgrundriss, die Stadtsilhouette und das
Stadtbild mit seinen Straßenzügen und Plätzen definiert und ein gestalterischer Rahmen
für diese Bereiche gesetzt werden.
- Inhalt der Denkmalbereichssatzung sollte eine Gestaltungsfibel sein, die künftige Fehlentwicklungen oder (Teil-)Abrisse von historischen Zeugnissen verhindert – insbesondere bei Bauten, die keine Denkmäler sind, die aber erhaltungswürdige historische Bestandteile und Gliederungselemente enthalten.
- Die notwendigen personellen Ressourcen in der Stadtplanung und insbesondere in der
unteren Denkmalbehörde sollen durch eine entsprechende Analyse nach Bedarf ermittelt werden
- Eine externe Beauftragung zur Erstellung der gesamten – oder zur Erledigung von Teilaufgaben - Denkmalbereichssatzung soll geprüft werden
- Bei der Erstellung sollen aktuelle Konzepte sowie Konzepte, die derzeit erarbeitet werden, berücksichtigt werden.“
Drucksache 6202/18 E
2.
Seite - 2 -
Diese Denkmalbereichssatzung soll eine städtebauliche Rahmenplanung sein, die zusätzlich durch geeignete Formulierungen so gestaltet wird, dass Verunstaltungen und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss
aus der letzten Sitzung des Kultur- und Denkmalausschuss vom 4. Oktober 2018.
Begründung
Krefeld blickt auf eine reichhaltige Geschichte zurück. Von den Anfängen in der Frühzeit bis hin zu
der durch die industrielle Revolution rasanten Entwicklung der Stadt zeugen noch heute in allen
Stadtteilen zahlreiche historische Stätten und Gebäude. Die Krefelder Innenstadt ist vor allem in
den letzten 200 Jahren von dieser industriellen Revolution insbesondere hinsichtlich der Textilproduktion geprägt. Dieses Erbe der Innenstadt innerhalb der „4 Wälle“ muss aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen bewahrt und mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Dies soll durch eine
Denkmalbereichssatzung erfolgen, die sowohl bewahrenden als auch gestalterischen Charakter
hat.
Daher sind für uns die folgenden Schritte nun maßgeblich:
- Bereitschaft der Politik, die „4 Wälle“ mit den darin und am Rand liegenden Gebäuden, den
Innenstadtstraßen und Plätzen im Sinne einer Denkmalbereichssatzung zu priorisieren
- Bereitschaft zur Erstellung einer Denkmalbereichssatzung inklusive der Prüfung, welche
Ressourcen dafür notwendig sind (Finanzen, Personal etc.)
- Weitere Beratung innerhalb der städtischen Gremien inklusive einer breiten Palette von
Angeboten zur Bürgerbeteiligung
gez.
Jürgen Wettingfeld
CDU-Fraktion
gez.
Joachim C. Heitmann
FDP-Fraktion
gez.
Heidi Matthias
Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen