Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

GEMEINSAMER Antrag Gremium (Einführung einer Denkmalbereichssatzung - Einbringung eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU, FDP und B '90/Die Grünen)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
182 kB
Datum
14.11.2018
Erstellt
31.10.18, 08:15
Aktualisiert
25.01.19, 00:28
GEMEINSAMER Antrag Gremium (Einführung einer Denkmalbereichssatzung - Einbringung eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU, FDP und B '90/Die Grünen) GEMEINSAMER Antrag Gremium (Einführung einer Denkmalbereichssatzung - Einbringung eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU, FDP und B '90/Die Grünen)

öffnen download melden Dateigröße: 182 kB

Inhalt der Datei

Zimmer B 40 Gemeinsamer AntragRathaus, Von-der-Leyen-Platz 1 CDU-Fraktion im Ausschuss für Stadtplanung FDP-Fraktion und Stadtsanierung Fraktion B'90/Die Grünen der Stadt Krefeld -öffentlichVorlagennummer 6202/18 E Krefeld, 30.10.2018 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 Beschlussform Betreff Einführung einer Denkmalbereichssatzung - Einbringung eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen von CDU, FDP und B '90/Die Grünen Beschlussentwurf Im Namen der Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis‘90/Die Grünen beantragen wir folgende Beschlüsse für die Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Stadtsanierung: 1. „Die Stadt Krefeld führt eine Denkmalbereichssatzung innerhalb der sogenannten “4 Wälle“ (Ostwall, Nordwall, Südwall und Westwall) sowie der Gebäude, die sich rechts und links der Wälle befinden, ein. Dabei sollen folgende wesentliche Punkte beachtet werden: - Die Denkmalbereichssatzung gilt für die vier Wälle inklusive der darin und am Rand stehenden Gebäude. - Vor der Einführung einer Denkmalbereichssatzung muss eine kulturhistorische Analyse erstellt werden, die durch den Fachbereich Stadtplanung zu erstellen ist. - Mit der Denkmalbereichssatzung können der Stadtgrundriss, die Stadtsilhouette und das Stadtbild mit seinen Straßenzügen und Plätzen definiert und ein gestalterischer Rahmen für diese Bereiche gesetzt werden. - Inhalt der Denkmalbereichssatzung sollte eine Gestaltungsfibel sein, die künftige Fehlentwicklungen oder (Teil-)Abrisse von historischen Zeugnissen verhindert – insbesondere bei Bauten, die keine Denkmäler sind, die aber erhaltungswürdige historische Bestandteile und Gliederungselemente enthalten. - Die notwendigen personellen Ressourcen in der Stadtplanung und insbesondere in der unteren Denkmalbehörde sollen durch eine entsprechende Analyse nach Bedarf ermittelt werden - Eine externe Beauftragung zur Erstellung der gesamten – oder zur Erledigung von Teilaufgaben - Denkmalbereichssatzung soll geprüft werden - Bei der Erstellung sollen aktuelle Konzepte sowie Konzepte, die derzeit erarbeitet werden, berücksichtigt werden.“ Drucksache 6202/18 E 2. Seite - 2 - Diese Denkmalbereichssatzung soll eine städtebauliche Rahmenplanung sein, die zusätzlich durch geeignete Formulierungen so gestaltet wird, dass Verunstaltungen und städtebauliche Fehlentwicklungen verhindert werden. Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss aus der letzten Sitzung des Kultur- und Denkmalausschuss vom 4. Oktober 2018. Begründung Krefeld blickt auf eine reichhaltige Geschichte zurück. Von den Anfängen in der Frühzeit bis hin zu der durch die industrielle Revolution rasanten Entwicklung der Stadt zeugen noch heute in allen Stadtteilen zahlreiche historische Stätten und Gebäude. Die Krefelder Innenstadt ist vor allem in den letzten 200 Jahren von dieser industriellen Revolution insbesondere hinsichtlich der Textilproduktion geprägt. Dieses Erbe der Innenstadt innerhalb der „4 Wälle“ muss aus Sicht der antragsstellenden Fraktionen bewahrt und mit Augenmaß weiterentwickelt werden. Dies soll durch eine Denkmalbereichssatzung erfolgen, die sowohl bewahrenden als auch gestalterischen Charakter hat. Daher sind für uns die folgenden Schritte nun maßgeblich: - Bereitschaft der Politik, die „4 Wälle“ mit den darin und am Rand liegenden Gebäuden, den Innenstadtstraßen und Plätzen im Sinne einer Denkmalbereichssatzung zu priorisieren - Bereitschaft zur Erstellung einer Denkmalbereichssatzung inklusive der Prüfung, welche Ressourcen dafür notwendig sind (Finanzen, Personal etc.) - Weitere Beratung innerhalb der städtischen Gremien inklusive einer breiten Palette von Angeboten zur Bürgerbeteiligung gez. Jürgen Wettingfeld CDU-Fraktion gez. Joachim C. Heitmann FDP-Fraktion gez. Heidi Matthias Fraktion Bündnis‘90/Die Grünen