Daten
Kommune
Krefeld
Größe
66 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
29.10.18, 16:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5859/18 -
32
Beratungsfolge
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Sitzungstermin
Beschlussform
30.10.2018
Betreff
Prüfung eines Glasverbotes zu Karneval
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.04.2018, Erweiterung durch die CDUFraktion in der Sitzung vom 26.04.2018
Beschlussentwurf
Der Ausschuss spricht sich gegen ein Glasverbot an den Karnevalstagen aus.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
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mit
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mit
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mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
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Büro
OB
Drucksache 5859/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Mit Antrag vom 10.04.2018 bat die Fraktion Bündnis´90/Die Grünen, Vorschläge zu unterbreiten,
für welche Bereiche ein Glasverbot zu Karneval sinnvoll sei und die Kosten der Maßnahmen darzustellen. Auf Anregung der CDU Fraktion wurde der Antrag um die Abfrage über die Erfahrungen
der Polizei, Feuerwehr, Veranstalter etc. zu Glasbruch/Glasmüll erweitert.
In der Sitzung vom 26.04.2018 hat der Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Sicherheit und Ordnung den Einbringungsantrag angenommen und in seiner Sitzung am 28.06.2018 die Beratung
hierüber verschoben (Vorlage Nr. 5204/18V).
Die im Rahmen der Sicherheitskonzepte für die Karnevalsumzüge festgelegten Maßnahmen mit
dem Ziel der Reduzierung von Glasmüll/-bruch waren in der Vergangenheit erfolgreich und bekräftigen nach Auffassung der Verwaltung weiterhin den Verzicht auf ein Glasverbot.
Für 2018 wurden von Altweiber bis Tulpensonntag zwölf Verletzungen (elf in Uerdingen und eine in
Oppum), die auf Glas bzw. Glasbruch zurückzuführen sind, bekannt. Über Orte und Hergang der
Personenschäden liegen keine Informationen vor.
Polizei, Feuerwehr, Veranstalter und weitere Beteiligte wurden um Darlegung ihrer Sichtweise gebeten. Die Auswertung der eingegangen Rückmeldungen zeigt, dass die Maßnahmen zur Reduzierung des Glasmülls/-bruchs von den Beteiligten grundsätzlich als erfolgreich beurteilt werden.
Der GSAK und dem Kommunalbetrieb Krefeld erscheint ein Glasverbot grundsätzlich als sinnvoll,
da dies zu einer Erleichterung der Reinigungsarbeiten (Vermeidung von Müll) sowie zur Minimierung von Beschädigungen an Fahrzeugen führen könnte. Die Karnevalsvereine hingegen sehen
ein Glasverbot als nicht notwendig an, da die bereits in der Vergangenheit getroffenen präventiven
Maßnahmen zur Vermeidung von Glas positiv wirken.
Die Polizei Krefeld schließt sich dieser Auffassung an und bescheinigt, dass die Maßnahmen zur
Verringerung des Glasbruchs erfolgreich seien. Einzig die Zustände während der gesamten Karnevalstage (Altweiberdonnerstag bis Tulpensonntag) um den Marktplatz in Uerdingen führten zu
einem erhöhten Glasbruchaufkommen. Insoweit werden verstärkt weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Glasmülls in diesem Bereich in das künftige Sicherheitskonzept aufgenommen.
Dies sind:
- eine verstärkte Durchsetzung des Jugendschutzes gegen Alkoholexzesse,
- grundsätzlich erhöhte Kontrollen durch Polizei und den Kommunalen Ordnungsdienst,
- Vergrößerung der genehmigten und eingefriedeten Veranstaltungsfläche mit Eingangskontrollen,
- vermehrte Aufstellung von Müllgefäßen und
- verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezieht sich erkennbar auf das gesamte Gebiet
der Stadt Krefeld. Örtliche und/oder temporäre Verbotszonen werden nicht genannt.
Den vorstehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass gegenwärtige erhebliche Gefahren, die
ein Glasverbot rechtfertigen könnten, nicht vorliegen. Hinzu kommt, dass bereits in der Vergangenheit das Glas-/Glasbruchaufkommen durch geeignete Maßnahmen reduziert werden konnte.
Vielmehr sind die verabredeten Maßnahmen konsequent zu verfolgen.
Anlage(n):
(1) Einbringungsantrag Fraktion Die Grünen Glasverbot-Karneval
Drucksache 5859/18 -
Seite - 3 -
Drucksache 5859/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
5859/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: