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Verwaltungsvorlage (Sportstättenentwicklungsplanung: Dem Sport in Krefeld eine Zukunft geben.)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
503 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
29.10.18, 15:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:29

Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6162/18 - 01 Beratungsfolge Sitzungstermin Sportausschuss 07.11.2018 Beschlussform Betreff Sportstättenentwicklungsplanung: Dem Sport in Krefeld eine Zukunft geben. Beschlussentwurf Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Aufnahme einer Sportstättenentwicklungsplanung sowie die Einsetzung einer Sportstättenkommission. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6162/18 - Seite - 2 - Begründung In der zurückliegenden Sitzung des Sportausschusses am 05.09.2018 hat die Verwaltung in Person des Herrn Beigeordneten Schön ihre Ideen zur Aufnahme einer Sportstättenentwicklungsplanung sowie zur Einsetzung einer Sportstättenkommission mittels einer PowerPoint Präsentation vorgestellt. Es wurde zugesagt, eine vertiefte Darstellung im Rahmen einer Verwaltungsvorlage in die Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2018 einzubringen. Gliederung 1. Bedeutung der Sportstättenentwicklungsplanung 2. Erste erfolgte Schritte 2.1. 2.2 2.3 2.4 Sportdialog Quartiersblick Sportfreianlagen Einzelplanungen/Machbarkeitsstudien zusätzliche Stellen 3. Ablauf/Umsetzung 4. Ausblick/zeitliche Abfolge 1. Bedeutung der Sportstättenentwicklungsplanung Die Bedeutung des Sports ist nicht nur sehr hoch, sondern auch sehr vielfältig. Seine Förderung und Pflege finden sich als Aufgabe von Land und Gemeinden in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung Nordrhein-Westfalens festverankert. Sport kann indes regelmäßig nur dann ausgeübt werden, wenn  zu einer bestimmten Zeit  geeignete Sportanlagen und Sportgelegenheiten  für eine bestimmte Anzahl von Sportlerinnen und Sportlern zur Verfügung stehen. Den Sportstätten kommt insofern bei der Sportausübung eine zentrale Bedeutung zu. Diesbezüglich bleibt zu beachten, dass sich die Bedarfe der verschiedenen Nutzergruppen fortlaufend verändern. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat seine Thesen zur Weiterentwicklung von Sportanlagen in diesem Jahr erneuert und wie folgt aufgestellt: 1. Das Spektrum an Sportanlagen wird sich – bei insgesamt weitgehend gleichbleibender Anzahl – verändern. 2. Regelkonforme Sportanlagen bleiben bedeutsam – werden jedoch durch mehr regeloffene Sportanlagen ergänzt. 3. Es sind Sportanlagen notwendig, die von einfacher bis zu anspruchsvoller Bauweise und sportfunktionaler Ausstattung sowie unterschiedlicher Aufenthaltsqualität für die Sporttreibenden reichen wie z. B. Kinder, Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen. Drucksache 6162/18 - Seite - 3 - 4. Zugangsbeschränkungen werden fortbestehen – gleichwohl wird von Sportinteressierten und Sportaktiven eine Öffnung des Zugangs zu Sportanlagen erwartet. 5. Der Bedarf an dezentralen wohnungsnahen Sportanlagen im Quartier/Stadtteil nimmt zu. In Städten und Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang kann nicht ausgeschlossen werden, dass große Sportanlagen nur noch an zentralen Standorten vorgehalten werden können. 6. Im Sportanlagenbau werden kostenoptimierte Lösungen und Lebenszyklusbetrachtungen eine zunehmende Rolle spielen. 7. Die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Planung, Bau und Betrieb von Sportanlagen wird zunehmen, insbesondere mit dem Ziel der Senkung des Ressourcenverbrauchs und der Betriebskosten. 8. Neue Planungsverfahren und -methoden müssen vermehrt zum Einsatz kommen. 9. Neue Formen von Zusammenarbeit und Partnerschaft werden bei Sportanlagen entstehen. 10. Die Weiterentwicklung von Sportanlagen bedingt eine breitere Vielfalt an Bauformen und Sportanlagentypen sowie eine höhere bauliche Anpassungsfähigkeit. 11. Der deutliche Sanierungsstau bei den Sportstätten ist ein zentraler Engpass der Sportentwicklung. Länder und Kommunen müssen ihre Investitionen ausbauen und verstetigen. Der Bund muss die öffentliche Förderung von Sportstätten in seinen städtebaulichen Förderstrategien fest verankern und ausbauen. Es ist nicht ausreichend, sich als Verwaltung regelmäßig allein mit den aktuellen Bedarfen der Nutzer/innen von Sportanlagen auseinanderzusetzen. Vielmehr ist der Blick gleichermaßen fortlaufend in die Zukunft zu richten: Wechselnde Bedürfnisse müssen rechtzeitig erkannt bzw. vorausgesehen und umgesetzt werden. Eine Sportstättenentwicklungsplanung dient in diesem Zusammenhang als Instrument für die Sicherung und Versorgung der Bevölkerung  mit Sportstätten in nachfragegerechter und baulich adäquater Angebotsform,  geeigneter Dimensionierung sowie  am richtigen Standort. Eine geeignete Sportstättenentwicklungsplanung hat hierbei nicht nur die aktuellen Bedürfnisse im Blick, sondern muss die vg. Änderungen in der Nachfrage a) exakt definieren, b) Konsequenzen für den Sportstättenbestand bzw. den Bedarf an neuen Sportstätten ableiten, c) die die Bedarfsaspekte u. a. der Altersstruktur, des Geschlechts, der Sportarten, der Funktionalität du der Ressourcenschonung zugrunde legt. Ziel ist hierbei unter dem Motto „Dem Sport in Krefeld eine Zukunft geben.“, die Krefelder Sportstätten zukunftssicher zu entwickeln und zu gestalten. Diesbezüglich ist die Einbeziehung von Prognosen  zur Bevölkerungsentwicklung nach Anzahl und Alterszusammensetzung,  zum Sport nach Sportarten, Sportbeteiligten und Dauer,  zu den Sportstätten und deren künftiger baulicher sowie sportfunktioneller Tauglichkeit von erhöhter Relevanz. Drucksache 6162/18 - Seite - 4 - Schlussendlich soll – in Anlehnung an das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ – eine Prioritätenliste der baulich notwendigen Maßnahmen erstellt werden, die als Grundlage einer transparenten Entscheidungsfindung durch die politischen Gremien dient. Ferner soll am Ende dieses Prozesses auch eine transparente Belegungsplanung einzelner Sportstätten stehen inklusive einer transparenten, kooperativen und angemessenen Verantwortungsteilung zwischen Stadt und Sportvereinen, was Unterhaltung, Nutzungsentgelte, etc. anbelangt. Integrierte Sportstättenentwicklungsplanung Hervorzuheben bleibt die stärkere Vernetzung der Sportstättenentwicklungs- und der Stadtentwicklungsplanung. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, welchen Beitrag Sport in Zukunft für die Gesamtentwicklung einer Stadt leisten kann. Damit einher geht eine stärkere Integration unterschiedlicher sektoraler Planungen. Strategische, partizipativ/dialogische und projektbezogene Stadtteil- und Quartiersplanungen eröffnen Chancen für eine stärkere Integration der Sportbelange in die wieder zunehmend querschnittsorientierten Entwicklungsstrategien der Kommunen. Im Vordergrund steht demnach nicht eine isoliert betrachtete Sportanlagenbedarfsplanung; vielmehr sind kooperative Strukturen und eine integrierende Vorgehensweise zu betonen. Von besonderer Bedeutung ist insofern die stärkere Betonung der Untersuchungsebene „Stadtteil – Wohnquartier“: Die Unterschiedlichkeit und Komplexität der Problemsituation an den einzelnen Sportstandorten erfordern den Verzicht auf standardisierte Pauschalanalysen und die damit verbundenen verallgemeinernden Richtwerte sowie rezeptähnliche Problemlösungen. Konkret umsetzbare Entwicklungsstrategien mit nachhaltigen Wirkungseffekten lassen sich nur durch stadtteil- und standortbezogene Strukturuntersuchungen bei gleichzeitiger Abstimmung mit den übergeordneten Planungsebenen erarbeiten. Diesbezüglich bleibt auch zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Stadtbewohner/innen den öffentlichen Raum für sportliche Aktivitäten nutzen. Die Planung etwaiger neuer Sportangelegenheiten im öffentlichen Raum (im Sinne einer Sportstätte) erfordern nicht nur spezielle Kenntnisse über die Sportfunktionen solcher Bewegungsräume, sondern auch über die sozialräumliche Bedingungen, das Umfeld, die erlebte Sicherheit, die Erreichbarkeit, die Betreuung der Anlage und den Schutz vor Verwahrlosung. Die (ganze) Stadt ist aus Sicht der Menschen zu einem potentiellen Bewegungsraum geworden – Plätze, Straßen, Wege sind auch „Sportstätten“. Es ist daher wichtig, den öffentlichen Raum für Kinder, ältere, sich bewegende Menschen bewegungsfreundlich zu gestalten. Bewegung und Sport integrieren sich somit in die Stadt, mehr und anders als bisher. Einzubinden sind vor diesem Hintergrund (auch) Vertreter/innen der nicht in Vereinen organisierten Bevölkerung. Daher sollen auch die Arbeitsgemeinschaft der Krefelder Bürgervereine (AKB) und der Jugendbeirat der Stadt Krefeld Mitglieder in die Sportstättenkommission entsenden (s. auch Ziff. 3). 2. Erste erfolgte Schritte 2.1 Sportdialog Den Sportdialog hat der Stadtsportbund Krefeld im Jahr 2012 begonnen und mit dem Sportausschuss der Stadt Krefeld abgestimmt. Übergeordnetes Ziel des Sportdialoges waren die Bündelung und intensivere Nutzung der vorhandenen Ressourcen zur Förderung des Sports in Krefeld, die Erschließung und bessere Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden Fördermög- Drucksache 6162/18 - Seite - 5 - lichkeiten, die Errichtung eines Leistungssportzentrums sowie die verstärkte Förderung jugendlicher Talente. Hiermit war gleichzeitig die Vereinbarung einer gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten aus Sport, Politik und Verwaltung über die Sportentwicklung in der Stadt Krefeld verbunden. Nach Sammlung von Basisdaten wurden die nachstehenden zentralen Fragestellungen erkannt und formuliert: 1. Wie schaffen wir es, moderne Sportstätten für ein zukunftsfähiges Sportangebot zu stellen? 2. Wie schaffen wir es, dass alle in Krefeld am Sport Beteiligten an einem Strang ziehen? 3. Gelebte Sportförderung für Kinder und Jugendliche bedeutet für uns…! 4. Wie schaffen wir es, dass Krefeld für leistungsorientierte junge Sportler/innen attraktiv ist? 5. Was zeichnet einen Verein aus, der zukunftsfähig aufgestellt ist? Verschiedene Arbeitsgruppen haben sich in der Folgezeit mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt. Die in diesem Rahmen entstandenen Ideen können und sollen in den anstehenden Prozess der Sportstättenentwicklungsplanung einfließen. 2.2 Quartiersblick Sportfreianlagen In seiner Sitzung am 14.12.2017 (Vorlagennummer: 4692/17) hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung des Stadtsportbundes Krefeld e.V. sowie der ihm angeschlossenen Fachschaften die aktuelle Versorgungslage hinsichtlich der im Krefelder Stadtgebiet vorhandenen Sportfreianlagen sowie deren Zukunftsfähigkeit bereichsbezogen zu untersuchen. Hierzu wurden benachbarte Sportfreianlagen, die annähernd über den gleichen Einzugsbereich verfügen, sogenannten „Quartieren“ zugeordnet. Neben weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sind im Rahmen des Quartiersblickes auch Aspekte, welche die Tragweite und den Stellenwert des Vereinsengagements im jeweiligen Quartier berücksichtigen, Grundlage der Analyse. Zu den weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sind vornehmlich 1. die Lage der Sportstätte, 2. die Anlagenausstattung, 3. der Anlagenzustand sowie 4. die Schulsport- und Mannschaftsdichte auf der jeweiligen Sportstätte zu zählen. Standortbezogen finden überdies bestehende und mögliche Kooperationen von Sportvereinen sowie ihr gesellschaftliches Engagement Berücksichtigung in den Betrachtungen. 2.3 Einzelmaßnahmen/Machbarkeitsstudie Eine besondere Komplexität beinhalten die bereits initiierten Einzelmaßnahmen an den Sonderbauten der Stadt Krefeld. Sie werden vor diesem Hintergrund als Einzelmaßnahmen bzw. gesonderte Projekte fortgeführt, jedoch künftig unter das „Dach“ der Sportstättenentwicklungsplanung gestellt. Drucksache 6162/18 - Seite - 6 - Im Einzelnen wird an dieser Stelle auf die folgenden Sonderbauten eingegangen: a) Eishallen b) Badezentrum Bockum zu a) Mit Beschluss des Sportausschusses vom 05.10.2017 (Vorlagennummer: 4074/17 V) wurde die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung einer mobilen Eisfläche für die nächste Eissportsaison zu schaffen. Diese Eisfläche konnte in den zurückliegenden Tagen ihren Betrieb aufnehmen; in der WernerRittberger-Halle ist nunmehr wieder ein kontinuierlicher Trainings- und Wettkampfbetrieb möglich. Aufgrund erheblicher baulicher und technischer Mängel, die im Rahmen laufender Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr behoben werden können, hat die Verwaltung gleichzeitig eine Machbarkeitsstudie zur Erfassung und Bewertung des in den städtischen Eissporthallen bestehenden Sanierungsaufwandes in Auftrag gegeben. Ziel der Machbarkeitsstudie war, komplexe Lösungen zu erarbeiten und beide Eishallen baulich und technisch so zu ertüchtigen, dass eine weitere Nutzung von 20-30 Jahren erreicht werden kann. Im Laufe der Bestandserfassung und Substanzanalyse zur Machbarkeitsstudie wurde erkennbar, dass der zu ermittelnde Sanierungsaufwand erhebliche Kosten verursachen wird, sodass auch die Option eines Abbruchs/Neubaus mit in die Betrachtungen einbezogen wurde. In der vorliegenden Machbarkeitsstudie favorisiert das beauftragte Büro die Sanierung beider Hallen. Nach Analyse der vorgelegten Ergebnisse und Sanierungsvarianten vertritt die Verwaltung jedoch den Standpunkt, dass die Option Abbruch/Neubau effektivere Möglichkeiten hinsichtlich der Planung eines energetischen, funktionalen, modernen als auch zukunftsfähigen Eissportstandortes bietet. Weitere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind hierzu unabdingbar erforderlich. zu b) Zur Ermittlung des Handlungsbedarfes hinsichtlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen hat die Verwaltung Ende 2017 die „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen“ beauftragt, das Badezentrum Bockum entsprechend zu „durchleuchten“. Das beauftragte Unternehmen berechnet derzeit die mit den festgestellten Sanierungsbedarfen verbundenen Kosten. Das erstellte Gutachten dient als Entscheidungsgrundlage für die weitergehenden Planungen. 2.4 zusätzliche Stellen In Zusammenhang mit den Sonderbauten und den sich durch die eingeleiteten Maßnahmen ergebenen erhöhten Arbeitsaufwand wurden die folgenden Stellen eingerichtet: Funktionsbezeichnung Stellenumfang Projektleiter/in, Projektentwickler/Projektkoordinator/in Sonderbauten 1,0 technische/r Projektmanager/in Sonderbauten 1,0 Drucksache 6162/18 - Seite - 7 - Diese Stellen wurden zuständigkeitshalber im Fachbereich 60 angesiedelt und konnten dort Besetzungen finden. Im Hinblick auf die im Fachbereich 52 zukünftig verstärkt anfallenden Aufgaben der „Sportstättenentwicklungsplanung“ wurden die nachstehenden – durch Umwandlung bestehender – Stellen zur Besetzung vorgesehen: Funktionsbezeichnung Stellenumfang Sachbearbeiter/in Sportstättenbelegung und -ausstattung 1,0 Sachbearbeiter/in Sportstättenbedarfsanalyse, Sportentwicklung 1,0 Diese Stellen werden zeitnah besetzt. 3. Ablauf/Vorgehensweise Die bisher mit dem Sportdialog, dem Quartiersblick sowie den beschriebenen Einzelmaßnahmen vorgenommenen Schritte sollen intensiviert, systematisiert und zu einer strategischen Sportstättenentwicklungsplanung ausgebaut werden. Die weiteren Planungsschritte orientieren sich hierbei an dem „Leitfaden zur Sportstättenentwicklungsplanung“ des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft. Hiernach verläuft die Sportstättenentwicklungsplanung in den folgenden, wiederkehrenden Prozessschritten: Wie bereits unter Ziff. 1 ausgeführt, soll im Zuge dieser Planungsschritte eine Prioritätenliste der notwendigen Maßnahmen erstellt werden, die als Grundlage aller Entscheidungen dient. Sportstättenkommission Eine Sportstättenentwicklungsplanung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten „an einem Tisch sitzen“ und sich einbringen. Es ist von hoher Bedeutung, alle verschiedenen Sichtweisen in die Überlegungen einzubeziehen. Drucksache 6162/18 - Seite - 8 - Hierzu soll das Gremium der Sportstättenkommission eingesetzt werden. Die Beteiligten sind dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen: Im Einzelnen sind diesen Teilnehmerfeldern die folgenden Personen bzw. Personengruppen zuzuordnen: Stadtrat (Politik)  Sportpolitische Sprecher aller im Rat der Stadt Krefeld vertretenen Fraktionen (SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke) Verwaltung  Geschäftsbereichsleiter IV (Vorsitz)  Fachbereichsleiter 40  Fachbereichsleiter 52  Fachbereichsleiter 60  Fachbereichsleiter 61  Geschäftsbereichscontroller IV Sportnachfrager/-anbieter  Stadtsportbund (zwei Vertretungen für Vorstand/Geschäftsführung sowie je eine Vertretung der Fachschaften Eissport, Fußball, Handball, Schwimmen, AG Schulsport)  Sportjugend mit einer Vertretung  große Vereine mit eigenen Sportanlagen mit zwei Vertretungen, davon ein Schwimmverein  Bürgerschaft - Arbeitsgemeinschaft der Krefelder Bürgervereine mit zwei Vertretungen - Jugendbeirat mit einer Vertretung Drucksache 6162/18 - Seite - 9 - Insgesamt hätte nach diesem Vorschlag der Verwaltung die Sportstättenkommission 25 Mitglieder – eine Größe, die einerseits einen guten Querschnitt des Krefelder Sports darstellt und andererseits noch Arbeitsfähigkeit gewährleistet. Jedoch sollte es im weiteren Verfahren die Möglichkeit geben, dass die Sportstättenkommission ihrerseits noch Mitglieder nachberuft, falls hierfür aus sportfachlicher Perspektive die Notwendigkeit gesehen wird. 4. Ausblick/zeitliche Abfolge Die Sportstättenkommission wird noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen und sich erstmalig zusammenfinden. Aufgrund der Vielfalt, aber auch der Unterschiedlichkeit, der verschiedenen Sportstätten, erscheint es sinnvoll, entsprechende Arbeitsgruppen zu bilden. Die nachstehende Struktur ist für die Arbeit der Sportstättenkommission bzw. der verschiedenen Arbeitsgruppen angedacht: Sportstättenkommission AG Sportfreianlagen AG Turnhallen AG Sportsonderbauten (Eishallen, Bäder) Über die konkrete Bildung der Arbeitsgruppen und ggfs. Hinzuziehung weiterer Mitglieder in die Arbeitsgruppen soll noch in der ersten Sitzung der Sportstättenkommission befunden werden. Bei Bedarf bleibt im weiteren Verlauf der Aktivitäten die Einbindung einer externen Begleitung zu prüfen. Drucksache 6162/18 - Seite - 10 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6162/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: