Daten
Kommune
Krefeld
Größe
503 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
29.10.18, 15:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6162/18 -
01
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Sportausschuss
07.11.2018
Beschlussform
Betreff
Sportstättenentwicklungsplanung: Dem Sport in Krefeld eine Zukunft geben.
Beschlussentwurf
Der Sportausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und befürwortet die Aufnahme einer Sportstättenentwicklungsplanung sowie die Einsetzung einer Sportstättenkommission.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
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mit
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Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
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Begründung
In der zurückliegenden Sitzung des Sportausschusses am 05.09.2018 hat die Verwaltung in Person des Herrn Beigeordneten Schön ihre Ideen zur Aufnahme einer Sportstättenentwicklungsplanung sowie zur Einsetzung einer Sportstättenkommission mittels einer PowerPoint Präsentation
vorgestellt. Es wurde zugesagt, eine vertiefte Darstellung im Rahmen einer Verwaltungsvorlage in
die Sitzung des Sportausschusses am 07.11.2018 einzubringen.
Gliederung
1.
Bedeutung der Sportstättenentwicklungsplanung
2.
Erste erfolgte Schritte
2.1.
2.2
2.3
2.4
Sportdialog
Quartiersblick Sportfreianlagen
Einzelplanungen/Machbarkeitsstudien
zusätzliche Stellen
3.
Ablauf/Umsetzung
4.
Ausblick/zeitliche Abfolge
1.
Bedeutung der Sportstättenentwicklungsplanung
Die Bedeutung des Sports ist nicht nur sehr hoch, sondern auch sehr vielfältig. Seine Förderung
und Pflege finden sich als Aufgabe von Land und Gemeinden in Art. 18 Abs. 3 der Verfassung
Nordrhein-Westfalens festverankert.
Sport kann indes regelmäßig nur dann ausgeübt werden, wenn
zu einer bestimmten Zeit
geeignete Sportanlagen und Sportgelegenheiten
für eine bestimmte Anzahl von Sportlerinnen und Sportlern
zur Verfügung stehen.
Den Sportstätten kommt insofern bei der Sportausübung eine zentrale Bedeutung zu.
Diesbezüglich bleibt zu beachten, dass sich die Bedarfe der verschiedenen Nutzergruppen fortlaufend verändern.
Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft hat seine Thesen zur Weiterentwicklung von Sportanlagen in diesem Jahr erneuert und wie folgt aufgestellt:
1.
Das Spektrum an Sportanlagen wird sich – bei insgesamt weitgehend gleichbleibender Anzahl
– verändern.
2.
Regelkonforme Sportanlagen bleiben bedeutsam – werden jedoch durch mehr regeloffene
Sportanlagen ergänzt.
3.
Es sind Sportanlagen notwendig, die von einfacher bis zu anspruchsvoller Bauweise und
sportfunktionaler Ausstattung sowie unterschiedlicher Aufenthaltsqualität für die Sporttreibenden reichen wie z. B. Kinder, Menschen mit Behinderungen
oder ältere Menschen.
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4.
Zugangsbeschränkungen werden fortbestehen – gleichwohl wird von Sportinteressierten und
Sportaktiven eine Öffnung des Zugangs zu Sportanlagen erwartet.
5.
Der Bedarf an dezentralen wohnungsnahen Sportanlagen im Quartier/Stadtteil nimmt zu. In
Städten und Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang kann nicht ausgeschlossen werden, dass große Sportanlagen nur noch an zentralen Standorten vorgehalten werden können.
6.
Im Sportanlagenbau werden kostenoptimierte Lösungen und Lebenszyklusbetrachtungen eine
zunehmende Rolle spielen.
7.
Die Bedeutung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Planung, Bau und Betrieb von Sportanlagen wird zunehmen, insbesondere mit dem Ziel der Senkung des Ressourcenverbrauchs und
der Betriebskosten.
8.
Neue Planungsverfahren und -methoden müssen vermehrt zum Einsatz kommen.
9.
Neue Formen von Zusammenarbeit und Partnerschaft werden bei Sportanlagen entstehen.
10. Die Weiterentwicklung von Sportanlagen bedingt eine breitere Vielfalt an Bauformen und
Sportanlagentypen sowie eine höhere bauliche Anpassungsfähigkeit.
11. Der deutliche Sanierungsstau bei den Sportstätten ist ein zentraler Engpass der Sportentwicklung. Länder und Kommunen müssen ihre Investitionen ausbauen und verstetigen. Der Bund
muss die öffentliche Förderung von Sportstätten in seinen städtebaulichen Förderstrategien
fest verankern und ausbauen.
Es ist nicht ausreichend, sich als Verwaltung regelmäßig allein mit den aktuellen Bedarfen der
Nutzer/innen von Sportanlagen auseinanderzusetzen. Vielmehr ist der Blick gleichermaßen fortlaufend in die Zukunft zu richten: Wechselnde Bedürfnisse müssen rechtzeitig erkannt bzw. vorausgesehen und umgesetzt werden.
Eine Sportstättenentwicklungsplanung dient in diesem Zusammenhang als Instrument für die Sicherung und Versorgung der Bevölkerung
mit Sportstätten in nachfragegerechter und baulich adäquater Angebotsform,
geeigneter Dimensionierung sowie
am richtigen Standort.
Eine geeignete Sportstättenentwicklungsplanung hat hierbei nicht nur die aktuellen Bedürfnisse im
Blick, sondern muss die vg. Änderungen in der Nachfrage
a)
exakt definieren,
b)
Konsequenzen für den Sportstättenbestand bzw. den Bedarf an neuen Sportstätten ableiten,
c)
die die Bedarfsaspekte u. a. der Altersstruktur, des Geschlechts, der Sportarten, der Funktionalität du der Ressourcenschonung zugrunde legt.
Ziel ist hierbei unter dem Motto „Dem Sport in Krefeld eine Zukunft geben.“, die Krefelder Sportstätten zukunftssicher zu entwickeln und zu gestalten.
Diesbezüglich ist die Einbeziehung von Prognosen
zur Bevölkerungsentwicklung nach Anzahl und Alterszusammensetzung,
zum Sport nach Sportarten, Sportbeteiligten und Dauer,
zu den Sportstätten und deren künftiger baulicher sowie sportfunktioneller Tauglichkeit
von erhöhter Relevanz.
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Schlussendlich soll – in Anlehnung an das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ – eine Prioritätenliste der baulich notwendigen Maßnahmen erstellt werden, die als Grundlage einer transparenten
Entscheidungsfindung durch die politischen Gremien dient.
Ferner soll am Ende dieses Prozesses auch eine transparente Belegungsplanung einzelner Sportstätten stehen inklusive einer transparenten, kooperativen und angemessenen Verantwortungsteilung zwischen Stadt und Sportvereinen, was Unterhaltung, Nutzungsentgelte, etc. anbelangt.
Integrierte Sportstättenentwicklungsplanung
Hervorzuheben bleibt die stärkere Vernetzung der Sportstättenentwicklungs- und der Stadtentwicklungsplanung. Hierbei steht die Frage im Vordergrund, welchen Beitrag Sport in Zukunft für die
Gesamtentwicklung einer Stadt leisten kann.
Damit einher geht eine stärkere Integration unterschiedlicher sektoraler Planungen.
Strategische, partizipativ/dialogische und projektbezogene Stadtteil- und Quartiersplanungen eröffnen Chancen für eine stärkere Integration der Sportbelange in die wieder zunehmend querschnittsorientierten Entwicklungsstrategien der Kommunen.
Im Vordergrund steht demnach nicht eine isoliert betrachtete Sportanlagenbedarfsplanung; vielmehr sind kooperative Strukturen und eine integrierende Vorgehensweise zu betonen.
Von besonderer Bedeutung ist insofern die stärkere Betonung der Untersuchungsebene „Stadtteil
– Wohnquartier“: Die Unterschiedlichkeit und Komplexität der Problemsituation an den einzelnen
Sportstandorten erfordern den Verzicht auf standardisierte Pauschalanalysen und die damit verbundenen verallgemeinernden Richtwerte sowie rezeptähnliche Problemlösungen.
Konkret umsetzbare Entwicklungsstrategien mit nachhaltigen Wirkungseffekten lassen sich nur
durch stadtteil- und standortbezogene Strukturuntersuchungen bei gleichzeitiger Abstimmung mit
den übergeordneten Planungsebenen erarbeiten.
Diesbezüglich bleibt auch zu beachten, dass ein nicht unerheblicher Teil der Stadtbewohner/innen
den öffentlichen Raum für sportliche Aktivitäten nutzen. Die Planung etwaiger neuer Sportangelegenheiten im öffentlichen Raum (im Sinne einer Sportstätte) erfordern nicht nur spezielle Kenntnisse über die Sportfunktionen solcher Bewegungsräume, sondern auch über die sozialräumliche
Bedingungen, das Umfeld, die erlebte Sicherheit, die Erreichbarkeit, die Betreuung der Anlage und
den Schutz vor Verwahrlosung.
Die (ganze) Stadt ist aus Sicht der Menschen zu einem potentiellen Bewegungsraum geworden –
Plätze, Straßen, Wege sind auch „Sportstätten“. Es ist daher wichtig, den öffentlichen Raum für
Kinder, ältere, sich bewegende Menschen bewegungsfreundlich zu gestalten. Bewegung und
Sport integrieren sich somit in die Stadt, mehr und anders als bisher.
Einzubinden sind vor diesem Hintergrund (auch) Vertreter/innen der nicht in Vereinen organisierten
Bevölkerung. Daher sollen auch die Arbeitsgemeinschaft der Krefelder Bürgervereine (AKB) und
der Jugendbeirat der Stadt Krefeld Mitglieder in die Sportstättenkommission entsenden (s. auch
Ziff. 3).
2.
Erste erfolgte Schritte
2.1
Sportdialog
Den Sportdialog hat der Stadtsportbund Krefeld im Jahr 2012 begonnen und mit dem Sportausschuss der Stadt Krefeld abgestimmt. Übergeordnetes Ziel des Sportdialoges waren die Bündelung und intensivere Nutzung der vorhandenen Ressourcen zur Förderung des Sports in Krefeld,
die Erschließung und bessere Inanspruchnahme der dafür zur Verfügung stehenden Fördermög-
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lichkeiten, die Errichtung eines Leistungssportzentrums sowie die verstärkte Förderung jugendlicher Talente.
Hiermit war gleichzeitig die Vereinbarung einer gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten aus
Sport, Politik und Verwaltung über die Sportentwicklung in der Stadt Krefeld verbunden.
Nach Sammlung von Basisdaten wurden die nachstehenden zentralen Fragestellungen erkannt
und formuliert:
1.
Wie schaffen wir es, moderne Sportstätten für ein zukunftsfähiges Sportangebot zu stellen?
2.
Wie schaffen wir es, dass alle in Krefeld am Sport Beteiligten an einem Strang ziehen?
3.
Gelebte Sportförderung für Kinder und Jugendliche bedeutet für uns…!
4.
Wie schaffen wir es, dass Krefeld für leistungsorientierte junge Sportler/innen attraktiv ist?
5.
Was zeichnet einen Verein aus, der zukunftsfähig aufgestellt ist?
Verschiedene Arbeitsgruppen haben sich in der Folgezeit mit diesen Fragestellungen auseinandergesetzt. Die in diesem Rahmen entstandenen Ideen können und sollen in den anstehenden
Prozess der Sportstättenentwicklungsplanung einfließen.
2.2
Quartiersblick Sportfreianlagen
In seiner Sitzung am 14.12.2017 (Vorlagennummer: 4692/17) hat der Sportausschuss die Verwaltung beauftragt, unter Einbindung des Stadtsportbundes Krefeld e.V. sowie der ihm angeschlossenen Fachschaften die aktuelle Versorgungslage hinsichtlich der im Krefelder Stadtgebiet vorhandenen Sportfreianlagen sowie deren Zukunftsfähigkeit bereichsbezogen zu untersuchen.
Hierzu wurden benachbarte Sportfreianlagen, die annähernd über den gleichen Einzugsbereich
verfügen, sogenannten „Quartieren“ zugeordnet.
Neben weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sind im Rahmen des Quartiersblickes auch Aspekte, welche die Tragweite und den Stellenwert des Vereinsengagements im jeweiligen Quartier berücksichtigen, Grundlage der Analyse.
Zu den weitestgehend objektiv beurteilbaren Standortfaktoren sind vornehmlich
1.
die Lage der Sportstätte,
2.
die Anlagenausstattung,
3.
der Anlagenzustand sowie
4.
die Schulsport- und Mannschaftsdichte auf der jeweiligen Sportstätte
zu zählen.
Standortbezogen finden überdies bestehende und mögliche Kooperationen von Sportvereinen
sowie ihr gesellschaftliches Engagement Berücksichtigung in den Betrachtungen.
2.3
Einzelmaßnahmen/Machbarkeitsstudie
Eine besondere Komplexität beinhalten die bereits initiierten Einzelmaßnahmen an den Sonderbauten der Stadt Krefeld. Sie werden vor diesem Hintergrund als Einzelmaßnahmen bzw. gesonderte Projekte fortgeführt, jedoch künftig unter das „Dach“ der Sportstättenentwicklungsplanung
gestellt.
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Im Einzelnen wird an dieser Stelle auf die folgenden Sonderbauten eingegangen:
a)
Eishallen
b)
Badezentrum Bockum
zu a)
Mit Beschluss des Sportausschusses vom 05.10.2017 (Vorlagennummer: 4074/17 V) wurde die
Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für die Errichtung einer mobilen Eisfläche für die
nächste Eissportsaison zu schaffen.
Diese Eisfläche konnte in den zurückliegenden Tagen ihren Betrieb aufnehmen; in der WernerRittberger-Halle ist nunmehr wieder ein kontinuierlicher Trainings- und Wettkampfbetrieb möglich.
Aufgrund erheblicher baulicher und technischer Mängel, die im Rahmen laufender Instandhaltungsmaßnahmen nicht mehr behoben werden können, hat die Verwaltung gleichzeitig eine Machbarkeitsstudie zur Erfassung und Bewertung des in den städtischen Eissporthallen bestehenden
Sanierungsaufwandes in Auftrag gegeben.
Ziel der Machbarkeitsstudie war, komplexe Lösungen zu erarbeiten und beide Eishallen baulich
und technisch so zu ertüchtigen, dass eine weitere Nutzung von 20-30 Jahren erreicht werden
kann.
Im Laufe der Bestandserfassung und Substanzanalyse zur Machbarkeitsstudie wurde erkennbar,
dass der zu ermittelnde Sanierungsaufwand erhebliche Kosten verursachen wird, sodass auch die
Option eines Abbruchs/Neubaus mit in die Betrachtungen einbezogen wurde.
In der vorliegenden Machbarkeitsstudie favorisiert das beauftragte Büro die Sanierung beider Hallen. Nach Analyse der vorgelegten Ergebnisse und Sanierungsvarianten vertritt die Verwaltung
jedoch den Standpunkt, dass die Option Abbruch/Neubau effektivere Möglichkeiten hinsichtlich der
Planung eines energetischen, funktionalen, modernen als auch zukunftsfähigen Eissportstandortes
bietet.
Weitere Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen sind hierzu unabdingbar erforderlich.
zu b)
Zur Ermittlung des Handlungsbedarfes hinsichtlich erforderlicher Sanierungsmaßnahmen hat die
Verwaltung Ende 2017 die „Deutsche Gesellschaft für das Badewesen“ beauftragt, das Badezentrum Bockum entsprechend zu „durchleuchten“. Das beauftragte Unternehmen berechnet derzeit
die mit den festgestellten Sanierungsbedarfen verbundenen Kosten.
Das erstellte Gutachten dient als Entscheidungsgrundlage für die weitergehenden Planungen.
2.4
zusätzliche Stellen
In Zusammenhang mit den Sonderbauten und den sich durch die eingeleiteten Maßnahmen ergebenen erhöhten Arbeitsaufwand wurden die folgenden Stellen eingerichtet:
Funktionsbezeichnung
Stellenumfang
Projektleiter/in,
Projektentwickler/Projektkoordinator/in Sonderbauten
1,0
technische/r Projektmanager/in Sonderbauten
1,0
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Diese Stellen wurden zuständigkeitshalber im Fachbereich 60 angesiedelt und konnten dort Besetzungen finden.
Im Hinblick auf die im Fachbereich 52 zukünftig verstärkt anfallenden Aufgaben der „Sportstättenentwicklungsplanung“ wurden die nachstehenden – durch Umwandlung bestehender – Stellen zur
Besetzung vorgesehen:
Funktionsbezeichnung
Stellenumfang
Sachbearbeiter/in Sportstättenbelegung und -ausstattung
1,0
Sachbearbeiter/in Sportstättenbedarfsanalyse, Sportentwicklung
1,0
Diese Stellen werden zeitnah besetzt.
3.
Ablauf/Vorgehensweise
Die bisher mit dem Sportdialog, dem Quartiersblick sowie den beschriebenen Einzelmaßnahmen
vorgenommenen Schritte sollen intensiviert, systematisiert und zu einer strategischen Sportstättenentwicklungsplanung ausgebaut werden.
Die weiteren Planungsschritte orientieren sich hierbei an dem „Leitfaden zur Sportstättenentwicklungsplanung“ des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft. Hiernach verläuft die Sportstättenentwicklungsplanung in den folgenden, wiederkehrenden Prozessschritten:
Wie bereits unter Ziff. 1 ausgeführt, soll im Zuge dieser Planungsschritte eine Prioritätenliste der
notwendigen Maßnahmen erstellt werden, die als Grundlage aller Entscheidungen dient.
Sportstättenkommission
Eine Sportstättenentwicklungsplanung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten „an einem Tisch
sitzen“ und sich einbringen. Es ist von hoher Bedeutung, alle verschiedenen Sichtweisen in die
Überlegungen einzubeziehen.
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Hierzu soll das Gremium der Sportstättenkommission eingesetzt werden.
Die Beteiligten sind dem nachstehenden Schaubild zu entnehmen:
Im Einzelnen sind diesen Teilnehmerfeldern die folgenden Personen bzw. Personengruppen zuzuordnen:
Stadtrat (Politik)
Sportpolitische Sprecher aller im Rat der Stadt Krefeld vertretenen Fraktionen
(SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke)
Verwaltung
Geschäftsbereichsleiter IV (Vorsitz)
Fachbereichsleiter 40
Fachbereichsleiter 52
Fachbereichsleiter 60
Fachbereichsleiter 61
Geschäftsbereichscontroller IV
Sportnachfrager/-anbieter
Stadtsportbund (zwei Vertretungen für Vorstand/Geschäftsführung sowie je eine Vertretung
der Fachschaften Eissport, Fußball, Handball, Schwimmen, AG Schulsport)
Sportjugend mit einer Vertretung
große Vereine mit eigenen Sportanlagen mit zwei Vertretungen, davon ein Schwimmverein
Bürgerschaft
- Arbeitsgemeinschaft der Krefelder Bürgervereine mit zwei Vertretungen
- Jugendbeirat mit einer Vertretung
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Insgesamt hätte nach diesem Vorschlag der Verwaltung die Sportstättenkommission 25 Mitglieder
– eine Größe, die einerseits einen guten Querschnitt des Krefelder Sports darstellt und andererseits noch Arbeitsfähigkeit gewährleistet.
Jedoch sollte es im weiteren Verfahren die Möglichkeit geben, dass die Sportstättenkommission
ihrerseits noch Mitglieder nachberuft, falls hierfür aus sportfachlicher Perspektive die Notwendigkeit gesehen wird.
4.
Ausblick/zeitliche Abfolge
Die Sportstättenkommission wird noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen und sich erstmalig
zusammenfinden. Aufgrund der Vielfalt, aber auch der Unterschiedlichkeit, der verschiedenen
Sportstätten, erscheint es sinnvoll, entsprechende Arbeitsgruppen zu bilden.
Die nachstehende Struktur ist für die Arbeit der Sportstättenkommission bzw. der verschiedenen
Arbeitsgruppen angedacht:
Sportstättenkommission
AG
Sportfreianlagen
AG
Turnhallen
AG
Sportsonderbauten
(Eishallen, Bäder)
Über die konkrete Bildung der Arbeitsgruppen und ggfs. Hinzuziehung weiterer Mitglieder in die
Arbeitsgruppen soll noch in der ersten Sitzung der Sportstättenkommission befunden werden.
Bei Bedarf bleibt im weiteren Verlauf der Aktivitäten die Einbindung einer externen Begleitung zu
prüfen.
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
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1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: