Daten
Kommune
Krefeld
Größe
119 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
29.10.18, 14:34
Aktualisiert
25.01.19, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
61 - Stadtplanung und Bauaufsicht
5. Februar 2002
- 61/1 -
li-ho / 37 05
Ergebnisniederschrift
über die Anhörung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB am Dienstag, dem 11. Dezember 2001.,
18:00 Uhr, im Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums, Johannes-Blum-Straße 101, zur Aufstellung
der Bauleitpläne
Nr. 652 - Bereich zwischen Hanninxweg, Willicher Straße und Westumgehung Fischeln
Nr. 660 - Westumgehung Fischeln: Teilabschnitt von der südlichen Kölner Straße bis zur Anrather Straße
sowie der 201. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Fischeln-Südwest zwischen
Kölner Straße und Anrather Straße
Verhandlungsleiter:
Bezirksvorsteher Stangenberg
von der Verwaltung:
Herr Hudde
- Fachbereich 61
Herr Gudd
- Fachbereich 61
Herr Helm
- Fachbereich 61
Herr Monderkamp
- Fachbereich 61
Frau Linn
- Fachbereich 61
Teilnehmer:
lt. Teilnehmerliste - 138
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Um 18.00 Uhr eröffnet der Bezirksvorsteher, Herr Stangenberg, die Veranstaltung. Er begrüßt
die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage des Bezirksvorstehers, ob zur
Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät benutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben.
Herr Hudde erklärt zunächst Sinn und Zweck der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und
das weitere Planverfahren. Er weist darauf hin, dass zu den obengenannten Bauleitplänen in
den nächsten 8 Tagen im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht, Konrad-Adenauer-Platz
17,
47803
Krefeld,
Stellungnahmen
zu
Protokoll
gegeben
oder
schriftlich
ein-
gereicht bzw. angekündigt werden können. Es bestehe für die Bürger die Möglichkeit, sich im
Rahmen der öffentlichen Auslegung der Bauleitpläne erneut zu äußern. Außerdem erfolge auch
eine Präsentation der Pläne im Internet.
Herr Hudde geht nun zunächst auf die Änderung des Flächennutzungsplanes ein. Er berichtet,
dass die vorgesehene Planung den derzeitigen Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspreche. Deshalb werde eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Die alte Planung für den Bereich „Fischeln-Südwest“ zwischen Kölner Straße und Anrather
Straße beinhaltete im Gegensatz zur jetzt vorgesehenen einen ortsnahen Verlauf der geplanten
Straße (sogenannte Trassenvariante 1). Für diese damalige 201. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden bereits am 30.09.1996 eine frühzeitige Bürgeranhörung und in der Zeit
vom 21.08.1998 bis 21.09.1998 eine öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchgeführt.
Insbesondere aufgrund von Anregungen bei dieser Bürgeranhörung wurden die Planziele geändert. Dies führte im Hinblick auf die Festlegung des Linienverlaufs zum einen zu einer wesentlichen Änderung der Grundzüge der Planung insgesamt und zum anderen durch die Änderung
des Trassenverlaufs zu einer Verschiebung des Plangebietes nach Süden. Aus diesem Grunde
sollen die Planziele, die zur Änderung des Flächennutzungsplanes führen, den Bürgern heute
erneut im Rahmen einer Bürgerbeteiligung vorgestellt werden.
Herr Hudde weist darauf hin, dass ebenfalls der Landschaftsplan durch die vorgesehene neue
Planung geändert werden müsse. Hier sei beabsichtigt, gemäß § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NW alle der Planung widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen bei der Aufstel-
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lung des Bebauungsplanes außer Kraft zu setzen. Die Belange des Trägers der Landschaftsplanung bleiben dabei voll gewahrt.
Er geht nun auf den städtebaulichen Entwurf als Grundlage des Bebauungsplanes ein. Er berichtet, dass das damalige Planungsamt für den Bereich zwischen Willicher Straße und Hanninxweg zwei städtebauliche Entwürfe, die dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung am 21.06.2000 sowie der Bezirksvertretung Krefeld-Fischeln am 27.06.2000 zusammen
mit einem Sachstandsbericht zur Kenntnis gegeben wurden, entwickelte. Grundlage für die
Bürgeranhörung heute sei eine Überarbeitung dieser Konzepte.
Weiter teilt er mit, dass die Planung eines Wohngebietes beabsichtigt sei, durch die der vorhandene Siedlungskörper abgerundet und abgeschlossen werde. Er stellt den dritten Planungsabschnitt einer Gesamtplanung im Bereich Fischeln-Südwest dar, dessen erster und
zweiter Teil durch die Bebauungspläne Nr. 630 - nördlich des Kütterweges zwischen Willicher
Straße und Dohmenstraße - und 629 - südlich der Anrather Straße / nordöstlich Krützboomweg
- planungsrechtlich inzwischen umgesetzt sind.
Das Plangebiet werde über vier, z. T. autoverkehrlich voneinander getrennte Er-schließungsäste
an das übergeordnete Straßensystem angebunden: jeweils im Norden und im Osten an die
Willicher Straße sowie im Südwesten an den Hanninxweg und an die in Planung befindliche
anbaufreie Straße im Westen Fischelns, für die ebenfalls das Verfahren zur Aufstellung eines
Bebauungsplanes eingeleitet ist. Durch das Plangebiet soll dabei eine Buslinie geführt werden.
Durch die Führung der Erschließungsstraßen werde das geplante Wohngebiet in voneinander
unabhängige Bereiche gegliedert, die so geführt bzw. ausgebaut würden, dass Durchgangsverkehr nicht entstehen könne. Die Straßen in den einzelnen Wohnwaben sollten verkehrsberuhigt
ausgebaut und z. T. als Spielstraßen gestaltet werden. Ergänzt werde die öffentliche Verkehrsfläche um private Flächen für Geh-, Fahr- und Leitungsrechte, die im Wesentlichen die einzelnen Wohnhöfe erschließen sollen.
Hinsichtlich des ruhenden Verkehrs führt Herr Hudde aus, dass bei Reihenhäusern ein Verhältnis von Wohnungen zu Stellplätzen von 1 : 1,5 nicht unterschritten werden soll. Tiefgaragen
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sollten u.a. im Bereich des Geschosswohnungsbaus baurechtlich zulässig gemacht werden. Für
die Doppel- und Einzelhäuser werden auf den Grundstücken Stellplätze und Garagen in einem
Verhältnis von ca. 2 Stellplätzen je Wohneinheit vorgesehen. Öffentliche Parkplätze würden in
ausreichendem Umfang angeboten und so angeordnet, dass die einzelnen Wohnwaben so gering wie möglich durch Autoverkehr belastet würden.
Bindeglied zwischen den Wohnbereichen seien die öffentlichen Grünflächen. Sie führten zu
einer konsequenten Trennung von Kraftfahrzeugverkehr einerseits sowie Fußgänger- und Radfahrverkehr andererseits, in die zusätzlich die Bezirkssportanlage mit einem Restaurant oder
einer Freizeiteinrichtung integriert werden. Eine großzügig geplante Grünfläche liege im Gebietszentrum und sei Bestandteil eines teilweise bereits bestehenden Geh- und Radwegesystems
im Siedlungsbereich vom Stadtpark Fischeln. Diese Grünflächen würden über Span-
gen in südliche Richtung in die Baugebiete hinein bis zu den Plangebietsgrenzen verlängert.
Dort würden ebenfalls Grünflächen vorgesehen, die das Neubaugebiet u.a. zur bestehenden
Bebauung und zur Straße hin abschirmen. In diese werden, so erforderlich, die Lärmschutzanlagen zum Schutz der Wohnbebauung integriert.
An der Willicher Straße sei Geschosswohnungsbau, ggf. auch in Verbindung mit Läden für die
Versorgung des Gebietes vorgesehen. An der Willicher Straße sei ein Bereich für eine neue
Grundschule und eine Bezirkssportanlage vorgesehen. Die Sportanlage werde durch Grünanlagen von den Wohngebieten getrennt. Im Bereich westlich der Bezirkssportanlage sei eine Solarsiedlung mit neuen Technologien und zukunftsweisender Architektur in NW geplant. Sie umfasst ca. 80 Wohneinheiten. Das daran angrenzende Wohngebiet bestehe zum großen Teil aus
über private Stichstraßen erschlossenen Wohnhöfen, die ein ruhiges und nachbarschaftliches
Wohnen ermöglichen.
Weiter teilt Herr Hudde mit, dass die unmittelbare Umgebung des derzeitigen Hanninxhofes
durch einen breiten Grünzug zur nördlich gelegenen vorhandenen Tennisanlage hin abgeschottet werde. In dem gesamten Gebiet ist ein- bis zweigeschossige Bauweise zulässig. Insgesamt
sind ca. 450 Wohneinheiten in dem städtebaulichen Entwurf dargestellt. Hierfür liege eine Par-
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zellierung für relativ große Grundstücke vor. Es sei beabsichtigt, einen Teil des Gebietes privaten Bauwilligen anzubieten.
Es wird darauf verwiesen, dass im Verlauf des Bebauungsplanverfahrens insbesondere die
Erarbeitung eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes, eines Gutachtens zur Sickerfähigkeit des Untergrundes sowie eines Lärmschutzgutachtens vorgesehen sei. Herr Hudde berichtet
weiter, dass das durch den Bebauungsplan Nr. 660 selbständige Straßenteilstück zwischen
Kölner Straße im Südosten von Fischeln bis zur Anrather Straße planungsrechtlich festgelegt
werde. Die Realisierung dieses Streckenabschnitts werde bereits zu einer Entlastung des Ortskernes führen. Verbindungen an das bestehende Straßennetz seien vorgesehen über die Dohmenstraße, die Willicher Straße und den Weg südlich des Hanninxhofes. Hierdurch werde zum
einen gewährleistet, dass die Straße durch den aus dem bestehenden Ort kommenden Verkehr
in ausreichendem Umfang genutzt werde, zum anderen dass - ergänzt durch eine entsprechende innere Erschließung - der durch das neue Baugebiet „Fischeln-Südwest“ zu erwartende Verkehr den Altort nur unwesentlich belasten werde. Zum Teil werde durch die Anbindung an das
Straßennetz eine Aufweitung der genannten bestehenden Straßen erforderlich.
Herr Architekt Angenvoort / Büro Angenvoort + Barth weist darauf hin, dass der Bebauungsplan
Nr. 660 - Westumgehung Fischeln - neben dem eigentlichen Straßenkörper untergeordnete
Wege, wie Fuß-, Rad- und Wirtschaftswege, die Anbindung der Straße an das bestehende Straßennetz sowie die internen ökologischen Ausgleichsflächen für die durch die Planung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft passe beinhalte. Es werde im Bebauungsplan festgelegt, dass innerhalb der geplanten Wasserschutzzone III B der Wassergewinnungsanlage des
Wasserwerkes 5 - In der Elt - keine direkte Versickerung des auf den Verkehrsflächen anfallenden Niederschlagswassers vorgesehen sei, sondern dieses zu einer Versickerungsanlage außerhalb der Schutzzone an der Willicher Straße geleitet und dort zur Versickerung gebracht
würde.
Der Verkehrsgutachter, Herr Angenvoort, geht nun auf die konkrete Planung insbesondere der
Umgehungsstraße im Westen Fischelns ein. Sie sieht eine Trasse vor, die von der Kölner Straße
südlich Fischelns auf der Höhe des vorhandenen Wirtschaftsweges nördlich der A 44 in westliche Richtung führt, etwa 500 m östlich der Willicher Straße nach Nordwesten abschwenkt, die
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Willicher Straße quert, östlich von Pescherhof und Rohrhof nach Norden führt, die Anrather
Straße quert, in einem Abstand von mindestens 100 m zu den Grundstücken der vorhandenen
Bebauung weiter nach Norden verläuft und im Bereich der Kimplerstraße nach Osten abknickt.
Diese Umgehungsstraße sei auch die Voraussetzung für die Entwicklung der Wohnbaumaßnahme „Fischeln-Südwest“ im Bereich zwischen Hanninxweg und Willicher Straße.
Der Bezirksvorsteher, Herr Stangenberg, bedankt sich bei Herrn Hudde und Herrn Angenvoort
für die ausführlichen Informationen und bittet nun die Bürger, zu den Plänen Anregungen vorzubringen bzw. Bedenken zu äußern.
Herr Möller fragt nach den Werten der Lärmbelastung der neuen Umgehungsstraße.
Herr Monderkamp - Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht - weist auf eine spezielle Prognoseberechnung der Entwicklung des Bereiches Fischeln-Südwest hin. Er erläutert anhand eines Planes die wichtigsten Straßen im Bereich Fischeln-Südwest. Dies seien Kölner Straße,
Erkelenzer Straße, Mühlenfeld, Vulkanstraße, Hafelsstraße, Anrather Straße, Dohmenstraße
und Büdericher Weg. Für all diese Straßen seien einzelne Prognosen gemacht worden. Er stellt
anhand eines Säulendiagrammes die heutige und die zukünftige Belastung dieser Straßen dar.
Herr Monderkamp fasst zusammen, dass es aus verkehrsplanerischer Sicht einen sehr plausiblen Grund gebe, die Umgehung von der Kölner Straße im Süden bis zur Kölner Straße im Norden
durchzuführen. Zumindest sollte die geschlossene Durchführung durch das Mühlenfeld erhalten werden. Davon würden insbesondere der Verkehr auf der Erkelenzer und Anrather Straße
profitieren. Auf jeden Fall bringe die neue Umgehungsstraße für alle Wohngebiete sehr große
Entlastungseffekte.
Herr von Friedenthal vermag nicht einzusehen, dass er, wenn er von der Grevenbroicher Straße
über eine Umgehungsstraße fahren solle, um anschließend auf die Kölner Straße zu gelangen.
Ihm erscheine der Verlauf der Straße an dieser Stelle nicht sehr sinnvoll. Ihn interessiere, wie
das Verkehrsaufkommen gemessen wurde, ob man sich hier nur nach Ziel- und Quellverkehren
gerichtet habe oder ob auch andere Faktoren Berücksichtigung gefunden hätten.
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Herr Monderkamp weist darauf hin, dass die Frage der Gestaltung des inneren Netzes von großer Wichtigkeit sei. Es werde von einem Anwohner der Grevenbroicher Straße sicherlich nicht
verlangt, dass er die Umgehungsstraße benutzt, um zur Kölner Straße zu gelangen. Es müsse
jedoch Vorsorge getroffen werde, dass die in Zukunft zu erwartenden Verkehre diese Möglichkeit in Anspruch nähmen. Weiter erläutert er, dass bei der Prognose nicht nur von Ziel- und
Quellverkehr ausgegangen wurde, sondern dass auch andere Faktoren, wie Erreichbarkeit von
Gewerbegebieten, Durchgangsverkehr, in dieser Prognose Berücksichtigung gefunden hätten.
Spätestens mit der Fortsetzung des Gewerbegebietes Fichtenhain II sei noch mit anderen Verkehren als Ziel- und Quellverkehren zu rechnen.
Herr Möller fragt nach, wie hoch das Verkehrsaufkommen auf der neuen Umgehungsstraße
prognostiziert sei.
Herr Angenvoort antwortet, dass für die Umgehungsstraße ein durchschnittlicher Verkehr von
16.000 Fahrzeugen / pro Tag prognostiziert werde.
Auf Nachfrage von Frau Reichert bestätigt Herr Monderkamp, dass zukünftige Gewerbe- und
Industriegebiete in der Verkehrsprognose mit berücksichtigt seien.
Herr Schütze weist darauf hin, dass die Verkehre auf der Kölner Straße zu 85 % aus Ziel- und
Quellverkehren bestünden. Seiner Ansicht nach würde dadurch für die Kölner Straße keine
große Entlastung durch die Umgehungsstraße entstehen.
Herr Angenvoort merkt an, dass es sich bei Ziel- und Quellverkehren nicht nur um Verkehr von
den Wohnhäusern in Fischeln zur Kölner Straße und umgekehrt handele, sondern dass unter
Ziel- und Quellverkehr auch die Wege vom jeweiligen Wohnhaus z. B. nach Düsseldorf zu verstehen sei, und hier würde man zukünftig sicherlich nicht durch den Ortskern fahren, sondern
von der Umgehungsstraße aus direkt auf die Autobahn.
Herr Faber vertritt die Auffassung, dass die Umgehungsstraße eine große Entlastung für den
Ortsinnenkern von Fischeln darstelle. Hierzu sei es jedoch erforderlich, dass auch eine Nord-
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und eine Ostumgehung geschaffen werde. Die Schaffung einer Ost- und Nordumgehung schaffe
seiner Ansicht nach mehr Entlastung für den Ortskern als die jetzt hier vorgeschlagene
Westumgehung.
Herr Blum fragt nach, ob die hier vorgestellten Bebauungspläne Wohnbaugebiet und Umgehungsstraße nur gemeinsam beschlossen werden könnten oder ob ggf. ein B-Plan auch einzeln
zum Ziel geführt werden könne.
Herr Hudde erörtert, dass die Planung im Moment gemeinsam vorgesehen sei. Er weist darauf
hin, dass der Baubeginn für einen ersten Straßenabschnitt für das Jahr 2004 vorgesehen sei. Es
sei aus der Bürgeranhörung von 1996 angeregt worden, dass erst die Umgehungsstraße fertiggestellt werden solle, bevor man mit dem neuen Wohnbaugebiet beginne.
Frau Reichert möchte wissen, welche Lärmschutzmaßnahmen von der Kölner - bis zur Willicher
Straße vorgesehen seien.
Herr Hudde teilt mit, dass ein Lärmschutzwall mit einer aufgesetzten Lärmschutzwand entlang
des neuen Baugebietes vorgesehen sei. Dies sei der einzige Bereich, für den lt. Lärmschutzgutachten zz. ein aktiver Lärmschutz notwendig sei.
Frau Heller macht darauf aufmerksam, dass es sich seinerzeit um drei Varianten der Anlage
einer Umgehungsstraße durch Fischeln gehandelt habe. Sie interessiere die Lärmbelastung
aller drei Varianten.
Herr Monderkamp erläutert, dass es keine Variante gebe, die den Zusatzverkehr in Richtung
Norden (Mühlenfeld) trenne bzw. von Mühlenfeld abführe. Alle Varianten kommen im Bereich
Mühlenfeld an. Sie unterscheiden sich lediglich in dem Weg dorthin.
Herr Engels regt an, den Industrieverkehr unbedingt über die Umgehungsstraße zu führen. Er
halte die heute hier vorgeschlagene Planung noch nicht für die ideale Lösung einer Umgehungsstraße für Fischeln.
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Herr Niehues befürchtet, dass die Umgehung mit Anbindung an die Anrather Straße ziemlich
nah an das Wohngebiet Grevenbroicher Straße herangeführt wird. Er spricht sich dafür aus,
dieses Teilstück etwas mehr nach Westen zu verlegen. Außerdem stelle sich für ihn die Frage,
ob bei der Politik überhaupt der Wunsch bestehe, diese Straße zeitnah weiterzubauen.
Herr Stangenberg beantwortet die Frage dahin gehend, dass die Fortführung der Umgehung bis
zur Obergath auf jeden Fall für eine direkte Anschlussplanung vorgesehen sei. Die Umgehungsstraße ende also nicht an der Anrather Straße, sondern die Planung werde entsprechend weitergeführt werden.
Herr Widenka erkundigt sich, ob eine parallele Planung von der Anrather Straße zum Mühlenfeld hin zeitgleich erfolge.
Herr Stangenberg erläutert, dass die Parallelplanung von der Anrather Straße in Richtung Norden zz. noch nicht vergeben sei.
Herr Schütze regt an, die Umgehungsstraße in der Variante 3 c nicht zu bauen, sondern die
Variante 3 b, die an der Anrather Straße endet und von dort aus abführt auf die Oberschlesienstraße. Weiterhin hält er die Verlängerung zum Mühlenfeld nicht für sinnvoll, entweder
baue man einen Stadtpark oder die Umgehungsstraße in diesem Bereich. Da für den Stadtpark
Landesmittel beantragt wurden, habe er Zweifel, ob auch für die Umgehungsstraße in Verlängerung der Anrather Straße zum Mühlenfeld Landesmittel beantragt werden können. Er bittet die
Verwaltung, diese Bedenken zu prüfen.
Herr Angenvoort macht noch einmal darauf aufmerksam, dass die Notwendigkeit diese Südwest-Umgehung fortzusetzen, sehr groß sei. Deshalb müsse diese Achse zügig ausgebaut werden. Er erläutert anhand von Plänen den Bürgern, dass die Variante C gerade diejenige sei, die
den Stadtpark am Wenigsten belaste.
Nach den näheren Erläuterungen der Variante C durch Herrn Angenvoort spricht auch Herr
Schütze sich für diese Variante aus.
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Herr Wochele fragt nach, ob es Zählungen darüber gegeben habe, wieviele Fahrzeuge sich von
der Umgehungsstraße in Richtung Innenstadt bewegen. Er befürchtet, dass der Verkehr sich
dann an der Kreuzung Obergath / Untergath / Kölner Straße stauen werde.
Herr Monderkamp teilt mit, dass er die genaue Zahl im Augenblick nicht vorliegen hätte, er bietet Herrn Wochele an, ihn im Büro anzurufen. Dann könne er die entsprechende Auskunft geben. Es sei richtig, dass ein Großteil des Verkehrs in die Innenstadt gehe. Es fließe aber auch
ein erheblicher Teil über die Obergath und Untergath nach Westen und Osten ab. Herr Monderkamp gibt zu bedenken, dass ohne die Umgehungsstraße der Verkehr sich zukünftig an dieser
Kreuzung erst recht stauen würde. Weiterhin erläutert er, dass lt. einem Gutachten, einem sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan, die Umgehungsstraße mit attraktivem Straßenbegleitgrün versehen werden sollte. Dies solle in ähnlicher Form geschehen wie es bei der
Umgehung vom Ortsteil Meerbusch-Osterath der Fall sei.
Herr Fahlenkamp schlägt eine großzügigere Lösung eines Ringes um den Ortsteil Fischeln vor,
so dass auch die Quellverkehre vom Raderfeld oder von anderen Gebieten, die östlich der Kölner Straße lägen, sich auf die Trassen hin entwickeln könnten. Eine weitere Möglichkeit wäre,
zur Entlastung der A 57 die alte B 9-Strecke entsprechend auszubauen und zu aktivieren, möglicherweise mit einer Untertunnelung des Straßenabschnitts Kölner Straße vom Hallenbad bis
zum Neuburgshof. In anderen Städten gäbe es vergleichbar gute Lösungen; Herr Fahlenkamp
führt hier Düsseldorf und Bad Godesberg an.
Herr Stangenberg erläutert, dass die Planung einer Tieflegung eines Teilstückes der Kölner
Straße schon seit ca. 20 Jahren bestehe, jedoch aus finanziellen Gründen mehrfach verworfen
wurde.
Herr Blum schlägt vor, auch die beiden anderen Varianten der Ortsumgehung zu diskutieren.
Herr Stangenberg weist darauf hin, dass die beiden anderen Varianten in vorangegangenen
Bürgeranhörungen bereits verworfen wurden.
Frau Lechtenböhmer bestätigt z. T. die Ausführungen von Herrn Stangenberg. Sie macht darauf
aufmerksam, dass durch das Engagement einiger Bürger bei der letzten Bürgeranhörung zu
diesem Thema jetzt heute hier nur noch die Variante C zur Debatte stünde. Sie spreche sich
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jedoch nach wie vor dafür aus, die Umgehung noch weiter von der Bebauung im Fischelner
Westen wegzuführen, und zwar östlich der Breuerhofstraße.
Herr Monderkamp erläutert, dass eine Umgehung auch gut nutzbar sein müsse. Je weiter eine
Umgehungsstraße von einer Wohnbebauung entfernt sei, desto unattraktiver sei sie auch für
die Nutzung durch die Bürger, die in diesen Baugebieten wohnen. Wenn man vom Wohngebiet
aus erst einen großen Umweg fahren müsste, um auf eine Umgehungsstraße zu gelangen, kann
man davon ausgehen, dass diese Straße nicht optimal genutzt werde. Allerdings setze eine
Straße in der Nähe einer Bebauung aktiven Lärmschutz voraus. Dieser aktive Lärmschutz sei
ggf. wirkungsvoller als wenn die Umgehungsstraße weiter weg vom Wohngebiet liege ohne jeden Lärmschutz.
Herr Hahn fragt nach, welche Möglichkeit es gebe, die Planvariante 3 c abzuwenden.
Herr Stangenberg erläutert noch einmal das weitere Verfahren. Die Einwände dieser Bürgeranhörung und die Einwände und Anregungen aus der anschließenden Offenlage werden bei der
Abwägung des Planes mit berücksichtigt. Letztendlich entscheide der Rat der Stadt Krefeld
darüber, ob und welche Variante der Umgehungsstraße in Fischeln gebaut werde.
Herr Möller wirft die Frage auf, ob es Prognosewerte gebe über die Abflüsse der Verkehre in die
Wohngebiete und parallel dazu über die Abflüsse der Verkehre in die Industriegebiete.
Herr Monderkamp erläutert, dass für sämtliche Straßenzüge des Grundnetztes eine sogenannte
Routenverfolgung erarbeitet werde. Diese Routenverfolgung zeige, dass auch ein größerer Teil
der Verkehre in Fischeln bleibe und ein gewisser Teil über den Ort hinaus in die Nachbargemeinden führe. Die genauen Zahlen hätte er jetzt hier nicht vorliegen. Sie könnten jedoch jederzeit in seinem Büro erfragt werden.
Frau Reichert befürchtet, dass - wie auch im Bereich des Bebauungsplanes 630 geschehen - die
Wohnbaugebiete sich schneller entwickeln als der Straßenbau. Ihre Frage zielt darauf ab, wie
man es bewerkstelligen könne, dass beide Maßnahmen möglichst parallel durchgeführt würden, damit der zusätzlich Verkehr, der durch neu geschaffene Wohngebiete entstehe, auch
gleichzeitig durch eine neu geschaffene Straße vernünftig abfließen könne.
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Herr Stangenberg weist darauf hin, dass aufgrund von Äußerungen bei vorangegangenen Bürgeranhörungen, wo der Wunsch bestanden habe, neue Baugebiete nur mit einer entsprechenden Straßenplanung anzubieten, hier nun ein komplettes Konzept vorgelegt werde mit einer
Wohnbebauung, mit einer Straßenplanung und mit dem Bau einer Bezirkssportanlage.
Herr Fenske spricht sich als Bürger des Westens von Fischeln eindeutig gegen die Variante 3c
aus. Er bittet, die Varianten 3a und 3b noch einmal näher zu erläutern.
Herr Angenvoort führt aus, dass alle drei Varianten von einem Institut für Ökologie und Umwelt
in Hannover erarbeitet wurden. Der Rat der Stadt Krefeld habe sich im Endeffekt für die Variante
3c entschieden. Er stellt fest, dass bei den bisherigen Äußerungen an diesem Abend wenig
oder gar keine Stimmen gegen die Umgehungsstraße, sondern nur über die Art und Qualität der
Straße eingebracht wurden. Jede Variante habe Vor- und Nachteile, die letztendlich gegeneinander abzuwägen seien. Die hier vorgebrachten Anregungen und Bedenken würden aufgenommen und in die Beratungen eingebracht, letztendlich wird dann wieder der Rat der Stadt
entscheiden, welche Variante in Fischeln zum Tragen komme.
Herr Renner spricht sich für die Variante 3a aus. Sie beinhalte eine Entlastungsfunktion für die
Kölner Straße, eine Erschließungsfunktion des Wohngebietes und für das Gewerbegebiet Fichtenhain. Herr Renner stellt die Frage, ob von der Verwaltung überprüft worden sei, ob ein enger
Ring um Fischeln dazu führe, die Staus auf der A 57 zu vermindern.
Herr Monderkamp berichtet, dass die Umgehungsstraße nur in Stausituationen auf der A 57 als
eine Ausweichstraße angesehen werden könnte.
Frau Lechtenböhmer und Frau Wilstake sprechen sich für die Variante 3b aus.
Auf die Frage von Frau Wilstake, ob für die Variante 3c private Interessen vorlägen, antwortet
Herr Stangenberg, dass dies nicht der Fall sei. Von jeder Variante seien Grundstückseigentümer
und Bürger stärker oder nicht stärker betroffen.
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Herr Ketteler fragt nach, wann der Kindergarten am Kütterweg gebaut werde. Außerdem interessiere ihn, ob die in dem Neubaugebiet geplante Schule und die Sportanlage ausreichend dimensioniert seien.
Herr Stangenberg erläutert, dass der Kindergarten im Kindergartenbedarfsplan ausgewiesen
sei. Dies bedeute, dass wenn die Bebauung wie geplant durchgeführt werde, auch der Kindergarten mit gebaut wird. Der Kindergarten befinde sich dann im städtischen Besitz. In dem neuen Wohngebiet sei eine Grundschule vorgesehen. Hierbei gehe es um die Frage, ob die
Süd-Schule an der Kölner Straße noch richtig liegt, wenn westlich der Kölner Straße eine Neubebauung erfolge, wo in erster Linie junge Familien angesiedelt werden sollen, oder ob eine
neue Schule in dem Neubaugebiet vorgesehen werde. Diese Frage werde derzeit mit der Schulverwaltung erörtert.
Frau Lechtenböhmer bittet, bei der Schule - wenn sie denn gebaut werde - auch eine Turnhalle
mit einzuplanen. Außerdem regt sie an, Einkaufsmöglichkeiten in dem neuen Wohnbaugebiet
zu schaffen.
Herr Schütze empfiehlt der Verwaltung, die Entscheidung über den Neubau einer Schule in dem
neuen Wohngebiet oder die Erweiterung der Schule an der Kölner Straße zu treffen, bevor das
neue Wohngebiet entstehe.
Frau Reichert fragt nach, über welche Straße der Bauverkehr abgewickelt werden solle, falls die
Umgehungsstraße zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertig sei.
Herr Stangenberg geht davon aus, dass die Straße zuerst gebaut wird und dann das Wohngebiet erschlossen werde.
Herr Lehmann spricht sich gegen die Trasse 3c aus. Er ist der Meinung, dass die neue Umgehungsstraße so weit wie möglich an die Breuershofstraße herangeführt werden solle.
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Herr von Friedental fragt nach, ob das Biotop südlich der Kimpler Straße direkt von der Umgehungsstraße tangiert würde. Zu dem Bebauungsvorschlag hat er die Frage, wie die Parkplatzsituation geklärt werde und auf welche Art das Abwasser versickert wird.
Herr Monderkamp berichtet, dass die bisherige Planung überdacht wird. Die neue Umgehungsstraße könnte um das Biotop auch einen Bogen machen.
Herr Hudde betont, was das Baugebiet angehe, dass man sich in einem ganz frühen Planungsstand befände, und was die Entwässerung angehe, ein bodenhydrologisches Gutachten im
Laufe des Verfahrens noch erstellt werde, wo die Versickerungsmöglichkeiten aufgrund der
Bodenschichten recherchiert würden. Daraufhin werde ein entsprechendes Versickerungskonzept erstellt.
Zur Parksituation berichtet Herr Hudde, dass vorgesehen sei, für die Einzel- und Doppelhäuser
je zwei Stellplätze zu errichten, d.h. eine Garage und die Zufahrt als zweiten Abstellplatz davor.
Für die Reihenhausbebauung sei ein Stellplatzschlüssel von 1,5 vorgesehen. In der Nähe der
Mehrfamilienhäuser seien Garagenhöfe angedacht. Andererseits wird auch die Errichtung einer
Tiefgarage angestrebt. Besucherstellplätze seien entlang der Hauptsammelstraße eingerichtet.
Wieviel Stellplätze letztendlich erforderlich werden, richte sich danach, wieviel Wohneinheiten
letztendlich realisiert würden.
Frau Reichert appelliert an die Planer, dass die Grünstreifen in dem geplanten Gebiet um Fischeln ansprechend gestaltet würden, so dass sie von der Bevölkerung auch entsprechend
genutzt werden könnten, z.B. Radfahren, Joggen, Verweilen auf Bänken etc..
Der Bezirksvorsteher, Herr Stangenberg, stellt fest, dass keine weiteren Meldungen mehr vorliegen und schließt die Bürgeranhörung um 20:30 Uhr.
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