Daten
Kommune
Krefeld
Größe
93 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
29.10.18, 14:34
Aktualisiert
25.01.19, 00:29
Stichworte
Inhalt der Datei
FB 61/Stadtplanung
22. März 2007
6102
li / 37 05
Ergebnisniederschrift
über die Anhörung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) am
Dienstag, dem 06.03.2007, 18.00 Uhr, im Saal des Clemenshauses, Krefeld-Fischeln,
Clemensplatz 1, zum Bebauungsplan Nr. 652 – Bereich zwischen Hanninxweg, Willicher Straße und Westumgehung Fischeln Verhandlungsleiter:
Bezirksvorsteherin Küpper
von der Verwaltung:
Herr Harter
- FB 61 - Stadtplanung
Herr Walter
- FB 61 - Stadtplanung
Frau Linn
- FB 61 - Stadtplanung
Teilnehmer:
lt. Teilnehmerliste - 77
Um 18.00 Uhr eröffnet die Bezirksvorsteherin, Frau Küpper, die Veranstaltung. Sie begrüßt die Teilnehmer und erläutert das weitere Verfahren. Auf die Frage von Frau Küpper, ob zur Fertigung der Niederschrift ein Aufnahmegerät genutzt werden dürfe, werden von den Anwesenden keine Bedenken erhoben.
Herr Harter erklärt zunächst Sinn und Zweck der Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 1 BauGB und das weitere Planverfahren. Er weist darauf hin, dass zu den o.g.
Bauleitplänen in den nächsten 8 Tagen im Fachbereich Stadtplanung, KonradAdenauer-Platz 17, 47803 Krefeld, Stellungnahmen zu Protokoll gegeben oder schriftlich eingereicht bzw. angekündigt werden können. Es bestehe die Möglichkeit für die
Bürger, sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes erneut zu
äußern. Außerdem erfolge eine Präsentation des Bebauungsplanes im Internet. Anfragen seien auch per E-Mail möglich.
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Herr Walter geht zunächst auf die Geschichte der Entstehung dieses Bebauungsplanes
ein. Er teilt mit, dass am 11. Dezember 2001 für den Bebauungsplan Nr. 652 bereits
eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Fischeln durchgeführt wurde. Dabei wurde
auch der Bebauungsplan Nr. 660 – Umgehungsstraße in Fischeln sowie die entsprechende 201. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Fischeln-Südwest zwischen Kölner Straße und Anrather Straße vorgestellt. Zwischenzeitlich hat sich der Planentwurf des Bebauungsplanes Nr. 652 jedoch im Detail an mehreren Stellen geändert.
Zudem sei der Bebauungsplan Nr. 660 inzwischen rechtskräftig, so dass eine der wesentlichen Grundlagen für die Entwicklung des Baugebietes planungsrechtlich gegeben
ist. Aus diesem Grunde soll der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit gegeben werden, Einsicht in die inzwischen überarbeitete Planung zu nehmen und ggf. Anregungen zu geben bzw. Bedenken zu äußern. Ziel der Planung sei die Schaffung von Planrecht für eine neue Wohnbebauung, eine Bezirkssportanlage, eine Grundschule, einen Kindergarten sowie für Verkehrs- und Grünflächen.
Der städtebauliche Entwurf stelle derzeit den Bau von 450 Wohneinheiten dar. Vorgesehen seien freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und auch
Geschosswohnungsbau. Die Bebauung soll auf zwei Vollgeschosse mit ausgebautem
Dachgeschoss begrenzt werden. Die Grundstücksgrößen lägen bei ca. 400 m² für freistehende Einfamilienhäuser, bei ca. 250 m² für Doppelhäuser und bei ca. 170 m² für
Reihenhäuser. Die Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzungen sollen eine
marktorientierte Bebauung ermöglichen. Der Bebauungsplan setze allerdings keine
Grundstücksgrenzen fest. Dies ermögliche, wenn später abweichend von dem zugrundeliegenden städtebaulichen Konzept gebaut werde, auch großzügigere Grundstücksgrößen möglich sein werden.
Weiter teilt Herr Walter mit, dass zusätzlich zu den Stellplätzen auf den privaten Wohnbaugrundstücken öffentliche Parkplätze in ausreichendem Umfang auf kleinen zentralen Parkplätzen aber auch entlang der Erschließungsstraßen innerhalb der festgesetzten Verkehrsfläche angeboten werden. Somit sei auf jeden Fall für ausreichend Park-
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raum gesorgt. Im Bereich der Bezirkssportanlage und der Grundschule seien darüber
hinaus zusätzlich insgesamt ca. 200 öffentliche Parkplätze im Planentwurf vorgesehen. Im derzeitigen Bestand sei das Plangebiet landwirtschaftlich genutzt, jedoch
überwiegend als Wohnbaufläche dargetellt. Eine Änderung im Flächennutzungsplan
seit Sommer 2006 und des Landschaftsplanes werde durch die Bebauung nicht erforderlich. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen Hanninxweg, Willicher Straße und der
noch zu bauenden Westumgehung.
Insgesamt werde bei der jetzt erfolgten Bebauungsplanänderung von weniger
Wohneinheiten ausgegangen, als dies 2001 einmal vorgesehen war.
Es gebe vier Erschließungsansätze für dieses Plangebiet. Dies sei einmal der Kreisverkehr an der Willicher Straße, der zukünftig einen vierten Arm erhalten könnte. Ein weiterer Anschluss sei im Bereich der geplanten Umgehungsstraße vorgesehen. Dies werden die zwei Erschließungsansätze sein, die am meisten benutzt werden sollen.
Im Nordosten des Gebietes sei eine weitere Anbindung an die Willicher Straße vorgesehen. Hier sei die genaue Lage der Zufahrt derzeit noch nicht festgelegt. Eine vierte
Erschließungsmöglichkeit biete sich am Hanninxweg. Diese sei von der Leistungsstärke
her sicherlich der eingeschränkteste Erschließungszugang in das Gebiet. Hier gehe es
im wesentlichen darum, dass auch Fußgänger und Radfahrer eine direkte Verbindung
zwischen dem Baugebiet und der vorhandenen Ortslage Fischeln bekämen.
Weiter erläutert Herr Walter einen großzügig angelegten Grünzug durch das bestehende
Baugebiet. Durch die Grünstrukturen werde das Plangebiet gegliedert. Von der Planung
des Grünanger inmitten des Baugebietes erhoffe man sich auch, dass innerhalb des
Baugebietes keine Durchgangsverkehre entstehen. Ausserdem macht Herr Walter darauf aufmerksam, dass das Plangebiet - gegenüber der ursprünglichen Planung - nach
Süden hin erweitert wurde. Hier würden Tauschflächen vorgesehen für einen bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb. In dem Bereich unmittelbar am Kreisverkehr seien
verschiedene öffentliche Nutzungen geplant, z.B. eine Bezirkssportanlage, eine Grundschule und ein Kindergarten. Im Bereich der Bezirkssportanlage der Grundschule und
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des Kindergartens würden lärmschützende Maßnahmen zur Wohnbebauung hin vorgesehen.
Der Hanninxhof solle in seinem Bestand erhalten bleiben. Um den Hof herum werde
sich neues Wohngebiet entwickeln, das hauptsächlich von der neuen Umgehungsstraße her erschlossen werden solle. In diesem Bereich sei eine Bebauung überwiegend
von Doppelhäusern vorgesehen.
Die Bezirksvorsteherin, Frau Küpper, bedankt sich bei den Vortragenden, Herrn Walter
und Herrn Harter, und bittet nun die Bürger zu der Planung Anregungen zu geben bzw.
Bedenken zu äußern.
Herr Danziger erkundigt sich nach dem Ausmaß der Lärmschutzmaßnahmen. Insbesondere interessiert ihn, wie hoch der Wall wird und wie breit der Sockel ausfalle.
Herr Harter berichtet, dass der Lärmschutzwall nach heutigen Erkenntnissen ca. 4 m
hoch werden wird. Über die Breite des Sockels gebe es zum jetzigen Zeitpunkt noch
keine genauen Aussagen.
Herr Strauch fragt nach, ob das neue Baugebiet zeitgleich mit der neuen Umgehungsstraße fertig werde oder wie das Zeitraster hier aussehe.
Herr Harter betont, dass die Voraussetzungen für den Beginn dieses geplanten Baugebietes Fischeln-Südwest die Fertigstellung der Umgehungsstraße sei. Planungsrechtlich sei die Teilstrecke der Umgehungsstraße für diesen Bereich bereits gesichert. Die
Verwaltung möchte dementsprechend jetzt auch das Wohnbaugebiet planungsrechtlich beschließen lassen. Ohne die äußere Erschließung sei die gesamte Umsetzung
dieses Baugebietes nicht möglich. Allenfalls die Realisierung des nordöstlichen Teils
könne man sich auch ohne die Fertigstellung der Umgehungsstraße vorstellen.
Frau Werthmann befürchtet, falls der nordöstliche Teil vor dem Bau der Umgehung realisiert würde, eine erhebliche Belastung der Anwohner des Hanninxweg. Sie spricht
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sich dafür aus, auch mit der Fertigstellung diesen Teils des Baugebietes erst nach Vorhandensein der Umgehungsstraße zu beginnen.
Herr Walter erläutert, dass der von Herrn Harter angesprochene nordöstliche Teil der
Bebbauung, nicht über den Hanninxweg sondern über die Willicher Straße erschlossen
werde.
Frau Küpper ergänzt, dass nach einhelliger Meinung in der Ortspolitik die Wohnbebauung erst realisiert werden solle, nach dem Bau der Umgehungsstraße.
Herrn Strauch ist nicht verständlich, warum nach geplanter Sanierung der Südschule
eine weitere Grundschule in Fischeln notwendig wird. Andererseits könne er sich auch
nicht vorstellen, dass nach Sanierung durch den Neubau der hier vorgesehenen Grundschule die Südschule aufgegeben wird.
Herr Walter berichtet, dass mit der Planung der Grundschule in dem neuen Gebiet langfristig Flächen gesichert werden sollen. Sollte sich zum späteren Zeitpunkt herausstellen, dass der Bau einer weiteren Grundschule nicht erforderlich ist, ist das Gebiet auch
ohne weiteres durch eine andere Bebauung umzunutzen. Mittel- bis langfristig sehe die
Schulentwicklungsplanung hier jedenfalls einen Grundschulstandort vor.
Herr Meinecke befürchtet, dass zu einem späteren Zeitpunkt der Hanninxweg trotzdem
als Erschließungsstraße für das nordöstliche Baugebiet genutzt werde, da die Willicher
Straße durch die heute vorhandene Busspur als Zufahrt blockiert werde.
Herr Walter merkt an, dass eine genaue Verkehrsregelung zum augenblicklichen Zeitpunkt noch nicht feststehe. Es sei jedoch angedacht, auf dem Hanninxweg dann Einrichtungsverkehr vorzusehen. Diese Maßnahme bewirke bereits eine Reduzierung des
Verkehrs. Es sei zu erwarten, dass nach Realisierung der Umgehungsstraße der Verkehr
hauptsächlich über die Umgehungsstraße und Willicher Straße in dieses Gebiet gelenkt
werde.
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Herr Meinecke bezweifelt, dass die Lösung bei Erhalt der Busspur für alle Beteiligten
befriedigende Auswirkungen haben wird.
Frau Lattrich regt an, für den geplanten, doch recht großen Einzugsbereich, auch ein
Einzelhandelsgeschäft vorzusehen. Dies sei ihrer Ansicht nach auch bei der Vermarktung der Grundstücke von Vorteil. Ausserdem regt sie an, von Vornherein Standorte für
unterirdische Altglas- und Papiercontainer vorzusehen. Die Erfahrung in anderen Baugebieten habe gezeigt, dass es sinnvoll ist, solche Standorte von Vornherein richtig
einzuplanen. Ausserdem erkundigt sie sich, ob für dieses Gebiet auch Solarhäuser vorgesehen seien.
Herr Walter erläutert, dass beim Thema Einzelhandel zwischen großflächigem und
kleinteiligen Einzelhandel unterschieden werden müsse. Ein größerer Einzelhandelskomplex käme für das Baugebiet nicht in Frage, da sich dies nachteilig auf die Geschäfte im Fischelner Ortszentrum auswirken würde. Grundsätzlich sei es möglich, in einem
allgemeinen Wohngebiet, kleinere Einzelhandelsgeschäfte zuzulassen.
Die Festlegung von unterirdischen Containerstandorten betreffe die Ausgestaltung
der späteren Verkehrsflächen und werde erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Grundsätzlich sei dies natürlich im voraus planbar. Es sei aber kein Punkt, der in einem
Bebauungsplan festgesetzt werden könnte.
Zum Thema Solarsiedlung berichtet er, dass in der Vergangenheit bei einem Baugebiet
in Krefeld-Oppum festgestellt wurde, dass der Bedarf an Solarhäusern im Augenblick
nicht ganz so groß ist. Ausserdem sei die Technik in der Wärmedämmung inzwischen
soweit fortgeschritten, dass Niedrigenergie- und Passivhäuser unabhängig von ihrer
Ausrichtung zur Sonne gebaut werden können. Es stehe jedem Hausbesitzer frei, Solarzellen auf seinem Gebäude anzubringen. Das Gebiet werde daher nicht im Bebauungsplan speziell als Solarsiedlung dargestellt. Der städtebauliche Entwurf berücksichtige
aber in hohem Maße eine Orientierung der Grundstücke nach Süden und Südwesten.
Frau Wilstacke hätte gerne mehr Informationen zu der Mehrfamilienhausbebauung. Sie
fragt zunächst nach der Lage dieser Häuser.
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Herr Harter erläutert am Plan die Lage im Nordosten des Gebietes. Die Gebäudeformen
seien nur grob vorgegeben. Dies könnte sich auch später noch einmal ändern, je nachdem welcher Investor sich in diesem Gebiet betätige.
Frau Wilstacke begrüßt den vorgesehenen Standort und stellt fest, dass sich dieser
hervorragend für die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern anbiete. Hierbei sei
aber dann bei der Planung zu berücksichtigen, dass man Gemeinschaftsflächen in den
Wohnungen und auch in den Außenbereichen vorsehe. Auch ein Kiosk oder ein kleines
Einzelhandelsgeschäft sei für einen solchen Standort und als gemeinschaftlicher Treffpunkt zu begrüßen. Hier könnten dann ihrer Ansicht nach auch ältere Menschen wohnen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln schnell den Ortskern von Fischeln oder die
Stadt erreichen könnten, aber die Versorgung auch innerhalb des Wohnbereiches mit
den notwendigsten Lebensmitteln gegeben sei.
Frau Werthmann möchte noch einmal darauf aufmerksam machen, dass, wenn man in
den Hanninxweg hineinfahre, sich direkt Wohnbebauung befände. Sie bittet die Verwaltung dringend darauf zu achten, dass die Westumgehung und das Baugebiet Fischeln-Südwest nicht gleichzeitig gebaut werden, sondern dass die Westumgehung
erst fertiggestellt sein muss, ehe mit dem Baugebiet begonnen wird.
Herr Renner gibt den Hinweis, dass seiner Ansicht nach die Stadt Krefeld die Möglichkeit gehabt hätte, hier eine Solarsiedlung einzurichten. Nach seiner Meinung hat die
Stadt Krefeld hier den Anschluss an die Zukunft verpasst.
Ausserdem möchte er gerne wissen, ob es richtig sei, dass für dieses Baugebiet zwei
Baugesellschaften vorgesehen wären, eine öffentliche und eine private. Er regt an, diesen Baugesellschaften den Verkauf von Solarhäusern noch einmal nahezulegen. Im
Vorfeld einer Bebauung gebe es Möglichkeiten, eine solche Solarsiedlung kostengünstiger zu gestalten.
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Des Weiteren regt er – wie auch schon eine Vorrednerin – die rechtzeitige Einplanung
von vernünftigen Containerstandorten zu berücksichtigen. Hier habe man z.B. bei der
„Wildkräutersiedlung“ in Fischeln leidvolle Erfahrungen gemacht.
Weiterhin bittet er zu prüfen, ob die Linie 047 in Anbetracht der Verdichtung der Bevölkerung in diesem Bereich in Zukunft öfter fahren kann als bisher im Einstundentakt.
Zudem sollte in dem neuen Wohnbaugebiet eine Bushaltemöglichkeit vorgesehen werden, so dass die Leute, die dort später wohnen, nicht nur auf den ÖPNV angewiesen
sind.
Herr Harter sagt zu, dass die Möglichkeit bestehe, mit dem öffentlichen Bauträger (ein
anderer sei ihm derzeit nicht bekannt) vorab ein Gespräch zu führen, inwieweit er bereit ist, diese Bebauung als Solarsiedlung anzulegen. Der Wunsch nach einer verbesserten ÖPNV-Verbindung wird als Anregung aus dieser Öffentlichkeitsbeteiligung mitgenommen und entsprechend an die SWK weitergeleitet.
Frau Lechtenböhmer regt an, dass im westlichen Bereich der Kölner Straße unbedingt
noch eine Einkaufsmöglichkeit vorgesehen werden sollte. Diese sollte dann auch mit
ausreichend Stellplätzen versehen werden. Überdies halte sie einen Kiosk, wo die Leute einmal verweilen könnten, im westlichen Bereich der Kölner Straße für sinnvoll und
angebracht. Sie regt an, am Rande der Umgehungsstraße eine Einkaufsmöglichkeit mit
ausreichend Parkplätzen vorzusehen.
Sie spricht sich im Bereich des Mehrfamilienhausbaus für die Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern mit entsprechenden Möglichkeiten an gemeinsamen Flächen aus.
Den Berichten der Presse habe sie entnommen, dass Krefeld über ausreichend Wohnungen verfüge. Deshalb solle man sich lieber auf eine spezielle Art von Wohnen in
diesem Bereich konzentrieren, um den allgemeinen Wohnungsmarkt in Krefeld auch
nicht zu gefährden.
Herr Walter nimmt die Anregung für den Bau eines kleinen Lebensmittelmarktes in Nähe des Baugebietes auf. Er weist nur darauf hin, dass es hier sehr auf die Größe eines
solchen Marktes ankomme. Man müsse darauf achten, dass sich dieser Markt nicht
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zentrenschädlich auf den Ortskern von Fischeln auswirke. Die Verwaltung versuche im
Augenblick eher Einkaufsflächen im Ortszentrum von Fischeln zu finden, um dieses
Zentrum zu stärken.
Was den Wohnungsleerstand in Krefeld angeht teilt er mit, dass es zwar ausreichend
Wohnungen in Krefeld gäbe, diese aber nicht den modernen Bedürfnissen und der
Wohnqualität von heute angepasst seien. Es fehle an neuen ausreichend großen und
gut ausgestatteten Wohnungen. Insofern würden auch in Ortsrandgebieten durchaus
noch neue Wohnungen benötigt. Dies sei auch im Rahmen der Aufstellung des neuen
Flächennutzungsplanes festgestellt worden.
Zu den Einkaufsmöglichkeiten weist Frau Küpper darauf hin, dass sich ein Standtort für
einen kleinen Lebensmittelmarkt in einem Wohngebiet auch lohnen müsse. Oft sei es
so, dass diese kleinen Lebensmittelmärkte, die auch sehr stark auf Wohngebiete bezogen seien, von dieser Gruppe von Leuten nicht allein existieren könnten. Die Leute
würden ihre Wocheneinkäufe weiterhin in den großen Märkten tätigen, und nur von den
Resteinkäufen sei es für kleine Märkte sehr schwierig zu existieren.
Frau Wilstacke weist darauf hin, dass es auch im Innenstadtbereich von Krefeld immer
mehr kleine Kioske gebe, ein solcher kleiner Kiosk würde einen Dorfcharakter in ein
Wohngebiet einbringen.
Herr Harter berichtet, dass überprüft werden wird, ob eine Möglichkeit für die Unterbringung eines kleinen Lebensmittelmarktes besteht. Ob ein solcher Markt letztendlich
in dem Baugebiet integriert werden kann, könne zum jetzigen Zeitpunkt aber noch
nicht gesagt werden. Planungsrechtlich sei grundsätzlich die Zulassung von einem
kleinen Lebensmittelmarkt möglich.
Herr Bendt weist darauf hin, dass bei ausreichenden Parkplatzmöglichkeiten sicherlich
auch die Möglichkeit bestünde, z.B. einen kleinen Lidl-Markt in dem kleinen Baugebiet
unterzubringen.
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Frau Frenkler spricht für die Bewohner der Rosenstraße. Sie befürchtet, dass die neuen
Anwohner für ihre Einkäufe in Krefeld-Fischeln nicht die Umgehungsstraße nutzen werden, sondern versuchen würden, über die Rosenstraße in den Ortskern von Fischeln zu
gelangen. Sie weist darauf hin, dass die Rosenstraße heute ohnehin schon sehr stark
belastet ist und eine solche Verkehrszunahme nicht verkraften könne.
Herr Harter bemerkt, dass die Problematik der Zufahrten zum Fischelner Ortskern am
Beispiel Hanninxweg schon angesprochen wurde. Hier nehme er als Anregung mit,
dass die Verkehrsplanung dahin gehend noch einmal überprüft werden soll.
Auf die Frage von Frau Lechtenböhmer, ob in Fischeln ein neuer Lidl-Markt geplant sei,
antwortet Herr Harter, dass in dem hier zur Debatte stehenden Wohngebiet kein Markt
geplant ist. Wo derzeit an anderer Stelle in Fischeln ein Lidl-Markt vorgesehen werden
könnte, könne er im Augenblick nicht sagen. Ausserdem weist Herr Harter darauf hin,
dass ein Lidl-Markt einen größeren Einzugsbereich benötigte als das hier neu geplante
Baugebiet.
Frau Nottebohm schließt sich der Meinung von Frau Lechtenböhmer an. Auch sie hält
es für sehr wichtig, in Fischeln einen neuen Standort für einen Lidl-Markt zu finden, und
zwar sollte dies unbedingt auf der westlichen Seite der Kölner Straße sein. Bei Schaffung eines so großen Wohngebietes im Fischelner Westen sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Käufer auf der westlichen Seite nicht ganz Fischeln durchqueren müssten, um ihre Einkäufe in einem großteiligen Einzelhandel zu tätigen. Sie
spricht sich daher dafür aus, im Rahmen der Planung dieses neuen Baugebietes ggf.
auch den Standort eines Lidl-Marktes mit einzuplanen.
Frau Küpper stellt fest, dass der Gedanke einer Integration eines Lidl-Marktes jetzt
mehrfach erwähnt worden sei. Diese Anregung wird hier aufgenommen. Mehr könne
man zum jetzigen Zeitpunkt nicht tun. Im übrigen sei die Unterbringung eines LidlMarktes nicht das Thema des hier vorgestellten Bebauungsplanes. Hier gehe es rein
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um die vorgestellte Wohnbebauung. Wo in Fischeln ein Lidl-Markt untergebracht werden könne, müsse an anderer Stelle zu einem anderen Zeitpunkt erörtert werden.
Herrn Lehmann interessiert, wieviel Fläche bereits von den angesprochenen Baugesellschaften aufgekauft worden sei.
Herr Harter betont, dass von seiner Seite nicht von Baugesellschaften gesprochen worden sei, sondern von einer städtischen Tochtergesellschaft, die im Besitz relativ vieler
Grundstücke in diesem Gebiet sei.
Herr Meinecke fragt nach, ob die Planung der Bezirkssportanlage als Ersatz für die jetzige Bezirkssportanlage in Fischeln geplant sei oder ob es sich um eine zusätzliche
Anlage handele.
Herr Harter antwortet, dass die Bezirkssportanlage als Ersatz für die bereits bestehende Sportanlage an der Kölner Straße geplant wird.
Herr Hoffmann erkundigt sich nach den geplanten Dachformen bzw. den Trauf- und
Firsthöhen des neuen Baugebietes. Auch interessiere ihn, wenn der Bebauungsplan
Rechtskraft erlangt habe, wie weit dann von diesen Angaben abgewichen werden könne.
Herr Walter berichtet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Festsetzungen für Geschoßhöhe, Trauf- und Firsthöhen erarbeitet seien. Der Festsetzungsplan zu
diesem Bebauungsplan, wo all diese Regelungen getroffen werden, wird zur nächsten
Stufe dieser Planung – der Offenlage – erstellt werden. In dieser Phase hat die Öffentlichkeit wiederum die Möglichkeit, die Planung zu begutachten und Anregungen zu geben oder ggf. Bedenken zu äußern.
Frau Nottebohm teilt mit, dass ihr bekannt sei, dass im Sportausschuss eine größere
Summe für die Erweiterung der Sportanlage an der Kölner Straße bereitgestellt wurde.
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Sie fragt nach, ob die Vorstellungen des Sportausschusses, die die Planung einer
Sporthalle vorsehe, mit in die Planungen für dieses Gebiet eingeflossen seien.
Herr Harter antwortet, dass ihm die Vorstellungen des Sportausschusses bekannt seien. In der hier zur Debatte stehenden Planung sollen auf jeden Fall die Flächen für eine
Bezirkssportanlage vorgehalten werden. In welcher Form der Ausbau nachher wirklich
erfolge, hänge von den Gegebenheiten ab, die man zum Zeitpunkt der Bebauung vorfinde. Sollte dann die Sportanlage nicht in der Größe, wie sie jetzt geplant ist, notwendig sein, können die Flächen auch anderweitig verwendet werden.
Herrn Lehmann interessiert, wer für die Erschließungskosten in dem neuen Baugebiet
aufkomme.
Herr Walter berichtet, dass die Last der Erschließungskosten auf das gesamte Baugebiet umgelegt werde. Da die Bauausführung u.a.von einer städtischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, hält er es ggf. für möglich, dass in diesem Baugebiet auch
günstige Grundstücke und Immobilien angeboten werden. Er nimmt als Anregung mit,
dass günstige Angebote an Bauwillige gemacht werden sollten.
Frau Küpper stellt fest, dass keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.
Zum Abschluss der Veranstaltung fasst Herr Harter noch einmal sämtliche Anregungen
zusammen. Er teilt mit, dass man von seiten der Verwaltung bemüht sein wird, möglichst vielen Anregungen und Bedenken zu folgen. Er macht darauf aufmerksam, dass
auch im Anschluss an diese Veranstaltung innerhalb einer Woche noch schriftlich Anregungen und Bedenken vorgebracht werden können. Ein weiterer Punkt der Beteiligung der Öffentlichkeit sei dann die Offenlage dieses Bebauungsplanes, die zum gegebenen Zeitpunkt im Krefelder Amtsblatt und in der Tagespresse bekanntgegeben
wird.
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Ende der Veranstaltung: 19.30 Uhr