Daten
Kommune
Krefeld
Größe
456 kB
Datum
06.11.2018
Erstellt
29.10.18, 10:49
Aktualisiert
25.01.19, 00:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5827/18 -
51
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und
26.09.2018
Familie
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und
06.11.2018
Familie
Beschlussform
beschließend
beschließend
Betreff
Konzept zur Einrichtung von selbstverwalteten Räumlichkeiten in der Krefelder Innenstadt,
durch den Jugendbeirat der Stadt Krefeld
Beschlussentwurf
Der Jugendhilfeausschuss begrüßt das Konzept der Verwaltung und empfiehlt dem Rat der Stadt
Krefeld, die dargestellten Finanzmittel für die Haushalte 2019 / 2020 ff. bereitzustellen, mit dem
Ziel geeignete Räumlichkeiten von Seiten der Stadt (durch den Fachbereich 60) anzumieten und
einen Nutzungsvertrag mit dem städtischen Jugendbeirat abzuschließen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
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mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 5827/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 06.06.18 wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept sowie Vorschläge für die Bereitstellung von Räumen für den Jugendbeirat der Stadt Krefeld
zu erarbeiten und eine entsprechende Vorlage vorzustellen.
Im entsprechenden Antragsschreiben des Jugendbeirates der Stadt Krefeld vom 03.05.18 fordern
die Mitglieder des Gremiums eine niedrigschwellige, selbstverwaltete Anlaufstelle für Jugendliche
zwischen 14 und 21 Jahren, zentrumsnah und mit guter Anbindung an den ÖPNV einzurichten.
Darüber hinaus sind aus Sicht des Jugendbeirates eigene Räumlichkeiten bzw. ein fester Standort
zur Identitätsfindung, Bekanntmachung und –Wiedererkennung des Gremiums unabdingbar.
Gemeinsam mit Mitgliedern des Jugendbeirates entwickelte die Verwaltung in den Sitzungen vom
16., 21. und 28.08.18 eine Konzeption, samt benötigten Raumbedarfen und Raummerkmalen sowie den voraussichtlichen finanziellen Aufwendungen.
Rechtliche Grundlage und Ausgangssituation
§ 2 Drittes Ausführungsgesetz KJHG NW
(1) Die Kinder- und Jugendarbeit soll durch geeignete Angebote die individuelle, soziale und kulturelle Entwicklung junger Menschen unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse fördern. Sie soll dazu beitragen, Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zu solidarischem Miteinander, zu selbst bestimmter Lebensführung, zu ökologischem Bewusstsein und zu nachhaltigem
umweltbewusstem Handeln zu vermitteln. Darüber hinaus soll sie zu eigenverantwortlichem Handeln, zu gesellschaftlicher Mitwirkung, zu demokratischer Teilhabe, zur Auseinandersetzung mit
friedlichen Mitteln und zu Toleranz gegenüber verschiedenen Weltanschauungen, Kulturen und
Lebensformen befähigen.
§ 6 Drittes Ausführungsgesetz KJHG NW
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben dafür Sorge zu tragen, dass Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand in den sie betreffenden Angelegenheiten rechtzeitig,
in geeigneter Form und möglichst umfassend unterrichtet sowie auf ihre Rechte hingewiesen werden. Zur Förderung der Wahrnehmung ihrer Rechte sollen bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Um jungen Menschen in Krefeld regelmäßige, strukturierte Mitsprache- und Entscheidungsmöglichkeiten zu ermöglichen, wurde 2007 der städtische Jugendbeirat gegründet.
Der Jugendbeirat kann sich mit allen jugendrelevanten Angelegenheiten der Stadt befassen. Er
soll zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss, einer Bezirksvertretung oder dem Oberbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen. Er kann Anträge, Stellungnahmen und Empfehlungen an den Jugendhilfeausschuss und an den Rat richten. Darüber hinaus kann er Anfragen an
die Verwaltung richten und zu besonders relevanten oder aktuellen Themen Sachverständige zu
seinen Sitzungen einladen. Mit Hilfe des eigenen Budgets in Höhe von 20.000,-- EUR kann der
Jugendbeirat zudem eigene Projekte initiieren
Seit Juli 2012 wird der Jugendbeirat von der Abteilung Jugend (Bezirksjugendarbeit) mit einem
Kontingent von zehn Wochenstunden pädagogisch begleitet und fachlich unterstützt. Mithilfe der
neuen Geschäftsordnung, die als Ergebnis eines Workshops vom 26.02.16 im Jugend- und Stadtteilhaus Schicksbaum unter Beteiligung von Mitgliedern des Jugendbeirates, jugendpolitischen
Sprechern der Ratsfraktionen, Vertretern der politischen Jugendorganisationen, Vertretern der
Jugendverbände, Fachkräften aus der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und dem Fachbereich
51 – Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung entwickelt und am 02.06.16 vom Rat der Stadt Krefeld verabschiedet wurde, konnten positive Entwicklungen des Gremiums hinsichtlich der Sichtbarkeit, Effizienz, Teilnahmezahlen und Vernetzung erreicht werden.
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Chancen und Herausforderungen von selbstverwalteten Räumlichkeiten
Die konzeptionellen Veränderungen und damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Arbeit
des Jugendbeirates der Stadt Krefeld, bringen als weiteren Schritt hin zur „Selbstbestimmung“ und
„Selbstverwaltung“ des Gremiums, die Zurverfügungstellung von geeigneten Räumlichkeiten mit
sich. In der Schaffung einer selbstverwalteten, zentral gelegenen Anlaufstelle im Innenstadtbereich, für eine Zielgruppe im Alter von 14 – 21 Jahren, liegen aus Sicht der Gremienmitglieder und
der Verwaltung große Potentiale.
Laut der 17. Shell Studie (2015) sind 41% der Jugendlichen durchaus politisch interessiert, neigen
aber eher dazu, sich in Projekten zu engagieren. Diese Projektorientierung ermöglicht die in 2016
überarbeitete Konzeption und wird seither erfolgreich umgesetzt.
Als zentrale Entwicklungsbereiche sehen die Mitglieder des Gremiums die Sichtbarkeit und Öffnung ihrer Arbeit, um eine höhere Resonanz und mehr Mitglieder zu erreichen. Neben der in verschiedenen Workshops entwickelten Corporate Identity (Logo, Farbgebung, Instagram und Facebook) im Winter 2017/2018, werden eine gut erreichbare und regelmäßig geöffnete Anlaufstelle für
junge Menschen in Krefeld als nächster Entwicklungsschritt benannt.
Durch die Ermächtigung und Übertragung von Verantwortung für eigene, selbstverwaltete Räumlichkeiten werden der Grad an Autonomie und Selbstbestimmung der Jugendbeiratsmitglieder erhöht und es wird ihnen ermöglicht, ihre Interessen selbstverantwortlich und selbstbestimmt zu vertreten.
Sie agieren als Multiplikatoren und können Gleichaltrige hinsichtlich ihrer Themen informieren,
aktiv mit einbeziehen und weitere Themen und Unterstützer für die Arbeit des Jugendbeirates gewinnen.
Als positive Beispiele für gelungene, selbstverwaltete Räume und inhaltliche Konzepte können
insbesondere das Rheincafé in Monheim, das Jugendkulturhaus „Dingens“ in Grefrath und der
Jugendclub „Kurti“ in Bautzen genannt werden, deren Erfahrungswerte und Konzeptideen in die
weiteren Planungen mit einbezogen worden sind.
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Die Konzeptidee
Räumlichkeiten:
Die Räumlichkeiten des Jugendbeirates werden durch die Stadt Krefeld angemietet und dem Gremium kostenfrei, nach Abschluss eines Überlassungsvertrages und entsprechender Erklärung und
Belehrung, zur Verfügung gestellt (siehe Anlage).
Die Räumlichkeiten sollten in Form eines Ladenlokals mit einer Größe von ca. 70m² angemietet
werden. Darüber hinaus ist eine (kleine) nutzbare Außenfläche wünschenswert.
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Organisation:
- Den volljährigen Vorstandsmitgliedern sowie der pädagogischen Begleitung und der mobilen Fachkraft aus der Abt. 51/2 werden Schlüssel, nach Abschluss eines Überlassungsvertrages (analog der Nutzervereinbarungen für den JUKS-Raum) zugeteilt. Die Schließanlage
sollte eine (digitale) Transponder-Funktion beinhalten, sodass einerseits Zutritte und
Raumnutzungen nachvollzogen und zum anderen Schlüssel und Zugänge unkompliziert
ausgetauscht werden können.
- Die Räumlichkeiten sollen eine regelmäßige Öffnungszeit vorhalten, ggf. Montag und Donnerstag von 16 – 20 (bzw. nach einjähriger Testphase mit entsprechendem Jahresbericht
und Auswertung) bis 22 Uhr.
- Für die regelmäßige Öffnung werden monatliche Zeitpläne und Anwesenheitslisten (bzw.
Einsatzpläne) angefertigt.
- An maximal 12 Tagen im Jahr können an weiteren Wochentagen (insbesondere an Wochenenden) Veranstaltungen (Poetry-Night, Acoustic-Konzerte, Film- & Spieleabende) unter Beachtung des Gesetztes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit bis 22 (bzw.
nach einjähriger Testphase mit entsprechendem Jahresbericht und Auswertung) bis 24
Uhr, stattfinden.
- Das Lokal steht jungen Menschen in Krefeld ab 14 Jahren als Anlaufstelle für ihre Belange,
jugendpolitische Themen und als Freizeit- und Kulturort zur Verfügung.
- Neben der Öffnung für Jugendliche und junge Erwachsene können die Räumlichkeiten
auch als „Stadtteilbüro“ für die mobile Fachkraft in der Bezirksjugendarbeit zur Planung und
Durchführung von Projekten genutzt werden.
Ausgestaltung der Räume:
Um die in der Konzeptskizze aufgeführten Ideen und Ziele umsetzen zu können, sollten die Räumlichkeiten mit folgenden Merkmalen ausgestaltet sein:
- Der Jugendbeirat übernimmt die optische Gestaltung der Räumlichkeiten und damit anfallende Arbeiten, entsprechend werden Malerei- und Sanierungsbedarfsartikel benötigt
(bspw. Farbe, Tapeten, Werkzeug etc.).
- Die Räumlichkeiten sollen sowohl als Büro/Besprechungsort sowie Freizeitstätte genutzt
werden können. Entsprechend benötigt es ein ansprechendes und multifunktionelles Mobiliar, welches z.T. in Eigenregie errichtet wird (Sitzgelegenheiten / Stühle / Sitzsäcke / Sofa
etc., Tische, Whiteboard, Computer inkl. Internetzugang, Telefon, TV / Beamer, Spiel- und
Freizeitmöglichkeiten, Regale etc.).
- Um für Sitzungen und kleinere Veranstaltung Getränke und Snacks anbieten zu können
wird zudem eine einfache Küchenzeile benötigt.
- Bereitstellung von Sanitäranlagen.
Inhaltliche Ausgestaltungsideen:
- „Schülercafé“ an einem Tag / ggf. an zwei Tagen in der Woche, bei dem ein Austausch
bzw. jugendpolitische Diskussionen über aktuelle Themen, Inhalte und Ideen rund um den
Jugendbeirat stattfinden sowie kostengünstige Snacks und Getränke angeboten oder zubereitet werden können. Darüber hinaus können sich gemäß des Ansatzes der PeerEducation die Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei schulischen oder privaten Herausforderungen und Problemlagen gegenseitig schulen, coachen oder unterstützen.
- 14tägig stattfindende, öffentliche „Ideenwerkstatt“ (Sitzung) des Jugendbeirates.
- Monatlich stattfindende „Jugendkulturabende“ bspw. Poetry Night, Acoustic Konzerte,
Spieleabende, etc.
- (Bücher-)Tauschbörse in Form einer Givebox in der Einrichtung.
- Jugendpolitische „Diskussionsrunden“ mit eingeladenen Gästen.
- „Public Viewing“ bei besonderen Veranstaltungen und (Sport-) Ereignissen.
- Fortbildungen und Schulungen von und für Schüler, Auszubildende und Studierende in Krefeld.
- Kooperationen und gemeinsame Veranstaltungen mit anderen Einrichtungen.
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Finanzplanung und möglicher Zeitrahmen
Für die Anmietung, Renovierung und Erstausstattung eigener Räumlichkeiten für den städtischen
Jugendbeirat fallen in 2019 zusätzliche Kosten in einer Gesamthöhe von 16.600,-- EUR* an. Ab
dem Jahr 2020 reduzieren sich die jährlich anfallenden (Miet-) Kosten zzgl. Overhead auf 6.600,-EUR*.
*Nicht einberechnet wurden mögliche, anfallende Kosten für Versicherungen (Haftpflicht, ggf.
Schlüsselversicherung, Hausrat, Unfallversicherung, etc.).
Die kalkulierten Kosten für die Erstausstattung sollen durch mögliche Kooperationen, Spenden
oder Sponsoringaktionen reduziert werden.
Die Realisierung von Projekten, Anschaffungen von pädagogischen Sachmitteln werden weiterhin
über das zur Verfügung stehende Budget in Höhe von 20.000,-- EUR finanziert.
Eine Anmietung geeigneter Räumlichkeiten sollte zu Beginn des Jahres 2019 erfolgen, um eine
Öffnung im Frühjahr 2019 zu ermöglichen.
Position
Mietkosten zzgl. Nebenkosten
(am Bsp. 65m² Ladenlokal - Neue Linner Str.)
Overhead (jährlich) inkl. Telefon, Internet, etc.
Erstausstattung (Material für Renovierung, Umbau- / Handwerkarbeiten, Mobiliar, Inventar, etc.)
Zusätzliches Budget für 2019
Zusätzliches Budget ab 2020
Kosten
5.640,-- EUR
(470,-- EUR Warmmiete pro
Monat)
960,-- EUR
(80,00,-- EUR Overhead pro
Monat)
10.000,-- EUR
16.600,-- EUR*
6.600,-- EUR*
Resümee
Die Zurverfügungstellung von eigenen Räumlichkeiten für den städtischen Jugendbeirat ist aus
Sicht der Fachabteilung eine konsequente Weiterentwicklung des städtischen Jugendbeirates gemäß der überarbeiteten Konzeption in 2016 und ermöglicht dem Gremium eine gesteigerte Selbstverwaltung und Selbstgestaltung bei ihren Angeboten, Projekten und Entscheidungen.
Darüber hinaus können durch die zentral gelegenen eigenen Räumlichkeiten für „jugendpolitische
Belange“, Demokratiebildung und Partizipation verstärkt als stadtweite Themen in der Offenen
Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendverbandsarbeit in den Fokus genommen und eine erweiterte Zielgruppe angesprochen werden.
Ein selbstverwaltetes Ladenlokal ermöglicht einen niedrigschwelligen Zugang für junge Menschen
im Alter von 14 – 21 Jahren und den Zugang zu jugendpolitischen Entscheidungsprozessen.
Im Rahmen der pädagogischen Begleitung und mobilen Jugendarbeit werden gemeinsame Absprachen, Regelungen und Themen vor Ort erarbeitet und im Rahmen einer zwölfmonatigen
„Testphase“ ausprobiert. Die pädagogischen Mitarbeiter der Abt. 51/2 stellen ein Bindeglied zwischen Jugendbeirat und Verwaltung dar.
Als Mietobjekt schlägt die Fachabteilung vor, ein Ladenlokal in direkter Nachbarschaft an die Jugendeinrichtungen Together und Friedenskirche sowie TAKE TV an der Neuen Linner Str. in den
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Blick zu nehmen (siehe Grundriss). Die Nähe zu zwei Jugendeinrichtungen und TAKE TV bringen
zahlreiche Synergieeffekte mit sich und ermöglichen Kooperationen im Sozialraum.
Die Gesamtgröße des Ladenlokals beträgt 65m², ist im Erdgeschoss gelegen, verfügt über einen
Lagerraum + WC und ermöglicht eine Mitnutzung eines Gartens. Die Monatsmiete beträgt 6,00,-EUR/m² (insg. 390,00,-- EUR monatliche Kaltmiete) zzgl. Nebenkosten in Höhe von ca. 80,00,-EUR pro Monat.
Weiterhin stehen kostenfreie Parkplätze zur Verfügung, das Objekt ist fußläufig von der Haltestelle
Rheinstraße aus zu erreichen.
Nach dem zurzeit bestehenden Mietvertrag kann bis zum dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres das Objekt gekündigt werden.
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Grundriss Neue Linner Str. 61 – 63
Anlage(n):
(1) Anlage Nutzungsvertrag (Entwurf) für Vorlage für den Jugendhilfeausschuss am 26.09.18 Räumlichkeiten
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
X
Einmalige Auswirkungen
X
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
X
Nein
3.1 Konsumtiv
X
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
Dauerhafte Auswirkungen
6.600,00,-- Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
X
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
10.000,00,-- Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: