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Verwaltungsvorlage (Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution - Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
26.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:31
Verwaltungsvorlage (Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution
- Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018) Verwaltungsvorlage (Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution
- Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018) Verwaltungsvorlage (Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution
- Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018) Verwaltungsvorlage (Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution
- Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6095/18 - 32 Beratungsfolge Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit Sitzungstermin Beschlussform 30.10.2018 Betreff Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution - Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018 Beschlussentwurf Der Bericht der Stadt Krefeld wird zur Kenntnis genommen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6095/18 - Seite - 2 - Begründung Mit der Vorlage 3808/17 hat die Verwaltung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität ausführlich Stellung bezogen. Wie seinerzeit berichtet, wird auch weiterhin diesbezüglichen Verdachtsmomenten in Zusammenarbeit mit der Polizei nachgegangen und bei der Feststellung illegaler Prostitutionsstätten durch die Bauaufsicht ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet, welches eine Ordnungsverfügung sowie Nutzungsuntersagung nach sich zieht. Entsprechende Verdachtsmomente konnten jedoch seit einigen Monaten schon nicht mehr festgestellt werden. Die Arbeitsgruppe Wohnungsprostitution und der Runde Tisch „Rotlicht“ sind mittlerweile in der neuen Arbeitsgruppe Prostitution zusammengeführt worden, welche alle Formen der Prostitution behandelt. Zu den im Antrag genannten weiteren Anträgen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 3807/17E Hygienekontrolle Flatratepartys Bei Einbringung des Antrages am 09.05.2017 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren wurde durch Frau Zielke mitgeteilt, dass der Antrag an das falsche Gremium gestellt wurde und im Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) zu stellen ist. Es wird mitgeteilt, dass bislang keine Flatratepartys in Krefeld dem Fachbereich Ordnung oder der Polizei Krefeld bekannt geworden sind. 3803/17 Eigentumsförderung junger Familien Der Bericht der Verwaltung wurde am 28.06.2017 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis genommen. Eine Zuständigkeit des AVVOS bzw. ein Zusammenhang zur Prostitution ist nicht ersichtlich. Für den Fall, dass die Nachfrage sich auf die „Berichtsanfrage zur Wahrung der Menschenwürde bei speziellen Sexangeboten“ (Vorlage 3801/17E) bezieht wird mitgeteilt, dass eine so genannte „Gangbang-Party“ eine Prostitutionsveranstaltung im Sinne des ProstSchG darstellt, welche dem Fachbereich Ordnung anzuzeigen ist. Entsprechende Anzeigen sind bislang nicht eingegangen. Eine Gangbang-Party würde wegen Verletzung der Menschenwürde durch den Fachbereich Ordnung untersagt bzw. in Zusammenarbeit mit der Polizei unterbunden. 3802/17 Anmeldung von Sexdienstleistungen einzelner Personen Der Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften am 26.04.2017 in den AVVOS verwiesen und dort in der Sitzung am 22.06.2017 gemeinsam mit dem Antrag 3800/17E Berichtsanfrage zum Stand der Planungen der Umsetzungen des Prostituiertenschutzgesetzes ausführlich behandelt. Zu neuen Erkenntnissen wird auf die Vorlage 5992/18 verwiesen. 3800/17 Stand der Planungen der Umsetzungen des Prostituiertenschutzgesetzes Zu neuen Erkenntnissen wird auf die Vorlage 5992/18 verwiesen. 3836/17E Kindswohlgefährdungen bei schwangeren Prostituierten Nach Rücksprachen mit der Polizei Krefeld und dem Sozialdienst katholischer Frauen ist seit mehreren Jahren kein Fall mehr bekannt, bei dem schwangere Prostituierte explizit mit ihrer Schwangerschaft für Sexdienstleistungen geworben haben. Nach § 32 Abs. 3 Ziffer 3 ProstSchG ist es verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu geben unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt. Drucksache 6095/18 - Seite - 3 - Im Rahmen des Anmeldeverfahrens nach dem ProstSchG darf keine Anmeldebescheinigung erteilt werden, wenn die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht.(§ 5 Abs. 2 Ziffer 3 ProstSchG) Drucksache 6095/18 - Seite - 4 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6095/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: