Daten
Kommune
Krefeld
Größe
265 kB
Datum
30.10.2018
Erstellt
26.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6095/18 -
32
Beratungsfolge
Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit
Sitzungstermin
Beschlussform
30.10.2018
Betreff
Bemühungen der Stadt Krefeld gegen illegale (Wohnungs-) Prostitution
- Antrag der CDU Fraktion vom 22.05.2018
Beschlussentwurf
Der Bericht der Stadt Krefeld wird zur Kenntnis genommen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
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an
Büro
OB
Drucksache 6095/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Mit der Vorlage 3808/17 hat die Verwaltung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität ausführlich Stellung bezogen. Wie seinerzeit berichtet, wird auch weiterhin diesbezüglichen Verdachtsmomenten in Zusammenarbeit mit der Polizei nachgegangen und bei der Feststellung illegaler Prostitutionsstätten durch die Bauaufsicht ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet,
welches eine Ordnungsverfügung sowie Nutzungsuntersagung nach sich zieht. Entsprechende
Verdachtsmomente konnten jedoch seit einigen Monaten schon nicht mehr festgestellt werden.
Die Arbeitsgruppe Wohnungsprostitution und der Runde Tisch „Rotlicht“ sind mittlerweile in der
neuen Arbeitsgruppe Prostitution zusammengeführt worden, welche alle Formen der Prostitution
behandelt.
Zu den im Antrag genannten weiteren Anträgen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
3807/17E Hygienekontrolle Flatratepartys
Bei Einbringung des Antrages am 09.05.2017 im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren wurde durch Frau Zielke mitgeteilt, dass der Antrag an das falsche Gremium gestellt wurde
und im Ausschuss für Verwaltung, Vergabe, Ordnung und Sicherheit (AVVOS) zu stellen ist. Es
wird mitgeteilt, dass bislang keine Flatratepartys in Krefeld dem Fachbereich Ordnung oder der
Polizei Krefeld bekannt geworden sind.
3803/17 Eigentumsförderung junger Familien
Der Bericht der Verwaltung wurde am 28.06.2017 im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zur Kenntnis genommen. Eine Zuständigkeit des AVVOS bzw. ein Zusammenhang
zur Prostitution ist nicht ersichtlich.
Für den Fall, dass die Nachfrage sich auf die „Berichtsanfrage zur Wahrung der Menschenwürde bei speziellen Sexangeboten“ (Vorlage 3801/17E) bezieht wird mitgeteilt, dass eine so
genannte „Gangbang-Party“ eine Prostitutionsveranstaltung im Sinne des ProstSchG darstellt,
welche dem Fachbereich Ordnung anzuzeigen ist. Entsprechende Anzeigen sind bislang nicht
eingegangen. Eine Gangbang-Party würde wegen Verletzung der Menschenwürde durch den
Fachbereich Ordnung untersagt bzw. in Zusammenarbeit mit der Polizei unterbunden.
3802/17 Anmeldung von Sexdienstleistungen einzelner Personen
Der Bericht wurde in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften
am 26.04.2017 in den AVVOS verwiesen und dort in der Sitzung am 22.06.2017 gemeinsam mit
dem Antrag 3800/17E Berichtsanfrage zum Stand der Planungen der Umsetzungen des Prostituiertenschutzgesetzes ausführlich behandelt. Zu neuen Erkenntnissen wird auf die Vorlage 5992/18
verwiesen.
3800/17 Stand der Planungen der Umsetzungen des Prostituiertenschutzgesetzes
Zu neuen Erkenntnissen wird auf die Vorlage 5992/18 verwiesen.
3836/17E Kindswohlgefährdungen bei schwangeren Prostituierten
Nach Rücksprachen mit der Polizei Krefeld und dem Sozialdienst katholischer Frauen ist seit mehreren Jahren kein Fall mehr bekannt, bei dem schwangere Prostituierte explizit mit ihrer Schwangerschaft für Sexdienstleistungen geworben haben.
Nach § 32 Abs. 3 Ziffer 3 ProstSchG ist es verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder
Bildträgern, Datenspeichern, Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt zu
geben unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit Schwangeren, auch wenn
der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt.
Drucksache 6095/18 -
Seite - 3 -
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens nach dem ProstSchG darf keine Anmeldebescheinigung erteilt werden, wenn die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht.(§ 5 Abs. 2 Ziffer 3 ProstSchG)
Drucksache 6095/18 -
Seite - 4 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6095/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: