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Verwaltungsvorlage (Neuwahl eines/einer Bezirksvorstehers/in)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
166 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
26.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:31
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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6146/18 - 31 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Bezirksvertretung Nord 07.11.2018 beschließend Betreff Neuwahl eines/einer Bezirksvorstehers/in Beschlussentwurf Als Bezirksvorsteher/in wird gewählt … Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6146/18 - Seite - 2 - Begründung Der Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Krefeld-Nord, Herr Ralph-Harry Klaer, hat, in Anwendung von § 38 Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, am 22.10.2018 zur Niederschrift erklärt, dass er seine Funktion als Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Krefeld-Nord zum 07.11.2018 niederlegen wird. Für die Funktion des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk Krefeld-Nord wird daher eine Neuwahl erforderlich. Grundsätze zur Wahl: Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen und in Anwendung der §§ 50 und 67 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in einem Wahlgang als Mehrheitswahl. Die Wahl findet ohne Aussprache statt, wonach empfehlende Bemerkungen oder sonstige Erklärungen vor und während der Wahl unzulässig sind. Es ist geheim abzustimmen. Zur Durchführung der Wahl hat der/die Sitzungsleiter/in sich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung entsprechende Wahlvorschläge vorlegen zu lassen, soweit diese nicht bereits vor der Sitzung schriftlich eingereicht wurden. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los. Der/die gewählte Bewerber/in ist zu befragen, ob die Wahl angenommen wird. Anmerkung: Die Fraktionen in der Bezirksvertretung werden gebeten, spätestens 3 Tage vor der Sitzung ihre Wahlvorschläge dem Fachbereich Bürgerservice einzureichen, damit von dort die Stimmzettel ordnungsgemäß vorbereitet werden können. Die Wahlvorschläge werden von der Verwaltung auf die vorbereiteten Stimmzettel übertragen. Danach werden die Stimmzettel an die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvertretung ausgegeben. Der Bezirksvorsteher lässt sich aus dem Kreis der Bezirksvertretung zwei bis vier Stimmzähler benennen. Für die Wahl können Wahlkabinen benutzt werden. Auf dem Stimmzettel darf nur ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Stimmzettel, bei denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind oder aus denen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wird. Drucksache 6146/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen Vorlage-Nr. 6146/18 - 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: X Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: