Daten
Kommune
Krefeld
Größe
166 kB
Datum
07.11.2018
Erstellt
26.10.18, 11:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6146/18 -
31
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Nord
07.11.2018
beschließend
Betreff
Neuwahl eines/einer Bezirksvorstehers/in
Beschlussentwurf
Als Bezirksvorsteher/in wird gewählt …
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6146/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Krefeld-Nord, Herr Ralph-Harry Klaer, hat, in Anwendung von § 38 Kommunalwahlgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, am 22.10.2018 zur Niederschrift erklärt, dass er seine Funktion als Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung Krefeld-Nord
zum 07.11.2018 niederlegen wird.
Für die Funktion des Bezirksvorstehers/der Bezirksvorsteherin für den Stadtbezirk Krefeld-Nord
wird daher eine Neuwahl erforderlich.
Grundsätze zur Wahl:
Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen und in Anwendung der §§ 50 und 67 Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in einem Wahlgang als Mehrheitswahl.
Die Wahl findet ohne Aussprache statt, wonach empfehlende Bemerkungen oder sonstige Erklärungen vor und während der Wahl unzulässig sind.
Es ist geheim abzustimmen.
Zur Durchführung der Wahl hat der/die Sitzungsleiter/in sich von den Mitgliedern der Bezirksvertretung entsprechende Wahlvorschläge vorlegen zu lassen, soweit diese nicht bereits vor der Sitzung
schriftlich eingereicht wurden.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die
beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los.
Der/die gewählte Bewerber/in ist zu befragen, ob die Wahl angenommen wird.
Anmerkung:
Die Fraktionen in der Bezirksvertretung werden gebeten, spätestens 3 Tage vor der
Sitzung ihre Wahlvorschläge dem Fachbereich Bürgerservice einzureichen, damit von
dort die Stimmzettel ordnungsgemäß vorbereitet werden können.
Die Wahlvorschläge werden von der Verwaltung auf die vorbereiteten Stimmzettel übertragen.
Danach werden die Stimmzettel an die stimmberechtigten Mitglieder der Bezirksvertretung ausgegeben. Der Bezirksvorsteher lässt sich aus dem Kreis der Bezirksvertretung zwei bis vier Stimmzähler benennen. Für die Wahl können Wahlkabinen benutzt werden. Auf dem Stimmzettel darf
nur ein Wahlvorschlag angekreuzt werden. Stimmzettel, bei denen mehrere Wahlvorschläge angekreuzt sind oder aus denen der Wählerwille nicht eindeutig erkennbar ist, sind ungültig. Stimmenthaltungen sind dadurch zu bekunden, dass keiner der Wahlvorschläge angekreuzt wird.
Drucksache 6146/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6146/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
X
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: