Daten
Kommune
Krefeld
Größe
223 kB
Datum
20.11.2018
Erstellt
26.10.18, 11:38
Aktualisiert
25.01.19, 00:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5991/18 -
66
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Bezirksvertretung Uerdingen
13.11.2018
beschließend
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
20.11.2018
beschließend
Betreff
Kreisverkehrsplatz Düsseldorfer Straße / Floßstraße
Beschlussentwurf
Bezirksvertretung Krefeld-Uerdingen
Die Fortschreibung der Planung zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes Düsseldorfer Straße /
Floßstraße mit Entfallen einiger Baumneupflanzungen zur Durchführung von Sondertransporten
wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität
Die fortgeschriebene Planung zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes mit Entfallen einiger
Baumneupflanzungen zur Durchführung von Sondertransporten wird beschlossen. Die Kosten in
Höhe von 1.641.000.- EUR werden unter dem Vorbehalt der Finanzierung (genehmigter Haushalt
2019 und positiver Zuwendungsbescheid) festgesetzt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5991/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Bezirksvertretung Uerdingen nahm die mit Vorlage Nr. 3637 / 17 vorgestellte Entwurfsplanung
zur Herstellung des Kreisverkehrsplatzes Düsseldorfer Straße / Floßstraße am 04. April 2017 zur
Kenntnis (siehe Auszug der Niederschrift zur Sitzung in der Anlage).
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität beschloss die Entwurfsplanung des Kreisverkehrsplatzes Düsseldorfer Straße / Floßstraße und setzte die Kosten zur Herstellung des Kreisverkehrs in Höhe von 1.085.000.- EUR unter dem Vorbehalt der Finanzierung (genehmigter Haushalt
2017 und positiver Zuwendungsbescheid) am 07. März 2017 fest (siehe Auszug der Niederschrift
zur Ausschuss-Sitzung in der Anlage).
Auf Grundlage der beschlossenen Entwurfsplanung wurde die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erstellt. Mit Neuorganisation der Verwaltung liegt der Vorgang nun beim Kommunalbetrieb, der die baulichen Leistungen aufgrund der mit der Polizei und dem Ordnungsamt abgestimmten Verkehrsregelung sowie neuerlicher Bodengutachten ermittelt hat.
Die Kostenveränderungen stellen sich wie folgt dar:
Titel
Straßenbau
Kosten 2015,
Kosten 2018,
EUR brutto
EUR brutto
680.0000.1.139.000.-
Beschilderung und Markierung
30.000.-
25.000.-
Begrünung
60.000.-
60.000.-
Beleuchtung
115.000.-
101.000.-
Leitungsumlegungen
150.000.-
142.000.-
50.000.-
50.000.78.000.-
Sonstiges (Vermessung, LSA-Rückbau,…)
Verkehrsumlegung / Sicherung
Umbau Verkehrsinsel Linner Str.
36.000.-
Programmänderung Mündelheimer Str.
(Verkehrskonzept)
10.000.-
Summe brutto rund
1.085.000.-
1.641.000.-
Damit ergeben sich gegenüber der beschlossenen Vorlage 3637 / 17 Mehrkosten in Höhe von
rund 556.000.- EUR. Diese lassen sich wie folgt begründen:
im Straßenbau aus der Vergrößerung von nicht standfesten Fahrbahnflächen – und Untergründen, der Entsorgung von Böden nach Gutachten (Deponie), der Anpassung von Straßenausbaustandards zur Realisierung von Sondertransporten und der Berücksichtigung
von Bauphasen für das Bauen unter Betrieb im Baustellenfeld
Berücksichtigung erforderlicher Straßenbaumaßnahmen außerhalb des Baustellenumfeldes
sowie Maßnahmen zum Verkehrskonzept während der Bauphasen mit Programmänderung
der LSA Mündelheimer Straße / Düsseldorfer Straße
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In der Ausführungs- und auch der beschlossenen Entwurfsplanung wurde berücksichtigt, dass ca.
25 m lange sogenannte GIGA-Liner (Lkw) den Kreisverkehr nutzen können, soweit hierfür die gesetzlichen Grundlagen des Betreibers / Spediteurs und der Genehmigungsbehörde zum Betrieb
vorliegen.
Da sich zwischenzeitlich im Hafengebiet mehrere Betriebe angesiedelt haben, die die Behandlung
oder den Umschlag zwischen den drei Verkehrsträgern Schiene / Wasser / Straße ermöglichen, ist
auch die Durchführung von Sondertransporten der Straße zu berücksichtigen. Dies betrifft Straßen-Zug- und Drück-Maschinen in Verbindung mit Nachläufern, die aufgrund sehr hoher Ladeguttonnagen (z. B. Transformatoren) über entsprechend viele Räder und Achsen (zur Lastverteilung
auf die Fahrbahn) und / oder wegen großer Ladegutdimensionen (z. B. Kessel / Silos oder Windkraftanlagenflügel) entsprechende Fahrzeug- / Ladegut-Breiten und –Längen voraussetzen.
Da die Transporteinheiten vom Spediteur für die jeweilige Transportaufgabe zusammengestellt
werden, ergeben sich transportabhängige Schleppkurven für Fahrzeugräder und jeweiliges Ladegut. In der vorliegenden Straßenplanung des Kreisverkehrs wurde dazu die Sondertransportfahrt
einer ca. 90 m langen Transporteinheit mit ca. 9 m breiter Ladung rechnergestützt simuliert, um die
damit entstehenden Schleppkurven der Räder und des Ladegutes aufzuzeichnen. Die Schleppkurven der Räder geben dabei die belasteten Untergründe der Fahrbahn und betroffenen Neben anlagen an, während für das Ladegut der Bereich ca. 80 cm oberhalb der Fahrbahnoberfläche frei
sein muss, um „überschwebt“ werden zu können.
Die Ergebnisse dieser Simulation sind aus dem in der Anlage ersichtlichen Plan (gelbe Darstellung
Ladegut, rote Darstellung Schleppkurve Fahrwerksreifen) ersichtlich:
im Kreuzungsquadranten Floßstraße 103 muss eine geplante Straßenlaterne versetzt sowie drei Baumneupflanzungen entfallen
in der Fahrtrichtung Düsseldorfer Straße stadteinwärts müssen weitere drei Baumneupflanzungen entfallen sowie ein Fahrbahnteiler überfahrbar hergestellt werden.
die Baumneupflanzungen auf der Mittelinsel könnten erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass
hier und generell neben der Trasse schmalkronige Bäume eingesetzt werden und entsprechende Pflegeschnitte erfolgen, was natürlich für sämtliche Sondertransporte im öffentlichen Straßenland (Hafenring usw.) gilt.
Die Darstellung der Schleppkurven gilt für beide Fahrtrichtungen. Bei Fahrt hafeneinwärts von der
Mündelheimer Straße über die Düsseldorfer Straße im Bereich des geplanten Kreisverkehrs bewegt sich der Sondertransport entgegen der Fahrtrichtung und wechselt an der Kreuzung Düsseldorfer Straße / Hafenstraße auf die richtige Straßenseite. Hafenauswärts (in Richtung B 288) entfällt dieser Wechsel.
Der Fördergeber ist über die Kostenveränderung informiert, eine allgem. Rückinfo dazu sowie eine
nachfolgende Bearbeitung steht noch aus.
Anlage(n):
(1) 180925 Auszug NS BA T 07-03-2017 scan
(2) 180925 Auszug NS BZV Uer T 04-04-2017 scan
(3) 180925 Schleppkurve Sondertransporte scan
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Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
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Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
X
Dauerhafte Auswirkungen
P P06602030000 – Straßenbau und -Instandsetzung
Innenauftrag:
Kostenart:
78520000 - Tiefbaumaßnahmen
PSP-Element (investiv):
7.666681.700.100 – Knoten Düsseldorfer Str. / Floßstraße
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
X
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
X
X
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
1.641.000 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Dauerhafte Auswirkungen
34.000.- EUR / Jahr
In der Investanmeldung 2019 ff wurden Haushaltsmittel (800.000 €) und eine VE (250.000 €) für
2019, sowie Haushaltsmittel (250.000 €) für 2020 eingeplant.
Der Differenzbetrag zu den Kosten von 1.641.000 € i.H.v. 591.000 € wird als Ermächtigungsrest
von 2018 nach 2019 übertragen werden.
2018 stehen aktuell noch > 900.000 € zur freien Verfügung.
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Eine Änderung der Betriebs- / Unterhaltungskosten für die Straßenfläche findet nicht statt, da sich
deren Größe nicht verändert. Lediglich durch Wegfall der vorh. LSA werden Kosten in Höhe von
ca. 2.800.- EUR / Jahr für den Betrieb und die Unterhaltung eingespart.
Kapitalkosten
Eine dauerhafte Haushaltsbelastung durch die kapitalbedingten Kosten „Aufwendungen für Abschreibung“ (AfA) in Höhe von ca. 34.000.- EUR / Jahr (AfA Straßenbau = ca. 31.000.- EUR; AfA
Beleuchtung = ca. 3.000.- EUR) wird ab Fertigstellung entstehen.
Sachkosten
Einmalige Herstellungskosten ca. 1.641.000.- EUR