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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham - Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
194 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 00:32
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham - 
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham - 
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham - 
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Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5601/18 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 11.09.2018 Beschlussform Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss vorberatend Rat beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham Abschluss eines städtebaulichen Vertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma Weber Grund und Boden GmbH sowie der Firma GbR Bönniger als Investoren wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5601/18 Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham - befindet sich zur Zeit im Verfahren. Der Planbereich sieht Erweiterungsflächen für die in Hüls ansässigen Gewerbebetriebe vor. Die Stadt Krefeld wird mit der Firma Weber Grund und Boden GmbH sowie mit der Firma GbR Bönniger gemeinsam einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um • die Durchführung von internen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und die dazugehörige Entwicklungspflege, • die Sicherung und Kostentragung der dauerhaften Unterhaltung der Ausgleichsflächen, • die Pflanzung von öffentlichen Straßenbäumen durch den Investor, • die Durchführung von artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, • die Regelungen zu plangebietsexternen Ausgleichsmaßnahmen sowie • Regelungen zur Herrichtung der öffentlichen - Grünfläche - Parkanlage-. Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Bürgschaften in den Städtebaulichen Vertrag eingebaut. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Drucksache 5601/18 Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen 1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen: ☒ Einmalige unmittelbare Auswirkungen: ☐ Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen: ☐ Innenauftrag: Kostenart: PSP-Element bzw. Kostenstelle/ Sachkonto: 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt: Ja im HH Jahr 2018 im HH Jahr 2019 im HH Jahr 2020 Nein ☒ ☐ ☐ ☐ 3.1 Konsumtiv: Auswirkung: Aufwendungen der Maßnahme: Folgekosten in Euro: Abzüglich Erträge in Euro: Saldo: Einmalig: ☐ Dauerhaft: ☐ ☐ Dauerhaft: ☐ 3.2 Investiv: Auswirkung: Auszahlungen in Euro: Folgekosten in Euro: Abzüglich Einzahlungen in Euro: Saldo: Einmalig: 4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen Haushaltsführung: Begründungstext: Drucksache 5601/18 Seite - 4 -