Daten
Kommune
Krefeld
Größe
194 kB
Datum
11.09.2018
Erstellt
03.09.18, 12:01
Aktualisiert
25.01.19, 00:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
5601/18
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
11.09.2018
Beschlussform
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
vorberatend
Rat
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma Weber
Grund und Boden GmbH sowie der Firma GbR Bönniger als Investoren wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 5601/18
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 785 - Gewerbepark Den Ham - befindet sich zur Zeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht Erweiterungsflächen für die in Hüls ansässigen Gewerbebetriebe vor.
Die Stadt Krefeld wird mit der Firma Weber Grund und Boden GmbH sowie mit der Firma GbR
Bönniger gemeinsam einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im
Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um
•
die Durchführung von internen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen und die dazugehörige
Entwicklungspflege,
•
die Sicherung und Kostentragung der dauerhaften Unterhaltung der Ausgleichsflächen,
•
die Pflanzung von öffentlichen Straßenbäumen durch den Investor,
•
die Durchführung von artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen,
•
die Regelungen zu plangebietsexternen Ausgleichsmaßnahmen sowie
•
Regelungen zur Herrichtung der öffentlichen - Grünfläche - Parkanlage-.
Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Bürgschaften in den
Städtebaulichen Vertrag eingebaut.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits
erbracht.
Drucksache 5601/18
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
1. Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen:
☒
Einmalige unmittelbare Auswirkungen:
☐
Dauerhafte unmittelbare Auswirkungen:
☐
Innenauftrag:
Kostenart:
PSP-Element bzw. Kostenstelle/
Sachkonto:
2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des folgenden Jahres berücksichtigt:
Ja
im HH Jahr 2018
im HH Jahr 2019
im HH Jahr 2020
Nein
☒
☐
☐
☐
3.1 Konsumtiv:
Auswirkung:
Aufwendungen der Maßnahme:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Erträge in Euro:
Saldo:
Einmalig:
☐
Dauerhaft:
☐
☐
Dauerhaft:
☐
3.2 Investiv:
Auswirkung:
Auszahlungen in Euro:
Folgekosten in Euro:
Abzüglich Einzahlungen in Euro:
Saldo:
Einmalig:
4. Begründung des Aufwandes/der Auszahlung gemäß § 82 Abs. 1 GO während der vorläufigen
Haushaltsführung:
Begründungstext:
Drucksache 5601/18
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