Daten
Kommune
Krefeld
Größe
168 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
24.10.18, 14:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6089/18 -
40
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Beschlussform
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
07.11.2018
vorberatend
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
vorberatend
Rat
26.11.2018
beschließend
Betreff
Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen an der Breslauer
Straße
Beschlussentwurf
1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, dass die Gesamtschule Uerdingen (Schulnummer
198262), Städtische Gesamtschule Uerdinger Straße 783 in 47800 Krefeld, an der Breslauer Straße 280 in 47829 Krefeld vom 1.8.2019 bis 31.7.2021 einen Teilstandort führt.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6089/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Die Gesamtschule Uerdingen befindet sich nun in ihrem sechsten Jahr seit der Gründung 2013
und beschult im laufenden Schuljahr 2018/19 die Jahrgänge 5-10. Bei der Gründung der Schule
wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass am Standort Lübecker Weg drei Jahrgänge untergebracht werden könnten (siehe Vorlage 4042/12). Da allerdings zwischenzeitlich die dortigen Pavillonklassen nicht mehr genutzt werden können, werden dort tatsächlich nur zwei Jahrgänge beschult.
Am Standort Uerdinger Straße ist von vornherein ein Erweiterungsbau vorgesehen gewesen. Die
Planungen waren davon ausgegangen, dass die vorhandenen Kapazitäten dennoch bis zu dessen
Fertigstellung ausreichend sein würden.
Im Zuge der Bauplanungen hat sich jedoch herausgestellt, dass der Erweiterungsbau zwingend
den Abbau von vorhandenen Pavillonklassen erforderlich macht und diese während der Bauphase
auch nicht an anderer Stelle aufgestellt werden können. Infolgedessen reicht nun der Bestand an
der Uerdinger Straße vorübergehend ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr aus.
Deshalb soll nunmehr für das Schuljahr 2019/2020 ein Jahrgang und ggf. – in Abhängigkeit vom
Baufortschritt - im Schuljahr 2020/2021 zwei Jahrgänge im Gebäude an der Breslauer Straße 280
(früher Gartenstadtschule, endgültig geschlossen zum 31.07.2018) in Gartenstadt beschult werden. Das Gebäude liegt in etwas mehr als 3 km Entfernung zum Hauptstandort an der Uerdinger
Straße.
Das Gebäude Breslauer Straße wird für die Interimsunterbringung baulich ertüchtigt. Hierzu wird
insbesondere der 2. bauliche Rettungsweg sicher hergestellt. Es sind ebenfalls ein Brandschutzkonzept und ein Bauantragsverfahren notwendig.
Die Kosten werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Konto Gebäudeunterhaltung getragen.
Die Schulkonferenz der Gesamtschule Uerdingen hat sich zu dieser Interimslösung in ihrer Sitzung
am 2.10.2018 bereits geäußert und der Unterbringung der Oberstufenschülerinnen und –schüler in
der Breslauer Straße zugestimmt. Die Schulverwaltung prüft gemeinsam mit der Schule, ob und in
welchem Umfang gegebenenfalls ein Schülerspezialverkehr zum und vom Standort Breslauer
Straße erforderlich ist. Die Personalausstattung des Schulsekretariats wird zum Schuljahr 2019/20
- wie auch in den Vorjahren - den durch den weiteren jahrgangsweisen Aufbau der Schule bedingt
steigenden Schülerzahlen angepasst. Außerdem erhalten die Schulen mit Nebenstandorten einen
pauschalen Zeitzuschlag von 2 Wochenstunden je Nebenstandort.
Anlage(n):
(1) Stellungnahme Schulkonferenz Gesamtschule Uerdingen
Drucksache 6089/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6089/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
x
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
Schulen P06002540000, Kostenstelle Breslauer Straße
P06002542010
Kostenart:
Gebäudeunterhaltung 52111000
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
x
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: