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Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen an der Breslauer Straße)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
168 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
24.10.18, 14:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen an der Breslauer Straße) Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen an der Breslauer Straße) Verwaltungsvorlage (Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen an der Breslauer Straße)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6089/18 - 40 Beratungsfolge Sitzungstermin Beschlussform Ausschuss für Schule und Weiterbildung 07.11.2018 vorberatend Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 vorberatend Rat 26.11.2018 beschließend Betreff Einrichtung eines temporären Teilstandortes der Gesamtschule Uerdingen an der Breslauer Straße Beschlussentwurf 1. Der Rat der Stadt Krefeld beschließt, dass die Gesamtschule Uerdingen (Schulnummer 198262), Städtische Gesamtschule Uerdinger Straße 783 in 47800 Krefeld, an der Breslauer Straße 280 in 47829 Krefeld vom 1.8.2019 bis 31.7.2021 einen Teilstandort führt. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6089/18 - Seite - 2 - Begründung Die Gesamtschule Uerdingen befindet sich nun in ihrem sechsten Jahr seit der Gründung 2013 und beschult im laufenden Schuljahr 2018/19 die Jahrgänge 5-10. Bei der Gründung der Schule wurde ursprünglich davon ausgegangen, dass am Standort Lübecker Weg drei Jahrgänge untergebracht werden könnten (siehe Vorlage 4042/12). Da allerdings zwischenzeitlich die dortigen Pavillonklassen nicht mehr genutzt werden können, werden dort tatsächlich nur zwei Jahrgänge beschult. Am Standort Uerdinger Straße ist von vornherein ein Erweiterungsbau vorgesehen gewesen. Die Planungen waren davon ausgegangen, dass die vorhandenen Kapazitäten dennoch bis zu dessen Fertigstellung ausreichend sein würden. Im Zuge der Bauplanungen hat sich jedoch herausgestellt, dass der Erweiterungsbau zwingend den Abbau von vorhandenen Pavillonklassen erforderlich macht und diese während der Bauphase auch nicht an anderer Stelle aufgestellt werden können. Infolgedessen reicht nun der Bestand an der Uerdinger Straße vorübergehend ab dem Schuljahr 2019/2020 nicht mehr aus. Deshalb soll nunmehr für das Schuljahr 2019/2020 ein Jahrgang und ggf. – in Abhängigkeit vom Baufortschritt - im Schuljahr 2020/2021 zwei Jahrgänge im Gebäude an der Breslauer Straße 280 (früher Gartenstadtschule, endgültig geschlossen zum 31.07.2018) in Gartenstadt beschult werden. Das Gebäude liegt in etwas mehr als 3 km Entfernung zum Hauptstandort an der Uerdinger Straße. Das Gebäude Breslauer Straße wird für die Interimsunterbringung baulich ertüchtigt. Hierzu wird insbesondere der 2. bauliche Rettungsweg sicher hergestellt. Es sind ebenfalls ein Brandschutzkonzept und ein Bauantragsverfahren notwendig. Die Kosten werden aus dem jährlich zur Verfügung stehenden Konto Gebäudeunterhaltung getragen. Die Schulkonferenz der Gesamtschule Uerdingen hat sich zu dieser Interimslösung in ihrer Sitzung am 2.10.2018 bereits geäußert und der Unterbringung der Oberstufenschülerinnen und –schüler in der Breslauer Straße zugestimmt. Die Schulverwaltung prüft gemeinsam mit der Schule, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls ein Schülerspezialverkehr zum und vom Standort Breslauer Straße erforderlich ist. Die Personalausstattung des Schulsekretariats wird zum Schuljahr 2019/20 - wie auch in den Vorjahren - den durch den weiteren jahrgangsweisen Aufbau der Schule bedingt steigenden Schülerzahlen angepasst. Außerdem erhalten die Schulen mit Nebenstandorten einen pauschalen Zeitzuschlag von 2 Wochenstunden je Nebenstandort. Anlage(n): (1) Stellungnahme Schulkonferenz Gesamtschule Uerdingen Drucksache 6089/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6089/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen x Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: Schulen P06002540000, Kostenstelle Breslauer Straße P06002542010 Kostenart: Gebäudeunterhaltung 52111000 PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. x Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: