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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße - Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
165 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
24.10.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße -
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße -
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße -
Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6111/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 Rat 26.11.2018 Beschlussform beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma LIKO FELDSTR. KREFELD B.V. als Investor wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6111/18 - Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße - befindet sich zur Zeit im Verfahren. Der Planbereich sieht die Bestandssicherung brachliegender Flächen im zentralen Bereich des Plangebietes (MI 1 und MI 2) und der vorhandenen Bebauung entlang der Kölner Straße (MI 3 – MI 4) und des Fütingswegs (MI 4) vor. Im Sinne der Darstellungen des Flächennutzungsplans sollen sie als nutzungsgemischtes Gebiet entwickelt werden. Die Stadt Krefeld wird mit der Firma LIKO FELDSTR. KREFELD B.V. einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen. Es handelt sich hierbei vorrangig um • • • • die Übernahme von anteiligen Infrastrukturkosten für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, die Übernahme von Kosten zur Herrichtung und Erweiterung des benachbarten Kinderspielplatzes „Kölner Straße im FreizeitZentrum Süd“, die Schaffung von Ersatz für den vorhandenen Baumbestand einschließlich Entwicklungspflege und Herrichtung einer Wegeverbindung sowie die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial und die Durchführung der notwendigen Auffüllungen. Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen und eine Bürgschaft in den Städtebaulichen Vertrag eingebaut. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits erbracht. Drucksache 6111/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 6111/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: