Daten
Kommune
Krefeld
Größe
165 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
24.10.18, 11:51
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6111/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
Rat
26.11.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 Baugesetzbuch mit der Firma LIKO
FELDSTR. KREFELD B.V. als Investor wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6111/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der Bebauungsplan Nr. 683 - Kölner Straße, zwischen Fütingsweg und Feldstraße - befindet sich
zur Zeit im Verfahren.
Der Planbereich sieht die Bestandssicherung brachliegender Flächen im zentralen Bereich des
Plangebietes (MI 1 und MI 2) und der vorhandenen Bebauung entlang der Kölner Straße (MI 3 –
MI 4) und des Fütingswegs (MI 4) vor. Im Sinne der Darstellungen des Flächennutzungsplans sollen sie als nutzungsgemischtes Gebiet entwickelt werden.
Die Stadt Krefeld wird mit der Firma LIKO FELDSTR. KREFELD B.V. einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Realisierung des Bebauungsplanes notwendigen Regelungen zwischen den Vertragsparteien getroffen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um
•
•
•
•
die Übernahme von anteiligen Infrastrukturkosten für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze,
die Übernahme von Kosten zur Herrichtung und Erweiterung des benachbarten Kinderspielplatzes „Kölner Straße im FreizeitZentrum Süd“,
die Schaffung von Ersatz für den vorhandenen Baumbestand einschließlich Entwicklungspflege und Herrichtung einer Wegeverbindung sowie
die Entsorgung von belastetem Bodenmaterial und die Durchführung der notwendigen Auffüllungen.
Zur Sicherstellung der vom Investor zu erbringenden Leistungen wurden Vertragsstrafen und eine
Bürgschaft in den Städtebaulichen Vertrag eingebaut.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Investor im Vorfeld bereits
erbracht.
Drucksache 6111/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
1.
Vorlage-Nr.
6111/18 -
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: