Daten
Kommune
Krefeld
Größe
832 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
24.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
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Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung
Sachstandsbericht
2017
Inhaltsverzeichnis
Kom.ZFB im Überblick
Ziele und Zielgruppen
Perspektiven 2018
Fazit
Struktur der Kom.ZFB
Organisation
Personal
Haushalt und Wirtschaftlichkeit
Seite 3
Seite 11
Angebote der Kom.ZFB
Jugendsozialarbeit
Schulbezogene Jugendsozialarbeit
„Soziale Arbeit an Schulen“
Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U27
Hardenberg im Blickwinkel
JUGEND STÄRKEN im Quartier
Beschäftigungsförderung
Neue Wege – Beratungszentrum
für junge Familien und Beruf
Erwerbslosenberatungsstelle
Zusatzjob – Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II
Fachliche Begleitung und koordinierende Aufgaben
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Jugendberufsagentur Krefeld
(ZIP – Zentrum für Information und Perspektive)
Jugendwerkstatt Fichtenhain
„Casemanagement“ für Jugendliche und
junge Erwachsene unter 25 Jahre
Ergebnisse im Überblick
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
Seite 16
Seite 25
Seite 31
Seite 35
2
Kom.ZFB im Überblick
Die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZFB) konzentriert sich
auf die Durchführung der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung. Dabei orientiert sie sich insbesondere an den gesetzlichen Vorgaben des
Sozialgesetzbuches VIII (SGB) und verknüpft diese sinnvoll in rechtskreisübergreifenden Kooperationen mit denen des SGB II und III.
Als kommunale Pflichtaufgabe hat die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe nach § 13
SGB VIII Angebote vorzuhalten, die die soziale, schulische und berufliche Integration
von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen.
Im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld 2015 – 2020 sind die
Angebote, Qualitätsstandards, Ziele und Perspektiven der schul- und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für die kommenden Jahre festgeschrieben.
Darüber hinaus nimmt die Kom.ZFB im Rahmen der Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen einerseits die städtischen Interessen der Arbeitsmarktpolitik wahr und
nutzt mit der Durchführung von Maßnahmen diese gleichzeitig als familienstabilisierende Instrumente. Daneben unterstützen die Teilnehmenden an der Gemeinwohlarbeit
(Zusatzjob) die städtischen Fachbereiche in ihren Aufgaben und bringen einen Arbeitswert in erheblicher Höhe ein (Näheres auf Seite 14 ff. ).
Bei der Durchführung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen arbeitet die Kom.ZFB
eng mit den arbeitsmarktrelevanten Akteuren, insbesondere dem Jobcenter und der
Arbeitsagentur zusammen.
Aufgrund der bestehenden Schnittmengen hinsichtlich der Förderung von Zielgruppen
der Kom.ZFB gelingt es kontinuierlich, Fördergelder des Bundes, des Landes und des
Europäischen Sozialfonds (ESF) für zusätzliche, beschäftigungsfördernde, familienstabilisierende Projekte und Maßnahmen im Sinne der Stadt Krefeld – zur Förderung der
sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe - zu akquirieren.
In 2017 erhöht die Kom.ZFB die Summe der akquirierten Fördermittel auf insgesamt
3,310 Mio EUR. Der städtische Zuschussbedarf reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung für 2017 i.H.v. insgesamt 0,958 Mio EUR auf insgesamt 0,661 Mio EUR.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Für jeden eingesetzten städtischen Euro erhält die Kommune zusätzlich ca. 5,00 EUR
über Drittmittel. (Näheres ab Seite 12)
Die seit Mitte 2014 durchgeführte, erfolgreiche Kooperation zwischen der Kom.ZFB und
der Abteilung 51/3 – Familien wird kontinuierlich auf alle Bezirke ausgeweitet. Im
Rahmen der Durchführung von Projekten und Maßnahmen der Kom.ZFB können notwendige sozialpädagogische Fachleistungsstunden übernommen werden und reduzieren in der Folge die notwendigen Aufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung in der
Abteilung 51/3 (Näheres auf Seite 15).
Ziele und Zielgruppen
Die grundsätzlichen Ziele der Kom.ZFB Angebote sind die soziale, schulische und berufliche Integration von jungen und erwachsenen Menschen und die Förderung ihrer
sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe.
Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen und SGB II-Beziehende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Sie weisen oftmals eine Vielzahl von sozialen,
persönlichen und auch qualifikatorischen (Vermittlungs-) Hemmnissen auf - z.B.
Jugendliche und junge Erwachsene mit
und/oder
Berufsabschluss,
einem schwachen oder fehlenden Schul-
benachteiligte
Schüler/innen
sowie
Schulmüde/Schulverweigernde, Erwerbslose/Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende,
junge Familien und Neuzuge-wanderte.
Im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe werden jungen Menschen Hilfen
zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale
und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie ihre
Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Ebenso ist die schulische Reintegration von
Schulverweigernden von besonderer Bedeutung.
Die Jugendsozialarbeit der Kom.ZFB übernimmt damit bedeutende Aufgaben für junge
Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen im
Übergang von der Schule in den Beruf. Damit fügen sich ihre Angebote in die Struktur
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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des Landesinitiative KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss – ein. Über die Durchführungsebene hinaus beteiligt sich die Kom.ZFB durch eine halbe Stelle in der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA auch an der Steuerung des Landesvorhabens KAoA in
Krefeld. Sie verfolgt damit das Ziel, die bestehenden Strukturen und Konzepte so weiterzuentwickeln, um auch für besondere Zielgruppen den Übergang von der Schule in
den Beruf erfolgreicher zu gestalten. Die Kom.ZFB leistet damit sowohl auf der Durchführungs- als auch auf der Steuerungsebene ihren Beitrag zum Landesvorhaben KAoA –
Kein Abschluss ohne Anschluss.
In der Beschäftigungsförderung wird der Fokus auf den Erhalt und die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet.
Anfangs stehen die persönliche und/oder familiäre Stabilisierung sowie der Aufbau
individueller und sozialer Netzwerke zur gesellschaftlichen Integration im Vordergrund,
um zunächst eine stabilere Basis für die angestrebte Integration in Ausbildung/Arbeit
zu entwickeln. Insbesondere bei den jungen Familien und Alleinerziehenden ist es erforderlich, die Wechselwirkung von Familienleben und existenzsichernder Beschäftigung in den Blick zu nehmen und in beiden Bereichen orientierende sowie unterstützende Angebote zu machen.
Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach den qualitativen Standards und Leitlinien
des Handlungskonzeptes Casemanagement sowie auf der Basis von Berufswege- bzw.
Förderplänen. Ressourcenorientierung und Partizipation, Grundsätze von Kinder- und
Familienfreundlichkeit sowie Gender- und Cultural-Mainstreaming sind ebenfalls maßgebliche Leitlinien.
Mit Beginn des Jahres 2017 wirkt sich die bezirksorientierte Neuausrichtung der
Kom.ZFB auch auf den Haushalt der Kom.ZFB aus. Die Produkte „Bezirkl. Jugendhilfe
NW-Mitte“ und „Bezirkl. Jugendhilfe Süd/Ost“ ersetzen die bisherigen beiden Produkte
U25 und Ü25. Die benannten Zielgruppen der Kom.ZFB werden nunmehr bezirklich und
sozialräumlich über Kennzahlen abgebildet.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Die bessere sozialräumliche Verzahnung und Kooperation mit anderen Trägern führt zu
einer Qualitätssteigerung des Angebotes. Ziele und Indikatoren zur Überprüfung der
Wirksamkeit dieser Qualitätsverbesserung werden derzeit entwickelt. Durch unterschiedliche Zielgruppen und sich erweiternde Aufgabenfelder müssen Kennzahlen angepasst werden, um die veränderten Anforderungen abzubilden.
Die einheitliche Organisationsstruktur im Fachbereich verbessert perspektivisch die
abteilungsübergreifend abgestimmte und zielgerichtete Planung im jeweiligen Bezirk
und sorgt durch Synergien für eine effiziente Leistungserbringung. Die Angebote der
Jugendarbeit, der Jugendgerichtshilfe, des Kinder- und Jugendschutzes und der Bezirkssozialarbeit werden durch die Projekte und Maßnahmen der Kom.ZFB sinnvoll ergänzt.
Perspektiven 2018
Die kommunale Steuerung und Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit
incl. der freien Träger wird auch weiterhin in enger Kooperation mit dem FB 40 und der
Schulaufsicht erfolgen. Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den allgemeinbildenden Schulen in Krefeld und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung stellt eine wesentliche Grundlage dar und bedarf einer stetigen Anpassung.
Das gemeinsam zu entwickelnde Rahmenkonzept Schulbezogene Jugendsozialarbeit
wird in 2018 in enger Kooperation der oben genannten Akteure fertiggestellt. Es konkretisiert die zukünftige inhaltliche wie qualitative Ausrichtung und Umsetzung der
schulbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der anstehenden Veränderungen in der Schullandschaft und der steigenden Anforderungen durch Inklusion und
Integration. Das Leitziel von Jugendhilfe und Schule ist es, die schulbezogene Jugendsozialarbeit als ein gemeinsames Handlungsfeld anzusehen, mit einem gemeinsamen
Verständnis, abgestimmten Handlungsstrategien, einheitlichen Kernbereichen und
Qualitätsstandards.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Unter dem strategischen Ziel „Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit für
alle Krefelder Kinder und Jugendlichen“ wird sich die Arbeit in der operativen Umsetzung auf folgende Aspekte konzentrieren:
-
Persönlichkeitsentwicklung
-
Gestaltung von Übergängen
-
(Re-) Integration in Schule
-
Erreichung des Schulabschlusses
-
Soziale und berufliche Integration
-
Elternarbeit
Um eine nachhaltige Entwicklung und Durchführung der Arbeit im Sinne der Zielgruppe
zu gewährleisten und den unterschiedlichen sozialräumlichen und schulspezifischen
Erfordernissen Rechnung zu tragen, wird an jeder Schule mit kommunaler schulbezogener Jugendsozialarbeit eine individuelle Kooperationsvereinbarung in gemeinsamer
Verantwortung von Jugendhilfe und Schule geschlossen. Anhand festzulegender Ziele
und Indikatoren wird die Vereinbarung jährlich evaluiert und fortgeschrieben. Das
Rahmenkonzept wird in 2018 dem Verwaltungsvorstand vorgelegt und anschließend im
Sinne eines Beteiligungsverfahrens mit den Krefelder Schulleitungen abgestimmt.
Mit diesem Rahmenkonzept erfüllt der FB Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
zugleich die Aufgabe des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020,
ein Gesamtkonzept zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu erstellen.
Für das Jahr 2018 reichen die eingesparten Restmittel des ursprünglichen Bildungsund Teilhabepaketes für Schulsozialarbeit wahrscheinlich nicht mehr aus, um die Kosten der gesamten Schulsozialarbeit, die seit 2011 vollständig refinanziert wurde, erneut zu 100% aus Fremdmitteln zu finanzieren. Erstmalig könnte daher ein städtischer
Eigenanteil i.H.v. bis zu 0,142 Mio EUR entstehen. Der günstige Zustand der Vollfinanzierung eines wichtigen Bausteins der kommunalen Präventionsketten wird auch in den
Folgejahren nicht mehr vorliegen und eine stärkere kommunale Beteiligung notwendig
werden.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur Krefeld (ZIP – Zentrum für Information
und Perspektive)
Bereits seit 2012 arbeiten die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Stadt Krefeld
(Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) rechtskreisübergreifend unter einem Dach. Um
dem Ziel der gebündelten Unterstützung der jungen Menschen, der Weiterentwicklung
der Beratungs- und Förderangebote und der Sicherstellung von Übergängen in Ausbildung/Beruf gerecht zu werden, sollen gemeinsame quantitative wie qualitative Bedarfserhebungen im Übergangssystem durchgeführt werden. Dadurch kann zum einen
eine ineffiziente Doppelarbeit vermieden werden. Außerdem können Förderlücken hinsichtlich der Integration von jungen Menschen besser identifiziert werden. Auf dieser
Grundlage soll es zu einer gemeinsamen Angebotsplanung insbesondere mit Blick auf
die benachteiligten jungen Menschen kommen. Aus diesem Grund wird zukünftig die
untere Schulaufsicht sowie die Koordinatorin KAoA an den relevanten Steuerungsgruppen bestehend aus den Bereichsleitern der Agentur für Arbeit und des Jobcenters sowie
der Abteilungsleitung der Kom.ZFB teilnehmen.
Beschäftigungsangebote für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen
Am 1. April 2018 wird die Arbeitsgelegenheit für geflüchtete Menschen (AGH – Flüx)
starten. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände stellt die
Kom.ZFB 30 zusätzliche Plätze für die Zielgruppe bereit. Mit Anerkennung ihrer Asylanträge und nach Abschluss der obligatorischen Sprach- und Integrationsmaßnahmen
kann die Zielgruppe erste Erfahrungen in der Arbeitswelt erlangen, die gelernten
Deutschkenntnisse praktisch anwenden und die weitere berufliche Orientierung und
Qualifizierung perspektivisch erarbeiten.
Angebote für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien
Mit der Zusammenführung der verschiedenen Projekte für Alleinerziehende und junge,
erwerbslose Familien in das „Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und
Beruf“ verfolgt die Kom.ZFB das Ziel, junge Familien ganzheitlich, präventiv, familienstabilisierend und beruflich integrierend zu unterstützen. Die Vernetzung im Sozialraum und die Heranführung an Regel-, Unterstützungs- und Freizeitangebote erhöhen
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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die Möglichkeiten der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe der Kinder und jungen
Familien. Die niederschwelligen Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie die frühzeitige Vermittlung von erzieherischen Hilfen wirken präventiv und können
langfristig positive Auswirkungen auf die Kostenentwicklung im Bereich der „Hilfen zur
Erziehung“ des SGB VIII haben. Zugleich ermöglichen sie mit dem Blick auf berufliche
Orientierung, dass junge Familien und Alleinerziehende perspektivisch in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt durch Berufstätigkeit zu bestreiten und damit unabhängig von Transferleistungen werden. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit sollte das
Angebot institutionalisiert werden.
Zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote bei den Alleinerziehenden plant das durch die
Kom.ZFB koordinierte „Netzwerk Alleinerziehende“ einen Fachtag für Arbeitgeber und
Multiplikatoren mit dem Thema „Alleinerziehende – Potenziale für den Arbeitsmarkt!“.
Kommunale Präventionsketten (ehemals Kein Kind zurücklassen)
Die Stadt Krefeld nimmt seit dem 1.3.2017 an dem landesweiten Projekt „Kommunale
Präventionsketten“ teil und verfolgt dabei das Ziel, entlang der Lebensbiographie der
Kinder und ihrer Familien alle Regel-, Unterstützungs- und Freizeitangebote strukturell
so zu vernetzen, dass jedes Kind, das einer Unterstützung bedarf, wahrgenommen und
gefördert werden kann.
Die Kom.ZFB berücksichtigt sowohl in der Jugendsozialarbeit als auch mit ihren präventiven und familienstabilisierenden Beschäftigungsangeboten diese zielgerichtete
Handlungsleitlinie bereits seit einigen Jahren und wird in diesem Sinne positiv zur Umsetzung der Landesinitiative beitragen können. Gemeinsam mit dem Jobcenter wird die
Kom.ZFB die Unterarbeitsgruppe „Bildung und Qualifizierung“ leiten und sich mit folgendem strategischen Ziel befassen:
Alle jungen Menschen brauchen Bildung von Anfang an, besuchen regelmäßig ein Angebot der Tagesbetreuung für Kinder, die Schule, erreichen einen Schulabschluss und
finden einen Ausbildungsplatz, Studienplatz oder eine für sie geeignete Beschäftigung,
um eine bessere Teilhabe zu erreichen und im Bedarfsfall den Armutskreislauf zu
durchbrechen.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Fazit
Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Qualitätsbaustein von Bildungslandschaften und kommunalen Präventionsketten. In diesem Rahmen übernimmt sie
nicht nur eine Lotsenfunktion für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld, sondern auch
für rechtskreisübergreifende Belange. Rechtskreisübergreifende Kooperationen vermeiden Doppelstrukturen und schaffen abgestimmte Vorgehensweisen, sodass die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich davon profitieren können.
Beschäftigungsförderung trägt als integraler Bestandteil von Sozial-, Familien- und Jugendpolitik mit den modularen Ansätzen Beratung, berufliche Orientierung und Beschäftigung zur gesellschaftlichen Teilhabe und arbeitsmarktlichen Integration bei.
Die präventiven und familienstabilisierenden Angebote - insbesondere für Alleinerziehende sowie erwerbslose, junge Familien - ermöglichen eine frühzeitige Förderung und
umfassende Unterstützung. Die Verzahnung von Familien-/Jugendhilfe und
Beschäftigungsförderung schafft Synergieeffekte, womit die gesellschaftliche Teilhabe
und Integration nachhaltig begünstigt wird.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Struktur der Kom.ZFB
Organisation
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
Leitung
der Kom.ZFB
Jugendsozialarbeit und
Beschäftigungsförderung
Nord-West-Mitte
Projektverwaltung
und -controlling;
Koord. 2.Arbeitsmarkt
Jugendsozialarbeit und
Beschäftigungsförderung
Süd-Ost
Schulbezogene
Jugendsozialarbeit
"Soziale Arbeit an Schulen"
Schulbezogene
Jugendsozialarbeit
"Soziale Arbeit an Schulen"
Jugendberufshilfe
Beratungsstelle U 27
Jugendberufshilfe
Beratungsstelle U 27
Hardenberg
im Blickwinkel
JUGEND STÄRKEN im Quartier
Erwerbslosenberatungsstelle
Neue Wege
Beratungszentrum für junge
Familien und Beruf
Gemeinwohlarbeit/
Zusatzjobs Arbeitsgelegenheiten
nach §16d SGB II
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Personal
Zur Aufgabenerledigung der Beschäftigungsförderung sind im Jahr 2017 durchschnittlich ca. 41 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Im Stellenplan werden zurzeit 10,8
projektunabhängige Stellen ausgewiesen. Die Fluktuation bei den projektabhängigen
Funktionen reduziert sich weiterhin. Zum Jahresende sind noch 11 Mitarbeiter/innen
befristet beschäftigt.
Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Kom.ZFB beträgt im Jahr 2017
insgesamt 71,5 %, acht Mitarbeiterinnen werden in Teilzeit beschäftigt.
Haushalt und Wirtschaftlichkeit
Die Kom.ZFB wird in der Produktgruppe 4-051-04 “Beschäftigungsförderung” des produktorientierten Haushalts abgebildet. Aufgrund der Verfügung des FB 10 zur Neuausrichtung der Kom.ZFB, vom 3. März 2016, orientiert sich die Kom.ZFB ab dem Haushaltsjahr 2017 an der im FB 51 praktizierten bezirklichen Gliederung. Somit erhalten
die beiden Produkte der Kom.ZFB die neuen Bezeichnungen „Bezirkl. Jugendhilfe NWMitte“ (P05104010000) und „Bezirkl. Jugendhilfe Süd/Ost“ (P05104020000). In Folge
dieser Umstellung kommt es zu abweichenden Darstellungen im Vergleich zu den
Sachstandsberichten der vorherigen Jahre.
Im Jahre 2017 entstehen in der Produktgruppe 4-051-04 „Beschäftigungsförderung“
Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung in
Höhe von insgesamt ca. 3,971 Mio EUR.
Gleichzeitig erwirtschaftet die Kom.ZFB Gesamterträge einschließlich der Erträge der
internen Leistungsverrechnung in Höhe von insgesamt ca. 3,310 Mio EUR.
Der berechnete Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt ca. 0,661 Mio EUR enthält u.a.
berücksichtigte Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung in Höhe von insgesamt ca. 0,641 Mio EUR.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Entwicklung des Zuschussbedarfes
Gesamt
2012
2013
2014
2015
2016
2017
678.198
832.486
614.600
968.090
481.656
660.595
Im Haushaltsjahr 2017 konnte der Zuschussbedarf gegenüber der Planung auf einem
niedrigen Niveau gehalten werden.
Insgesamt reiht sich das positive Ergebnis in die Entwicklung der Vorjahre ein.
In den vergangenen Jahren konnte der geplante Zuschussbedarf durchweg unterschritten werden.
Das Vorjahresergebnis (2016) weicht gegenüber dem Vorjahresbericht positiver ab und
verbessert das Jahresergebnis über die ursprüngliche Hochrechnung hinaus. Der im
Verhältnis zu den Jahresabschlussbuchungen früh gewählte Fertigungstermin des Vorjahresberichtes sowie das Ausbleiben erwarteter Aufwendungen im Rahmen von Jahresabschlussbuchungen, führten zu einer weiteren Verbesserung des bereits angegebenen, positiven Ergebnisses. Das Jahresergebnis 2016 unterschreitet den geplanten
Zuschussbedarf letztlich um insgesamt 0,467 Mio EUR.
Wirtschaftlichkeit
Im Jahr 2017 ist es gelungen, den städtischen Zuschussbedarf gegenüber der Planung
zu unterschreiten. Der Zuschussbedarf beträgt für das Jahr 2017 insgesamt ca. 0,661
Mio EUR ( 0,482 Mio EUR in 2016) gegenüber einem geplanten Zuschussbedarf in Höhe
von insgesamt 0,958 Mio EUR. Es werden somit ca. 0,297 Mio EUR gegenüber der Planung eingespart.
Die Gründe für die positive Entwicklung im Jahr 2017 sind vielfältig.
Einerseits können geplante Aufwendungen für den Einkauf von Dienstleistungen Dritter
durch eigenes, qualifiziertes Personal deutlich reduziert werden, andererseits wird eine
im Haushaltsjahr 2013 für einen Rechtsstreit gebildete Rückstellung endgültig nicht
benötigt und verbessert so das Rechnungsergebnis in 2017.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Einen nicht unwesentlichen Anteil am positiven wirtschaftlichen Ergebnis trägt dabei
auch die Durchführung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Krefelder Schulen
bei, da sie im Gegensatz zu den übrigen von der Kom.ZFB durchgeführten und / oder
koordinierten Maßnahmen und Projekten zu 100% refinanziert wird.
Hauptgründe für das positive Ergebnis sind jedoch wiederum die Akquise von Fördermitteln und einem zudem höheren Auslastungsgrad der Maßnahmen. Insgesamt können Drittmittel in Höhe von insgesamt ca. 3,310 Mio EUR (gegenüber 3,035 Mio EUR in
2016) für die Stadt Krefeld eingeworben werden. Jeder der von der Stadt bei der
Kom.ZFB eingesetzte EUR erbrachte demnach zusätzliche 5,00 EUR an Drittmitteln.
Die Maßnahme „Zusatzjob“ erbringt darüber hinaus weiterhin durch die monatliche
Arbeitsleistung von ca. 100 Zusatzjob-Kräften eine erhebliche Unterstützung für den
städtischen Bereich.
In 2017 werden insgesamt 73.816,75 Arbeitsstunden (gegenüber 71.084 in 2016) von
Zusatzjob-Kräften im Bereich der Stadt Krefeld geleistet. Auch hier spiegelt sich die
verbesserte Auslastung der Maßnahme wider.
Entsprechend dem von der Berufsgenossenschaft Garten- und Landschaftsbau für Zusatzjob-Kräfte zu Grunde gelegten „reinen“ Arbeitswert i.H.v. 6,56 EUR / Std. ergibt
sich eine Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden in Höhe von
484.237,88 EUR für die Stadt Krefeld (gegenüber 466.311EUR in 2016).
verrichtete ArbStd. in
Bereichen der Stadt
73.816,75
Arbeitswert gem. Berechnung der
GaLa BerufsGen.
6,56 EUR / Arbeitsstunde
Mindest-Wertschöpfung durch
verrichtete Arbeitsstunden
484.237,88 EUR
Der Einsatz von zusätzlichen Arbeitskräften verhilft der Stadtverwaltung in vielen Bereichen zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen und sorgt beispielsweise im
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Grünflächenbereich für ein positiveres Erscheinungsbild und unterstützt so die Attraktivitätsbemühungen der Stadt.
Darüber hinaus verfolgen Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und die Projekte
„Neue Wege- Beratungszentrum für junge Familien und Beruf“ (in der Nachfolge der
Projekte „Auf dem Weg“ und „Neuland“) sowie die „Erwerbslosenberatungsstelle“ mit
ihren frühzeitigen Unterstützungsangeboten eine Abfederung höherer Folgekosten. In
der mit der Abteilung Familien (51/3) abgestimmten Zusammenarbeit wird nach Abschluss der modellhaften Phase das entwickelte Verfahren zur Erfassung von Unterstützungsleistungen seit September 2017 auch auf den Bezirk Süd der Abteilung 51/3
angewendet. Für 2017 ergeben sich somit unter der Voraussetzung eines anzusetzenden Betrages i.H.v. 30 EUR pro Fachleistungseinheit folgende zusätzliche Unterstützungsleistungen der Kom.ZFB:
mit Auftrag von 51/3
und eingebunden in die Hilfeplanung
Leistungsart
Einheiten
in EUR
SGB VIII
präventiv = ohne Auftrag von 51/3
Leistungsart
SGB VIII
Einheiten
in EUR
§31
188
5.640,00
§31
573
17.190,00
§16
70
2.100,00
§16
530
15.900,00
§27
262
7.860,00
§27
355
10.650,00
§41
229
6.870,00
§41
225
6.750,00
Gesamtergebnis
749
22.470,00
Gesamtergebnis
1.683
50.490,00
Insgesamt kann von einer zusätzlichen Einsparung im Bereich der HzE i.H.v. ca. 73.000
EUR ausgegangen werden.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Angebote der Kom.ZFB
Jugendsozialarbeit
Schulbezogene Jugendsozialarbeit– Soziale Arbeit an Schule (SAaS)
Zielgruppe
Schülerinnen und Schüler mit multiplen Benachteiligungen insbesondere Schulverweigernde, deren Abschluss massiv gefährdet ist
sowie Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in
den Beruf
Ziele
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Unterstützung von
Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern–
und Lebenssituation, soziale, schulische und berufliche Integration
Finanzierung
Landesmittel (61%) und kommunale Mittel (39% - aus Bundesrestmittel der BuT/Schulsozialarbeit)
Zeitraum
Soziale Arbeit an Schule 01.01.2015 bis 31.12.2017
Die schulbezogene Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen“ ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungsund Sozialpolitik und stellt ein wichtiges Element der „Kommunalen Präventionsketten“ dar. Sie hat den Auftrag, die Zielgruppe in ihrer persönlichen, schulischen, beruflichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, Lebensbewältigung und Integration zu fördern, Kooperationsstrukturen zwischen Schule und außerschulischen Partnern (insb.
im Sozialraum), aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln und damit einen wesentlichen
Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu leisten.
Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit individuellen Beeinträchtigungen oder
sozialen Benachteiligungen, die die Schule aktiv oder passiv verweigern, deren Schulabschluss stark gefährdet ist oder die einen intensiven Unterstützungsbedarf im Übergang Schule/Beruf haben. Indikatoren hierfür können schulische Schwierigkeiten, wie
z.B. zu hohe Fehlzeiten, ein gefährdeter oder schwacher Schulabschluss und/oder persönliche Beeinträchtigungen wie z. B. familiäre Probleme, fehlende soziale UnterstütSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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zung, Schulden etc. sein. Die Kom.ZFB ist in diesem Rahmen an Krefelder Haupt-, Realund Gesamtschulen sowie an den Berufskollegs tätig.
Ziele sind dabei:
•
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung,
•
Unterstützung von Chancen- und Bildungsgerechtigkeit,
•
Verbesserung der Lern- und Lebenssituation benachteiligter junger Menschen
•
Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration
Mit intensiver Einzelfallhilfe werden die Jugendlichen unterstützt, individuelle schulische und berufliche Ziele zu entwickeln, um nachhaltig die Schule zu besuchen und in
Ausbildung, Arbeit oder weiterführende, berufsvorbereitende Angebote einzumünden.
Ergänzend können (Gruppen-) Angebote z. B. soziale Lerntrainings sowie freizeitpädagogische, geschlechtsspezifische, kultursensible oder gewaltpräventive Angebote zum
Training von Schlüsselqualifikationen und zur Persönlichkeitsstabilisierung wahrgenommen werden. Diese werden auch mit schulischen oder externen (sozialraumrelevanten) Kooperationspartnern durchgeführt und beabsichtigen eine nachhaltige Anbindung an Regel-Angebote im Sozialraum. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden
in den Hilfeprozess eingebunden und bei Bedarf in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt. Darüber hinaus erhalten die Jugendlichen und ihre Eltern Informationen über
weitere Beratungsangebote und werden bei der Beantragung von Leistungen aus dem
Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit übernimmt hier eine Lotsenfunktion – sowohl für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld als
auch für rechtskreisübergreifende institutionelle Angebote. Mit Lehrkräften und Kooperationspartnern der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III und VIII wird unterstützend und zielführend zusammen gearbeitet.
In 2017 wurden mit insgesamt 422 Schüler/innen (148 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt. Im Rahmen des Casemanagements wurden 265 (92
weiblich) Jugendliche langfristig beraten und begleitet. Eine erfolgreiche Reintegration
in Schule bzw. Vermittlung in das Übergangssystem oder in Ausbildung stellt aufgrund
multipler und verwobener Problemlagen bei der Zielgruppe häufig einen langfristigen
Prozess dar. Deshalb sind im Vorfeld intensive, diese Übergänge vorbereitende pädagogische Unterstützungsleistungen notwendig, die z. B. zur Stabilisierung der LebensSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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lage bzw. einer beruflichen Orientierung beitragen. Bezogen auf diese Leistungen
konnten 94 Teilnehmende (28 weiblich) in 2017 erfolgreich stabilisiert und 59 (19
weiblich) Schülerinnen und Schüler beruflich orientiert werden. Insgesamt mündeten
18 Jugendliche (3 weiblich) in Ausbildung ein.
Von den 103 Jugendlichen (46 weiblich), mit denen aufgrund von Schulverweigerung
intensiv gearbeitet wurde, wurden 36 Jugendliche (18 weiblich) wieder in das Schulsystem integriert. Insgesamt verbleiben 238 Jugendliche (77 weiblich) im System Schule
und werden im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit weiter begleitet.
Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U27
Zielgruppe
Jugendliche und junge Erwachsene mit fehlenden schulischen
oder beruflichen Perspektiven und multiplen Benachteiligungen,
die vom Regelsystem nicht mehr erfasst werden
Ziele
Persönlichkeitsförderung, soziale, schulische und berufliche Integration, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation –
Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit
Finanzierung
LVR Landesmittel (25%) und kommunale Mittel (75%)
Zeitraum
Jugendberufshilfe – laufend
Die Beratungsstelle U27 der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII ist Anlauf- und Klärungsstelle für Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen oder einen schwachen
Schulabschluss erlangt haben und/oder besonderen Unterstützungsbedarf bei der
Entwicklung ihrer Lebens- und Berufsperspektiven benötigen. Darüber hinaus haben
sie oft weitere soziale, gesundheitliche und/oder persönliche Beeinträchtigungen und
werden durch die bestehenden Unterstützungssysteme der Sozialgesetzbücher II, III
und VIII oft nicht mehr erreicht. Insbesondere Schul-, Maßnahme- oder Ausbildungsabbrecher/innen erhalten über das Angebot die Möglichkeit, Anschluss an die Regelsysteme zu finden. Beratungsanfragen von Eltern und Netzwerkpartnern werden von
der Beratungsstelle bearbeitet und koordiniert.
Im Rahmen einer intensiven Einzelfallhilfe und einer individuellen Förderplanung werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ressourcen- und lösungsorientiert beraSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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ten und begleitet. Sie werden unterstützt, individuelle schulische und/oder berufliche
Ziele zu entwickeln. Ziel ist es, sie nachhaltig in Ausbildung, Arbeit oder berufsvorbereitende Angebote zu vermitteln und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es
werden daher Einzel- und Gruppenangebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Stabilisierung (z.B. Gewaltprävention, Soziales Lerntraining, Ferienfreizeiten) sowie zur beruflichen Orientierung (z.B. Berufswahltest) angeboten. Bei Bedarf werden sie Zuhause
oder in ihrem Sozialraum aufgesucht.
Die für die Zielgruppe bestehenden Förderangebote zur beruflichen und sozialen Integration werden im Rahmen der Jugendberufsagentur Krefeld in Kooperation mit dem
Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Jugendhilfe weiter entwickelt. Ziel dieser Kooperation ist es, vorhandene Angebote zu bündeln, Parallelstrukturen zu vermeiden und die individuelle Förderung von Jugendlichen zu optimieren.
In der Beratungsstelle U27 nutzten im Jahr 2017 insgesamt 158 Jugendliche und junge
Erwachsene (71 weiblich) das Angebot, Beratungs- und Informationsgespräche wahrzunehmen. Nach intensiver Einzelfallhilfe und erfolgreicher Stabilisierung konnten bei
69 Jugendlichen und junge Erwachsenen (26 weiblich) Vermittlungshemmnisse beseitigt werden, 42 Jugendliche und junge Erwachsene (15 weiblich) haben sich beruflich
orientiert. Es konnten 23 Jugendliche und junge Erwachsene (9 weiblich) in den ersten
Arbeitsmarkt und 18 (8 weiblich) in berufsfördernde Angebote integriert werden.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Hardenberg im Blickwinkel - Hilfe in die Berufswelt (HIB)
Zielgruppe
Benachteiligte Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, mit verstärktem Unterstützungsbedarf bei der Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und der beruflichen Orientierung, die durch die bestehenden
Angebote der SGB II, III und VIII nicht erreicht werden.
Ziele
Soziale und berufliche Integration und Teilhabe
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16f SGB II) und Stadt Krefeld (§13 SGB VIII)
Zeitraum
01.09.2016 – 31.08.2017, 01.09.2017-31.08.2018
Seit dem 01.09.2016 – 31.08.2017 führte die Kom.ZFB das Projekt „Das Hardenbergviertel aus Blickwinkel von jungen Menschen-HIB“ durch, welches am 01.09.2017 –
31.08.2018 vom Projekt „Hilfe in die Berufswelt-HIB“ abgelöst wurde.
Beide Projekte werden aus Mitteln des Jobcenters (§ 16f SGB II) sowie städtischen Mitteln (§ 13 SGB VIII) finanziert. Das Projekt richtet sich an benachteiligte Jugendliche
und junge Erwachsene, für die ein niederschwelliges, bedarfsgerechtes und stabilisierendes Angebot installiert wurde, um Unterstützung in den Bereichen wie z.B. Übergang Schule-Beruf, Berufsorientierung und persönliche Stabilisierung zu schaffen. Die
Zielgruppe ist gekennzeichnet durch einen erhöhten Anteil an ALG II-Beziehenden,
Menschen mit Migrationshintergrund und Alleinerziehenden. Oftmals handelt es sich
dabei um Jugendliche und junge Erwachsene, die vom Regelsystem überhaupt nicht
mehr erreicht werden und ansonsten ‚verloren‘ gehen.
Der Zugang erfolgt sowohl über die Jugendberufsagentur Krefeld als auch über Kooperationspartner wie dem Jobcenter, unterschiedlichen Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen und Berufskollegs.
Bei dieser Zielgruppe der 16 – 27 Jährigen ist ein verstärkter Unterstützungsbedarf
festzustellen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen weisen oftmals multiple Problemlagen auf. Sie verfügen häufig über keine berufliche Orientierung und bedürfen einer Stabilisierung ihrer Persönlichkeit.
Durch intensive Einzelfallhilfe und bedarfsgerechte Gruppenangebote werden die Stärken des Einzelnen herausgearbeitet, um mit den jungen Menschen persönliche und
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
20
berufliche Perspektiven zu entwickeln. Insbesondere durch Gruppenangebote und sogenannte Begegnungstreffs (z.B. Kunstprojekt, theaterpädagogisches Bewerbungstraining, Kulturprojekt) werden die jungen Menschen aktiv, (werk-)pädagogisch eingebunden, um über das Heranführen an Tagesstruktur, Beschäftigung und berufliche Orientierung den Aspekt der Teilhabe zu erfahren. Die Begegnungs-Treffs finden dreimal wöchentlich in den Räumen der Sozialagentur Fa. Heeder statt. Durchgeführt werden diese von zwei Beratungsfachkräften aus dem Projekt HIB, sowie teilweise von Dozenten
(Künstlerin, Theaterpädagoge etc.). Die Begegnungs-Treffs sind an die Bedürfnisse und
Interessen der jungen Menschen angepasst und werden mit ihnen gemeinsam geplant.
Die Zielgruppe benötigte eine kleinschrittige Heranführung, um sich auf Aktivitäten in
einer Gruppe einzulassen. Der persönliche und intensive Kontakt der Teilnehmenden
zu den Beraterinnen stellt sich als sehr wichtig heraus, um darüber eine Anbindung an
Einzelberatungen und Gruppenangebote herzustellen.
Die notwendigen Unterstützungsangebote werden in Abstimmung mit den Netzwerkund Kooperationspartnern entwickelt und umgesetzt.
Als integrierter Bestandteil der Jugendberufsagentur Krefeld fördert HIB die Zusammenarbeit im Hinblick auf die benachteiligten Jugendlichen. Die Schnittstelle der am
Übergangsmanagement beteiligten Institutionen (Agentur für Arbeit, Jobcenter Krefeld,
Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Berufskollegs und andere
Fachdienste) wird dadurch weiter optimiert.
In 2017 wurden insgesamt 55 (20 weiblich) junge Menschen von den HIB-Fachkräfte in
Klärungsgesprächen beraten. Davon wurden 47 junge Menschen (18 weibliche und 15
mit Migrationshintergrund) intensiv im Rahmen der Einzelfallhilfe (Casemanagement)
begleitet und unterstützt. Bei 30 Teilnehmenden (11 weiblich) konnten durch persönlich stabilisierende Unterstützung Vermittlungshemmnisse beseitigt werden. Eine berufliche Orientierung erlangten 25 Teilnehmende (10 weiblich) und sieben junge Menschen (3 weiblich) wurden erfolgreich in Ausbildung bzw. den ersten Arbeitsmarkt
vermittelt.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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JUGEND STÄRKEN im Quartier
Zielgruppe
Junge Menschen von 12 bis 27 Jahren, vornehmlich Jugendliche
mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte und schulabsente
Jugendliche der Kurt- Tucholsky. Gesamtschule
Ziele
Schulische, berufliche und soziale Integration, Überwindung individueller Hürden auf dem Weg Richtung Ausbildung und Arbeit in
ein selbstbestimmtes Leben
Finanzierung
Finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend(BMFSJ), das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), den
Europäischen Sozialfonds (ESF), die Europäische Union (EU) und
mit Eigenmitteln der Stadt Krefeld
Zeitraum
01.09.2015 bis 31.12.2018
Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst
für vier Jahre in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt. Dafür stehen rund 115 Millionen Euro aus dem Europäischen
Sozialfonds (ESF) und fünf Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.
Das ressortübergreifende ESF-Vorhaben unterstützt junge Menschen mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf mit aufsuchender Arbeit,
Beratung und Einzelfallhilfe (Jugendsozialarbeit). Informationen zum Programm finden
sich unter www.jugend-staerken.de.
Die Kom.ZFB koordiniert und begleitet seit September 2015 in Kooperation mit dem
Sozialwerk Krefelder Christen (SWKC) das Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ und
verfolgt damit die folgenden Ergebnisziele:
1. Die Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf nach §13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder-) Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitender Maßnahmen bzw. Arbeit.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
22
2. Die Schaffung effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, freien Trägern im Bereich Jugendsozialarbeit, Agentur für Arbeit, Jobcenter, (Berufs-) Schulen, Quartiersmanagement und Wirtschaftsakteuren z.B. Unternehmen und Kammern.
3. Die Schaffung eines konkreten, sichtbaren Mehrwerts für städtische Quartiere,
z.B. Verbesserung im Wohnumfeld und Zusammenleben der Bewohnerinnen/
Bewohner, Schaffung zusätzlicher gemeinwohlorientierter Angebote.
Zur Erreichung der Ziele werden folgende Angebote im Stadtgebiet Krefeld Süd (Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf) vorgehalten:
„Checkpoint Süd“, Sozialagentur Heeder - Anlauf- und Koordinierungsstelle
„Kom(m)it“, Sozialagentur Heeder - Beratungsstelle (Casemanagement)
„Schulverweigerung-Die 2. Chance“, Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (KTG)
Mikroprojekte
Neben der Klärungs- und Beratungsarbeit bieten die Angebote eine Brückenfunktion
zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III,
VIII sowie dem Schulgesetz und entwickeln die Vernetzung der Hilfesysteme wie z.B.
mit Schule, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Soziales und
weiteren Beratungsinstitutionen. Durch das Handlungskonzept „Casemanagement“
mit seinem niederschwelligen und aufsuchenden Ansatz werden die unterschiedlichen
Fördersysteme fallweise gebündelt und sinnvoll aufeinander abgestimmt, damit Parallelstrukturen und Doppelbetreuung vermieden werden.
Dem Leitziel Partizipation folgend, sollen die Menschen in ihrem Stadtteil nicht nur an
Mikroprojekten teilnehmen, sondern teilhaben. Die Mikroprojekte werden bedarfs- und
ressourcenorientiert mit den Teilnehmenden entwickelt und umgesetzt. Sie verfolgen
dabei das Ziel, die Attraktivität des Stadtteils z.B. durch die Verbesserung der Infrastruktur zu gestalten und weiter zu entwickeln. Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Neuzugewanderte, Seiteneinsteiger) werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe besonders in den Blick genommen.
Der Schwerpunkt der Beratung hat sich in 2017 durch eine verstärkte Kooperation mit
der Bezirkssozialarbeit verändert. Mit dem Fokus auf frühzeitige niederschwellige UnSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
23
terstützung der Teilnehmenden und ihrer Familien konnte die Bezirkssozialarbeit sowohl präventiv als auch mit Auftrag in ihrem Aufgabenfeld unterstützt werden.
Weitere Schwerpunkte innerhalb der Beratung stellen die Themenfelder „Übergang
Schule-Beruf“ und „soziale Integration“ dar, um eine positive berufliche Identität mit
dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe entwickeln zu können.
Da das Zielgebiet bereits 2016 bedarfsgerecht auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden konnte, hat der Beratungsbedarf von Neuzugewanderten im Berichtszeitraum weiterhin zugenommen; so haben 22 Menschen mit Fluchtgeschichte oder in
prekären Lebenssituationen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus das Angebot der Beratungsstelle angenommen. In 2017 wurden durch die Anlauf- und Koordinierungsstelle
in der Sozialagentur Fabrik Heeder 87 junge Menschen (28 weiblich, 44 mit Migrationshintergrund) im Rahmen von Klärungsgesprächen erreicht. 71 (22 weiblich, 37 mit
Migrationshintergrund) Teilnehmende mündeten in das Casemanagement ein. 13 Teilnehmende (3 weiblich, 6 mit Migrationshintergrund) wurden im Berichtszeitraum
durch die sozialpädagogischen Fachkräfte in qualifizierende, beschäftigungsfördernde
Angebote vermittelt, davon 9 (3 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund) in den 1. Arbeitsmarkt oder Ausbildung. Von 13 Jugendlichen (4 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund), die die Schule aktiv oder passiv verweigerten, sind 8 (1 weiblich, 3 mit Migrationshintergrund) dauerhaft in das Schulsystem reintegriert worden.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Beschäftigungsförderung
Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und Beruf
Zielgruppe
Junge Familien, insbesondere erwerbslose Alleinerziehende und
junge Familien im ALG II-Bezug
Ziele
Soziale Teilhabe und Hilfen zur Existenzsicherung, Stabilisierung
und Förderung der Persönlichkeit und der Erziehungskompetenz,
Berufliche Orientierung und Eröffnung beruflicher Perspektiven,
Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.04.2017 – 31.03.2018, 01.04.2018 – 31.03.2019
Seit vielen Jahren stellt sich die Lebenssituation von Alleinerziehenden in Krefeld in
den Bezirken Süd und Mitte als besonders schwierig dar, da hier doch deutlich mehr
als 50% der Alleinerziehenden Transferleistungen aus dem SGB II beziehen.
Vor diesem Hintergrund bietet die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung in Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld bereits seit 2012 bedarfsorientierte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für diese Zielgruppe an. In der
konsequenten Weiterentwicklung der Angebote wurden in 2017 die Projekte „Auf dem
Weg“ und „Neuland“ nach ihrem jeweiligen Ende in das „Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und Beruf“ überführt.
Neben offenen Sprechstunden und der individuellen Beratung bietet das Beratungszentrum ein vielfältiges Spektrum an Angeboten, um erwerbslose Alleinerziehende und
junge Eltern (in der Regel Frauen) wieder fit für den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu
machen. Auf freiwilliger Basis, ohne Ängste und Zwang können sich die Teilnehmer/innen in der Beratung und in verschiedenen Gruppenangeboten (auch mit Kinderbetreuung) mit ihrer momentanen Situation auseinandersetzen und möglichst früh eine
berufliche Lebensplanung anstreben. Der gesamte Familienalltag wird in den Blick genommen. Durch die individuelle Beratung und Begleitung werden Wege aufgezeigt und
beschritten, den zukünftigen (Wieder-)Einstieg in ein Erwerbsleben zu planen und ggf.
einzuleiten. Die Bearbeitung von Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, quaSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
25
lifizierte Kinderbetreuung, Entwicklung des Kindes sowie pädagogischen Themen dienen dazu, die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig zu stärken, um den Bedarf an
Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII präventiv abzufedern.
Das Projekt setzt sich aus mehreren wesentlichen Schwerpunkten zusammen:
offene Sprechstunden zur Information und Klärung des Unterstützungsbedarfs
lotsende Weitergabe an Spezialdienste (Beratungsstellen, Gesundheitssystem,
Familienunterstützung, Bezirkssozialarbeit, etc.)
bedarfsorientierte Gruppenangebote (mit und ohne Kinderbetreuung, in Familienzentren, etc.)
aufsuchende individuelle Beratung nach den Handlungsleitlinien des Casemanagements (Kriseninterventionen, behördliche Angelegenheiten, Bewerbungsunterstützung, Vermittlung von finanziellen Hilfestellungen, Erziehungsunterstützung, etc.).
Die Beratungen und Gruppenangebote finden sowohl in der Sozialagentur Heeder als
auch in Familienzentren und aufsuchend im individuellen Sozialraum der Teilnehmer/innen statt.
Im Laufe des Jahres 2017 nahmen an den Beratungsprojekten für erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien 154 Teilnehmende (4 männlich, 45 Teilnehmerinnen unter 27 Jahren) teil. 42 Teilnehmende (1 männlich, 9 Teilnehmerinnen unter 27 Jahren)
erreichten das Ziel der persönlichen Stabilisierung und 35 Teilnehmende (1 männlich,
3 Teilnehmerinnen unter 27 Jahren) konnten beruflich orientiert werden. Von diesen
konnten 18 Teilnehmende (1 männlich, 1 Teilnehmerin unter 27 Jahren) in Qualifizierungs-/Beschäftigungsmaßnahmen, Ausbildung oder den 1. Arbeitsmarkt vermittelt
werden.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
26
Erwerbslosenberatungsstelle
Zielgruppe
Erwerbslose unabhängig vom Bezug von Transferleistungen
Ziele
Beratung zur beruflichen Orientierung, Beratung bei Fragen
zur Existenzsicherung, Beratung bei psychosozialen
Problemen
Finanzierung
ESF-Fördermittel der Europäischen Union und des Landes
NRW, Stadt Krefeld
Zeitraum
01.01.2011 – 31.12.2017, Fortführung in ESF-Förderphase
2015-2020
Zum 02.01.2011 hat die durch das Land NRW und die Europäische Union geförderte
„Beratungsstelle für Erwerbslose“ ihre Arbeit aufgenommen. Als Bestandteil der
Kom.ZFB ist sie mit den unterschiedlichen Arbeitsmarktakteuren sehr gut vernetzt und
kann ihre Arbeit bis zum Ende der ESF-Förderphase 2020 fortsetzen.
Das Angebot richtet sich an alle Erwerbslose zwischen 16 und 64 Jahren, unabhängig
vom Erhalt von Transferleistungen. Die Beratung wendet sich an Personen aus besonders belasteten Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Alleinerziehenden, Langzeitarbeitslosen im SGB II Bezug und Menschen mit Migrationshintergrund sowie Zugewanderten.
Neben der allgemeinen Sozialberatung bietet die Erwerbslosenberatungsstelle diesen
Personen vor allem eine berufliche Orientierung und Perspektivenplanung sowie eine
schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt.
Mit Hilfe individueller berufsbezogener Beratung und Begleitung sollen die oben beschriebenen Teilnehmenden informiert, beraten, beruflich orientiert und zielgerichtet
an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. in das Beschäftigungssystem integriert werden.
Grundlegendes Instrument der Beratung ist der Berufswegeplan, in dem erste Ziele und
Handlungsschritte vereinbart werden. Während sich die Zielvereinbarung auf berufliche
Orientierung bezieht, beinhalten die Handlungsschritte persönliche und/oder qualifikatorische Maßnahmen, um vermittlungshemmende Merkmale abzubauen und auf
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
27
künftige Anforderungen von Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsaufnahmen vorzubereiten.
Als beschäftigungsförderndes Instrument wird das „Selbstvermittlungscoaching“ mittlerweile als regelmäßiger Bestandteil in der Erwerbslosenberatungsstelle durchgeführt.
Teilnehmende sind in der Regel Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug
und Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte, die mit den herkömmlichen Methoden keinen Zugang in den Arbeitsmarkt finden. Das Instrument bietet den
Teilnehmenden die Chance, ihre Fähigkeiten herauszufinden und diese zielgerichtet für
die Arbeitssuche zu nutzen, um so nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Erwerbslosenberatung ist die Übernahme einer Lotsenfunktion, d.h. die Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten und ggf. unterstützende
Begleitung der Ratsuchenden.
Das Angebot richtet sich aber auch konkret an Erwerbslose, die Schwierigkeiten mit
Leistungsträgern, insbesondere dem Jobcenter haben und die eine schnelle und kurzfristige Unterstützung benötigen.
Die Beratungsanfragen von Alleinerziehenden in der Erwerbslosenberatungsstelle sind
rückläufig, was im Wesentlichen auf ein breiteres Angebot an Beratungs- und Qualifizierungsangeboten speziell für Alleinerziehende und junge Familien in Krefeld zurückzuführen ist.
Der Anteil der ratsuchenden Frauen lag in 2016 bei 61% und hat sich in 2017 auf 48%
reduziert. Dies hat auch mit der Zunahme an Beratungen von zugewanderten und geflüchteten Menschen zu tun, die überwiegend männlich sind.
Insgesamt hat sich der Beratungsbedarf von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund
von 2016 mit 60% in 2017 auf 70% erhöht. Der Anteil der Ratsuchenden mit Fluchthintergrund betrug in 2017 40%. Diese Menschen kamen zum größten Teil aus Syrien, andere aus Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea.
19% aller Ratsuchenden in 2017, mit denen ein Berufswegeplan erstellt wurde, konnten in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden oder durch Aufnahme einer Arbeitsgele-
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
28
genheit an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Ein kleiner Teil mündete in Minijobs
oder Weiterbildungen ein.
Der Anteil der Ratsuchenden im SGB II Bezug mit ca. 70 % ist seit 2011 konstant geblieben und damit eine der Hauptzielgruppen in der Erwerbslosenberatung.
Von den 134 im Laufe des Jahres beratenen Personen (67 weiblich) wurden 22 (10
weiblich) in den 1.Arbeitsmarkt und Ausbildung vermittelt.
Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand nach §16d SGB II
Zielgruppe
Erwerbslose im ALG II-Bezug
Ziele
Beschäftigung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, soziale
Integration,
Förderung des Gemeinwohls
Finanzierung
Jobcenter Krefeld (§16d SGBII) und Stadt Krefeld
Zeitraum
01.03.2016 – 28.02.2017, 01.03.2017 – 28.02.2018
Seit der Instrumentenreform des SGB II (1. April 2012) werden die Arbeitsgelegenheiten
(Zusatzjobs) seitens des Gesetzgebers nachrangig zu Eingliederungsinstrumenten wie
Qualifizierungsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildung sowie betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt. Sie sind ausschließlich darauf ausgerichtet, arbeitslose
und arbeitsmarktferne Personen über Zusatzjobs zu beschäftigen. Seit dem
01.03.2017 wurde die pädagogische Begleitung während der Zusatzjob-Zeit wieder
eingeführt, damit das Ziel der Integration und Teilhabe in den Arbeitsmarkt gelenkt
werden kann.
Unabhängig von den geänderten Rahmenbedingungen sind die Zusatzjobs seit nunmehr 14 Jahren gut etabliert und qualitativ weiterentwickelt worden. Sie bilden auch in
2017 den Schwerpunkt des zweiten Arbeitsmarktes und erzielen neben wertschöpfenden Effekten für das städtische Gemeinwohl zugleich eine sozialintegrierende Wirkung
für die Teilnehmenden, besonders durch die enge Anbindung an andere Beratungsprojekte der Kom.ZFB.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
29
Insbesondere mit der pädagogischen Begleitung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, parallel zu ihrer Arbeitsgelegenheit neue Perspektiven durch die Arbeit mit
Berufswegeplänen und Gruppenangeboten zu erarbeiten und individuelle Ziele zu formulieren. Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Bearbeitung individueller psychosozialer und wirtschaftlicher Anliegen, die durch die gute Vernetzung des Projektes mit
anderen Trägern und Angeboten zügig geklärt und/oder an entsprechende Fachstellen
weitergeleitet werden.
In enger Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ist ein breites Spektrum an Einsatzstellen geschaffen worden. Auch kleinere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sind berücksichtigt. Dabei übernimmt die
Kom.ZFB die Koordination, die verwaltungsgemäße Abwicklung und operative Umsetzung der Zusatzjobs.
In allen Fällen wird vorgeprüft, ob die jeweiligen Einsatzbereiche die gesetzlichen Bedingungen zur Umsetzung von Zusatzjobs erfüllen. Die Tätigkeiten müssen grundsätzlich zusätzlichen und gemeinnützigen Charakter ausweisen; die Belange der Wirtschaft
sollen nicht beeinträchtigt werden und ein Personalabbau darf mit dem Einsatz von
Arbeitsgelegenheiten nicht einhergehen. Die Bewilligung aller Zusatzjobstellen obliegt
weiterhin dem Jobcenter.
Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren zur
Teilnahme an Zusatzjobs berechtigt, soweit sie beim Jobcenter Krefeld als arbeitsuchend gemeldet sind. In Krefeld wurde die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre erhöht, weil
in der Regel für unter 18-Jährige andere Angebote greifen.
Kennzeichnend für die Teilnehmenden ist, dass sie bereits über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und andere arbeitsmarktnähere Instrumente nicht zielführend
eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der zugewiesenen Personen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweist, wie zum Beispiel psychische
und/oder physische Einschränkungen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, Sprachprobleme. Neben den ALG II-Leistungen erhalten die Teilnehmenden 1,50 EUR pro Beschäftigungsstunde.
Im Jahr 2017 wurden durch die Kom.ZFB insgesamt 442 Einsatzstellen in städtischen
Einsatzbereichen und gemeinnützigen Vereinen für Krefelder Bürger vorgehalten. Die
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
30
253 Teilnehmenden (89 weiblich) wurden in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung und gemeinnützigen Vereinen eingesetzt.
Ab dem 01.03.2017 haben 144 Teilnehmenden (42 weiblich) die sozialpädagogische
Begleitung in Anspruch genommen. Sieben Teilnehmende (2 weiblich) wurden in den
ersten Arbeitsmarkt oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen vermittelt. Stabilisiert
und an persönliche Perspektiven herangeführt werden konnten 27 Menschen.
Fachliche Begleitung und koordinierende Aufgaben
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führte seit dem Schuljahr 2012/2013
schrittweise ein landesweit verbindliches und nachhaltiges Übergangssystem Schule –
Beruf ein. Dieses richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ab der Jahrgangsstufe 8 einschließlich der Sekundarstufe II. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sozialen Benachteiligungen werden dabei genauso einbezogen wie junge Geflüchtete. Seit dem Schuljahr 2016/2017 nehmen jetzt alle öffentlichen Schulen in
Nordrhein-Westfalen mit ihren achten Jahrgängen am Landesprogramm teil.
Die Umsetzung von KAoA erfolgt in vier zentralen Handlungsfeldern (HF):
HF I: Berufs- und Studienorientierung
HF II: Systematisierung des Übergangs von der Schule in den Beruf und/oder
Ausbildung/ Studium durch schlanke, klare Angebotsstrukturen
HF III: Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung
HF IV: Kommunale Koordinierung
In diesen vier Handlungsfeldern werden folgende Ziele angestrebt:
Unterstützung aller jungen Menschen in der Berufs- und Studienwahlentscheidung
Erhöhung der Transparenz über das Berufswahlspektrum
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Reduzierung von Warteschleifen – jeder junge Mensch soll einen Anschluss an
seinen (Schul-) Abschluss erhalten
Veränderung des Übergangs Schule – Beruf zu einem transparenten und nachhaltigen Gesamtsystem
Prävention statt Nachsorge!
Zusammenarbeit der Akteure weiterentwickeln
Die in jeder Kommune eingerichteten Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) bilden
die zentrale Schnittstelle zur Umsetzung des Übergangssystems. Die KoKo organisiert
die erforderlichen Abstimmungsprozesse der beteiligten Akteure (insb. Schulen,
Schulaufsicht, ggf. Hochschulen, Agentur f. Arbeit, Jobcenter, Kammern, Gewerkschaften, AG-Verbände, kommunale Ämter, Integrationsfachdienste), fördert die Kommunikation, Transparenz und Zusammenarbeit dieser und trägt zu einer kontinuierlichen
Weiterentwicklung des Systems bei.
Damit die Bedarfe der Zielgruppe der jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach § 13 SGB VIII (benachteiligte junge Menschen) in den KAoAHandlungsfeldern die erforderliche Berücksichtigung finden, beteiligt sich die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe der Kom.ZFB mit einer halben Stelle an der Kommunalen
Koordinierungsstelle. In dieser Funktion sorgt sie dafür, dass die Standardelemente
des KAoA-Systems den Bedarfen der Zielgruppe gerecht werden und entwickelt diese,
gemeinsam mit den relevanten Akteuren, zielgruppendifferent weiter. Sie trägt dazu
bei, dass auch für diese jungen Menschen passende Instrumente des Übergangssystems angeboten und Anschlussoptionen in Ausbildung und Erwerbsleben ermöglicht
werden.
Jugendberufsagentur Krefeld (ZIP – Zentrum für Information und Perspektive)
Die Jugendberufsagentur Krefeld ist ein Zusammenschluss der Rechtskreise SGB II, III
und VIII, in der für die Zielgruppe der unter 27-Jährigen rechtskreisübergreifend Beratung unter einem Dach angeboten wird. Die Jugendhilfe/Jugendberufshilfe ist seit 2014
dort
vertreten.
Einerseits
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
geht
es
darum,
die
originären
Aufgaben
des
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SGB VIII wahrzunehmen und andererseits trägt sie mit ihren Kernkompetenzen dazu
bei, das Aufgabenspektrum der Jugendberufsagentur zu erweitern.
Dabei fungiert die Kom.ZFB als Bindeglied zwischen den Rechtskreisen und ist mit ihrem spezifischen Know-How in der Benachteiligtenförderung für die jungen Menschen
zuständig, die nur mit einer intensiven sozialpädagogischen Unterstützung eine soziale und berufliche Integration erreichen können.
Nach dem Motto „Kein Jugendlicher geht verloren“ bieten damit die Agentur für Arbeit,
das Jobcenter sowie die Jugendberufshilfe in Krefeld Beratungsangebote für junge
Menschen unter einem Dach an. Weiterhin werden durch koordinierende und strukturierende Prozesse sowohl auf Fachkräfte-Ebene, wie auch im Leitungs- und Lenkungskreis, Verfahrensabläufe optimiert und Bedarfe für das Übergangssystem erhoben.
Über eine abgestimmte Angebotsplanung soll es zu einer gebündelten Unterstützung
für junge Menschen kommen, um damit der Sicherstellung von Bildungschancen und
Übergängen in Ausbildung und Beruf gerecht zu werde.
Jugendwerkstatt Fichtenhain
Als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist es das Ziel der Jugendwerkstatt, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durch
werkpädagogische Angebote zu stabilisieren und somit wieder an das Schul- bzw. Beschäftigungssystem heranzuführen. Insbesondere für die Zielgruppe der Zugewanderten ist dies auch eine Möglichkeit, erste Erfahrungen in der beruflichen Orientierung zu
erlangen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den Bereichen Metall, Schreinerei, Gärtnerei, Mobile Werkstatt, Malerei sowie dem Jugendcafé praktische Erfahrungen
in Berufsfeldern und Lebensbereichen zu sammeln. In 2016 und 2017 konnte über Bildungs- und Teilhabemittel, Projektzuschüsse und Stiftungsmittel ein Stützlehrer mit
einem Stundenkontingent von 6 bis 15 Stunden in der Woche finanziert werden. Dieser
ermöglichte eine individuelle Förderung in Kleingruppen, die den jungen Menschen
einen Einstieg in eine mögliche berufsvorbereitende Maßnahme, Schule, Arbeit oder
Ausbildung erleichterte.
Träger der Jugendwerkstatt ist der evangelische Gemeindeverband. Insgesamt stehen
24 Plätze für die Zielgruppe der Jugendberufshilfe bereit. Finanziert wird das Angebot
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW sowie über die Stadt Krefeld
§ 13 SGB VIII.
„Casemanagement“ für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
Das Projekt „Casemanagement“ wird über das Jobcenter Krefeld nach § 17 SGB II gefördert. Träger der Maßnahme sind der Internationale Bund e.V., InVia-Katholische
Mädchensozialarbeit e.V. und das Sozialwerk Krefelder Christen e.V.. Das Jobcenter
finanziert 37 Plätze.
Das Angebot richtet sich an langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ab
dem 18. Lebensjahr mit multiplen sozialen und psychischen Benachteiligungen und
Auffälligkeiten. Die im SGB-II-Bezug stehende Zielgruppe wurde im Vorfeld durch keine
Beratungs- oder Qualifizierungsangebote nachhaltig erreicht.
Im Rahmen einer intensiven, individuellen Einzelfallhilfe und insbesondere durch das
Aufsuchen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erhalten sie die Möglichkeit den
Anschluss an das Regelsystem zu halten. Ziel ist es, sie über eine persönliche und soziale Stabilisierung sowie Berufsorientierung an berufsfördernde Angebote bzw. den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen.
Die Kom.ZFB koordiniert in regelmäßigen Abständen den „Runden Tisch Casemanagement“. Neben der fachlichen Begleitung der Jugendhilfeträger auf Fachkräfteebene findet ein Austausch mit den Ansprechpartnern des Jobcenters statt. Im Rahmen dessen
finden zur Vernetzung Treffen mit Akteuren aus dem Sozialraum statt.
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
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Ergebnisse im Überblick
In den niederschwelligen Projekten der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und der
Beschäftigungsförderung werden den Teilnehmenden Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie ihre Eingliederung
in die Arbeitswelt zu fördern.
Aufgrund der vielfältigen (Vermittlungs-)Hemmnisse sind während der Beratungsprozesse etliche unterschiedliche Handlungsschritte notwendig, um letztendlich das Ziel
der erfolgreichen Integration in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder den
ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.
Angebote
Jugendsozialarbeit
Gesamt
davon Frauen
Beratungsstelle
Jugendberufshilfe
davon Frauen
Soziale Arbeit
an Schulen
davon Frauen
Hardenberg im Blickwinkel
davon Frauen
JUGEND STÄRKEN
im Quartier
davon Frauen
Ratsuchende
2017
Anteil
Vermittlung
mit erfolgreicher
Anteil
Teilin
Stabilisierung
mit
nahme Qualifizierung/
d. Persönlichkeit/ erfolgreicher
beendet
Ausbildung/
Beseitigung der
beruflicher
Beschäftigung/
VermittlungsOrientierung
Arbeitsmarkt
hemmnisse
722
235
156
328
146
267
82
54
127
50
158
69
42
81
41
71
26
15
35
17
422
94
59
184
80
148
28
19
71
26
55
30
25
38
12
20
11
10
12
4
87
42
30
25
13
28
17
10
9
3
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
35
Anzahl
schulabsenter Schülerinnen Re-Integration in Schule
und Schüler
Schulverweigerung
2017
Gesamt
davon Frauen
Jugendberufshilfe
Beratungsstelle
134
48
58
22
13
3
7
2
103
36
46
18
5
1
1
1
13
8
4
1
davon Frauen
Soziale Arbeit
an Schulen
davon Frauen
Hardenberg im Blickwinkel
davon Frauen
JUGEND STÄRKEN
im Quartier
davon Frauen
Angebote
Ratsuchende
Anteil
Vermittlung
mit erfolgreicher
Anteil
Teilin
Stabilisierung
mit
nahme Qualifizierung/
d. Persönlichkeit/ erfolgreicher
beendet
Ausbildung/
Beseitigung der
beruflicher
Beschäftigung/
VermittlungsOrientierung
Arbeitsmarkt
hemmnisse
Beschäftigungsförderung
2017
Gesamt
541
145
89
250
72
306
97
70
145
36
134
76
47
111
47
67
43
31
48
17
154
42
35
79
18
150
41
34
77
17
253
27
7
60
7
89
13
5
20
2
davon Frauen
Beratungsstelle
Für Erwerbslose
davon Frauen
Neue Wege Beratungszentrum
davon Frauen
Arbeitsgelegenheiten
§ 16d (Zusatzjobs)
davon Frauen
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
36
Zusatzjob
Gemeinwohlarbeit
Einsatzbereiche
Verfügbare
Einsatzmöglichkeiten
Geleistete
Beschäftigungsstunden
Grünpflege
104
24.449
Schulen
76
19.565
Sonstige städt. FB
Zoo Krefeld
Seniorenheime
gGmbH
12
34
17.689
76
12.114
Gemeinnützige
Träger
140
34.739
AGW
309
101.172
Stadt Krefeld
Städt. Beteiligungen
Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017
37