Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Verwaltungsvorlage (SSB 2017 abgestimmt)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
832 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
24.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35

Inhalt der Datei

Stadt Krefeld Der Oberbürgermeister Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung Sachstandsbericht 2017 Inhaltsverzeichnis Kom.ZFB im Überblick Ziele und Zielgruppen Perspektiven 2018 Fazit Struktur der Kom.ZFB Organisation Personal Haushalt und Wirtschaftlichkeit Seite 3 Seite 11 Angebote der Kom.ZFB Jugendsozialarbeit     Schulbezogene Jugendsozialarbeit „Soziale Arbeit an Schulen“ Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U27 Hardenberg im Blickwinkel JUGEND STÄRKEN im Quartier Beschäftigungsförderung    Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und Beruf Erwerbslosenberatungsstelle Zusatzjob – Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II Fachliche Begleitung und koordinierende Aufgaben  Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“  Jugendberufsagentur Krefeld (ZIP – Zentrum für Information und Perspektive)  Jugendwerkstatt Fichtenhain  „Casemanagement“ für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre Ergebnisse im Überblick Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 Seite 16 Seite 25 Seite 31 Seite 35 2 Kom.ZFB im Überblick Die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung (Kom.ZFB) konzentriert sich auf die Durchführung der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und Beschäftigungsförderung. Dabei orientiert sie sich insbesondere an den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches VIII (SGB) und verknüpft diese sinnvoll in rechtskreisübergreifenden Kooperationen mit denen des SGB II und III. Als kommunale Pflichtaufgabe hat die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII Angebote vorzuhalten, die die soziale, schulische und berufliche Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ermöglichen. Im Kommunalen Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Krefeld 2015 – 2020 sind die Angebote, Qualitätsstandards, Ziele und Perspektiven der schul- und arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für die kommenden Jahre festgeschrieben. Darüber hinaus nimmt die Kom.ZFB im Rahmen der Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen einerseits die städtischen Interessen der Arbeitsmarktpolitik wahr und nutzt mit der Durchführung von Maßnahmen diese gleichzeitig als familienstabilisierende Instrumente. Daneben unterstützen die Teilnehmenden an der Gemeinwohlarbeit (Zusatzjob) die städtischen Fachbereiche in ihren Aufgaben und bringen einen Arbeitswert in erheblicher Höhe ein (Näheres auf Seite 14 ff. ). Bei der Durchführung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen arbeitet die Kom.ZFB eng mit den arbeitsmarktrelevanten Akteuren, insbesondere dem Jobcenter und der Arbeitsagentur zusammen. Aufgrund der bestehenden Schnittmengen hinsichtlich der Förderung von Zielgruppen der Kom.ZFB gelingt es kontinuierlich, Fördergelder des Bundes, des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für zusätzliche, beschäftigungsfördernde, familienstabilisierende Projekte und Maßnahmen im Sinne der Stadt Krefeld – zur Förderung der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe - zu akquirieren. In 2017 erhöht die Kom.ZFB die Summe der akquirierten Fördermittel auf insgesamt 3,310 Mio EUR. Der städtische Zuschussbedarf reduziert sich gegenüber der Haushaltsplanung für 2017 i.H.v. insgesamt 0,958 Mio EUR auf insgesamt 0,661 Mio EUR. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 3 Für jeden eingesetzten städtischen Euro erhält die Kommune zusätzlich ca. 5,00 EUR über Drittmittel. (Näheres ab Seite 12) Die seit Mitte 2014 durchgeführte, erfolgreiche Kooperation zwischen der Kom.ZFB und der Abteilung 51/3 – Familien wird kontinuierlich auf alle Bezirke ausgeweitet. Im Rahmen der Durchführung von Projekten und Maßnahmen der Kom.ZFB können notwendige sozialpädagogische Fachleistungsstunden übernommen werden und reduzieren in der Folge die notwendigen Aufwendungen bei den Hilfen zur Erziehung in der Abteilung 51/3 (Näheres auf Seite 15). Ziele und Zielgruppen Die grundsätzlichen Ziele der Kom.ZFB Angebote sind die soziale, schulische und berufliche Integration von jungen und erwachsenen Menschen und die Förderung ihrer sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe. Zur Zielgruppe gehören insbesondere junge Menschen und SGB II-Beziehende mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. Sie weisen oftmals eine Vielzahl von sozialen, persönlichen und auch qualifikatorischen (Vermittlungs-) Hemmnissen auf - z.B. Jugendliche und junge Erwachsene mit und/oder Berufsabschluss, einem schwachen oder fehlenden Schul- benachteiligte Schüler/innen sowie Schulmüde/Schulverweigernde, Erwerbslose/Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, junge Familien und Neuzuge-wanderte. Im Rahmen der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe werden jungen Menschen Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung sowie ihre Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Ebenso ist die schulische Reintegration von Schulverweigernden von besonderer Bedeutung. Die Jugendsozialarbeit der Kom.ZFB übernimmt damit bedeutende Aufgaben für junge Menschen mit sozialen Benachteiligungen oder individuellen Beeinträchtigungen im Übergang von der Schule in den Beruf. Damit fügen sich ihre Angebote in die Struktur Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 4 des Landesinitiative KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss – ein. Über die Durchführungsebene hinaus beteiligt sich die Kom.ZFB durch eine halbe Stelle in der Kommunalen Koordinierungsstelle KAoA auch an der Steuerung des Landesvorhabens KAoA in Krefeld. Sie verfolgt damit das Ziel, die bestehenden Strukturen und Konzepte so weiterzuentwickeln, um auch für besondere Zielgruppen den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreicher zu gestalten. Die Kom.ZFB leistet damit sowohl auf der Durchführungs- als auch auf der Steuerungsebene ihren Beitrag zum Landesvorhaben KAoA – Kein Abschluss ohne Anschluss. In der Beschäftigungsförderung wird der Fokus auf den Erhalt und die (Wieder-) Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit und die Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet. Anfangs stehen die persönliche und/oder familiäre Stabilisierung sowie der Aufbau individueller und sozialer Netzwerke zur gesellschaftlichen Integration im Vordergrund, um zunächst eine stabilere Basis für die angestrebte Integration in Ausbildung/Arbeit zu entwickeln. Insbesondere bei den jungen Familien und Alleinerziehenden ist es erforderlich, die Wechselwirkung von Familienleben und existenzsichernder Beschäftigung in den Blick zu nehmen und in beiden Bereichen orientierende sowie unterstützende Angebote zu machen. Die pädagogischen Fachkräfte arbeiten nach den qualitativen Standards und Leitlinien des Handlungskonzeptes Casemanagement sowie auf der Basis von Berufswege- bzw. Förderplänen. Ressourcenorientierung und Partizipation, Grundsätze von Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Gender- und Cultural-Mainstreaming sind ebenfalls maßgebliche Leitlinien. Mit Beginn des Jahres 2017 wirkt sich die bezirksorientierte Neuausrichtung der Kom.ZFB auch auf den Haushalt der Kom.ZFB aus. Die Produkte „Bezirkl. Jugendhilfe NW-Mitte“ und „Bezirkl. Jugendhilfe Süd/Ost“ ersetzen die bisherigen beiden Produkte U25 und Ü25. Die benannten Zielgruppen der Kom.ZFB werden nunmehr bezirklich und sozialräumlich über Kennzahlen abgebildet. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 5 Die bessere sozialräumliche Verzahnung und Kooperation mit anderen Trägern führt zu einer Qualitätssteigerung des Angebotes. Ziele und Indikatoren zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Qualitätsverbesserung werden derzeit entwickelt. Durch unterschiedliche Zielgruppen und sich erweiternde Aufgabenfelder müssen Kennzahlen angepasst werden, um die veränderten Anforderungen abzubilden. Die einheitliche Organisationsstruktur im Fachbereich verbessert perspektivisch die abteilungsübergreifend abgestimmte und zielgerichtete Planung im jeweiligen Bezirk und sorgt durch Synergien für eine effiziente Leistungserbringung. Die Angebote der Jugendarbeit, der Jugendgerichtshilfe, des Kinder- und Jugendschutzes und der Bezirkssozialarbeit werden durch die Projekte und Maßnahmen der Kom.ZFB sinnvoll ergänzt. Perspektiven 2018 Die kommunale Steuerung und Koordinierung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit incl. der freien Träger wird auch weiterhin in enger Kooperation mit dem FB 40 und der Schulaufsicht erfolgen. Die bestehende Kooperationsvereinbarung zwischen den allgemeinbildenden Schulen in Krefeld und dem Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung stellt eine wesentliche Grundlage dar und bedarf einer stetigen Anpassung. Das gemeinsam zu entwickelnde Rahmenkonzept Schulbezogene Jugendsozialarbeit wird in 2018 in enger Kooperation der oben genannten Akteure fertiggestellt. Es konkretisiert die zukünftige inhaltliche wie qualitative Ausrichtung und Umsetzung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit unter Berücksichtigung der anstehenden Veränderungen in der Schullandschaft und der steigenden Anforderungen durch Inklusion und Integration. Das Leitziel von Jugendhilfe und Schule ist es, die schulbezogene Jugendsozialarbeit als ein gemeinsames Handlungsfeld anzusehen, mit einem gemeinsamen Verständnis, abgestimmten Handlungsstrategien, einheitlichen Kernbereichen und Qualitätsstandards. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 6 Unter dem strategischen Ziel „Gesellschaftliche Teilhabe und Chancengerechtigkeit für alle Krefelder Kinder und Jugendlichen“ wird sich die Arbeit in der operativen Umsetzung auf folgende Aspekte konzentrieren: - Persönlichkeitsentwicklung - Gestaltung von Übergängen - (Re-) Integration in Schule - Erreichung des Schulabschlusses - Soziale und berufliche Integration - Elternarbeit Um eine nachhaltige Entwicklung und Durchführung der Arbeit im Sinne der Zielgruppe zu gewährleisten und den unterschiedlichen sozialräumlichen und schulspezifischen Erfordernissen Rechnung zu tragen, wird an jeder Schule mit kommunaler schulbezogener Jugendsozialarbeit eine individuelle Kooperationsvereinbarung in gemeinsamer Verantwortung von Jugendhilfe und Schule geschlossen. Anhand festzulegender Ziele und Indikatoren wird die Vereinbarung jährlich evaluiert und fortgeschrieben. Das Rahmenkonzept wird in 2018 dem Verwaltungsvorstand vorgelegt und anschließend im Sinne eines Beteiligungsverfahrens mit den Krefelder Schulleitungen abgestimmt. Mit diesem Rahmenkonzept erfüllt der FB Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung zugleich die Aufgabe des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans 2015 – 2020, ein Gesamtkonzept zur schulbezogenen Jugendsozialarbeit zu erstellen. Für das Jahr 2018 reichen die eingesparten Restmittel des ursprünglichen Bildungsund Teilhabepaketes für Schulsozialarbeit wahrscheinlich nicht mehr aus, um die Kosten der gesamten Schulsozialarbeit, die seit 2011 vollständig refinanziert wurde, erneut zu 100% aus Fremdmitteln zu finanzieren. Erstmalig könnte daher ein städtischer Eigenanteil i.H.v. bis zu 0,142 Mio EUR entstehen. Der günstige Zustand der Vollfinanzierung eines wichtigen Bausteins der kommunalen Präventionsketten wird auch in den Folgejahren nicht mehr vorliegen und eine stärkere kommunale Beteiligung notwendig werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 7 Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur Krefeld (ZIP – Zentrum für Information und Perspektive) Bereits seit 2012 arbeiten die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und die Stadt Krefeld (Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe) rechtskreisübergreifend unter einem Dach. Um dem Ziel der gebündelten Unterstützung der jungen Menschen, der Weiterentwicklung der Beratungs- und Förderangebote und der Sicherstellung von Übergängen in Ausbildung/Beruf gerecht zu werden, sollen gemeinsame quantitative wie qualitative Bedarfserhebungen im Übergangssystem durchgeführt werden. Dadurch kann zum einen eine ineffiziente Doppelarbeit vermieden werden. Außerdem können Förderlücken hinsichtlich der Integration von jungen Menschen besser identifiziert werden. Auf dieser Grundlage soll es zu einer gemeinsamen Angebotsplanung insbesondere mit Blick auf die benachteiligten jungen Menschen kommen. Aus diesem Grund wird zukünftig die untere Schulaufsicht sowie die Koordinatorin KAoA an den relevanten Steuerungsgruppen bestehend aus den Bereichsleitern der Agentur für Arbeit und des Jobcenters sowie der Abteilungsleitung der Kom.ZFB teilnehmen. Beschäftigungsangebote für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen Am 1. April 2018 wird die Arbeitsgelegenheit für geflüchtete Menschen (AGH – Flüx) starten. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände stellt die Kom.ZFB 30 zusätzliche Plätze für die Zielgruppe bereit. Mit Anerkennung ihrer Asylanträge und nach Abschluss der obligatorischen Sprach- und Integrationsmaßnahmen kann die Zielgruppe erste Erfahrungen in der Arbeitswelt erlangen, die gelernten Deutschkenntnisse praktisch anwenden und die weitere berufliche Orientierung und Qualifizierung perspektivisch erarbeiten. Angebote für Alleinerziehende, Mütter und junge Familien Mit der Zusammenführung der verschiedenen Projekte für Alleinerziehende und junge, erwerbslose Familien in das „Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und Beruf“ verfolgt die Kom.ZFB das Ziel, junge Familien ganzheitlich, präventiv, familienstabilisierend und beruflich integrierend zu unterstützen. Die Vernetzung im Sozialraum und die Heranführung an Regel-, Unterstützungs- und Freizeitangebote erhöhen Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 8 die Möglichkeiten der sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe der Kinder und jungen Familien. Die niederschwelligen Angebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz sowie die frühzeitige Vermittlung von erzieherischen Hilfen wirken präventiv und können langfristig positive Auswirkungen auf die Kostenentwicklung im Bereich der „Hilfen zur Erziehung“ des SGB VIII haben. Zugleich ermöglichen sie mit dem Blick auf berufliche Orientierung, dass junge Familien und Alleinerziehende perspektivisch in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt durch Berufstätigkeit zu bestreiten und damit unabhängig von Transferleistungen werden. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit sollte das Angebot institutionalisiert werden. Zur Erhöhung der Erwerbstätigenquote bei den Alleinerziehenden plant das durch die Kom.ZFB koordinierte „Netzwerk Alleinerziehende“ einen Fachtag für Arbeitgeber und Multiplikatoren mit dem Thema „Alleinerziehende – Potenziale für den Arbeitsmarkt!“. Kommunale Präventionsketten (ehemals Kein Kind zurücklassen) Die Stadt Krefeld nimmt seit dem 1.3.2017 an dem landesweiten Projekt „Kommunale Präventionsketten“ teil und verfolgt dabei das Ziel, entlang der Lebensbiographie der Kinder und ihrer Familien alle Regel-, Unterstützungs- und Freizeitangebote strukturell so zu vernetzen, dass jedes Kind, das einer Unterstützung bedarf, wahrgenommen und gefördert werden kann. Die Kom.ZFB berücksichtigt sowohl in der Jugendsozialarbeit als auch mit ihren präventiven und familienstabilisierenden Beschäftigungsangeboten diese zielgerichtete Handlungsleitlinie bereits seit einigen Jahren und wird in diesem Sinne positiv zur Umsetzung der Landesinitiative beitragen können. Gemeinsam mit dem Jobcenter wird die Kom.ZFB die Unterarbeitsgruppe „Bildung und Qualifizierung“ leiten und sich mit folgendem strategischen Ziel befassen: Alle jungen Menschen brauchen Bildung von Anfang an, besuchen regelmäßig ein Angebot der Tagesbetreuung für Kinder, die Schule, erreichen einen Schulabschluss und finden einen Ausbildungsplatz, Studienplatz oder eine für sie geeignete Beschäftigung, um eine bessere Teilhabe zu erreichen und im Bedarfsfall den Armutskreislauf zu durchbrechen. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 9 Fazit Schulbezogene Jugendsozialarbeit ist ein wichtiger Qualitätsbaustein von Bildungslandschaften und kommunalen Präventionsketten. In diesem Rahmen übernimmt sie nicht nur eine Lotsenfunktion für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld, sondern auch für rechtskreisübergreifende Belange. Rechtskreisübergreifende Kooperationen vermeiden Doppelstrukturen und schaffen abgestimmte Vorgehensweisen, sodass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen tatsächlich davon profitieren können. Beschäftigungsförderung trägt als integraler Bestandteil von Sozial-, Familien- und Jugendpolitik mit den modularen Ansätzen Beratung, berufliche Orientierung und Beschäftigung zur gesellschaftlichen Teilhabe und arbeitsmarktlichen Integration bei. Die präventiven und familienstabilisierenden Angebote - insbesondere für Alleinerziehende sowie erwerbslose, junge Familien - ermöglichen eine frühzeitige Förderung und umfassende Unterstützung. Die Verzahnung von Familien-/Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung schafft Synergieeffekte, womit die gesellschaftliche Teilhabe und Integration nachhaltig begünstigt wird. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 10 Struktur der Kom.ZFB Organisation Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung Leitung der Kom.ZFB Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung Nord-West-Mitte Projektverwaltung und -controlling; Koord. 2.Arbeitsmarkt Jugendsozialarbeit und Beschäftigungsförderung Süd-Ost Schulbezogene Jugendsozialarbeit "Soziale Arbeit an Schulen" Schulbezogene Jugendsozialarbeit "Soziale Arbeit an Schulen" Jugendberufshilfe Beratungsstelle U 27 Jugendberufshilfe Beratungsstelle U 27 Hardenberg im Blickwinkel JUGEND STÄRKEN im Quartier Erwerbslosenberatungsstelle Neue Wege Beratungszentrum für junge Familien und Beruf Gemeinwohlarbeit/ Zusatzjobs Arbeitsgelegenheiten nach §16d SGB II Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 11 Personal Zur Aufgabenerledigung der Beschäftigungsförderung sind im Jahr 2017 durchschnittlich ca. 41 Mitarbeiter/innen beschäftigt. Im Stellenplan werden zurzeit 10,8 projektunabhängige Stellen ausgewiesen. Die Fluktuation bei den projektabhängigen Funktionen reduziert sich weiterhin. Zum Jahresende sind noch 11 Mitarbeiter/innen befristet beschäftigt. Der Anteil der Frauen an den Beschäftigten der Kom.ZFB beträgt im Jahr 2017 insgesamt 71,5 %, acht Mitarbeiterinnen werden in Teilzeit beschäftigt. Haushalt und Wirtschaftlichkeit Die Kom.ZFB wird in der Produktgruppe 4-051-04 “Beschäftigungsförderung” des produktorientierten Haushalts abgebildet. Aufgrund der Verfügung des FB 10 zur Neuausrichtung der Kom.ZFB, vom 3. März 2016, orientiert sich die Kom.ZFB ab dem Haushaltsjahr 2017 an der im FB 51 praktizierten bezirklichen Gliederung. Somit erhalten die beiden Produkte der Kom.ZFB die neuen Bezeichnungen „Bezirkl. Jugendhilfe NWMitte“ (P05104010000) und „Bezirkl. Jugendhilfe Süd/Ost“ (P05104020000). In Folge dieser Umstellung kommt es zu abweichenden Darstellungen im Vergleich zu den Sachstandsberichten der vorherigen Jahre. Im Jahre 2017 entstehen in der Produktgruppe 4-051-04 „Beschäftigungsförderung“ Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung in Höhe von insgesamt ca. 3,971 Mio EUR. Gleichzeitig erwirtschaftet die Kom.ZFB Gesamterträge einschließlich der Erträge der internen Leistungsverrechnung in Höhe von insgesamt ca. 3,310 Mio EUR. Der berechnete Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt ca. 0,661 Mio EUR enthält u.a. berücksichtigte Aufwendungen zur internen Leistungsverrechnung in Höhe von insgesamt ca. 0,641 Mio EUR. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 12 Entwicklung des Zuschussbedarfes Gesamt 2012 2013 2014 2015 2016 2017 678.198 832.486 614.600 968.090 481.656 660.595 Im Haushaltsjahr 2017 konnte der Zuschussbedarf gegenüber der Planung auf einem niedrigen Niveau gehalten werden. Insgesamt reiht sich das positive Ergebnis in die Entwicklung der Vorjahre ein. In den vergangenen Jahren konnte der geplante Zuschussbedarf durchweg unterschritten werden. Das Vorjahresergebnis (2016) weicht gegenüber dem Vorjahresbericht positiver ab und verbessert das Jahresergebnis über die ursprüngliche Hochrechnung hinaus. Der im Verhältnis zu den Jahresabschlussbuchungen früh gewählte Fertigungstermin des Vorjahresberichtes sowie das Ausbleiben erwarteter Aufwendungen im Rahmen von Jahresabschlussbuchungen, führten zu einer weiteren Verbesserung des bereits angegebenen, positiven Ergebnisses. Das Jahresergebnis 2016 unterschreitet den geplanten Zuschussbedarf letztlich um insgesamt 0,467 Mio EUR. Wirtschaftlichkeit Im Jahr 2017 ist es gelungen, den städtischen Zuschussbedarf gegenüber der Planung zu unterschreiten. Der Zuschussbedarf beträgt für das Jahr 2017 insgesamt ca. 0,661 Mio EUR ( 0,482 Mio EUR in 2016) gegenüber einem geplanten Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 0,958 Mio EUR. Es werden somit ca. 0,297 Mio EUR gegenüber der Planung eingespart. Die Gründe für die positive Entwicklung im Jahr 2017 sind vielfältig. Einerseits können geplante Aufwendungen für den Einkauf von Dienstleistungen Dritter durch eigenes, qualifiziertes Personal deutlich reduziert werden, andererseits wird eine im Haushaltsjahr 2013 für einen Rechtsstreit gebildete Rückstellung endgültig nicht benötigt und verbessert so das Rechnungsergebnis in 2017. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 13 Einen nicht unwesentlichen Anteil am positiven wirtschaftlichen Ergebnis trägt dabei auch die Durchführung der schulbezogenen Jugendsozialarbeit an Krefelder Schulen bei, da sie im Gegensatz zu den übrigen von der Kom.ZFB durchgeführten und / oder koordinierten Maßnahmen und Projekten zu 100% refinanziert wird. Hauptgründe für das positive Ergebnis sind jedoch wiederum die Akquise von Fördermitteln und einem zudem höheren Auslastungsgrad der Maßnahmen. Insgesamt können Drittmittel in Höhe von insgesamt ca. 3,310 Mio EUR (gegenüber 3,035 Mio EUR in 2016) für die Stadt Krefeld eingeworben werden. Jeder der von der Stadt bei der Kom.ZFB eingesetzte EUR erbrachte demnach zusätzliche 5,00 EUR an Drittmitteln. Die Maßnahme „Zusatzjob“ erbringt darüber hinaus weiterhin durch die monatliche Arbeitsleistung von ca. 100 Zusatzjob-Kräften eine erhebliche Unterstützung für den städtischen Bereich. In 2017 werden insgesamt 73.816,75 Arbeitsstunden (gegenüber 71.084 in 2016) von Zusatzjob-Kräften im Bereich der Stadt Krefeld geleistet. Auch hier spiegelt sich die verbesserte Auslastung der Maßnahme wider. Entsprechend dem von der Berufsgenossenschaft Garten- und Landschaftsbau für Zusatzjob-Kräfte zu Grunde gelegten „reinen“ Arbeitswert i.H.v. 6,56 EUR / Std. ergibt sich eine Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden in Höhe von 484.237,88 EUR für die Stadt Krefeld (gegenüber 466.311EUR in 2016). verrichtete ArbStd. in Bereichen der Stadt 73.816,75 Arbeitswert gem. Berechnung der GaLa BerufsGen. 6,56 EUR / Arbeitsstunde Mindest-Wertschöpfung durch verrichtete Arbeitsstunden 484.237,88 EUR Der Einsatz von zusätzlichen Arbeitskräften verhilft der Stadtverwaltung in vielen Bereichen zu einer Qualitätsverbesserung der Leistungen und sorgt beispielsweise im Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 14 Grünflächenbereich für ein positiveres Erscheinungsbild und unterstützt so die Attraktivitätsbemühungen der Stadt. Darüber hinaus verfolgen Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und die Projekte „Neue Wege- Beratungszentrum für junge Familien und Beruf“ (in der Nachfolge der Projekte „Auf dem Weg“ und „Neuland“) sowie die „Erwerbslosenberatungsstelle“ mit ihren frühzeitigen Unterstützungsangeboten eine Abfederung höherer Folgekosten. In der mit der Abteilung Familien (51/3) abgestimmten Zusammenarbeit wird nach Abschluss der modellhaften Phase das entwickelte Verfahren zur Erfassung von Unterstützungsleistungen seit September 2017 auch auf den Bezirk Süd der Abteilung 51/3 angewendet. Für 2017 ergeben sich somit unter der Voraussetzung eines anzusetzenden Betrages i.H.v. 30 EUR pro Fachleistungseinheit folgende zusätzliche Unterstützungsleistungen der Kom.ZFB: mit Auftrag von 51/3 und eingebunden in die Hilfeplanung Leistungsart Einheiten in EUR SGB VIII präventiv = ohne Auftrag von 51/3 Leistungsart SGB VIII Einheiten in EUR §31 188 5.640,00 §31 573 17.190,00 §16 70 2.100,00 §16 530 15.900,00 §27 262 7.860,00 §27 355 10.650,00 §41 229 6.870,00 §41 225 6.750,00 Gesamtergebnis 749 22.470,00 Gesamtergebnis 1.683 50.490,00 Insgesamt kann von einer zusätzlichen Einsparung im Bereich der HzE i.H.v. ca. 73.000 EUR ausgegangen werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 15 Angebote der Kom.ZFB Jugendsozialarbeit Schulbezogene Jugendsozialarbeit– Soziale Arbeit an Schule (SAaS) Zielgruppe Schülerinnen und Schüler mit multiplen Benachteiligungen insbesondere Schulverweigernde, deren Abschluss massiv gefährdet ist sowie Schülerinnen und Schüler im Übergang von der Schule in den Beruf Ziele Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation, soziale, schulische und berufliche Integration Finanzierung Landesmittel (61%) und kommunale Mittel (39% - aus Bundesrestmittel der BuT/Schulsozialarbeit) Zeitraum Soziale Arbeit an Schule 01.01.2015 bis 31.12.2017 Die schulbezogene Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen“ ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungsund Sozialpolitik und stellt ein wichtiges Element der „Kommunalen Präventionsketten“ dar. Sie hat den Auftrag, die Zielgruppe in ihrer persönlichen, schulischen, beruflichen, sozialen und kulturellen Entwicklung, Lebensbewältigung und Integration zu fördern, Kooperationsstrukturen zwischen Schule und außerschulischen Partnern (insb. im Sozialraum), aufzubauen bzw. weiterzuentwickeln und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ausgleich sozialer Benachteiligung zu leisten. Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler mit individuellen Beeinträchtigungen oder sozialen Benachteiligungen, die die Schule aktiv oder passiv verweigern, deren Schulabschluss stark gefährdet ist oder die einen intensiven Unterstützungsbedarf im Übergang Schule/Beruf haben. Indikatoren hierfür können schulische Schwierigkeiten, wie z.B. zu hohe Fehlzeiten, ein gefährdeter oder schwacher Schulabschluss und/oder persönliche Beeinträchtigungen wie z. B. familiäre Probleme, fehlende soziale UnterstütSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 16 zung, Schulden etc. sein. Die Kom.ZFB ist in diesem Rahmen an Krefelder Haupt-, Realund Gesamtschulen sowie an den Berufskollegs tätig. Ziele sind dabei: • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, • Unterstützung von Chancen- und Bildungsgerechtigkeit, • Verbesserung der Lern- und Lebenssituation benachteiligter junger Menschen • Förderung der schulischen, beruflichen und sozialen Integration Mit intensiver Einzelfallhilfe werden die Jugendlichen unterstützt, individuelle schulische und berufliche Ziele zu entwickeln, um nachhaltig die Schule zu besuchen und in Ausbildung, Arbeit oder weiterführende, berufsvorbereitende Angebote einzumünden. Ergänzend können (Gruppen-) Angebote z. B. soziale Lerntrainings sowie freizeitpädagogische, geschlechtsspezifische, kultursensible oder gewaltpräventive Angebote zum Training von Schlüsselqualifikationen und zur Persönlichkeitsstabilisierung wahrgenommen werden. Diese werden auch mit schulischen oder externen (sozialraumrelevanten) Kooperationspartnern durchgeführt und beabsichtigen eine nachhaltige Anbindung an Regel-Angebote im Sozialraum. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte werden in den Hilfeprozess eingebunden und bei Bedarf in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt. Darüber hinaus erhalten die Jugendlichen und ihre Eltern Informationen über weitere Beratungsangebote und werden bei der Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Die schulbezogene Jugendsozialarbeit übernimmt hier eine Lotsenfunktion – sowohl für weitere Jugendhilfeangebote in Krefeld als auch für rechtskreisübergreifende institutionelle Angebote. Mit Lehrkräften und Kooperationspartnern der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III und VIII wird unterstützend und zielführend zusammen gearbeitet. In 2017 wurden mit insgesamt 422 Schüler/innen (148 weiblich) Beratungs- und Informationsgespräche durchgeführt. Im Rahmen des Casemanagements wurden 265 (92 weiblich) Jugendliche langfristig beraten und begleitet. Eine erfolgreiche Reintegration in Schule bzw. Vermittlung in das Übergangssystem oder in Ausbildung stellt aufgrund multipler und verwobener Problemlagen bei der Zielgruppe häufig einen langfristigen Prozess dar. Deshalb sind im Vorfeld intensive, diese Übergänge vorbereitende pädagogische Unterstützungsleistungen notwendig, die z. B. zur Stabilisierung der LebensSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 17 lage bzw. einer beruflichen Orientierung beitragen. Bezogen auf diese Leistungen konnten 94 Teilnehmende (28 weiblich) in 2017 erfolgreich stabilisiert und 59 (19 weiblich) Schülerinnen und Schüler beruflich orientiert werden. Insgesamt mündeten 18 Jugendliche (3 weiblich) in Ausbildung ein. Von den 103 Jugendlichen (46 weiblich), mit denen aufgrund von Schulverweigerung intensiv gearbeitet wurde, wurden 36 Jugendliche (18 weiblich) wieder in das Schulsystem integriert. Insgesamt verbleiben 238 Jugendliche (77 weiblich) im System Schule und werden im Rahmen der schulbezogenen Jugendsozialarbeit weiter begleitet. Jugendberufshilfe – Beratungsstelle U27 Zielgruppe Jugendliche und junge Erwachsene mit fehlenden schulischen oder beruflichen Perspektiven und multiplen Benachteiligungen, die vom Regelsystem nicht mehr erfasst werden Ziele Persönlichkeitsförderung, soziale, schulische und berufliche Integration, Verbesserung der Lern– und Lebenssituation – Unterstützung von Chancen– und Bildungsgerechtigkeit Finanzierung LVR Landesmittel (25%) und kommunale Mittel (75%) Zeitraum Jugendberufshilfe – laufend Die Beratungsstelle U27 der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII ist Anlauf- und Klärungsstelle für Jugendliche und junge Erwachsene, die keinen oder einen schwachen Schulabschluss erlangt haben und/oder besonderen Unterstützungsbedarf bei der Entwicklung ihrer Lebens- und Berufsperspektiven benötigen. Darüber hinaus haben sie oft weitere soziale, gesundheitliche und/oder persönliche Beeinträchtigungen und werden durch die bestehenden Unterstützungssysteme der Sozialgesetzbücher II, III und VIII oft nicht mehr erreicht. Insbesondere Schul-, Maßnahme- oder Ausbildungsabbrecher/innen erhalten über das Angebot die Möglichkeit, Anschluss an die Regelsysteme zu finden. Beratungsanfragen von Eltern und Netzwerkpartnern werden von der Beratungsstelle bearbeitet und koordiniert. Im Rahmen einer intensiven Einzelfallhilfe und einer individuellen Förderplanung werden die Jugendlichen und jungen Erwachsenen ressourcen- und lösungsorientiert beraSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 18 ten und begleitet. Sie werden unterstützt, individuelle schulische und/oder berufliche Ziele zu entwickeln. Ziel ist es, sie nachhaltig in Ausbildung, Arbeit oder berufsvorbereitende Angebote zu vermitteln und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Es werden daher Einzel- und Gruppenangebote zur Persönlichkeitsentwicklung und Stabilisierung (z.B. Gewaltprävention, Soziales Lerntraining, Ferienfreizeiten) sowie zur beruflichen Orientierung (z.B. Berufswahltest) angeboten. Bei Bedarf werden sie Zuhause oder in ihrem Sozialraum aufgesucht. Die für die Zielgruppe bestehenden Förderangebote zur beruflichen und sozialen Integration werden im Rahmen der Jugendberufsagentur Krefeld in Kooperation mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, der Kommunalen Koordinierung „Kein Abschluss ohne Anschluss“, dem Kommunalen Integrationszentrum und der Jugendhilfe weiter entwickelt. Ziel dieser Kooperation ist es, vorhandene Angebote zu bündeln, Parallelstrukturen zu vermeiden und die individuelle Förderung von Jugendlichen zu optimieren. In der Beratungsstelle U27 nutzten im Jahr 2017 insgesamt 158 Jugendliche und junge Erwachsene (71 weiblich) das Angebot, Beratungs- und Informationsgespräche wahrzunehmen. Nach intensiver Einzelfallhilfe und erfolgreicher Stabilisierung konnten bei 69 Jugendlichen und junge Erwachsenen (26 weiblich) Vermittlungshemmnisse beseitigt werden, 42 Jugendliche und junge Erwachsene (15 weiblich) haben sich beruflich orientiert. Es konnten 23 Jugendliche und junge Erwachsene (9 weiblich) in den ersten Arbeitsmarkt und 18 (8 weiblich) in berufsfördernde Angebote integriert werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 19 Hardenberg im Blickwinkel - Hilfe in die Berufswelt (HIB) Zielgruppe Benachteiligte Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr, mit verstärktem Unterstützungsbedarf bei der Stabilisierung ihrer Persönlichkeit und der beruflichen Orientierung, die durch die bestehenden Angebote der SGB II, III und VIII nicht erreicht werden. Ziele Soziale und berufliche Integration und Teilhabe Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGB II) und Stadt Krefeld (§13 SGB VIII) Zeitraum 01.09.2016 – 31.08.2017, 01.09.2017-31.08.2018 Seit dem 01.09.2016 – 31.08.2017 führte die Kom.ZFB das Projekt „Das Hardenbergviertel aus Blickwinkel von jungen Menschen-HIB“ durch, welches am 01.09.2017 – 31.08.2018 vom Projekt „Hilfe in die Berufswelt-HIB“ abgelöst wurde. Beide Projekte werden aus Mitteln des Jobcenters (§ 16f SGB II) sowie städtischen Mitteln (§ 13 SGB VIII) finanziert. Das Projekt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, für die ein niederschwelliges, bedarfsgerechtes und stabilisierendes Angebot installiert wurde, um Unterstützung in den Bereichen wie z.B. Übergang Schule-Beruf, Berufsorientierung und persönliche Stabilisierung zu schaffen. Die Zielgruppe ist gekennzeichnet durch einen erhöhten Anteil an ALG II-Beziehenden, Menschen mit Migrationshintergrund und Alleinerziehenden. Oftmals handelt es sich dabei um Jugendliche und junge Erwachsene, die vom Regelsystem überhaupt nicht mehr erreicht werden und ansonsten ‚verloren‘ gehen. Der Zugang erfolgt sowohl über die Jugendberufsagentur Krefeld als auch über Kooperationspartner wie dem Jobcenter, unterschiedlichen Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen und Berufskollegs. Bei dieser Zielgruppe der 16 – 27 Jährigen ist ein verstärkter Unterstützungsbedarf festzustellen. Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen weisen oftmals multiple Problemlagen auf. Sie verfügen häufig über keine berufliche Orientierung und bedürfen einer Stabilisierung ihrer Persönlichkeit. Durch intensive Einzelfallhilfe und bedarfsgerechte Gruppenangebote werden die Stärken des Einzelnen herausgearbeitet, um mit den jungen Menschen persönliche und Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 20 berufliche Perspektiven zu entwickeln. Insbesondere durch Gruppenangebote und sogenannte Begegnungstreffs (z.B. Kunstprojekt, theaterpädagogisches Bewerbungstraining, Kulturprojekt) werden die jungen Menschen aktiv, (werk-)pädagogisch eingebunden, um über das Heranführen an Tagesstruktur, Beschäftigung und berufliche Orientierung den Aspekt der Teilhabe zu erfahren. Die Begegnungs-Treffs finden dreimal wöchentlich in den Räumen der Sozialagentur Fa. Heeder statt. Durchgeführt werden diese von zwei Beratungsfachkräften aus dem Projekt HIB, sowie teilweise von Dozenten (Künstlerin, Theaterpädagoge etc.). Die Begegnungs-Treffs sind an die Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen angepasst und werden mit ihnen gemeinsam geplant. Die Zielgruppe benötigte eine kleinschrittige Heranführung, um sich auf Aktivitäten in einer Gruppe einzulassen. Der persönliche und intensive Kontakt der Teilnehmenden zu den Beraterinnen stellt sich als sehr wichtig heraus, um darüber eine Anbindung an Einzelberatungen und Gruppenangebote herzustellen. Die notwendigen Unterstützungsangebote werden in Abstimmung mit den Netzwerkund Kooperationspartnern entwickelt und umgesetzt. Als integrierter Bestandteil der Jugendberufsagentur Krefeld fördert HIB die Zusammenarbeit im Hinblick auf die benachteiligten Jugendlichen. Die Schnittstelle der am Übergangsmanagement beteiligten Institutionen (Agentur für Arbeit, Jobcenter Krefeld, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Berufskollegs und andere Fachdienste) wird dadurch weiter optimiert. In 2017 wurden insgesamt 55 (20 weiblich) junge Menschen von den HIB-Fachkräfte in Klärungsgesprächen beraten. Davon wurden 47 junge Menschen (18 weibliche und 15 mit Migrationshintergrund) intensiv im Rahmen der Einzelfallhilfe (Casemanagement) begleitet und unterstützt. Bei 30 Teilnehmenden (11 weiblich) konnten durch persönlich stabilisierende Unterstützung Vermittlungshemmnisse beseitigt werden. Eine berufliche Orientierung erlangten 25 Teilnehmende (10 weiblich) und sieben junge Menschen (3 weiblich) wurden erfolgreich in Ausbildung bzw. den ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 21 JUGEND STÄRKEN im Quartier Zielgruppe Junge Menschen von 12 bis 27 Jahren, vornehmlich Jugendliche mit Migrationshintergrund, Neuzugewanderte und schulabsente Jugendliche der Kurt- Tucholsky. Gesamtschule Ziele Schulische, berufliche und soziale Integration, Überwindung individueller Hürden auf dem Weg Richtung Ausbildung und Arbeit in ein selbstbestimmtes Leben Finanzierung Finanzielle Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(BMFSJ), das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), den Europäischen Sozialfonds (ESF), die Europäische Union (EU) und mit Eigenmitteln der Stadt Krefeld Zeitraum 01.09.2015 bis 31.12.2018 Das Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) wird seit Jahresbeginn 2015 zunächst für vier Jahre in benachteiligten Stadt- und Ortsteilen von 185 Kommunen in 15 Bundesländern umgesetzt. Dafür stehen rund 115 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) und fünf Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung. Das ressortübergreifende ESF-Vorhaben unterstützt junge Menschen mit Startschwierigkeiten beim Übergang von der Schule in den Beruf mit aufsuchender Arbeit, Beratung und Einzelfallhilfe (Jugendsozialarbeit). Informationen zum Programm finden sich unter www.jugend-staerken.de. Die Kom.ZFB koordiniert und begleitet seit September 2015 in Kooperation mit dem Sozialwerk Krefelder Christen (SWKC) das Projekt „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ und verfolgt damit die folgenden Ergebnisziele: 1. Die Vorbereitung junger Menschen mit besonderem individuellen Unterstützungsbedarf nach §13 Abs. 1 SGB VIII auf die (Wieder-) Aufnahme von schulischer und beruflicher Bildung, berufsvorbereitender Maßnahmen bzw. Arbeit. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 22 2. Die Schaffung effektiver und effizienter Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, freien Trägern im Bereich Jugendsozialarbeit, Agentur für Arbeit, Jobcenter, (Berufs-) Schulen, Quartiersmanagement und Wirtschaftsakteuren z.B. Unternehmen und Kammern. 3. Die Schaffung eines konkreten, sichtbaren Mehrwerts für städtische Quartiere, z.B. Verbesserung im Wohnumfeld und Zusammenleben der Bewohnerinnen/ Bewohner, Schaffung zusätzlicher gemeinwohlorientierter Angebote. Zur Erreichung der Ziele werden folgende Angebote im Stadtgebiet Krefeld Süd (Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf) vorgehalten:  „Checkpoint Süd“, Sozialagentur Heeder - Anlauf- und Koordinierungsstelle  „Kom(m)it“, Sozialagentur Heeder - Beratungsstelle (Casemanagement)  „Schulverweigerung-Die 2. Chance“, Kurt-Tucholsky-Gesamtschule (KTG)  Mikroprojekte Neben der Klärungs- und Beratungsarbeit bieten die Angebote eine Brückenfunktion zwischen den unterschiedlichen Fördersystemen der Sozialgesetzbücher (SGB) II, III, VIII sowie dem Schulgesetz und entwickeln die Vernetzung der Hilfesysteme wie z.B. mit Schule, dem Kommunalen Integrationszentrum, dem Fachbereich Soziales und weiteren Beratungsinstitutionen. Durch das Handlungskonzept „Casemanagement“ mit seinem niederschwelligen und aufsuchenden Ansatz werden die unterschiedlichen Fördersysteme fallweise gebündelt und sinnvoll aufeinander abgestimmt, damit Parallelstrukturen und Doppelbetreuung vermieden werden. Dem Leitziel Partizipation folgend, sollen die Menschen in ihrem Stadtteil nicht nur an Mikroprojekten teilnehmen, sondern teilhaben. Die Mikroprojekte werden bedarfs- und ressourcenorientiert mit den Teilnehmenden entwickelt und umgesetzt. Sie verfolgen dabei das Ziel, die Attraktivität des Stadtteils z.B. durch die Verbesserung der Infrastruktur zu gestalten und weiter zu entwickeln. Junge Menschen mit Migrationshintergrund (Neuzugewanderte, Seiteneinsteiger) werden hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Teilhabe besonders in den Blick genommen. Der Schwerpunkt der Beratung hat sich in 2017 durch eine verstärkte Kooperation mit der Bezirkssozialarbeit verändert. Mit dem Fokus auf frühzeitige niederschwellige UnSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 23 terstützung der Teilnehmenden und ihrer Familien konnte die Bezirkssozialarbeit sowohl präventiv als auch mit Auftrag in ihrem Aufgabenfeld unterstützt werden. Weitere Schwerpunkte innerhalb der Beratung stellen die Themenfelder „Übergang Schule-Beruf“ und „soziale Integration“ dar, um eine positive berufliche Identität mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe entwickeln zu können. Da das Zielgebiet bereits 2016 bedarfsgerecht auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden konnte, hat der Beratungsbedarf von Neuzugewanderten im Berichtszeitraum weiterhin zugenommen; so haben 22 Menschen mit Fluchtgeschichte oder in prekären Lebenssituationen aufgrund ihres Aufenthaltsstatus das Angebot der Beratungsstelle angenommen. In 2017 wurden durch die Anlauf- und Koordinierungsstelle in der Sozialagentur Fabrik Heeder 87 junge Menschen (28 weiblich, 44 mit Migrationshintergrund) im Rahmen von Klärungsgesprächen erreicht. 71 (22 weiblich, 37 mit Migrationshintergrund) Teilnehmende mündeten in das Casemanagement ein. 13 Teilnehmende (3 weiblich, 6 mit Migrationshintergrund) wurden im Berichtszeitraum durch die sozialpädagogischen Fachkräfte in qualifizierende, beschäftigungsfördernde Angebote vermittelt, davon 9 (3 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund) in den 1. Arbeitsmarkt oder Ausbildung. Von 13 Jugendlichen (4 weiblich, 5 mit Migrationshintergrund), die die Schule aktiv oder passiv verweigerten, sind 8 (1 weiblich, 3 mit Migrationshintergrund) dauerhaft in das Schulsystem reintegriert worden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 24 Beschäftigungsförderung Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und Beruf Zielgruppe Junge Familien, insbesondere erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien im ALG II-Bezug Ziele Soziale Teilhabe und Hilfen zur Existenzsicherung, Stabilisierung und Förderung der Persönlichkeit und der Erziehungskompetenz, Berufliche Orientierung und Eröffnung beruflicher Perspektiven, Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16f SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.04.2017 – 31.03.2018, 01.04.2018 – 31.03.2019 Seit vielen Jahren stellt sich die Lebenssituation von Alleinerziehenden in Krefeld in den Bezirken Süd und Mitte als besonders schwierig dar, da hier doch deutlich mehr als 50% der Alleinerziehenden Transferleistungen aus dem SGB II beziehen. Vor diesem Hintergrund bietet die Kommunale Zentralstelle für Beschäftigungsförderung in Kooperation mit dem Jobcenter Krefeld bereits seit 2012 bedarfsorientierte Beratungs-, Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote für diese Zielgruppe an. In der konsequenten Weiterentwicklung der Angebote wurden in 2017 die Projekte „Auf dem Weg“ und „Neuland“ nach ihrem jeweiligen Ende in das „Neue Wege – Beratungszentrum für junge Familien und Beruf“ überführt. Neben offenen Sprechstunden und der individuellen Beratung bietet das Beratungszentrum ein vielfältiges Spektrum an Angeboten, um erwerbslose Alleinerziehende und junge Eltern (in der Regel Frauen) wieder fit für den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu machen. Auf freiwilliger Basis, ohne Ängste und Zwang können sich die Teilnehmer/innen in der Beratung und in verschiedenen Gruppenangeboten (auch mit Kinderbetreuung) mit ihrer momentanen Situation auseinandersetzen und möglichst früh eine berufliche Lebensplanung anstreben. Der gesamte Familienalltag wird in den Blick genommen. Durch die individuelle Beratung und Begleitung werden Wege aufgezeigt und beschritten, den zukünftigen (Wieder-)Einstieg in ein Erwerbsleben zu planen und ggf. einzuleiten. Die Bearbeitung von Themen wie Vereinbarkeit von Familie und Beruf, quaSachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 25 lifizierte Kinderbetreuung, Entwicklung des Kindes sowie pädagogischen Themen dienen dazu, die Erziehungsfähigkeit der Eltern nachhaltig zu stärken, um den Bedarf an Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII präventiv abzufedern. Das Projekt setzt sich aus mehreren wesentlichen Schwerpunkten zusammen:  offene Sprechstunden zur Information und Klärung des Unterstützungsbedarfs  lotsende Weitergabe an Spezialdienste (Beratungsstellen, Gesundheitssystem, Familienunterstützung, Bezirkssozialarbeit, etc.)  bedarfsorientierte Gruppenangebote (mit und ohne Kinderbetreuung, in Familienzentren, etc.)  aufsuchende individuelle Beratung nach den Handlungsleitlinien des Casemanagements (Kriseninterventionen, behördliche Angelegenheiten, Bewerbungsunterstützung, Vermittlung von finanziellen Hilfestellungen, Erziehungsunterstützung, etc.). Die Beratungen und Gruppenangebote finden sowohl in der Sozialagentur Heeder als auch in Familienzentren und aufsuchend im individuellen Sozialraum der Teilnehmer/innen statt. Im Laufe des Jahres 2017 nahmen an den Beratungsprojekten für erwerbslose Alleinerziehende und junge Familien 154 Teilnehmende (4 männlich, 45 Teilnehmerinnen unter 27 Jahren) teil. 42 Teilnehmende (1 männlich, 9 Teilnehmerinnen unter 27 Jahren) erreichten das Ziel der persönlichen Stabilisierung und 35 Teilnehmende (1 männlich, 3 Teilnehmerinnen unter 27 Jahren) konnten beruflich orientiert werden. Von diesen konnten 18 Teilnehmende (1 männlich, 1 Teilnehmerin unter 27 Jahren) in Qualifizierungs-/Beschäftigungsmaßnahmen, Ausbildung oder den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 26 Erwerbslosenberatungsstelle Zielgruppe Erwerbslose unabhängig vom Bezug von Transferleistungen Ziele Beratung zur beruflichen Orientierung, Beratung bei Fragen zur Existenzsicherung, Beratung bei psychosozialen Problemen Finanzierung ESF-Fördermittel der Europäischen Union und des Landes NRW, Stadt Krefeld Zeitraum 01.01.2011 – 31.12.2017, Fortführung in ESF-Förderphase 2015-2020 Zum 02.01.2011 hat die durch das Land NRW und die Europäische Union geförderte „Beratungsstelle für Erwerbslose“ ihre Arbeit aufgenommen. Als Bestandteil der Kom.ZFB ist sie mit den unterschiedlichen Arbeitsmarktakteuren sehr gut vernetzt und kann ihre Arbeit bis zum Ende der ESF-Förderphase 2020 fortsetzen. Das Angebot richtet sich an alle Erwerbslose zwischen 16 und 64 Jahren, unabhängig vom Erhalt von Transferleistungen. Die Beratung wendet sich an Personen aus besonders belasteten Stadtteilen mit einem hohen Anteil an Alleinerziehenden, Langzeitarbeitslosen im SGB II Bezug und Menschen mit Migrationshintergrund sowie Zugewanderten. Neben der allgemeinen Sozialberatung bietet die Erwerbslosenberatungsstelle diesen Personen vor allem eine berufliche Orientierung und Perspektivenplanung sowie eine schrittweise Heranführung an den Arbeitsmarkt. Mit Hilfe individueller berufsbezogener Beratung und Begleitung sollen die oben beschriebenen Teilnehmenden informiert, beraten, beruflich orientiert und zielgerichtet an den Arbeitsmarkt herangeführt bzw. in das Beschäftigungssystem integriert werden. Grundlegendes Instrument der Beratung ist der Berufswegeplan, in dem erste Ziele und Handlungsschritte vereinbart werden. Während sich die Zielvereinbarung auf berufliche Orientierung bezieht, beinhalten die Handlungsschritte persönliche und/oder qualifikatorische Maßnahmen, um vermittlungshemmende Merkmale abzubauen und auf Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 27 künftige Anforderungen von Qualifizierungsmaßnahmen oder Arbeitsaufnahmen vorzubereiten. Als beschäftigungsförderndes Instrument wird das „Selbstvermittlungscoaching“ mittlerweile als regelmäßiger Bestandteil in der Erwerbslosenberatungsstelle durchgeführt. Teilnehmende sind in der Regel Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug und Menschen mit Migrations- und Zuwanderungsgeschichte, die mit den herkömmlichen Methoden keinen Zugang in den Arbeitsmarkt finden. Das Instrument bietet den Teilnehmenden die Chance, ihre Fähigkeiten herauszufinden und diese zielgerichtet für die Arbeitssuche zu nutzen, um so nachhaltig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Eine weitere wichtige Aufgabe der Erwerbslosenberatung ist die Übernahme einer Lotsenfunktion, d.h. die Vermittlung zu weiteren Hilfsangeboten und ggf. unterstützende Begleitung der Ratsuchenden. Das Angebot richtet sich aber auch konkret an Erwerbslose, die Schwierigkeiten mit Leistungsträgern, insbesondere dem Jobcenter haben und die eine schnelle und kurzfristige Unterstützung benötigen. Die Beratungsanfragen von Alleinerziehenden in der Erwerbslosenberatungsstelle sind rückläufig, was im Wesentlichen auf ein breiteres Angebot an Beratungs- und Qualifizierungsangeboten speziell für Alleinerziehende und junge Familien in Krefeld zurückzuführen ist. Der Anteil der ratsuchenden Frauen lag in 2016 bei 61% und hat sich in 2017 auf 48% reduziert. Dies hat auch mit der Zunahme an Beratungen von zugewanderten und geflüchteten Menschen zu tun, die überwiegend männlich sind. Insgesamt hat sich der Beratungsbedarf von Ratsuchenden mit Migrationshintergrund von 2016 mit 60% in 2017 auf 70% erhöht. Der Anteil der Ratsuchenden mit Fluchthintergrund betrug in 2017 40%. Diese Menschen kamen zum größten Teil aus Syrien, andere aus Afghanistan, Irak, Iran und Eritrea. 19% aller Ratsuchenden in 2017, mit denen ein Berufswegeplan erstellt wurde, konnten in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden oder durch Aufnahme einer Arbeitsgele- Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 28 genheit an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Ein kleiner Teil mündete in Minijobs oder Weiterbildungen ein. Der Anteil der Ratsuchenden im SGB II Bezug mit ca. 70 % ist seit 2011 konstant geblieben und damit eine der Hauptzielgruppen in der Erwerbslosenberatung. Von den 134 im Laufe des Jahres beratenen Personen (67 weiblich) wurden 22 (10 weiblich) in den 1.Arbeitsmarkt und Ausbildung vermittelt. Zusatzjobs – Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwand nach §16d SGB II Zielgruppe Erwerbslose im ALG II-Bezug Ziele Beschäftigung und Heranführung an den Arbeitsmarkt, soziale Integration, Förderung des Gemeinwohls Finanzierung Jobcenter Krefeld (§16d SGBII) und Stadt Krefeld Zeitraum 01.03.2016 – 28.02.2017, 01.03.2017 – 28.02.2018 Seit der Instrumentenreform des SGB II (1. April 2012) werden die Arbeitsgelegenheiten (Zusatzjobs) seitens des Gesetzgebers nachrangig zu Eingliederungsinstrumenten wie Qualifizierungsmaßnahmen, Fort- und Weiterbildung sowie betrieblicher Eingliederungsmaßnahmen eingesetzt. Sie sind ausschließlich darauf ausgerichtet, arbeitslose und arbeitsmarktferne Personen über Zusatzjobs zu beschäftigen. Seit dem 01.03.2017 wurde die pädagogische Begleitung während der Zusatzjob-Zeit wieder eingeführt, damit das Ziel der Integration und Teilhabe in den Arbeitsmarkt gelenkt werden kann. Unabhängig von den geänderten Rahmenbedingungen sind die Zusatzjobs seit nunmehr 14 Jahren gut etabliert und qualitativ weiterentwickelt worden. Sie bilden auch in 2017 den Schwerpunkt des zweiten Arbeitsmarktes und erzielen neben wertschöpfenden Effekten für das städtische Gemeinwohl zugleich eine sozialintegrierende Wirkung für die Teilnehmenden, besonders durch die enge Anbindung an andere Beratungsprojekte der Kom.ZFB. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 29 Insbesondere mit der pädagogischen Begleitung haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, parallel zu ihrer Arbeitsgelegenheit neue Perspektiven durch die Arbeit mit Berufswegeplänen und Gruppenangeboten zu erarbeiten und individuelle Ziele zu formulieren. Weitere Beratungsschwerpunkte sind die Bearbeitung individueller psychosozialer und wirtschaftlicher Anliegen, die durch die gute Vernetzung des Projektes mit anderen Trägern und Angeboten zügig geklärt und/oder an entsprechende Fachstellen weitergeleitet werden. In enger Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände ist ein breites Spektrum an Einsatzstellen geschaffen worden. Auch kleinere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sind berücksichtigt. Dabei übernimmt die Kom.ZFB die Koordination, die verwaltungsgemäße Abwicklung und operative Umsetzung der Zusatzjobs. In allen Fällen wird vorgeprüft, ob die jeweiligen Einsatzbereiche die gesetzlichen Bedingungen zur Umsetzung von Zusatzjobs erfüllen. Die Tätigkeiten müssen grundsätzlich zusätzlichen und gemeinnützigen Charakter ausweisen; die Belange der Wirtschaft sollen nicht beeinträchtigt werden und ein Personalabbau darf mit dem Einsatz von Arbeitsgelegenheiten nicht einhergehen. Die Bewilligung aller Zusatzjobstellen obliegt weiterhin dem Jobcenter. Grundsätzlich sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 64 Jahren zur Teilnahme an Zusatzjobs berechtigt, soweit sie beim Jobcenter Krefeld als arbeitsuchend gemeldet sind. In Krefeld wurde die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre erhöht, weil in der Regel für unter 18-Jährige andere Angebote greifen. Kennzeichnend für die Teilnehmenden ist, dass sie bereits über einen längeren Zeitraum arbeitslos sind und andere arbeitsmarktnähere Instrumente nicht zielführend eingesetzt werden können. Hinzu kommt, dass ein großer Teil der zugewiesenen Personen mehrere Vermittlungshemmnisse aufweist, wie zum Beispiel psychische und/oder physische Einschränkungen, fehlende Schul- und Berufsabschlüsse, Sprachprobleme. Neben den ALG II-Leistungen erhalten die Teilnehmenden 1,50 EUR pro Beschäftigungsstunde. Im Jahr 2017 wurden durch die Kom.ZFB insgesamt 442 Einsatzstellen in städtischen Einsatzbereichen und gemeinnützigen Vereinen für Krefelder Bürger vorgehalten. Die Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 30 253 Teilnehmenden (89 weiblich) wurden in den verschiedensten Bereichen der Stadtverwaltung und gemeinnützigen Vereinen eingesetzt. Ab dem 01.03.2017 haben 144 Teilnehmenden (42 weiblich) die sozialpädagogische Begleitung in Anspruch genommen. Sieben Teilnehmende (2 weiblich) wurden in den ersten Arbeitsmarkt oder beschäftigungsfördernde Maßnahmen vermittelt. Stabilisiert und an persönliche Perspektiven herangeführt werden konnten 27 Menschen. Fachliche Begleitung und koordinierende Aufgaben Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen führte seit dem Schuljahr 2012/2013 schrittweise ein landesweit verbindliches und nachhaltiges Übergangssystem Schule – Beruf ein. Dieses richtet sich an alle Schülerinnen und Schüler (SuS) ab der Jahrgangsstufe 8 einschließlich der Sekundarstufe II. Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen und sozialen Benachteiligungen werden dabei genauso einbezogen wie junge Geflüchtete. Seit dem Schuljahr 2016/2017 nehmen jetzt alle öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen mit ihren achten Jahrgängen am Landesprogramm teil. Die Umsetzung von KAoA erfolgt in vier zentralen Handlungsfeldern (HF):  HF I: Berufs- und Studienorientierung  HF II: Systematisierung des Übergangs von der Schule in den Beruf und/oder Ausbildung/ Studium durch schlanke, klare Angebotsstrukturen  HF III: Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung  HF IV: Kommunale Koordinierung In diesen vier Handlungsfeldern werden folgende Ziele angestrebt:  Unterstützung aller jungen Menschen in der Berufs- und Studienwahlentscheidung  Erhöhung der Transparenz über das Berufswahlspektrum Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 31  Reduzierung von Warteschleifen – jeder junge Mensch soll einen Anschluss an seinen (Schul-) Abschluss erhalten  Veränderung des Übergangs Schule – Beruf zu einem transparenten und nachhaltigen Gesamtsystem  Prävention statt Nachsorge!  Zusammenarbeit der Akteure weiterentwickeln Die in jeder Kommune eingerichteten Kommunalen Koordinierungsstellen (KoKo) bilden die zentrale Schnittstelle zur Umsetzung des Übergangssystems. Die KoKo organisiert die erforderlichen Abstimmungsprozesse der beteiligten Akteure (insb. Schulen, Schulaufsicht, ggf. Hochschulen, Agentur f. Arbeit, Jobcenter, Kammern, Gewerkschaften, AG-Verbände, kommunale Ämter, Integrationsfachdienste), fördert die Kommunikation, Transparenz und Zusammenarbeit dieser und trägt zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Systems bei. Damit die Bedarfe der Zielgruppe der jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach § 13 SGB VIII (benachteiligte junge Menschen) in den KAoAHandlungsfeldern die erforderliche Berücksichtigung finden, beteiligt sich die Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe der Kom.ZFB mit einer halben Stelle an der Kommunalen Koordinierungsstelle. In dieser Funktion sorgt sie dafür, dass die Standardelemente des KAoA-Systems den Bedarfen der Zielgruppe gerecht werden und entwickelt diese, gemeinsam mit den relevanten Akteuren, zielgruppendifferent weiter. Sie trägt dazu bei, dass auch für diese jungen Menschen passende Instrumente des Übergangssystems angeboten und Anschlussoptionen in Ausbildung und Erwerbsleben ermöglicht werden. Jugendberufsagentur Krefeld (ZIP – Zentrum für Information und Perspektive) Die Jugendberufsagentur Krefeld ist ein Zusammenschluss der Rechtskreise SGB II, III und VIII, in der für die Zielgruppe der unter 27-Jährigen rechtskreisübergreifend Beratung unter einem Dach angeboten wird. Die Jugendhilfe/Jugendberufshilfe ist seit 2014 dort vertreten. Einerseits Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 geht es darum, die originären Aufgaben des 32 SGB VIII wahrzunehmen und andererseits trägt sie mit ihren Kernkompetenzen dazu bei, das Aufgabenspektrum der Jugendberufsagentur zu erweitern. Dabei fungiert die Kom.ZFB als Bindeglied zwischen den Rechtskreisen und ist mit ihrem spezifischen Know-How in der Benachteiligtenförderung für die jungen Menschen zuständig, die nur mit einer intensiven sozialpädagogischen Unterstützung eine soziale und berufliche Integration erreichen können. Nach dem Motto „Kein Jugendlicher geht verloren“ bieten damit die Agentur für Arbeit, das Jobcenter sowie die Jugendberufshilfe in Krefeld Beratungsangebote für junge Menschen unter einem Dach an. Weiterhin werden durch koordinierende und strukturierende Prozesse sowohl auf Fachkräfte-Ebene, wie auch im Leitungs- und Lenkungskreis, Verfahrensabläufe optimiert und Bedarfe für das Übergangssystem erhoben. Über eine abgestimmte Angebotsplanung soll es zu einer gebündelten Unterstützung für junge Menschen kommen, um damit der Sicherstellung von Bildungschancen und Übergängen in Ausbildung und Beruf gerecht zu werde. Jugendwerkstatt Fichtenhain Als Angebot der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit ist es das Ziel der Jugendwerkstatt, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderem Förderbedarf durch werkpädagogische Angebote zu stabilisieren und somit wieder an das Schul- bzw. Beschäftigungssystem heranzuführen. Insbesondere für die Zielgruppe der Zugewanderten ist dies auch eine Möglichkeit, erste Erfahrungen in der beruflichen Orientierung zu erlangen. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, in den Bereichen Metall, Schreinerei, Gärtnerei, Mobile Werkstatt, Malerei sowie dem Jugendcafé praktische Erfahrungen in Berufsfeldern und Lebensbereichen zu sammeln. In 2016 und 2017 konnte über Bildungs- und Teilhabemittel, Projektzuschüsse und Stiftungsmittel ein Stützlehrer mit einem Stundenkontingent von 6 bis 15 Stunden in der Woche finanziert werden. Dieser ermöglichte eine individuelle Förderung in Kleingruppen, die den jungen Menschen einen Einstieg in eine mögliche berufsvorbereitende Maßnahme, Schule, Arbeit oder Ausbildung erleichterte. Träger der Jugendwerkstatt ist der evangelische Gemeindeverband. Insgesamt stehen 24 Plätze für die Zielgruppe der Jugendberufshilfe bereit. Finanziert wird das Angebot Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 33 über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW sowie über die Stadt Krefeld § 13 SGB VIII. „Casemanagement“ für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre Das Projekt „Casemanagement“ wird über das Jobcenter Krefeld nach § 17 SGB II gefördert. Träger der Maßnahme sind der Internationale Bund e.V., InVia-Katholische Mädchensozialarbeit e.V. und das Sozialwerk Krefelder Christen e.V.. Das Jobcenter finanziert 37 Plätze. Das Angebot richtet sich an langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr mit multiplen sozialen und psychischen Benachteiligungen und Auffälligkeiten. Die im SGB-II-Bezug stehende Zielgruppe wurde im Vorfeld durch keine Beratungs- oder Qualifizierungsangebote nachhaltig erreicht. Im Rahmen einer intensiven, individuellen Einzelfallhilfe und insbesondere durch das Aufsuchen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, erhalten sie die Möglichkeit den Anschluss an das Regelsystem zu halten. Ziel ist es, sie über eine persönliche und soziale Stabilisierung sowie Berufsorientierung an berufsfördernde Angebote bzw. den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Kom.ZFB koordiniert in regelmäßigen Abständen den „Runden Tisch Casemanagement“. Neben der fachlichen Begleitung der Jugendhilfeträger auf Fachkräfteebene findet ein Austausch mit den Ansprechpartnern des Jobcenters statt. Im Rahmen dessen finden zur Vernetzung Treffen mit Akteuren aus dem Sozialraum statt. Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 34 Ergebnisse im Überblick In den niederschwelligen Projekten der Jugendsozialarbeit/Jugendberufshilfe und der Beschäftigungsförderung werden den Teilnehmenden Hilfen zur Überwindung ihrer individuellen Beeinträchtigungen angeboten, um ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe, ihre schulische und berufliche Ausbildung, ihre (Wieder-)Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit, ihre Heranführung an den Arbeitsmarkt sowie ihre Eingliederung in die Arbeitswelt zu fördern. Aufgrund der vielfältigen (Vermittlungs-)Hemmnisse sind während der Beratungsprozesse etliche unterschiedliche Handlungsschritte notwendig, um letztendlich das Ziel der erfolgreichen Integration in weiterführende Qualifizierungsmaßnahmen oder den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Angebote Jugendsozialarbeit Gesamt davon Frauen Beratungsstelle Jugendberufshilfe davon Frauen Soziale Arbeit an Schulen davon Frauen Hardenberg im Blickwinkel davon Frauen JUGEND STÄRKEN im Quartier davon Frauen Ratsuchende 2017 Anteil Vermittlung mit erfolgreicher Anteil Teilin Stabilisierung mit nahme Qualifizierung/ d. Persönlichkeit/ erfolgreicher beendet Ausbildung/ Beseitigung der beruflicher Beschäftigung/ VermittlungsOrientierung Arbeitsmarkt hemmnisse 722 235 156 328 146 267 82 54 127 50 158 69 42 81 41 71 26 15 35 17 422 94 59 184 80 148 28 19 71 26 55 30 25 38 12 20 11 10 12 4 87 42 30 25 13 28 17 10 9 3 Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 35 Anzahl schulabsenter Schülerinnen Re-Integration in Schule und Schüler Schulverweigerung 2017 Gesamt davon Frauen Jugendberufshilfe Beratungsstelle 134 48 58 22 13 3 7 2 103 36 46 18 5 1 1 1 13 8 4 1 davon Frauen Soziale Arbeit an Schulen davon Frauen Hardenberg im Blickwinkel davon Frauen JUGEND STÄRKEN im Quartier davon Frauen Angebote Ratsuchende Anteil Vermittlung mit erfolgreicher Anteil Teilin Stabilisierung mit nahme Qualifizierung/ d. Persönlichkeit/ erfolgreicher beendet Ausbildung/ Beseitigung der beruflicher Beschäftigung/ VermittlungsOrientierung Arbeitsmarkt hemmnisse Beschäftigungsförderung 2017 Gesamt 541 145 89 250 72 306 97 70 145 36 134 76 47 111 47 67 43 31 48 17 154 42 35 79 18 150 41 34 77 17 253 27 7 60 7 89 13 5 20 2 davon Frauen Beratungsstelle Für Erwerbslose davon Frauen Neue Wege Beratungszentrum davon Frauen Arbeitsgelegenheiten § 16d (Zusatzjobs) davon Frauen Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 36 Zusatzjob Gemeinwohlarbeit Einsatzbereiche Verfügbare Einsatzmöglichkeiten Geleistete Beschäftigungsstunden Grünpflege 104 24.449 Schulen 76 19.565 Sonstige städt. FB Zoo Krefeld Seniorenheime gGmbH 12 34 17.689 76 12.114 Gemeinnützige Träger 140 34.739 AGW 309 101.172 Stadt Krefeld Städt. Beteiligungen Sachstandsbericht der Kom.ZFB 2017 37