Daten
Kommune
Krefeld
Größe
60 kB
Datum
04.12.2018
Erstellt
24.10.18, 09:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6070/18 -
51
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und
06.11.2018
Familie
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration
04.12.2018
und Senioren
Beschlussform
zur Kenntnis
zur Kenntnis
Betreff
Sachstandsbericht der Kommunalen Zentralstelle für Beschäftigungsförderung 2017
Beschlussentwurf
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit, Integration und
Senioren nehmen die Vorlage zur Kenntnis.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6070/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Im Jahr 2017 konnte zur Finanzierung von beschäftigungsfördernden Maßnahmen eine weitere
Steigerung der Drittmittel erreicht werden. Der städtische Zuschussbedarf wird erneut niedriger
ausfallen als geplant.
Die Abstimmung des Sachstandsberichtes mit den Fachbereichen
10,
20,
40
und 50
ist erfolgt.
Anlage(n):
(1) SSB 2017 abgestimmt
Drucksache 6070/18 -
Seite - 3 -
Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Vorlage-Nr.
6070/18 -
1.
Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die
Haushaltswirtschaft:
x
Keine unmittelbaren Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Dauerhafte Auswirkungen
Innenauftrag:
P
Kostenart:
PSP-Element (investiv):
2.
Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres
2018 berücksichtigt.
Ja
Nein
3.1 Konsumtiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Aufwendungen
0 Euro
Abzüglich Erträge
0 Euro
Saldo
0 Euro
3.2 Investiv
Dauerhafte Auswirkungen
Einmalige Auswirkungen
Auszahlungen
0 Euro
Abzüglich Einzahlungen
0 Euro
Saldo
0 Euro
Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82
Abs. 1 GO: