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Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 811(V) - westlich Dürerstraße - Abschluss eines Durchführungsvertrages)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
142 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
23.10.18, 15:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 811(V) - westlich Dürerstraße -
Abschluss eines Durchführungsvertrages) Verwaltungsvorlage (Bebauungsplan Nr. 811(V) - westlich Dürerstraße -
Abschluss eines Durchführungsvertrages)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 6003/18 - 61 Beratungsfolge Sitzungstermin Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung 14.11.2018 Haupt- und Beschwerdeausschuss 26.11.2018 Rat 26.11.2018 Beschlussform beschließend Betreff Bebauungsplan Nr. 811(V) - westlich Dürerstraße Abschluss eines Durchführungsvertrages Beschlussentwurf Der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Herrn Rolf Schlue als Vorhabenträger wird beschlossen. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 6003/18 - Seite - 2 - Begründung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 811 (V) –westlich Dürerstraße- befindet sich z.Zt. im Verfahren. Herr Rolf Schlue – nachfolgend Vorhabenträger genannt- beabsichtigt auf seinem hinteren Grundstücksbereich weitere Wohnbebauung mit zwei Wohnhäusern zu realisieren. Die Stadt Krefeld wird mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach §12 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger geschlossen. Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, um Regelungen zur Niederschlagsentwässerung, die Sicherstellung einer Feuerwehrzufahrt sowie um Gestaltungsvorgaben für die Wohngebäudefassaden. Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Vorhabenträger im Vorfeld bereits erbracht. Die Sicherstellung des vom Vorhabenträger zu zahlenden Infrastrukturkostenbeitrages erfolgt durch Vorlage eines Sparbuches durch den Vorhabenträger. Da die Erschließung über eine GFL-Fläche von der Dürerstraße erfolgt, gibt es diesbezüglich von Seiten der Stadt keine notwendige Regelung.