Daten
Kommune
Krefeld
Größe
142 kB
Datum
26.11.2018
Erstellt
23.10.18, 15:48
Aktualisiert
25.01.19, 00:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage des Oberbürgermeisters
-öffentlichVorlagennummer
Fachbereich
6003/18 -
61
Beratungsfolge
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung
14.11.2018
Haupt- und Beschwerdeausschuss
26.11.2018
Rat
26.11.2018
Beschlussform
beschließend
Betreff
Bebauungsplan Nr. 811(V) - westlich Dürerstraße Abschluss eines Durchführungsvertrages
Beschlussentwurf
Der Abschluss eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Baugesetzbuch mit Herrn Rolf Schlue
als Vorhabenträger wird beschlossen.
Reihenfolge des Umlaufs
Sachbearbeitung
mit Datum
FBLeitung
mit
Datum
Mitzeichnung
FB:
mit Datum
FachGBL
GB
II
GB
III
GB
IV
GB
V
GB
VI
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
mit
Datum
Oberbürgermeister
Weiter
an
Büro
OB
Drucksache 6003/18 -
Seite - 2 -
Begründung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 811 (V) –westlich Dürerstraße- befindet sich z.Zt. im
Verfahren.
Herr Rolf Schlue – nachfolgend Vorhabenträger genannt- beabsichtigt auf seinem hinteren Grundstücksbereich weitere Wohnbebauung mit zwei Wohnhäusern zu realisieren.
Die Stadt Krefeld wird mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag nach §12 Baugesetzbuch abschließen. Im Rahmen dieses Vertrages werden die zur Verwirklichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes notwendigen Vereinbarungen mit dem Vorhabenträger geschlossen.
Es handelt sich hierbei vorrangig um die Übernahme eines Infrastrukturkostenbeitrages für zusätzlich einzurichtende Kindergartenplätze, um Regelungen zur Niederschlagsentwässerung, die Sicherstellung einer Feuerwehrzufahrt sowie um Gestaltungsvorgaben für die Wohngebäudefassaden.
Die für die Bauleitplanung erforderlichen Fachgutachten wurden vom Vorhabenträger im Vorfeld
bereits erbracht.
Die Sicherstellung des vom Vorhabenträger zu zahlenden Infrastrukturkostenbeitrages erfolgt
durch Vorlage eines Sparbuches durch den Vorhabenträger.
Da die Erschließung über eine GFL-Fläche von der Dürerstraße erfolgt, gibt es diesbezüglich von
Seiten der Stadt keine notwendige Regelung.