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Verwaltungsvorlage (neuer öffentlicher Kinderspielplatz Roggekamp in Krefeld Oppum)

Daten

Kommune
Krefeld
Größe
66 kB
Datum
08.11.2018
Erstellt
23.10.18, 09:50
Aktualisiert
25.01.19, 00:37
Verwaltungsvorlage (neuer öffentlicher Kinderspielplatz Roggekamp in Krefeld Oppum) Verwaltungsvorlage (neuer öffentlicher Kinderspielplatz Roggekamp in Krefeld Oppum) Verwaltungsvorlage (neuer öffentlicher Kinderspielplatz Roggekamp in Krefeld Oppum)

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Inhalt der Datei

Vorlage des Oberbürgermeisters -öffentlichVorlagennummer Fachbereich 5671/18 - 67 Beratungsfolge Sitzungstermin Jugendhilfeausschuss - Ausschuss für Kinder Jugend und 06.11.2018 Familie Bezirksvertretung Oppum-Linn 08.11.2018 Beschlussform zur Kenntnis beschließend Betreff neuer öffentlicher Kinderspielplatz Roggekamp in Krefeld Oppum Beschlussentwurf Der Jugendhilfeausschuss nimmt die vorgestellte Gestaltung des neuen öffentlichen Spielplatzes Roggekamp zur Kenntnis. Reihenfolge des Umlaufs Sachbearbeitung mit Datum FBLeitung mit Datum Mitzeichnung FB: mit Datum FachGBL GB II GB III GB IV GB V GB VI mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum mit Datum Oberbürgermeister Weiter an Büro OB Drucksache 5671/18 - Seite - 2 - Begründung Der Bebauungsplan 684 - östlich Haverkamp / nördlich Korekamp- im Stadtbezirk Krefeld-Oppum beinhaltet einen neuen öffentlichen Kinderspielplatz mit einer Gesamtfläche von ca. 584m². Die Wohnstätte Krefeld AG hatte sich vertraglich verpflichtet, diesen neuen öffentlichen Spielplatz Roggenkamp zu planen, auszubauen und anschließend an die Stadt Krefeld zu übergeben. Die Wohnstätte hat nun ihrerseits den Landschaftsarchitekten Friedrich Wittmann aus Düsseldorf beauftragt, die o.g. Leistungen zu erbringen. In Abstimmung mit den Fachbereichen 51 -Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung- und dem Fachbereich 67 -Grünflächen- wurde von Seiten des Landschaftsarchitekten Wittmann ein Gestaltungsplan erarbeitet, der am 16.08.2018 der interessierten Bürgerschaft vor Ort präsentiert wurde. Gleichzeitig wurde vom Fachbereich 51 -Jugendhilfe und Beschäftigungsförderungdas Thema einer Patenschaft für den neuen Spielplätze angesprochen. Interesse besteht bei vier Paten, die nach Fertigstellung den Spielplatz betreiben möchten. Der neue Spielplatz teilt sich auf in: - Spielrasenfläche: ca. 247m² - Pflanzflächen: ca. 188m² - Sandspielbereich: ca. 102m² - Pflasterflächen: ca. 47m² Angeboten werden im Sitzbereich: ein 60 Liter umfassender Abfallbehälter und eine Bank mit Rückenlehne. Im Spielbereich werden den Kindern folgende Geräte angeboten: 2er Schaukel mit einem Kleinstkindersitz und eine Spielgerätekombination aus Stahl. Der gesamte Spielplatz wird durch einen 1m hohen anthrazitfarbenen Stabgitterzaun eingefriedet. Zwei selbstschließende Fußgängertore ermöglichen einen sicheren Zugang vom öffentlichen Fußweg zum Spielplatz. Für die erforderliche Unterhaltung und Pflege ist eine 2-flügelige Toranlage, erreichbar von der Straße Roggekamp, vorgesehen. Die neue Pflanzung besteht aus robusten Sträuchern, die über einen kleinen -Trampelpfad- erschlossen wird. Ein zentral gepflanzter Walnussbaum und weitere Bäume runden die neue Pflanzung ab. Die Fertigstellung des Spielplatzes ist spätestens im Frühjahr 2019 abgeschlossen. Anlage(n): (1) 180828 665-2 Lageplan Index F - Entwurf - KSP Roggekamp_Haverkamp Drucksache 5671/18 - Seite - 3 - Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen 1. Vorlage-Nr. 5671/18 - Mit der Durchführung der Maßnahme ergeben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft: Keine unmittelbaren Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Dauerhafte Auswirkungen Innenauftrag: P Kostenart: PSP-Element (investiv): 2. Die finanziellen Auswirkungen des Beschlusses sind im Haushaltsplan des Jahres 2018 berücksichtigt. Ja Nein 3.1 Konsumtiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Aufwendungen 0 Euro Abzüglich Erträge 0 Euro Saldo 0 Euro 3.2 Investiv Dauerhafte Auswirkungen Einmalige Auswirkungen Auszahlungen 0 Euro Abzüglich Einzahlungen 0 Euro Saldo 0 Euro Bemerkungen bzw. während der vorläufigen Haushaltsführung Begründung gemäß § 82 Abs. 1 GO: Die Wohnstätte Krefeld AG ist über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet, den o.g. neuen Spielplatz auf eigene Kosten zu erstellen und der nutzenden Verwaltung nach Fertigstellung zu übergeben. Die ab 2020 erforderlichen Pflege- und Unterhaltungsmittel werden aus dem Budget des aufgegebenen öffentlichen Spielplatzes Mommenpesch II finanziert.